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Besser als ein Leistungsschutzrecht ist eine einfache, standardisierte Bezahlplattform

von , 11.6.10

Der Lobbyismus deutscher Verleger um ein Leistungsschutzrecht für ihre Branche ist eine unwürdige und unnötige Veranstaltung. Ein solches Gesetz wird überhaupt nicht gebraucht, da der Markt die Dinge sehr wohl zugunsten der Verlage würde richten können.

Das Wesentliche, was dazu fehlt, ist eine branchenübergreifende, standardisierte Plattform für das Bezahlen im Internet, die so einfach funktioniert wie Apples iTunes. Würden sich alle Verlage und Medienhäuser verbindlich mit ihren Medien daran beteiligen, könnten die Leser im Web mit einem einzigen Account überall einkaufen: Hier einen einzelnen Artikel, dort ein Abonnement und wieder woanders eine Sonderedition.

Eine Medienbezahlplattform mit Akzeptanz bei den Usern müsste dabei nicht auf Zeitungen oder Zeitschriften beschränkt bleiben: Sie könnte (nach und nach) auf verwandte Gattungen ausgedehnt werden, etwa auf die Buchverlage oder Anbieter von Musik oder Filmen. Zu Ende gedacht könnte schließlich auch der Handel mit Waren partizipieren, so dass damit insgesamt ein bedeutendes deutsches Gegengewicht zu Apple und Amazon, den beiden auch hierzulande führenden Plattformen, entstünde. Wäre das nicht eine Vision?

Bei dieser Lösung könnte jeder beteiligte Verlag seine Preise autonom setzen und hätte bei jeder Buchung nur einen geringen Abzug, der für die Betriebskosten der Bezahlplattform aufkommt. Nicht aber Abzüge im Bereich von 30 bis 40 Prozent, wie dies andernorts heute der Fall ist. Zudem entfiele hier das Problem der Zensur, so dass Bildzeitung oder Playboy sich mit ihren Inhalten am Geschmack der Leser orientieren könnten und sich nicht den seltsamen und willkürlich anmutenden Standards eines einzelnen Firmenchefs in Amerika unterordnen müssten.

Ganz nebenbei könnte eine solche Plattform auch noch etwas für den Jugendschutz tun: Wer einen Account anlegen will, muss sein Alter überprüfen lassen, so dass sich in der Folge Minderjährige vom Kauf ungeeigneter Inhalte abhalten lassen.

Natürlich werden die Verleger argumentieren, dass das alles keinen Zweck habe, weil das Publikum für Inhalte im Internet nicht bezahlen wolle. Aber stimmt das auch? Wer heute ein iPhone oder auch ein iPad nutzt, erkennt sofort, wie bequem hier eingekauft werden kann. Der Vorgang ist immer gleich, über alle Inhalte oder Gattungen hinweg. Die Standardisierung und intuitive Einfachheit des Bezahlvorgangs macht es wohl aus, dass Apple damit in den USA zum größten Online-Musikhändler aufsteigen konnte und sein Angebot nun in alle anderen Richtungen digitaler Medieninhalte ausweitet. Das Geschäft ist offensichtlich lukrativ, allem Filesharing über andere Kanäle zum Trotz.

Den deutschen Medienanbietern muss zudem auch entgegengehalten werden, dass sie in der Vergangenheit mit dem Internet nicht wirklich viel anfangen konnten und ihre Ansätze zu Paid Content daher auch eher phantasielos und lustlos gerieten. Tageszeitungen etwa in Form von Pdf-Dateien im Original-Layout der Printversion im Netz zu verkaufen war keine gute Idee: Für den Leser am Bildschirm war das nur eine Quälerei und sicher nicht geeignet, das Publikum an Paid Content zu gewöhnen. In Zukunft wird man sich mehr einfallen lassen müssen und seine Inhalte so formen, dass sie so begehrenswert wie die Hardware von Apple wird.

Dass Paid Content funktionieren kann, zeigt aktuell das Magazin Wired, das von seiner ersten Ausgabe auf dem iPad vermutlich mehr Exemplare verkaufen wird als von der gedruckten Version. Verabsolutieren darf man dieses Beispiel natürlich nicht. Es zeigt aber, dass Paid Content, immer in Kombination mit Werbung und auch einer teilweise frei zugänglichen Version, offenbar doch eine Zukunft hat.

Eine eigene Bezahlplattform hätte einen weiteren Vorteil: Sie wäre vollkommen neutral in Sachen Werbung und Marktforschung. Apple nämlich könnte das Ziel haben, für seine Applikationen im App Store die Werbemöglichkeiten auf das neue, hauseigene Programm iAds zu beschränken und ist bereits dabei bestimmte Fremdanbieter bei der Datenerhebung auszuschließen. Dies richtet sich natürlich in erster Linie gegen Google, ist aber auch ein Affront gegenüber den Applikationsentwicklern und Inhalteanbietern, die sich in immer stärkerem Maß nach Vorgaben von Apple richten müssen.

Wie gut wäre es doch demgegenüber, man könnte sich voll und ganz auf seine Seiten im Netz konzentrieren: Ein Medienanbieter muss hier nur auf die Darstellbarkeit seiner Inhalte in unterschiedlichen Browsern Rücksicht nehmen und kann ansonsten Werbung einblenden wo und wie er will. Er muss keine Zensur fürchten und kann seinen Content teils frei, teils hinter die Bezahlschranke stellen, ja wenn es sie nur gäbe, die einheitliche, überall akzeptierte und vom Publikum gern genutzte Bezahllösung.

Da wir diese aber nicht haben und die Verleger lieber die Rechtsanwälte an Stelle der Programmierer bemühen, werden wir in Deutschland bald schon ein schönes Leistungsrecht bekommen! Paid Content dagegen wird es in endlos fragmentierter Form geben, teils in Apples App Store (mit Zensur), teils bei Google Android (ohne Zensur) und sicher auch bald bei Microsoft, Nokia und anderen. Natürlich wird die Hardware all dieser Anbieter untereinander immer weniger kompatibel sein, denn die einzelnen Bezahlplattformen wollen ja geschützt sein und was für die Hardware gilt, wird für die Medieninhalte erst recht gelten: Was auf einer Plattform gekauft wird, wird sich nur schwer oder gar nicht auf konkurrierende Plattformen migrieren lassen.

Wollen wir das? Ist diese Perspektive wirklich im Sinne von Medienanbietern und ihren Kunden? Ganz sicher nicht. Aber vermutlich werden wir dieses Tal der Tränen durchschreiten müssen, weil Verlage und Verleger weithin immer noch kein Gespür für das Internet haben und sich mit einer Wagenburgmentalität unter den Schutz von Gesetzen flüchten anstatt die Zukunft zu gestalten.

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