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Apple: Finanzministerium moniert Mehrwertsteuerpraxis des iTunes Store

von , 6.6.10

Mit zunehmender Bedeutung rücken auch die Praktiken von Apple immer mehr in das Visier der Regierung, nicht nur bei der Plattformregulierung. Auf Carta-Anfrage hält das Bundesfinanzministerium auch die Mehrwertsteuerpraxis im iTunes Store für fragwürdig.

Apple verkauft bislang die “Apps” genannte Software für iPad und iPhone über seinen in Luxemburg ansässigen iTunes Store – zumindest steuerrechtlich – ausschließlich an Privatkunden.

Der Vorteil: Es fällt jeweils nur die luxemburgische Mehrwertsteuer in Höhe von 15 Prozent an, nicht die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Der deutsche Fiskus geht zugleich leer aus. Diese Praxis ist jedoch nur zulässig, wenn die Kunden auch tatsächlich Privatkunden sind.

Allerdings richtet sich ein erheblicher Teil der “Apps” an Geschäftskunden. “Keynote” oder “OmniGraffle” sind Beispiele für “Business Apps”, die eher  für den gewerblichen Einsatz im Unternehmen vorgesehen sind. Apple wirbt selbst für den iPad-Einsatz im Unternehmen.

Die Geschäftskunden-Accounts zu den Business-Apps sucht man bei iTunes allerdings bislang vergeblich. Bisher kennt der iTunes Store nur Privatkunden, wie Apple-Sprecher Georg Albrecht Carta bestätigt. Der Käufer erwirbt damit alle Apps steuerrechtlich als Privatkunde – auch wenn er sie in Wirklichkeit als Unternehmer und im Unternehmen nutzt.

Damit entgehen dem deutschen Staat Mehrwertsteuereinnahmen: Denn auf gewerblich genutzte Software, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland verkauft wird, muss die deutsche Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden – nicht der luxemburgische.

Das Bundesfinanzministerium erklärt gegenüber Carta derartige Praktiken seien “nicht akzeptabel”. Es können hier “Steuerordnungswidrigkeiten” oder “Steuerstraftaten” vorliegen. Ministeriumssprecher Tobias Romeis (Hervorhebungen durch uns):

Frage: Ist aus Sicht des Finanzministeriums die Praxis akzeptabel, dass einige Online-Shops alle Kunden wie Privatkunden (steuerrechtlich) behandeln, obwohl sich ein Teil des Angebots erkennbar vornehmlich an Geschäftskunden richtet?
Soweit in Luxemburg ansässige Online-Shops hinsichtlich ihrer elektronisch erbrachten Dienstleistungen an in Deutschland ansässige Kunden diese für Mehrwertsteuerzwecke als Nichtunternehmer behandeln, obwohl es sich bei diesen Kunden tatsächlich um Unternehmer handelt, die die Dienstleistung für Zwecke ihres Unternehmens beziehen, ist dies aus Sicht des Bundesministeriums der Finanzen nicht akzeptabel. In diesen Fällen können Steuerordnungswidrigkeiten oder Steuerstraftaten vorliegen, die von den zuständigen deutschen Behörden entsprechend verfolgt und geahndet werden.

(Vollständige Antwort hier.)

Das Ministerium hat sich hier allgemein geäußert. Der Warnhinweis des Ministeriums aber ist deutlich: Apple befindet sich in steuerrechtlich kritischem Fahrwasser. Mit der wachsenden Bedeutung von Apple und iTunes Store steigt auch der Druck, sich steuerrechtlich zweifelsfrei korrekt zu verhalten.

Apple-Sprecher Georg Albrecht erklärt daher auch gegenüber Carta, Apple prüfe die zeitnahe Einführung einer Geschäftskunden-Option bei iTunes. Zu dem Anteil der geschäftlich genutzten iPhones und iPad möchte Apple keine Angaben machen.

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