#Digitalisierung

AFP-Abmahnungen: Eine Gefahr für Blogs?

von , 29.5.09


Ein Kollege schreibt:

> > AfP mahnt jetzt ab

Interessant.

> > Dazu ne Frage. Ein User läßt den RSS von Google News auf seiner Site einlaufen, ergo auch AFP und dpa-Meldungen. Dann wird er jetzt zur Kasse gebeten?

Wie immer: schwer zu sagen. Zum einen sagt AFP ja selber: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.”

Nun gut, das können sie sich auch irgendwann anders überlegen. Zum anderen: es gibt Seiten, die Nutzungsbedingungen für ihre RSS-Feeds haben. Dann gilt erstmal das, was da drin steht, etwa dass der Feed zwar für private Zwecke genutzt werden darf, aber nicht veröffentlicht. Was Google dazu sagt, weiß ich nicht; muss man mal nachschauen (habe aber gerade keine Zeit). Außerdem kann der Feed ja auch woanders herkommen (Yahoo News), dann gilt wieder was anderes.

Ob solche Bedingungen vor Gericht bestehen würden, steht auf einem anderen Blatt. Gegen Apple etwa läuft eine Klage des vzbv wegen der AGB für iTunes. In vielen AGB steht ganz schön viel Mist drin, der bei genauer Betrachtung nicht unbedingt astrein ist. Aber wenn man nicht der vzbv ist, will man auch nicht unbedingt gegen Google oder Yahoo oder Springer vor Gericht stehen.

Zum dritten: AFP geht gegen Texte vor, nicht gegen Links. Ist ein RSS-Feed-Snippet ein Text oder ein Link? AP und US-Verlage streiten mit Google über genau diese Frage, denn auch Google News veröffentlicht nur Snippets, keine Texte.

AFP: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen."

AFP: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen."

Weiterhin: die Frage, ob z.B. Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, ist alles andere als klar. Hört sich überraschend an? Mag sein, aber Tatsachen an sich sind natürlich nicht schützbar (auch wenn das mancher gern anders hätte). Hat eine möglichst faktengetreue und präzise Darstellung einer Tatsache also die Schöpfungshöhe, die erreicht werden muss, damit es sich um ein Werk im Sinne des UrhG handelt? Eher nein. Bei Reportagen und Features, die auch von den Agenturen angeboten werden, ist das wahrscheinlich anders.

Wenn die dpa wirklich gegen die WAZ klagt, wäre das eine sehr spannende Auseinandersetzung. Sieht aber im Moment noch nicht so aus. (Und wenn doch, dann sollten sie sich Berater einkaufen, die nicht so ahnungslos sind wie dpa-Chef Herlyn: “Ich erinnere etwa an Matthias Döpfner, den Vorstandschef des Axel Springer Verlags, der die Idee des Copyrights und des Kopierschutzes auch für das Internet aufgebracht hat.” Ist klar, bisher gibt es kein Copyright im Internet, und Kopierschutz für Textinhalte ist auch eine Super-Idee…)

UPDATE: Ups, da hatte ich was verpasst. Offenbar hat dpa bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

Aber, wie gesagt: der Ausschnitt allein, der durch den eingebundenen RSS-Feed erscheint, ist m.E. kein Werk, und damit nicht geschützt. Ob die berüchtigten Gerichte in Hamburg oder München, die von den Rechteinhabern in solchen Fällen regelmäßig angerufen werden, das auch so sehen, weiß man natürlich vorher nicht…

Matthias Spielkamp bloggt auf Immateriblog, wo auch dieser Beitrag erschienen ist.

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