#Auskunftsrecht

Wowereit muss Sommerfest-Sponsoren offenlegen

von , 8.8.12

taz-Redakteur Sebastian Heiser hat seit 2008 den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen recherchiert und schließlich vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, weil ihm die zuständigen Stellen keine Auskunft geben wollten. Das Gericht entschied:

Wenn ein Unternehmen zu mehr als 50 Prozent in Besitz der öffentlichen Hand ist, dann hat es gegenüber Journalisten die gleichen Auskunftspflichten wie eine Behörde.

Was Heiser wissen wollte:

Inhaltlich ging es bei meiner Klage um die Frage, welche Unternehmen das Hoffest des Regierenden Bürgermeisters im Jahr 2008 mit welchen Beträgen gesponsert haben.

Im Gespräch mit newsroom-Chefredakteur Bülend Ürük sagt Heiser:

Es ist unser Job als Journalisten, Politiker zu beobachten, ihre Arbeit zu kommentieren und an Informationen zu kommen, die bisher noch nicht bekannt waren.

Das rechtskräftige Urteil ist ein gutes Zeichen für den Journalismus, denn:

Das bedeutet: Der Auskunftsanspruch von Journalisten wird durch die Entscheidung nun auch ausgeweitet auf alle Public-Private-Partnerships, bei denen der Staat eine knappe Mehrheit hält.

Zum Interview »

  • Siehe auch Informationsfreiheit siegt über das Urteil desselben Gerichts zum Rechercheressort der WAZ gegen das Bundesinnenministerium.

 

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