#AfD

Vom falschen Verständnis der Meinungsfreiheit

von , 29.10.15

Es gibt Worte, die so geflügelt sind, und Sprüche, deren Berühmtheit so groß ist, dass sie ständig zitiert, wenn nicht gar weihevoll rezitiert werden. Oftmals geschieht dies ohne jede Reflektion, obschon sowohl diese Zitate selbst als auch ihre Anwendung im Einzelfall wohlfeil sein können.

Das Paradebeispiel hierfür ist der als besonders famos erachtete, Voltaire zugeschriebene, tatsächlich aber aus einer Biographie der Britin Evelyn Beatrice Hall über ihn stammende Ausspruch: „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.“ Normalerweise setzt jetzt beim Leser Rührung ein, Bewunderung von so viel Edelmut. Alles andere wäre eine Überraschung. Indes, man sollte ihn noch einmal lesen, diesen Satz. Und sich dann fragen, ob die dort propagierte Haltung wirklich so erstrebenswert ist oder nicht vielmehr töricht.

Vorneweg: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie ist zu Recht im ersten Absatz von Artikel 5 des Grundgesetzes sehr weitreichend geschützt. Solange man andere nicht beleidigt, ihnen übel nachredet, sie gar verleumdet oder gleich das ganze Volk verhetzt, kann jeder sagen, was er möchte. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass dies widerspruchslos bleibt, denn der Dissens ist gleichsam von der Meinungsfreiheit geschützt. Auch dann, wenn er sich in praktischen Reaktionen äußert, etwa wenn ein Monopolist (ja, auch dann!) wie Amazon einen Autor wie Akif Pirinçci aufgrund dessen Rede bei einer Pegida-Demonstration untragbar findet und dessen Bücher auslistet. Eine Binsenweisheit, sollte man meinen.

Leider jedoch prallt eben diese Binsenweisheit an so vielen Menschen ab, vorzugsweise im AfD- und Pegida-Sympathisantenmilieu, in dem man den Voltaire zugeschriebenen Satz gerne wie eine Monstranz vor sich herträgt, obwohl man damit infolge der starken Tendenz zur Selbstviktimisierung in erster Linie Kritik an den eigenen Positionen abwehren möchte. Ständig phantasiert man einen angeblichen „Tugendterror“ oder eine „Meinungsdiktatur“ herbei, sobald Helden der Szene wie Thilo Sarrazin, Akif Pirinçci, Lutz Bachmann oder Björn Höcke kritisiert werden. Und sehr oft fällt dann trotzig der „Voltaire“-Satz, mit dem – nimmt man ihn ernst – von dem kritischen Gegenüber verlangt wird, dieses solle gefälligst den Märtyrertod für andere sterben, damit diese fröhlich und ohne jede Konsequenz sagen können, was ihnen so einfallt: „Moslemmüllhalde“ und „Moslem-Wurfmaschinen mit Kopftuch“ (Pirinçci) zum Beispiel oder „Lumpenpack“ (Höcke über Gegendemonstranten). Falsch. Zu Voltaires Zeiten mag es angezeigt gewesen zu sein, sein Leben zu opfern, um so etwas wie Meinungsfreiheit überhaupt erst einmal dem Regime abzutrotzen. Heute wirkt der Spruch schlichtweg obsolet.

Nun mag man einwenden, man müsse den „Voltaire“-Spruch eben richtig verstehen, im übertragenen Sinne also. Mag sein, aber selbst dann wirkt er überzogen. Sein Kern besteht schließlich in der Forderung, Opfer zu erbringen, nur damit jemand anders etwas sagen kann, dem man nicht zustimmt. Warum sollte man das tun? Es reicht doch, der Gegenmeinung Respekt entgegenzubringen, wenn man ihr widerspricht, was idealerweise sogar eine Debatte ermöglicht und damit beide Seiten weiterbringt.

Überhaupt stößt man zunehmend auf ein recht verstörendes Verständnis von Meinungsfreiheit, das darauf hinausläuft, die harsche Ablehnung anderer Ansichten ohne weitere Diskussion als Einschränkung der Meinungsfreiheit anzusehen. Ein typisches Beispiel hierfür ist ein jüngst im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienener Beitrag von Christian Geyer mit dem Titel „Unsere Gereiztheit – Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit?“. Anlass war ein Editorial von Torsten Casimir im „Börsenblatt“, in dem dieser sich von einer Werbeanzeige distanzierte, die im selben Heft abgedruckt war und Pirinçcis neues Buch „Die große Verschwulung“ anpries. Die Annahme der Anzeige erfolgte vor Pirinçcis Dresdner Pegida-Rede, jedoch war bereits damals evident, dass das Werk ebenso homophob sein würde wie sein Vorgänger „Deutschland von Sinnen“.

Casimir hat, wie man bei Geyer nachlesen kann, aus der ex-post-Perspektive nun zwar eingeräumt, dass der Abdruck ein Fehler war, zugleich aber auf „die rechtmäßige Option [verwiesen], die Werbung für ein schwulenfeindliches Buch im Sinne der Meinungsfreiheit hinzunehmen, ja, mehr noch: mit dem Abdruck solch einer Anzeige die Meinungsfreiheit zu beglaubigen – als starkes Zeichen dafür, dass man nach dem Frankfurter Auftritt Salman Rushdies ‚die Messe der Meinungsfreiheit‘ (Casimir) nicht umsonst gesungen habe.“

Für Geyer zeigt der Fall „die haarfeinen Zerklüftungen im Komplex der Meinungsfreiheit, die Dilemmata, vor denen man steht, sobald man die Handhabung dieses Grundrechts nicht auf Stilfragen reduzieren möchte.“ Wer hierin bereits eine affirmative Haltung Geyers gegenüber Casimirs Anzeigenabdruck zu erkennen glaubt, sieht sich bei der weiteren Lektüre des Artikels bestätigt. Geyer wirft Justizminister Heiko Maas vor, dass dieser Äußerungen von Björn Höcke in der Sendung von Günther Jauch als „widerwärtig“ bezeichnet hat. Das sei eine „ästhetische Einschätzung“ und daher „fehl am Platz“. Auch wer „widerwärtig redet, darf erst einmal weiterreden und kann publikumswirksam einen Fall daraus machen, wenn ihm der Mund verboten würde“, so Geyer weiter. Widerwärtigkeit sei „für sich genommen, durch die Meinungsfreiheit gedeckt.“ Er geht sogar so weit, dass „eine Sanktionierung“ anhand von „Werten“ (statt Gesetzen) „geradewegs an die demokratische Substanz unserer Institutionen“ gehe. Alles, was nicht rechtswidrig sei, „müsse ertragen werden“, nur das „Recht dürfe das Kriterium des Sagbaren oder Nichtsagbaren“ sein.

Was für ein fehlgeleitetes Verständnis der Meinungsfreiheit. Geyer begeht einen grundlegenden Fehler, weil er verkennt, dass auch die Ablehnung einer anderen Ansicht ohne weitere Diskursbereitschaft von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das hohe Gut der Meinungsfreiheit ist kein Abstraktum, sondern wird erst durch eine eigene Haltung ausgefüllt, weshalb die Ablehnung einer Anzeige kein weniger “starkes Zeichen” als der Abdruck einer solchen für das neue Pirinçci-Buch ist. Dafür lieferte die Chefredakteurin der ZEIT-Beilage „Christ &Welt“, Christiane Florin, zu Beginn des Jahres ein gutes Beispiel. Sie weigerte sich, Werbung für einen Kongress zu machen, der ein Podium zum Thema „Meinungsdiktatur“ umfasste, weil  sie darin mit Recht die typische Sprache der Pegida-Anhänger erkannte, die gerne so tun, als seien sie das Opfer einer Diktatur.

Florin wollte nicht dazu beitragen, dass eine derartige „Verachtung für die plurale Demokratie“ in der von ihr verantworteten christlichen Zeitung verbreitet wird. Und zwar, weil eine solche Verachtung den, jawohl: Werten von „Christ & Welt“ widerspricht. Nach Geyers Maßstäben müsste man hierin eine unerwünschte „Sanktionierung anhand von Werten“ sehen, während die Werbung für Pirinçcis Hetzschriften gewissermaßen eine vorbildhafte Handlung wäre.

Dieses abenteuerliche Resultat zeigt, was dabei herauskommt, wenn man annimmt, die Meinungsfreiheit könne nur dann ihre volle Blüte entfalten, wenn man alles erträgt, was nicht rechtswidrig ist und wenn man Werturteile unterlässt. Natürlich ist Geyer dahingehend zuzustimmen, dass auch die widerwärtige Rede von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das gilt aber nicht minder dafür, die Widerwärtigkeit als eben solche zu bezeichnen. Auch harsche Zurückweisung einer Äußerung kann ein starkes Zeichen von Meinungsfreiheit sein. Die Meinungsfreiheit verpflichtet niemanden dazu, etwas zu ertragen oder sich auf einen Diskurs einzulassen. Ja sogar das Aufstehen, das Verlassen eines Raums wegen einer Äußerung, die man missbilligt, etwa weil sie rassistisch oder xenophob ist, ist von der Meinungsfreiheit völlig gedeckt. Man darf diese nicht zu einer Pflicht zu einem passiven Erdulden und Ertragen all dessen, was nicht rechtswidrig ist, herunterschrumpfen.

Letztlich tut auch Geyer dies nicht. Worin sein Ideal besteht, zeigt der Schluss seines Texte. Dort lobt er mit Recht „die Art, wie der liberale Soziologe Armin Nassehi die Auseinandersetzung mit führenden Köpfen der Neuen Rechten führt“, als „wegweisend“. Und in der Tat ist Nassehis Buch „Die letzte Stunde der Wahrheit“ eine „Sternstunde“ der Dekonstruktion des Denkens von Götz Kubitschek, dem führenden Kopf der Neuen Rechten, mit dem sich Nassehi einen dort abgedruckten intensiven Schlagabtausch geliefert hat. „Nicht im Beschweigen, sondern im Gespräch mit Kubitschek demontiert sich dieser gleichsam von selbst“, schreibt Geyer. Das ist fraglos richtig. Doch übersieht Geyer dabei zweierlei. Zum einen gibt es nur wenige Menschen, die Kubitscheks „Holzweg“ so gut aufzeigen können wie Nassehi. Die Überforderung Günther Jauchs gegenüber Björn Höcke hat dies eindrucksvoll gezeigt. Zum anderen, und hier sind wir nun wieder bei der Anzeige mit Pirinçcis Buch im Börsenblatt, ist der Abdruck einer solchen das glatte Gegenteil einer Auseinandersetzung. Nämlich eine nicht nur widerspruchslose, sondern sogar anpreisende Werbung für ein Buch voller hasserfüllter Parolen. Und das soll ein leuchtendes Beispiel für die Ermöglichung von Meinungsfreiheit sein? Ich glaube kaum.

Die Autorin hat im August 2015 gemeinsam mit Christoph Giesa das Buch „Gefährliche Bürger. Die neue Rechte greift nach der Mitte“ im Carl Hanser Verlag veröffentlicht (München 2015. 220 Seiten).

 


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