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	<title>CARTA &#187; Vorratsdaten</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Datenspeicherung oder Lebensgefahr!</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Nov 2010 08:55:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tim Renner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Egal ob Presse, Fernsehen, Film- oder Pornoindustrie, in dem Punkt ist man sich einig: Angst, die man durch Strafzahlungen, Bedrohung unschuldiger Kinder oder gar Terror verbreiten kann, hilft eine digitale Gesellschaft durchzusetzen, in der jeder unter Generalverdacht steht. Wer hat Interesse an so viel Angst und wieso halten die Medien gemeinhin nicht dagegen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/6c2dcf6127044a4db8d1046621a4a4fa" alt="" width="1" height="1" />Rechtsanw&#228;lte drohen Firmen wie meiner mit teuren Abmahnungen, so sie ihre Netzwerke nicht schlie&#223;en. Ministergattinnen drohen Familien mit der Gefahr durch Internetperverse, wenn sie ihre Kids in Social Communities lassen. Innensenatoren drohen Bundesb&#252;rgern mit dem schnellen Tod am Gl&#252;hweinstand, wenn sie nicht anzeigen, was ihnen fremd oder merkw&#252;rdig vorkommt. Wer hat Interesse an so viel Angst und wieso halten die Medien gemeinhin nicht dagegen?</p>
<p>Tausende von Euro soll Motor zahlen, wenn sich die Tat wiederholt. 650 Euro sind sofort f&#228;llig, damit zumindest erstmal der gegnerische Anwalt befriedigt wird. Das Delikt: Via Torrent-Client soll ein Porno namens „Asian Booty“ hochgeladen worden sein. Die IP Adresse von meiner Firma Motor Entertainment wurde dabei angeblich registriert.</p>
<p>Der einzige, der das Administrationsrecht f&#252;r unser Netzwerk hat und somit Filme und Software installieren kann ist schwul. Er ist nach eigenem Bekunden nicht wirklich an der Verbreitung von Filmen &#252;ber Asiatische Frauenhintern interessiert. Ein Torrent Client l&#228;sst sich zudem auf unseren Servern nirgends finden. Bleiben G&#228;ste von Motor Entertainment oder Motor FM als potentielle T&#228;ter. Einer von ihnen k&#246;nnte das Werk theoretisch &#252;ber WLAN hochgeladen haben. Zu verhindern w&#228;re dergleichen in Zukunft lediglich dadurch, dass wir jeden notieren, dem wir Zugang gew&#228;hren und danach sein Surfverhalten dokumentieren.</p>
<p>Die Nachfrage ob das wirklich die einzige M&#246;glichkeit sei, wie wir der Forderung der Pornoproduzenten auf zuk&#252;nftige Unterlassung gerecht werden k&#246;nnten, wurde bejaht. Datenspeicherung oder Geldstrafe!</p>
<p>Seit September hat die Ministergattin Freifrau zu Guttenberg zur besten Sendezeit eine <a href="http://carta.info/34073/angeekelt-kann-man-nur-noch-sagen-halt-die-fresse-freifrau/">eigene Show</a> namens „Tatort Internet – Sch&#252;tzt endlich unsere Kinder“. Sie f&#252;hrt zusammen mit dem fr&#252;heren, Hamburger Innensenator Udo Nagel Perverse vor, die in Foren Minderj&#228;hrige ansprechen und zu treffen versuchen. Die Sendung kennt jeder, denn sowohl <em>BILD</em> als auch <em>Stern</em> feierten Stefanie zu Guttenberg auf Titelseiten daf&#252;r.</p>
<p>Kein Medium fragte sich, ob Kindesmissbruch ma&#223;geblich durch das Netz bef&#246;rdert w&#252;rde. Ein Blick in die  vom Familienministerium publizierten Untersuchungen h&#228;tte offenbart, dass in fast allen F&#228;llen von Kindesmissbrauch die T&#228;ter aus dem direkten Umfeld des Opfers, schlimmerweise sogar meist aus der eigenen Familie kommen. Wer dem ernsthaft beikommen will, muss hier ansetzen.</p>
<p>Kein Medium fragte sich, mit wem die Ministergattin als Chefankl&#228;ger gemeinsame Sache macht: Medienberichte zufolge hat die  Prevent AG, deren Vorstand Udo Nagel noch bis Mitte dieses Jahres war, einen New Yorker Mitarbeiter der HSH Nordbank, durch gef&#228;lschte Beweise mit Kinderporno in Verbindung gebracht und damit seine Entlassung erreicht.</p>
<p>Kein Medium wunderte sich &#252;ber den Sender, den zu Guttenberg und Co. f&#252;r die Missbrauchs-Realty-Show gew&#228;hlt hatten. RTL 2 ist bislang eher als das unverbesserliche Schmuddelkind der RTL Gruppe bekannt. Der Branchendienst Meedia <a href="http://meedia.de/nc/details-topstory/article/rtl-ii--gefangen-in-der-trash-falle_100029768.html">beschrieb</a> das Programm noch im  August 2010: &#8220;Die Container-Show &#8220;Big Brother&#8221;, in der Verhaltensauff&#228;llige Amateur-Erotik-Darsteller duschen oder Psychospielchen absolvieren m&#252;ssen,&#8221; und &#8220;gescriptete Dokusoaps wie &#8220;Frauentausch&#8221;, die ein Zerrbild der Wirklichkeit vermitteln (&#8230;) ein Parallel-Universum, das von adip&#246;sen, kettenrauchenden Hartz-IV-Empf&#228;ngern bev&#246;lkert wird.&#8221;</p>
<p>Zwischen all dem werden nun P&#228;dophile gejagt und Kinder gesch&#252;tzt und keinen Journalisten st&#246;rt das? Selbst aus der CDU-Fraktion kommen Unmutsbekundungen ob der Umtriebe der hoch medienaffinen Freifrau. Doch auch der <em>Spiegel</em> hob „das Traumpaar Guttenberg“ auf den Titel ohne die Sendung ernsthaft in Frage zu stellen, deren Credo es ist, dass nur strikte Dokumentation im Internet Schutz der Kinder bieten k&#246;nne. Datenspeicherung oder &#220;bergriffe von Perversen!</p>
<p>Die USA haben immer wieder von unmittelbar bevorstehenden Terroranschl&#228;gen in der Bundesrepublik Deutschland gesprochen. Im September gaben sie eine erste Reisewarnung f&#252;r ihre B&#252;rger aus. Deutschland, aber auf jeden Fall gro&#223;e Menschenansammlungen in Berlin und anderen gro&#223;en St&#228;dten sollten von Amerikanern gemieden werden.</p>
<p>Innenminister Thomas de Maizière blieb gelassen. Vielleicht wusste er, wie die amerikanischen Verh&#246;re ablaufen k&#246;nnten, in denen gefangenen mutma&#223;lichen Terroristen Hinweise auf Anschl&#228;ge abgepresst w&#252;rden. Erst als ein angeblicher Al Quaida-Aussteiger freiwillig von Pl&#228;nen f&#252;r Ende November 2010 erz&#228;hlte, lie&#223; er sicherheitshalber aller Orten schwer bewaffnete Bundespolizei auflaufen.</p>
<p>Die besonnene Haltung des Bundesministers traf auf alarmistische Medien und panische Kollegen aus den Bundesl&#228;ndern. Am 18. November machten zum Beispiel fast alle Tageszeitungen trotz d&#252;nner Faktenlage mir rei&#223;erischen &#220;berschriften auf, als namibische Sicherheitsbeamte scheinbar eine Bombe im Gep&#228;ck einer Air Berlin-Maschine gefunden hatte. Die <em>S&#252;ddeutsche Zeitung</em> titelte <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/terrorismus-moegliche-bombe-in-namibia-schrecken-ohne-grenzen-1.1025723">„Schrecken ohne Grenzen“</a>. Dass es sich in Wirklichkeit um eine von einem Geheimdienst platzierte Attrappe handelte, wurde zwei Tage sp&#228;ter verhalten und meist deutlich kleiner gemeldet.</p>
<p>In diese Stimmung passt auch der Auftritt des Hamburger Innensenators Heino Vahlendieck im ARD Morgenmagazin. Dort forderte der Christdemokrat seine Mitb&#252;rger auf, der Polizei jeden Gegenstand und jede Person zu melden, der ungew&#246;hnlich sei. „Lieber einmal zuviel als einmal zu wenig  die Polizei anrufen“ fachte der Politiker w&#246;rtlich das Spitzelfieber an. In gro&#223;er Koalition mit seinem Kollegen K&#246;rting aus Berlin war dann auch wieder die Vorratsdatenspeicherung im Gespr&#228;ch.</p>
<p>Die Vorratsdatenspeicherung war schon einmal Gesetz. Das Verfassungsgericht verbat aber die pauschale Dokumentation von Telefon- und Internetdaten aller B&#252;rger. Nun soll es scheinbar einen neuen Anlauf geben. Datenspeicherung oder Lebensgefahr!</p>
<p>Datenspeicherung w&#252;nschen sich all jene, die darauf bauen, dass ihre alten Gesch&#228;ftsmodelle im Internet fortgesetzt werden k&#246;nnen. Nur wenn man denjenigen dingfest machen kann, der illegal downloaded oder verbreitet, kann das funktionieren. Egal ob Presse, Fernsehen, Games, Film oder Pornoindustrie, in dem Punkt ist man sich einig. Angst, die man durch Strafzahlungen, Bedrohung unschuldiger Kinder oder gar Terror verbreiten kann, hilft eine digitale Gesellschaft durchzusetzen, in der jeder unter Generalverdacht steht. Die Sympathie mit der Idee, den Internetnutzer an die Leine zu legen, erkl&#228;rt das wundersame Verhalten der meisten Medien.</p>
<p>Das war nicht immer so, wenn Angst verbreitet wurde. „He Deutscher, sicher w&#228;re die Welt als Scheibe. Auf der Kugel steht immer einer hinter Dir.“ Mastino sangen das 1993. Ihr Titel „Angst erigiert“ thematisierte die nach der Wiedervereinigung auftretende Xenophobie. „Wenn die Deutschen aus dem Westen und die Deutschen aus dem Osten keine S&#252;ndenb&#246;cke h&#228;tten w&#252;rde das die Einheit kosten.“ Die spitze These von Mastino war, dass die Fremdenfeindlichkeit von der Politik teilweise billigend in Kauf genommen w&#252;rde damit Deutschland zusammenwachsen k&#246;nne.</p>
<p>Damals haben die Medien von <em>BILD</em> bis <em>tageszeitung</em> als vierte Macht verl&#228;sslich davor gewarnt, dass mit Angst Politik gemacht wird. Damals waren sie aber auch nicht direkt betroffen, hatten nicht selber Angst um ihre Zukunft in einer digitalen Welt.</p>
<p><em>Tim Renner schreibt au&#223;erdem f&#252;r das <a href="http://www.motor.de/motorblog/tim.renner">Motorblog</a>.</em>
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		<title>Elena: Die neue Volksz&#228;hlung</title>
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		<pubDate>Thu, 06 May 2010 16:40:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Leisegang</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Elena scheitert nicht nur beim versprochenen B&#252;rokratieabbau - es ist auch das gr&#246;&#223;te Vorratsdatenspeicherungsprojekt der Bundesrepublik und Gro&#223;feldversuch f&#252;r unausgereifte Chipkartentechnik. Es gibt noch eine ganze Reihe Probleme zu l&#246;sen, wenn das Projekt nicht v&#246;llig scheitern soll.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/c3afc013d1ee43b4bc5a87d4aaa76f31" alt="" width="1" height="1" />„Weniger B&#252;rokratie, mehr Effizienz“ verspricht das Bundeswirtschaftsministerium vollmundig in seinem Faltblatt, mit dem es f&#252;r den zu Jahresbeginn eingef&#252;hrten Elektronischen Entgeltnachweis, kurz: Elena, wirbt. Elena soll die Einkommensdaten aller abh&#228;ngig Besch&#228;ftigten – betroffen sind knapp 40 Millionen B&#252;rgerinnen und B&#252;rger – erfassen und zentral in einer Datenbank zusammenf&#252;hren.</p>
<p>Fortan sollen die Arbeitgeber die Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise an Krankenkassen monatlich zus&#228;tzlich an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung weiterleiten. Das erkl&#228;rte Ziel ist es, in Zukunft Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Eltern- und Wohngeld papierlos beantragen zu k&#246;nnen und das Berechnungsverfahren zu beschleunigen.</p>
<p>Elena kann jedoch nicht nur das Versprechen der „Entb&#252;rokratisierung“ nicht einl&#246;sen. Entscheidend ist vielmehr, dass damit das gr&#246;&#223;te Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprojekt entstanden ist, das es jemals in der Bundesrepublik gegeben hat. Die unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Datensammlung erfolgt allein auf den vagen Verdacht hin, dass der Arbeitnehmer eines Tages eine Sozialleistung beantragen k&#246;nnte.</p>
<p>Das Verfahren st&#246;&#223;t daher insbesondere bei Datensch&#252;tzern auf massive Kritik. Sie bef&#252;rchten einen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Infolgedessen haben mehr als 22.000 B&#252;rger im M&#228;rz Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung Elena eingereicht.</p>
<p><strong>Gigantische Datensammlung</strong></p>
<p>Im Detail enthalten die Datens&#228;tze unter anderem Angaben zu Einkommen, Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis und -zeitraum, Arbeitsstunden und Kirchensteuer, Krankheits- wie Urlaubstagen. Und das von s&#228;mtlichen abh&#228;ngig Besch&#228;ftigten aber auch von Beamten, Richtern und Soldaten.</p>
<p>Fest steht bereits, dass die meisten bei der ZSS hinterlegten Daten niemals abgerufen werden. Doch damit nicht genug: Mit dem neu eingef&#252;hrten Verfahren versucht die Bundesregierung zudem, an weitere sensible Daten der Arbeitnehmer zu gelangen. So m&#252;ssen Unternehmen ab sofort beispielsweise auch die Gr&#252;nde f&#252;r Abmahnungen, Fehlzeiten und K&#252;ndigungen nennen.</p>
<p>Worin der Nutzen der erhobenen Informationen liegen soll, erkl&#228;rt die Bundesregierung jedoch nicht. Anfangs hatte die schwarz-gelbe Koalition sogar vorgesehen, dass die Anzahl der Streiktage &#252;bermittelt wird. Gerade solche Daten k&#246;nnten aber zur beh&#246;rdlichen Kontrolle „aufs&#228;ssiger“ Arbeitnehmer missbraucht werden. Nach heftigen Protesten auch seitens der Gewerkschaften wird die Beteiligung an Arbeitsniederlegungen nun unter „sonstige unbezahlte Fehlzeit“ aufgef&#252;hrt.</p>
<p>Faktisch hat die Bundesregierung mit Elena nicht weniger als eine Volksz&#228;hlung f&#252;r Arbeitnehmer eingef&#252;hrt – deren Abfrage auch noch regelm&#228;&#223;ig alle vier Wochen wiederholt wird. Bisher wurden die Einkommensdaten dagegen erst dann von den Arbeitgebern eingeholt, wenn sie von den &#196;mtern auch ben&#246;tigt wurden. Zwar ist zu begr&#252;&#223;en, dass (ehemalige) Arbeitgeber nun nicht mehr davon erfahren, wenn einer ihrer Angestellten Sozialleistungen beantragt. Der Preis f&#252;r dieses geringe Mehr an betriebsinterner Vertraulichkeit f&#228;llt allerdings dramatisch hoch aus.</p>
<p><strong>Missbrauch ausgeschlossen?</strong></p>
<p>Zudem d&#252;rfte die Datenbank, allein schon wegen der schieren Masse an privaten Informationen, nicht nur auf Hacker und Adressh&#228;ndler gro&#223;e Anziehungskraft aus&#252;ben. Der Staat k&#246;nnte – &#228;hnlich wie zuvor bei den Mautdaten – die Zweckbindung der gespeicherten Daten aufheben. Wer garantiert daher, dass die staatliche Sammelwut eines Tages nicht auch Begehrlichkeiten bei anderen Beh&#246;rden weckt, wenn zum Beispiel Finanz&#228;mter Steuererkl&#228;rungen mit den hinterlegten Einkommensdaten abgleichen wollen?</p>
<p>Um Bedenken wegen eines m&#246;glichen Missbrauchs auszur&#228;umen, werden die Daten zwar pseudonymisiert und in verschl&#252;sselter Form gespeichert. Der Zugriff sollte dann eigentlich nur mit dem sogenannten Zwei-Schl&#252;ssel-Prinzip m&#246;glich sein: Beantragt ein Arbeitnehmer Sozialleistungen, m&#252;ssen er und der Beh&#246;rdenmitarbeiter mittels Chipkarten die Freigabe der Daten zeitgleich autorisieren.</p>
<p>Allerdings werden die Profile erst nach Eintreffen auf den Servern der ZSS kodiert – eine entscheidende Schwachstelle. Zudem ist bei Elena auch eine sogenannte Backdoor, eine Art technischer Hintert&#252;r, vorgesehen, beispielsweise f&#252;r den Fall, dass ein Arbeitnehmer seine Chipkarte verliert. Ein Datenzugriff ist damit auch ohne die entsprechende Signatur m&#246;glich. Die alternative „Ende-zu-Ende-Verschl&#252;sselung“, bei der ausschlie&#223;lich die Chipkarte des einzelnen B&#252;rgers den Zugang zu den verschl&#252;sselten Daten gew&#228;hrt, wurde von der Bundesregierung nicht erwogen.</p>
<p><strong>Gro&#223;feldversuch Smartcard</strong></p>
<p>Aber auch diese Vorkehrung b&#246;te noch keine ausreichend Sicherheit. Denn Elena ist zugleich ein staatlich gef&#246;rderter Gro&#223;feldversuch f&#252;r eine bislang unausgereifte Chipkartentechnik – in dem das Prinzip der Datensicherheit durch &#246;konomische Interessen erfolgreich in den Hintergrund gedr&#228;ngt wird.</p>
<p>Geht es nach dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), soll die Chipkarte sprichw&#246;rtlich die eierlegende Wollmilchsau des digitalen Zeitalters werden. Mit ihr soll der B&#252;rger sich nicht nur elektronisch ausweisen, sondern auch bezahlen k&#246;nnen.</p>
<p>Die Smartcard lie&#223;e sich sogar als mobile Krankenakte einsetzen. Denn auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der neue elektronische Personalausweis (nPA) lassen sich als Signaturkarte verwenden. Gerade die eGK gilt seit Jahren als „Leuchtturmprojekt“ wechselnder Regierungen – und als ein gl&#252;ckloses Vorhaben zudem. So scheiterten Testl&#228;ufe bereits fr&#252;h am Widerstand der Patienten und &#196;rzte, die datenschutzrechtliche Bedenken geltend machten.</p>
<p>Und auch gegen den neuen Personalausweis formiert sich zunehmend Widerstand. Er soll ab kommenden November auf einem RFID-Chip Informationen, etwa von Fingerabdr&#252;cken, speichern. Gerade die Funktechnik RFID sch&#252;tzt jedoch nicht hinreichend vor einer missbr&#228;uchlichen Abfrage der pers&#246;nlichen Daten und damit vor dem Diebstahl der digitalen Identit&#228;t. Ungeachtet dieser Risiken l&#228;sst die Bundesregierung den B&#252;rgern keine Wahl: Sie sind ab 2012 verpflichtet, sich eine Signaturkarte anzuschaffen.</p>
<p><strong>Das Ende von Elena?</strong></p>
<p>Schlie&#223;lich ist Elena auch ein kostspieliges Unterfangen. Zwar verspricht die Bundesregierung den Unternehmen j&#228;hrliche Einsparungen in H&#246;he von mehr als 85 Mio. Euro. Diese Summe wird allerdings in erster Linie gr&#246;&#223;eren Unternehmen zugute kommen. Denn die monatliche Daten&#252;bermittlung b&#252;rdet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen erheblichen b&#252;rokratischen Mehraufwand und damit zus&#228;tzliche Kosten auf.</p>
<p>Zu guter Letzt scheinen noch Unklarheiten bei der H&#246;he der Ausgaben vorzuherrschen. So sch&#228;tzt das Bundeswirtschaftsministerium die Kosten f&#252;r den Aufbau der notwendigen Infrastruktur auf insgesamt knapp 90 Mio. Euro; die gleiche Summe d&#252;rfte dar&#252;ber hinaus j&#228;hrlich auf Bund, L&#228;nder und Kommunen zukommen. Das aber bedeutet nichts anderes, als dass die zugesagten Ersparnisse zu gro&#223;en Teilen mit Steuermitteln gegenfinanziert werden m&#252;ssen.</p>
<p>Das BMWi erw&#228;gt mittlerweile, Betriebe bis zu einer bestimmten Gr&#246;&#223;e von der Speicherung auszunehmen. Diese kurzfristige Korrektur wird allerdings nicht ausreichen, um die zahlreichen Probleme von Elena zu l&#246;sen. Entscheidend ist vor allem, dass der Elektronische Entgeltnachweis eben jene Prinzipien der Datensicherheit, Verfahrenstransparenz und Kontrolle verletzt, die das Bundesverfassungsgericht erst k&#252;rzlich in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung nachdr&#252;cklich gest&#228;rkt hat.</p>
<p>Dies alles f&#252;hrt die Ziele von Elena g&#228;nzlich ad absurdum. Die Bundesregierung aber muss sich daher fragen lassen, ob Datensparsamkeit dem propagierten B&#252;rokratieabbau nicht weit mehr gedient h&#228;tte.</p>
<p><em>Die <a href="http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2010/mai/elena-die-neue-volkszaehlung">Langfassung</a> dieses Beitrags findet sich in den <a href="http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2010/mai">aktuellen</a> »Bl&#228;ttern f&#252;r deutsche und internationale Politik« (<a href="http://www.blaetter.de">blaetter.de</a>).</em>
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		<title>&#8220;Gestapo 2.0&#8243;: BDK stellt Strafanzeige wegen Tweet von Tobias Huch</title>
		<link>http://carta.info/26201/gestapo-2-0-bdk-stellt-strafanzeige-gegen-tweet-von-fdp-delegierten-tobias-huch/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 11:17:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Twitter-Auseinandersetzung um Vorratsdatenspeicherung: Weil Tobias Huch "BDK fordert Gestapo 2.0" twitterte, hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter nun Strafanzeige gestellt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht um diesen <a href="http://twitter.com/TobiasHuch/status/12754096724">Tweet</a> <span style="text-decoration: line-through;">des FDP-Delegierten </span>von <a href=" http://de.wikipedia.org/wiki/Tobias_Huch">Tobias Huch</a> anl&#228;sslich der gestrigen <a href="http://www.bdk.de/nrw/funktionszuordnung/demo-koeln/">BDK-Demonstration</a> vor dem FDP-Bundesparteitag:</p>
<p><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/04/huch1.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-26202" title="huch1" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/04/huch1.jpg" alt="huch1" width="400" height="288" /></a></p>
<p>Bei der Demonstration (<a href="http://www.bdk.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=fileadmin/LV_NordrheinWestfalen/Bilder/2010-04-24-Demo-Koeln//P4240078.JPG&amp;t=1272279412&amp;hash=3a792956a960391bafb2a160ca8c2df5">Foto</a>) hatte Wilfried Albishausen, Landesvorsitzender des Bundes der Kriminalbeamten (BDK), unter anderem <a href="http://www.bdk.de/nrw/funktionszuordnung/demo-koeln/">erkl&#228;rt</a>:</p>
<blockquote><p>Wir in Nordrhein-Westfalen protestieren gegen die &#8220;kripofeindliche&#8221; Politik des FDP-Innenministers Dr.  Ingo Wolf. Die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen s&#228;uft ab &#8211; nicht nur in  Vorg&#228;ngen der Alltagskriminalit&#228;t &#8211; sondern auch bei der Organisierten  Kriminalit&#228;t und der &#8220;Internetkriminalit&#228;t&#8221;.</p></blockquote>
<p>Auf den BDK-Bannern stand unter anderem: &#8220;FDP 1.0 &#8211; nicht zukunftsf&#228;hig.&#8221; Die Demonstranten forderten insbesondere auch eine m&#246;glichst rasche Wiedereinf&#252;hrung der Vorratsdatenspeicherung.</p>
<p>Als Reaktion verschickte Huch, <span style="text-decoration: line-through;">FDP-Bundesdelegierter und</span> als &#8220;<a href=" http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-BGH-Urteil-zur-Alterskontrolle-bei-Online-Pornos-204550.html">streitt&#252;chtiger Unternehmer</a>&#8221; (Heise) bekannt, obigen Tweet. Der BDK wiederum empfand dies als &#8220;weit unterhalb der politischen  Anstandsg&#252;rtellinie&#8221; und stellte in Person seines Vorsitzenden Klaus Jansen wegen Huchs Twitter-&#196;u&#223;erungs <a href="http://www.bdk.de/kommentar/artikel/bei-der-fdp-liegen-die-nerven-blank-fdp-delegierter-stellt-bdk-mit-gestapo-gleich/">Strafanzeige</a> beim Landeskriminalamt (sic!) D&#252;sseldorf. Jansen <a href="http://www.bdk.de/kommentar/artikel/bei-der-fdp-liegen-die-nerven-blank-fdp-delegierter-stellt-bdk-mit-gestapo-gleich/">erkl&#228;rt</a> dazu:</p>
<blockquote><p>Der BDK fordert zum schnellstm&#246;glichen Zeitpunkt ein neues Gesetz zur  Vorratsdatenspeicherung. Sich daf&#252;r beschimpfen zu lassen, <strong>dass der BDK in Nazi-Manier  Gestapo-Forderungen stellt</strong> (sic!), ist weit unterhalb der politischen  Anstandsg&#252;rtellinie. Das ist eine strafrechtlich relevante &#196;u&#223;erung, die  verfolgt werden muss. <em>(Hervorhebung des fehlenden Konjunktiv, Carta)</em></p></blockquote>
<p>Bei der FDP, so Jansen, l&#228;gen offenbar die Nerven blank.</p>
<p>Anmerkung von mir: Mit einigem Recht kann man das wohl auch dem BDK bescheinigen.</p>
<p><strong>Update</strong>: Der BDK bezeichnet Huch in seiner Presserkl&#228;rung als FDP-Delegierten. Dies stand zun&#228;chst auch in diesem Text so. Huch hat jedoch <a href="http://twitter.com/TobiasHuch/status/12816849392">klargestellt</a>, dass er &#8220;kein Amt in der FDP&#8221; habe.</p>
<p><strong>Uddate</strong>: Hier ein Interview mit Huch (<a href="http://www.antibuerokratieteam.net/2010/04/25/video-interview-wie-kam-es-zum-gestapo2-0-eklat/">via</a>):<br />
<object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="600" height="350" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="http://www.youtube.com/v/XdQMnsRLwFg&amp;rel=0&amp;color1=0x2b405b&amp;color2=0x6b8ab6&amp;hl=en_US&amp;feature=player_embedded&amp;fs=1" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="600" height="350" src="http://www.youtube.com/v/XdQMnsRLwFg&amp;rel=0&amp;color1=0x2b405b&amp;color2=0x6b8ab6&amp;hl=en_US&amp;feature=player_embedded&amp;fs=1" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p>Siehe auch auf <em>Carta</em>:</p>
<ul>
<li>Felix Neumann: <a href="http://carta.info/23972/bdk-vorratsdatenspeicherung-pressemitteilung/">Und der BDK weinte bitterlich</a></li>
</ul>
<div class="tweetmeme_button" style="float: right; margin-left: 10px;">
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				<img src="http://api.tweetmeme.com/imagebutton.gif?url=http%3A%2F%2Fcarta.info%2F26201%2Fgestapo-2-0-bdk-stellt-strafanzeige-gegen-tweet-von-fdp-delegierten-tobias-huch%2F&amp;style=compact&amp;b=2" height="61" width="50" /><br />
			</a>
		</div>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/26201/gestapo-2-0-bdk-stellt-strafanzeige-gegen-tweet-von-fdp-delegierten-tobias-huch/">&#8220;Gestapo 2.0&#8243;: BDK stellt Strafanzeige wegen Tweet von Tobias Huch</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/26201/gestapo-2-0-bdk-stellt-strafanzeige-gegen-tweet-von-fdp-delegierten-tobias-huch/#comments">29 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=26201&amp;md5=10bc0d5948c84ce6915034c42864fb43" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Und der BDK weinte bitterlich</title>
		<link>http://carta.info/23972/bdk-vorratsdatenspeicherung-pressemitteilung/</link>
		<comments>http://carta.info/23972/bdk-vorratsdatenspeicherung-pressemitteilung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 21:27:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Felix Neumann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren-Agenda]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Home]]></category>
		<category><![CDATA[Editors Pick]]></category>
		<category><![CDATA[Standard RSS]]></category>
		<category><![CDATA[Bund der Kriminalbeamten]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA["Hochrisiko f&#252;r die Sicherheit": Bemerkenswert an der j&#252;ngsten BDK-Pressemitteilung ist die ehrliche Furcht ihres Autors, da&#223; sich etwas &#228;ndert in Sachen Grundrechte, da&#223; man der Polizei eben nicht mehr jeglichen erdenklichen Kredit schenkt. Der BDK ist wirklich konsterniert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/264340f086084de3ad545ee9fb58cb2a" alt="" width="1" height="1" />Selten habe ich eine Pressemeldung mit so viel Vergn&#252;gen gelesen wie die j&#252;ngste des <a href="http://www.bdk.de/kommentar/artikel/vakuum-bei-der-kriminalitaetsbekaempfung-im-internet-ist-ein-hochrisiko-fuer-die-sicherheit-der-buerger-sondersitzung-der-imk-und-jumiko-zur-schadensbegrenzung-unverzichtbar/cca3c5e800/?tx_ttnews[year]=2010&amp;tx_ttnews[month]=03">Bundes der Deutschen Kriminalbeamten</a>, einen offenen »Brief des Bundesvorsitzenden i.S. Vorratsdatenspeicherung an Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel«.</p>
<p>Weinerlich legt der gro&#223;e Vorsitzende dar, da&#223; der Untergang des Abendlandes droht. (Man m&#246;chte ihn in den Arm nehmen und ihm zum Trost <a href="http://www.youtube.com/watch?v=mcBGsNhwxhY">Georg Kreisler</a> vorsingen.) Immerhin: Das Pressemeldungsstimmungsbarometer, das ansonsten nur “mit Entsetzen/Entt&#228;uschung/gro&#223;er Betroffenheit” u.&#228;. kennt, wurde erweitert um »konsterniert nehmen wir zur Kenntnis«, da&#223; n&#228;mlich, ja da&#223; es eine <em>Konsequenz</em> hat, wenn Gesetze verfassungswidrig sind.</p>
<p>Bemerkenswert an der Pressemeldung ist aber nicht nur die Schadenfreude, die sie erzeugt. Bemerkenswert ist die ehrliche Furcht ihres Autors, da&#223; sich etwas &#228;ndert in Sachen Grundrechte, da&#223; man der Polizei eben nicht mehr jeglichen erdenklichen Kredit schenkt. Es ist nicht nur Pressemeldungsbefindlichkeitsanzeige: Man ist wirklich konsterniert.</p>
<p><span id="more-1837"> </span></p>
<p>Der Brief ist, <em>inhaltlich</em> gesehen, alles andere als neu. Die &#252;bliche <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/fakten-zur-aktuellen-diskussion-um-die-vorratsdatenspeicherung/">Melange aus Sicherheitspropaganda und &#220;bertreibung</a> wird anger&#252;hrt, garniert mit absurden Schuldzuweisungen <em>(»Hier hat die Bundesnetzagentur die Handlungsbedarfe jahrelang verschlafen!«)</em> und einer unversch&#228;mten Patzigkeit, aus der der alte obrigkeitsstaatliche Polizeigeist spricht:</p>
<blockquote><p>Als Gesellschaft befinden wir uns in einer problematischen Gemengelage <em>[namens »Rechtsstaat«, fxn]</em>, in der weder Politik noch Justiz die Herausforderungen verstehen, ohne in fast schon verantwortungsloser Weise abh&#228;ngig zu sein von Lobbyisten aus dem Bereich der IT–Industrie (Politik) oder sich ausgesprochen einseitig vor der Urteilsfindung durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten zu lassen (BVerfG).</p></blockquote>
<p>Die Chuzpe, mit der dem Bundesverfassungsgericht (durchweg nur im Kommi&#223;ton »BVerfG« gerufen) <a href="http://www.internet-law.de/2010/03/bdk-bundesverfassungsgericht-einseitig.html">unterstellt wird, es habe sich »einseitig« beraten lassen;</a> die Frechheit, mit der die Polizisten behaupten, nur sie verst&#252;nden die Welt (»Ein Geisterfahrer? Hunderte!«) – gefolgt von der Absurdit&#228;t der Behauptung, da&#223; die Kriminalpolizei &#252;berhaupt keinen Einflu&#223; hatte (bestimmt wegen den verdammten Peaceniks in den Innenministerien): So viel Realit&#228;tsverweigerung und &#220;berheblichkeit in nur einem Absatz.</p>
<div id="attachment_23973" class="wp-caption alignleft" style="width: 236px"><a href="http://twitpic.com/16mqjb"><img class="size-full wp-image-23973" title="71604695" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/71604695.jpg" alt="71604695" width="226" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">(Quelle: @marax79 via Twitpic)</p></div>
<p>Und es ist ein gutes Zeichen. Die Argumente der Sicherheitsfanatiker konnten noch nie bestehen. Jetzt sehen sie ihre Felle davonschwimmen. Es bleiben sattsam bekannte markige Worte (schon der Titel des offenen Briefs, »Vakuum bei der Kriminalit&#228;tsbek&#228;mpfung im Internet ist ein Hochrisiko f&#252;r die Sicherheit der B&#252;rger« macht ein Bullshit-Bingo voll) und ad-hominem Attacken gegen die »sog. Netzkultur«, der man »Wirklichkeitsverzerrungen und zum Teil naive Vorstellungen« dar&#252;ber vorwirft, »was Kriminalpolizei tut oder darf«. (Naive Vorstellungen dar&#252;ber, was Polizei darf oder nicht darf f&#252;hren in diesem Land gerne zu Anzeigen wegen <a href="http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Tiergarten-Mitte-Tourismus;art126,3046342">»Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte«</a>, wenn man nicht gerade die <a href="http://media.ccc.de/browse/congress/2009/26c3-3705-de-die_ereignisse_des_129_und_ihre_folgen.html">&#220;berwacher selbst &#252;berwacht</a>.)</p>
<p>In anderem Zusammenhang, es ging um das politische Kabarett, stand heute <a href="http://www.sueddeutsche.de/kultur/126/505327/text/">in der S&#252;ddeutschen</a> das zu lesen:</p>
<blockquote><p>Es war die ideale Situation von David und Goliath: Der Feind herrschte noch, aber hielt es bereits f&#252;r n&#246;tig, um sich zu schlagen, und gab den Eingeweihten so zu verstehen, dass er insgeheim bereits auf dem absteigenden Ast sa&#223;.</p></blockquote>
<p>Der Feind herrscht noch. Und mit Jugendschutzmedienstaatsvertrag, neuen Sperrphantasien der CDU, dem Festhalten von SPD und CDU an der Vorratsdatenspeicherung, mit ACTA und SWIFT, nicht zuletzt mit einem Innenausschu&#223;, der von einem Bosbach geleitet wird, ist es noch ein weiter Weg, bis alle feuchten Tr&#228;ume vom Pr&#228;ventivstaat ausgetr&#228;umt sind, bis man sich auf den Gesetzgeber (und nicht nur das Verfassungsgericht als Gesetznehmer) verlassen kann, wenn es um einen freiheitlichen Rechtsstaat geht. Der Feind herrscht noch. Aber man darf sich schon dar&#252;ber freuen, wenn er einmal in der Schmollecke sitzt.</p>
<p>Und jetzt alle:</p>
<blockquote><p>Sch&#252;tzen wir die Polizei!<br />
Sie w&#228;r l&#228;ngst schon an der Reih’.<br />
[…]<br />
Doch wer sch&#252;tzt den Polizist? Ja, wer sch&#252;tzt den Polizist?<br />
Und wer sch&#252;tzt ihn vor dem Schmerz,<br />
wenn er pfeift und keiner h&#246;rt’s?</p></blockquote>
<p>Crosspost von <a href="http://fxneumann.de/2010/03/08/und-der-bdk-weinte-bitterlich">fxneumann.de</a>.
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			</a>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/23972/bdk-vorratsdatenspeicherung-pressemitteilung/">Und der BDK weinte bitterlich</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/23972/bdk-vorratsdatenspeicherung-pressemitteilung/#comments">49 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23972&amp;md5=e25dae8af2fd09e003c3f7471ef95737" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kommentar-Presseschau zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://carta.info/23737/kommentar-presseschau-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://carta.info/23737/kommentar-presseschau-zur-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 16:04:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach anf&#228;nglicher Euphorie &#252;ber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt sich Ern&#252;chterung ein. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde nicht schlechthin f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt, auch fehlt die Vorlage an den EuGH. - Die wichtigsten Kommentare zum Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung in der &#220;bersicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="bookmark" href="http://www.netzpolitik.org/2010/kommentar-zum-vorratsdatenspeicherungs-urteil/">Netzpolitik.org</a> bedauert, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht getraut hat, die EU-Richtlinie gleich mit zu kippen.</p>
<blockquote><p>Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verl&#228;ngerung. Wir m&#252;ssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, dass diese unsere digitalen B&#252;rgerrechte Ernst nehmen.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;"><br />
</span></p>
<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/">Heribert Prantl</a> sieht einen Kurswechsel in der Entscheidung, da nun erstmals eine anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat als nicht schlechthin mit dem Grundgesetz unvereinbar erkl&#228;rt wurde.</p>
<blockquote><p>Seit dem Urteil zur Volksz&#228;hlung im Jahr 1983 hatte das Gericht immer  wieder betont, dass das Grundgesetz den B&#252;rger &#8220;gegen die unbegrenzte  Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten&#8221; sch&#252;tze.  Das ist nun nicht mehr der Fall. Das h&#246;chste deutsche Gericht weicht von  seinem bisherigen Credo ab.</p></blockquote>
<p>Angesichts der abweichenden Meinungen der Richter Schluckebier und Eichberger, die den Grundrechtseingriff durch die Vorratsdatenspeicherung f&#252;r weniger schwerwiegend halten, k&#246;nne man &#8220;nur hoffen, dass dies nicht die Vorboten eines allm&#228;hlichen  Schwenks der Rechtsprechung des Ersten Senats sind, der bisher den  Rechtsstaat hochgehalten hat.&#8221;</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>In diese Richtung geht auch der Kommentar von <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/kurs-auf-strassburg/">Julia Seeliger</a> in der <em>taz</em>. Gro&#223;e Hoffnung in die FDP setzt sie bei der Neufassung des Umsetzung nicht. Vielmehr stellt sie fest, dass die heutige Entscheidung helfen wird, <span id="hauptspalte">&#8220;ein  Speicher-Gesetz zu machen, das genau in die &#228;u&#223;ersten R&#228;nder des  Grundgesetzes eingepasst ist.&#8221; Die Konsequenz ist daher:</span></p>
<blockquote><p><span id="hauptspalte">Wer keine  Daten auf Vorrat gespeichert sehen will, muss nun mit einem gr&#246;&#223;eren  Gegner k&#228;mpfen: Mit der EU-Richtlinie, auf der das deutsche  Speicher-Gesetz fu&#223;t. Seit heute morgen wird der europ&#228;ische Kampf f&#252;r  die Privatheit auch von Deutschland aus gefochten. Sofort nach der  Entscheidung haben B&#252;rgerrechtler angek&#252;ndigt: Kurs auf Stra&#223;burg, zum  Europ&#228;ischen Menschenrechtsgerichtshof. Wenn der die  Vorratsdatenspeicherung f&#252;r unvereinbar mit der Europ&#228;ischen  Menschenrechtskonvention erkl&#228;rt, wird sich keine Bundesregierung mehr  trauen, ein neues Speichergesetz zu machen.</span></p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><a title="Permanent Link to Die Vorratsdatenspeicherung ist  tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung" rel="bookmark" href="http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2048/die-vorratsdatenspeicherung-ist-tot-es-lebe-die-vorratsdatenspeicherung">Spiegelfechter</a> bezeichnet das Urteil in &#8220;Die Vorratsdatenspeicherung  ist tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung&#8221; als Pyrrhussieg, denn die Unschuldsvermutung wird weiter ausgeh&#246;hlt.</p>
<blockquote><p>Der B&#252;rger ist seit heute nicht mehr zun&#228;chst unschuldig – er gilt als  potentieller Straft&#228;ter. Seine Daten sind damit auch nicht mehr die  Daten eines Unschuldigen, sondern potentielle Beweise, die bei der  Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden  k&#246;nnen, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar  sind. Die Daten d&#252;rfen erst einmal auf Vorrat gespeichert werden. Dieser  Paradigmenwechsel wurde heute durch Karlsruhe mit dem  h&#246;chstrichterlichen Stempel versehen – f&#252;rwahr kein Ruhmesblatt f&#252;r die  deutsche Justiz.</p></blockquote>
<p>Es gibt jedoch bei aller Kritik auch etwas Lob von Jens Berger:</p>
<blockquote><p>L&#246;blich ist auch der technische Sachverstand, mit dem die Richter  Gefahren der illegalen Datenverwendung durch private Stellen unterbinden  wollen. Ein so m&#228;chtiger Datenpool weckt Begehrlichkeiten und wo eine  Nachfrage f&#252;r solche Daten besteht, ist die Gefahr eines Missbrauchs  stets gegeben. Um diese Gefahr zu minimieren, nennt das  Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Datenschutzma&#223;nahmen – eine  getrennte Speicherung, eine asymmetrische Verschl&#252;sselung, das  Vier-Augen-Prinzip, verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur  Authentifizierung f&#252;r den Zugang zu den Schl&#252;sseln, und eine  revisionssichere Protokollierung von Zugriff und L&#246;schung. Diese  Vorgaben sind wichtig und richtig – allzulange konzentrierte sich die  Kritik der Speicherungsgegner auf den Staat als Datenkrake, die Gefahr  eines Datenmissbrauchs an der Stelle der Datenspeicherung, also bei den  Providern selbst, ist jedoch ungleich gr&#246;&#223;er.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe">Kai  Biermann</a> zieht auf <em>Zeit Online</em> eine positive Bilanz.</p>
<blockquote><p>Theoretisch h&#228;tten diese Forderungen auch durch eine  &#196;nderung des  bestehenden Gesetzes umgesetzt werden k&#246;nnen. Jedoch  scheint es, als  wollten die Richter den &#252;blichen Reflex der Politik  verhindern, ein  solches Urteil sofort als Best&#228;tigung des eigenen  Handelns zu verkaufen  und nur ein wenig Kosmetik vorzunehmen. [...] Es   ging, so scheint es, um eine Erziehungsma&#223;nahme: Denkt bitte noch  einmal  grunds&#228;tzlich dar&#252;ber nach, was Ihr da tut!</p></blockquote>
<blockquote><p>Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, ein neues  Gesetz  kann und darf es nicht schreiben. Das m&#252;ssen die B&#252;rger tun, in  Person  ihrer daf&#252;r von ihnen gew&#228;hlten Vertreter, dem Parlament.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Es finden sich mittlerweile 110 Pressemitteilungen zur Vorratsdatenspeicherung bei <a href="http://www.presseportal.de/vts.htx?type=fast&amp;searchstring=vorratsdatenspeicherung">Presseportal.de</a>.</p>
<p><strong>Update: Weitere lesenswerte Kommentare </strong></p>
<ul>
<li>Stefan Tillmann in der <em>Financial Times Deutschland</em>: <a href="http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-das-ende-des-sicherheitswahns/50082686.html">Das Ende des Sicherheitswahns</a></li>
<li>Christian St&#246;cker auf <em>Spiegel Online</em>: <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html">Firewall  f&#252;r die Rasterfahnder</a></li>
</ul>
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		</item>
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		<title>Und alle so: L&#246;schen &#8211; nur meine Tweets nicht #VDS</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 14:18:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Julius Endert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nicht nur der Staat speichert auf Vorrat - vom fehlenden "Delete all my tweets"-Button.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Und alle so: L&#246;schen – und noch w&#228;hrend der Anti-VDS-K&#228;mpfer seine Freude &#252;ber den Erfolg vor Gericht mobil aus Karlsruhe tweetet, speicherte Twitter seinen Aufenthaltsort, Inhalt und alle Empf&#228;nger der Nachricht. Auf Vorrat nat&#252;rlich – denn jede Speicherung geschieht auf Vorrat, weitere Verwertung garantiert. Denn den Button: &#8220;Delete all my tweets&#8221; gab es ja nicht.</p>
<p><em>Dieser Beitrag erschien zuerst auf <a href="http://julius01.posterous.com/vds-und-alle-so-loschen-nur-meine-tweets-nich">Movinette.de</a>.</em>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Insgesamt verfassungswidrig und nichtig&#8221;: Urteil und Leits&#228;tze zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://carta.info/23718/die-vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig-die-entscheidung-des-bverfg/</link>
		<comments>http://carta.info/23718/die-vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig-die-entscheidung-des-bverfg/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 09:30:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Carta dokumentiert das Urteil und die Leits&#228;tze des Bundesverfassungsrichts zur Vorratsdatenspeicherung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Urteil</a> des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (Hervorhebungen durch <em>Carta</em>):</p>
<div>
<ol>
<li>Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) <strong>versto&#223;en gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes </strong>und <strong>sind nichtig</strong>.</li>
<li>§ 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) <strong>verst&#246;&#223;t</strong>, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden d&#252;rfen, <strong>gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes</strong> und ist <strong>insoweit nichtig</strong>.</li>
<li>Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. M&#228;rz 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von beh&#246;rdlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Beh&#246;rden &#252;bermittelten, sondern <span style="text-decoration: underline;"><strong>gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverz&#252;glich zu l&#246;schen</strong></span>. Sie d&#252;rfen nicht an die ersuchenden Stellen &#252;bermittelt werden.</li>
<li>Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdef&#252;hrern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.</li>
</ol>
</div>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Die <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Leits&#228;tze</a> des heutigen Bundesverfassungsrichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung (Hervorhebungen durch <em>Carta</em>):</p>
<ol>
<li>Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 15. M&#228;rz 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist <strong>mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar</strong>; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.</li>
<li>Der Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung tr&#228;gt. Erforderlich sind <strong>hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit</strong>, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.</li>
<li>Die Gew&#228;hrleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der m&#246;glichen Datenverwendung obliegen als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungsverpflichtung dem Bundesgesetzgeber gem&#228;&#223; Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG. Demgegen&#252;ber richtet sich die Zust&#228;ndigkeit f&#252;r die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie f&#252;r die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.</li>
<li>Hinsichtlich der <strong>Datensicherheit</strong> bedarf es Regelungen, die einen <strong>besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und verbindlich</strong> vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abw&#228;gung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht.</li>
<li>Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wenn sie <strong>&#252;berragend wichtigen Aufgaben des Rechtsg&#252;terschutzes</strong> dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begr&#252;ndeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. F&#252;r die Gefahrenabwehr und die Erf&#252;llung der Aufgaben der Nachrichtendienste d&#252;rfen sie nur bei Vorliegen tats&#228;chlicher Anhaltspunkte f&#252;r eine konkrete Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person, f&#252;r den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f&#252;r eine gemeine Gefahr zugelassen werden.</li>
<li>Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Ausk&#252;nften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter &#252;ber die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabh&#228;ngig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsg&#252;terkatalogen f&#252;r die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zul&#228;ssig. F&#252;r die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten k&#246;nnen solche Ausk&#252;nfte nur in gesetzlich ausdr&#252;cklich benannten F&#228;llen von besonderem Gewicht erlaubt werden.</li>
</ol>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Auszug aus der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html">Pressemitteilung</a> des Bundesverfassungsgerichts:</p>
<blockquote><p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine  Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gew&#228;hrleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch gen&#252;gen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit <strong>insgesamt verfassungswidrig und nichtig</strong>.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span>Das Urteil als <a href="http://www.wordle.net/">Wordle</a>-Cloud:</p>
<div id="attachment_23731" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle.jpg"><img class="size-medium wp-image-23731 " title="BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle-300x178.jpg" alt="BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle" width="300" height="178" /></a><p class="wp-caption-text">Das Urteil als Wordle-Cloud: Zum Vergr&#246;&#223;ern anklicken ...</p></div>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><span style="color: #ffffff;"> </span>Mehr zum Thema auf <em>Carta</em>: <a rel="bookmark" href="../../23737/kommentar-presseschau-zur-vorratsdatenspeicherung/">Kommentar-Presseschau zur Vorratsdatenspeicherung</a>.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23718&amp;md5=7a3414885fe0d237d3e4be0d3955b54e" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Morgen: Das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://carta.info/23692/morgen-das-bundesverfassungsgericht-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://carta.info/23692/morgen-das-bundesverfassungsgericht-zur-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 17:37:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim morgigen Urteil h&#228;ngt viel davon ab, wie sich das Bundesverfassungsgericht zur EU-Richtlinie 2006/24/EG verh&#228;lt. Wahrscheinlich ist ein Urteil, das ein deutliches Signal f&#252;r den Datenschutz setzt - aber den Konflikt mit dem Europ&#228;ischen Gerichtshof vermeidet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-008">Morgen</a> wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E2DB28F0A1D814E61BD8AE675DE76A85F~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Vorratsdatenspeicherung</a> verk&#252;nden.</p>
<p>Markus Beckedahl unterscheidet auf <em>Netzpolitik.org</em> <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/morgen-urteilsverkuendung-vorratsdatenspeicherung/">vier m&#246;gliche Urteilszenarien</a>:</p>
<blockquote><p>1. Das Bundesverfassungsgericht erkl&#228;rt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst f&#252;r unzul&#228;ssig (&#8220;nur die Instanzgerichte k&#246;nnen den Europ&#228;ischen Gerichtshof befassen”) und beschr&#228;nkt lediglich die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt h&#246;here Datensicherheitsanforderungen usw.</p>
<p>2. Das Bundesverfassungsgericht erkl&#228;rt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst als unbegr&#252;ndet (&#8220;die Vorratsdatenspeicherung ist unter hohen Voraussetzungen verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig”) und beschr&#228;nkt nur die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt h&#246;here Datensicherheitsanforderungen usw.</p>
<p>3. Das Bundesverfassungsgericht legt die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung zul&#228;ssig ist, dem Europ&#228;ischen Gerichtshof zur Entscheidung vor und beschr&#228;nkt bis zur Entscheidung die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt h&#246;here Datensicherheitsanforderungen usw.</p>
<p>4. Das Bundesverfassungsgericht erkl&#228;rt die Vorratsdatenspeicherung selbst f&#252;r verfassungswidrig.</p></blockquote>
<p>Sehr viel h&#228;ngt bei diesem Urteil nach Einsch&#228;tzung vieler Beobachter davon ab, ob und inwieweit es das Bundesverfassungsgericht f&#252;r opportun h&#228;lt, die hinter der Vorratsdatenspeicherung stehende EU-Richtline <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/24/EG_%C3%BCber_die_Vorratsspeicherung_von_Daten">2006/24/EG</a> f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;ren.</p>
<p>Dietmar Hipp und Marcel Rosenbach <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,680920,00.html">f&#252;hren</a> daher bei <em>Spiegel Online</em> aus:</p>
<blockquote><p>Zwar reklamieren die Verfassungsrichter f&#252;r sich das Recht, zwingende EU-Vorgaben auch mal f&#252;r unverbindlich zu erkl&#228;ren. Doch dieser Fall ist noch nie eingetreten und wird es vermutlich auch jetzt nicht. Schlie&#223;lich lie&#223; Papier das Problem in der Verhandlung nicht weiter er&#246;rtern.</p></blockquote>
<p>Der aus ihrer Sicht wahrscheinlichste Ausgang: Das Bundesverfassungsgericht werde den Gesetzgeber zu einer Generalrevision der deutschen Speicherungs- und Abfragevorschriften verpflichten, aber die im Gesetz (<a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf">PDF</a>) vorgeschriebene sechsmonatige Speicherpflicht wohl nicht verbieten.</p>
<p>In der Tat ist ein in der Sache deutliche Revisionen forderndes und in Akzenten klar interpretationsf&#228;higes Urteil morgen sehr wahrscheinlich. Das Bundesverfassungsgericht wird ein mahnendes Signal an den Gesetzgeber geben wollen &#8211; und muss ihm dabei zugleich einen ausreichenden Gestaltungsspielraum f&#252;r die Neufassung geben. Es wird aus diesem Anlass wohl aber auch keinen Kompetenzstreit mit dem Europ&#228;ischen Gerichtshof eingehen wollen.</p>
<p>Szenario 4 ist zwar angesichts der <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-821137.html">Entscheidungen</a> in Rum&#228;nien und Bulgarien zumindest denkbar, am wahrscheinlichsten w&#228;re als Ausgang jedoch wohl eine Kombination von 2 und 3.</p>
<p><em>Carta</em> wird nicht live zur Urteilsverk&#252;ndung bloggen, wir verweisen da auf <em>Netzpolitik</em> &#8211; ganz nach dem Motto: &#8220;Cover what you do best, link to the rest&#8221;&#8230;
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<a href="http://carta.info/23692/morgen-das-bundesverfassungsgericht-zur-vorratsdatenspeicherung/">Morgen: Das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/23692/morgen-das-bundesverfassungsgericht-zur-vorratsdatenspeicherung/#comments">2 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23692&amp;md5=925bad97fe7167ddab5ee2eec210e61b" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorratsdaten und die Logik der Datenkollektivierung: F&#252;r eine gesellschaftliche Kultur des Datenschutzes</title>
		<link>http://carta.info/21537/vorratsdaten-und-die-logik-der-datenkollektivierung-fuer-ein-gesellschaftliche-kultur-des-datenschutzes/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Jan 2010 14:06:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Krone</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Sabine Leutheusser-Schnarrenberger]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>
		<category><![CDATA[Wolfgang Schäuble]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung zeigt: Die Entfaltungsm&#246;glichkeiten der Digitalisierung erfordern auch eine neue Kultur des Datenschutzes, die nicht allein rechtlich festgeschrieben, sondern gesamtgesellschaftlich verankert sein m&#252;sste.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/059d380b4e924a6db6a3760132851665" width="1" height="1" alt=""/>Die Politik vermittelt derzeit einen ebenso zerrissenen wie orientierungsschwachen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-ist-sexy-Datensammeln-auch-849664.html">Eindruck</a>, was den <strong>Stellenwert der Privatsph&#228;re </strong>in der digital vernetzten Gesellschaft angeht. Die informationelle Selbstbestimmung des B&#252;rgers verkommt zu einer Art <strong>Verhandlungsmasse</strong>, die gegen Verletzungen derselben aufgeweicht wird. Eine Empfehlung zur Datenvermeidung zum Schutz der Privatheit, wie sie der Chaos Computer Club abgibt, l&#228;sst jedoch allein kein Vertrauen in die grundgesetzlich zugesicherten Freiheitsrechte, der S&#228;ulen unseres Systems, aufkommen. Sie kann bestenfalls ein Appell zur Bewusstseinsbildung sein, wirkt jedoch zuweilen schon wie das Eingest&#228;ndnis der Niederlage gegen&#252;ber dem diffusen Druck einer &#252;berm&#228;chtigen Technologie. Doch dem ist nicht so.</p>
<p><strong>Vorratsdaten vor dem Verfassungsgericht</strong></p>
<p>Am 15.12.2009 hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit der zeitlich befristeten Datenspeicherungspflicht verhandelt, die unter dem Titel „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen“ (<a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf ">PDF</a>) firmiert. Internet- und Telefonverbindungen sollen, so m&#246;chten es die Bundesregierung und einige Landesparlamente, ein halbes Jahr gespeichert und den zust&#228;ndigen Beh&#246;rden auf Wunsch zug&#228;nglich gemacht werden m&#252;ssen. Die Kommunikation in Mailsystemen sozialer Netzwerke ist nicht davon betroffen.</p>
<p>Gegen die Umsetzungspolitik der <strong>EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung</strong> (<a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:105:0054:0063:DE:PDF">PDF</a>) des ehemaligen Bundesinnenministers <a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2016454_Laudatio-zu-Wolfgang-Schaeuble-Ideen-aus-dem-Arsenal-der-Diktatur.html">Wolfgang Sch&#228;uble</a> haben rund 35.000 Beschwerdef&#252;hrer geklagt und damit die umfangreichste Massenklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts eingereicht.</p>
<p>Die Kritik an dem geplanten Gesetz ist immens: Es wird als <strong>unverh&#228;ltnism&#228;&#223;iger Eingriff in die Grundrechte der B&#252;rger</strong> erachtet, Daten ohne Anfangsverdacht auf Vorrat zu speichern. Die „anlasslose, verdachtsunabh&#228;ngige und undifferenzierte Vorratsdatenspeicherung“ &#252;ber sechs Monate – Verbindungs- und Standortdaten lassen sich unter anderem zu nahezu exakten Bewegungsprofilen zusammenstellen – impliziere Missbrauch und die systematische Verletzung von Pers&#246;nlichkeitsrechten sowie des Fernmelde- und Briefgeheimnisses. Neben der so unter Generalverdacht gestellten Gesellschaft versto&#223;e das neue Gesetz bewusst gegen das <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,666826,00.html">Redaktionsgeheimnis</a>, das Arztgeheimnis, die rechtsanwaltliche T&#228;tigkeit sowie gegen die Immunit&#228;t von Abgeordneten und Diplomaten. Und dennoch sind die Weichen zur systematischen Missachtung erk&#228;mpfter Rechte l&#228;ngst gestellt.</p>
<p>Lehnt das Gericht die Klagen ab, steht die Technische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (<a href="http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/17738.pdf">PDF</a>) zur Umsetzung bereit. Unter den Kl&#228;gern: die heutige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Dass sich die amtierende Regierung als Kl&#228;ger und Beklagte gegen&#252;berstehenden ist bizarr, aber im Grunde Ausdruck der repr&#228;sentativen, periodisch veranlagten Demokratie.</p>
<p>Die W&#228;hler k&#246;nnen sich jedoch nicht in der Ahnung begn&#252;gen, mit der Verfassungsklage seien die digitalen Freiheitsrechte ausreichend gew&#228;hrleistet. Was wir brauchen ist mehr: die <strong>R&#252;ckbesinnung</strong> <strong>auf eine Kultur der selbstverst&#228;ndlichen Gew&#228;hrleistung von Privatheit</strong> und ihre Weiterentwicklung. Die Novellierung der deutschen Datenschutzrichtlinie in der letzten Legislatur allein hat dies – auch aufgrund von unternehmerischen Lobbyismus und verhaltener politischer Willensbekundung – nicht einzul&#246;sen vermocht. Die Rechtsprechung kann dabei unterst&#252;tzen.</p>
<p><strong>Sendungsbewusstsein ersetzt keine Mehrheiten<br />
</strong></p>
<p>Die Netz&#246;ffentlichkeit, die sich f&#252;r Kommunikationsfreiheit einsetzt, ist zwar mittlerweile gewachsen und kann auch schon mal laut werden, im Verh&#228;ltnis zur Gesamtbev&#246;lkerung ist sie jedoch verschwindend klein. Den sich mitunter avantgardistisch ghettoisierenden<strong> „Digital Natives“</strong> fehlt oft die weltliche R&#252;ckbindung. Breite Teile der Bev&#246;lkerung werden bewusst, manchmal auch arrogant ausgeschlossen. „Wir beherrschen die Belange der digitalen Kommunikation und wissen was gut ist, nicht ihr, die analoge Gesellschaft!“ – F&#252;r die Anh&#228;nger der Innovationsreligion gehe es um die Gesamtheit des digitalen Lebensraums. Ein Tenor, der den Verdacht des Dogmatismus auf den Plan ruft.</p>
<p>Neue, junge politische Gruppen wie etwa die <strong>Piratenpartei</strong> k&#246;nnen, wenn sie geeignete <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Halbnackte-Piraten-gegen-Nacktscanner-900955.html">Mittel</a> zur Ansprache der Bev&#246;lkerung finden, einen <strong>Prozess</strong> in die n&#228;chste, die parlamentarische Ebene tragen. Die Gr&#252;nen haben es Ende der 1970er Jahre als sozial- und umweltpolitische Alternative zu den etablierten Parteien vermocht; die innerparteilichen Gegens&#228;tze haben den Erfolg nicht aufgehalten. Um Ver&#228;nderungen in der Breite zu erreichen, bleibt es jedenfalls Voraussetzung, in der Bev&#246;lkerung ausreichende Mehrheiten zu finden. Nur so kann die Einschr&#228;nkung des privaten Lebensbereichs durch politische Programme langfristig einged&#228;mmt werden.</p>
<p>Um ein solches Bewusstsein in der Breite ist es freilich heute noch schlecht bestellt, die Informiertheit der politisch Verantwortlichen ist m&#228;&#223;ig, ihr Wille schwach – wozu heute auch B&#252;ndnis 90/ Die Gr&#252;nen z&#228;hlen; man <a href="http://www.bigbrotherawards.de/2001/.pol">erinnere sich</a> an die rot-gr&#252;ne Koalition 1998-2005. Wenn der Exekutivapparat des Bundes und der L&#228;nder die <strong>Informationsfreiheit</strong> des B&#252;rgers mit <strong>Argwohn</strong> sieht – man m&#246;chte meinen, der Staat nehme sie f&#252;r sich selbst in Anspruch – kann das vom Bundesverfassungsgericht geschaffene „Grundrecht auf Gew&#228;hrung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme“ und das Brief- und Fernmeldegeheimnis nur zum Teil Schutz bieten.</p>
<p><strong>Privatheit verteidigen</strong></p>
<p>Im <strong>Unternehmensbereich</strong>, auch au&#223;erhalb von Personalabteilungen, sind die Hemmungen, den h&#246;chstpers&#246;nlichen Lebensbereich systematisch zu ber&#252;hren, l&#228;ngst abgebaut. Es geh&#246;rt beinahe zum guten Ton, Verbraucherdaten zu speichern, auszuwerten, oder <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mobilkom-Austria-verkauft-Ortsdaten-von-Handynutzern-889962.html">auch</a> <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2009-11/quelle-kundendaten-verkauf">weiterzuverkaufen</a> – ganz gleich, ob ein Einverst&#228;ndnis der Betroffenen vorliegt oder nicht. Ihre Legitimation erfahren Gesch&#228;ftst&#228;tige durch fragw&#252;rdige Zustimmungsklauseln und juristisch verquaste Aus- und Einschlussformulierungen zur seri&#246;sen Verwaltung von pers&#246;nlichen Informationen in den Allgemeinen Gesch&#228;ftsbestimmungen. Auch in den<strong> Social Networks</strong> wird von den Nutzern in Eigenregie dokumentiert, was den realen Nachbarn in der Regel verborgen zu bleiben hat. Ein Verzicht w&#228;re angemessen.</p>
<p>Untersuchungen zeigen, dass sich B&#252;rger in digitalen Sph&#228;ren nur unzureichend &#252;ber die Unterscheidung von Privat- und Sozialsph&#228;re im Klaren sind. W&#228;hrend sich die Verteidigung der Privatheit im dreidimensionalen Raum sehr pr&#228;zise gestaltet, ist online vieles, das &#252;ber Banking hinausgeht, durch Unsicherheit und Fehleinsch&#228;tzung gepr&#228;gt. Gerade der <strong>Mobilfunk</strong> und das <strong>Internet</strong> sind die digitalen Kommunikationskan&#228;le, die den h&#246;chstpers&#246;nlichen Lebensbereich nicht mehr einfach und deutlich bestimmen lassen.</p>
<p>Eine solche Gleichg&#252;ltigkeit und Unsicherheit gegen&#252;ber Pers&#246;nlichkeitsrechten auf Seiten der B&#252;rger und Unternehmen will, ja kann f&#252;r den Staat jedoch nicht Selbstverst&#228;ndnis sein. Der Auftrag zur Sicherstellung einer &#246;ffentlichen Ordnung und Gefahrenabwehr ist wie die Wahrung der Menschenrechte ein <strong>Gew&#228;hrleistungsmerkmal</strong>, das durch permanente Wiederholung f&#252;r jede noch so kleine G&#228;ngelei als Rechtfertigung l&#228;ngst jede Achtung des m&#252;ndigen B&#252;rgers eingeb&#252;&#223;t hat. Wer vor dem Hintergrund der betroffenen Rechtsg&#252;ter mit Effektivit&#228;t, Fortschrittsorientierung und sonstigen Zw&#228;ngen ins Feld zieht, argumentiert schlicht wie auch zynisch.</p>
<p>Im Gefolge des <strong>11. September 2001</strong> hat sich das Konzept der Angst, der Verbreitung von Unsicherheit vor einer diffusen Bedrohung durch viele Regierungen, auch der Europ&#228;ischen Union, &#246;ffentlich etabliert. Grundrechtseinschr&#228;nkungen werden mit der Abwendung terroristischer Gewalt begr&#252;ndet. Das Perfide daran: die Exekutive kann die nur schwach ausgepr&#228;gte Sensibilisierung der Bev&#246;lkerung um den Stellenwert der informationellen Selbstbestimmung mittels „allgemeiner Sicherheitsma&#223;nahmen“ gegen die B&#252;rger selbst in Stellung bringen. Umso mehr h&#228;tte die gesamte Gesellschaft – B&#252;rger, Politik, Unternehmen, &#246;ffentliche Einrichtungen, Institutionen des Sozialwesens – die Aufgabe, eine neue <strong>Demut</strong> gegen&#252;ber der Einengung des N&#228;chsten, die seine Grundrechte beschr&#228;nkt, einzu&#252;ben. Ohne ein solches Bewusstsein bleibt eine <strong>Steigerung des Gemeinwohls durch die Digitalisierung</strong> aus. Es geht um den Respekt des Staates vor seinen B&#252;rgern, die eine Administration erst erm&#246;glichen.</p>
<p><strong>Vorratsdaten im europ&#228;ischen Kontext</strong></p>
<p>Die bislang erreichte Einschr&#228;nkung der Weitergabe gespeicherter Verbindungsdaten (nur bei Verdacht auf schwere Straftaten wie Mord, Raub oder Kinderpornographie durch Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof, nicht etwa durch Amtsrichter, m&#246;glich) ist daf&#252;r allein nicht ausreichend. Das regul&#228;re Kollektivieren von Kommunikationsverbindungen hat selbst schon den schalen Geschmack des vermuteten Missbrauchs der Daten. Die H&#252;rde zur Datenspeicherung muss hoch sein und fr&#252;h greifen k&#246;nnen.</p>
<p>Als Vorbild f&#252;r den respektvollen Umgang mit Datenschutzbelangen der B&#252;rger durch H&#246;stgerichte kann das junge EU-Mitglied <strong>Rum&#228;nien </strong>dienen. Hier wurde die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-Vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-Menschenrechte-870904.html">abgelehnt</a>, Artikel 28 der Verfassung <a href="http://www.cdep.ro/pls/dic/site.page?den=act2_2&amp;par1=2#t2c2s0a28">garantiert</a> die „Vertraulichkeit der Kommunikationsaktivit&#228;ten“. Ohne Wenn und Aber. Die Vorratsdatenspeicherung mache, so hei&#223;t es hier, die Ausnahme zur Regel und stelle einen exzessiven Eingriff in die Aus&#252;bung von Fernmelde- und Meinungsfreiheit dar. Es bed&#252;rfe einer Abw&#228;gung des Rechts des Einzelnen mit den Rechten der Allgemeinheit. Wenn der Schutz der Allgemeinheit jedoch das Wesen der Demokratie untergrabe oder gar zerst&#246;re, sei die Demokratie, die durch Recht verteidigt werden solle, <strong>ad absurdum</strong> gef&#252;hrt.</p>
<p>Rum&#228;nien, ein Land, das massiv unter offener geheimdienstlicher Sanktionierung gelitten hat und bis heute an den Folgen arbeitet, mag hier als besonders sensibilisiert f&#252;r den Umgang mit pers&#246;nlichen Daten gelten. Umso deutlicher legt das rum&#228;nische Verfassungsgericht den L&#246;sungsansatz f&#252;r den Umgang mit Freiheitsrechten in einem sich zunehmend digitalisierenden Europa vor: <strong>Kompromisslosigkeit</strong> in der Gew&#228;hrleistung, <strong>Verbesserung</strong> gegen&#252;ber der Vergangenheit.</p>
<p><strong>Rechtliche Perspektiven</strong></p>
<p>&#220;bertragen auf die „gefestigten“ Demokratien Westeuropas bedeutet dies, die Schutzmechanismen gegen den drohenden Missbrauch weiter auszubauen, anstatt die normative Kraft des Faktischen im Prozess der Digitalisierung f&#252;r die Abschmelzung des Datenschutzes zu missbrauchen.</p>
<p>Eine R&#252;cknahme der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006 durch den<strong> Europ&#228;ischen Gerichtshof </strong>in Luxemburg auf Basis der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention kann den notwendigen Impuls f&#252;r einheitliche Schutzregeln in der gesamten Europ&#228;ischen Union setzen und Rechtssicherheiten in bislang unentschlossenen EU-Mitgliedern (etwa &#214;sterreich) gew&#228;hren.</p>
<p>Gegen diesen Weg spricht aktuell die Ratifizierung des <a href="http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/PolitikGesellschaft/EuropaInternationales/Stockholmer_Programm/sp_node.html">Stockholmer Programms</a> als Mehrjahresprogramm f&#252;r die Bereiche Justiz und Inneres durch den <strong>EU-Rat</strong> im vergangenen Jahr. Vorbild f&#252;r das „Stockholmer Programm“ sind die Aufgabenbereiche und Durchf&#252;hrungsverfahren des <strong>Heimatschutzministeriums der USA</strong>, als solches Ausdruck eines albtraumgetriebenen Misstrauens gegen&#252;ber einer zivilisierten Welt und unverh&#228;ltnism&#228;&#223;iger Schikanierung bis grober Verletzung von Grundrechten der eigenen und in die USA einreisenden B&#252;rger.</p>
<p>Der Kommentar des amtierenden deutschen Innenministers Thomas de Maizière, das Dokument trage <strong>„Sch&#228;ubles Handschrift“</strong> und nicht die eigene, beruhigt nicht. Im Gegenteil: das „Stockholmer Programm“ ist in Teilen das Werk abgew&#228;hlter Volksvertreter und sollte, dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Diskontinuit%C3%A4tsprinzip">Diskontinuit&#228;tsprinzip</a> folgend, zumindest an die aktuellen Entscheidungen von H&#246;chstgerichten der EU-Mitglieder angepasst werden.</p>
<p>Der liberalen Regierungsfraktion ist die Aufnahme des Schutzes der B&#252;rgerrechte nur auf Deutschland bezogen die Ehre wert. R&#252;ckblickend auf die Bundespolitik der letzten zehn Jahre bleibt die Skepsis um die rechtstaatliche Gew&#228;hrleistung – Freiheitsrechte im Sinne des Grundgesetzes k&#246;nnen nur so bedingungslos umgesetzt werden, wie sie von den Gr&#252;ndern der Bundesrepublik vorgesehen sind.</p>
<p>Nur &#252;ber die Aufnahme des Internet als soziotechnisches Kommunikationssystem in den Schutzbereich von Art. 5 des Grundgesetzes und den Optionen der modernen Fern- und Nahkommunikation (Kurznachrichten, Mailboxsysteme, etc.) in Art. 10 l&#228;sst sich ein langfristiges Bewusstsein f&#252;r einen modernen Schutz der altehrw&#252;rdigen Grundrechte schaffen. Datensammler wie auch kl&#228;ffende Wachhunde d&#252;rfen nur zu den Orten gelassen werden, an denen sie unbedingt und unersetzbar notwendig sind. Macht braucht Grenzen und ausgewogene Kontrolle.
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		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Hamburger Erkl&#228;rung, Hoster-Haftung, Telemedienkonzept</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 10:49:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: EU-Kommissarin pro Leistungsschutzrecht, Strenge Haftung f&#252;r Webhoster, VPRT gegen Telemedienkonzept, DSDS-Jugendschutzstreit beigelegt, Auskunftsklage gegen T-Mobile-Vorratsdaten – und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/badb3a57399c6ef7d50f98e7945b37" width="1" height="1" alt=""/><strong>EU-Kommissarin Reding bef&#252;rwortet Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage</strong><br />
Das Medienportal <em>Horizont</em> hat in der vergangenen Woche eine <a href="http://www.horizont.net/aktuell/digital/pages/protected/pics/17112-org.jpg">Stellungnahme</a> der EU-Kommissarin Viviane Reding ver&#246;ffentlicht, nach der sie das von den Verlegern in der <a href="http://www.axelspringer.de/presse/Internationale-Verlage-unterzeichnen-Hamburger-Erklaerung-zum-Schutz-des-geistigen-Eigentums_887946.html">„Hamburger Erkl&#228;rung”</a> geforderte Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage bef&#252;rwortet. Die EU-Kommissarin f&#252;r Informationsgesellschaft und Medien k&#252;ndigte an, zu dem Thema &#246;ffentliche Beratungen einzuberufen, bei denen sie ein offenes Ohr f&#252;r Verlage haben werde.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.horizont.net/aktuell/digital/pages/protected/Leistungsschutzrecht-EU-Kommissarin-sagt-Hilfe-zu--Microsoft-wehrt-sich_86750.html">Bericht &#252;ber die Hintergr&#252;nde bei Horizont.net.</a></li>
</ul>
<p><strong>Landgericht Hamburg: Strenge Haftung f&#252;r Webhoster</strong><br />
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat das Landgericht Hamburg Ende Juli entschieden, dass ein Webhoster ab Kenntnis auch f&#252;r nicht offensichtliche Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Selbst wenn der Hoster gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten seiner Kunden hat, sei er demnach verpflichtet, die Ver&#246;ffentlichung durch technische Ma&#223;nahmen zu unterbinden. Das LG Hamburg erlegt den Webhostern mit dieser Entscheidung deutlich strengere Haftungsregeln auf, als bislang &#252;blich. Nach dieser Entscheidung gelten f&#252;r Webhoster nun bei der Einsch&#228;tzung der rechtlichen Zul&#228;ssigkeit von Inhalten ihrer Kunden deutlich strengere Ma&#223;st&#228;be.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1467-LG-Hamburg-Strenge-Haftung-fuer-Webhoster.html">Telemedicus beleuchtet die Entscheidung kritisch.</a></li>
</ul>
<p><strong>Landgericht Hamburg: Nutzungsbedingungen von Google teilweise unzul&#228;ssig</strong><br />
Das Landgericht Hamburg hat Teile der Nutzungsbedingungen einzelner Dienste von Google f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt. Allerdings handelt es sich bei den streitgegenst&#228;ndlichen Klauseln um alte Formulierungen der &#8220;Servicebedingungen und Datenschutzerkl&#228;rung&#8221;, die seit Mitte 2008 durch Google keine Verwendung mehr finden. Die Hamburger Richter bem&#228;ngelten an ihnen insbesondere, dass Google sich durch sie in intransparenter Weise Nutzungsrechte an Dokumenten einr&#228;umen lie&#223;. Ferner kritisierten sie, dass Google sich das unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Recht vorbehalten hatte, E-Mails oder andere Nutzerdaten ohne Benachrichtigung durchzusehen oder zu l&#246;schen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.golem.de/0908/69389.html">Meldung bei golem.de.</a></li>
<li><a href="http://www.vzbv.de/mediapics/google_lg_hamburg_07_08_2009.pdf">Das Urteil des LG Hamburg vom  07.08.09, Az. 324 O 650/08</a> (PDF).</li>
</ul>
<p><strong>Bundesnetzagentur stuft technische Richtlinie zu Netzsperren als Geheimsache ein</strong><br />
Mehreren &#252;bereinstimmenden Medienberichten zufolge hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf f&#252;r die technische Richtlinie zur Umsetzung des <a href="http://www.telemedicus.info/article/1372-Verfahrensmaengel-bei-der-Verabschiedung-des-ZugErschwG.html">umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes</a> erstellt. Anders als bei vergleichbaren Regelungen findet dazu jedoch kein &#246;ffentliches Konsultationsverfahren statt. Vielmehr weist die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt (Ausgabe 16/2009) darauf hin, dass es sich bei dem Vorgang um eine Geheimakte handelt, die nur f&#252;r den Dienstgebrauch bestimmt sei. Lediglich die betroffenen Provider k&#246;nnen demnach namentlich benannte Vertreter zum BKA entsenden, die dort den Entwurf zur Kommentierung einsehen d&#252;rfen. Die dabei ge&#228;u&#223;erten Anmerkungen unterliegen sodann ebenfalls einer Geheimhaltungspflicht.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Umsetzungsvorgaben-fuer-Web-Sperren-sollen-geheim-bleiben-Update--/meldung/144456">Die Meldung bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Telemedienkonzept von ZDF, 3sat und Phoenix nicht genehmigungsf&#228;hig</strong><br />
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat in der vergangenen Woche mehrere Stellungnahmen zu den vom ZDF erarbeiteten Telemedienkonzepten vorgelegt. In seinem Papier h&#228;lt der Branchenverband die Beschreibungen der Webangebote von ZDF, 3sat und Phoenix im Rahmen des <a href="http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html">Drei-Stufen-Tests</a> in gro&#223;en Teilen f&#252;r nicht genehmigungsf&#228;hig. Der VPRT begr&#252;ndetet seine Einsch&#228;tzung damit, dass die Angebotsbeschreibungen in hohem Ma&#223;e l&#252;ckenhaft und unsubstantiiert seien. Zudem wurde kritisiert, dass das ZDF die gesetzlichen Regelungen zum „seven day catch-up” unterlaufen wolle.</p>
<ul>
<li><a href="http://vprt.de/index.html/de/press/article/id/203/or/2/">Pressemitteilung des VPRT.</a></li>
</ul>
<ul>
<li><a href="http://vprt.de/index.html/de/positions/article/id/99/?or=0&amp;year=%7B0%7D&amp;page=1">Stellungnahmen des VPRT zu den Telemedienkonzepten von ZDF, 3sat und Phoenix.</a></li>
</ul>
<p><strong>Jugendmedienschutz: RTL legt DSDS-Streit bei</strong><br />
RTL hat seine Klage gegen die nieders&#228;chsische Landesmedienanstalt (NLM) wegen Beanstandungen bei der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar” zur&#252;ckgenommen. Klagegegenstand waren <a href="http://www.telemedicus.info/article/95-DSDS-weiter-in-Konflikt-mit-Jugendschutz.html">Jugendschutz-Beanstandungen der NLM</a> in Zusammenhang mit DSDS-Austrahlungen im Jahre 2007. Urspr&#252;nglich wollte RTL die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Bezug auf Castingshows gerichtlich kl&#228;ren lassen. Der K&#246;lner Privatsender begr&#252;ndete die R&#252;cknahme der Klage nun mit den neuen „Richtlinien zum Umgang mit Castingshows und vergleichbaren Formaten”, die durch die Freiwillige Selbtskontrolle Fernsehen (FSF) erarbeitet worden sind. Die neuen Regelungen sehen insbesondere auch eine Vorabpr&#252;fung der Sendungen vor. Nach Ansicht von RTL f&#252;hren die neuen Richtlinien – die ausdr&#252;cklich auch von der NLM und der Kommission f&#252;r Jugendmedienschutz (KJM) mitgetragen werden – zu einer ausreichenden Rechts- und Planungssicherheit.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.dwdl.de/story/22306/rtl_klagt_nicht_mehr_wegen_dsdsbeanstandung/">Die Hintergr&#252;nde bei DWDL.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Vorratsdatenspeicherung: Auskunftsklage gegen T-Mobile</strong><br />
Ein Mitglied des Bundesvorstands der Partei „B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen” hat vor dem Landgericht Berlin eine Auskunftsklage gegen den Mobilfunkbetreiber T-Mobile erhoben. Damit will der Politiker den Provider verpflichten, alle &#252;ber ihn im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung erfassten personenbezogenen Daten herauszugeben. Als Rechtsgrundlage f&#252;r dieses Auskunftsersuchen beruft sich der Kl&#228;ger auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html">§ 34 Bundesdatenschutzgesetz</a>. Bislang hat der Mobilfunkanbieter die Herausgabe der Daten auf Grundlage eines einfachen Auskunftsanspruchs wegen unklarer Rechtslage verweigert.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/ct/Gruener-Bundesvorstand-klagt-auf-Auskunft-ueber-Vorratsdaten-Update--/news/meldung/144215">Meldung bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Rheinland-Pfalz gibt Rechtsgutachten zu Google Street View in Auftrag</strong><br />
Die rheinland-pf&#228;lzische Landesregierung hat am vergangenen Dienstag beschlossen, ein Gutachten zu Rechtsfragen in Bezug auf den Internetdienst „Google Street View” einzuholen. Dazu wurden die beiden Juristen Prof. Dr. Thomas Dreier und Prof. Dr. Indra Spiecker zu einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Damit sollen insbesondere Fragen bez&#252;glich der Zul&#228;ssigkeit von Google Street View im Hinblick auf das Allgemeine Pers&#246;nlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung gekl&#228;rt werden.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Rheinland-Pfalz-gibt-Rechtsgutachten-zu-Google-Street-View-in-Auftrag--/meldung/144271">Die Meldun bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><em>In Zusammenarbeit mit <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/');" href="http://www.telemedicus.info/" target="_blank">Telemedicus</a> pr&#228;sentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts.</em> <em>Carta &#252;bernimmt den <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/telemedicus.info/article/1459-Wochenrueckblick-Datenschutz,-Amateurfussball,-Hartz-IV.html');" href="http://telemedicus.info/article/1470-Wochenrueckblick-Hamburger-Erklaerung,-Hoster-Haftung,-ZDF.html">Wochenr&#252;ckblick</a> mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenr&#252;ckblick wurde zusammengesteltt von Thomas Mike Peters.</em>
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<a href="http://carta.info/13935/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-hamburger-erklaerung-hoster-haftung-telemedienkonzept/">Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Hamburger Erkl&#228;rung, Hoster-Haftung, Telemedienkonzept</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/13935/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-hamburger-erklaerung-hoster-haftung-telemedienkonzept/#comments">No comment</a>
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		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Netzsperren, Open Access, StudiVZ</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 13:27:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: Verz&#246;gerung bei Netzsperren, Gutachten &#252;ber Kritik an Open Access, Datenschutz-"Manifest" bei StudiVZ, DJV und Buy-out-Klauseln, Auskunftspflicht f&#252;r Anonymisierungsdienste aufgehoben – und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/ac834b0b5a11ff19dbbda093279b60" width="1" height="1" alt=""/><strong>Verz&#246;gerung bei Netzsperren: Chaos mit Europarecht</strong><br />
Das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” konnte nicht wie geplant am 1. August in Kraft treten. Hintergrund ist die Transparenzrichtlinie der EU: Wie Prof. Thomas Hoeren <a href="http://www.telemedicus.info/article/1300-Netzsperren-Gesetz-auch-europarechtswidrig.html">schon vor einigen Monaten</a> kritisiert hat, scheint es die Bundesregierung vers&#228;umt zu haben, das Informationsverfahren dieser Richtlinie durchzuf&#252;hren und das Gesetzesvorhaben der EU zu melden. Zwar soll das Gesetz mittlerweile in Br&#252;ssel vorliegen, vor dem 1. November wird es wohl dennoch nicht in Kraft treten k&#246;nnen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc%7EEAB2A3549C5C446BF9A4C142435E44061%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html">Prof. Hoeren erkl&#228;rt die Details bei der FAZ.</a></li>
</ul>
<p><strong>LG Bamberg: Keine Auskunftspflicht f&#252;r Anonymisierungsdienste</strong><br />
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Landgericht Bamberg Mitte Juli einen Beschluss des Amtsgerichts Bamberg aufgehoben, nach dem der Anbieter eines Anonymisierungsdienstes verpflichtet gewesen w&#228;re, im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherte IP-Adressen an die Ermittlungsbeh&#246;rden herauszugeben. Im konkreten Fall war ein Anonymisierungsdienst f&#252;r einen Computerbetrug in kleinem Ausma&#223; genutzt worden. Dies reiche nicht aus, um auf Grundlage von § 100g StPO die IP-Adresse des Internetnutzers von dem Anonymisierungsdienst heraus zu verlangen, so das Landgericht.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.teclegal-rheinmain.de/de/10/cms_showpdf.php?kid=106102&amp;pdfname=090730pressemeldung">Die Pressemeldung bei Teclegal.</a></li>
</ul>
<p><strong>Hessischer Fu&#223;ballverband geht gegen Videos bei Youtube vor</strong><br />
Nach dem Fall <a href="http://www.telemedicus.info/article/806-Hartplatzhelden-Urteil-im-Volltext.html">„Hartplatzhelden”</a> bahnt sich ein erneuter Streit um Videos von Amateurfu&#223;ballspielen im Internet an. Nach Informationen von Heise online geht der Hessische Fu&#223;ballverband (HFV) derzeit gegen Videoaufnahmen bei Youtube vor. Die Film- und Vermarktungsrechte aller Ligen in Hessen l&#228;gen allein bei dem Hessischen Fu&#223;ballverband, so die Begr&#252;ndung. F&#252;r eine Ver&#246;ffentlichung von eigenen Videoaufnahmen sei deshalb die Erlaubnis des Verbands erforderlich. Mit &#228;hnlicher Begr&#252;ndung war bereits der W&#252;rttembergische Fu&#223;ballverband gegen das Video-Portal „Hartplatzhelden” erfolgreich <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/tag/Hartplatzhelden">gerichtlich</a> vorgegangen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Hessischer-Fussball-Verband-schiesst-YouTube-Videos-ab--/meldung/142813">Die Hintergr&#252;nde bei Heise.</a></li>
</ul>
<p><strong>Wissenschaftlicher Dienst h&#228;lt Kritik an Open Access f&#252;r „kaum nachvollziehbar”</strong><br />
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich in einem 19-seitgen Gutachten vom 22.07.2009 mit dem sog. Heidelberger Appell und der Kritik an dem Modell des Open-Access befasst und erachtet die ge&#252;bte Kritik f&#252;r kaum nachvollziehbar. Demnach tr&#228;fen die Vorw&#252;rfe vorwiegend auf traditionelle Vertriebswege zu – die Vorteile von digitalen Vertriebswegen w&#252;rden hingegen bei der aktuellen Diskussion weitestgehend ausgeblendet.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.internet-law.de/2009/07/wissenschaftlicher-dienst-des.html">Hintergr&#252;nde bei RA Thomas Stadler.</a></li>
<li><a href="http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2009/heidelbergerappell.pdf">Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes als PDF.</a></li>
</ul>
<p><strong>VG Berlin: Kinobetreiber m&#252;ssen weiterhin Filmabgaben zahlen</strong><br />
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin m&#252;ssen Kinobetreiber derzeit weiterhin Abgaben zur F&#246;rderung des deutschen Films bezahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar das Filmf&#246;rderungsgesetz (FFG) dem Bundesverfassungsgericht <a href="http://www.telemedicus.info/article/1187-BVerwG-Filmfoerderungsgesetz-verfassungswidrig.html">zur Pr&#252;fung vorgelegt</a>. In den unterschiedlichen Verfahren zur Erhebung der Abgaben f&#252;r Fernsehveranstalter sah das Bundesverwaltungsgericht eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Dennoch m&#252;ssen Kinobetreiber zun&#228;chst weiter zahlen, entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin: Da eine eventuelle R&#252;ckzahlung gesichert sei, &#252;berwiege das &#246;ffentliche Interesse an der Erhebung der Abgaben.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_807872.html">Ausf&#252;hrlich bei „Digital Fernsehen”.</a></li>
</ul>
<p><strong>StudiVZ will Datenschutz bei Social Networks verbessern</strong><br />
Das Studenten-Netzwerk StudiVZ hat vergangene Woche eine breit angelegte Datenschutz-Offensive gestartet. Neben ausf&#252;hrlichen Informationen f&#252;r die Nutzer geh&#246;rt dazu auch ein „Manifest”, in dem StudiVZ gemeinsame Standards f&#252;r den Datenschutz bei Social Networks fordert. Demnach sollen sich Nutzer darauf verlassen k&#246;nnen, bei allen sozialen Netzwerken gleich behandelt zu werden. Gleichzeitig sollen Kinder und Jugendliche „in ihrer Sprache” &#252;ber Gefahren und Risiken beim Datenaustausch im Internet aufgekl&#228;rt werden. StudiVZ hatte in der Vergangenheit selbst immer wieder mit Datenschutzproblemen zu k&#228;mpfen. Noch im vergangenen Jahr hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen StudiVZ wegen fehlerhafter AGB und Datenschutzbestimmungen <a href="http://www.telemedicus.info/article/655-Abmahnung-gegen-StudiVZ.html">abgemahnt</a>.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/StudiVZ-gibt-Datenschutzversprechen--/meldung/142660">Die Details bei Heise online.</a></li>
</ul>
<p><strong>Interview mit von der Leyen: „Kampf gegen Schmutz im Internet”</strong><br />
Im Interview mit dem Hamburger Abendblatt hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen angek&#252;ndigt, nach Netzsperren gegen Kinderpornographie auch den Kampf gegen andere rechtswidrige Inhalte im Internet versch&#228;rfen zu wollen. Das Internet drohe zu einem „rechtsfreien Chaosraum” zu werden, wenn sich die Gesellschaft keiner Debatte &#252;ber die richtigen Schritte f&#252;r den Schutz individueller Freiheiten stelle.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.abendblatt.de/politik/article1120772/Kampf-gegen-Schmutz-im-Internet-wird-verschaerft.html">Das Interview beim Hamburger Abendblatt.</a></li>
</ul>
<p><strong>Buy-out-Klauseln: DJV erwirkt einstweilige Verf&#252;gung gegen „Nordkurier”</strong><br />
Das Landgericht Rostock hat vergangene Woche auf Antrag des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) eine einstweilige Verf&#252;gung gegen die Verlagsgesellschaft des „Nordkurier” erlassen. Dem Verlag wird damit unter anderem verboten, in seinen Vertr&#228;gen mit freien Journalisten eine Klausel zu verwenden, in der sich die Mitarbeiter verpflichten, auf eine Aus&#252;bung ihres Urheberpers&#246;nlichkeitsrechtes zu verzichten. Dies versto&#223;e gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechtes und sei deshalb unzul&#228;ssig.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.stefan-niggemeier.de/blog/nordkurier-ein-sieg-fuer-freie-journalisten/">Die Hintergr&#252;nde bei Stefan Niggemeier.</a></li>
</ul>
<p><em>In Zusammenarbeit mit <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/');" href="http://www.telemedicus.info/" target="_blank">Telemedicus</a> pr&#228;sentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts.</em> <em>Carta &#252;bernimmt den <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/article/1422-Wochenrueckblick-Kulturflatrate,-Cheatbots,-Suchmaschinen.html');" href="http://www.telemedicus.info/article/1427-Wochenrueckblick-Netzsperren,-Open-Access,-StudiVZ.html">Wochenr&#252;ckblick</a> mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenr&#252;ckblick wurde zusammengesteltt von Adrian Schneider.</em>
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<a href="http://carta.info/12750/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-netzsperren-open-access-studivz/">Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Netzsperren, Open Access, StudiVZ</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/12750/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-netzsperren-open-access-studivz/#comments">2 comments</a>
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		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft &#8211; Kulturflatrate, Cheatbots, Suchmaschinen</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Jul 2009 08:21:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: Streit um Kulturflatrate, Cheatbots unlauterer Wettbewerb, Missbrauchsrisiko Vorratsdaten, Suchmaschinenmanipulation bei Yasni, Warner observiert Kinobesucher und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/a5b495fa1a23077c6481f4b94a20bd" width="1" height="1" alt=""/><strong>Urheberrecht: Streit um Kulturflatrate</strong><br />
In die Diskussion um die Einf&#252;hrung einer Kulturflatrate kommt Bewegung: Sowohl SPD als auch Gr&#252;ne ziehen eine solche Pauschalverg&#252;tung f&#252;r Internet-Downloads ernsthaft in Betracht. Die Interessenverb&#228;nde von Urhebern und Verlegern bef&#252;rchten Einnahmeverluste und haben deswegen einen Fragenkatalog an die Parteien <a href="http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3692/">gerichtet</a>. Die FDP lehnt das Modell als „<a href="http://www.heise.de/newsticker/FDP-Kulturflatrate-als-Einstieg-in-den-Kultur-Sozialismus--/meldung/142570">Einstieg in den Kultur-Sozialismus</a>” strikt ab. Auch beim Telemedicus „Wahlcheck” haben sich vergangene Woche die Parteien zu der Idee der Kulturflatrate ge&#228;u&#223;ert. Dort sorgte vor allem die Antwort der Piratenpartei f&#252;r Aufsehen, da diese f&#252;r viele &#252;berraschend eine Kulturflatrate grunds&#228;tzlich ablehne.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/3692/">Die Hintergr&#252;nde zum Fragenkatalog der Interessenverb&#228;nde.</a></li>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1401-Wahlcheck-Bundestagswahl-2009.html">Die Aktion „Wahlcheck” bei Telemedicus.</a></li>
</ul>
<p><strong>LG Hamburg: Cheatbots unlauterer Wettbewerb</strong><br />
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Landgericht Hamburg Anfang Juli erstmals eine einstweilige Verf&#252;gung gegen einen Anbieter von sog. „Cheatbots” f&#252;r Onlinespiele erlassen. Das Angebot von „Schummelsoftware” stellt nach Ansicht des Gerichts einen Fall der Rufausbeutung und der gezielten Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Damit kann der Spieleanbieter Unterlassung verlangen. Dieser wecke mit seinem &#8211; in der Grundversion kostenlosen &#8211; Produkt &#252;berhaupt erst das Bed&#252;rfnis der Spieler nach kostenpflichtigen Zusatzfunktionen. Eine unzul&#228;ssige „Absch&#246;pfung” der so geschaffenen Nachfrage liege vor, wenn Dritte solche zus&#228;tzlichen Elemente anbieten.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1416-LG-Hamburg-verbietet-Cheatbots.html">Ausf&#252;hrlich bei Telemedicus.</a></li>
</ul>
<p><strong>Vorratsdaten: Sachverst&#228;ndige warnen vor Missbrauch</strong><br />
Die Vorratsdatenspeicherung birgt ein immenses Missbrauchsrisiko. Zu diesem Ergebnis kommen alle neun Gutachten, die vom Bundesverfassungsgericht <a href="http://www.telemedicus.info/article/711-Die-Entscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-im-Detail.html">im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung</a> in Auftrag gegeben worden sind. Als Sachverst&#228;ndige wurden u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte, Universit&#228;tsprofessoren, der Chaos Computer Club sowie die Branchenverb&#228;nde BITKOM und VATM befragt. Eine zweckfremde Verwendung der Daten kann nach einhelliger Auffassung nicht ausgeschlossen werden. Zudem bestehe kein optimaler Schutz vor missbr&#228;uchlichen Abfragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Verf&#252;gung die Verwendung der Vorratsdaten <a href="http://www.telemedicus.info/article/1034-BVerfG-Erneuter-Schlag-gegen-Vorratsdatenspeicherung.html">eingeschr&#228;nkt</a>; eine Entscheidung in der Hauptsachen steht noch aus.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/324/79/lang,de/">Mehr beim AK Vorratsdatenspeicherung.</a></li>
</ul>
<p><strong>Yasni: Gericht verbietet Suchmaschinenmanipulation</strong><br />
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Betreiber der Personensuchmaschine Yasni wegen unlauterem Wettbewerb auf Unterlassung verurteilt: Wie vergangene Woche bekannt wurde, wehrte sich in dem Verfahren ein Online-Shop-Berater dagegen, dass die ersten Treffer bei einer Google-Suche nach seinem Namen auf „leere” Seiten von Yasni f&#252;hrten. Offenbar hatten die Betreiber Dateien angelegt, die nur f&#252;r Suchmaschinen sichtbar sind und den Namen des Beklagten enthalten, um so ihr Ranking bei Google zu verbessern. Nach Ansicht des Gerichts sind damit die Grenzen der zul&#228;ssigen Suchmaschinenoptimierung &#252;berschritten. Es liege eine rechtswidrige Manipulation vor, weil gerade die Umleitung von der fremden auf die eigene Seite beabsichtigt worden sei. Das f&#252;r den Anspruch n&#246;tige Wettbewerbsverh&#228;ltnis zwischen den Parteien soll darin bestehen, dass beide Werbebanner auf ihren Seite anbieten und somit um Anzeigekunden und hohe Besucherzahlen konkurrieren.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.internet-law.de/2009/07/wettbewerbsverhaltnis-bei-manipulation.html">Die Meldung bei RA Stadler.</a></li>
</ul>
<p><strong>eBay: K&#252;ndigungsklausel in AGB ist wirksam</strong><br />
eBay darf weiterhin Konten von H&#228;ndlern sperren, die gegen die Grunds&#228;tze der Online-Plattform versto&#223;en. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat eine entsprechende Vertragsklausel f&#252;r zul&#228;ssig beurteilt. Insbesondere nutze eBay damit keine marktbeherrschende Stellung aus, weil es eine solche gar nicht besitze. In dem Fall hatte eine H&#228;ndler sog. Shill Bidding betrieben, also unter einem zweiten Mitgliedskonto auf die eigenen Produkte Gebote abgegeben. Das Gericht h&#228;lt bei einer derartigen Beeinflussung des Auktionsergebnisses eine sofortige K&#252;ndigung f&#252;r rechtm&#228;&#223;ig.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Kuendigung-nach-Verstoss-gegen-eBay-Grundsaetze-rechtens--/meldung/142251">Zur Nachricht bei Heise.</a></li>
</ul>
<p><strong>Pro Sieben / Sat 1: Springer zieht vor Bundesverwaltungsgericht</strong><br />
Der Medienkonzern Springer will Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben. Die Richter dort sollen pr&#252;fen, ob das Fusionsverbot bez&#252;glich der Pro Sieben Sat 1 Media AG rechtm&#228;&#223;ig ist. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs M&#252;nchen liegt vor; darin wurde die Untersagung durch das Bundeskartellamt und die KEK gebilligt. Beide Beh&#246;rden waren der Ansicht, dass eine &#220;bernahme der Sender durch Springer die Meinungsvielfalt einschr&#228;nken w&#252;rde; ein Zusammenschluss h&#228;tte zu einer vorherrschenden Meinungsmacht gef&#252;hrt.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_806029.html">Weiter bei Digitalfernsehen.</a></li>
</ul>
<p><strong>TV-Format: Klage gegen DSF</strong><br />
Vor dem Landgericht M&#252;nchen wurde Klage gegen den Sender DSF erhoben: Dieser soll das TV-Format „Nivea for men &#8211; Kicken gegen die Profis” &#252;bernommen haben. Der Kl&#228;ger macht geltend, er habe bereits im Jahr 2003 dieses Konzept detailliert beschrieben und dem DSF angeboten. Dieses sei dann aber ohne seine Beteiligung umgesetzt worden. Ein Erfolg der Klage ist eher unwahrscheinlich, weil deutsche Gerichte einen Urheberrechtsschutz f&#252;r blo&#223;e Sendeformate bisher fast immer <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/Fernsehformate/">abgelehnt</a> haben.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.dwdl.de/story/21889/formatklau_entwickler_klagt_gegen_dsf/">Die Details bei DWDL.</a></li>
</ul>
<p><strong>&#220;berwachung: Warner observiert Kinobesucher</strong><br />
Der Filmverleiher Warner hat in Deutschland Kinobesucher mit Nachtsichtger&#228;ten &#252;berwachen lassen. Damit sollte verhindert werden, dass illegale Aufzeichnungen des neuesten Harry-Potter-Films im Internet verbreitet werden. Die Aktion wurde den Kunden allerdings nicht mitgeteilt; deshalb sei die Observerierung „rechtlich fragw&#252;rdig”, so der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt. Das Landesverwaltungsamt hat bereits ein Pr&#252;fverfahren gegen die Kinobetreiber eingeleitet.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/sachsen_anhalt/?em_cnt=1456376&amp;sid=vvla8bi852qhtql7tlrrc3klq3">Weitere Informationen bei der Volksstimme.</a></li>
</ul>
<p><strong>Fall Spickmich.de geht zum Bundesverfassungsgericht</strong><br />
Der Streit um das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de ist noch nicht vorbei. Nachdem der Bundesgerichtshof Ende Juni die &#246;ffentliche Bewertung von Lehrern im konkreten Fall f&#252;r zul&#228;ssig <a href="http://www.telemedicus.info/article/1377-BGH-Spickmich.de-ist-zulaessig-meistens-jedenfalls.html">erachtet hatte</a>, hat die klagende Lehrerin nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Begr&#252;ndung: Die Ver&#246;ffentlichung der Daten verletze die Lehrerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Spickmich-de-Paedagogin-zieht-vors-Bundesverfassungsgericht--/meldung/142576">Die Meldung bei Heise online.</a></li>
</ul>
<p><em>In Zusammenarbeit mit <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/');" href="http://www.telemedicus.info/" target="_blank">Telemedicus</a> pr&#228;sentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts.</em> <em>Carta &#252;bernimmt den <a href="http://www.telemedicus.info/article/1422-Wochenrueckblick-Kulturflatrate,-Cheatbots,-Suchmaschinen.html">Wochenr&#252;ckblick</a> mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenr&#252;ckblick wurde zusammengesteltt von Christiane M&#252;ller.</em>
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