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	<title>CARTA &#187; Rundfunkstaatsvertrag</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Depub.org nicht mehr erreichbar</title>
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		<pubDate>Sun, 10 Oct 2010 20:09:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Website Depub.org ist aufgrund einer Domainsperre nicht mehr erreichbar - unklar ist, warum das so ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/b379c9df4d9f4b76979ee98372ded471" alt="" width="1" height="1" /><em><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/depub-org-gesperrt-1104985.html">Heise Online</a></em> berichtet, dass die Website <a href="http://www.depub.org">Depub.org</a> unter ihrem Domainnamen nicht mehr erreichbar ist &#8211; sondern nur noch unter der IP-Adresse <a href="http://200.74.245.87/">200.74.245.87</a>. Laut <a href="http://twitter.com/#!/depub">@Depub</a>, dem Twitter-Account von Depub.org, handelt es sich m&#246;glicherweise um eine Domainsperre, ihr Provider arbeite daran, dass die Domain in der kommenden Woche wieder wie gewohnt erreichbar sein werde.</p>
<p>Depub.org ist eine Website von Aktivisten, die sich gegen die Regelung des Rundfunkstaatsvertrags wenden, wonach nur ein Teil der Tagesschau.de-Inhalte unbefristet geb&#252;hrenfinanziert im Netz stehen soll. Das Angebot von Depub.org ist nach Ansicht des <em>NDR</em> &#8211; und auch der Aktivisten &#8211; rechtswidrig, da es die Urheberrechte der Betroffenen verletzt.</p>
<p>Durch ein Hosting im Ausland entzieht sich jedoch Depub.org einem direkten Zugriff.</p>
<p>Der <em>NDR</em> k&#246;nnte &#252;brigens die depublizierten Inhalte mit Hilfe eines kommerziellen Tochterunternehmens werbefinanziert weiter im Internet hosten &#8211; hat davon aber bislang keinen Gebrauch gemacht.</p>
<p>Unklar ist weiter, was die Sperre von Depub.org ausgel&#246;st hat: Ist sie das Ergebnis rechtlicher Schritte seitens des Rechteinhabers <em>NDR</em> oder m&#246;glicherweise auch die Folge von unbezahlten Rechnungen oder Cybersquatting? All diese Varianten h&#228;lt <em>Heise Online</em> f&#252;r denkbar.</p>
<p>Der <em>NDR</em> hatte gegen&#252;ber <em>Carta</em> <a href="http://carta.info/33886/ndr-will-mit-allen-juristischen-mitteln-gegen-depub-org-vorgehen/">erkl&#228;rt</a>, &#8220;mit allen juristischen Mitteln &#8211; soweit m&#246;glich&#8221; gegen Depub.org vorgehen zu wollen. Wenige Tage sp&#228;ter <a href="http://www.presseportal.de/pm/6561/1683767/ndr_norddeutscher_rundfunk">nannte</a> dann die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Gr&#228;fin Kerssenbrock Depub.org &#8220;ein Beispiel f&#252;r die kreative Anarchie im Internet&#8221; und einen Beleg &#8220;f&#252;r die Fragw&#252;rdigkeit des Drei-Stufen-Tests&#8221;.</p>
<p>Wir haben dem NDR die Frage zugemailt, ob die DNS-Sperre m&#246;glicherweise auf ihn zur&#252;ckgeht.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=35003&amp;md5=3998649d20c59e6a8c70bf9457ff80dc" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Staatsvertragsentwurf zum neuen Rundfunkabgaben-Modell ver&#246;ffentlicht</title>
		<link>http://carta.info/34148/entwurf-15-rundfunkstaatsvertrag/</link>
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		<pubDate>Tue, 21 Sep 2010 16:46:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Staatsvertragsentwurf zur neuen Rundfunkabgabe ist seit heute auf den Seiten der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz abrufbar. Die Anh&#246;rung zum Entwurf am 11. Oktober wird allerdings im Hinterzimmer stattfinden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem neuen Rundfunkabgabenmodell stellen sich erhebliche datenschutzrechtliche Fragen (<a href="http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/"><em>Carta</em> berichtete</a>). Seit heute steht der Gesetzentwurf f&#252;r eine Haushaltsabgabe auf den Seiten der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zum <a href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/pdf/Medienreferat/Entwurf_F%C3%BCnfzehnter_Rundfunk%C3%A4nderungsstaatsvertrag.pdf">Download</a> bereit.</p>
<p>Wir werden den Entwurf in den n&#228;chsten Tagen analysieren und mit der Vorversion vergleichen.</p>
<p>Am 11. Oktober wird es nach Auskunft der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz im Berliner Rathaus eine Anh&#246;rung zum Staatsvertragsentwurf geben. Die Anh&#246;rung richtet sich jedoch allein an Verb&#228;ndevertreter. Die Presse und die &#214;ffentlichkeit sind nicht zugelassen.</p>
<p>Anders als die Anh&#246;rung zum Leistungsschutzrecht durch das Bundesjustizministerium findet die Anh&#246;rung durch die L&#228;nder zur neuen Rundfunkfinanzierung also explizit im Hinterzimmer statt. Da Medienpolitik immer mehr Netzpolitik &#8211; und damit partizipationsorientierter &#8211; wird, erscheint dies wenig zeitgem&#228;&#223;.
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		<item>
		<title>NDR will mit &#8220;allen juristischen Mitteln&#8221; gegen Depub.org vorgehen</title>
		<link>http://carta.info/33886/ndr-will-mit-allen-juristischen-mitteln-gegen-depub-org-vorgehen/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 13:26:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der NDR ist not amused: Der Sender will gegen das von Depub.org ver&#246;ffentlichte Tagesschau.de-Archiv vorgehen. Unklar ist jedoch, ob ein erneutes Depublizieren &#252;berhaupt durchsetzbar ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/76cfe2ddcd384923ad1b732b5cadb78c" alt="" width="1" height="1" />Seit gestern bietet <a href="http://depub.org/">Depub.org</a> ein republiziertes Tagesschau.de-Archiv im Web an. <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/das-depublizierte-tagesschau-de-archiv/">Aktivisten</a> protestieren damit gegen die Depublizierma&#223;nahmen &#246;ffentlich-rechtlicher Online-Inhalte im Rahmen des 12. Rundfunkstaatsvertrags. Sie z&#228;hlen dabei auch auf Zustimmung in den &#246;ffentlich-rechtlichen Redaktionen:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wir sind zuversichtlich, dass auch in den anderen Redaktionen Leute sitzen, die nicht wollen, dass die Artikel aus dem Netz verschwinden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Auf ganz so gro&#223;e Sympathie st&#246;&#223;t die Aktion beim Norddeutschen Rundfunk (NDR), dem Betreiber von Tagesschau.de, hingegen offiziell nicht. Der NDR teilte <em>Carta</em> auf Anfrage mit, dass er gegen Depub.org vorgehen werde. NDR-Sprecherin Iris Bents sagte:</p>
<blockquote><p>Der NDR wird mit allen juristischen Mitteln gegen Depub.org vorgehen, soweit dies m&#246;glich ist.</p></blockquote>
<p>Aus Sicht des NDR stelle Depub.org einen eindeutigen Versto&#223; gegen das Urheberrecht dar, so Bents.</p>
<p>Wer hinter Depub.org steht, ist hingegen unklar. Der Server steht im Ausland; der Domain-Inhaber ist nicht ohne Weiteres zu <a href="http://www.whois2.org/">identifizieren</a>. Die Aktivisten von Depub.org haben also vorgesorgt &#8211; und erschweren die erneuten L&#246;schversuche durch den NDR.</p>
<p>Offen ist daher, welche Mittel der NDR konkret zur Rechtsdurchsetzung einsetzen wird &#8211; was genau also die Einschr&#228;nkung &#8220;soweit dies m&#246;glich ist&#8221; bedeutet.</p>
<p>Durch die Ank&#252;ndigung des NDR d&#252;rfte die Diskussion um internationale L&#246;schabkommen eine neue Nuance erhalten.
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<a href="http://carta.info/33886/ndr-will-mit-allen-juristischen-mitteln-gegen-depub-org-vorgehen/">NDR will mit &#8220;allen juristischen Mitteln&#8221; gegen Depub.org vorgehen</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/33886/ndr-will-mit-allen-juristischen-mitteln-gegen-depub-org-vorgehen/#comments">44 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=33886&amp;md5=f00666e52640209d94054ae100a021a0" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>GEZ-Reform: Neuer Gesetzentwurf best&#228;tigt ungez&#252;gelten Datenzugriff durch Haushaltsabgabe [Update]</title>
		<link>http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 14:56:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Carta ver&#246;ffentlicht neuen Gesetzentwurf zur Haushaltsabgabe: Gro&#223;unternehmen und Besitzer von Ferienwohnung werden gegen&#252;ber ersten Planungen entlastet, Behinderte st&#228;rker belastet. Entgegen dem Versprechen der Politik ist die neue Abgabe nicht einfacher - ihre datenschutzrechtlichen Kollateralsch&#228;den sind hingegen abenteuerlich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/b7829f3b59774852bad11c2a8e146ddd" alt="" width="1" height="1" /><em>von Heiko Hilker und J&#252;rgen Scheele</em></p>
<p>Mitte Mai <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">ver&#246;ffentlichte</a> <em>Carta </em>einen von der Rundfunkkommission der L&#228;nder insgeheim vorbereiteten Staatsvertragsentwurf f&#252;r einen ger&#228;teunabh&#228;ngigen Rundfunkbeitrag. Daraus lie&#223; sich ableiten, dass die seinerzeit zumindest nach au&#223;en hin offengehaltene Frage, ob es zu einer allgemeinen Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe komme, hinter den Kulissen – und unabh&#228;ngig von dem im nachhinein die verfassungsrechtliche Legitimation erteilenden <a href="http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1453944/property=download/nid=8236/g73vou/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf">Kirchhof-Gutachten</a> – l&#228;ngst entschieden war.</p>
<p>Anfang Juni vollzogen die Ministerpr&#228;sidenten unter Federf&#252;hrung Kurt Becks (SPD) das l&#228;ngst Gewollte dann lediglich f&#252;r die mediale &#214;ffentlichkeit nach. Entgegen der in Presse und Rundfunk oft kolportierten Meinung, die Geb&#252;hrenreform f&#252;hre zu einer Reduzierung oder gar Abschaffung der Aufgaben der GEZ, war damals schon klar, dass das Gegenteil der Fall sein w&#252;rde, vielmehr die <strong>Datensammelwut infolge des &#220;bergangs zur Haushaltsgeb&#252;hr enorm ausgeweitet</strong> w&#252;rde.</p>
<p>Nun liegt ein &#252;berarbeiteter <a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/15RAeStV1708.pdf">Entwurf zur &#196;nderung des Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrags</a> (Stand: 17.08.2010) vor, der nach unserem Kenntnisstand bereits auf der n&#228;chsten Ministerpr&#228;sidentenkonferenz der L&#228;nder am 29. September verabschiedet werden soll.</p>
<p>Gegen&#252;ber der von <em>Carta </em>im Mai ver&#246;ffentlichten Version (Stand: 31.03.2010) sind die &#196;nderungen bis auf wenige Punkte rein redaktioneller Art. Neu ist lediglich, dass Zweit- und Ferienwohnungen – sofern nicht entgeltlich durch Dritte genutzt – nicht mehr der vollen Abgabenh&#246;he unterworfen sind, sondern nun als sogenannte <strong>Nebenwohnungen </strong>mit einem <strong>Drittel der Geb&#252;hr</strong> in Rechnung gestellt werden. Neu ist auch die Streichung des Nachteilsausgleichs f&#252;r mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeitr&#228;gen befreite Personen mit Behinderungen. <strong>Blinde, sehbehinderte, h&#246;rgesch&#228;digte und behinderte Menschen m&#252;ssen k&#252;nftig einen Betrag in H&#246;he eines Drittels der Geb&#252;hr zahlen.</strong></p>
<p>Die Staffelung nach Unternehmensgr&#246;&#223;e bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ist weiter enthalten. Dies bedeutet eine Verbesserung gegen&#252;ber der ersten Entwurfsfassung, nicht jedoch gegen&#252;ber dem grundlegenden Konstruktionsfehler in der Bemessung der Betriebsst&#228;ttenabgabe. Das hei&#223;t, Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und einer gro&#223;en Anzahl von Filialen bezahlen mehr als Unternehmen mit 1.000 und mehr Mitarbeitern. Oder, wie einem Bericht des <a href="http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,715543,00.html"><em>Manager Magazins</em></a> zu entnehmen: &#8220;Die Belastung pro Mitarbeiter sinkt, je gr&#246;&#223;er ein Unternehmen ist.&#8221;</p>
<p>Zudem haben schon mittelst&#228;ndische Unternehmen (B&#228;ckereien) darauf hingewiesen, dass vor allem Unternehmen mit einem Filialnetz &#252;berdurchschnittlich belastet werden. Nach ersten Berechnungen im B&#228;ckerhandwerks k&#246;nne sich etwa f&#252;r eine B&#228;ckerei mit sechzig Mitarbeitern, zw&#246;lf Filialen und acht Betriebsfahrzeugen die Jahresgeb&#252;hr von 423 Euro auf fast 2.030 Euro <a href="http://www.heiko-hilker.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=681:fuer-baeckerei-verfuenffacht-sich-rundfunkgebuehr-&amp;catid=5:blog&amp;Itemid=4">erh&#246;hen</a>. Auch die Autovermieter haben auf ihre exorbitante zus&#228;tzliche finanzielle Belastung <a href="http://www.bav.de/images/aktuelles/pdf/positionspapier%20eckpunkte.pdf">aufmerksam gemacht</a>.</p>
<p><strong> Gegen&#252;ber der urspr&#252;nglichen Version wurden somit gro&#223;e Unternehmen und die Besitzer von Zweit- und Ferienwohnungen entlastet</strong>. Personen mit Behinderungen hingegen sind die Verlierer der Revision – ein, wenngleich es sich abgezeichnet hatte, immer noch erstaunliches Ergebnis!</p>
<p>Schlie&#223;lich ist als weitere Neuheit die Streichung der urspr&#252;nglich vorgesehenen Umbenennung von GEZ in „Rundfunkservicezentrale“ zu verzeichnen. Statt von einer Rundfunkservicezentrale spricht der Staatsvertragsentwurf wieder ausschlie&#223;lich von einer &#8220;nichtrechtsf&#228;higen &#246;ffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der &#246;ffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten&#8221;.</p>
<p>Das aber ist nichts anderes als der eigent&#252;mliche Status, den die GEZ immer schon inne hatte und der sie im &#252;brigen gerade dann vor Anspr&#252;chen immunisiert, wenn B&#252;rgerinnen und B&#252;rger mit ihr in Konflikt geraten. <strong>Offenbar war es den Ministerpr&#228;sidenten letztendlich doch zu hei&#223;, der &#214;ffentlichkeit ein X f&#252;r ein U vorzumachen und die GEZ lediglich umzubenennen.</strong></p>
<p>Ohne Kontrolleinrichtung – hie&#223;e sie nun GEZ oder Rundfunkservicezentrale – geht es eben auch bei der Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe nicht. Doch sind die <strong>datenschutzrechtlichen Kollateralsch&#228;den</strong> gegen&#252;ber dem bestehenden ger&#228;tebezogenen Modell abenteuerlich.</p>
<p>Denn k&#252;nftig wird es gro&#223;er Kontrollanstrengungen bed&#252;rfen, gerichtsfest festzustellen, wo ein Haushalt oder eine Betriebsst&#228;tte beginnt und wo ein Haushalt oder eine Betriebsst&#228;tte aufh&#246;rt. Ist eine Wohngemeinschaft ein Haushalt oder mehrere Haushalte? Sind Untermieter oder vollj&#228;hrige Kinder mit eigenem Raum in der elterlichen Wohnung geb&#252;hrenpflichtig? Und generell: Wer alles geh&#246;rt zu einem Haushalt?</p>
<p>Bereits der Umstand, dass zuk&#252;nftig s&#228;mtliche Personen Wohnungen zugeordnet werden m&#252;ssen, weist auf eine erhebliche Ausweitung in der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten hin. Zudem wird das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsst&#228;tte oder eines geb&#252;hrenpflichtigen Kraftfahrzeugs anzeigepflichtig, so dass alle vollj&#228;hrigen Personen potentiell geb&#252;hrenpflichtig sind und deren bei den Landesrundfunkanstalten <strong>&#8220;unverz&#252;glich schriftlich</strong>&#8221; zu machenden Angaben <strong>bei Ein- und Umzug</strong>, bei An- und Abvermietung, bei An- und Abmeldung zu verifizieren sind.</p>
<p>Ferner werden auch k&#252;nftig Wohnungen in einem erheblichen Ausma&#223;e zu kontrollieren sein, weil sich Unstimmigkeiten und Kontrollnotwendigkeiten schon allein aus divergierenden Datens&#228;tzen ergeben. Denn die von der GEZ weiterhin zu beziehenden Daten der Einwohnermelde&#228;mter sind teils inhaltlich nicht ausreichend, teils auch falsch, teils f&#252;r die Zuordnung von Personen zu Wohnungen nicht brauchbar. Hinzu kommen Datenerhebung und Kontrolle bei Gewerbetreibenden, Selbst&#228;ndigen und Unternehmern, die neben den eigentlichen Verbrauchern ebenfalls belastet werden sollen.</p>
<p>Die Datenverarbeitung wird also beim &#220;bergang zur Haushaltsgeb&#252;hr keineswegs weniger, das Geb&#252;hrenerhebungsverfahren nicht vereinfacht. <strong>Weder w&#252;rde die Legitimationsschw&#228;che des jetzigen Systems behoben, noch mehr Akzeptanz f&#252;r die Geb&#252;hr in der Bev&#246;lkerung geschaffen.</strong></p>
<p>Stattdessen verwandelte sich die GEZ faktisch – so die Einsch&#228;tzung des S&#228;chsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig – in eine <strong>&#8220;Supermeldebeh&#246;rde</strong>&#8221; (<a href="http://www.saechsdsb.de/oeffentlichkeitsarbeit/391-presseerklaerung-des-saechsischen-datenschutzbeauftragten-zu-einer-vorgesehenen-haushaltsabgabe-fuer-rundfunkgebuehren">Presseerkl&#228;rung vom 02.02.2010</a>). In einer eingehenden <a href="http://carta.info/27441/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren/">Analyse</a> f&#252;r <em>Carta </em>hatten wir selbst von einem &#8220;Dokument eines obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgeb&#252;hrenstaats&#8221; und vom Entstehen eines kaum verfassungskonformen „bundesweiten Zentralmelderegisters“ gesprochen. Diese Befunde bleiben nach Vorlage der aktuellen Version des Staatsvertragsentwurfs weiterhin aktuell. In ihm wurden keinerlei &#196;nderungen an den unakzeptablen Kontroll-, Melde- und Auskunftspflichten vorgenommen.</p>
<p>Ein Schreiben der f&#252;r den RBB zust&#228;ndigen Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge vom 23. April 2010 an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz – das uns vorliegt und nachstehend in Ausz&#252;gen wiedergegeben wird –, belegt vielmehr, dass der f&#252;r die Erarbeitung des Staatsvertrags zust&#228;ndigen Rundfunkkommission der L&#228;nder sehr wohl erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken vorlagen, jene aber bewusst &#252;bergangen wurden. In dem Schreiben hei&#223;t es:</p>
<blockquote><p>[…] Auf Grund der Komplexit&#228;t der Thematik und des engen Zeithorizonts, der uns f&#252;r eine Befassung mit der Materie zur Verf&#252;gung stand, k&#246;nnen wir zun&#228;chst nur eine erste, kurze Stellungnahme abgeben. Insofern erheben unsere Anmerkungen keinen Anspruch auf Vollst&#228;ndigkeit. Allerdings sehen wir bereits heute <strong>erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Formulierung normenklarer Regelungen</strong>. Wie bereits eingangs erw&#228;hnt, konnten wir keine Verbesserung zu Gunsten der Rechte der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger auf informationelle Selbstbestimmung feststellen. Im Gegenteil: Unklare Verfahrensregelungen lassen einen starken Anstieg der Beschwerden bef&#252;rchten. Der Entwurf tr&#228;gt weder dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit, dem Grundsatz der Normenklarheit noch dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung.</p>
<p><strong>Wir bedauern, dass der Systemwechsel nicht zu weniger, sondern zu mehr B&#252;rokratie f&#252;hren wird und wenig b&#252;rgerfreundlich erscheint.</strong> [...]</p>
<p>Eine riesige Datenbank w&#252;rde geschaffen, die weit &#252;ber die Inhalte der Melderegister hinausgeht. Zudem ist eine differenzierte Zugriffsberechtigung, beispielsweise nach den einzelnen Rundfunkanstalten, nicht vorgesehen. Obwohl seit Jahren von Seiten der zust&#228;ndigen Landesdatenschutzbeauftragten kritisiert, h&#228;tte <strong>jeder Sachbearbeiter einen bundesweiten Zugriff auf diese Datenbank</strong>. Gleiches gilt f&#252;r die Rundfunkgeb&#252;hrenabteilungen der Rundfunkanstalten sowie (teilweise) die Rundfunkgeb&#252;hrenbeauftragten. [...]</p>
<p>Im Absatz 2 [aus § 2] wird die Vermutungsregel aufgestellt, dass Inhaber einer Wohnung derjenige ist, der dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter genannt wird. Mit dieser problematischen Definition des Wohnungsinhabers sowie der Definition der Wohnung im Sinne des § 3 StV-E unternimmt der StV-E ersichtlich den Versuch einer vom Melderecht unabh&#228;ngigen Definition dieser Begriffe. [...]</p>
<p>Gleichzeitig halten wir die <strong>Pflicht</strong> der Betroffenen, <strong>bei Ab- und Ummeldung</strong> (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 [in der Version vom 17.08.2010: § 8 Abs. 3 und Abs. 5 Nr. 1 und 3] a.E. StV-E) <strong>die Daten der verbleibenden Bewohner zu &#252;bermitteln</strong>, f&#252;r unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. In vielen F&#228;llen w&#252;rde eine unzul&#228;ssige, weil doppelte Datenerhebung bei den Rundfunkanstalten die Folge sein. Durch regelm&#228;&#223;ige Daten&#252;bermittlungen von den Melderegistern werden die in Rede stehenden Angaben bereits vorhanden sein. [...]</p>
<p>Auch bez&#252;glich der Beachtung des &#220;berma&#223;verbotes und dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz haben wir Bedenken. So meldet zun&#228;chst der Betroffene selbst seine Daten. Dann erfolgt eine Meldung &#252;ber die Melde&#228;mter. [...]</p>
<p>[...] hinreichend sicherstellen d&#252;rfte, dass die Landesrundfunkanstalten bzw. die Rundfunkservicezentrale &#252;ber die f&#252;r ihre Aufgabenerf&#252;llung notwendigen Daten verf&#252;gen. Hinzu kommt die vorgesehene regelm&#228;&#223;ige Daten&#252;bermittlung seitens der Meldebeh&#246;rden. Damit besteht nach derzeitiger Einsch&#228;tzung kein Anlass, eine zus&#228;tzliche Datenerhebung bei Dritten zuzulassen. [...]</p>
<p>Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages ist die Daten&#252;bermittlung der gesamten Datenbest&#228;nde aller Meldebeh&#246;rden an die jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Diese wiederum k&#246;nnen Dritte bzw. die Rundfunkservicezentrale mit der Datenverarbeitung beauftragen. Dadurch entst&#252;nde ein <strong>bundesweites Melderegister</strong>. Inwieweit eine solche Datenbank verfassungskonform, d. h. verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig w&#228;re, ist fraglich. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 90, 60) hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass bei der Finanzierung des &#246;ffentlichen Rundfunks lediglich sichergestellt werden muss, dass dieser die ihm zukommende Funktion im dualen System erf&#252;llen kann und er zugleich wirksam davor gesch&#252;tzt ist, dass die Entscheidung &#252;ber die Finanzausstattung zu politischen Einflussnahmen auf das Programm genutzt wird. [...] (Hervorhebung <em>Carta</em>)</p></blockquote>
<p>Es muss als bemerkenswert bezeichnet werden, dass diese Einw&#228;nde bei der &#220;berarbeitung des Staatsvertragsentwurfs nicht nur nicht ber&#252;cksichtigt wurden, sondern dar&#252;ber hinaus auch im weiteren keine Mitwirkung der Landesdatenschutzbeauftragten stattfand.</p>
<p>Die Behauptung des f&#252;r den Rundfunk zust&#228;ndigen S&#228;chsischen Staatsministers Johannes Beermann (CDU): &#8220;Das haben wir mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesl&#228;nder er&#246;rtert, und die haben daran nichts zu beanstanden&#8221; (<a href="http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2513147">Interview</a> mit der <em>S&#228;chsischen Zeitung</em>, 17.07.2010), ist unzutreffend. Eine Zustimmung bzw. Unbedenklichkeitserkl&#228;rung zur Haushaltsgeb&#252;hr durch die Landesdatenschutzbeauftragten liegt ausdr&#252;cklich nicht vor.</p>
<p>Beermanns Aussage belegt allenfalls eines: <strong>Die Ministerpr&#228;sidenten der L&#228;nder wollen im Falle der Haushaltsgeb&#252;hr weiterhin mit dem Kopf durch die Wand</strong>. Es wird Zeit, dass dem undemokratischen Treiben in den Hinterzimmern der Rundfunkkommission ein Ende gesetzt wird.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Update:</strong> Der urspr&#252;ngliche Absatz zur Betriebsst&#228;ttenabgabe enthielt einen Fehler und wurde nach Hinweis von hape in den Kommentaren ersetzt (5. und 6. Absatz von oben). Hier zur Dokumentation der ersetzte Absatz:</p>
<blockquote><p>Ebenfalls einer &#196;nderung unterworfen wurde die Bemessungsgrundlage f&#252;r  die Betriebsst&#228;ttenabgabe. Bestanden zuvor noch Staffelungen f&#252;r  Unternehmen ab 5.000 (60 Rundfunkbeitr&#228;ge), 10.000 (100  Rundfunkbeitr&#228;ge) und 20.000 (150 Rundfunkbeitr&#228;ge) Besch&#228;ftigten, so  sollen nun alle Firmen ab 1.000 Besch&#228;ftigten einheitlich 20  Rundfunkbeitr&#228;ge entrichten.</p></blockquote>
<p><em>Disclaimer</em>: Dr. J&#252;rgen Scheele ist Referent f&#252;r Medienpolitik bei der Fraktion &#8220;Die Linke&#8221; im Bundestag.
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		<title>Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert”</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 17:43:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Die ARD-Rundfunkr&#228;te stellen am Dienstag die Ergebnisse ihrer Drei-Stufen-Tests vor. Ein Akt grandioser Selbsterm&#228;chtigung: Die Etats werden auf &#252;ber 140. Mio Euro hochgesetzt, verbindliche Qualit&#228;tsstandards abgelehnt. Sich dar&#252;ber aufzuregen, w&#252;rde zu kurz greifen: Denn genau um diese Provokation und Machtprobe geht es den R&#228;ten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Drei-Stufen-Test in der Tat etwas f&#252;r <a href="http://www.ard.de/intern/dreistufentest/-/id=1086834/nid=1086834/did=1120938/oyf6cl/index.html">Fortgeschrittene</a>, wie es zwei ARD-Manager einmal formuliert haben. Diese Tests stehen zun&#228;chst einmal daf&#252;r, wie absurd komplex und juristifiziert die Medienaufsicht hierzulande inzwischen ist. Sie stehen damit f&#252;r das Drama, in dem diffus teilliberalisierten Markt der journalistischen Online-Informationen irgendwie f&#252;r Ordnung und vertretbaren Wettbewerb zu sorgen.</p>
<p>Letztlich geht es hier nun um die Geschichte eines inszenierten Scheiterns und die ganz gro&#223;e medienpolitische Machtfrage.</p>
<p>Im Zentrum der Drei-Stufen-Tests steht die Frage nach angemessenen Subventionen f&#252;r &#246;ffentliche-rechtliche Online-Angebote und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb. Die Tests wurden im vergangenen Jahr auf Dr&#228;ngen der EU-Kommission eingef&#252;hrt. Geb&#252;hrenfinanzierte Eingriffe in digitale Medienm&#228;rkte m&#252;ssen aus Sicht der der EU-Kommission von den Mitgliedsstaaten genau dokumentiert und begr&#252;ndet werden.</p>
<p>Dabei sieht Br&#252;ssel die Rundfunkanstalten auch als Gefahr f&#252;r die Wettbewerbsfreiheit, w&#228;hrend das Bundesverfassungsgericht sie f&#252;r die notwendige Voraussetzung von privatwirtschaftlicher Rundfunkt&#228;tigkeit h&#228;lt.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund mussten die &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Aktivit&#228;ten seit letztem Mai neu gepr&#252;ft werden. Durchgef&#252;hrt wurden die Verfahren von den obersten Gremien der Rundfunkanstalten selbst: durch die Rundfunkr&#228;te &#8211; in einem Akt der Selbstaufsicht. Die Ergebnisse liegen nun weitgehend vor. Sie werden am Dienstagmittag im ARD-Haupstadtstudio in Berlin <a href="http://www.ard.de/intern/gremienvorsitzendenkonferenz-der-ard/aus-der-arbeit/pressemitteilungen/einladungpressegespraechdreistufentes/-/id=1026814/nid=1026814/did=1519002/14kmphm/index.html">pr&#228;sentiert</a>.</p>
<p>Der Rundfunkstaatsvertrag sah urspr&#252;nglich ein abgestuftes &#246;ffentlich-rechtliches Online-Angebot vor: Es sollte einerseits &#8220;sendungsbezogene&#8221; Angebote geben, die nicht begr&#252;ndungspflichtig sind. Und andererseits konnte es &#8220;nichtsendungsbezogene&#8221; Angebote geben, bei denen nach den EU-Kriterien gepr&#252;ft wird, ob sie a) in gesellschaftlichem Interesse sind, b) &#8220;in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb&#8221; beitragen und c) wie hoch der Aufwand der Angebote ist. Die nichtsendungsbezogenen Angebote d&#252;rfen laut einer schwer entschl&#252;sselbaren Passage im Gesetzestext auch nicht &#8220;presse&#228;hnlich&#8221; sein.</p>
<p><strong>Was die Rundfunkr&#228;te nun als Pr&#252;fergebnis vorlegen, weicht den politischen Kompromiss des Staatsvertrags handstreichartig wieder auf. </strong>Die ARD-Rundfunkr&#228;te und der ZDF-Fernsehrat haben sich der maximal anstaltsfreundlichen Interpretation des Gesetzes durch die Intendanten weitgehend angeschlossen. Sie haben im Kern beschlossen:</p>
<ul>
<li>Das gesamte &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebot soll aufgrund seiner Hochwertigkeit als &#8220;nichtsendungsbezogen&#8221; genehmigt werden; ein Sendungsbezug der Angebote soll nirgends notwendig sein.</li>
<li>Der Etat aller &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angebote soll bis ins Jahr 2012 auf &#252;ber 140 Mio. Euro (2010: 130 Mio. Euro; Synergien mit der klassischen Programmproduktion nicht eingerechnet) aufgestockt werden &#8211; mehr als eine Verdopplung gegen&#252;ber dem bis 2008 zul&#228;ssigen Etat. Relevante Auswirkungen auf den Wettbewerb dieser Summen k&#246;nnen die Rundfunkr&#228;te nirgends erkennen.</li>
<li>Die Nachweisschwelle f&#252;r einen &#8220;qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb&#8221; setzen die Rundfunkr&#228;te so niedrig an, dass auch jedes &#246;ffentlich-rechtliche Me-Too-Angebot dar&#252;ber liegt &#8211; ein &#8220;Mehrwert&#8221; der Angebote sei nicht erforderlich.</li>
<li>Das Verbot presse&#228;hnlicher Online-Angebote ohne Sendungsbezug wird von den Rundfunkr&#228;ten so interpretiert, dass es wirkungslos bleibt.</li>
<li>Die Verweildauer in den Mediatheken wird zum Teil erheblich ausgeweitet: auf 6 Monate f&#252;r Daily Soaps, auf 12 Monate  f&#252;r Dokumentationen und Sendungsbeitr&#228;ge und 5 Jahre f&#252;r Bildungsinhalte.* Update, siehe unten</li>
<li>Die Rundfunkr&#228;te haben an vielen Stellen Klarstellungen eingefordert &#8211; letztlich sind sie aber in allen ma&#223;geblichen Aspekten ihren Intendanten gefolgt.</li>
</ul>
<p>Das Ergebnis der Drei-Stufen-Tests kam man getrost als Zeugnis grandioser Selbsterm&#228;chtigung bewerten. Sich dar&#252;ber aufzuregen aber w&#228;re falsch &#8211; denn genau darum ging es Intendanten und den R&#228;ten: Sie haben den Beihilfecharakter des Verfahrens bewusst weitestgehend negiert und ein &#8220;Verfahren nach Vorschrift&#8221; durchgef&#252;hrt.</p>
<p>Die Einseitigkeit l&#228;sst sich bereits an der Art des Verfahrens ablesen: Obwohl es der Gesetzgeber den R&#228;ten freigestellt hat, die Tests &#246;ffentlich durchzuf&#252;hren, wurden sie hinter verschlossenen T&#252;ren abgehalten. Gutachten wurden an die Intendanten zur sofortigen Kommentierung &#252;bermittelt &#8211; aber erst nach Verfahrensabschluss ver&#246;ffentlicht, ganz anders als bei der BBC. <strong>Eine solche Hinterzimmeraufsicht ist im w&#246;rtlichen Sinne &#8220;arrogant&#8221;</strong>. Die Rundfunkr&#228;te meinten, Antworten nicht n&#246;tig zu haben. Erst am Dienstag, nach ihrer Entscheidung, treten sie erstmals in der &#214;ffentlichkeit auf.</p>
<div id="attachment_30834" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/3st.jpg"><img class="size-medium wp-image-30834" title="3st" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/3st-300x199.jpg" alt="asdfasdf" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Drei-Stufen-Test: Pl&#246;tzlich war von &quot;&#246;ffentlichem Diskurs&quot; und dem Nachweis von &quot;Mehrwert&quot; nicht mehr die Rede.</p></div>
<p>An einem Punkt ist die Aufweichung der staatsvertraglichen Regeln hingegen zu begr&#252;&#223;en: In Drei-Stufen-Tests haben die R&#228;te auf Antrag der Intendanten die <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E40C5A96DC0534CA4A2F1699CD92A9AD2~ATpl~Ecommon~Scontent.html">abstrusen Verweildauern</a> f&#252;r journalistisch-redaktionelle Sendungsbeitr&#228;ge zumindest deutlich verl&#228;ngert. 2o Uhr-Tagesschau und Tagesthemen wird es zudem beispielsweise unbefristet im Archiv gegen. Verk&#252;rzte Verweildauern f&#252;r journalistische Kurzbeitr&#228;ge helfen dem Wettbewerb nicht &#8211; und werden zurecht scharf kritisiert. Anders verh&#228;lt es sich mit Serien: Dank sechsmonatiger Verweildauer werden ARD und ZDF zu Betreibern von umfangreichen Soap-On-Demand-Diensten. Dies geht weit &#252;ber das hinaus, was die BBC f&#252;r angemessen h&#228;lt.</p>
<p>Die Rundfunkanstalten haben mit den Ergebnissen der Drei-Stufen-Tests ein Zeichen der Macht gesetzt, das die gesetzlichen Minimalanforderungen nach unten austestet. Selbstbewusst und vielleicht ein wenig tollk&#252;hn treten sie aus der Verfahrensarena zur&#252;ck in die politische Arena &#8211; gespannt, ob es einer ihrer Antagonisten wagt, dagegen vorzugehen. Das Verfahrensergebnis ist grade auch auf der prinzipiellen Ebene eine machtstrategische Provokation und Teil der umfassenderen medienpolitischen Inszenierung.</p>
<p>Das Pr&#252;fergebnis der Tests stellt den Versuch dar, die duale Medienordnung des Rundfunks so weit wie m&#246;glich auf das Internet zu &#252;bertragen. <strong>Die Rundfunkanstalten wollen auch im Internet als geb&#252;hrenfinanzierte Me-Too-Anbieter vollumf&#228;nglich mitspielen d&#252;rfen</strong> &#8211; ohne dass sie sich an nachpr&#252;fbaren Qualit&#228;ts- oder Unterscheidungskriterien messen lassen m&#252;ssten. Die Anforderung einer nachweisbaren Unterscheidbarkeit von nichtsendungsbezogenen &#246;ffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Online-Angebote weisen die Anstalten br&#252;sk zur&#252;ck: Alles, was &#246;ffentlich-rechtlich sei, sei Qualit&#228;t. Sie negieren damit den EU-Ansatz, wonach Subventionen nur durch einen qualitativen Unterschied zu rechtfertigen sind.</p>
<p>Der Versuch auch im Internet die alte &#8220;Dualit&#228;t&#8221; der Fernsehordnung zu errichten, zeigt sich auch an der Finanzplanung. Die &#214;ffentlich-Rechtlichen wollen zuk&#252;nftig rund 140. Euro j&#228;hrlich f&#252;r ihre Online-Angebote ausgeben (Angabe f&#252;r das Jahr 2012, Synergie-Effekte mit der klassischen-Programmproduktion wurden nicht beziffert &#8211; siehe &#220;bersicht unten). Die Summe entspricht ziemlich genau dem, was auch der privaten Online-Journalismuswirtschaft derzeit hierzulande zur Verf&#252;gung steht.</p>
<p>Immerhin zeigen die die Tests nun erstmals auch: Die &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angebote werden sehr teuer vom Geb&#252;hrenzahler gekauft. Sie ben&#246;tigen &#8211; und erhalten &#8211; pro Visit im Schnitt das <strong>3- bis 6-fache an Geld </strong>wie ein privatwirtschaftliches Angebot  - ein Thema &#252;brigens, das die R&#228;te problematischerweise in ihre Abw&#228;gungsentscheidung nicht eingebracht haben.</p>
<p>Urspr&#252;nglich hatten die Rundfunkanstalten etwa in Person ihrer Generalsekret&#228;rin Verena Wiedemann angek&#252;ndigt: &#8220;Wir wollen einen &#246;ffentlichen Diskurs &#252;ber die Qualit&#228;t und den Mehrwert unserer Programme f&#252;hren.&#8221; Ein halbes Jahr sp&#228;ter wollen die R&#228;te dann von &#8220;&#246;ffentlichem Diskurs&#8221; und &#8220;Mehrwert&#8221; pl&#246;tzlich nichts mehr wissen. Den hoch verg&#252;teten &#8220;ehrenamtlichen&#8221; Aufsehern (allein der WDR-Rundfunkrat zahlt sich pro Jahr 1. Mio. Euro an &#8220;Aufwandsentsch&#228;digungen&#8221; aus) war das offenbar zu anstrengend. Ohnehin wirkt ihr ganzes Vorgehen kraftlos und hilflos affirmativ:</p>
<div id="attachment_30848" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/Bildschirmfoto-2010-07-16-um-19.16.13.png"><img class="size-medium wp-image-30848" style="border: 1px solid black;" title="Bildschirmfoto 2010-07-16 um 19.16.13" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/Bildschirmfoto-2010-07-16-um-19.16.13-300x121.png" alt="asdf" width="300" height="121" /></a><p class="wp-caption-text">Transparenz und Qualit&#228;t nach WDR-Gusto: Der Rundfunkrat vergleicht sich zuallerst mit Bild.de und verheimlicht die eigenen Abrufzahlen. (Quelle: Entscheidung des WDR Rundfunkrates)</p></div>
<p>Der Rat des Saarl&#228;ndischen Rundfunks schaffe es beispielsweise nicht einmal, der sinnfreien Online-Dudelwelle <a href="http://www.sr-online.de/sr1/2407/">SR1-Lounge</a> zweifelhafte Qualit&#228;t zu bescheinigen. Der WDR-Rundfunkrat h&#228;lt lieber gleich die eigenen Abrufzahlen geheim und redet das eigene Angebot durch Vergleiche mit Bild.de (sic!) klein.</p>
<p>Insgesamt hinterlassen die Ergebnisse der Tests den fatalen Eindruck, dass sich die Rundfunkanstalten und R&#228;te von der Au&#223;enwelt und den sich ver&#228;nderten gesellschaftlichen Anspr&#252;chen an sie abkapseln. Es herrscht die Autosuggestion vor, dass alles, was dem Etat der Anstalten dient, gut f&#252;r die Meinungsvielfalt und die Gesellschaft sei. Die Unf&#228;higkeit der Anstalten, sich zu beschr&#228;nken und f&#252;r eigenst&#228;ndige Online-Angebote eine neue, auftragsbezogen fokussiertere Rolle f&#252;r sich zu definieren, ist fast schon tragisch. <strong>Der hermetische Tonfall der Entscheidungen klingt verd&#228;chtig nach der Betonkopfmentali&#228;t l&#228;ngst eingemotteter Zentralkommittees.</strong></p>
<p>Es geht hier wohlgemerkt nicht um die Frage, ob und in welchem Umfang es zuk&#252;nftig &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebote geben soll. Hier haben der Gesetzgeber und das Verfassungsgericht klare Hinweise gegeben. Es geht hier allein um die Qualit&#228;t der &#246;ffentlich-rechtlichen Aufsicht.</p>
<p>Denn die Rundfunkr&#228;te sind in ihrer Entscheidung keineswegs v&#246;llig frei &#8211; auch f&#252;r sie gibt es Qualit&#228;tsanforderungen. Ihre Entscheidungen m&#252;ssen aus Sicht der EU &#8211; und nicht nur  der &#8211; den Kriterien der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit entsprechen und den Nachweis einer &#8220;effektiv unabh&#228;ngigen&#8221; Kontrolle erbringen. Verschiedene Instanzen werden nun zu Pr&#252;fen haben, ob die Rundfunkr&#228;te dagegen versto&#223;en haben.</p>
<p>Selbst ein <a href="http://www.kek-online.de/Inhalte/pressegespraech_gutachten.html">Gutachten</a> der staatlichen Medienkonzentrationsaufsicht KEK merkt inzwischen an, dass &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebote &#8220;<strong>tendenziell negativ auf die Angebotsvielfalt der privaten Anbieter einwirken</strong>&#8220;. Die verfassungsrechtliche Aufgabe der Anstalten lautet aber gerade nicht, Vielfalt zu verhindern. Ein solcher Effekt w&#228;re vielmehr auch verfassungsrechtlich h&#246;chst bedenklich.</p>
<p>Die Rundfunkr&#228;te haben dem &#246;ffentlich-rechtlichen System mit diesen Tests geschadet. Ihr eigener und der Legitmationsverlust des Systems in der digtitalen Medienwelt sind mit H&#228;nden zu greifen. Wer sich j&#228;hrlich dreistellige Millionenbetr&#228;ge an Subventionen genehmigt, ohne dies an nachpr&#252;fbare Qualit&#228;tskriterien zu koppeln und dazu Staatsvertr&#228;ge freih&#228;ndig interpretiert, verteidigt st&#246;rrisch Besitzst&#228;nde statt im Allgemeininteresse zu handeln. Ein &#246;ffentlich-rechtliches System aber, das vor allem sich selbst dient, ist disfunktional.</p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p>Siehe auch auf <em>Carta</em> zu dem Thema:</p>
<p>Robin Meyer-Lucht: <a href="http://carta.info/20204/markus-schaechter-den-12-rundfunkstaatsvertrag-interpretation/">Wie Markus Sch&#228;chter den 12. Rundfunkstaatsvertrag  v&#246;llig uminterpretiert</a></p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p>Anhang:<br />
Die <strong>Etats der genehmigten &#246;ffentlich-rechtlichen Aktivit&#228;ten im Jahr 2010</strong> laut Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Summe 130,4 Mio. Euro (2012: 141,2 Mio. Euro) (Quelle: <a href="http://www.kef-online.de/inhalte/bericht17/index.html">17. KEF-Bericht</a>, Seiten 125ff, Angegeben sind die Online-Etats ohne Synergien mit der klassischen Programmproduktion in Mio. Euro, Angaben f&#252;r 2012 in Klammern):</p>
<p>ARD-Gemeinschaftsangebote (ARD.de, tagesschau.de, sportschau.de, Das Erste.de, boerse.ard.de, Kika.de): 17,8 Mio. (21,4 Mio.)</p>
<p>ZDF-Online (ZDF.de, heute.de, tivi.de, sport.zdf.de, ZDF Mediathek, 3Sat Online, Phoenix.de, theaterkanal.zdf.de) : 34,2 Mio. (37,7 Mio.)</p>
<p>Westdeutscher Rundfunk: 18,5 Mio. (21,2 Mio.)</p>
<p>S&#252;dwestrundfunk: 17,2 Mio. (16,4 Mio.)</p>
<p>Bayrischer Rundfunk: 12,5 (12,8 Mio.)</p>
<p>Norddeutscher Rundfunk: 9,4 (10,5 Mio.)</p>
<p>Mitteldeutscher Rundfunk: 8,4 (8,6 Mio.)</p>
<p>Hessischer Rundfunk: 4,7 (4,9 Mio.)</p>
<p>Rundfunk Berlin-Brandenburg: 4,4 (4,3 Mio.)</p>
<p>Saarl&#228;ndischer Rundfunk: 1,9 Mio. (1,9 Mio.)</p>
<p>Radio Bremen: 1,5 Mio. (1,5 Mio.)</p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p><em>Disclaimer: Im Zuge der Drei-Stufen-Tests habe ich mich &#8211; wie <a href="http://www.netzpolitik.org/2009/mitmachen-drei-stufen-test-bei-ard-und-zdf/">viele andere</a></em><em> auch &#8211;  zu den Telemedienkonzepten ge&#228;u&#223;ert. Eine entsprechende &#196;u&#223;erung stellt verfahrenstechnisch keine Beteiligung an dem Test dar. Ich berate zahlreiche privatwirschaftliche Unternehmen, die von den Marktauswirkungen der &#246;ffentlich-rechtlichen Angebote betroffen sind. Ich habe in der Vergangenheit auch eine Rundfunkanstalt beraten. </em></p>
<p><em>Ich bin daf&#252;r, dass f&#252;r die Nutzung von PCs und Smartphones keine Rundfunkgeb&#252;hr erhoben wird. Ich tendiere dazu, dass &#246;ffentlich-rechtliche System langfristig in eine diskriminierungsfreie und zugangsoffene F&#246;rderung von Meinungsbildung und Journalismus umbauen zu wollen. Die verfassungsrechtlich besondere Rolle des Rundfunks stelle ich nicht infrage.</em></p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p>Hinweis f&#252;r die Diskussion: Bitte nicht schon wieder dar&#252;ber diskutieren, ob wir die &#214;ffentlich-Rechtlichen im Internet brauchen oder nicht. Darum geht es hier gar nicht &#8211; sondern um die Frage der angemessenen Aufsichtsmechanismen und -kriterien. Die Entscheidungen der R&#228;te kann man hier nachlesen:</p>
<p><em><a href="http://www.br-online.de/unternehmen/rundfunkrat/der-rundfunkrat-DID1243435643695/bayerischer-rundfunk-rundfunkrat-drei-stufen-test-ID1240759315998.xml">BR</a></em><em>, <a href="http://www.wdr.de/unternehmen/senderprofil/gremien/rundfunkrat/drei_stufen_test.jsp">WDR</a></em><em>, </em><em><a href="http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=558#c825">ZDF</a>, </em><em><a href="http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/rundfunkrat/dreistufentest/index.html">NDR</a>, </em><em><a href="http://www.rbb-online.de/rundfunkrat/dst/drei_stufen_test.html">RBB</a>, <a href="http://www.sr-online.de/dersr/608/1077181.html">SR</a></em><em>, <a href="http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=46794">HR</a></em><em>, <a href="http://www.swr.de/unternehmen/gremien/dreistufentest/-/id=4439636/rb5dc4/index.html">SWR</a></em><em>, <a href="http://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/7459547.html">MDR</a></em></p>
<p><em><span style="font-style: normal;">*<strong>Update</strong>: Die Verweildauern der Soaps werden innerhalb von ARD und ZDF unterschiedlich geregelt, wie die ARD-Rundfunkratsvorsitzenden bei der heutigen Vorstellung erleutert haben. Bei DasErste.de betr&#228;gt sie eine Woche, bei WDR.de und ZDF.de sechs Monate. Die G&#252;nter Jauch-Talksendung wird jeweils nur eine Woche zum Abruf bereitstehen, weil dies die ARD-Intendanten so mit dem Moderator vereinbart haben.</span></em></p>
<p style="margin-bottom: 1em;">
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<a href="http://carta.info/30592/drei-stufen-test-ard-zdf-gvk/">Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert”</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/30592/drei-stufen-test-ard-zdf-gvk/#comments">18 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=30592&amp;md5=a1960472baf23c3d82a4ac332a295c22" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>GEZ-Reform: Carta ver&#246;ffentlicht Entwurf zum Rundfunkgeb&#252;hren-Staatsvertrag</title>
		<link>http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 11:36:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[18 Euro Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r jeden Haushalt: Nach einem Arbeitsentwurf f&#252;r einen neuen Staatsvertrag, den Carta hier ver&#246;ffentlicht, soll in Zukunft jeder Haushalt den gleichen "Rundfunkbeitrag" bezahlen, egal ob und welche Ger&#228;te dort vorhanden sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/4fd44ec61b2841859162bb6a06d78936" alt="" width="1" height="1" /><em>Carta</em> liegt der Entwurf eines neuen Rundfunkgeb&#252;hren-Staatsvertrags vor. Demnach soll die GEZ in Zukunft pro Wohnung den Rundfunkbeitrag in voller H&#246;he erheben &#8211; unabh&#228;ngig von der Ger&#228;teausstattung.</p>
<p>Voraussichtlich 18 Euro pro Monat w&#252;rde demnach jeder Haushalt an die <strike>GEZ</strike> &#8221;Rundfunkservicezentrale&#8221; zahlen m&#252;ssen, da die Ministerpr&#228;sidenten an der bisherigen Geb&#252;hrenh&#246;he <a href="http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/">erkl&#228;rterma&#223;en</a> festhalten wollen.</p>
<p>Auch Haushalte, die bislang den verminderten Geb&#252;hrensatz (nur Radio- bzw. PC-Besitz) oder gar keine Rundfunkgeb&#252;hren (angeblich oder real kein Ger&#228;tebesitz) zahlen, w&#252;rden dann voll beitragspflichtig. Mit anderen Worten: Auch wer keinen Fernseher besitzt, soll in Zukunft voll f&#252;r das &#246;ffentlich-rechtliche Fernsehen bezahlen.</p>
<p><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/05/StV-Entwurf_Runfunkfinanzierung_310320101_II.pdf">Download Staatsvertrags-Entwurf</a> (PDF, 141 KB)</p>
<p>Ein Gutachten des Verfassungsjuristen Paul Kirchhof hat diese Pl&#228;ne in der vergangenen Woche <a href="http://carta.info/26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/">best&#228;tigt</a>. Kirchhof begr&#252;ndet die allgemeine Pflicht mit dem Nutzen des &#246;ffentlich-rechtlichen Fernsehens, der letztlich allen zugute komme. Der vorliegende Staatsvertrags-Entwurf, der noch aus der Zeit vor dem Kirchhof-Gutachten datiert, zeigt, dass Kirchhofs Ans&#228;tze sehr gut zu den Pl&#228;nen der Referenten passen.</p>
<p>Die Rundfunkgeb&#252;hr soll laut Arbeitsentwurf durch einen &#8220;Rundfunkbeitrag&#8221; ersetzt werden, der an die Rundfunkanstalten zu entrichten ist &#8211; und von einer neuen &#8220;Rundfunkservicezentrale&#8221; eingezogen werden soll. Beitragspflichtig wird jede Wohnung und jedes Haus, das &#8220;zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist&#8221;. Auch Zweit- und Ferienwohnungen sollen beitragspflichtig sein. Sozialhilfe-Empf&#228;nger bleiben von dem Beitrag befreit.</p>
<p>Neben Haushalten sollen auch Betriebsst&#228;tten den Beitrag entrichten. Der geplanten Staffelung zufolge sollen Betriebsst&#228;tten mit 1 bis 9 Mitarbeitern einen Rundfunkbeitrag entrichten, solche mit &#252;ber 1.000 Mitarbeiten 20 Rundfunkbeitr&#228;ge. Hotel- und G&#228;stezimmer sowie Mietfahrzeuge sind ebenfalls beitragspflichtig.</p>
<p>Die Beitragspflicht muss von den gemeldeten Bewohnern und Inhabern der Wohnungen und Betriebsst&#228;tten selbst angezeigt werden. Selbiges gilt f&#252;r Umz&#252;ge. Die Rundfunkanstalten k&#246;nnen bei den Einwohnermelde&#228;mtern entsprechende Daten anfordern. Wer den Beitrag l&#228;nger als sechs Monate nicht entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.</p>
<p>Der Entwurf stellt eine fr&#252;he Fassung des neues Geb&#252;hren-Staatsvertrags dar, der am <a href="http://mpk.rlp.de/startseite/termine-und-tagungsorte/">9. Juni</a> von den Ministerpr&#228;sidenten weiter diskutiert werden soll.
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			</a>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">GEZ-Reform: Carta ver&#246;ffentlicht Entwurf zum Rundfunkgeb&#252;hren-Staatsvertrag</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/#comments">90 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=27372&amp;md5=d545c0d7e411b2416d8ee65649ac94bf" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung</title>
		<link>http://carta.info/23107/jmstv-keine-netzsperren-keine-entwarnung/</link>
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		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 17:13:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im j&#252;ngsten Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags fehlt tats&#228;chlich die versch&#228;rfte Providerhaftung. Doch es bleibt ein disfunktionaler, verstolperter Gesetzentwurf, der krampfhaft versucht, die Jugendschutzprinzipien des Rundfunks auf das Internet zu &#252;bertragen. Eine Peinlichkeit f&#252;r die deutsche Medien- und Netzpolitik.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/ce490666700c4781ad9fe0f3ac583647" alt="" width="1" height="1" /> Am vergangenen Donnerstag erschien auf <em>Golem</em> eine Art <a href="http://www.golem.de/1002/73237.html">Entwarnungsartikel</a> zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertag (JMStV): Es seien keine Netzsperren geplant, es solle keine Zwangskennzeichnung geben, der Anbieterbegriff sei ungl&#252;cklich formuliert gewesen, habe man aus der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz erfahren. Die Referentenebene habe einger&#228;umt, dass der Gesetzentwurf nicht gut gemacht &#8211; und auf jeden Fall anders gemeint &#8211; gewesen sei.</p>
<p>J&#246;rg Olaf Sch&#228;fers <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/in-mehr-oder-weniger-eigener-sache-jmstv-alles-gut/">zweifelte</a> daraufhin auf <em>Netzpolitik</em>, ob dies denn alles so stimmen k&#246;nnte: &#8220;Die Meldung bei Golem.de passte einfach nicht zur Nachrichtenlage der letzten Tage.&#8221; Sch&#228;fers bohrte noch einmal bei Golem nach, ob die Redaktion denn wirklich neue Quellen habe. Dort bezog man sich auf eine Pressemitteilung und ein Hintergrundgespr&#228;ch. Sch&#228;fers wiederum schloss daraus: &#8220;Bei der Darstellung von Golem handelt es sich um die (alt-)bekannte und gestern noch einmal best&#228;tigte Position der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.&#8221;</p>
<p>Auch Alvar Freude wollte der <strong>&#8220;Alles nicht so gemeint&#8221;-Rhetorik</strong> aus Mainz nicht recht glauben und verwies noch einmal auf die <a href="http://blog.odem.org/2010/02/horrorkabinett.html">sperrversessene Stellungnahme</a> der Kommission f&#252;r Jugendschutz, die einen erheblichen Einfluss auf den Gesetzgeber haben d&#252;rfte.</p>
<div id="attachment_23279" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/02/jmstv_2.jpg"><img class="size-medium wp-image-23279 " style="margin: 2px;" title="jmstv_2" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/02/jmstv_2-300x197.jpg" alt="jmstv_2" width="300" height="197" /></a><p class="wp-caption-text">Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Kein Kindernetz, aber auch kein gutes Gesetz</p></div>
<p>Was ist nun der echte Stand? Doch kein <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/kindernet-jmstv-entwurf-muss-vom-tisch/">Kindernet</a>? Kein Grund zur <a href="http://wiki.piratenpartei.de/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag/Mahnwachen_gegen_den_neuen_JMStV-Entwurf_am_23._und_24._Februar_2010">Mahnwache</a>? Gibt es wirklich Anlass zu einer Entwarnung in Sachen JMStV? <em> </em></p>
<p><em>Carta</em> liegt eine Fassung des JMStV-Entwurfs vom 12. Februar vor. Diese Version entstand also nach der <a href="http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-anhoerung.html">Anh&#246;rung</a> vom 27. Januar. Mittlerweile wurden weitere kleinere &#196;nderungen in den Entwurf eingef&#252;gt. Die aktuelle Version steht am Mittwoch in der Rundfunkkommission zur Abstimmung. Bereits am Donnerstag kommt es zu einer ersten Befassung der politischen Ebene. Eine weitere Anh&#246;rung und Einbeziehung der &#214;ffentlichkeit vor Beschluss ist jedoch nach bisherigen Informationen nicht vorgesehen.<strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Keine Netzsperren: Internetprovider</strong> <strong>werden tats&#228;chlich weitgehend aus der Pflicht genommen</strong></p>
<p>Die neueste Fassung des JMStV sieht tats&#228;chlich eine erhebliche Verbesserung f&#252;r die Internetzugangsanbieter vor. Urspr&#252;nglich konnte man das Gesetz so lesen, dass Internetprovider als Anbieter im Sinne des Jugendschutzgesetzes f&#252;r die <a href="http://blog.1und1.de/2010/01/22/das_ende_der_freien_kommunikation_im_internet/">altersgerechte Sperrung von Inhalten</a> zust&#228;ndig sein k&#246;nnten. Dies wird nun tats&#228;chlich klargestellt. Internetprovider sind keine Anbieter.</p>
<p>In § 3 des JMStV soll es nun hei&#223;en: Angebote seien &#8220;Inhalte im Rundfunk oder Inhalte von Telemedien im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages&#8221;. Anbieter seien &#8220;Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien&#8221;. Dies bedeutet konkret: Internetprovider haften im Jugendschutz nicht als Anbieter. Sie k&#246;nnen aber weiterhin nach § 59 <a href="http://www.alm.de/fileadmin/Download/Gesetze/RStV_aktuell.pdf">Rundfunkstaatsvertrag</a> zur Sperrung von Angeboten im Inland gezwungen werden, sofern sich andere Ma&#223;nahmen gegen die Anbieter als wirkungslos erwiesen haben. Diese Regelung wird von den Gerichten jedoch so gut wie nie angewendet und in h&#246;heren Instanzen meist wieder verworfen, da sie strengsten Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitskriterien gen&#252;gen muss (<a href="http://www.ffh.de/downloads/Sperrungsverfuegung_im_Internet.pdf">Gutachten  des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags</a>).</p>
<p>Zus&#228;tzlich steht nun in § 11 JMStV, dass Internetprovider Jugendschutzprogramme lediglich &#8220;leicht auffindbar anbieten&#8221; m&#252;ssen. Zuvor stand an dieser Stelle, die Provider m&#252;ssten ein Jugendschutzprogramm &#8220;bereithalten&#8221;. Dadurch konnte der Gesetzestext so interpretiert werden, dass die Internetprovider selbst Jugendschutzfilter obligatorisch angeschaltet haben sollten.</p>
<p>Die Haftung der Internetanbieter wurde also ganz erheblich zur&#252;ckgenommen, so wie es sich nach der Anh&#246;rung <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zugangsprovider-Haftung-soll-nicht-erweitert-werden-916325.html">angedeutet</a> hatte. In diesem zentralen und paradigmatischen Aspekt ist der neue JMStV-Entwurf tats&#228;chlich besser als seine Vorversionen.</p>
<p>Doch dies bedeutet keine Entwarnung: Dieser JMStV-Entwurf ist ein disfunktionales, schlecht gearbeitetes Gesetz, das kaum etwas f&#252;r den konkreten Online-Jugendschutz nutzt, aber daf&#252;r sonst viele Kollateralsch&#228;den bringt. Es ist ein Gesetz, dass in der alten Medienordnung verhaftet ist. Es droht in der Hand von 16 Staatskanzleien in Unverst&#228;ndlichkeit und Symbolpolitik zu zerbr&#246;seln. Netzpolitik wird hier von Rundfunkpolitikern betrieben.</p>
<p>Im Kern ergeben sich weiterhin folgende zentralen Kritikpunkte an dem Entwurf:</p>
<p><strong>1. Missverstandene Konvergenz: Ein Jugendschutzgesetz f&#252;r Rundfunk und Internet</strong></p>
<p>Rundfunk und Internet sind zwei grundverschiedene Medien: Jugendschutz im Internet muss, wenn er funktionieren soll, v&#246;llig anders aufgebaut sein. Hier wird aber versucht, die Jugendschutzparadigmen der Rundfunkordnung auf das Internet zu &#252;bertragen. Das Ergebnis sind so phantasievolle Absurdit&#228;ten wie Sendezeiten im Internet.</p>
<p>Der erste Schritt f&#252;r einen sinnvollen und wirksamen Jugendschutz im Internet w&#228;re es zu fragen: Wie k&#246;nnte er funktionieren? Doch diese Frage stellt der Gesetzentwurf nicht. Dies erkennt man beispielsweise daran, dass er sich f&#252;r Angebote aus dem Ausland kaum interessiert &#8211; sollen Jugendliche etwa nicht &#8220;im Ausland&#8221; surfen? Stattdessen wird hier versucht, beim Jugendschutz &#8220;nicht zu kapitulieren&#8221; und das Bew&#228;hrte irgendwie dem Netz &#252;berzust&#252;lpen.</p>
<p><strong>2. Neue Anbieterpflichten f&#252;r Altersstufen und User-Generated-Content<br />
</strong></p>
<p>Im neuen Jugendschutzrecht soll es vier Altersstufen geben: ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre und ab 18 Jahre. Die Anbieter von Websites sollen freiwillig kennzeichnen, f&#252;r welche Altersgruppen ihre Inhalte geeignet sind. Zus&#228;tzlich m&#252;ssen sich die Anbieter verpflichten, nutzergenerierte Inhalte auf jeden Fall altersstufenkennzeichnungsgerecht zu filtern. In der Granularit&#228;t von vier Alterstufen verbunden mit f&#252;r Laien kaum verst&#228;ndlichen Gummibegriffen wie &#8220;Beintr&#228;chtigung der gemeinschaftsf&#228;higen Pers&#246;nlichkeitsentwicklung&#8221; kann man dies als Anbieter nur noch leisten, wenn man sich bzw. den Redakteuren einen JMStV-Berater zur Seite stellt.</p>
<p>Weist der Inhalteanbieter die &#8220;freiwillig&#8221; gekennzeichneten Inhalte zudem mit der falschen Altersfreigabe aus, so k&#246;nnen ihm hohe Geldstrafen drohen.</p>
<p>Dieser Jugendmedienschutz-Entwurf ist ein gravierender Eingriff in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter, wozu im Netz bekanntlich potenziell jeder geh&#246;rt. Den Inhalteanbietern werden mit den Altersstufen und bei der Einbindung von Nutzerinhalten erhebliche neue Auflagen gemacht. Wer sie nicht &#8220;freiwillig&#8221; einhalten will, muss damit rechnen, dass er f&#252;r Nutzer unter 18 Jahren m&#246;glicherweise nicht mehr erreichbar ist.</p>
<p>Ein Hauptproblem des Gesetzentwurfs ist damit folgendes: Die neuen faktischen Anbieterpflichten stehen v&#246;llig unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig zu der erwartbaren geringen Verbesserung des Jugendschutzes. Das Gesetz sorgt f&#252;r neuen  Regulierungsstress bei Websitebetreibern, ohne dass der Schutz vor  jugendgef&#228;hrdenen Inhalten wirklich verbessert w&#252;rde.</p>
<p><strong>3. Es gilt die Schuldvermutung: Latentes Whitelist-Prinzip und Staats-API</strong></p>
<p>Ein Grundansatz dieses Gesetzentwurfes ist es, eine Art gesetzlich protegierte Staats-API f&#252;r Jugendschutzprogramme zu schaffen. Den Jugendschutzprogrammen soll durch anbieterseitige Kennzeichnung das Filtern vereinfacht werden. Dabei gilt hier implizit die Schuldvermutung und das Whitelist-Prinzip: Wer sich nicht selbst als unbedenklich deklariert, ist bedenklich. Wer als Anbieter nicht mitmacht, ist verd&#228;chtig &#8211; und k&#246;nnte in den Filterprogrammen vorsichtshalber ausgefiltert werden.</p>
<p>W&#228;hrend den Inhalteanbietern sehr viel vorgeschrieben wird, steht im Gesetz erstaunlich wenig &#252;ber die Funktionalit&#228;ten der Jugendschutzprogramme. Der Gesetzgeber h&#228;lt es nicht f&#252;r erforderlich, die Umschaltbarkeit von Whitelist- auf Blacklist-Verfahren bzw. die Standard-Einstellungen in den Filtern vorzuschreiben. Dies spricht B&#228;nde &#252;ber das Denken hinter diesem Gesetz.</p>
<p><strong>4. Weitere Einschr&#228;nkung der neutralen Internetprovider-Position</strong></p>
<p>Auch wenn die Internetprovider jetzt nicht direkt in Jugendschutzfragen haften &#8211; ihre neutrale Position wird weiter ausgeh&#246;hlt. Sie werden nun gezwungen, Jugendschutzfiltergramme f&#252;r ihre Nutzer &#8220;leicht auffindbar&#8221; anzubieten. Eine solche Vorschrift verkennt die leichte Auffindbarkeit entsprechender Programme im offenen Internet. Sie nimmt die Interprovider symbolisch und durch die Hintert&#252;r doch wieder in die Pflicht. Das Gesetz stellt so eine weitere Einschr&#228;nkung der neutralen Position der Internetprovider in der digitalen Kommunikationsordnung dar. Von dieser Aush&#246;hlung bis zum Provider als Hilfssheriff ist es ein kurzer Weg.</p>
<p><strong>5. Falsch verstandene Eigeninitiative und Freiwilligkeit</strong></p>
<p>Das Jugendmedienschutzgesetz soll nach Vorstellung der Staatskanzleien die Eigeninitiative der Eltern und die Freiwilligkeit auf Seiten der Inhalteanbieter bef&#246;rdern. Den Eltern sollen &#8211; wenn von ihnen gew&#252;nscht &#8211; wirksame Jugendschutzfilter zur Verf&#252;gung stehen. Die Inhalteanbieter sollen irgendwie freiwillig mitmachen. Doch hinter der Rhetorik von Eigeninitaitive und Freiwilligkeit steht in Wirklichkeit vor allem die erhebliche indirekte F&#246;rderung von Jugendschutz-Zertifizierern. Statt die Bildung offener Jugendschutzstrukturen und einen Wettbewerb der L&#246;sungsmodelle zu unterst&#252;tzen, scheint das Gesetz eher die staatsnahen Institutionen &#8211; wie die Kommission f&#252;r Jugendmedienschutz (<a href="http://www.jugendschutz.net/jugendschutz_net/KJM/index.html">KJM</a>) und <a href="http://www.jugendschutz.net/">jugendschutz.net</a> &#8211; zu f&#246;rdern.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Mit dem neuen Arbeitsentwurf hat der JMStV die Provider ma&#223;geblich von der Verantwortung f&#252;r den Jugendschutz entlastet. Es bleibt aber ein disfunktionales, verstolpertes Gesetz, das viel &#196;rger f&#252;r die Anbieter und kaum etwas f&#252;r den Jugendschutz bringt. Es ist ein St&#252;ck hilflose Symbolpolitik, mit der die 16 Bundesl&#228;nder versuchen, ihre mangelnde Internetkompetenz zu &#252;berdecken.</p>
<p>Wir konnten hier nur einige aus unserer Sicht  zentrale Kritikpunkte  nennen. Die Liste ist keinesfalls vollst&#228;ndig.  Daher sind wir auf  Kommentare und Hinweise gespannt.</p>
<p><em>Nachtrag: </em><em>Carta wird versuchen, den Entwurf des JMStV so schnell wie m&#246;glich zu ver&#246;ffentlichen. </em></p>
<p><em><span style="color: #ffffff;"> </span></em><em>Update: Der <a href="http://carta.info/23450/jmstv-der-arbeitsentwurf-vom-18-februar-zum-download/">Arbeitsentwurf des JMStV</a> vom 18.2.2010 steht nun auf Carta zum Download bereit.</em></p>
<p><em><br />
</em>
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<a href="http://carta.info/23107/jmstv-keine-netzsperren-keine-entwarnung/">JMStV: Keine Netzsperren, keine Entwarnung</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/23107/jmstv-keine-netzsperren-keine-entwarnung/#comments">34 comments</a>
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		<title>Wie Markus Sch&#228;chter den 12. Rundfunkstaatsvertrag v&#246;llig uminterpretiert</title>
		<link>http://carta.info/20204/markus-schaechter-den-12-rundfunkstaatsvertrag-interpretation/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 14:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Debatte um den &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Auftrag gibt Markus Sch&#228;chter eine neue Linie vor: Mehrwert ist, wenn das ZDF ein zus&#228;tzliches Angebot macht. Die Gesetzesbegr&#252;ndung sieht das anders. Aber Sch&#228;chter will, dass sein Sender auch im Netz ein geb&#252;hrenfinanziertes Me-too-Angebot machen darf. Gedanken zu einem Aufsichtsproblem.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/a045b099513646f0884bf819e965c88b" alt="" width="1" height="1" />Im letzten Jahr haben wir ein Gesetz mit dem merkw&#252;rdigen Namen &#8220;12. Rundfunkstaatsvertrag&#8221; (<a href="http://www.telemedicus.info/uploads/Dokumente/RStV_12-RAeStV_Lesefassung.pdf">PDF</a>) bekommen. Ein Gesetz: unklar, missverst&#228;ndlich, widerspr&#252;chlich, fast unlesbar. Ein Gesetz, das kaum einer versteht und das damit vor allem den politischen Vorteil zu haben scheint, dass es schier unendlichen weit interpretiert werden kann. Man muss diese Konstruktion nicht f&#252;r einen Zufall halten, wenn man nun sieht, wie die Betroffenen das Gesetz in sein Gegenteil verkehren. Wie Markus Sch&#228;chter zum Beispiel.</p>
<p>Der 12. Rundfunkstaatsvertrag soll den Auftrag der &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten f&#252;r das Internet regeln. F&#252;r eigenst&#228;ndige Online-Angebote der Rundfunkanstalten f&#252;hrt das Gesetz eine gesonderte Begr&#252;ndungspflicht ein. Hintergrund ist das Subsidiarit&#228;tsprinzip, wonach mit quasi-staatlichen Geb&#252;hrenmitteln im Netz insbesondere solche Angebote finanziert werden sollen, die sich vom Bestehenden qualitativ abheben. Anders als im Fernsehen sollen sich die Rundfunkanstalten im eigenst&#228;ndigen Netz-Angeboten nicht als <strong>Me-too-Anbieter </strong>gerieren. Sie sollen nicht Grundversorger sein, sondern <strong>Mehrwertversorger</strong>.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat dies – angesichts verfassungsrechtlich verminten Terrains – sehr vorsichtig in das Gesetz geschrieben. Ein allgemein gehaltender Auftrag wird f&#252;r eigenst&#228;ndige Anstaltsangebote in einem Zulassungsverfahren konkretisiert. Dabei mag man &#252;ber Ausgestaltung und Ausma&#223; der Subsidiarit&#228;t heftig streiten, wohl aber nicht &#252;ber das Prinzip an sich. Es gibt a) keinen gesellschaftlichen Bedarf an geb&#252;hrenfinanzierter Angebotsverdopplung und es gibt b) den Grundsatz, dass der Staat nur in begr&#252;ndeten F&#228;llen als Anbieter in teilliberalisierten M&#228;rkten auftreten soll.</p>
<p>In der Gesetzesbegr&#252;ndung zum 12. Rundfunkstaatsvertrag hei&#223;t es verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig klar (<a href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/begruendung_12_rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf">Seite 16</a>, PDF): Die &#246;ffentlich-rechtlichen Onlineangebote &#8220;m&#252;ssen sich &#8230; von kommerziellen Angeboten <strong>unterscheiden</strong>, die nicht nur von den privaten Rundfunkveranstaltern, sondern einer Vielzahl weiterer Marktakakteure &#252;ber das Internet zur Verf&#252;gung gestellt werden.&#8221;  Deutschlands Chefrundfunkpolitiker Kurt Beck (SPD) <a href="http://www.promedia-berlin.de/fileadmin/Archiv/2009/01/promedia200901-online02.pdf">erkl&#228;rte</a> zum Gesetz: Die Rundfunkanstalten h&#228;tten &#8220;eine klare Beauftragung f&#252;r Angebote im Internet. Dieser Bereich ist jedoch <strong>nicht gleichberechtigt </strong>neben dem H&#246;rfunk und dem Fernsehen.&#8221;</p>
<p>Wie erl&#228;utert nun ZDF-Intendant Markus Sch&#228;chter seinem Fernsehrat die Rechtslage? Das ZDF hat hierzu dankenswerterweise eine <a href="http://www.presseportal.de/pm/7840/1528769/zdf">Pressemitteilung</a> herausgegeben, die zeigt, wie intern &#252;ber die Anforderungen des &#8220;Amsterdam-Tests&#8221;* gesprochen wird (von der ARD erf&#228;hrt man nicht einmal dies).</p>
<p>Sch&#228;chter: Der von den L&#228;ndern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene Auftrag f&#252;r die Online-Angebote habe die gleiche Breite wie der Rundfunkauftrag.</p>
<p>Diese Aussage mag formaljuristisch gerade noch haltbar sein. Bezogen auf die Pr&#252;faufgabe der Fernsehrates f&#252;r das ZDF-Online-Angebot ist sie irref&#252;hrend und falsch. Ein Gesetz, dass f&#252;r eigenst&#228;ndige Online-Angebote der Rundfunkanstalten das Subsidiarit&#228;tsprinzip st&#228;rken soll, deutet Sch&#228;chter zur Vollerm&#228;chtigung des ZDFs um.</p>
<p>Und Sch&#228;chter (<a href="http://www.taz.de/uploads/hp_taz_img/xl/zdf_12.jpg">Foto</a> mit Fernsehratsvorsitzendem, CDU) geht noch weiter:</p>
<blockquote><p>Ein anderes, falsches Verst&#228;ndnis des Ma&#223;stabs betreffe die Forderung, die Angebote des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks m&#252;ssten einen &#8220;Mehrwert&#8221; im Sinn einer Exklusivit&#228;t oder Einzigartigkeit darstellen. Der Begriff des &#8220;Mehrwerts&#8221; beziehe sich vielmehr auf den Beitrag zum publizistischen Wettbewerb. Kennzeichen eines funktionierenden publizistischen Wettbewerbs seien zum einen die Vielfalt der unterschiedlichen Meinungen und zum anderen die Qualit&#228;t und die Relevanz der Angebote. Nach diesem Wettbewerbsverst&#228;ndnis wirke sich jedes neue qualitativ hochwertige Angebot positiv auf den publizistischen Wettbewerb aus. Sch&#228;chter: &#8220;Die ZDF-Onlineangebote haben Ma&#223;st&#228;be der Qualit&#228;t zu erf&#252;llen, um einen qualit&#228;tsvollen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten zu k&#246;nnen. Darin liegt ihr Mehrwert.&#8221;<span> </span></p></blockquote>
<p>Im Klartext: <strong>Mehrwert ist f&#252;r Markus Sch&#228;chter, wenn das ZDF ein zus&#228;tzliches Angebot macht.</strong> Dabei steht in der Gesetzesbegr&#252;ndung klar, dass sich die ZDF-Angebote vom anderen Online-Angeboten (auch von ARD-Angeboten &#252;brigens) unterscheiden m&#252;ssen. Es wird in der Gesetzeserl&#228;uterung keine Einzigartigkeit, sondern eine Unterscheidbarkeit gefordert. Selbst Kurt Beck auf den anderen Charakter des Auftrags hingewiesen. Sch&#228;chter aber m&#246;chte, dass das ZDF auch im Netz Me-Too-Anbieter bleiben darf. Das Leute-heute-Fernseh-ZDF soll auch ins Netz &#252;bersiedeln d&#252;rfen. Sch&#228;chter macht sich in intendantenmanier zum autentischen Interpreten eines Gesetzes, das ihm nicht nur gef&#228;llt.</p>
<p>Sch&#228;chters Ausf&#252;hrungen zeigen, dass die Rundfunkanstalten wenig geneigt sind, f&#252;r die eigenst&#228;ndigen Online-Angebote einen fokussierteren Auftrag als im Fernsehen zu akzeptieren. Sch&#228;chter handelt im Etaterhaltungsinteresse seiner Anstalt &#8211; nicht im Interesse der geb&#252;hrenzahlenden Zuschauer.</p>
<p>Genau diese Weigerung, den Paradigmenwechsel im &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Auftrag unzusetzen, entwickelt sich zum Kernproblem der derzeit laufenden Amsterdam-&#220;berpr&#252;fungsverfahren. Dabei wird der interpretatorisch freih&#228;ndige Umgang mit dem Staatsvertrag immer mehr zu einem <strong>Aufsichtsproblem</strong>: Ausgerechnet das ZDF-interne Gremium Fernsehrat m&#252;sste hier nun ein Umdenken einfordern. Welche Motivation dazu h&#228;tte er? Zuletzt k&#246;nnten auch die L&#228;nder, die bekanntlich &#252;ber die Gremien ebenfalls eng an das ZDF angebunden sind, im Zuge der Rechtsaufsicht eingreifen. Doch welche Motivation h&#228;tten sie? So wird der Amsterdam-Test zu einem nicht gerade appetitlichen Schauspiel, dessen Ergebnis von vorne herein feststeht.</p>
<p>Wie im Fall Brender zeigt sich hier: Das Agieren des Markus Sch&#228;chter ist nicht zuf&#228;llig oder originell. Es ist die logische Konsequenz einer Konstellation. Die Resistenz der Anstalten gegen&#252;ber Wandel und den neuen Anforderungen der digitalen Gesellschaft sind enorm.</p>
<p>* auch unter dem Begriff &#8220;Drei-Stufen-Test&#8221; bekannt.</p>
<p><strong>Nachtrag</strong>: Ich habe <a href="http://www.mbem.nrw.de/">Andreas Krautscheid</a> (CDU), Medienminister in NRW und Vorsitzender des Drei-Stufen-Ausschusses des ZDFs, kurz um seine Sicht der Dinge gebeten. Hier das Kurzinterview:</p>
<p><strong>Markus Sch&#228;chter sagt: &#8220;Der von den L&#228;ndern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene Auftrag f&#252;r die Telemedien habe die gleiche Breite wie der Rundfunkauftrag.&#8221; Ist diese Aussagen aus Ihrer Sicht zutreffend?</strong></p>
<p><em> </em></p>
<p>Im Grundsatz richtig, weil der gesetzliche „Auftrag“ sich sowohl auf Rundfunkprogramme als auch auf Telemedien bezieht (also Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung und insbesondere kulturelle Beitr&#228;ge).</p>
<p>Einzuschr&#228;nken ist die Aussage durch zwei Dinge: zum einen muss hingewiesen werden auf die sogenannte „Negativliste“ des Staatsvertrages, die in Telemedien bestimmte Angebote von vorneherein ausschlie&#223;t (Partnerb&#246;rsen, Jobvermittlung etc.). Zum anderen ist die Frage, ob Internetseiten „zum Auftrag“ des Senders geh&#246;ren nur ein Teil des Drei-Stufen-Test; zu pr&#252;fen sind eben auch die &#246;konomische Auswirkung auf Wettbewerber sowie der publizistische Wert eines Internetauftritts.</p>
<p><strong>F&#252;r Markus Sch&#228;chter ist ein &#8220;publizistischen Beitrag&#8221; bereits dann gegeben, wenn ein qualitativ hochwertiges Angebot gemacht wird. Ein Mehrwert im Sinne einer Differenz von dem, was die Privatwirtschaft anbietet, m&#252;sse nicht nachgewiesen werden. Wie sehen Sie diese Problematik?</strong></p>
<p><em> </em></p>
<p>Im Staatsvertrag wie auch im Kompromiss mit der EU-Kommission geht es darum, ob ein &#246;ffentlich-rechtliches Internetangebot „einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb“ liefert. Ein „Mehrwert“ in dem Sinne, dass es nur dort erlaubt w&#228;re, wo entsprechende private Seiten gar nicht existieren oder „schlechter“ sind, ist nicht gefordert. Viel mehr muss das Angebot auf seine Qualit&#228;t auch im Verh&#228;ltnis zu anderen privaten Angeboten bewertet werden. Deshalb hat z. B. der ZDF-Fernsehrat in der letzten Woche genau zu diesen Themen einen mehrst&#252;ndigen Workshop mit Wissenschaftlern durchgef&#252;hrt: Was ist Qualit&#228;t im Netz? Welchen Anforderungen muss ein &#246;ffentlich-rechtliches Angebot hier besonders gen&#252;gen? Wie misst man dieses?
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		<item>
		<title>Ministerpr&#228;sidenten schieben Verantwortung bei Product Placement ab und finden wieder mal kein neues Rundfunkgeb&#252;hrenmodell</title>
		<link>http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 13:30:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit ihren aktuellen Regelungen zeigen die Ministerpr&#228;sidenten: es gibt keine sinnvolle Form der Kennzeichnung des Product Placement. Statt klare Regelungen zu schaffen, delegieren sie die Verantwortung. Bei der Rundfunkgeb&#252;hr k&#246;nnen sie sich immer noch nicht auf ein Reformmodell einigen. Sie zeigen wieder einmal, wie kleinteilig deutsche Medienpolitik regelt und reguliert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/c192bb8dfe3044f88ad33ec1347b2732" alt="" width="1" height="1" />Nun liegt uns der <strong>13. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag</strong> (<a href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/13._R%C3%84StV_10.09.2009.pdf">PDF</a>) vor, der vor allem die Fragen in Sachen <strong>Product Placement </strong>regeln soll. Obwohl es von vielen Seiten Kritik an den Regelungen gab, hielten die Ministerpr&#228;sidenten an ihren Regelungen fest.</p>
<p>Produktplatzierung wird sowohl f&#252;r den privaten als auch f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk in unterschiedlichen Grenzen erlaubt. W&#228;hrend im privaten Rundfunk in Filmen, Unterhaltungssendungen und im Sport Produkte gegen Entgelt platziert werden d&#252;rfen (bei Eigen- und Fremdproduktionen), ist dies im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk nur bei angekauften Formaten erlaubt. Unentgeltliche Produktplatzierungen (sog. Produktbeistellungen) sind im privatem wie im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und in Ratgeber- und Verbrauchersendungen verboten, in allen anderen Formaten sind sie also erlaubt.</p>
<p>Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der L&#228;nder, Kurt Beck scheint mit den Regelungen <a href="http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht_2787/archive/2009/october/article/ministerpraesidenten-unterzeichnen-13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag/">zufrieden</a> zu sein:</p>
<blockquote><p>„Beck: Auf zul&#228;ssige Produktplatzierung muss jedoch immer eindeutig hingewiesen werden. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung und nach jeder Werbeunterbrechung angemessen zu kennzeichnen. Dies gilt auch f&#252;r Kaufproduktionen, wenn die Produktplatzierung mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist“.</p></blockquote>
<p>Doch mit ihren weiterf&#252;hrenden Regelungen offenbaren die Ministerpr&#228;sidenten ihre Unschl&#252;ssigkeit. Anstatt selbst festzulegen, wie Product Placement zu kennzeichnen ist, sollen dies ARD und ZDF selbst, f&#252;r die privaten Sender die Landesmedienanstalten leisten. So hei&#223;t es im neuen Absatz 7 des § 7:</p>
<blockquote><p>„Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und die Landesmedienanstalten legen eine einheitliche Kennzeichnung fest.“</p></blockquote>
<p>So schafft man keine Rechtsklarheit. W&#228;re nicht ein einheitliche Regelung f&#252;r alle sinnvoll gewesen? So ist jetzt schon klar, dass es Streit zwischen den privaten Sendern, ARD und ZDF sowie den Landesmedienanstalten &#252;ber die angemessene Kennzeichnung geben wird.</p>
<p>Die Kennzeichnung soll im Vor- bzw. Abspann – den es nur selten ausf&#252;hrlich gibt – und nach den Werbepausen erfolgen. Doch dort geht sie unter. Sie bringt also so gut wie nichts. Auf andere Art und Weise, als Kennzeichnung zum Zeitpunkt des Placements, h&#228;tte sie einen zus&#228;tzlichen Werbeeffekt.</p>
<blockquote><p>„Die Kennzeichnungspflicht entf&#228;llt f&#252;r Sendungen, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben worden sind, wenn nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist, ob Produktplatzierung enthalten ist; hierauf ist hinzuweisen.“</p></blockquote>
<p>Doch wie kann man feststellen, welcher Aufwand zumutbar ist? Haben ARD und ZDF wirklich eine so gro&#223;e Einkaufsmacht und damit die M&#246;glichkeit, einen solchen Druck aufzubauen, um an die Informationen zu kommen – wie Martin Stadelmeier vorab behauptete? Und wie will man es &#252;berpr&#252;fen und nachweisen, ob und wie sie alle M&#246;glichkeiten genutzt haben, um an die Informationen zu kommen? Jeder Konkurrent k&#246;nnte hier seine Chance wittern, Angestellte auf Recherche schikcen und darauf warten, dass ein Kennzeichnung nicht erfolgt.</p>
<p>Und so liest sich die Protokollerkl&#228;rung aller Ministerpr&#228;sidenten zum § 7 schon wie ein Offenbarungseid:</p>
<blockquote><p>„Die L&#228;nder erwarten von den Rundfunkveranstaltern, dass sie mit den Verb&#228;nden der werbetreibenden Wirtschaft und der Produzenten zu Produktplatzierungen einen verbindlichen Verhaltenskodex vereinbaren.“</p></blockquote>
<p>Die L&#228;nder erwarten also immer etwas von den anderen: Regeln zur Kennzeichnung, eigene Bem&#252;hungen, Product Placement zu ermitteln, oder auch die Vereinbarung eines Verhaltenskodexes. K&#246;nnen die L&#228;nder nicht selbst klare medienpolitische Regeln in Gesetzestexte gie&#223;en? Wieso sind sie nicht in der Lage, klare Staatsvertr&#228;ge zu verabschieden? Ist dies nicht eine medienpolitische Bankrotterkl&#228;rung?</p>
<p>Da mutet es dann nur noch wie ein Witz an, wenn im Staatsvertrag festgehalten wird, dass all diese Regelungen „nicht f&#252;r Sendungen, die vor dem 19. Dezember 2009 produziert wurden“ gelten (§ 63). Warum f&#252;hrt man gerade diesen Stichtag ein? Wie kam man auf dieses Datum, zumal der Staatsvertrag erst &#252;ber 3 Monate sp&#228;ter, am 1. April 2010 in Kraft treten soll? Ist es reine Willk&#252;r? Warum w&#228;hlt man einen Zeitpunkt, zu dem viele Parlamente den Staatsvertrag noch nicht verabschiedet haben? Kaufen ARD und ZDF kurz vor Neujahr immer gro&#223; ein?</p>
<blockquote><p>„Beck: Der 13. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag stellt die Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage. Vor allem f&#252;r die privaten Veranstalter werden die bestehenden europ&#228;ischen Beschr&#228;nkungen f&#252;r die Werbung weitgehend gelockert. Damit schaffen wir optimale Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit f&#252;r Sender und Dienste der Informationsgesellschaft“</p></blockquote>
<p>Doch mit all ihren Regelungen zeigen die Ministerpr&#228;sidenten: es gibt keine sinnvolle Form der Kennzeichnung. Deshalb schaffen sie keine klaren Regelungen, deshalb delegieren sie die Verantwortung ab. Wieder einmal zeigen sie, wie klein die deutsche Medienpolitik denkt, indem sie kleinteilig regelt und reguliert.</p>
<p>Angesichts dessen w&#228;re es f&#252;r ARD und ZDF das Beste – auch aufgrund ihres hohen Geb&#252;hrenaufkommens – bei Eigenproduktionen auf „Produktionshilfen“ zu verzichten.</p>
<p>Die Ministerpr&#228;sidenten diskutierten auch die <strong>Reform der Rundfunkgeb&#252;hr</strong>. Man sei noch am „Anfang der Diskussion“ hie&#223; es aus Mainz. Eine m&#246;gliche Modellentscheidung zwischen der „fortgeschriebenen Rundfunkgeb&#252;hr“ und der „Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe“ wollen die Ministerpr&#228;sidenten bis zum Sommer 2010 treffen. In diesem Zusammenhang soll auch gepr&#252;ft werden, inwieweit Werbung und Sponsoring im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk noch weiter eingeschr&#228;nkt werden kann.</p>
<p>Wieder einmal hat man keine Entscheidung getroffen. Dabei wird seit mehr als zehn Jahren – damals wurde die PC-Geb&#252;hr debattiert und erstmals verankert, wenn auch gleich wieder ausgesetzt – ein neues Rundfunkgeb&#252;hrenmodell diskutiert. Noch immer stehe man aber „ganz am Anfang“.</p>
<p>Wenn das neue Rundfunkgeb&#252;hrenmodell „einen faireren Ma&#223;stab“ haben soll, wie Kurt Beck vor der Beginn der Konferenz sagte, m&#252;sste die PC-Geb&#252;hr wieder abgeschafft und z.B. Museen, Universit&#228;ten, Bibliotheken und Studierende von der Rundfunkgeb&#252;hr befreit werden. Da ein Geb&#252;hrenzahler nur an einem Ort Rundfunk empfangen kann, m&#252;sste die unsinnige Zweit- bzw. Drittgeb&#252;hr f&#252;r Dienstwagen oder Zweitwohnung abgeschafft werden. Weder die Geb&#252;hrenzahler noch ARD und ZDF sind schuld daran, wenn die Befreiungen zunehmen, haben aber allein die Kosten zu tragen. Deshalb soll der Geb&#252;hrenausfall durch die Geb&#252;hrenbefreiungen der befreienden Beh&#246;rde &#252;bernommen werden. Dies w&#228;re ein Schritt, die Anstalten ebenso wie die Geb&#252;hrenzahler zu entlasten.</p>
<blockquote><p>„Beck: Die M&#246;glichkeiten der Anstalten, Geb&#252;hrenpotenziale zu erschlie&#223;en, sind ersch&#246;pft. Die wirtschaftliche Krise hat zu weiteren Ausf&#228;llen gef&#252;hrt, die Befreiungsquote steigt. Gleichzeitig sinkt die Akzeptanz der Geb&#252;hr. Die Konvergenz wird tats&#228;chlich erlebbar, d.h. immer mehr Ger&#228;te k&#246;nnen auch Rundfunk empfangen, obwohl sie haupts&#228;chlich einem anderen Zweck dienen. Bleibt alles wie es ist, rechnen wir bis 2020 mit bis zu einer Milliarde Euro Mindereinnahmen.“</p></blockquote>
<p>Nun, es gibt nur eine Chance, die Geb&#252;hreneinnahmen zu steigern: indem man &#252;ber die Haushaltsabgabe alle zur Kasse bittet, also auch diejenigen, die keinen Fernsehen oder kein Radio nutzen. Dies kann man uns dann als Demokratief&#246;rderung „verkaufen“, da ja der Rundfunk f&#252;r die Demokratie so wichtig ist.</p>
<p>Noch in den 50er Jahren w&#228;re niemand auf die Idee zu kommen, auch diejenigen, die beim Nachbarn mitfernsehen, zur Kasse zu bitten. Damals hatte die ARD gen&#252;gend Geld. Auch k&#228;me niemand auf die Idee, eine Geb&#252;hr auf Qualit&#228;tszeitungen von den B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern zu verlangen – unabh&#228;ngig davon, ob sie eine lesen.</p>
<p>Der Weg, alle empfangstauglichen Ger&#228;te geb&#252;hrenpflichtig zu machen, w&#228;re der falsche. Stattdessen k&#246;nnte eine Grundverschl&#252;sselung f&#252;r alle bisher frei empfangbaren Programme angebracht sein. Damit w&#252;rde sich die GEZ einigen Aufwand sparen, der Anteil der Rechtekosten f&#252;r Filme und Sport k&#246;nnte langfristig sinken, ARD und ZDF k&#246;nnten einen neuen technologischen Standard setzen. Sie k&#246;nnten sicherstellen, in Zukunft eine Plattform zu haben, bei der der Nutzer wei&#223;, dass sein Nutzerprofil nicht gespeichert wird. Dies w&#228;re ein Weg, wie vor allem die ARD den Geb&#252;hrenzahlerInnen auch f&#252;r eine geringere Geb&#252;hr mehr zu bieten h&#228;&#228;te.</p>
<p>Wenn die Anstalten bis 2020 eine Milliarde Euro j&#228;hrlich verlieren, sind dies ca. 15 Prozent des Gesamtetats. Das h&#246;rt sich viel an, doch man darf nicht vergessen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio 7,4 Milliarden Euro Jahreseinnahmen haben; nicht gerade wenig. Und selbst mit 6,4 Milliarden Euro w&#228;ren sie insgesamt gut finanziell ausgestattet – besser als z.B. die BBC.</p>
<p>Insbesondere in der ARD gibt es gro&#223;e Sparpotentiale. Um diese zu heben, bed&#252;rfte es allerdings auch interner Reformen. Die wird es nicht geben, wenn die Politik die sinkenden Gesamteinnahmen ausgleichen w&#252;rde, wobei dann die Rundfunkgeb&#252;hr um mehr als 1,50 Euro steigen m&#252;sste.</p>
<p>Vor allem fehlt es in der ARD an einem gerechten Finanzausgleich. Diejenigen Anstalten, die mehr Geb&#252;hren erhalten, als ihnen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zuerkannt hat, sollten diese Mittel in den Finanzausgleich geben. Dagegen wehren sich nicht nur die Intendanten der Gewinner-Anstalten, sondern auch deren Ministerpr&#228;sidenten. Medienpolitik ist immer auch Standortpolitik. Auf Geb&#252;hren-Millionen zu verzichten, ist man nicht bereit.</p>
<p><em>Ebenfalls zum Thema auf Carta: <a href="http://carta.info/17326/kurt-beck-rundfunk-gebuehren-gez/">Was uns Kurt Beck zum Thema Rundfunkgeb&#252;hren eigentlich sagen wollte</a></em>
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<a href="http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/">Ministerpr&#228;sidenten schieben Verantwortung bei Product Placement ab und finden wieder mal kein neues Rundfunkgeb&#252;hrenmodell</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/#comments">4 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=17561&amp;md5=052dfa3afe68ad96c7ae04b3b81d4ae4" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Der Systemfehler der &#214;ffentlich-Rechtlichen</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 16:33:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Steffen Grimberg</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Von wegen unabh&#228;ngig, &#252;berparteilich und staatsfern: An der Causa Nikolaus Brender zeigt sich einmal mehr, wie der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk zum medienpolitischen Tollhaus mutiert. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/a147c2818f93df5819ce16a95acc44" alt="" width="1" height="1" />Auf die Frage, ob er sich f&#252;r die Zukunft ein weniger problematisches Verh&#228;ltnis zur Politik w&#252;nsche, gab ZDF-Intendant Markus Sch&#228;chter auf den »<a href="http://www.mainzertage.zdf.de">Mainzer Tagen der Fernsehkritik</a>« eine ebenso ehrliche wie einsilbige Antwort: »Ja!«, rief Sch&#228;chter, und es war fast wie ein leiser Schrei. Sch&#228;chter ist eigentlich f&#252;r seine leisen T&#246;ne bekannt. Doch bereits im letzten Jahr wandte er sich mit „heiligem Zorn“ gegen die Machenschaften der Politik, sprach von »Willk&#252;r« und einem drohenden R&#252;ckfall in die Welt »vergangener Jahrhunderte«. Da ging es noch nicht um die Causa Brender, sondern um den eben durchgesickerten Entwurf der Bundesl&#228;nder f&#252;r das medienpolitische Schreckgespenst namens <strong>12. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag</strong>, das die Anstaltsm&#228;chtigen seit gut zwei Jahren auf Trab hielt.</p>
<p>Nun mag man einwenden, hier w&#252;rden &#196;pfel mit Birnen verglichen: Schlie&#223;lich ging es 2008 beim 12. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag um die Umsetzung des m&#252;hsam mit der EU-Kommission ausgehandelten Beihilfekompromisses. Diese &#220;bung sollte eigentlich dazu dienen, eine von Br&#252;ssel akzeptierte neue Grundlage f&#252;r die deutsche Spielart der Rundfunkgeb&#252;hr und die Senderselbstverwaltung zu schaffen, geriert aber in der Realit&#228;t schon bald zum erbitterten Schlagabtausch &#252;ber die k&#252;nftigen <strong>Spielregeln in der Online-Welt </strong>zwischen Zeitungsverlagen und Zeitschriftenverlegern auf der einen und den &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten auf der anderen Seite. Beim Konflikt 2009 handelt es sich dagegen um eine im Vergleich dazu eher begrenzte, aber h&#246;chst wichtige <strong>Personalie</strong>. Und die Frage, welchen Einfluss der Verwaltungsrat als oberstes Gremium des ZDF auf inhaltliche Entscheidungen des Intendanten wie die Verl&#228;ngerung des Vertrages mit Chefredakteur Nikolaus Brender (Foto<a href="http://www.taz.de/uploads/hp_taz_img/xl/13596562.jpg"> hier</a>) haben darf. Zur Erinnerung: Hessens Ministerpr&#228;sident Roland Koch (CDU), der auch stellvertreternder Verwaltungsratsvorsitzender beim Zweiten ist, fordert die Abl&#246;sung von Brender – vorgeblich aus lauterer Besorgnis um die Attraktivit&#228;t der ZDF-Nachrichten. Laut ZDF-Staatsvertrag kann der Intendant wichtige Positionen wie die des Chefredakteurs oder des Programmdirektors nur »im Einvernehmen« mit dem Verwaltungsrat besetzen.</p>
<p><strong>Mit Medienpolitik ist kein Blumentopf zu gewinnen</strong></p>
<p>Doch so unterschiedlich die beiden Auftritte des ZDF-Chefs in eigener Sache auch ausfielen, so unterschiedlich die jeweils zugrunde liegenden Konflikte auch sind: Bei beiden Kontroversen ist das Verh&#228;ltnis des &#246;ffentlichen-rechtlichen Systems zur Politik das eigentliche Dilemma. Die &#252;ber Jahrzehnte gewachsene, gerade auch beim ZDF tolerierte Praxis der parteipolitischen Farbenlehre in den Sendern wie in der Medienpolitik der Bundesl&#228;nder f&#252;hrt sich endg&#252;ltig ad absurdum. Sie versagt angesichts der Herausforderungen der modernen Medien- und Kommunikationswelten, ja muss in ihrer r&#252;ckw&#228;rts gewandten Sicht auf P&#246;stchen und parteipolitische Positionen geradewegs ins mediale Aus f&#252;hren. Dieses »ungute Konkubinat« (Lutz Meier) zwischen Politik und Anstalten hat noch nie kreative Entfaltungsm&#246;glichkeiten nach vorn geschaffen. Doch nun schafft es soviel L&#228;hmung nach innen, dass<strong> trotz offenbaren Systemversagens die handelnden Personen in den Sendern wie in der Politik in ihren eigenen Abh&#228;ngigkeiten gefesselt sind.</strong> Und alle Instanzen machen eine derart ungl&#252;ckliche Figur, dass eine grunds&#228;tzliche <strong>Neuordnung der Gesch&#228;ftsgrundlage </strong>im staatsfernen, aber alles andere als unabh&#228;ngigen &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk unausweichlich wird.</p>
<p><strong>Paradoxerweise fehlen hierf&#252;r aber die handelnden Personen</strong>: Denn nur den nach Parteiproporz durchgef&#228;rbten Sendergremien und der ohnehin rein der parteilichen Arithmetik verpflichteten »gro&#223;en« Politik auf L&#228;nderebene k&#228;me das Recht zu, einen solchen Befreiungsschlag in Angriff zu nehmen. – Oder, wie so oft in der deutschen Medienpolitik, angesichts un&#252;berbr&#252;ckbarer Konflikte wenigstens das Bundesverfassungsgericht als Schiedsrichter und Wegweiser anzurufen.<strong> Der B&#252;rger, f&#252;r den und in dessen Auftrag recht eigentlich der ganze Betrieb veranstaltet wird, der Geb&#252;hrenzahler, der die Zeche zahlt, </strong><strong>ist in diesem Kr&#228;fteparallelogramm nicht vorgesehen</strong>; er k&#246;nnte maximal h&#246;chst indirekt als Wahlb&#252;rger seine Pr&#228;ferenzen erkennbar machen und Einfluss nehmen. Doch hier besteht keine Gefahr: Das komplexe Durcheinander der Medienpolitik mit ihren arkanen Strukturen und durchb&#252;rokratisierten Routinen taugt nun mal f&#252;r Wahlk&#228;mpfe herzlich wenig.</p>
<div id="attachment_11871" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.flickr.com/photos/marmut69/132914425/"><img class="size-medium wp-image-11871" title="zdf_2" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/07/zdf_2-300x216.jpg" alt="zdf_2" width="300" height="216" /></a><p class="wp-caption-text">ZDF-Sendeanlage in Mainz: &quot;F&#252;r eine Neordnung der Gesch&#228;ftsgrundlage fehlen die handelnden Personen.&quot; (Foto:MarkM)</p></div>
<p>Wobei der Politik eine gewisse Milde zugestanden sein sollte: Die <strong>Partikularinteressen</strong> von sechzehn Bundesl&#228;ndern mit ihren parteipolitischen, landsmannschaftlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Verpflichtungen unter einen Hut zu bekommen, kann notwendigerweise nur in einer unvollkommenen Form gelingen. Ob das einem Mediensystem an der Schwelle zur Volldigitalisierung, das sich auch noch bislang eher unbekannten globalen Wettbewerbern stellen muss und sich gerade alles andere als krisenfest beweist, gut bekommt, darf allerdings getrost bezweifelt werden. Denn was da beim 12. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag alles geregelt wird, blickt eher nach hinten als nach vorn: Besitzstandswahrung im noch v&#246;llig diffusen Feld von Online und On-Demand war das Credo von Verlagen wie Privatsendern und den mit ihnen &#252;berwiegend verbandelten Handlungstr&#228;gern der Union. »Beauftragung« von bestimmten Angeboten die Antwort der SPD. Die immer wieder beschworene Angst vor einer &#252;berm&#228;chtigen »elektronischen Presse«, mit der ARD, ZDF &amp; Co. den gro&#223;en wie den kleinen Zeitungen und Zeitschriften der Republik die Luft zum Atmen nehmen w&#252;rden, erinnert r&#252;hrend an einschl&#228;gige Vorschriften aus der Kinderzeit der Eisenbahnen vor gut 160 Jahren, als solchen Furcht einfl&#246;&#223;enden Maschinen der ber&#252;hmte Mann mit der roten Fahne (keine politische Implikation beabsichtigt!) voranzuschreiten hatte.</p>
<p><strong>Was bitte ist heute im Internet »Rundfunk«?</strong></p>
<p>Was schwerer wiegt, ist die vom damaligen ARD-Vorsitzenden Fritz Raff schon in der Endphase der Verhandlungen kritisierte begriffliche Inkonkretheit des ganzen Unterfangens: <strong>Was ist heute im Internet »presse&#228;hnlich« beziehungsweise »Rundfunk«?</strong> Und, vor allem, wie sieht es morgen, in ein paar Jahren, gar Jahrzehnten damit aus? Doch nicht erst hier &#246;ffnet sich ein wahres El Dorado f&#252;r die Zunft der Gutachter. Sie werden schon im Rahmen des ber&#252;hmten »Drei-Stufen-Tests« zu Quasi-Mitentscheidern, da sie den &#246;ffentlich-rechtlichen Gremien jene Expertise einhauchen sollen, die diese ehrenamtlichen Kontrolleure dann zur Grundlage ihrer Entscheidung – nein, nicht machen. Sondern heranziehen k&#246;nnen. Nun w&#228;re es unredlich, den schwarzen Peter allein der Politik zuzuschieben: Die &#246;ffentlich-rechtlichen Sender haben durch ihre aufgeregte Agitation auch keine<em> bella figura </em>gemacht. Sch&#228;chter sprach bei den Mainzer Tagen 2008 mit Blick auf den damals noch recht unfertigen Staatsvertragsentwurf wahlweise von »Maulkorb« und »Zensurverdacht«. ZDF-Justiziar Carl Eugen Eberle goss wenig sp&#228;ter mit dem Gerede vom angeblichen »Morgenthau-Plan« weiteres &#214;l ins Feuer ; die ARD reagierte wie immer vielstimmig und produzierte einige h&#246;chst kontraproduktive Einlassungen in eigener Sache wie den viel geschm&#228;hten Beitrag »<a href="http://www.swr.de/daserste/quoten-klicks-und-kohle/-/id=3436570/did=3443380/pv=video/gp1=3457068/nid=3436570/1fjpdiz/index.html">Quoten, Klicks und Kohle</a>«. Doch auch dies war nur Vorgepl&#228;nkel: Nun muss sich in der Praxis des »Drei-Stufen-Tests« zeigen, wie brauchbar diese neue Bewertungsform k&#252;nftiger digitaler Angebote ist. Aber auch, wie ernst sie von den einzelnen &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten genommen wird.</p>
<p><strong>Es bleibt beim Gef&#252;hl der </strong><strong>&#220;berregulierung im Detail und dem Eindruck, mit einem reichlich </strong><strong>gestrigen Instrumentarium krampfhaft die Dimensionen des Morgen gestalten zu wollen.</strong> Der Mut zu gro&#223;en Freir&#228;umen, flankiert und f&#252;r andere Marktteilnehmer abgemildert durch gleichzeitige Ma&#223;nahmen wie zum Beispiel einen Werbeverzicht bei ARD und ZDF, ist nicht eben gro&#223;.</p>
<p><strong>Edmund Stoiber will dem ZDF-Intendanten angeblich eins auswischen</strong></p>
<p>Noch dramatischer als beim Gerangel um den Staatsvertrag wird in der <strong>Causa Brender</strong> deutlich, dass die bisher tolerierte <strong>Vermischung von Parteipolitik, gestalterischer Medienpolitik und anstaltlicher Selbstverwaltung </strong>nicht nur gescheitert ist, sondern &#252;ber kurz oder lang das gesamte System gef&#228;hrdet. Denn das durchsichtige Taktieren des hessischen Ministerpr&#228;sidenten Roland Koch (CDU) gegen die Vertragsverl&#228;ngerung des langj&#228;hrigen ZDF-Chefredakteurs hat das Zweite schon jetzt auf vielen Ebenen besch&#228;digt: Bei Koch geht es nat&#252;rlich nur als Nebeneffekt um den Journalisten Brender, seine inhaltliche Arbeit, seinen F&#252;hrungsstil oder die Marktanteile von ZDF-Informationsprogrammen bei bestimmten Zielgruppen – auch wenn all das immer wieder zur Begr&#252;ndung herangezogen wird. F&#252;r derlei Programmkritik w&#228;re zudem auch nicht der Verwaltungsrat, sondern der Fernsehrat des ZDF zust&#228;ndig, der dazu eigens einen <a href="http://carta.info/5833/brender-zdf-bundestag/">Unterausschuss »Chefredaktion«</a> unterh&#228;lt. Doch der, best&#228;tigen Mitglieder jedweder politischer Couleur, teilt die Koch’schen Interpretationen keineswegs – sondern unterst&#252;tzt den Personalvorschlag des Intendanten.</p>
<p>In Wahrheit geht es schlicht um die Tatsache, dass die Union in letzter Minute versucht, ihre <strong>absoluten Mehrheiten in den Sender-Gremien</strong> zu nutzen. Die Torschlusspanik dabei ist echt, schlie&#223;lich stehen diverse Wahlen an – und Mehrheiten k&#246;nnen sich &#228;ndern. Das wei&#223; niemand so gut wie der Hessen-Chef Koch. Die dahinter stehenden Partikularinteressen der agierenden Personen sind dabei in den letzten Monaten vielf&#228;ltig beschrieben worden, und &#252;berzeugen schon durch ihre Schlichtheit: Die Kanzlerin erhofft sich von Personalrochaden zwischen Berlin und Mainz offenbar Vorteile im Hauptstadtstudio, Marke: Wenn dessen derzeitiger Leiter Peter Frey Brender auf dem Lerchenberg beerbt, r&#252;ckt ihr Lieblings-ZDFler Peter Hahne in Berlin auf. Der l&#228;ngst abservierte ehemalige CSU-Chef Edmund Stoiber, der als eine Art Gnadenpension im ZDF-Verwaltungsrat noch Bayern repr&#228;sentieren darf, will dagegen angeblich dem ZDF-Intendanten Sch&#228;chter eins auswischen, weil der bei der j&#252;ngsten Wahl von Willi Steul zum Nachfolger von Ernst Elitz als Intendant des Deutschlandradios ungeschickt taktiert und so Stoibers eigentlichem Kandidaten geschadet habe.</p>
<p><strong>Eine Perversion des Systems? Im Gegenteil, das muss so.</strong></p>
<p>Dass ein Intendant, selbst wenn er ein Parteibuch hat, unabh&#228;ngig von parteipolitischen Zw&#228;ngen sein sollte, versteht sich also gar nicht mehr von selbst. Dies wiederum best&#228;tigt denn ja auch kein Geringerer als Roland Koch h&#246;chstpers&#246;nlich <a href="http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E2A0EFC256F3F44AEA0E3668BCA1D9A07~ATpl~Ecommon~Scontent.html">im Interview mit der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung«</a>. Bei seiner Auffassung versteht man endlich auch, warum beim ZDF – und in etwas geringerem Umfang auch bei den meisten ARD-Sendern – die in den Gremien vorhandenen Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen fast ausnahmslos Parteibuchtr&#228;ger sind: Das ist nicht etwa, wie der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm meint, eine Perversion des Systems. Im Gegenteil, das muss so. Dabei, so Grimm in der FAZ, w&#228;re es »verfassungsrechtlich kein Problem, Aufsichtsgremien frei von Parteivertretern oder Regierungsmitgliedern einzurichten. Die Landtage k&#246;nnten das beschlie&#223;en.« Doch dass solche Schritte nicht mal mit der ansonsten in Sachen Selbstentmachtung ja durchaus einschl&#228;gig vorbelasteten SPD (siehe Hessen) zu machen sind, zeigt ein n&#252;chterner Blick auf die Meldungslage des Fr&#252;hjahrs: Da pl&#228;dierte zwar der Parteivorsitzende f&#252;r eine Neuregelung bei der Besetzung der Spitzenpositionen beim &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk und erkl&#228;rte sogar, »wir Parteien« seien »gut beraten, uns an der Stelle nicht zu &#252;berheben«. Doch hei&#223;t der SPD-Chef eben nicht mehr Kurt Beck, sondern Franz M&#252;ntefering – was die markige Erkl&#228;rung ein wenig wohlfeil macht: &#220;ber ein positives Echo von SPD-Landespolitikern wurde nichts bekannt.</p>
<p>Und so bleibt es wohl wieder an Karlsruhe h&#228;ngen, sich des Dilemmas konstruktiv anzunehmen. Das hei&#223;t: <strong>Wenn sich jemand findet, der mal klagt</strong>. Sosehr dies den Absichten des ZDF widerspricht, wo Intendant Sch&#228;chter nun versucht, bis zur nach den Wahlen in den Herbst vertagten Entscheidung in behutsamer Diplomatie doch noch die Vertragsverl&#228;ngerung f&#252;r Brender einzupreisen: Vielleicht braucht es geradezu einen hei&#223;en Herbst. Nikolaus Brender h&#228;lt das aus.</p>
<p><a href="http://www.jahrbuch-fernsehen.de/"><img class="size-full wp-image-11887 alignleft" style="margin: 2px;" title="jahrbuchfernsehen100px" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/07/jahrbuchfernsehen100px.jpg" alt="jahrbuchfernsehen100px" width="70" height="100" /></a> <em>Eine ungek&#252;rzte Version dieses Beitrags findet sich im <a href="http://www.jahrbuch-fernsehen.de/">Jahrbuch Fernsehen 2009</a> des Adolf-Grimme-Instituts. Das Jahrbuch (</em><em>520 S., EUR 34,90)</em><em> ist <a href="http://www.grimme-institut.de/html/index.php?id=492">hier</a> erh&#228;ltlich.<br />
</em>
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		<title>Der 12. Rundfunkstaatsvertrag: Ein Gesetz ohne Koh&#228;renz und Perspektive</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Jun 2009 01:17:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Woche wird ein beeindruckendes Schauspiel beginnen: Mit Methoden, welche kaum jemand versteht, sollen Rundfunkr&#228;te einen &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Auftrag &#252;berwachen, &#252;ber den kein Konsens herrscht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/d71aeeb84e170884b5c7f1f6fa1925" alt="" width="1" height="1" /><br />
Mit anderen Worten: Es wird ein Kleinkrieg der Systeme ausbrechen, der schnell in einen Kalten Krieg umschlagen k&#246;nnte. Die eigentlichen Ziele der Medienpolitik drohen in den Hintergrund zu geraten. Die Kulisse f&#252;r diesen neuen Streit bietet ein Gesetz voller Ungereimtheiten: Der 12. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag, der heute in Kraft getreten ist.</p>
<p>Der Versuch einer kritischen Analyse in 11 Punkten:</p>
<p>1. Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein gro&#223;er Schritt f&#252;r die Medienpolitik, aber ein viel zu kleiner Schritt f&#252;r das Mediensystem. Mit dem Gesetz beginnt zumindest ein Nachdenkprozess &#252;ber die Funktion der Rundfunkanstalten im Breitbandzeitalter. Dieser greift aber viel zu kurz: Die Regulierungsparadigmen von Rundfunk und Presse werden notd&#252;rftig ins Internet verl&#228;ngert, ohne auf die spezifischen Regulierungsbed&#252;rfnisse des Internets einzugehen. Das Gesetz entwickelt kein Bild, keine Vision. Es ist vielleicht das letzte gro&#223;e Gesetz der alten Medienordnung, aber kein Gesetz einer neuen. Das Ergebnis ist ein Minimalkonsens ohne Perspektiven, ein Gesetz mit einer absehbaren Halbwertzeit von wenigen Jahren.</p>
<p>2. Der Kern des Gesetzes, der &#246;ffentlich-rechtliche Auftrag f&#252;r das Internet, wurde von der Politik mit einer abenteuerlichen Zickzack-Konstruktion gel&#246;st: Zick: Der Auftrag bleibt so umfassend wie im klassischen Rundfunk &#8212; Zack: Der Auftrag wird ganz erheblich prozedural eingeschr&#228;nkt durch ein wettbewerbspolitisch angelegtes Pr&#252;fverfahren (&#8220;Drei-Stufen-Test&#8221;) &#8212; Zick: Diese Pr&#252;fverfahren werden nach dem Prinzip der Eigenaufsicht von den Gremien der Anstalten selbst durchgef&#252;hrt.</p>
<p>3. Die Politik hat damit eine riesige Leerstelle produziert: Sie ist der Kernfrage, einer klaren &#246;ffentlich-rechtlichen Auftragsdefinition f&#252;r das Internet, ausgewichen. Das Gesetz ist so formuliert, dass sich &#246;ffentlich-rechtliche wie privatwirtschaftliche Seite jeweils in <a href="http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html">ihren entgegengesetzten Rechtsauffassungen best&#228;tigt sehen</a> k&#246;nnen. Die Politik hat keine Rechtsklarheit geschaffen. Das Gesetz schlichtet den Konflikt nicht, sondern provoziert ihn geradezu.</p>
<p>4. Ebenso unkar bleibt die Frage nach der zuk&#252;nftigen Rolle der Rundfunkanstalten im Mediensystem: Welches Gewicht sollen sie haben? Welches Profil? Das Gesetz scheint nahezulegen, dass sich die Rundfunkanstalten im Netz etwas st&#228;rker auf Mehrwertinhalte konzentrieren sollen, die so nirgends angeboten werden (weil es ihnen an breiter Akzeptanz fehlt). Doch wie ist dies mit dem Reflex der Rundfunkanstalten zu vereinbaren, &#252;ber hohe Reichweiten ihre Geb&#252;hrenakzeptanz zu maximieren? Das Gesetz gibt hier keine Antwort.</p>
<p>5. Mit der offenen, vernetzten Struktur des Internet sind augenscheinlich zwei wichtige Begr&#252;ndungen f&#252;r &#246;ffentlich-rechtliche Eingriffe ins Mediensystem entfallen: Die Knappheit der Verbreitungswege und die begr&#252;ndete Angst vor einer dominanten Meinungsmacht eines publizistischen Medienkonzerns. In einem offenen Mediensystem erscheint es hingegen zunehmend zweckfremd, einzelne Organisationen statt Strukturen zu f&#246;rdern, die Qualit&#228;t erm&#246;glichen (mehr <a href="http://carta.info/8105/richard-collins-ard-zdf-rundfunkgebuehr-zeitungen-blogger/">hier</a>). Auch hierzu bietet der Rundfunkstaatsvertrag keine Antworten. Das eigentliche Ziel der Medienpolitik, die F&#246;rderung von Meinungsvielfalt, ger&#228;t gegen&#252;ber der Absicherung einmal geschaffener Strukturen in den Hintergrund.</p>
<p>6. Die Beispiele ByteFM und Nikolaus Brender zeigen das Spektrum des Dilemmas auf: <a href="http://www.byte.fm/">ByteFM</a> wird inzwischen daf&#252;r <a href="http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/alte-hamburger-schule/">gelobt</a>, als Webradio viel &#246;ffentlich-rechtlicher zu sein als die &#214;ffentlich-Rechtlichen selbst. Die Rundfunkanstalten rennen im Qualit&#228;tswettbewerb des Internets h&#228;ufig hinterher. Der Streit um <a href="http://carta.info/5833/brender-zdf-bundestag/">Nikolaus Brender</a> hat gezeigt, welche &#8220;Unabh&#228;ngigkeit&#8221; die Gro&#223;parteien eigentlich meinen. Die Rundfunkanstalten &#252;berzeugen in einer Funktion, die gar nicht die ihre sein sollte.</p>
<p>7. Das Kernproblem des gesamten Regulierungszusammenhangs l&#228;sst sich in einem Wort zusammenfassen: Teilliberalisierung. Teilliberalisierte M&#228;rkte sind eine Qual und Arbeitsbeschaffungsma&#223;nahme f&#252;r Scharen von Juristen und Gutachtern. Staatliche und private Firmen zanken sich st&#228;ndig um Refugien und Wettbewerb. Fr&#252;her war das Fernsehen schlecht teilliberalisiert, weil die Aufgabenteilung im Dualen System wage blieb. Zuk&#252;nftig k&#246;nnte  das publizistische Internet schlecht teilliberalisiert sein.</p>
<p>8. Der Drei-Stufen-Test scheint sich in der Anfangsphase vor allem auch zu einem Test der Gremien zu entwickeln: Die bisherigen Erfahrungen rechtfertigen jedoch erhebliche Zweifel, ob die R&#228;te zu einer  unabh&#228;ngig abw&#228;genden Aufsicht &#252;ber die eigene Rundfunkanstalt in der Lage sind. Welchen Anreiz h&#228;tten Rundfunkr&#228;te auch, das eigene Haus zu beschr&#228;nken? Die Aufsichtskonkurrenz der Landesmedienanstalten <a href="http://www.alm.de/fileadmin/Download/Drei-Stufen-Test_Positionspapier_der_LMA.pdf">h&#246;hnt</a> schon einmal &#252;ber die ersten Test-Versuche: handwerkliche M&#228;ngel, hohe Beliebigkeit, erhebliche normative Unsch&#228;rfen, Vorgaben nicht hinreichend umgesetzt.</p>
<p>9. Die Medienpolitik und die Rundfunkanstalten haben sich in einem Elitediskurs viel zu weit von den Mediennutzern entfernt. Es herrscht ein gro&#223;es Kommunikations-, Erkl&#228;r- und Transparenzdefizit. Die Rundfunkanstalten stellen ihre Programmleistungen im eigenen Programm viel zu selten zur Diskussion. Selbst der Etat der Tagesschau ist ein Gesch&#228;ftsgeheimnis des NDR. Auch die Gremien wollen nun Gutachten im Rahmen der Drei-Stufen-Tests erst nach ihrer Entscheidung ver&#246;ffentlichen.</p>
<div id="attachment_10110" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://www.youtube.com/watch?v=ji39m5f0aso"><img class="size-medium wp-image-10110" title="ardzdfimage" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/06/ardzdfimage-300x195.jpg" alt="ardzdfimage" width="300" height="195" /></a><p class="wp-caption-text">Imagefilm von ARD &amp; ZDF: Der Kern des Gesetzes, der &#246;ffentlich-rechtliche Internetauftrag, wurde von der Politik mit einer abenteuerlichen Zickzack-Konstruktion gel&#246;st</p></div>
<p>10. Die Langsamkeit der Medienpolitik und die Dialogskepsis der Rundfunkanstalten gef&#228;hrden letztlich das &#246;ffentlich-rechtliche System selbst. Einem System, das nicht reaktiv ist und den eigenen normativen Anforderungen nicht gerecht wird, droht irgendwann der unvermittelte Absturz in die Existenzkrise. Eine zielgenauere Medienpolitik w&#228;re daher gerade auch im Interesse der &#214;ffentlich-Rechtlichen. Reagiert die Politik weiter so langsam auf den Medienwandel, droht irgendwann der gro&#223;e Knall.</p>
<p>11. Die &#246;ffentlich-rechtliche Online-Zukunft wird letztlich wohl &#252;ber den Mechanismus der Geb&#252;hrenpflicht des Internets entschieden. F&#252;r ein Medium, in dem der Nutzungsanteil &#246;ffentlich-rechtlicher Inhalte wohl immer im einstelligen Prozentbereich verbleiben wird, wird eine Geb&#252;hr von 20 Euro oder mehr f&#252;r lediglich zwei Anbieter nicht mehr vermittelbar sein. Geb&#252;hrenh&#246;he, Begr&#252;ndung und Selbststeuerungsf&#228;higkeit des &#246;ffentlich-rechtlichen Systems werden dann folglich v&#246;llig andere sein m&#252;ssen. Die Medienpolitik hat eine Antwort auf die Geb&#252;hrenfrage f&#252;r das Jahr 2013 angek&#252;ndigt. Fr&#252;hestens.</p>
<p>Auch auf Carta zu dem Thema:</p>
<p>&#8211; Heiko Hilker: <a href="http://carta.info/10099/rundfunkstaatsvertrag-heiko-hilker-medienpolitik/">Mit jedem Rundfunkstaatsvertrag wird die Halde gr&#246;&#223;er und nicht kleiner</a></p>
<p>&#8211; Kai Burkhardt: <a href="http://carta.info/6097/dreistufiger-unsinn-drei-stufen-test/">Dreistufiger Unsinn: Die Drei-Stufen-Tests gef&#228;hrden die Glaubw&#252;rdigkeit der Medienaufsicht</a></p>
<p>&#8211; Viola Bensinger: <a href="http://carta.info/8466/viola-bensinger-zum-drei-stufen-test/">&#214;ffentlich-rechtliche Online-Angebote m&#252;ssen zum Rundfunk als Medium in Bezug stehen</a></p>
<p>&#8211; Robin Meyer-Lucht: <a href="http://carta.info/7567/ndr-drei-stufen-test-rundfunkrat-aufsicht/">Drei-Stufen-Test: NDR Rundfunkrat im Aufsichtsabseits</a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/06/ardzdfimage.jpg"><br />
</a>
</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://d1.openx.org/ck.php?n=a8c47325&amp;cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE" target="_blank"><img src="http://d1.openx.org/avw.php?zoneid=21592&amp;n=a8c47325" border="0" alt="" /></a></p>
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			</a>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/9819/der-12-rundfunkstaatsvertrag-ein-gesetz-ohne-kohaerenz-und-perspektive/">Der 12. Rundfunkstaatsvertrag: Ein Gesetz ohne Koh&#228;renz und Perspektive</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/9819/der-12-rundfunkstaatsvertrag-ein-gesetz-ohne-kohaerenz-und-perspektive/#comments">8 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=9819&amp;md5=099c18bed67e5f33de6e6cf1d0e98c3b" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Mit jedem Rundfunkstaatsvertrag wird die Halde gr&#246;&#223;er und nicht kleiner</title>
		<link>http://carta.info/10099/rundfunkstaatsvertrag-heiko-hilker-medienpolitik/</link>
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		<pubDate>Sun, 31 May 2009 23:39:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Rundfunkstaatsvertrag schafft mehr Probleme, als er l&#246;st. Sein Kern, der Drei-Stufen-Test, l&#228;uft auf einen Grabenkampf hinaus: Gek&#228;mpft wird aber nicht um die Zukunft von ARD und ZDF, sondern gegen den VPRT und die Verlage.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/868d65b7f381e3a1a517212bf7bdb8" alt="" width="1" height="1" />Es war am 12. August letzten Jahres. Da zog der Intendant des Hessischen Rundfunks Helmut Reitze (<a href="http://www.mittsommerlauf.de/bilder/laufpaten/1_Dr_Helmut_Reitze_2007.jpg">Foto</a>) im Rahmen einer Anh&#246;rung im Hessischen Landtag zum Zw&#246;lften Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag folgendes Fazit:</p>
<p>&#8220;Wir haben es hier mit einer &#220;berregulierung zu tun, die der ARD und dem Hessischen Rundfunk in ihrer Auswirkung keine angemessene Teilhabe mehr an der Medienentwicklung gew&#228;hrleistet. Eine Umsetzung dieser Vorgaben entwertet erstens unsere Online-Angebote und gef&#228;hrdet ihren Bestand und belastet zweitens unsere zahlreichen kleinteiligen technokratischen Vorschriften, deren Auslegung vermutlich sehr zeitnah eine gro&#223;e Zahl von Gerichten besch&#228;ftigen wird.&#8221;</p>
<p>Und er beendete seine Ausf&#252;hrungen: &#8220;Ich bitte Sie deshalb, dem Zw&#246;lften Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag in dieser Form <strong>keine Zustimmung</strong> zu geben.&#8221;</p>
<p>Wer den weiteren Gang der Dinge verfolgte, konnte feststellen, dass es an dem vorliegenden Staatsvertrag keine wesentlichen &#196;nderungen gab. Es &#228;nderte sich allerdings die Auffassung der Intendanten. Am 29. Januar waren sich im S&#228;chsischen Landtag alle einig: die Politik soll den <strong>Staatsvertrag schnell verabschieden</strong> und alle offenen Fragen beim 13. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag kl&#228;ren.</p>
<p>Doch wozu beschlie&#223;t die Politik Gesetze und Staatsvertr&#228;ge? Gesetze und Staatsvertr&#228;ge  sollten sich den Anforderungen der Zukunft stellen, Entwicklung erm&#246;glichen sowie Probleme l&#246;sen, die sich aus fr&#252;heren Gesetzen oder Staatsvertr&#228;gen ergeben haben.</p>
<p>Und da hat sich viel angestaut, mit jedem Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag wurde die Halde gr&#246;&#223;er und nicht kleiner. Drei Beispiele sollen hier reichen:</p>
<ol>
<li>Mit dem Achten Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag wurde uns versprochen, dass zeitnah bis zum Jahre 2009 ein neues Rundfunkgeb&#252;hrenmodell entwickelt w&#252;rde, um so einen der gr&#246;&#223;ten Unsinnigkeiten zu beseitigen: auch, wenn ein Mensch nur einmal an einem Ort Fernsehen oder Radio h&#246;ren kann, kann es sein, dass er mehrfach Rundfunkgeb&#252;hr bezahlen muss: zu Hause, im Garten, im Dienstwagen und vielleicht auch in der Nebenwohnung. Vor vier Jahren wurde versprochen, dass dies heute gel&#246;st ist. Nun werden wir auf 2013 vertr&#246;stet.  F&#252;r eine solche Marginalie brauchen die Ministerpr&#228;sidenten immerhin acht Jahre. (Und ich glaube nicht, dass sie es bis 2013 schaffen werden.)</li>
<li>Im Achten Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag wurde auch eine Befreiungsregelung parallel mit den Hartz-IV-Bescheiden geschaffen. Es stellte sich heraus, dass die Geb&#252;hreneinzugszentrale (GEZ) zur gr&#246;&#223;ten deutschen Datensammelbeh&#246;rde wurde und alle Hartz-IV-Bescheide noch einmal in Kopie abheftete. Zeitnah intervenierten die Datenschutzbeauftragten im Jahre 2005 und forderten, dass diese Regelungen zur&#252;ckzunehmen sind. Bis heute gibt es keine L&#246;sung. Bis heute ist unklar, wann es hier &#196;nderungen gibt. Dabei ist das Problem von heute auf morgen zu l&#246;sen.</li>
<li>Im Zehnten Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag wurde das Trennungsverbot zwischen denjenigen, die Netzbetreiber sind und das Kabelnetz beherrschen, und denjenigen, die Programme anbieten, nicht durchgesetzt. In der Folge wurde Programmanbieter immer wieder diskriminiert. Doch in keinem Folgestaatsvertrag kam es zu entsprechenden &#196;nderungen.</li>
</ol>
<p><strong>Jeder Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag ist St&#252;ckwerk</strong>. Vielleicht geht es auch nicht anders. Allerdings sollte wenigstens nachjustiert werden. Doch diese geschieht nicht.</p>
<div id="attachment_10100" class="wp-caption alignleft" style="width: 209px"><a href="http://www.flickr.com/photos/42311564@N00/2406059064/sizes/m/"><img class="size-medium wp-image-10100" title="mdr" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/06/mdr-199x300.jpg" alt="dfasdfasdf" width="199" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">MDR: Es scheint, dass einzelne Intendanten den Test nicht ernst nehmen</p></div>
<p>Welche Chancen er&#246;ffnet der 12. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag den klassischen Medienanbietern? Wer will alles im Medienbereich mitverdienen? Gibt es nicht neben Fernsehsendern oder Radioanbietern auch Kabelnetzbetreiber, die Programm machen? Welche Interessen verfolgen Plattformbetreiber wie zum Beispiel Premiere? Welche Gesch&#228;ftsstrategien haben Suchmaschinenunternehmen wie zum Beispiel Google, das 80Prozent des Suchmaschinenmarktes in Deutschland beherrscht? M&#252;sste dies nicht in die Rundfunkregulierung aufgenommen werden? Schlie&#223;lich wandern immer mehr Menschen, vor allem Jugendliche, ins Internet ab, bilden sie sich dort ihre Meinung. Haben ARD und ZDF, RTL und Pro 7 mit dem jetzt vorliegenden Staatsvertrag eine digitale Zukunft? Es ist nicht davon auszugehen, dass innovative Ideen bef&#246;rdert werden.</p>
<p>Die Medienanbieter der Zukunft, die Kabelnetzbetreiber, die Plattformanbieter, die Suchmaschinenbetreiber wollen die Daten der Endkunden, sie wollen die Nutzerprofile, sie wollen wissen, wann wer wo wie was nutzt, um ihre Werbung personengenau schalten zu k&#246;nnen.</p>
<p>Darauf muss die Medienpolitik reagieren. Sie m&#252;sste sich der Frage stellen: <strong>Wie kann man in der medialen digitalen Zukunft die Anonymit&#228;t des Einzelnen sichern</strong>? Diese Frage muss zeitnah beantwortet werden, die entsprechenden Regelungen m&#252;ssen zeitnah umgesetzt werden. Heutzutage ist es noch m&#246;glich, dass die heute frei empfangbaren Sender helfen k&#246;nnten, eine solche Plattform, die Anonymit&#228;t sichert, durchzusetzen.</p>
<p>Doch dieser Frage stellt sich der Zw&#246;lfte Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag nicht. Sein Kern ist der Drei-Stufen-Test, den die ARD-Anstalten, ZDF und auch das Deutschlandradio durchf&#252;hren sollen. Darin soll unter anderem gepr&#252;ft werden, welche Auswirkungen die neuen Telemedienangebote &#8211; also nicht das, was &#252;ber Fernsehen und Radio verbreitet wird, sondern &#252;bers Internet &#8211; auf den Medienmarkt haben.</p>
<p>Doch sollen die Auswirkungen nun gering oder m&#246;glichst gro&#223; sein? Worum geht es denn bei Medienangeboten? Man k&#228;mpft um die Aufmerksamkeit. <strong>Sollte man als Gremienvertreter nicht daf&#252;r k&#228;mpfen und sorgen, dass der Sender m&#246;glichst viel Aufmerksamkeit erreicht?</strong> Wie kann es sein, dass Gremienvertreter froh sind, wenn ein Angebot nicht einmal die H&#228;lfte des Marktes erreicht? M&#252;sste man dann nicht das Angebot zur&#252;ckweisen und den Sender beauftragen darzustellen, wie man die Mehrheit erreichen kann? Schlie&#223;lich zahlen ja auch fast alle die Rundfunkgeb&#252;hr.</p>
<p>Innerhalb des Drei-Stufen-Tests soll auch der publizistische Mehrwert der Angebote bestimmt werden. Die Intendanten sollen diesen Mehrwert nachweisen, die Gremien sollen dies pr&#252;fen. Doch warum soll dies nur f&#252;r die Telemedienangebote gelten? Wenn die Angebote im Internet nur die Verl&#228;ngerung der Radio und Fernsehprogramme im Internet sein sollen, dann <strong>sollte doch das gesamte Programm auf publizistischen Mehrwert gepr&#252;ft</strong> werden. (Um eines klarzustellen: Auch Unterhaltung und Sport k&#246;nnen einen publizistischen Mehrwert haben.) Dies w&#228;re doch nur konsequent.</p>
<div id="attachment_10101" class="wp-caption alignleft" style="width: 240px"><a href="http://lha2009.files.wordpress.com/2008/12/rundfunkrat_425.jpg"><img class="size-medium wp-image-10101" title="wdrrr" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/06/wdrrr-230x300.jpg" alt="dfdf" width="230" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">WDR Rundfunkrat: Jedes Gremienmitglied muss mindestens drei Experten in sich vereinigen</p></div>
<p>Der Drei-Stufen-Test soll durch die Gremienmitglieder durchgef&#252;hrt werden. Manche sehen dies als Chance, die Gremien zu st&#228;rken, sie unabh&#228;ngiger vom Intendanten zu machen, ihnen mehr Mitsprache zu geben. In den Gremien sitzen Vertreter gesellschaftlich-relevanter Gruppen, Vertreter von Politik, Regierung, Wirtschaft, Jugend, Kultur, Kirche und Sport. <strong>Haben die Gremien die Experten, die den Anforderungen eines solchen Tests gerecht werden k&#246;nnen und &#252;ber den n&#246;tigen Fachverstand verf&#252;gen? Es w&#228;re ein Zufall. </strong></p>
<p>Denn kein Verband hat seinen Vertreter mit Hinblick auf den Drei-Stufen-Test ausgew&#228;hlt. Kann man sich die Qualifikationen in K&#252;rze erarbeiten? Nun, dies ist schwer. Jedes Rundfunkratsmitglied muss in sich n&#228;mlich mindestens drei Experten vereinigen: Man muss in der Lage sein, den publizistischen Mehrwert abzusch&#228;tzen. Doch k&#246;nnen die Gremienvertreter, die ehrenamtlich t&#228;tig sind und ihrer Arbeit nachgehen, die vielen Angebote &#252;berhaupt sichten? Welcher Rundfunkrat ist Medien&#246;konom und kann die Marktauswirkungen abw&#228;gen? Wer kann einsch&#228;tzen, ob die Methode der Gutachter zum marktlichen Gutachten unangreifbar ist? Und wer verf&#252;gt &#252;ber den juristischen Sachverstand, um die entsprechenden Beschl&#252;sse in der Sprache der Europ&#228;ischen Kommission zu verfassen?</p>
<p>Dies alles macht deutlich: die Rundfunkr&#228;te bed&#252;rfen einer externen Unterst&#252;tzung. Auch wenn der Drei-Stufen-Test kein Public-Value-Test ist: um ihn sach- und fachgerecht durchzuf&#252;hren, h&#228;tte es einer zus&#228;tzlichen Institution bedurft. Um die Marktauswirkungen absch&#228;tzen zu k&#246;nnen, h&#228;tte man auf die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (<a href="http://www.kek-online.de/">KEK</a>) zur&#252;ckgreifen k&#246;nnen. Diese hat in den letzten 10 Jahren gezeigt, dass sie schnell und unabh&#228;ngig Marktanalysen vornehmen kann.</p>
<p>So f&#246;rdert der Drei-Stufen-Test f&#246;rdert nur das Gutachterwesen. Der MDR hat hierf&#252;r schon &#252;ber 700.000 Euro eingestellt, das ZDF 1,25 Millionen Euro. Es ist davon auszugehen, dass alle Anstalten zusammen &#252;ber 10 Mio. Euro f&#252;r Gutachten ausgeben werden.</p>
<p>Der Drei-Stufen-Test b&#252;ndelt die Kraft der Gremien auf einen – geschlossenen, m&#246;glichst nicht &#246;ffentlichen &#8211; b&#252;rokratischen Vorgang. Mittlerweile habe ich drei Ordner voller Gutachten, Stellungnahmen und Vorlagen. Viele Fragen sind noch offen. Es scheint, dass einzelne Intendanten den Test nicht ernst nehmen: <strong>Wieso lehnt es die MDR-Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ab, innerhalb von 6 Wochen den Gesamtbestand des MDR-Telemedienangebotes darzustellen</strong>, wie der MDR-Haushaltsausschuss Mitte Dezember einforderte? Wieso braucht man f&#252;r die Zusammenstellung aller Angebote &#252;ber vier Monate? Will man das eigene Angebot erst noch bereinigen?</p>
<p>Wieso einigen sich die Gremienvorsitzenden darauf, dass der ganze Vorgang m&#246;glichst nicht &#246;ffentlich ablaufen soll? Dritte d&#252;rfen zwar Stellung nehmen, sollen jedoch nicht angeh&#246;rt werden. Sie bekommen weder die marktlichen Gutachten noch die Erwiderung der Intendanten auf ihre Stellungnahmen zu sehen. Angeblich k&#246;nnten sie sich so Rechtspositionen auf dauerhafte Beteiligung erarbeiten. Die Gremienvorsitzenden schlossen sich dieser Auffassung der Intendanten an und beschlossen gleich eine Mustersatzung – die zu erweitern sich in keinem Rundfunkrat eine Mehrheit fand.</p>
<p>Wieso k&#228;mpft man so gegen die &#214;ffentlichkeit? Weil die der ganze Test als Kampf aufgefasst wird. <strong>Es wird jedoch nicht um die Zukunft von ARD und ZDF gek&#228;mpft, sondern gegen den VPRT und die Verlage. </strong>So wird zum Schluss das umgesetzt, was die Intendanten wollen, vielleicht mit minimalen Abstrichen. Es ist nicht davon auszugehen, dass innovative Ideen entstehen bzw. bef&#246;rdert werden.</p>
<p>Sicher, zum Schluss haben alle Intendantinnen und Intendanten f&#252;r den 12. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag pl&#228;diert. Doch die ARD-Anstalten haben doppelt gespielt. Denn sie haben zwei Gutachten zum Staatsvertrag in Auftrag gegeben. In einem Gutachten geht es darum, ob man dem &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitliche und inhaltliche Grenzen f&#252;r sein Angebot im Internet setzen kann. Mit dem zweiten Gutachten sollen wettbewerbsrechtliche Fragestellungen gekl&#228;rt werden.</p>
<p><strong>Warum schaffen wir uns mit einem Staatsvertrag, mit den Regelungen in diesem Staatsvertrag mehr Probleme, statt dass wir medienpolitische Probleme l&#246;sen? </strong>Der Grund ist ganz einfach:<br />
Deutschland ist in Europa ein medienpolitisches Leichtgewicht.</p>
<p>Dazu nur ein Beispiel: In Frankreich hat der dortige Pr&#228;sident festgelegt, dass die Werbung im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk reduziert wird. Um die Ausf&#228;lle zu reduzieren, hat er gesagt, dass sowohl die Unternehmen der Telekommunikationsindustrie als auch die Unternehmen der Werbeindustrie entsprechende Abgaben zu leisten h&#228;tten. Dies w&#228;re in Deutschland nicht m&#246;glich. Als dann vor der EU das entsprechende Verfahren lief, ist Sarkozy hingefahren, hat sich dagegen ausgesprochen, und das gesamte Verfahren gegen Frankreich war mit einem<br />
Wort eingestellt.</p>
<p>Ich kann nur feststellen, dass sich Frankreich f&#252;r sein Modell vor der Europ&#228;ischen Union einsetzt, w&#228;hrend sich Deutschland die Bedingungen von der Europ&#228;ischen Union kleinteilig diktieren l&#228;sst.</p>
<p>Dass wir diese Situation jetzt haben, liegt jedoch nicht nur an den Ministerpr&#228;sidenten. Schlie&#223;lich haben die Intendantinnen und Intendanten, zumindest indirekt, an dem Br&#252;sseler Kompromiss mitgearbeitet. Sie h&#228;tten doch viel eher und lautstark intervenieren k&#246;nnen. Anscheinend geht es vielen von ihnen um ihre Anstalt, um ihr F&#252;rstentum und nicht um die Zukunft des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.</p>
<p>Ja, die in Deutschland regierenden Medienpolitiker sind <strong>visionslos</strong>. Sie machen Realpolitik. Und da dient auch Medienpolitik vor allem dem Machterhalt. Nach einer grundlegenden Reform h&#228;tte man vielleicht sein Landesfenster und somit die <strong>Plattform f&#252;r die eigene Regierung</strong> verloren.</p>
<p>Sicher, die ist eine Zweckentfremdung. Wer die Urteile des Bundesverfassungsgerichts liest, wird feststellen, dass Medien nicht eine Freiheit an sich haben, sondern eine der Demokratie dienende Freiheit. Dies gilt &#252;brigens auch f&#252;r die privaten Sender. Sie alle sollen der &#246;ffentlichen Meinungs- und Willensbildung, der unabh&#228;ngigen Berichterstattung dienen.</p>
<p>Seit Jahren werden die vorgelegten Staatsvertr&#228;ge dem nicht mehr gerecht.<br />
<!--/* OpenX Image Tag v2.7.25-beta */--></p>
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		<title>MDR: Versuch`s mal mit Drei-Stufen-Testchen</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jan 2009 13:52:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wurde im letzten Jahr noch verbittert um die Grundlagen des &#246;ffentlich-rechtlichen Auftrag f&#252;r das Internet gestritten, so wird in diesem Jahr der sehr konkrete Showdown um die sehr konkreten Auswirkungen folgen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/72ac5bafa9554dbdeea2664b8b1e0f" width="1" height="1" alt=""/>In diesem Jahr steht uns eine medienpolitische Verfahrenssaga in mindestens 11 Kapiteln bevor: Alle bestehenden &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angebote m&#252;ssen nun mittels Drei-Stufen-Tests nachweisen, dass sie dem neuen gesetzlichen Rahmen des <a href="http://www.stk.rlp.de/rlp/nav/c9a/binarywriterservlet?imgUid=980fb462-916e-1153-a16e-5c3899d11eb3&amp;uBasVariant=33333333-3333-3333-3333-333333333333">12. Rundfunkstaatsvertrags</a> entsprechen und nicht ungerechtfertigt den Wettbewerb verzerren. Jede Rundfunkanstalt wird ihren eigenen Test durchf&#252;hren.</p>
<p>Den ersten Drei-Stufen-Test gab es bereits im vergangenen Jahr. Der SWR-Rundfunkrat &#8220;probte&#8221; die Zulassung der ARD-Mediathek. <strong>Das Verfahren geriet zur Farce</strong>: Als Einw&#228;nde gegen die Mediathek wurden in dem Verfahren lediglich einige Artikel und &#246;ffentliche &#196;u&#223;erungen zitiert, die dann atemberaubend pauschal zur&#252;ckgewiesen wurden. Anschlie&#223;end bilanzierte der SPD-Medienpolitiker und WDR-Rundfunkrat Marc Jan Eumann dann auch, der SWR habe sich mit dem Verfahren &#8220;<strong>keinen Gefallen</strong>&#8221; getan.</p>
<p>Nach dem SWR-Test gelobten alle Seiten <strong>Besserung</strong>: F&#252;r die CDU erkl&#228;rte NRW-Medienminister Andreas Krautscheid den Drei-Stufen-Test zum &#8220;<strong>Lackmustest auf die &#246;ffentlich-rechtliche Glaubw&#252;rdigkeit</strong>&#8220;. F&#252;r die SPD mahnte Marc Jan Eumann, die &#246;ffentlich-rechtlichen Gremien st&#252;nden mit dem Verfahren nun &#8220;vor einer <strong>Bew&#228;hrungsprobe</strong>&#8220;. Gute Voraussetzungen also f&#252;r Drei-Stufen-Tests voller Bem&#252;hen um Transparenz und Ergebnisoffenheit.</p>
<p><a href="http://www.mdr.de/drei-stufen-test/5957224.html"><img class="alignnone size-full wp-image-4088" title="bild-19" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/01/bild-19.png" alt="bild-19" width="576" height="103" /></a></p>
<p>Nun liegt der erste Antrag f&#252;r einen &#8220;richtigen&#8221; Drei-Stufen-Test vor: Der MDR will den Kinderkanal KiKa um die Online-Mediathek &#8220;<a href="http://www.mdr.de/drei-stufen-test/5957224.html">KiKaplus</a>&#8221; erg&#228;nzen. Dort sollen alle Informations-, Wissens- und Unterhaltungssendungen sowie selbst oder im Auftrag produzierte Fernsehserien des KiKa f&#252;r zw&#246;lf Monate vorgehalten werden. Noch bevor der neue Staatsvertrag richtig in Kraft getreten ist, soll die ungeliebte 7-Tage-Frist f&#252;r Mediatheken im Kindersegment auf ein Jahr verl&#228;ngert werden. Dabei begibt sich die MDR-Intendanz auf ein schwieriges Terrain: Zwar ist im Kinderbereich ein werbefreies und hochwertiges Angebot gesellschaftlich besonders wichtig &#8211; zugleich gibt es hier ein eng gestaffeltes Umfeld aus privatwirtschaftlichen Angeboten &#8211; von anderen TV-Sendern bis hin zu Schulbuchverlagen. Die BBC wurde ausgerechnet in einem &#228;hnlichen Segment von ihrer Aufsicht <a href="http://www.bbc.co.uk/bbctrust/news/press_releases/14_03_2007.html">zur&#252;ckbeordert</a>.</p>
<p>Bevor man solch ein Angebot wie KiKaPlus bewerten kann, w&#228;re zun&#228;chst einmal interessant zu erfahren, <strong>wie gro&#223;</strong> es ausfallen soll. An einem normalen Tag laufen &#252;ber 40 Sendungen im KiKa. Wenn etwa rund die H&#228;lfte davon f&#252;r ein Jahr online gestellt werden w&#252;rde, w&#228;re KiKaPlus rasch die gr&#246;&#223;te deutschsprachige Kindervideothek der Welt mit <strong>&#252;ber 7.000 Videos</strong>. Ist das wirklich geplant? H&#246;chstwahrscheinlich nicht. Der <a href="http://www.mdr.de/DL/5957224.pdf">Antrag</a> w&#252;rde es zumindest zulassen. Er steckt den Rahmen derart breit. Nirgends eine Angabe zur Anzahl der Videos.</p>
<p>Sehr originell hat der MDR auch das publizistische <strong>Wettbewerbsumfeld</strong> von Kikaplus bestimmt. Man hat einfach mal Begriffe, wie &#8220;Kinder Video&#8221; oder &#8220;Streaming Kinder&#8221; oder &#8220;Kinderprogramm Online&#8221; <strong>bei Google eingegeben</strong>. Dabei ist der MDR auf keinen Anbieter gesto&#223;en, der auch nur einen Teilaspekt von KikaPlus so gut abdeckt, dass &#246;ffentlich-rechtliche Zur&#252;ckhaltung geboten w&#228;re. Der MDR besteht darauf: Alle KiKa-Inhalte sind Mehrwert.</p>
<p>Die aber mit Abstand bemerkenswerteste Passage des Antrags kann hier in voller L&#228;nge zitiert werden:</p>
<blockquote><p>Der f&#252;r KiKaplus anfallende Aufwand betr&#228;gt j&#228;hrlich 200.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer und umfasst alle direkt f&#252;r die Erstellung des Angebots anfallenden Personal- und Sachkosten.</p></blockquote>
<p>Hier also die <strong>Zwischenstandsmeldung</strong> im Lackmustest f&#252;r &#246;ffentlich-rechtliche Glaubw&#252;rdigkeit: Der MDR beantragt eine Kinder-On-Demand-Videothek mit potenziell mehr als 5.000 Videos und vielleicht &#252;ber 1 Mio. Abrufen pro Jahr- und die kostet dann 168.000 Euro plus Mehrwertsteuer pro Jahr. Mal abgesehen von der sehr fragw&#252;rdig niedrigen Summe &#8211; bereits, dass der MDR hier Sach- und Personalkosten nur in Summe nennt, zeugt von einem &#252;berraschenden Transparenzverst&#228;ndnis. Kosten f&#252;r Lizenzen? F&#252;r Lizenzmanagmenent? F&#252;r Serverparks?  F&#252;r Rund-um-die-Uhr-Support? F&#252;r Softwarelizenzen?  F&#252;rs Layout?  F&#252;r Projektmanagement? &#8211; Keine. Die wahren kosten der Mediathek verschweigt der Antrag ganz offensichtlich.</p>
<p>Mit solch einem Papier w&#252;rde man bei keinem Unternehmen und <strong>bei keinem ernst zu nehmenden Kulturfonds ein Projekt genehmigt bekommen</strong>. Die einfachen Grundprinzipien der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vollkostenrechnung">Vollkostenrechnung</a> sind beim MDR noch nicht angekommen. Statt einen nachpr&#252;fbaren, ausgewogenen Antrag zu stellen, versucht es der MDR noch einmal mit Drei-Stufen-Testchen. Er wird sehr interessant sein zu sehen, wie der MDR-Rundfunkrat nun verf&#228;hrt &#8211; denn er hat letztlich &#252;ber die Mediathek zu entscheiden.</p>
<p>Der erste Drei-Stufen-Test-Antrag der MDR-Intendanz ist augenscheinlich ein weiterer Testballon, mit welchen Minimalstandards der medienpolitische Diskurs hierzulande gef&#252;hrt werden kann. Von einer neuen &#246;ffentlich-rechtlichen Kultur der Offenheit und der Rechenschaftslegung ist noch nichts zu sp&#252;ren. Vielleicht ist das aber auch nicht die uninteressanteste Er&#246;ffnung der Drei-Stufen-Saga.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">dfd</span></p>
<p>Disclosure: Robin Meyer-Lucht ber&#228;t private wie &#246;ffentlich-rechtliche Medienh&#228;user. Er ist derzeit kein Gutachter in einem Drei-Stufen-Verfahren.
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		<title>Stadelmaier und die Digitale Dividende: Rundfunk first!</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Nov 2008 13:04:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Martin Stadelmaier]]></category>
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		<description><![CDATA[Die neuen Verteilungskonflikte der Medienpolitik spielen sich nicht mehr zwischen &#246;ffentlich-rechtlichem und privatwirtschaftlichem Ordnungsprinzip ab - sondern zwischen Internet und Rundfunk. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/5b16dc46c14986c96c9e97c678a78f" alt="" width="1" height="1" />In der rheinland-pf&#228;lzischen Landesvertretung zu Berlin ist Wein sehr wichtig. Er wird hier offenbar zu fast jedem Anlass und zu fast jeder Tageszeit ausgeschenkt. Wenn sich der Rheinland-Pf&#228;lzer auf der trockenen Berliner Kruste an die Behaglichkeit und W&#228;rme der Heimat erinnern will, so trinkt er: Wein.</p>
<p>So ist es wenig verwunderlich, dass es in der rheinland-pf&#228;lzischen Landesvertretung einen schmucken Weinkeller gibt. Hier kann man sich im Untergeschoss vergraben und in pf&#228;lzischer Besonnenheit &#252;ber die Welt sinnieren. Die K&#252;che ist ohnehin: ausgezeichnet.</p>
<p>F&#252;r Freitagmorgen hatte Martin Stadelmaier in genau diesen Weinkeller geladen. Stadelmaier ist nicht nur als Leiter der Mainzer Staatskanzlei einer der wirklich engen politischen Freunde Kurt Becks. Er ist vor allem als  Koordinator der Rundfunkkommission der L&#228;nder der wichtigste Medienpolitiker dieses Landes. Als solcher bat er zum Hintergrundgespr&#228;ch in Sachen Rundfunkstaatsvertrag und Digitaler Dividende.</p>
<p>Die <strong>neuen Verteilungskonflikte der Medienpolitik</strong>, so wurde rasch klar, spielen sich nicht mehr zwischen &#246;ffentlich-rechtlichem und privatwirtschaftlichem Ordnungsprinzip ab &#8211; sondern zwischen Internet und Rundfunk. Das Thema der &#8220;Digitalen Dividende&#8221; gewinnt an Fahrt &#8211; und Stadelmaier sparte hier nicht mit sehr eindeutigen Aussagen.</p>
<div id="attachment_2298" class="wp-caption alignleft" style="width: 346px"><a title="Titel 3" href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2008/11/stadlmaier11.jpg"><img class="size-full wp-image-2298" title="stadlmaier11" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2008/11/stadlmaier11.jpg" alt="testbeschreibung" width="336" height="252" /></a><p class="wp-caption-text">Stadelmaier: Digitale Dividende in Rundfunkhand</p></div>
<p>Die <em>Digitale Dividende</em> bedeutet kurz gesagt, dass es mit Hilfe digitaler Komprimierung in Zukunft m&#246;glich sein wird, 100 Prozent des bisherigen Rundfunkangebots auf rund 30 Prozent des bisherigen Frequenzspektrums zu senden. Damit k&#246;nnen 70 Prozent der Frequenzen mehr oder weniger neu vergeben werden &#8211; und um diese &#8220;Dividende&#8221; streiten nun Branchen und Akteure.</p>
<p>Dabei gibt es zwei Dinge, die man mit den frei werdenden Frequenzen anfangen kann: Mehr Kapazit&#228;ten f&#252;r mobiles Internet aufbauen oder mehr Rundfunkprogramme (oder diese in besserer Qualit&#228;t) verbreiten.</p>
<p>Der Rundfunkpolitiker Stadelmaier lie&#223; keinen Zweifel, wo seine Pr&#228;ferenzen liegen: &#8220;Vorrang f&#252;r Rundfunk&#8221;. Der Rundfunk m&#252;sse sich auch in den n&#228;chsten zwanzig Jahren entwickeln k&#246;nnen. Deshalb sollen entsprechend Frequenzen freigehalten werden. Von den 48 frei werdenden Kan&#228;len sollen nach Stadelmaiers Vorstellung 39 f&#252;r den Rundfunk reserviert bleiben und nur 8 an die Mobilfunkindustrie abgetreten werden<strong>. Somit sollen 73 Prozent der Digitalen Dividende an den Rundfunk gehen. </strong></p>
<p>Die Entscheidung ist von erheblicher Tragweite &#8211; denn letztlich geht es hier um den <strong>Preis zu dem zuk&#252;nftig mobiles Internet in Deutschland</strong> zur Verf&#252;gung gestellt werden kann. Je mehr Frequenzen daf&#252;r bereit stehen, desto eher kann man auf sinkende Geb&#252;hren f&#252;r das mobile Internet hoffen. Die Preiserosion beim Mobilfunk wurde auch dadurch ausgelost, dass durch UMTS die Kapazit&#228;t der Netze erheblich stieg &#8211; zur Freude aller, die heute mit Discount-Karten in den Mobilnetzen unterwegs sind.</p>
<p>Konkret: Die deutsche Rundfunkpolitik r&#252;stet sich gerade daf&#252;r, <strong>sinkende Kosten f&#252;r mobiles Breitband-Internet auf dem Altar der Rundfunkprivilegierung zu opfern</strong>. Zwar w&#252;rde Stadelmaier nie sagen, dass ihm Rundfunk wichtiger als Internet sei &#8211; seine Politik l&#228;uft aber genau auf eine solche Bevorzugung hinaus.</p>
<p>Dabei steht die digitale terrestrische Rundfunktechnik vor sehr vielen Fragezeichen: Bei DVB-T soll bald der MP4-Standard eingef&#252;hrt werden, weshalb wir alle neue Empf&#228;nger kaufen sollen. Auch HDTV soll irgendwann eingef&#252;hrt werden. F&#252;r genau diese Halde von Problemen sollen nun 73 Prozent des Frequenzspektrums freigehalten werden. Demgegen&#252;ber gibt es all diese Schwierigkeiten bei der Offenheit des Internet nicht: Es erlaubt eine Parallelit&#228;t der Standards und erm&#246;glicht so Wettbewerb um Formatinnovationen.</p>
<p><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2008/11/weinstube.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-2300" title="weinstube" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2008/11/weinstube.jpg" alt="" width="191" height="254" /></a></p>
<p><em>Die Medienpolitik ist eine Rheinland-Pf&#228;lzerin</em></p>
<p>Viel wichtiger aber ist die Grundsatzfrage, die die deutsche Medienpolitik nun gerne verdr&#228;ngt: <strong>Rundfunkfrequenzen sind ein &#246;ffentliches Gut</strong>. Sie geh&#246;ren allen und sie sollten so verwendet werden, dass der gesellschaftliche Nutzen am gr&#246;&#223;ten ist. Das Internet bietet als universale, zugangsoffene Plattform die Infrastruktur f&#252;r eine plurale Mediengesellschaft &#8211; w&#228;hrend der klassische terrestrische Rundfunk mit seiner Frequenzknappheit immer nur ein Anbieteroligopol abzubilden vermag.</p>
<p>Das Internet steht folglich dem medienpolitischen Ziel einer vielf&#228;ltigen, innovationsfreudigen Mediengesellschaft viel n&#228;her als der klassische Rundfunk. Doch die Politik gluckt hier mit ihren alten Freunden aus den Rundfunkh&#228;usern zusammen &#8211; und beschenkt sie mit einer Verl&#228;ngerung ihrer Oligopole. Eine solche Medienpolitik ist fatal r&#252;ckw&#228;rtsgewandt und verkennt die grunds&#228;tzliche Bedeutung der Entscheidung. Die &#214;ffentlichkeit wird an diesen Richtungsentscheidungen zudem nur marginal beteiligt.</p>
<p>Statt dessen vermeidet Stadelmaier nicht, das Internet im Lichte der Kommerzialit&#228;t und Desorganisation zu sehen. Die Mobilfunkbetreiber h&#228;tten vor allem kommerzielle Interessen, w&#228;hrend Rundfunk ein &#8220;Kulturgut&#8221; sei. Das Netz sei als Medium nicht mit dem zu vergleichen, was die klassischen elektronischen Medien leisten.</p>
<p>Die Argumentation der Mobilfunkbetreiber, mit den Frequenzen aus der Digitalen Dividende vor allem den l&#228;ndlichen Raum versorgen zu wollen, bezeichnet Stadelmaier als &#8220;<strong>Trojanisches Pferd</strong>&#8220;. In Wahrheit gehe es um die Versorgung von Ballungsr&#228;umen. Hier kann man ihm nur zustimmen. Und genau deshalb ist die Digitale Dividende so wichtig.</p>
<p>Zum Rundfunkstaatsvertrag verk&#252;ndet Stadelmaier  eine Kleinigkeit, die aber erhebliche konkrete Bedeutung bekommen k&#246;nnte: Die Anforderungen, die &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebote erf&#252;llen m&#252;ssen, um als &#8220;sendungsbezogen&#8221; zu gelten, sind noch einmal versch&#228;rft worden. Als sendungsbezogen soll demnach nur gelten, was inhaltlich und zeitlich auf eine konkrete Sendung verweist und auch Quellen aus der entsprechenden Sendung verwendet. <strong>Damit wurde der Sendungsbezug als Umwegsargument f&#252;r den anstehenden Drei-Stufen-Test noch einmal etwas erschwert</strong>.
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		<title>Beck: &#8220;Die Gremien stehen unter Beobachtung&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 16:39:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Kurt Beck hat sich als Chef der Medienkommission noch einmal in der S&#252;ddeutschen Zeitung zum neuen Rundfunkstaatsvertrag ge&#228;u&#223;ert. Das Interview enth&#228;lt zwei aufschlussreiche Passagen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/3cad4aa32ffedb8f6e927d183366ed" width="1" height="1" alt=""/>Kurt Beck hat sich als Chef der Medienkommission noch einmal in der S&#252;ddeutschen Zeitung zum neuen Rundfunkstaatsvertrag <a href="http://www.sueddeutsche.de/kultur/147/315040/text/print.html" target="_blank">ge&#228;u&#223;ert</a>. Das Interview enth&#228;lt zwei aufschlussreiche Passagen. Einerseits wird noch einmal sehr deutlich, dass die Sieben-Tage-Frist f&#252;r sendungsbegleitende &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebote eine weitr&#228;umige Ausnahmeregelung von einer universellen Rechenschaftspflicht ist, wie Sie die EU-Kommission gerne sehen w&#252;rde:</p>
<blockquote><p>Beck: &#8220;Die EU-Kommission m&#246;chte, dass generell alles unter den Drei-Stufen-Test gestellt wird, weil man in diesem Fall auf jede Zwischenfrist verzichten k&#246;nnte.&#8221;</p></blockquote>
<p>Die Gr&#252;nen behaupten gerne, der neue Rundfunksstaatsvertrag sei eine <a href="http://www.g-bettin.de/cms/default/dok/255/255304.rundfunkbuerokratisierungsstaatsvertrag.html">weite &#220;bererf&#252;llung</a> des Beihilfe-Kompromisses mit der EU-Kommission. Das Gegenteil ist richtig, nach der EU-Kommission sollte eigentlich jedes &#246;ffentlich-rechtliche Telemedienangebot seinen gesellschaftlichen Mehrwert per Drei-Stufen-Test nachweisen. Die Sieben-Tage-Regel ist eine von der deutschen Seite installierte weitr&#228;umige Ausnahme von dieser Nachweispflicht. Die Sieben-Tage-Regel ist eine Art Verl&#228;ngerung der alten Rundfunkfreiheit mit Siebentagesfrist ins Netz.</p>
<p>Der zweite Aspekt betrifft die Aufsicht &#252;ber den Drei-Stufen-Test. Die EU-Kommission ist ganz augenscheinlich sehr skeptisch, ob die Gremien hier zu einem kritischen Verfahren in der Lage sind. Doch gerade in diesem Punkt kann sie der deutschen Politik nur Hinweise geben &#8211; und nicht reinreden. Die Aufsichtsstruktur ist nun einmal Sache der nationalen Regierung.</p>
<blockquote><p>Beck: Die Gremien werden mit dieser zus&#228;tzlichen Aufgabe wissen, dass, wenn sie ihr nicht gerecht w&#252;rden, alle auf den Plan gerufen w&#228;ren: der europ&#228;ische und der deutsche Gesetzgeber. Die Gremien stehen da mit dem Drei-Stufen-Test unter Beobachtung. Ich habe ja au&#223;erdem immer darum gek&#228;mpft, dass sich die Gremien fachkundige Hilfe holen k&#246;nnen, etwa bei der Bewertung der Marktbeeinflussung durch ein neues Angebot von ARD und ZDF. K&#228;me es zu einem Missbrauch, m&#252;sste die Rechtsaufsicht des jeweiligen Landes t&#228;tig werden.</p></blockquote>
<p>Mahnender als jemals zuvor macht auch Beck hier klar, dass die Gremien &#8211; gerade auch nach einem <a href="http://www.netzeitung.de/medien/810131.html">wenig gegl&#252;ckten Probelauf</a> durch den SWR-Rundfunkrat &#8211; nun eine Art letzte Bew&#228;hrungsprobe erhalten. Er droht hier  recht unverholen mit dem Eingreifen der Rechtsaufsicht. F&#252;r den sonst eher milden Beck ist dies schon eine sehr starke Aussage.</p>
<p>Beck geht auch noch einmal auf seinen Vorschlag f&#252;r einen &#8220;Kontaktausschuss f&#252;r Telemedien&#8221; ein. Hier sollen ARD, ZDF, Verleger und Privatfunker an einem Tisch Streitfragen abkl&#228;ren. Der Ansatz zeigt noch einmal, wie stark die Medienpolitik zu Korporatismus und gro&#223;en Einheiten neigt. Die Politik mag es wie beim WAZ/WDR-B&#252;ndnis &#8211; die Gro&#223;en arbeiten zusammen und schaffen so Berechenbarkeit. Die Entscheidung &#252;ber Telemedienkonzepte ist jedoch eine gesellschaftliche und sollte nicht in Kungelgremien getragen werden. Zudem sind von den Telemedienangeboten der &#214;ffentlich-Rechtlichen noch sehr viel mehr Unternehmer betroffen als nur Verleger und Privatfunker- etwa die Community-Anbieter oder die reinen Online-Publisher. Mit denen redet die Politik aber (noch) nicht.
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