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	<title>CARTA &#187; Rundfunkgebühren</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 May 2012 17:47:08 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Nicht gezahlte GEZ-Geb&#252;hren: Verwirrung um Verj&#228;hrungsfrist</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 18:55:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang Messer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Agenda]]></category>
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		<category><![CDATA[Haushaltsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
		<category><![CDATA[WDR]]></category>

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		<description><![CDATA[Die aus der R&#246;merzeit stammende Juristenweisheit “Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand” hat bis heute G&#252;ltigkeit: Nur selten ist der Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorhersagbar. Daran &#228;ndern auch vermeintlich “eindeutige” Gesetze nichts, etwa die BGB-Regelung zur regelm&#228;&#223;igen Verj&#228;hrung eines Anspruchs nach drei Jahren. Es gibt immer wieder Ausnahmen, die diese Frist au&#223;er Kraft setzen - etwa bei der Nachzahlung von Rundfunkgeb&#252;hren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>H&#228;tten Sie gewusst, dass Sie als Privathaushalt nachtr&#228;gliche Rechnungen ihres Energieversorgers r&#252;ckwirkend seit dem Beginn der Stromlieferung bezahlen m&#252;ssen &#8211; egal, wie lange das schon her ist? Steht in der seit 2005 geltenden <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaehrung-Anspruch-nach-Entstehung-oder-nach-Rechungsstellung-__f74181.html">“Verordnung &#252;ber Allgemeine Bedingungen f&#252;r die Grundversorgung von Haushaltskunden (StromGVV)”</a>.</p>
<p>Danach beginnt die Verj&#228;hrung f&#252;r private Kunden erst mit Rechnungsstellung, f&#252;r gewerbliche Abnehmer aber bereits mit der Lieferung. Zuvor galt die “Verordnung &#252;ber Allgemeine Bedingungen f&#252;r die Elektrizit&#228;tsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV)”, in der es diesen Unterschied noch nicht gab und die Verj&#228;hrungsfrist durchweg erst mit Zustellung der Rechnung startete.</p>
<p>Tats&#228;chlich gab es <a href="http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0416/05_rheinenergie.jsp">einige F&#228;lle</a>, in denen der Energieversorger &#252;ber lange Zeit schlicht vergessen hatte, den Strom zu berechnen und es den Kunden offenbar nicht auffiel oder sie darauf hofften, billig davonzukommen. Das Resultat: Happige Nachzahlungen, die auch gerichtlich nicht angefochten werden konnten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Wann beginnt die Verj&#228;hrung?</em></strong></p>
<p>R&#252;ckwirkende Forderungen &#252;ber mehr als drei Jahre gab es in einzelnen F&#228;llen aber auch bei <a href="http://www.gez.de/">GEZ</a>- bzw. Rundfunkgeb&#252;hren, obwohl sich der entsprechende <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;ved=0CEAQFjAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.gez.de%2Fe160%2Fe161%2Fe392%2FStaatsvertrag.pdf&amp;ei=HmCET9ewEI2whAeRw6XCCA&amp;usg=AFQjCNEH9_18qdXjlwKEZvWAsLmWhngSJQ&amp;sig2=U2CtQUT6QgF5IrRxAPm8NQ">Staatsvertrag</a> seit 1. April 2005 auf die <a href="http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-gez/gez-gebuehren-nachzahlen-wann-muss-man-das.html">gesetzliche Verj&#228;hrungsfrist</a> beruft (beim bis 31. M&#228;rz 2005 geltenden Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrag war diese Frist auf vier Jahre festgelegt). Streitpunkt war und ist jedoch h&#228;ufig die Festlegung des Beginns dieser Frist. Die Landesrundfunkanstalten als “Geb&#252;hreneintreiber” und <a href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE120000670&amp;st=null&amp;showdoccase=1&amp;paramfromHL=true">manche Gerichtsurteile</a> sahen diesen Zeitpunkt erst <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ-Gebuehrenbescheid-Vollstreckung-Verjaehrung-__f107063.html">bei Kenntnis einer m&#246;glichen Forderung</a>, die Geb&#252;hrenschuldner und <a href="http://openjur.de/u/149183.html">andere Urteile</a> dagegen bereits &#8211; je nach geltender Verj&#228;hrungsfrist &#8211; drei oder vier Jahre zuvor.</p>
<p>Einigen Gerichten war das prinzipiell egal, weil sie die <a href="http://artikel.4.am/archives/26857-Einrede-der-Verjaehrung-im-Blickpunkt.html">“Einrede der Verj&#228;hrung”</a> von “Schwarzsehern und -h&#246;rern” von vornherein als <a href="http://www.judicialis.de/Nieders%C3%A4chsisches-Oberverwaltungsgericht_4-LA-521-07_Beschluss_07.05.2007.html?sid=uR7mxGyQuappZUq7JuCo8nOn">“unzul&#228;ssige Rechtsaus&#252;bung”</a> betrachteten, falls sie ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen und somit f&#252;r den Eintritt der Verj&#228;hrung urs&#228;chlich gewesen seien. Andere Richter machten &#8211; etwa 2005 beim Oberverwaltungsgericht L&#252;neburg mit Verweis auf einschl&#228;gige Rechtsliteratur &#8211; <a href="http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE060025527&amp;st=null&amp;showdoccase=1&amp;paramfromHL=true#focuspoint">feine Unterschiede zwischen einem “Tun” und einem “Unterlassen”</a>.</p>
<p>Wer sich also bei der GEZ abmeldet, obwohl er noch Empfangsger&#228;te bereit h&#228;lt, w&#252;rde bei Nachforderungen von manchen Gerichten in Sachen “Verj&#228;hrung” schlechter behandelt als jemand, der nur “vergisst”, einen Wohnungswechsel oder eine Geb&#252;hrenbefreiung anzuzeigen. Darauf verlassen kann man sich aber nicht, es gibt dazu <a href="http://www.rae-valentin.de/index.php?id=28&amp;no_cache=1&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=72&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=27&amp;cHash=8d46e2d0c9">keine einheitliche Rechtsprechung</a>.</p>
<p><strong><em> </em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Gerichtsurteile statt Ger&#252;chte</em></strong><strong> </strong></p>
<p>Wenig erhellend sind da ger&#252;chteweise verbreitete GEZ-Horrorstorys ohne konkreten Daten, wie mir <a href="http://fastvoice.net/2012/04/10/warum-horror-storys-uber-gez-und-co-so-bequem-sind/">neulich eine (vermutlich aus dem Raum Bochum) untergekommen ist</a>. Danach sollte eine eigentlich geb&#252;hrenbefreite, gemeinn&#252;tzige Kindertagesst&#228;tte r&#252;ckwirkend f&#252;r zehn Jahre rund 4000 Euro nachzahlen m&#252;ssen, weil die Leitung 2002 den obligatorischen Antrag auf Geb&#252;hrenbefreiung vergessen habe. Auf Nachfrage konnte mir das weder die GEZ noch die Rundfunkgeb&#252;hrenabteilung des WDR best&#228;tigen, weil solche F&#228;lle ohnehin dem Datenschutz unterliegen, so lange sie nicht vor Gericht &#246;ffentlich gemacht werden.</p>
<p>Willi Rees von der GEZ-Abteilung “Zentrale Aufgaben” hatte mir zu dem (fiktiven) Fall unter anderem geschrieben:</p>
<blockquote><p>Grunds&#228;tzlich m&#246;glich w&#228;re es durchaus, dass es zu einer r&#252;ckwirkenden Anmeldung wie die beschriebene kommt. Die gesetzlichen Bestimmungen des Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrags besagen nun einmal, dass Rundfunkger&#228;te ab dem Beginn des Bereithaltens zum Empfang anzumelden sind und Befreiungen erst zum Beginn des Monats erteilt werden d&#252;rfen, der auf den Monat folgt, in dem uns der Antrag erreicht hat.</p></blockquote>
<p>Tats&#228;chlich gab es bereits &#228;hnlich gelagerte und aktenkundige F&#228;lle, auch in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden die potenziell GEZ-geb&#252;hrenbefreiten <a href="http://www.mkk-nrw.de/mkk/presse-und-aktuelles.html">“M&#252;hlenkreiskliniken”</a> in Minden vom dortigen Verwaltungsgericht im Sommer 2011 (noch nicht rechtskr&#228;ftig) <a href="http://www.mt-online.de/start/letzte_meldungen_aus_der_region/4673856_minden_antrag_vergessen_klinik_muss_242_000_euro_tv_gebuehren_zahlen.html">zur Nachzahlung von rund 242.000 Euro Rundfunkgeb&#252;hren an den WDR verurteilt</a> (Az.: 3 K 2236/09). Die Forderung betraf 177 TV-Ger&#228;te, die von Mai 1999 bis Juni 2006 in den Krankenzimmern der Klinik Bad Oeynhausen in Betrieb und nicht als geb&#252;hrenbefreit angemeldet waren. Das Krankenhaus war im Juli 2006 vom “M&#252;hlenkreiskliniken”-Verbund &#252;bernommen worden. Nach Ansicht des Gerichts ging die Forderung damit auf den neuen Tr&#228;ger &#252;ber und sei nicht verj&#228;hrt.</p>
<p><strong><em> </em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Berufungsentscheidung im Sommer</em></strong><strong> </strong></p>
<p>Bereits im Herbst 2010 hatte es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zu Ungunsten des Klinikverbunds gegeben: Rund 80.000 Euro Rundfunkgeb&#252;hren sollten r&#252;ckwirkend f&#252;r den Zeitraum von Juli 2006 bis Oktober 2008 bezahlt werden, weil erst dann ein Antrag auf Geb&#252;hrenbefreiung gestellt worden sei und eine r&#252;ckwirkende Befreiung gesetzlich ausgeschlossen ist (Az.: 8 A 2315/10). Der Berufungsantrag der “M&#252;hlenkreiskliniken” wurde im September 2011 vom Oberverwaltungsgericht M&#252;nster abgelehnt, das Urteil aus Minden wurde somit rechtskr&#228;ftig und die Forderung f&#228;llig. Da hier der fragliche Geb&#252;hrenzeitraum aber ohnehin auch nach der regelm&#228;&#223;igen Frist von drei Jahren noch nicht verj&#228;hrt war, ist das keine gro&#223;e &#220;berraschung.</p>
<p>Vermutlich ab Juni dieses Jahres wird sich nach Auskunft des Vorsitzenden Richters Dr. Ulrich Lau das Oberverwaltungsgericht in M&#252;nster unter dem Aktenzeichen “19 A 1582/11″ mit dem anderen und wesentlich interessanteren Urteil des Verwaltungsgerichtes besch&#228;ftigen, das immerhin einen Geb&#252;hrenzeitraum von gut sieben Jahren abdeckt. Sollte auch hier der Berufung nicht stattgegeben werden, m&#252;ssten die “M&#252;hlenkreiskliniken” mit einem fetten sechsstelligen Betrag f&#252;r ein lange zur&#252;ckliegendes Vers&#228;umnis einer v&#246;llig anderen Verwaltung b&#252;&#223;en.</p>
<p>Falls das Mindener Urteil jedoch kassiert w&#252;rde, g&#228;be es ein neues Verfahren mit einer nicht zu untersch&#228;tzenden Signalwirkung f&#252;r &#228;hnliche F&#228;lle und weiteren Interpretationsm&#246;glichkeiten des Begriffs “Verj&#228;hrung” bei den bisherigen Rundfunkgeb&#252;hren.</p>
<p><strong><em> </em></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><em>Rundfunkbeitrag &#228;ndert vieles</em></strong><strong> </strong></p>
<p>Mit der Einf&#252;hrung des haushaltsbezogenen <a href="http://www.rundfunkbeitrag.de/">“Rundfunkbeitrags”</a> ab 2013 &#228;ndert sich zwar nicht die Verj&#228;hrungsfrist (weiterhin die gesetzlichen drei Jahre), aber sonst eine ganze Menge: So m&#252;ssen <a href="http://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen-des-gemeinwohls/rund-um-das-neue-modell.shtml">“Einrichtungen des Gemeinwohls”</a> (etwa Kitas) k&#252;nftig 5,99 bis maximal 17,98 Euro (bei mehr als acht Besch&#228;ftigten) pro Monat und Betriebsst&#228;tte bezahlen (inklusive aller Kraftfahrzeuge); eine generelle Geb&#252;hrenbefreiung gibt es f&#252;r sie nicht mehr.</p>
<p>Krankenh&#228;user werden k&#252;nftig wie Unternehmen behandelt und nach Anzahl der Besch&#228;ftigten veranschlagt. Die Spanne reicht hier von 5,99 bis 3236,40 Euro pro Monat und Betriebsst&#228;tte (letzteres aber nur theoretisch ab 20.000 Besch&#228;ftigten, die es wohl in keinem deutschen Krankenhaus gibt) plus 5,99 Euro pro Kraftfahrzeug ab dem zweiten.</p>
<p>Derzeit erhalten nach und nach alle der GEZ bekannten Institutionen, Organisationen, Betriebe, Selbst&#228;ndige und Freiberufler Frageb&#246;gen zur Datenerhebung (meinen habe ich schon ausgef&#252;llt und zur&#252;ckgeschickt). Ein fahrl&#228;ssiges “Verschlafen” eines Befreiungsantrags wie im Fall der “M&#252;hlenkreiskliniken” wird es wohl nicht mehr geben k&#246;nnen.</p>
<p><em><a href="http://fastvoice.net/2012/04/23/gez-gebuhren-verwirrung-um-die-verjahrung/">Crosspost</a></em></p>
<p>&nbsp;
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=43047&amp;md5=accba1d96c5f70e711ffa54fe7336b2e" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Autovermieter Sixt gegen die neue GEZ-Geb&#252;hr</title>
		<link>http://carta.info/35049/autovermieter-sixt-gegen-die-neue-gez-gebuehr/</link>
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		<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 14:32:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vera Bunse</dc:creator>
				<category><![CDATA[ofNote-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[ofNote-Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Erich Sixt]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA["Raubritter und Wegelagerer" sieht Gro&#223;-Autovermieter Sixt in den Bef&#252;rwortern der geplanten Reform der Rundfunkgeb&#252;hren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/raubritter-und-wegelagerer-443602/">Wirtschaftswoche</a> bringt ein Interview, das Peter Steinkirchner gef&#252;hrt hat.</p>
<blockquote><p>Der Chef von Deutschlands gr&#246;&#223;tem Autovermieter, Erich Sixt, macht mobil gegen die geplante Reform der Rundfunkgeb&#252;hren. Die sei in Teilen verfassungswidrig und beschere ARD und ZDF 1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen.</p></blockquote>
<p>Zur Anh&#246;rung zu den neuen Rundfunkgeb&#252;hren am Montag, 11. Oktober in Berlin ist Sixt nicht eingeladen, </p>
<blockquote><p>aber der Bundesverband der Autovermieter, dem wir angeh&#246;ren, wird dabei sein. Unser Justiziar wird allerdings hinfahren und die Veranstaltung sehr aufmerksam begleiten.</p></blockquote>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=35049&amp;md5=5bb739a8ec2837369ff34da5de02f052" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Stadelmeier lehnt Abgeordnetenbeteiligung an einer Anh&#246;rung zum Rundfunkbeitrag ab</title>
		<link>http://carta.info/34947/stadelmeier-lehnt-abgeordnetenbeteiligung-an-einer-anhoerung-zum-rundfunkbeitrag-ab/</link>
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		<pubDate>Sat, 09 Oct 2010 13:08:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren-Home]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Standard RSS]]></category>
		<category><![CDATA[CDU]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ-Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Stadelmaier]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>

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		<description><![CDATA[Der SPD-Staatskanzleichef „entt&#228;uscht“ die Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktionen: An der Anh&#246;rung zum Rundfunkbeitrag sollen Abgeordnete nicht teilnehmen, auch die Presse ist nicht zugelassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/64b817013adf42da8826026df3e97a05" alt="" width="1" height="1" /><em>Am  Montag findet in Berlin eine Anh&#246;rung zum Rundfunkbeitrag statt.  Dazu  haben die Rundfunkreferenten der L&#228;nder eingeladen. Journalisten sind  nicht  zugelassen. Am 24. September forderten die Vorsitzenden der   CDU-Landtagsfraktionen von der federf&#252;hrenden Staatskanzlei  Rheinland-Pfalz  (SPD), Landtagsabgeordnete an der Anh&#246;rung zu  beteiligen. Dies wurde abgelehnt. </em></p>
<p>„Angesichts  der  grunds&#228;tzlichen Bedeutung des 15. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrages, mit   welchem die Finanzierung des &#214;ffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine  ganz neue  Grundlage gestellt wird, erwartet die CDU-Fraktion eine  Beteiligung von  Vertretern der L&#228;nderparlamente an der Anh&#246;rung zum  neuen Staatsvertrag am 11.  Oktober 2010 in Berlin.“</p>
<p>Dies hat  laut <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index_80089.html">epdmedien</a> der Vorsitzende der AG Medien der  CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Dr.  Christian von Boetticher,  gegen&#252;ber der federf&#252;hrenden Staatskanzlei von  Rheinland-Pfalz  eingefordert. Dabei bezog er ich auf einen <a href="http://www.cdu-fraktion.de/Presse-Singleansicht.pressesingle.0.html?&amp;cHash=22250bafd7&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=3599">Grundsatzbeschluss</a>,  der am 24. September in Frankfurt gefasst wurde.</p>
<p>Und:  welche Antwort hat er darauf von <a href="http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/chef-der-staatskanzlei/">Martin  Stadelmeier</a> erhalten? Vielleicht diese?</p>
<p><em>„Ich  m&#246;chte um Ihr Verst&#228;ndnis werben, dass ich Bedenken habe und Ihnen   meine Gr&#252;nde erl&#228;utern. Die Anh&#246;rung wird auf Fachebene (Beamtenebene)   durchgef&#252;hrt. Vertreter der politischen Ebene der Landesregierungen  nehmen nicht  teil. Eine Meinungsbildung auf politischer Ebene wird erst  sp&#228;ter in der  Rundfunkkommission der L&#228;nder erfolgen. Die Einbeziehung  der Landtage und die  politische Er&#246;rterung im parlamentarischen Raum  wird im Wege der  Vorunterrichtung durch die Landesregierungen ebenfalls  erst sp&#228;ter stattfinden.  Dieses gestufte Verfahren dient dazu, auch  bei komplexen Materien zu einer  geordneten Willensbildung und damit zu  sachgerechten Ergebnissen zu  gelangen.“</em></p>
<p>Doch ist  es wirklich so, dass die Beamten rein fachlich wichten und werten werden? Haben  sie nicht klare politische Vorgaben?</p>
<p>Ob  sich  die CDU-Medienpolitiker und Fraktionsvorsitzenden damit zufrieden  geben?  Schlie&#223;lich stellt die CDU die Mehrheit der  Ministerpr&#228;sidenten. Oder ging es  ihnen nur darum, die SPD mit Kurt  Beck vorzuf&#252;hren? War den  CDU-Fraktionsvorsitzenden klar, dass die  Ministerpr&#228;sidenten gegen ihre  Teilnahme sind – die Antwort aber aus  der federf&#252;hrenden SPD-Staatskanzlei  Rheinland-Pfalz kommt? Den  Abgeordneten eines Landtages, die ebenfalls um  Teilnahme gebeten  hatten, teilte man zudem mit:</p>
<p><em>„Schlie&#223;lich bitte ich  auch zu bedenken, dass bei einer Teilnahme von  Abgeordneten eines  Landes auch den Abgeordneten aus den Parlamenten der anderen  L&#228;nder  eine Teilnahmem&#246;glichkeit er&#246;ffnet werden m&#252;sste. Aus diesen Gr&#252;nden  w&#228;re  ich Ihnen dankbar, wenn Sie von einer Teilnahme Abstand nehmen   w&#252;rden.“</em></p>
<p>Doch  was, wenn die Abgeordneten nicht von einer Teilnahme Abstand nehmen  <strong>wollen</strong>?  Soll man auf etwas verzichten, nur weil es dann andere auch  nutzen  w&#252;rden? Geht es hier nicht um eine politische Entscheidung, die die  ganze  Bev&#246;lkerung betreffen wird? Schlie&#223;lich sollen ja in Zukunft alle  den  Rundfunkbeitrag bezahlen. Muss man da nicht jede M&#246;glichkeit  nutzen, sich eine  Meinung zu bilden, um dann verantwortungsbewusst eine  politische Entscheidung  treffen zu k&#246;nnen?
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		<title>GEZ-Reform: &#8220;Notfalls wird der &#246;ffentlich-rechtliche Auftrag reduziert&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Sep 2010 18:01:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Johannes Berrmann]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Interview erkl&#228;rt Johannes Beermann, Chef der s&#228;chsischen Staatskanzlei, dass der Rundfunkbeitrag nicht &#252;ber 17,98 Euro steigen solle und daf&#252;r auch Anstalten und Programme zusammengelegt werden k&#246;nnten. Eine Medienabgabe lehnt er ab: Er wolle keine Staatsmedienwirtschaft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/7b143d518a1243e2ab8ccbebe49292f3" alt="" width="1" height="1" /><em>Herr Beermann, der Verband der Zeitschriftenverleger VDZ verlangt eine Debatte über die Privatisierung von ARD und ZDF. Halten Sie eine solche Debatte ebenfalls für notwendig?</em></p>
<p>Dr. Johannes Beermann: Meines Erachtens schie&#223;t eine Debatte zur „Privatisierung von ARD und ZDF“ über das Ziel hinaus. Hinter dieser Formulierung steht die Kernfrage, ob die Gesellschaft in Deutschland weiter am dualen Rundfunksystem festhalten will. Diese Frage möchte ich klar mit ja beantworten.</p>
<div id="attachment_34591" class="wp-caption alignright" style="width: 208px"><a href="http://www.sk.sachsen.de/219.htm"><img class="size-full wp-image-34591" title="198_dr_beermann" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/198_dr_beermann.jpg" alt="" width="198" height="230" /></a><p class="wp-caption-text">Beermann: &quot;17,98 Euro sind die Messlatte, zur Not wird der Auftrag reduziert.&quot; (Foto: S&#228;chsische Staatskanzlei)</p></div>
<p>Wir brauchen sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkangebote. Es muss neben Rundfunkangeboten, die sich allein an der Nachfrage orientieren, auch Angebote geben, die zuverlässige Informationen bieten oder auch Möglichkeiten für kulturelle Sendungen geben, die sich nicht allein am Massengeschmack orientieren. Die Frage, was zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, wird zur Zeit in der Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität der Rundfunkkommission behandelt.</p>
<p><em>Warum benötigen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin für die Grundversorgung? </em></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass es für eine Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarf. In der Tat ist es überlegenswert, wie der Grundversorgungsauftrag angesichts der Existenz und der Ausprägung von privaten Fernsehprogrammen aktuell aussieht. Er ist dynamisch und kann verändert werden.</p>
<p>Aufgrund der intensiven Sportberichterstattung oder der zahllosen Unterhaltungsshows kann man schon die Frage aufwerfen, ob diese auch so intensiv im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet werden müssen. Diese Frage stellt sich um so stärker, umso geringer die Format- oder Qualitätsunterschiede zwischen Privaten und Öffentlichen Veranstaltern ausfallen.</p>
<p><em>Worin sehen Sie diese Grundversorgung?</em></p>
<p>Was zur Grundversorgung gehört, steht im Rundfunkstaatsvertrag im Paragraph 11, Absatz 1 und 2 und kann dort nachgelesen werden. Es geht darum zu informieren, zu bilden, zu beraten und auch zu unterhalten, um die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.</p>
<p>Dies hat objektiv, unparteilich, vielfältig und ausgewogen zu geschehen – mit dem Ziel, Menschen und Länder zusammenzuführen.</p>
<p>Die Neugestaltung dieser Vorschrift ist Aufgabe der AG Beitragsstabilität. Hier wollen wir den zitierten Umschreibungen Leben geben: Was ist ein „öffentlich-rechtliches Angebotsprofil“? Der Umfang der Grundversorgung ist noch aktuell, wie intensiv das eine oder andere bearbeitet wird, erscheint mir diskussionswürdig.</p>
<p><em>Wäre für Sie unter Umständen eine Belieferung der öffentlich-rechtlichen Sender durch private Sender und damit auch eine Verwendung von Gebührenmitteln für diese Produktionen denkbar?</em></p>
<p>Ich darf daran erinnern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Programmgestaltung unabhängig ist. Wenn er Programmteile von au&#223;en ankauft (was im Bereich von Dokumentation und Spielfilmen z.B. schon durchaus Gang und Gäbe ist) ist es seine Sache, mit wem er dieseVerträge schlie&#223;t. Vorgaben hierzu darf es in keiner Richtung geben.</p>
<p><em>Zeitungsverleger fordern, dass Zeitungen für ihre Online-Angebote Gebührenmittel erhalten, da diese Angebote auch einen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Was halten Sie von dieser Idee?</em></p>
<p>Meiner Ansicht nach sind die Geschäftsmodelle strikt zu trennen. Es gibt Privatrundfunk, in dem mit Medien Geld verdient wird und öffentlich-rechtlicher Rundfunk, in dem Gebührenmittel für Medien ausgegeben werden. Aber beide Systeme verhalten sich zueinander in einer Art Dauertest und müssen mit- sowie gegeneinander Fortschritt gestalten. Veränderungen sind dabei nie ausgeschlossen.</p>
<p><em>Die Gebührenmittel sind anscheinend sehr begehrt, andere Bundesländern fordern sie z.B. für die Finanzierung des lokalen Fernsehens. Währe nicht anstelle der Rundfunkabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich eine Medienabgabe für gesellschaftlich notwendigen Content, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Qualitätsjournalismus von Zeitungen, wichtige Online-Seiten oder Blogs sinnvoll und vertretbar?</em></p>
<p>Private haben ein Geschäftsmodell, mit dem sie Geld verdienen und dafür den Schutz unserer Wirtschaftsverfassung. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist im Rahmen der Aufgabenzuweisung, die er von der Politik bekommt; frei. Er wird deswegen aus Gebühren finanziert. Die Trennung ist sinnvoll. Ob in einzelnen Ländern, in denen Lokalanbieter eine Tradition haben und nicht das gro&#223;e Geld verdienen, sogenannte Kabelgroschen eingezogen werden, sollte aus föderalistischen Gründen möglich sein. Mehr auch nicht. <strong>Wir wollen keine Staatsmedienwirtschaft.</strong></p>
<p><em>Sachsen tritt für eine Deckelung der Rundfunkabgabe auf dem jetzigen Niveau von 17,98 Euro auch ab 2013 ein. Geraten Sie damit nicht wieder in die Gefahr, politisch Einfluss auf die Gebühr zu nehmen und damit in Kollision zum letzten Verfassungsgerichtsurteil?</em></p>
<p>Nein! Sachsen hat aus dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt. Die öffentlichen Auftraggeber an die Rundfunkanstalten, die Länder, können die Aufgabe definieren. Wie die Aufträge abgearbeitet werden, bestimmen auch hinsichtlich des finanziellen Umfangs die Rundfunkanstalten.</p>
<p>Insofern können wir den Beitrag nicht bei 17,98 Euro deckeln. Wir haben die politische Absicht, dass der Beitrag nicht über 17,98 Euro nach der Systemumstellung steigt. Das fordert übrigens auch der Gutachter, der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof.</p>
<p>Politik darf nicht in den Geruch geraten, die Systemumstellung nur zu machen, um den durchschnittlichen privaten Gebührenzahler, der mehr als 90 Prozent des Aufkommens aufbringt, stärker zur Ader zu lassen. <strong>17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Me&#223;latte sicher nicht gerissen wird.</strong></p>
<p><em>Sie können nicht verhindern, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Gebührenanmeldung bei der KEF einreichen. Wie wollen Sie die Gebührenhöhe begrenzen?</em></p>
<p><strong>Wir können die Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks konkretisieren und verkleinern</strong>. Brauchen wir alle Spartenprogramme, die die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten derzeit betreiben?</p>
<p>Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir uns z.B. folgende Fragen stellen: Brauchen wir das Erste, das ZDF und die dritten Programme? Gehört die Unterhaltung von Balletten und (Blas-)Orchestern zum Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt? Auch der Umfang einer Berichterstattung ist auf den Prüfstand zu stellen. Müssen sowohl ARD als auch das ZDF jeweils eigene Teams zur Berichterstattung zu olympischen Spielen schicken? Gibt es Möglichkeiten, Kosten bei der technischen Verbreitung zu reduzieren?</p>
<p><em>Angenommen, die Gebühreneinnahmen liegen durch die Umstellung auf das neue Modell über den gegenwärtigen, können sie sich auch eine Senkung der Gebühren pro Haushalt vorstellen?</em></p>
<p>Natürlich. Die KEF stellt mit ihrem Verfahren den Bedarf der Rundfunkanstalten fest. Dieser darf nicht überkompensiert werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, perspektivisch die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.</p>
<p><em>Die Ministerpräsidenten haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit einer Überprüfung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen soll. Aber haben Sie nicht im Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erst den Auftrag definiert? Warum eine erneute Überprüfung?</em></p>
<p>Im 12. RÄStV wurden Digitalkanäle und Telemedien aufgrund eines Kompromisses mit der EU beauftragt. Jetzt geht es darum, das Gesamtsystem in die richtige Bahn zu lenken und genau deshalb schauen wir uns das Gesamtsystem an.</p>
<p><em>In welchen Bereichen halten Sie eine Reduzierung des Angebotes für möglich?</em></p>
<p>Die AG hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen. Ansatzpunkte sind, den Begriff <strong>Auftrag zu konkretisieren, Anstalten und Programme womöglich zusammenzulegen</strong>. Wir wollen auch mit den Anstalten über Kooperationen und verstärkten Austausch reden. Gleiches gilt für die Frage, ob die Rundfunkanstalten noch Sparpotenzial in ihrer Organisation schaffen können.</p>
<p><em>Die Telemedienkonzepte von ARD und ZDF sind bestätigt. Werden sich die Ministerpräsidenten des Streitthemas „Presseähnlichkeit“ noch einmal widmen oder sehen Sie hier keinen Beratungsbedarf mehr?</em></p>
<p>Von unserer Seite gibt es derzeit keinen Gesprächsbedarf, die Verfahren sind abgeschlossen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><em><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/promedia10.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-34586" title="promedia10" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/promedia10.jpg" alt="" width="106" height="150" /></a>Dieses Interview von Helmut Hartung mit Dr. Johannes Beermann, Chef der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen, erschien unter dem Titel „17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not wird der Auftrag reduziert“ im medienpolitischen Fachmagazin <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>, Ausgabe 10/2010, das mit Carta kooperiert.</em></p>
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		<title>Das bestellte Datenschutz-Gutachten</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Sep 2010 14:48:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Hans Peter Bull]]></category>
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		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Hans Peter Bull ergreift mit seinem Gutachten Partei in der Auseinandersetzung zwischen den Datenschutzbeauftragten und den gesetzgebenden L&#228;ndern. Das k&#246;nnte auf ARD und ZDF zur&#252;ckfallen. Besser h&#228;tten die L&#228;nder selbst ein Gutachten bestellt, und zwar mit echtem Datenschutz-Auftrag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/ec23b22718384c08b464fe69f75e1398" alt="" width="1" height="1" />Dr. Hans Peter Bull war von 1978 bis 1983 der erste Datenschutzbeauftragte Deutschlands. Nun f&#228;llt er seinen Kollegen in den R&#252;cken. Diese hatten gravierende Datenschutzm&#228;ngel beim Entwurf zum neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgestellt. Hans Peter Bull sollte mit seinem Gutachten die Bedenken der Datenschutzbeauftragten, die diese mit einem Schreiben vom 23. April 2010 sowie in einer Anh&#246;rung der Landes- und Rundfunkdatenschutzbeauftragten durch die Rundfunkreferenten der L&#228;nder am 7. September 2010 vorgebracht hatten, entkr&#228;ften. Als Grundlage diente ihm der Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 17.8.20101.</p>
<p>Wenn man die Reaktionen von ARD und ZDF liest, scheint ihm dies gelungen zu sein. Schlie&#223;lich begr&#252;&#223;ten ARD und ZDF das „ausf&#252;hrlich begr&#252;ndete“ Ergebnis. ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle <a href="http://www.presseportal.de/pm/29876/1684990/ard_radio_tv">erkl&#228;rte</a> bei der Vorstellung des Gutachtens am Montag vor einer Woche:</p>
<blockquote><p>F&#252;r den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den b&#252;rokratischen Aufwand gering h&#228;lt und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet. Das Gutachten von Prof. Bull best&#228;tigt diese Verfahrensregelungen, die den Beitragspflichtigen entlasten, f&#252;r einen effektiven Gesetzesvollzug sorgen und Beitragsgerechtigkeit gew&#228;hrleisten.</p></blockquote>
<p>Und SWR-Justitiar Hermann Eicher <a href="http://www.presseportal.de/pm/29876/1684990/ard_radio_tv">stellt fest</a>:</p>
<blockquote><p>F&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von gro&#223;er Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung h&#246;chsten datenschutzrechtlichen Anforderungen gen&#252;gt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten f&#252;r geeignet, erforderlich und angemessen h&#228;lt.</p></blockquote>
<p>Doch gibt das Gutachten dies so her? Wenn man das Gutachten von vorn bis hinten liest, kann man zu anderen Schlussfolgerungen gelangen. Sicher: im Ziel des neuen Staatsvertrages sowie in der datenschutzrechtlichen Bewertung ist man sich mit dem Gutachter einig.</p>
<p><strong>Systemwechsel schafft keine Gerechtigkeit</strong></p>
<p>F&#252;r Hans Peter Bull ist der Systemwechsel gerecht,</p>
<blockquote><p>weil er dazu beitragen wird, die Erhebungsdefizite zu verringern und dadurch eine Erh&#246;hung der Beitr&#228;ge zu vermeiden. In fast jeder Wohnung ist heute mindestens ein H&#246;rfunkempf&#228;nger vorhanden und in weit &#252;ber 90 Prozent aller Wohnungen au&#223;erdem ein Fernsehempf&#228;nger; hinzu kommen die ebenfalls fl&#228;chendeckend verbreiteten PCs (und Mobiltelefone), die &#252;ber das Internet auch Rundfunkprogramme empfangen.</p></blockquote>
<p>Doch der Systemwechsel wird nicht nur die Erhebungsdefizite verringern, er wird sie &#252;berkompensieren, weil in Zukunft auch diejenigen, die keinen Rundfunk genutzt haben, daf&#252;r bezahlen m&#252;ssen. Sicher k&#246;nnen auch PCs und Mobiltelefone H&#246;rfunk empfangen. Doch die M&#246;glichkeit, etwas nutzen zu k&#246;nnen, hei&#223;t noch lange nicht, dass dies auch genutzt wird.</p>
<p>Der Gerechtigkeit halber h&#228;tte er auch darstellen m&#252;ssen, dass das neue Modell in Fragen der Gerechtigkeit auch zu Lasten gro&#223;er Gruppen geht. Zum einen sind dies diejenigen, die sich bewusst gegen Radio- und Fernsehempfang entschieden haben. Auch wenn es manche nicht glauben: solche B&#252;rgerinnen und B&#252;rger gibt es. Selbst, man annimmt, dass dies nur 1 Prozent der erwachsenen Bev&#246;lkerung ist, dann sind dies &#252;ber 600.000 Menschen.</p>
<p>In anderen F&#228;llen kann man die Zahl der von neuer Ungerechtigkeit Betroffenen genauer bestimmen. So sollen in Zukunft die 135.000 privaten „PC-Nutzer“ die volle Rundfunkgeb&#252;hr bezahlen. So sollen in Zukunft erstmalig &#252;ber 580.000 Behinderte mit 5,99 Euro im Monat zur Kasse gebeten werden. So werden die &#252;ber 2,4 Mio. reinen Radionutzer in Zukunft mehr als das Dreifache bezahlen. Und schlie&#223;lich erfolgt bei den Unternehmen eine Umverteilung, die gro&#223;e Unternehmen mit vielen Mitarbeitern entlastet, w&#228;hrend kleine Unternehmen sowie Unternehmen mit vielen Betriebsst&#228;tten bzw. Filialen zus&#228;tzlich belastet. Auch das neue Modell ist also in einigen Punkten ungerecht.</p>
<p>Hans Peter Bull meint: „Nur wenn der gr&#246;&#223;te Teil der Beitragsschuldner erfasst wird und damit zur Zahlung veranlasst werden kann, ist Beitragsgerechtigkeit erreichbar.“</p>
<p>Dabei zahlen seit Jahren mehr als 90% der Haushalte die Rundfunkgeb&#252;hr. Der Anteil der privaten Geb&#252;hrenzahler an den Gesamthaushalten lag im Jahre 2009 f&#252;r fast alle Anstalten &#252;ber dem Anteil im Jahre 2000. Aus den Zahlen der GEZ l&#228;sst sich ein „aggressives“ Abmeldeverhalten nicht erkennen. Sind die einfachen Erkl&#228;rungen f&#252;r die zunehmende Differenz zwischen Ab- und Anmeldungen nicht der „Sterbe&#252;berschuss“ sowie die geburtenschwachen jungen Jahrg&#228;nge, die jetzt die Vollj&#228;hrigkeit erreichen?</p>
<p><strong>Es werden nicht weniger, sondern mehr Daten erhoben</strong></p>
<p>Dr. Hans Peter Bull stellt fest, dass im</p>
<blockquote><p>Vergleich mit den bisherigen Dateien der GEZ wird die k&#252;nftige Sammlung eine geringere Zahl von Datens&#228;tzen umfassen; denn es werden nicht mehr alle Ger&#228;tebesitzer, sondern nur noch die „Haushaltsvorst&#228;nde“ – genau: die jeweils in einer Wohnung f&#252;r den Rundfunkbeitrag Verantwortlichen – notiert.</p></blockquote>
<p>Laut §8 (Anzeigepflicht) entf&#228;llt in Zukunft sogar ein Datum. Der „Grund der Anmeldung“ (fr&#252;her §3) wird nicht mehr abgefragt.</p>
<p>Doch auch wenn die Zahl der Datens&#228;tze sinkt, kann die Zahl der Daten steigen: wenn nicht zus&#228;tzliche Daten erfasst werden. Dass dies der Fall sein wird, stellt Bull immer wieder dar. Ja, er fordert sogar, weitere Daten zu erfassen. Und auch die &#220;bermittlung nimmt zu: Bis zum 1. Januar 2013 soll einmalig ein zentraler Meldedatenabgleich erfolgen.</p>
<p>Er fordert zudem in vier weiteren F&#228;llen, Daten zu erheben:</p>
<ol>
<li> Da bei Betriebsst&#228;tten der Inhaber nicht im Melderegister gespeichert ist, sollen Gewerberegister, die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer IHK genutzt werden</li>
<li>Wenn man die Abmeldung einer Betriebsst&#228;tte erreichen will, muss man nachweisen, dass der Inhaber krank gewesen ist und dort nicht t&#228;tig sein konnte. Dazu soll ein &#228;rztliches Attest vorgelegt werden. Abgesehen davon, dass hier weitere Daten erfasst werden, ist sicher,  dass der Aufwand, ein solches Attest erstellen zu lassen und einzuholen,  den Gegenwert mehrerer Monatsraten hat.</li>
<li>In Zukunft soll man auch Eigent&#252;mer von Wohnungen oder Grundst&#252;cken zur Auskunft &#252;ber die Mieter zwingen k&#246;nnen.</li>
<li>Zudem soll „zumindest ein vollj&#228;hriger Mitbewohner je Wohnung“ angegeben werden, „der bei Auszug des Beitragsschuldners als neuer Schuldner in Frage kommt, bei dem also in diesem Fall nachgefragt werden kann.“</li>
</ol>
<p>Was es weiter geben soll und wird:</p>
<ol>
<li> In Zukunft muss man auch f&#252;r die Zweitwohnung weiter bezahlen. Dies kann nur aus dem Grund gewollt sein, h&#246;here Einnahmen zu erzielen. Schlie&#223;lich bezahlt man ja f&#252;r die M&#246;glichkeit, Rundfunk zu empfangen, nicht f&#252;r den Empfang. Man bezahlt unabh&#228;ngig von der Nutzung. Doch warum soll man f&#252;r die M&#246;glichkeit mehrmals bezahlen? Nur, weil man mehrere Wohnungen hat? Die M&#246;glichkeit zu empfangen, kann man doch nur einmal in Anspruch nehmen.</li>
<li>Auch in Zukunft sollen mit Geb&#252;hrengeldern Adressen von Adressh&#228;ndlern gekauft werden. Doch wieso eigentlich? Es gibt den einmaligen zentralen Melderegisterabgleich, die Einwohnermelde&#228;mter leiten, gesetzlich erlaubt, bei Zuzug, Wegzug oder Tod die Daten weiter. Wozu muss man dann noch Adressen kaufen?</li>
<li>Die Geb&#252;hrenbeauftragten wird es weiter geben. Deren Aufgabe wird dann darin bestehen „Wohnungen und Betriebsst&#228;tten ausfindig zu machen, die der GEZ bzw. den Landesrundfunkanstalten noch nicht bekannt sind oder in denen Personen wohnen oder arbeiten, ohne dass einer von ihnen als Rundfunkteilnehmer angemeldet w&#228;re.“</li>
</ol>
<p><strong>FAZIT</strong></p>
<p>Hans Peter Bull offenbart hier ein Menschenbild, dass er anscheinend mit vielen Ministerpr&#228;sidenten und Intendanten teilt. Ansonsten w&#252;rde er deren L&#246;sung nicht rechtfertigen: Die Mehrheit der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger seien nicht ehrlich, sie wollten die Rundfunkgeb&#252;hr umgehen, obwohl sie Rundfunk nutzen. Sie wollten den Rundfunk nicht bezahlen. Sie m&#252;ssten dazu gezwungen werden.</p>
<p>Wenn ARD und ZDF sich als Vertreter der Geb&#252;hrenzahler sehen w&#252;rden, dann h&#228;tte der Gutachtensauftrag anders lauten m&#252;ssen. Dann w&#228;re zu fragen gewesen, mit welchen Regelungen man m&#246;glichst datensparsam das neue Geb&#252;hrenmodell umsetzen kann, welche Regelungen man m&#246;glichst vermeiden sollte, um sich nicht in Verruf zu bringen, welche Regelungen es auf keinen Fall geben sollte – selbst wenn sie verfassungsrechtlich erlaubt sind – weil diese dann die Legitimation der Rundfunkgeb&#252;hr und somit von ARD und ZDF untergraben.</p>
<p>Doch so finanzieren sie mit Geb&#252;hrengeldern ein Gutachten, das vor allem den L&#228;nderregierungen hilft und dient. <strong>In dieser Phase h&#228;tten die L&#228;nder selbst ein Gutachten zu <em>ihrem </em>Gesetzentwurf in Auftrag geben m&#252;ssen.</strong></p>
<p>Wenn es mit der Umsetzung dieses Rundfunkbeitrags Probleme geben wird, wenn der b&#252;rokratische Aufwand steigt, wenn mehr Daten ermittelt werden, wenn mehr Menschen von der GEZ bzw. den Geb&#252;hrenbeauftragten befragt werden, dann werden ARD und ZDF und nicht die Medienpolitik damit verbunden. Dann wird ihre Legitimation in Frage gestellt. Die Grundlage daf&#252;r haben sie mit ihrer Parteinahme selbst gelegt.</p>
<p>Dabei hatten es ARD und ZDF nach dem Kirchhof-Gutachten so einfach. Da jeder nur an einer Stelle sehen, also die Programme nutzen kann, muss er nur einmal bezahlen. All die Doppel- und Mehrfachzahlungen h&#228;tte man zu den Akten legen k&#246;nnen. Man h&#228;tte keine Geb&#252;hrenbeauftragten mehr gebraucht. Doch um auf die Summe von 7,6 Mrd. Euro zu kommen, m&#252;ssen nun wieder Sondertatbest&#228;nde eingef&#252;hrt werden, f&#252;r deren &#220;berpr&#252;fung man die Geb&#252;hrenbeauftragten braucht.</p>
<p>Das Gutachten macht deutlich: Es wird der GEZ einfacher gemacht, Geb&#252;hrenzahler zu erfassen und zur Zahlung zu bringen. Es werden mehr Menschen zur Auskunft verpflichtet. Es werden mehr Daten erhoben werden. Damit ersch&#252;ttern ARD und ZDF ein weiteres Mal ihre Legitimation.</p>
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<p class="sdfootnote">Man kann sich ja auch nicht mehr abmelden.</p>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/34513/das-bestellte-datenschutz-gutachten/">Das bestellte Datenschutz-Gutachten</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/34513/das-bestellte-datenschutz-gutachten/#comments">6 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=34513&amp;md5=5bec7e49b99baf091ade6d7041d11beb" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>GEZ-Reform: Von Gutachten und Denksportaufgaben</title>
		<link>http://carta.info/33932/gez-reform-von-gutachten-und-denksportaufgaben/</link>
		<comments>http://carta.info/33932/gez-reform-von-gutachten-und-denksportaufgaben/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Sep 2010 09:53:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Kommende Woche wollen ARD und ZDF ein Gutachten zum Datenschutz bei der Haushaltsabgabe ver&#246;ffentlichen. Unklar ist jedoch, auf welchen Entwurf sich die Einsch&#228;tzung beziehen soll, denn noch spricht der ARD-Vorsitzende von viele offenen Details bei der Umstellung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/a86d92eccb7c4165829d0b61d30e9874" alt="" width="1" height="1" />Wieder gibt es ein medienpolitisches Problem. Ein Problem, dass die L&#228;nder geschaffen haben. Erst ging es um die Frage, ob eine <a href="../../26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/">Haushaltsabgabe m&#246;glich</a> ist, dann um die die Frage, inwieweit ARD und ZDF im Internet <a href="../../33105/papier-das-internet-ist-am-ehesten-rundfunk/">„Presse machen“</a>. Aktuell trifft die geplante Umsetzung der Haushaltsabgabe auf erhebliche <a href="../../33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/">datenschutzrechtliche Bedenken</a>.  Und dies nicht nur bei den Datenschutzbeauftragten.</p>
<p>In jeder dieser  Fragen gaben ARD und ZDF als Betroffene <a href="http://carta.info/33904/die-gutachterei-von-ard-und-zdf/">Gutachten</a> in Auftrag, obwohl nicht sie, sondern  die L&#228;nder als Gesetzgeber und Rechtsaufsicht die Fragen l&#246;sen und  Antworten suchen m&#252;ssten.</p>
<p>Im aktuellen  Fall hei&#223;t der Autor  Prof. Dr. Hans Peter Bull, er ist Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesbeauftragte f&#252;r den  Datenschutz.</p>
<blockquote><p>Das Gutachten behandelt eine  Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der  staatsvertraglichen Regelung des Rundfunkbeitrags derzeit diskutiert werden,</p></blockquote>
<p><a href="../../33866/pressemitteilung-ard-und-zdf-legen-gutachten-zum-datenschutz-vor/">teilen</a> ARD und ZDF mit.</p>
<blockquote><p>Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen im  <strong>Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag </strong>den datenschutzrechtlichen  Anforderungen gen&#252;gen und zur Gew&#228;hrleistung der verfassungsrechtlich  geforderten gleichm&#228;&#223;igen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet,  erforderlich und angemessen sind.</p></blockquote>
<p>Besser k&#246;nnten es auch Google und Facebook  nicht formulieren. Und was sagt der Gutachter zur aktuellen <a href="http://www.saechsdsb.de/oeffentlichkeitsarbeit/391-presseerklaerung-des-saechsischen-datenschutzbeauftragten-zu-einer-vorgesehenen-haushaltsabgabe-fuer-rundfunkgebuehren">Kritik der  Landesdatenschutzbeauftragten</a>?</p>
<p>Ja, wie kann der Gutachter &#252;berhaupt  dies alles feststellen und sich zu einem <strong>Entwurf zum  Rundfunkbeitragsstaatsvertrag </strong>positionieren? Auf welchen  Staatsvertrags-Entwurf bezieht er sich denn? Hatte nicht erst am 9. September,  also vor nicht einmal einer Woche, der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust in Berlin  laut <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index_79024.html">epd medien</a> „k&#252;rzlich erschienene Zeitungsberichte &#252;ber die Folgen der  geplanten Reform der Rundfunkfinanzierung als ‚h&#228;ufig unbegr&#252;ndet’ zur&#252;ck  gewiesen“ und festgestellt: „Da machen sich viele noch sehr abstrakt Sorgen“.</p>
<p>Kurz zuvor hat <em><a href="../../">Carta</a></em> einen aktuellen Staatsvertragsentwurf ver&#246;ffentlicht und auf die  Datenschutzprobleme hingewiesen. Viele Zeitungen <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc%7EE5C67B846AAFB42BAB89AA0B4EFB18A7C%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html">&#252;bernahmen</a> die Einsch&#228;tzung, dass mit den neu zu erhebenden Daten die GEZ zur Super-Meldebeh&#246;rde ausgebaut wird. Auch die <a href="http://www.digitalfernsehen.de/FDP-befuerchtet-durch-GEZ-Reform-Supermeldebehoerde.36792.0.html">FDP</a> und die <a href="http://falk.linkeblogs.de/keine-supermeldebehorde-gez-%E2%80%93-staatsregierung-muss-argumente-des-datenschutzbeauftragten-ernst-nehmen/">Linke</a> sprachen sich gegen die Pl&#228;ne aus.</p>
<p>Doch viele Details der anstehenden Umstellung  seien noch offen, zitierte der Medien-Fachdienst <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index_79024.html">epd medien</a> Peter Boudgoust: „Da  warten noch Denksportaufgaben auf den Gesetzgeber“.  Wie kann man dann ein datenschutzrechtliches Gutachten ver&#246;ffentlichen,  wenn doch noch vom Gesetzgeber „Denksportaufgaben“ zu l&#246;sen seien?</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><em>Dieser Beitrag erschien auch bei <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/ard-und-zdf-geben-den-landern-schutzenhilfe-%e2%80%93-auf-kosten-der-gebuhrenzahler/">Digitale Linke</a>.</em>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=33932&amp;md5=2fb247b4fa1399741bb1bdd26b9adbcb" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Die Gutachterei von ARD und ZDF</title>
		<link>http://carta.info/33904/die-gutachterei-von-ard-und-zdf/</link>
		<comments>http://carta.info/33904/die-gutachterei-von-ard-und-zdf/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 14:10:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Noch ein Gutachten zum &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk - diesmal zum Datenschutz der Haushaltsabgabe: ARD und ZDF steuern die Medienpolitik zunehmend durch gezielte Expertisen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/74a840d350894a0abf76a083a2d3b04b" alt="" width="1" height="1" />Als im vergangenen Herbst die Verhandlungen zwischen den Bundesl&#228;ndern &#252;ber die Reform der Rundfunkgeb&#252;hr stockten, wurde kurzerhand ein sehr prominenter Gutachter benannt: Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof wurde beauftragt, die Unbedenklichkeit einer Haushaltsabgabe zu <a href="http://carta.info/26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/">pr&#252;fen</a>.</p>
<p>Das Gutachten bezahlten damals nicht etwa die L&#228;nder, sondern ARD und ZDF &#8211; also die Betroffenen. Die H&#246;he des Gutachterhonorars wurde nie bekannt gegeben. Das Ergebnis gefiel Chefmedienpolitiker Kurt Beck ausgezeichnet &#8211; die Festlegung auf die Haushaltsabgabe folgte.</p>
<p>Als im Zuge des Drei-Stufen-Tests Unstimmigkeiten dar&#252;ber herrschten, wie das Verbot &#8220;presse&#228;hnlicher&#8221; Online-Angebote durch die Rundfunkanstalten zu interpretieren w&#228;re, wurde wieder ein sehr prominenter Gutachter gefunden: Der ehemalige Verfassungsrichter Hans-J&#252;rgen Papier wurde gebeten, das Spannungsverh&#228;ltnis von Rundfunk- und Pressefreiheit im Internet zu <a href="http://carta.info/33105/papier-das-internet-ist-am-ehesten-rundfunk/">kl&#228;ren</a>.</p>
<p>Bezahlt wurde das Gutachten von ARD und ZDF. Die H&#246;he des Gutachterhonorars wurde nie bekannt gegeben. Das Ergebnis gefiel den Rundfunkr&#228;ten ausgezeichnet &#8211; bis auf weiteres scheint der Diskurs um die Presse&#228;hnlichkeit zugunsten der &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten beendet.</p>
<p>Nun gibt es wieder ein medienpolitisches Problem &#8211; die geplante Umsetzung der Haushaltsabgabe trifft auf erhebliche <a href="http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/">datenschutzrechtliche Bedenken</a>. Innerhalb der L&#228;nder kommen offenbar Zweifel auf, ob dies alles so machbar ist.</p>
<p>Was passiert?</p>
<p>Die Betroffenen, ARD und ZDF, geben ein Gutachten zu diesem Gesetzgebungsproblem der L&#228;nder in Auftrag. Der Autor ist sehr prominent und renommiert. Es ist der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesbeauftragte f&#252;r  den Datenschutz, Prof. Dr. Hans Peter Bull. &#220;ber die H&#246;he des Gutachterhonorars ist bisher nichts bekannt.</p>
<p>Am kommenden Montag wird das Gutachten in Berlin vorgestellt. Das wenig &#252;berraschende <a href="http://carta.info/33866/pressemitteilung-ard-und-zdf-legen-gutachten-zum-datenschutz-vor/">Ergebnis</a> (Hervorhebungen <em>Carta</em>):  &#8221;Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen gen&#252;gen und zur Gew&#228;hrleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichm&#228;&#223;igen Heranziehung aller Beitragszahler <strong>geeignet</strong>, <strong>erforderlich </strong>und <strong>angemessen </strong>sind.&#8221;</p>
<p>Der Gesetzentwurf, &#252;ber den Bull schreibt, ist noch nicht einmal ver&#246;ffentlicht &#8211; ein Gutachten dazu gibt es aber bereits. So l&#228;sst sich Deutungshoheit organisieren.</p>
<p>Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich die weitere Gesetzgebung stark am Bull-Gutachten orientieren. Gegen&#252;ber den 16 Bundesl&#228;ndern haben die prominenten Gutachter einen starken Stand.</p>
<p>Mit ihren stattlichen Gutachten-Etats sitzen ARD und ZDF bei der Medienpolitik in der ersten Reihe.
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<a href="http://carta.info/33904/die-gutachterei-von-ard-und-zdf/">Die Gutachterei von ARD und ZDF</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/33904/die-gutachterei-von-ard-und-zdf/#comments">5 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=33904&amp;md5=4ae1d6059c3c26b67ad55ac8e8c5037a" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Seipenbusch: &#8220;Zuk&#252;nftig eher acht statt siebzehn Euro Rundfunkgeb&#252;hr&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/27813/seipenbusch-zukuenftig-eher-acht-statt-siebzehn-euro-rundfunkgebuehr/</link>
		<comments>http://carta.info/27813/seipenbusch-zukuenftig-eher-acht-statt-siebzehn-euro-rundfunkgebuehr/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 May 2010 18:58:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Netzpolitiker zur Medienpolitik: Jens Seipenbusch will &#252;ber die H&#246;he der Rundfunkgeb&#252;hr reden, Jan Philipp Albrecht will die &#246;ffentliche Informationsversorgung sch&#252;tzen, Bj&#246;rn B&#246;hning sieht einen "Kotau vor Kapitalinteressen", Jimmy Schulz findet eine Zwangsfinanzierung unsympatisch. Aber alle sind eher f&#252;r l&#228;ngere Verweildauern in den &#246;ffentlich-rechtlichen Mediatheken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/1d4c7f9551de4227a848ddf3cf9d7a14" width="1" height="1" alt=""/>Zum Abschluss des netzpolitischen <a href="http://gruen-digital.de/2010/05/datenausverkauf-alles-muss-raus-2/">Late-Night-Talks</a> von Jan Philipp Abrecht am vergangenen Donnerstag wurde es dann kurz noch einmal sehr medienpolitisch. Es ging bei der Abschlussfrage auch um die Verweildauer in den &#246;ffentlich-rechtlichen Mediatheken und die Rundfunkgeb&#252;hr. So verorteten sich gleich vier hochrangige Netzpoliker auch zu ganz klassichen Themen der Medienpolitik.</p>
<p>Jimmy Schulz (FDP):</p>
<blockquote><p>&#8220;Ein Finanzierungssystem &#252;ber Zwangsgeb&#252;hren, wie bei der GEZ, ist keine sehr sympathische Sache f&#252;r mich. Das L&#246;schen der Archivdaten finde ich aber auch eher unattraktiv. Das gesamte Fernsehsystem wird sich im Rahmen der Konvergenz so stark ver&#228;ndern, dass man die einzelnen Medien nicht mehr wird trennen k&#246;nnen. Nach den heutigen Gesetzen, die ja schon nicht mehr auf die <em>heutige</em> Zeit passen, haben wir dort noch eine klare Trennung, die aber aufgel&#246;st wird. Nach dem Streit um die Tagesschau-App kann man fragen: Wann kommt die Print-Ausgabe des &#8220;heute journals&#8221;? Der Bildungs- und Informationsauftrag an die Rundfunkanstalten, wie er vor 50 oder 60 Jahren einmal formuliert wurde, l&#228;sst sich derzeit nur schwer definieren und abgrenzen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Jens Seipenbusch (Piraten):</p>
<blockquote><p>&#8220;Ich bin eindeutig daf&#252;r, dass staatlich bzw. &#252;ber Geb&#252;hren finanzierte Inhalte auch allen und unbegrenzt im Netz zur Verf&#252;gung stehen sollen. Das steht auch so in unserem Wahlprogramm. Trotzdem m&#252;ssen wir eher dazu kommen,  dass wir nicht mehr 17 Euro, sondern vielleicht eher 8 Euro im  Monat f&#252;r die GEZ zahlen, oder dann in Zukunft m&#246;glicherweise jeder ohne die  GEZ zahlen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Jan Philipp Albrecht (Gr&#252;ne):</p>
<blockquote><p>Die Trennung der Medien in verschiedene Bereiche &#8211; in Print usw. &#8211; ist &#252;berkommen und muss erneuert werden. Wir m&#252;ssen uns fragen, ob es in Zukunft noch &#246;ffentlich-rechtliche mediale Informationen geben? Ich finde, dass es extrem wichtig ist &#8211; Stichwort Informationsfreiheit -, dass wir eine m&#246;glichst objektivierte Aufbereitung von Informationen haben, selbst ich als Abgeordneter im Parlamtent bin darauf angewiesen. Wir d&#252;rfen es nicht dazu kommen lassen, dass die Medienrevolution dazu f&#252;hrt, dass es nur noch eine abgeschw&#228;chte Form &#246;ffentlicher Informationsversorgung gibt.</p></blockquote>
<p>Bj&#246;rn B&#246;hning (SPD):</p>
<blockquote><p>Ich bin der festen &#220;berzeugung, dass wir &#246;ffentliche Mediatheken brauchen und glaube, dass die Vereinbarung, die wir aufgrund des Drucks seitens privater Sendeanstalten bekommen haben, nicht zukunftsf&#228;hig ist, – wenn nicht sogar ein &#8216;Kotau vor den Kapitalinteressen&#8217;. Dann reichen jedoch 8 Euro Rundfunkgeb&#252;hr m&#246;glicherweise nicht, sondern dann muss die Gesellschaft auch bereit sein einen entsprechenden Beitrag zu leisten. &#220;ber Effizienz kann man dann nat&#252;rlich auch noch reden.</p></blockquote>
<p>Die &#196;u&#223;erungen der Vier umrei&#223;en das derzeitige netzmedienpolitische Spektrum recht gut (wenn auch erwartbar): Es gibt einerseits das Kontinuum FDP-Piraten-Gr&#252;ne-SPD, wenn um die Frage der marktwirtschaftlichen oder staatlichen Bereitstellung von Medieninhalten geht. Auf der andere Seite ist der Grundsatz, dass staatlich finanzierte Inhalte auch allgemein zur Verf&#252;gung stellen sollten, nahezu konsensf&#228;hig.</p>
<p>Selbst dieser kleine Diskurs zeigt viele spannende offene Fragen: Schaffen es die Piraten eine echte ordnungspolitische Position auszubilden &#8211; und zu kommunizieren? Ist die FDP mit ihrem marktwirtschaftlichen Kurs derzeit letztlich medienpolitisch isoliert? Ist mit &#8220;&#246;ffentlicher Informationsversorgung&#8221; ein &#8220;green new deal&#8221; f&#252;r Graswurzelmedien gemeint? Steht die Eind&#228;mmung von Kapitalinteressen im Zentrum sozialdemokratischer Netzmedienpolitik?</p>
<p>Die Schlussminuten des #Datentalks:</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><object id="lsplayer" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="560" height="340" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="src" value="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;clip=pla_a8c25177-9978-4ff1-9c40-8981e5049711&amp;autoPlay=false&amp;mute=false" /><param name="name" value="lsplayer" /><param name="wmode" value="transparent" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed id="lsplayer" type="application/x-shockwave-flash" width="560" height="340" src="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;clip=pla_a8c25177-9978-4ff1-9c40-8981e5049711&amp;autoPlay=false&amp;mute=false" wmode="transparent" name="lsplayer" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always"></embed></object></p>
<div style="font-size: 11px; padding-top: 10px; text-align: center; width: 560px;"><span style="color: #ffffff;">Watch </span><a title="live streaming video" href="http://www.livestream.com/?utm_source=lsplayer&amp;utm_medium=embed&amp;utm_campaign=footerlinks"><span style="color: #ffffff;">live streaming video</span></a><span style="color: #ffffff;"> from </span><a title="Watch cartalive at livestream.com" href="http://www.livestream.com/cartalive?utm_source=lsplayer&amp;utm_medium=embed&amp;utm_campaign=footerlinks"><span style="color: #ffffff;">cartalive</span></a><span style="color: #ffffff;"> at livestream.com</span></div>
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		<title>&#220;ber Geb&#252;hr b&#252;rokratisch und b&#252;rgerunfreundlich: Der Staatsvertrags-Entwurf hinter den Haushaltsgeb&#252;hren</title>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 13:52:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein aktueller Entwurf zu einem Staatsvertrag &#252;ber die Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe zeigt: Geb&#252;hrenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. Statt weniger werden mehr Daten erfasst. Die Spielr&#228;ume der Rundfunkanstalten bei der Auslegung des Geb&#252;hrenrechts nehmen zu. Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst&#228;tteneigent&#252;mer werden per Gesetz faktisch zu unbezahlten Geb&#252;hrenbeauftragten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/889ddb8d6925407caf80405bd9fa7e98" alt="" width="1" height="1" />Von J&#252;rgen Scheele und Heiko Hilker</p>
<p>&#8220;Das Kirchhof-Gutachten entspricht meinen politischen Vorstellungen. Wir k&#246;nnen damit aus der Definitionsfrage nach dem Empfangsger&#228;t herauskommen.&#8221; Dies <a href="http://www.kurt-beck.de/index.php?id=30&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=166&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=11&amp;cHash=54a1d2cacf">erkl&#228;rte</a> Ministerpr&#228;sident Kurt Beck am Donnerstag letzter Woche der Presse zur offiziellen Pr&#228;sentation des <a href="http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1453944/property=download/nid=8236/g73vou/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf">Kirchhof-Gutachtens</a>. Was nach au&#223;en hin wie eine zuf&#228;llige Koinzidenz und gl&#252;ckliche F&#252;gung zweier Meinungen – des in Rundfunkfragen federf&#252;hrenden Ministerpr&#228;sidenten auf der einen und des &#252;ber die verfassungs- und europarechtliche Legitimation einer Haushaltsgeb&#252;hr gutachtenden Professors aus Heidelberg auf der anderen – erschien, folgte in Wirklichkeit einem wohlbedachten Spiel. W&#228;hrend der Heidelberger Verfassungsrechtler die &#214;ffentlichkeit mit juristischen Argumenten auf die Umstellung der Rundfunkgeb&#252;hr zu einer f&#252;r alle Haushalte und Betriebsst&#228;tten zu zahlenden Zwangsabgabe vorbereitete, hatte Beck hinter den Kulissen l&#228;ngst alle Strippen gezogen. Unter keinen Umst&#228;nden wollte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der L&#228;nder in einer so heiklen <em>Definitionsfrage</em> wie der Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht das Heft des Handelns aus der Hand geben.</p>
<p>Beck, dessen aus der Zeit gefallener notorischer Paternalismus in Rundfunkfragen bekannt ist, wusste auch angesichts der politischen Sprengkraft, die die Geb&#252;hrendebatte birgt, das Wohl des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz hemds&#228;rmelig zu bestimmen. Dazu hatte er bereits im Vorfeld die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf seine Seite gezogen. Der eigent&#252;mliche Sachverhalt, dass das Kirchhof-Gutachten zwar von der Rundfunkkommission der L&#228;nder in Auftrag gegeben wurde, jedoch aus Geb&#252;hrenmitteln bezahlt wird, ist hier Tatmerkmal. Einen Widerspruch zur verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne des Rundfunks – ergo: der funktionalen Trennung von staatlichen Einrichtungen und Sendeanstalten – vermochte Beck erst gar nicht zu erkennen. Auf die kritische Nachfrage eines Rundfunkmoderators, warum denn das Gutachten formell ARD, ZDF und Deutschlandradio als Auftraggeber ausweise, erkl&#228;rte er lapidar, das Gutachten sei von den Sendern auf „Bitte der Rundfunkkommission der L&#228;nder“ (<a href="http://www.radioeins.de/archiv/podcast/medienmagazin.html">r1-Medienmagazin</a> vom 8. Mai 2010, Minute 11:30–13:00) in Auftrag gegeben worden.</p>
<p>Gleichwohl bildet diese Begebenheit nur eine Petitesse am Rande angesichts weiterer Fakten, die Beck bei Pr&#228;sentation des Kirchhof-Gutachtens im Hintergrund l&#228;ngst geschaffen hatte. Die Debatten um Werbefreiheit von ARD und ZDF sowie um die Frage <em>Beitrag oder Geb&#252;hr</em> dienen offenbar nur als Nebelbomben. Das zeigt der von <em>Carta</em> <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">ver&#246;ffentlichte</a>, von der Rundfunkkommission der L&#228;nder insgeheim vorbereiteter Staatsvertragsentwurf f&#252;r einen ger&#228;teunabh&#228;ngigen Rundfunkbeitrag, datiert vom 31. M&#228;rz 2010. Dieser Staatsvertragsentwurf straft alle Wortkr&#228;mereien, durch eine unabh&#228;ngig vom Bereithalten eines Rundfunkempfangsger&#228;tes einzuf&#252;hrende Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe w&#252;rde die Legitimationsschw&#228;che des jetzigen Systems behoben, mehr Akzeptanz in der Bev&#246;lkerung geschaffen, die GEZ &#252;berfl&#252;ssig gemacht und der Schn&#252;ffelei durch die Geb&#252;hrenbeauftragten eine Ende gesetzt, L&#252;gen. <strong>Es ist das Dokument eines obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgeb&#252;hrenstaats.</strong></p>
<p>Doch im einzelnen: Laut Staatsvertragsentwurf (StV-E) ist der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich (§ 3) k&#252;nftig an den Inhaber einer Wohnung gebunden. Als Inhaber einer Wohnung – somit Beitragsschuldner – wird diejenige vollj&#228;hrige Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder aber im Mietvertrag als Mieter der Wohnung benannt ist. Damit geht der StV-E nicht nur &#252;ber die Definition des Begriffs Wohnungsinhaber im Melderecht hinaus, sondern macht im Zweifelsfalle das Vorlegen eines (schriftlichen) Mietvertrages als Nachweis erforderlich. Dar&#252;berhinaus kn&#252;pft die Bestimmung des Begriffs der Wohnung an zweierlei Sachverhalte an: Erstens muss eine Wohnung als „baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Geb&#228;udes“ zum Wohnen oder Schlafen geeignet sein und durch einen eigenen Eingang von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von au&#223;en betreten werden k&#246;nnen. Zweitens gelten auch Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden, als Wohnungen.</p>
<p>F&#252;r Inhaber von Zweit- und Ferienwohnungen, Garten- oder Wochenendh&#228;usern bleibt demnach auch unter einer Haushaltsabgabe eine mehrfache Beitragspflicht erhalten. Zudem wird f&#252;r <em>einfache</em> Wohnungsinhaber die Kl&#228;rung der Beitragsschuld keineswegs leichter. Zwar ist beabsichtigt, dass Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Bedarfsgemeinschaften im Falle des Empfangs von Sozialleistungen nur einen Beitrag pro Wohnung entrichten, doch gilt dies offenbar nicht f&#252;r vollj&#228;hrige Kinder, die einen eigenen Raum in der elterlichen Wohnung bewohnen, sowie f&#252;r Untermieter und Wohngemeinschaften. Hier suggeriert die Vermutungsregelung im Begriff des Wohnungsinhabers eine Beweislastumkehr, die nur schwierig und unter gro&#223;em Nachweisaufwand zu erbringen sein d&#252;rfte.</p>
<p>Erhebliche Probleme ergeben sich ebenfalls f&#252;r den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich (§ 5). Dieser soll an den Inhaber einer Betriebsst&#228;tte als nat&#252;rliche oder juristische Person gekoppelt und in der H&#246;he nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Besch&#228;ftigten geleistet werden. Auch hier wird eine weitreichende Vermutungsregelung geschaffen. Als Inhaber wird vermutet, wer f&#252;r eine Betriebsst&#228;tte in einem Register (Handels-, Gewerbe, Vereins-, Partnerschaftsregister etc.) eingetragen oder f&#252;r den ein Fahrzeug zugelassen ist. Als Betriebsst&#228;tte gilt „jede zu einem eigenst&#228;ndigen nicht ausschlie&#223;lich privaten Zweck genutzte Raumeinheit oder Fl&#228;che innerhalb eines Geb&#228;udes“. Eine Betriebsst&#228;tte ist zugleich aber auch „jede nicht zu <em>ausschlie&#223;lich</em> privaten Zwecken genutzte mobile Einheit (insbesondere Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe)“, soweit diese nicht auf einer Betriebsst&#228;tte station&#228;r genutzt wird. Somit sind Selbst&#228;ndige mit einer Betriebsst&#228;tte innerhalb ihrer Wohnung lediglich haushaltsabgabepflichtig. Sobald auf sie allerdings ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, sind sie zus&#228;tzlich betriebsabgabepflichtig.</p>
<p>Zwar sieht der StV-E im nicht privaten Bereich eine Ausnahme von der Abgabepflicht (§ 5 Abs. 8) vor, sofern eine Betriebsst&#228;tte l&#228;nger als einen Kalendermonat als solche nicht genutzt wird. Doch muss ihr Inhaber dies glaubhaft nachweisen. Im Falle von saisonalen Betriebsst&#228;tten etwa w&#228;re der Nachweis zu erbringen, dass sie au&#223;erhalb der Saison nicht genutzt werden – im Falle von Erkrankungen oder l&#228;ngeren Urlaubsreisen m&#252;ssten gar Gesundheits- oder Reisedaten durch die Betroffenen offenbart werden. Alles drei erwiese sich, wenngleich mit hohem b&#252;rokratischen Aufwand nicht undurchf&#252;hrbar, so doch aus datenschutzrechtlichen Erw&#228;gungen als grunds&#228;tzlich inakzeptabel.</p>
<p>Kurios sind auch die im StV-E vorgesehenen Regelungen zu Beginn und Ende der Beitragspflicht (§ 6). Letztere endet f&#252;r eine Wohnung oder eine Betriebsst&#228;tte k&#252;nftig immer mit Ablauf eines Monats. Fallen Wohnungswechsel oder Kfz-Zulassung nicht auf einen Ultimo, ist die Rundfunkabgabe demnach immer gleich doppelt zu entrichten. Zus&#228;tzlich gilt: Geht die Anzeige eines Wohnungs- oder Betriebsst&#228;ttenwechsels in Zukunft nicht fristgem&#228;&#223; – sp&#228;testens zum Ultimo – bei der Landesrundfunkanstalt ein, besteht die doppelte Abgabeverpflichtung ebenso f&#252;r den Folgemonat.</p>
<p>Das mag als &#252;bereifrige Regelungswut von Beamten bel&#228;chelt werden. Als weniger bel&#228;chelnswert und kurios jedoch erweist sich die <strong>erhebliche Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 7) von Beitragsschuldnern</strong>. Sie m&#252;ssen k&#252;nftig bei An-, Ab- oder Ummeldung gegen&#252;ber der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitteilen und gegebenenfalls nachweisen:</p>
<blockquote><p>&#8220;<em>Bei der Anmeldung hat der Beitragsschuldner der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: </em></p>
<ol>
<li> <em>Vor- 	und Nachname sowie fr&#252;herer Name, unter dem eine Anmeldung bestand,</em></li>
<li> <em>Geburtsdatum, </em></li>
<li> <em>vollst&#228;ndiger 	Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters, </em></li>
<li> <em>gegenw&#228;rtige 	Anschrift jeder Wohnung und jeder Betriebsst&#228;tte, </em></li>
<li> <em>letzte 	der Rundfunkservicezentrale gemeldete Anschrift des  	Beitragsschuldners, </em></li>
<li> <em>vollst&#228;ndige 	Bezeichnung des Inhabers einer Betriebsst&#228;tte, </em></li>
<li> <em>Anzahl 	der Besch&#228;ftigten der Betriebsst&#228;tte,</em></li>
<li> <em>Beitrags/Teilnehmernummer 	bei der Rundfunkservicezentrale, </em></li>
<li> <em>Datum 	des Beginns des Innehabens der Wohnung und der Betriebsst&#228;tte, </em></li>
<li> <em>Datum 	der Zulassung und Kennzeichen des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs</em></li>
<li> <em>Zugeh&#246;rigkeit 	zu den Branchen nach § 5 Abs. 2 und 7 </em></li>
</ol>
<p><em>Bei der Abmeldung und Ummeldung sind zus&#228;tzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: </em></p>
<ol>
<li> <em>Angabe, 	ob bisherige vollj&#228;hrige Bewohner der Wohnung verbleiben sowie Vor- 	und Nachname eines in der bisherigen Wohnung verbliebenen, 	vollj&#228;hrigen Bewohners, </em></li>
<li> <em>das 	Datum des Endes des Innehabens der Wohnung oder der Betriebsst&#228;tte 	und das Datums der Abmeldung des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs, </em></li>
<li> <em>der 	die Abmeldung begr&#252;ndende Lebenssachverhalt und ggf. die 	Beitrags-/Teilnehmernummer des f&#252;r die neue Wohnung in Anspruch 	genommenen Beitragsschuldners.“</em></li>
</ol>
</blockquote>
<p>Doch damit nicht genug. Offensichtlich glaubt man in den Staatskanzleien, dass selbst diese Anzeigepflichten noch nicht ausreichen. Im StV-E wird den Sendeanstalten ein Auskunftsrecht (§ 8) zugesprochen, mit dem die Herausgabe von Daten &#252;ber Dritte erzwungen werden kann. Betroffen sind Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst&#228;tteneigent&#252;mer:</p>
<blockquote><p><em>Ist der Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsst&#228;tte nicht festzustellen, ist der Eigent&#252;mer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundst&#252;cks, auf dem sich die Betriebsst&#228;tte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft &#252;ber den tats&#228;chlichen Inhaber der Wohnung oder Betriebsst&#228;tte zu erteilen.“</em></p></blockquote>
<p>Die Regeln, wie den Auskunfts- und Nachweispflichten nachzukommen ist, k&#246;nnen die Rundfunkanstalten sogar eigenst&#228;ndig durch eine Satzung regeln. Dies gilt auch f&#252;r die Erhebung von Zinsen, Kosten und S&#228;umniszuschl&#228;gen, die Anzeigepflicht generell, das „Verfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags oder zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht“ – letztere ist grunds&#228;tzlich nur f&#252;r die Empf&#228;nger abschlie&#223;end geregelter sozialer Leistungen m&#246;glich (§ 4) – sowie die <strong>„Kontrolle der Beitragspflicht“</strong>. Somit ist klar: Auch in Zukunft wird es Geb&#252;hrenbeauftragte der Sender – die oftmals f&#228;lschlicherweise der GEZ zugeordnet werden – geben. Die Beauftragung Dritter (§ 10) zur Ermittlung von Beitragsschuldnern ist ebenso m&#246;glich wie Vorortrecherchen zur &#220;berpr&#252;fung, ob R&#228;umlichkeiten ausschlie&#223;lich zu privaten Zwecken genutzt werden oder zum Wohnen oder Schlafen geeignet sind.</p>
<p>Die Regelungen sehen insgesamt eine abenteuerlich umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten vor und bewirken keine Verbesserungen gegen&#252;ber dem Stand des bestehenden <a href="http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf">Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertags</a>. Nach wie vor ist der Datenabgleich mit den zu &#252;bermittelnden Datenbest&#228;nden s&#228;mtlicher Meldebeh&#246;rden vorgesehen. Auch wird die Praxis des bestehenden Adressankaufs aus <em>privaten </em>Datenbest&#228;nden zur Teilnehmerermittlung weder aufgegeben, noch eingeschr&#228;nkt. <strong>In Verbindung mit einem automatisierten Abrufverfahren zwischen den Landesrundfunkanstalten (§ 10 Abs. 3) und auch der Beauftragung von Dritten mit der Datenverarbeitung entst&#252;nde eine Art bundesweites Zentralmelderegister. Dies w&#228;re v&#246;llig unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig und m&#246;glicherweise nicht verfassungskonform.</strong></p>
<p>Befremdend und sicherlich auf wenig Bef&#252;rworter sto&#223;end ist ferner, wie die Geb&#252;hreneinzugszentrale (GEZ) abgeschafft wird. Sie erh&#228;lt einfach einen anderen Namen und firmiert nun als „<strong>Rundfunkservicezentrale</strong>“ (§ 9 Abs. 7). Letztere verbleibt eine nicht rechtsf&#228;hige Verwaltungsgemeinschaft der &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sie ist somit nach wie vor weder eine Beh&#246;rde noch eine sonstige eigenst&#228;ndige Organisation. Schon im Falle der GEZ ist diese eigent&#252;mliche Rechtskonstruktion immer wieder auf Kritik gesto&#223;en – insbesondere dann, wenn B&#252;rgerinnen und B&#252;rger in Konflikt mit ihr gerieten.</p>
<p>Unser <strong>Fazit</strong> lautet: Mit der Pr&#228;sentation des Kirchhof-Gutachtens hat Kurt Beck die &#214;ffentlichkeit hinters Licht gef&#252;hrt. Der insgeheim erarbeitete StV-E behandelt die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger als unm&#252;ndige Subjekte. Erh&#228;lt er Gesetzeskraft, so wird nichts einfacher und schon gar nichts besser. Es werden mehr Daten als bisher erfasst. Geb&#252;hrenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. Die Spielr&#228;ume der Rundfunkanstalten bei der Auslegung des Geb&#252;hrenrechts nehmen zu. Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst&#228;tteneigent&#252;mer werden per Gesetz faktisch zu unbezahlten Geb&#252;hrenbeauftragten. Im Vergleich zum StV-E ist sogar der gegenw&#228;rtige Rechtszustand besser.</p>
<p>Post scriptum: Warum wird ein Systemwechsel propagiert, wenn dieser ganz offenkundig keine Verbesserungen bringt? Die Antwort ist einfach: Es handelt sich um die letztmalige Verbreiterung der Einnahmebasis. Im Jahre 2008 gab es in Deutschland laut <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/Haushalte/Aktuell,templateId=renderPrint.psml" target="_blank">Bundesamt f&#252;r Statistik</a> 40,1 Mio. Haushalte. Bei der Geb&#252;hreneinzugszentrale sind 32,2 Mio. <em>private</em> Geb&#252;hrenzahler (<a href="http://www.media-perspektiven.de/uploads/tx_mppublications/10-09_Statistik.pdf">Media Perspektiven 10/2009</a>) registriert, darunter auch jene mit Zweitwohnsitz bzw. Ferienwohnungen und Gartenh&#228;usern. Wird nun eine Haushaltsgeb&#252;hr eingef&#252;hrt, erh&#246;hte sich die Anzahl <em>privater</em> Geb&#252;hrenzahler um zus&#228;tzliche 7,9 Mio. Zusammen mit der Verdreifachung der Belastung der Nur-H&#246;rfunk-Teilnehmer und der nur Nur-Internet-PC-Nutzer – f&#252;r sie stiege die Geb&#252;hr von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro – gew&#246;nnen ARD, ZDF und Deutschlandradio auf einen Schlag &#252;ber 1,171 Mrd. Euro j&#228;hrlich (zur Berechnungsgrundlage siehe: <a href="http://www.freitag.de/community/blogs/heiko-hilker/neue-rundfunkgebuehr-spuelt-ard-und-zdf-viel-geld-in-die-kasse"><em>Neue Rundfunkgeb&#252;hr sp&#252;lt ARD und ZDF viel Geld in die Kasse</em></a>). Damit lie&#223;e sich locker der von den Rundfunkanstalten f&#252;r das Jahr 2020 prognostizierte j&#228;hrliche Geb&#252;hrenausfall von etwa 1 Mrd. Euro (so unisono Interview&#228;u&#223;erungen von <a href="http://www.digital-insider.de/news/news_digitalinsider_855521.html">Kurt Beck</a> und ARD-Generalsekret&#228;rin <a href="http://www.promedia-berlin.de/fileadmin/Archiv/2009/12/promedia200912-online02.pdf">Verena Wiedemann</a>) infolge des wirtschaftlichen und demographischen Wandels sowie sinkender Akzeptanz kompensieren – ganz ohne Einsparungen.
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		</item>
		<item>
		<title>Das Kirchhof-Gutachten: &#8220;Neue Plausibilit&#228;t&#8221; durch volle Rundfunkbeitr&#228;ge von allen</title>
		<link>http://carta.info/26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/</link>
		<comments>http://carta.info/26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 06 May 2010 11:08:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Paul Kirchhof]]></category>
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		<description><![CDATA[Carta pr&#228;sentiert die 20 Thesen von Paul Kirchhof zur Haushaltsabgabe. Da der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk allen zugute komme, sollten zuk&#252;nftig auch alle den vollen Beitragssatz zahlen. Schlie&#223;lich trage heutzutage "jedermann sein Rundfunk- und Fernsehger&#228;t in seinem Handy oder PC mit sich".]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/3d6b17a5d2374ce6ab5fb96e18d9d9ed" alt="" width="1" height="1" />Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat heute Vormittag den Chefs der Staatskanzleien sein Gutachten im Auftrag von ARD und ZDF zur Frage einer Umstellung der ger&#228;tebezogenen, abgestuften Rundfunkgeb&#252;hr auf eine allgemeine Haushaltsabgabe vorgestellt.</p>
<p>Das 78-seitige Gutachten kann nun auf den Seiten der <em>Digitalen Linken</em> <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/wp-content/uploads/Rundfunk-Endfassung.pdf">heruntergeladen</a> werden. Carta stellt hier die 20 Thesen des Gutachtens vor &#8211; und hebt zentrale S&#228;tze hervor.</p>
<p><strong>I. Der Reformauftrag </strong></p>
<p>1. Die gegenw&#228;rtige Finanzierung des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks muss reformiert werden. Das Empfangsger&#228;t moderner Technik ist nicht mehr raumgebunden, H&#246;rfunk- und Fernsehempfang werden kaum noch in technischer Alternativit&#228;t erlebt, ein leicht bewegliches Ger&#228;t l&#228;sst sich kaum mehr verl&#228;sslich einem Haushalt oder einem Gewerbetrieb zuordnen. <strong>Das Empfangsger&#228;t ist ein ungeeigneter Ankn&#252;pfungspunkt, um die Nutzer des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensit&#228;t sachgerecht zu unterscheiden</strong>. Wegen dieser fehlerhaften Bemessungsgrundlage erreicht die Rundfunkabgabe nicht mehr alle Rundfunkempf&#228;nger, gew&#246;hnt viele <strong>– auch jugendliche – Menschen an die Illegalit&#228;t</strong>, schafft Ungleichheit unter den Nutzern. Sie ist deshalb rechtstaatlich bedenklich. Wenn die Vollzugsm&#228;ngel des gegenw&#228;rtigen Abgabenrechts die Intensit&#228;t eines strukturellen Erhebungsdefizits erreichen, wird auch das materielle Recht verfassungswidrig.</p>
<p>2. Das Rundfunkangebot wendet sich an den Menschen. Auch der Abgabentatbestand muss deshalb grunds&#228;tzlich auf den Menschen, nicht das Empfangsger&#228;t ausgerichtet werden. Wie die Kurtaxe auf den Kurgast, nicht die Zahl der von ihm am Kurort genutzten Sportger&#228;te ausgerichtet ist, der Erschlie&#223;ungsbeitrag den Anlieger, nicht dessen Kraftfahrzeuge belastet, so muss auch die Rundfunkabgabe einen Tatbestand des Nutzers, nicht des Empfangsger&#228;tes bilden. Die unterschiedliche Nutzungsintensit&#228;t kann ein gruppenbezogener Beitrag im Tatbestand des Haushalts (der Wohnung) und des Gewerbebetriebs ausgleichen und bei typisierender Betrachtungsweise diese Empfangsgemeinschaften mit einem einheitlichen Abgabensatz belasten.</p>
<p>3. Das Recht der Rundfunkfinanzierung sollte behutsam erneuert werden, um keine neuartigen Fragen des Europarechts zu veranlassen und die Aufnahme der Reform in der &#214;ffentlichkeit zu erleichtern. Der Reformvorschlag verfolgt ein Gerechtigkeitsanliegen, soll nicht das Abgabeaufkommen steigern. Er verbleibt, wie das bisherige Recht, im Rahmen der Vorzugslasten (Geb&#252;hren und Beitr&#228;ge).</p>
<p>4. Das Rundfunkangebot ist eine „allgemein zug&#228;ngliche Quelle“ (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), aus der sich grunds&#228;tzlich jeder unterrichten kann. Die verfassungsrechtlich gebotene markt- und staatsferne Finanzierung des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks braucht deshalb einen in die Breite wirkenden, grunds&#228;tzlich jede – vermutete – Nutzung erfassenden Belastungstatbestand.</p>
<p>5. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) weist dem &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk die Aufgabe zu, unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation eine freie und umfassende Meinungsbildung – die Individualfreiheiten der Menschen erg&#228;nzend und verst&#228;rkend – zu gew&#228;hrleisten. Die Rundfunkanstalten haben einen entwicklungsoffenen Versorgungsauftrag, der sich an die Allgemeinheit der Bev&#246;lkerung richtet, in der Freiheit vom Staat wahrgenommen werden muss und eine gegenseitige publizistische Konkurrenz von &#246;ffentlichem und privatem Rundfunk erm&#246;glicht. Diesem Auftrag hat die Rundfunkfinanzierung die &#246;konomische Grundlage zu vermitteln. Die Rundfunkfinanzierung ist insoweit „gepr&#228;gte Freiheit“.</p>
<p>6. Die Rundfunkfinanzierung ist programmneutral zu gestalten, so dass die Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten finanziell nicht verfremdet werden. Sie hat entsprechend dem allgemeinen Versorgungsauftrag ein allgemeines Rundfunkangebot an jedermann zu finanzieren. Der zu finanzierende Bedarf ist entsprechend der Rundfunkfreiheit zu definieren und auf das verfassungsrechtliche Recht der Abgabenzahler auf ma&#223;volle und gleichm&#228;&#223;ige Lasten abzustimmen. Ma&#223;stab der Rundfunkfinanzierung ist also ein besonderes Konnexit&#228;tsprinzip: Art und Verantwortlichkeit der Finanzierung folgt der Rundfunkaufgabe. Die Wahrnehmung der Rundfunkaufgaben und Rundfunkbefugnisse darf nicht durch die Macht des Geldes verfremdet werden. <strong>Das Geld &#252;bt eine dienende, keine herrschende Funktion aus</strong>. Der Gesetzgeber gen&#252;gt diesen Anforderungen, wenn er die Rundfunkgesetzgebung von der Abgabengesetzgebung trennt, den Abgabentatbestand in einer Allgemeinheit von hoher Abstraktion regelt und sachfremde Einfl&#252;sse auf die Abgabenentscheidungen durch ein Verfahren zur&#252;ckweist.</p>
<p><strong>II. Die verfassungsrechtlich gebotene Abgabenart </strong></p>
<p>7. Zur Finanzierung des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks steht das Instrument der Abgabe (Steuer, Sonderabgabe, Geb&#252;hr, Beitrag) zur Verf&#252;gung. Eine Steuerfinanzierung kommt nicht in Betracht. Eine Steuer ist die Gemeinlast, die der Staat allen Leistungsf&#228;higen auferlegt, um die Staatsaufgaben (den Staatshaushalt) zu finanzieren. Der Steuerpflichtige empf&#228;ngt f&#252;r seine Zahlung keine Gegenleistung. Das Steueraufkommen wird j&#228;hrlich in den Haushaltsplan eingestellt, steht also zur Entscheidung des Parlaments. Die Steuerertr&#228;ge d&#252;rfen grunds&#228;tzlich nicht au&#223;erhalb des Staatshaushaltes, damit au&#223;erhalb des Budgetrechts des Parlaments verwendet werden. Die Steuerhoheit der Gemeinden begr&#252;ndet keine Ausnahme, weil die Gemeinden (Gemeindeverb&#228;nde) Teil der Staatsorganisation sind. Die Steuerhoheit der Kirchen beruht auf einer ausdr&#252;cklichen verfassungsrechtlichen Garantie. Sollte eine Verfassungs&#228;nderung erwogen werden, um die Rundfunkanstalten aus Steuern zu finanzieren, ber&#252;hrte diese Verfassungs&#228;nderung Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie, das Budgetrecht als ein Elementar-recht des Parlaments.</p>
<p>8. Die Sonderabgabe bezeichnet die seltene Ausnahme einer Abgabe, deren Ertr&#228;ge au&#223;erhalb des Parlaments verwendet werden (Haushaltsfl&#252;chtigkeit), die den Steuerpflichtigen mit weiteren Zusatzlasten beschweren (gleichheitsrechtlicher Rechtfertigungsbedarf) und die au&#223;erhalb der Finanzverfassung des Grundgesetzes geregelt, erhoben und verwendet werden. Derartige Abgaben sind in ihrer Gruppenn&#252;tzigkeit und engen Zweckbindung an strenge verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden, d&#252;rfen zudem nur vor&#252;bergehend erhoben werden. Sie stehen zur Regelfinanzierung des Rundfunks nicht zur Verf&#252;gung.</p>
<p>9. Die Entgeltabgaben (Geb&#252;hren und Beitr&#228;ge) gleichen einen finanziellen Aufwand aus, der dem Abgabenschuldner einen Vorteil bringt. Die Geb&#252;hr ist das Entgelt f&#252;r eine &#246;ffentlich-rechtliche Leistung, die der Geb&#252;hrenschuldner empfangen hat. Der Beitrag entgilt ein Leistungsangebot, das der Abgabenschuldner nutzen kann. Die Geb&#252;hr sch&#246;pft den Vorteil einer staatlich gew&#228;hrten, individualdienlichen Leistung ab. Im Beitrag tr&#228;gt der Beg&#252;nstigte zur Finanzierung einer &#246;ffentlichen Einrichtung bei. Die Geb&#252;hr ist Leistungsentgelt, die Beitragsschuld entsteht bereits mit dem Leistungsangebot. Die Geb&#252;hr entgilt das Empfangen, der Beitrag das Empfangend&#252;rfen.</p>
<p>10. Die gegenw&#228;rtig erhobene Rundfunk“geb&#252;hr“ belastet das Bereithalten eines Rundfunkempfangsger&#228;ts. Die Abgabepflicht entsteht auch dann, wenn mit dem Ger&#228;t tats&#228;chlich &#246;ffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht empfangen wird. Diese Rundfunkabgabe entgilt nicht eine tats&#228;chlich entgegengenommene Leistung, sondern das in dem Rundfunkger&#228;t annehmbare Leistungsangebot. Die Abgabe tr&#228;gt zur Finanzierung des Rundfunks als Gesamtveranstaltung bei. <strong>Die sog. Rundfunkgeb&#252;hr erf&#252;llt damit alle Voraussetzungen des verfassungsrechtlichen Abgabetyps „Beitrag“. </strong></p>
<p>11. Die Gesetzgebungszust&#228;ndigkeit f&#252;r den Rundfunkbeitrag folgt der Gesetzgebungskompetenz f&#252;r das zugeh&#246;rige Sachgebiet (Annexkompetenz). F&#252;r den Rundfunk liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den L&#228;ndern (Art. 70 Abs. 1 GG). Diese umfasst auch die Kompetenz zur Regelung der Rundfunkfinanzierung. Das Beitragsaufkommen darf von den Rundfunkanstalten autonom verwendet werden. Die Verwaltungskompetenz kann der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten, bei einer Beitragserhebung nach strikter Legalit&#228;t auch den L&#228;nderbeh&#246;rden zuweisen.</p>
<p><strong>III. Die Ausgestaltung eines Rundfunkbeitrags </strong></p>
<p>12. Der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk ist durch einen Rundfunkbeitrag zu finanzieren, durch den alle Empfangsf&#228;higen zur Finanzierung dieses Rundfunks beitragen. Dieser Beitrag entgilt nicht die empfangene Rundfunksendung, sondern das Nutzungsangebot.</p>
<p>13. Ein Beitrag muss im Abgabentatbestand wie in der H&#246;he des Abgabensatzes nach der zu finanzierenden Aufgabe bemessen werden. Bei der Ausgestaltung dieses Beitrags hat der Gesetzgeber die Vielfalt der Einzelf&#228;lle in einer allgemeinen Regel zu erfassen, die Norm auf die Normalit&#228;t auszurichten, den Belastungstatbestand zu typisieren und die Abgabe der H&#246;he nach zu pauschalieren. Er hat diesen Beitragstatbestand auf die typische und &#252;bliche Nutzungsm&#246;glichkeit abzustimmen und so verl&#228;sslich zu gestalten, dass der Beitragstatbestand grunds&#228;tzlich einsichtig ist, der Gesetzesvollzug praktikabel bleibt, die Abgabenlast unausweichlich ist und die Privatsph&#228;re geschont wird.</p>
<p>14. Der bisherige ger&#228;teabh&#228;ngige Rundfunkbeitrag gen&#252;gt diesen Anforderungen nicht. Die tatbestandliche Ankn&#252;pfung an das Empfangsger&#228;t erfasst heute den Tatbestand der typischen Nutzergemeinschaft von Haushalt und Betriebsst&#228;tte nicht mehr verl&#228;sslich. <strong>W&#228;hrend in den Gr&#252;nderzeiten des Fernsehens ein Ger&#228;t die Nutzergemeinschaft in Haushalt und Betriebsst&#228;tte zusammenf&#252;hrte, tr&#228;gt heute jedermann sein Rundfunk- und Fernsehger&#228;t in seinem Handy oder PC mit sich</strong>. Die verfassungsrechtlich gebotene Reform gilt deshalb nicht dem Beitrag, der von den Haushaltungen und Gewerbebetrieben geschuldet wird, sondern dessen Ausgestaltung in dem formalen Tatbestand des Empfangsger&#228;tes.</p>
<p>15. Die erneuerte Abgabe ist behutsam so zu bemessen, dass die vertraute Abgabe ersichtlich erhalten bleibt, deren Strukturfehler aber ebenso offensichtlich bereinigt wird. Deshalb sind</p>
<p>(1.) Gl&#228;ubiger (Rundfunkanstalten) und Schuldner (Haushaltungen und Gewerbetriebe) beizubehalten,<br />
(2.) der rechtfertigende Grund der Rundfunkabgabe – das allgemeine Angebot von Rundfunksendungen – zu bewahren,<br />
(3.) die Abgabenh&#246;he entsprechend der gewohnten Last zu bemessen,<br />
(4.) der Verfremdungstatbestand der Ger&#228;teabh&#228;ngigkeit durch den Tatbestand des Haushalts (der Wohnung) und des Gewerbetriebs zu ersetzen und<br />
(5.) <strong>diese Erneuerung im Begriff des „Rundfunkbeitrags“ ins allgemeine Bewusstsein zu r&#252;cken</strong>.</p>
<p>16. Die Regelvermutung, jedermann werde grunds&#228;tzlich in Deutschland Rundfunk empfangen, ber&#252;cksichtigt nicht die erheblich unterschiedliche Intensit&#228;t, in der die einzelnen Empf&#228;nger der Rundfunksendungen das H&#246;rfunk- und Fernsehangebot tats&#228;chlich nutzen. Die unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer lassen sich in einer einfachen, vollziehbaren, unausweichlichen und grundrechtschonenen Weise erfassen, wenn der Beitragstatbestand sich auf die Gruppe eines Privathaushaltes und einer Erwerbsgemeinschaft (Gewerbebetrieb) bezieht und nicht die Einzelperson des Rundfunkempf&#228;ngers belastet. Der Privathaushalt ist die einzige soziale Gruppe, in der unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten sich begegnen und gegeneinander ausgleichen k&#246;nnen. Auch die Zusammenarbeit in einem Unternehmen f&#252;hrt zu einer sozialen Gruppe, in der Menschen typischerweise Rundfunkprogramme empfangen. <strong>Allerdings m&#252;sste die Geb&#252;hrenbelastung bei gr&#246;&#223;eren Betriebsst&#228;tten je nach Intensit&#228;t des Rundfunkempfangs abgestuft werden. </strong></p>
<p>17. <strong>Das Rundfunkangebot muss auch f&#252;r sozial Schwache in vollem Umfang erreichbar sein.</strong> Deswegen muss der Gesetzgeber entweder im Beitragsrecht einen Befreiungstatbestand vorsehen oder im Sozialrecht die staatlichen Geldleistungen so bemessen, dass der Rundfunkbeitrag aus diesen Zuwendungen finanziert werden kann. Das Erfordernis eines einfachen, die Privatsph&#228;re schonenden Vollzugs legt nahe, die Beitragslast allgemein zu erheben, aber im Sozialrecht auszugleichen.</p>
<p>18. Pers&#246;nliche Ausnahmen wegen ersichtlicher Empfangsunf&#228;higkeit (Almh&#252;tte im Funkloch, lange Abwesenheit) sind notwendig, tatbestandlich aber eng zu begrenzen. Erw&#228;genswert erscheint stattdessen auch ein Ausnahmetatbestand ersichtlicher Unbilligkeit, der exemplarisch veranschaulicht und begrenzt wird, dann aber jeweils eine Einzelfallentscheidung voraussetzt.</p>
<p>19. Dieser Rundfunkbeitrag folgt einem Konzept genereller, markt- und staatsunabh&#228;ngiger Lastenverteilungsgerechtigkeit, betont damit die Unabh&#228;ngigkeit der Rundfunkfinanzierung von der tats&#228;chlichen Nutzung der einzelnen Sendungen (Quote), <strong>begr&#252;ndet die Beitragslast mit dem strukturellen Vorteil, den die Allgemeinheit und damit jedermann aus dem Wirken der &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht</strong>. Dieses Belastungsprinzip ist folgerichtig verwirklicht, wenn der Rundfunk auf <strong>Werbeeinnahmen und Sponsoring bei Eigenproduktionen</strong> (Tauschgerechtigkeit) verzichtet, damit seine Unabh&#228;ngigkeit von Privatwirtschaft und Markt deutlicher hervorhebt. Die Abgabenreform w&#252;rde mit diesem &#8211; schrittweise und aufkommensneutral zu gestaltenden &#8211; <strong>Werbeverzicht</strong> ein deutliches Signal auch f&#252;r die zuk&#252;nftige Rundfunkpolitik und die ersichtliche kulturelle Identit&#228;t des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks setzen.<strong> Der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich aus den Beitr&#228;gen aller, denen dieses Rundfunkangebot zugute kommt</strong>; der private Rundfunk finanziert sich aus Zahlungen der Privatwirtschaft.</p>
<p>20. Die Reform des Rundfunkbeitrags tauscht lediglich den Tatbestand des Empfangsger&#228;ts gegen den Tatbestand des Haushalts und des Gewerbebetriebs aus. <strong>In dieser schonenden Korrektur gewinnt die Rundfunkfinanzierung eine neue Plausibilit&#228;t, vermeidet Probleme mit dem europ&#228;ischen Wettbewerbsrecht und sichert einem einsichtigen Belastungstatbestand einen einfachen und verl&#228;sslichen Vollzug</strong>.
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		<title>Neues Geb&#252;hrenmodell: Internetnutzer sollen GEZ-Vollzahler werden</title>
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		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 15:29:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die GEZ-Geb&#252;hr f&#252;r Internetnutzer ohne Fernseher soll sich nach Pl&#228;nen der Ministerpr&#228;sidenten verdreifachen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/434b756929fe49c5944fc580b2a95a2c" width="1" height="1" alt=""/>F&#252;r Menschen, die einen Laptop oder ein Smartphone besitzen, in deren Haushalt es aber keinen Fernseher gibt (was vorkommt und zuk&#252;nftig h&#228;ufiger vorkommen wird), soll die GEZ-Geb&#252;hr bald um &#252;ber 200 Prozent steigen. Dies sehen Pl&#228;ne f&#252;r eine Neuregelung der Geb&#252;hr vor, welche die Ministerpr&#228;sidenten derzeit beraten. Im Juni 2010 soll die Entscheidung fallen.</p>
<p>In der Diskussion sind zwei Geb&#252;hrenmodelle. Beiden gemeinsam ist, dass es zuk&#252;nftig keinen verminderten Tarif mehr f&#252;r Internetger&#228;te geben soll. Auch Internetnutzer in Haushalten ohne Fernseher sollen GEZ-Vollzahler werden. Ab 2013 sollen auch f&#252;r sie jeweils rund 18 Euro pro Monat f&#228;llig werden, statt der bisherigen 5,76 Euro.</p>
<p>Diese Pl&#228;ne hat Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und damit Koordinator der Medienpolitik der L&#228;nder, am Rande eines Pressegespr&#228;chs in Berlin letzte Woche dieser Online-Publikation best&#228;tigt. Sowohl beim Modell der &#8220;Haushaltsabgabe&#8221; wie auch beim Modell einer &#8220;modifizierten Ger&#228;teabgabe&#8221; solle es zuk&#252;nftig nur noch eine Abgabenh&#246;he geben: &#8220;Wir diskutieren derzeit verschiedene Geb&#252;hrenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Geb&#252;hr nicht. Bei der modifizierten Ger&#228;tegeb&#252;hr gibt es f&#252;r eine verminderte Geb&#252;hrenpflicht f&#252;r PCs oder Smartphones keine sachliche Begr&#252;ndung mehr.&#8221;</p>
<p>Im Falle der &#8220;Haushaltsabgabe&#8221; w&#252;rde die Abgabenpflicht f&#252;r die &#214;ffentlich-Rechtlichen von jeglicher Mediennutzung abgekoppelt. Zahlungspflichtig w&#228;re zuk&#252;nftig jeder Haushalt, unabh&#228;ngig vom Ger&#228;tebesitz. Eine Abgabenbefreiung w&#228;re nur aus sozialen Gr&#252;nden m&#246;glich.</p>
<p>Bei einer &#8220;modifizierten Ger&#228;teabgabe&#8221; soll zuk&#252;nftig schon der Besitz auch nur eines Ger&#228;tes aus der Gruppe TV, Radio, PC und Smartphone die volle Abgabenpflicht nach sich ziehen. Die Beweislast soll zudem umgekehrt werden: Zuk&#252;nftig soll der Geb&#252;hrenpflichtige nachweisen m&#252;ssen, dass er keines der Ger&#228;te besitzt &#8211; nicht mehr die GEZ.</p>
<p>Betroffen von diesen Neuregelungen w&#228;ren jeweils auch die gewerblichen Nutzer: Auch sie m&#252;ssten in Zukunft deutlich h&#246;here Abgaben f&#252;r ihre PCs und Smartphones abf&#252;hren, sollten sie daneben keine Fernseher angemeldet haben.</p>
<p>Die Ministerpr&#228;sidenten dr&#228;ngen auf einen neues Geb&#252;hrenmodell, weil sie um die geringe Akzeptanz der &#8220;PC-Geb&#252;hr&#8221; und der GEZ-Kontrolleure wissen. Kurt Beck <a href="http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/">sagte </a>vor einigen Monaten zu den Pl&#228;nen der vom ihm geleiteten Medienkommission der L&#228;nder: &#8220;Die Akzeptanz der Geb&#252;hr sinkt. Die Konvergenz wird tats&#228;chlich erlebbar, das hei&#223;t: Immer mehr Ger&#228;te k&#246;nnen auch Rundfunk empfangen, obwohl sie haupts&#228;chlich einem anderen Zweck dienen.&#8221;</p>
<p>Die beiden neuen Modelle haben aus Sicht der Politik den Vorteil, dass es eine explizite &#8220;PC-Geb&#252;hr&#8221; gar nicht mehr gibt und Kontrollen durch die GEZ weniger aufw&#228;ndig werden. Zugleich soll einem Absinken der Geb&#252;hreneinnahmen durch – reale oder vermeintliche – Fernsehger&#228;teabstinenz vorgebeugt werden.</p>
<p>Internetf&#228;hige PCs sind als potenzielle Rundfunkempf&#228;nger gesetzlich voll geb&#252;hrenpflichtig. 1999 wurde jedoch zun&#228;chst ein Geb&#252;hrenmoratorium beschlossen. Seit Anfang 2007 wird ein Betrag in H&#246;he der Radiogeb&#252;hr von 5,76 Euro erhoben, falls der Nutzer nicht ohnehin mindestens ein Radio angemeldet hat.</p>
<p>Die Ministerpr&#228;sidenten planen, sich am 9. Juni 2010 zu einer <a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_855516.html">Sonderkonferenz in Berlin</a> zu treffen. Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz will das Thema damit vor den zahlreichen <a href="http://www.wahlrecht.de/termine.htm">Landtagswahlen</a> im Jahr 2011 (auch im eigenen Land) hinter sich bringen. Das neue Modell soll p&#252;nktlich zur neuen Geb&#252;hrenperiode 2013 starten.</p>
<p>Nach einer Einigung der Ministerpr&#228;sidenten m&#252;ssen alle 16 Landtage &#252;ber die &#196;nderungen abstimmen. Aufgrund der bunten Koalitionen in den L&#228;ndern m&#252;ssen damit alle im Bundestag vertretenen Parteien auch der neuen Geb&#252;hr  zustimmen.</p>
<p>Dabei soll die neue Geb&#252;hr – egal, ob Haushaltsgeb&#252;hr oder Ger&#228;teabgabe – m&#246;glichst wieder die H&#246;he der alten haben. Stadelmaier: &#8220;Wir streben an, dass die neue Geb&#252;hr wiederum die H&#246;he von 17,98 Euro haben wird.&#8221;</p>
<p>Schon bei der Einf&#252;hrung der verminderten PC-Geb&#252;hr gab es im Jahr 2006 erhebliche Gegenbewegungen. So <a href="http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=45110e892deb7&amp;akt=news_allgemein_archiv&amp;view=&amp;si=4b136b497ddeb&amp;lang=1">forderten</a> damals unter anderem der Kulturstaatsminister Bernd Neumann und die Gewerkschaft Ver.di  eine weitere Aussetzung der PC-Geb&#252;hr.</p>
<p>Insbesondere die H&#246;he der Geb&#252;hr d&#252;rfte wohl f&#252;r Z&#252;ndstoff sorgen – auch bei solchen Internetnutzern ohne TV-Ger&#228;t, die gerne einen solidarischen Beitrag zum &#246;ffentlich-rechtlichen System leisten wollen. Doch nun soll ein Medium, das erkl&#228;rterma&#223;en &#8220;haupts&#228;chlich einem anderen Zweck&#8221; als der Rundfunknutzung dient, trotzdem voll abgabenpflichtig werden soll.</p>
<p>Demn&#228;chst k&#246;nnte es hei&#223;en: Neues Android-Handy gekauft – 15 Euro Grundgeb&#252;hr, 18 Euro GEZ-Geb&#252;hr.</p>
<p>Das Thema wird uns hier sicher noch besch&#228;ftigen.
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<a href="http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/">Neues Geb&#252;hrenmodell: Internetnutzer sollen GEZ-Vollzahler werden</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/#comments">165 comments</a>
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		<title>Ministerpr&#228;sidenten schieben Verantwortung bei Product Placement ab und finden wieder mal kein neues Rundfunkgeb&#252;hrenmodell</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 13:30:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit ihren aktuellen Regelungen zeigen die Ministerpr&#228;sidenten: es gibt keine sinnvolle Form der Kennzeichnung des Product Placement. Statt klare Regelungen zu schaffen, delegieren sie die Verantwortung. Bei der Rundfunkgeb&#252;hr k&#246;nnen sie sich immer noch nicht auf ein Reformmodell einigen. Sie zeigen wieder einmal, wie kleinteilig deutsche Medienpolitik regelt und reguliert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/c192bb8dfe3044f88ad33ec1347b2732" alt="" width="1" height="1" />Nun liegt uns der <strong>13. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag</strong> (<a href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/13._R%C3%84StV_10.09.2009.pdf">PDF</a>) vor, der vor allem die Fragen in Sachen <strong>Product Placement </strong>regeln soll. Obwohl es von vielen Seiten Kritik an den Regelungen gab, hielten die Ministerpr&#228;sidenten an ihren Regelungen fest.</p>
<p>Produktplatzierung wird sowohl f&#252;r den privaten als auch f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk in unterschiedlichen Grenzen erlaubt. W&#228;hrend im privaten Rundfunk in Filmen, Unterhaltungssendungen und im Sport Produkte gegen Entgelt platziert werden d&#252;rfen (bei Eigen- und Fremdproduktionen), ist dies im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk nur bei angekauften Formaten erlaubt. Unentgeltliche Produktplatzierungen (sog. Produktbeistellungen) sind im privatem wie im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen und in Ratgeber- und Verbrauchersendungen verboten, in allen anderen Formaten sind sie also erlaubt.</p>
<p>Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der L&#228;nder, Kurt Beck scheint mit den Regelungen <a href="http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht_2787/archive/2009/october/article/ministerpraesidenten-unterzeichnen-13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag/">zufrieden</a> zu sein:</p>
<blockquote><p>„Beck: Auf zul&#228;ssige Produktplatzierung muss jedoch immer eindeutig hingewiesen werden. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung und nach jeder Werbeunterbrechung angemessen zu kennzeichnen. Dies gilt auch f&#252;r Kaufproduktionen, wenn die Produktplatzierung mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist“.</p></blockquote>
<p>Doch mit ihren weiterf&#252;hrenden Regelungen offenbaren die Ministerpr&#228;sidenten ihre Unschl&#252;ssigkeit. Anstatt selbst festzulegen, wie Product Placement zu kennzeichnen ist, sollen dies ARD und ZDF selbst, f&#252;r die privaten Sender die Landesmedienanstalten leisten. So hei&#223;t es im neuen Absatz 7 des § 7:</p>
<blockquote><p>„Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und die Landesmedienanstalten legen eine einheitliche Kennzeichnung fest.“</p></blockquote>
<p>So schafft man keine Rechtsklarheit. W&#228;re nicht ein einheitliche Regelung f&#252;r alle sinnvoll gewesen? So ist jetzt schon klar, dass es Streit zwischen den privaten Sendern, ARD und ZDF sowie den Landesmedienanstalten &#252;ber die angemessene Kennzeichnung geben wird.</p>
<p>Die Kennzeichnung soll im Vor- bzw. Abspann – den es nur selten ausf&#252;hrlich gibt – und nach den Werbepausen erfolgen. Doch dort geht sie unter. Sie bringt also so gut wie nichts. Auf andere Art und Weise, als Kennzeichnung zum Zeitpunkt des Placements, h&#228;tte sie einen zus&#228;tzlichen Werbeeffekt.</p>
<blockquote><p>„Die Kennzeichnungspflicht entf&#228;llt f&#252;r Sendungen, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben worden sind, wenn nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist, ob Produktplatzierung enthalten ist; hierauf ist hinzuweisen.“</p></blockquote>
<p>Doch wie kann man feststellen, welcher Aufwand zumutbar ist? Haben ARD und ZDF wirklich eine so gro&#223;e Einkaufsmacht und damit die M&#246;glichkeit, einen solchen Druck aufzubauen, um an die Informationen zu kommen – wie Martin Stadelmeier vorab behauptete? Und wie will man es &#252;berpr&#252;fen und nachweisen, ob und wie sie alle M&#246;glichkeiten genutzt haben, um an die Informationen zu kommen? Jeder Konkurrent k&#246;nnte hier seine Chance wittern, Angestellte auf Recherche schikcen und darauf warten, dass ein Kennzeichnung nicht erfolgt.</p>
<p>Und so liest sich die Protokollerkl&#228;rung aller Ministerpr&#228;sidenten zum § 7 schon wie ein Offenbarungseid:</p>
<blockquote><p>„Die L&#228;nder erwarten von den Rundfunkveranstaltern, dass sie mit den Verb&#228;nden der werbetreibenden Wirtschaft und der Produzenten zu Produktplatzierungen einen verbindlichen Verhaltenskodex vereinbaren.“</p></blockquote>
<p>Die L&#228;nder erwarten also immer etwas von den anderen: Regeln zur Kennzeichnung, eigene Bem&#252;hungen, Product Placement zu ermitteln, oder auch die Vereinbarung eines Verhaltenskodexes. K&#246;nnen die L&#228;nder nicht selbst klare medienpolitische Regeln in Gesetzestexte gie&#223;en? Wieso sind sie nicht in der Lage, klare Staatsvertr&#228;ge zu verabschieden? Ist dies nicht eine medienpolitische Bankrotterkl&#228;rung?</p>
<p>Da mutet es dann nur noch wie ein Witz an, wenn im Staatsvertrag festgehalten wird, dass all diese Regelungen „nicht f&#252;r Sendungen, die vor dem 19. Dezember 2009 produziert wurden“ gelten (§ 63). Warum f&#252;hrt man gerade diesen Stichtag ein? Wie kam man auf dieses Datum, zumal der Staatsvertrag erst &#252;ber 3 Monate sp&#228;ter, am 1. April 2010 in Kraft treten soll? Ist es reine Willk&#252;r? Warum w&#228;hlt man einen Zeitpunkt, zu dem viele Parlamente den Staatsvertrag noch nicht verabschiedet haben? Kaufen ARD und ZDF kurz vor Neujahr immer gro&#223; ein?</p>
<blockquote><p>„Beck: Der 13. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag stellt die Regelungen zur Rundfunkwerbung auf eine neue Grundlage. Vor allem f&#252;r die privaten Veranstalter werden die bestehenden europ&#228;ischen Beschr&#228;nkungen f&#252;r die Werbung weitgehend gelockert. Damit schaffen wir optimale Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit f&#252;r Sender und Dienste der Informationsgesellschaft“</p></blockquote>
<p>Doch mit all ihren Regelungen zeigen die Ministerpr&#228;sidenten: es gibt keine sinnvolle Form der Kennzeichnung. Deshalb schaffen sie keine klaren Regelungen, deshalb delegieren sie die Verantwortung ab. Wieder einmal zeigen sie, wie klein die deutsche Medienpolitik denkt, indem sie kleinteilig regelt und reguliert.</p>
<p>Angesichts dessen w&#228;re es f&#252;r ARD und ZDF das Beste – auch aufgrund ihres hohen Geb&#252;hrenaufkommens – bei Eigenproduktionen auf „Produktionshilfen“ zu verzichten.</p>
<p>Die Ministerpr&#228;sidenten diskutierten auch die <strong>Reform der Rundfunkgeb&#252;hr</strong>. Man sei noch am „Anfang der Diskussion“ hie&#223; es aus Mainz. Eine m&#246;gliche Modellentscheidung zwischen der „fortgeschriebenen Rundfunkgeb&#252;hr“ und der „Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe“ wollen die Ministerpr&#228;sidenten bis zum Sommer 2010 treffen. In diesem Zusammenhang soll auch gepr&#252;ft werden, inwieweit Werbung und Sponsoring im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk noch weiter eingeschr&#228;nkt werden kann.</p>
<p>Wieder einmal hat man keine Entscheidung getroffen. Dabei wird seit mehr als zehn Jahren – damals wurde die PC-Geb&#252;hr debattiert und erstmals verankert, wenn auch gleich wieder ausgesetzt – ein neues Rundfunkgeb&#252;hrenmodell diskutiert. Noch immer stehe man aber „ganz am Anfang“.</p>
<p>Wenn das neue Rundfunkgeb&#252;hrenmodell „einen faireren Ma&#223;stab“ haben soll, wie Kurt Beck vor der Beginn der Konferenz sagte, m&#252;sste die PC-Geb&#252;hr wieder abgeschafft und z.B. Museen, Universit&#228;ten, Bibliotheken und Studierende von der Rundfunkgeb&#252;hr befreit werden. Da ein Geb&#252;hrenzahler nur an einem Ort Rundfunk empfangen kann, m&#252;sste die unsinnige Zweit- bzw. Drittgeb&#252;hr f&#252;r Dienstwagen oder Zweitwohnung abgeschafft werden. Weder die Geb&#252;hrenzahler noch ARD und ZDF sind schuld daran, wenn die Befreiungen zunehmen, haben aber allein die Kosten zu tragen. Deshalb soll der Geb&#252;hrenausfall durch die Geb&#252;hrenbefreiungen der befreienden Beh&#246;rde &#252;bernommen werden. Dies w&#228;re ein Schritt, die Anstalten ebenso wie die Geb&#252;hrenzahler zu entlasten.</p>
<blockquote><p>„Beck: Die M&#246;glichkeiten der Anstalten, Geb&#252;hrenpotenziale zu erschlie&#223;en, sind ersch&#246;pft. Die wirtschaftliche Krise hat zu weiteren Ausf&#228;llen gef&#252;hrt, die Befreiungsquote steigt. Gleichzeitig sinkt die Akzeptanz der Geb&#252;hr. Die Konvergenz wird tats&#228;chlich erlebbar, d.h. immer mehr Ger&#228;te k&#246;nnen auch Rundfunk empfangen, obwohl sie haupts&#228;chlich einem anderen Zweck dienen. Bleibt alles wie es ist, rechnen wir bis 2020 mit bis zu einer Milliarde Euro Mindereinnahmen.“</p></blockquote>
<p>Nun, es gibt nur eine Chance, die Geb&#252;hreneinnahmen zu steigern: indem man &#252;ber die Haushaltsabgabe alle zur Kasse bittet, also auch diejenigen, die keinen Fernsehen oder kein Radio nutzen. Dies kann man uns dann als Demokratief&#246;rderung „verkaufen“, da ja der Rundfunk f&#252;r die Demokratie so wichtig ist.</p>
<p>Noch in den 50er Jahren w&#228;re niemand auf die Idee zu kommen, auch diejenigen, die beim Nachbarn mitfernsehen, zur Kasse zu bitten. Damals hatte die ARD gen&#252;gend Geld. Auch k&#228;me niemand auf die Idee, eine Geb&#252;hr auf Qualit&#228;tszeitungen von den B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern zu verlangen – unabh&#228;ngig davon, ob sie eine lesen.</p>
<p>Der Weg, alle empfangstauglichen Ger&#228;te geb&#252;hrenpflichtig zu machen, w&#228;re der falsche. Stattdessen k&#246;nnte eine Grundverschl&#252;sselung f&#252;r alle bisher frei empfangbaren Programme angebracht sein. Damit w&#252;rde sich die GEZ einigen Aufwand sparen, der Anteil der Rechtekosten f&#252;r Filme und Sport k&#246;nnte langfristig sinken, ARD und ZDF k&#246;nnten einen neuen technologischen Standard setzen. Sie k&#246;nnten sicherstellen, in Zukunft eine Plattform zu haben, bei der der Nutzer wei&#223;, dass sein Nutzerprofil nicht gespeichert wird. Dies w&#228;re ein Weg, wie vor allem die ARD den Geb&#252;hrenzahlerInnen auch f&#252;r eine geringere Geb&#252;hr mehr zu bieten h&#228;&#228;te.</p>
<p>Wenn die Anstalten bis 2020 eine Milliarde Euro j&#228;hrlich verlieren, sind dies ca. 15 Prozent des Gesamtetats. Das h&#246;rt sich viel an, doch man darf nicht vergessen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio 7,4 Milliarden Euro Jahreseinnahmen haben; nicht gerade wenig. Und selbst mit 6,4 Milliarden Euro w&#228;ren sie insgesamt gut finanziell ausgestattet – besser als z.B. die BBC.</p>
<p>Insbesondere in der ARD gibt es gro&#223;e Sparpotentiale. Um diese zu heben, bed&#252;rfte es allerdings auch interner Reformen. Die wird es nicht geben, wenn die Politik die sinkenden Gesamteinnahmen ausgleichen w&#252;rde, wobei dann die Rundfunkgeb&#252;hr um mehr als 1,50 Euro steigen m&#252;sste.</p>
<p>Vor allem fehlt es in der ARD an einem gerechten Finanzausgleich. Diejenigen Anstalten, die mehr Geb&#252;hren erhalten, als ihnen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zuerkannt hat, sollten diese Mittel in den Finanzausgleich geben. Dagegen wehren sich nicht nur die Intendanten der Gewinner-Anstalten, sondern auch deren Ministerpr&#228;sidenten. Medienpolitik ist immer auch Standortpolitik. Auf Geb&#252;hren-Millionen zu verzichten, ist man nicht bereit.</p>
<p><em>Ebenfalls zum Thema auf Carta: <a href="http://carta.info/17326/kurt-beck-rundfunk-gebuehren-gez/">Was uns Kurt Beck zum Thema Rundfunkgeb&#252;hren eigentlich sagen wollte</a></em>
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		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Datenschutz, Amateurfu&#223;ball, Hartz IV</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 09:17:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: Video-Verkehrs&#252;berwachung nur mit Rechtsgrundlage, DFB-Landesverband verbietet Amateurliga-Fotos, WDR: Drei-Stufen-Test ausgesetzt, keine GEZ-Befreiung bei ALG II mit Zuschl&#228;gen, Google muss Nutzerdaten herausgeben – und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/b5101b58f66473b6bddac1e527e30e" width="1" height="1" alt=""/><strong>Verfassungsgericht: Video-Verkehrs&#252;berwachung nur mit Rechtsgrundlage</strong><br />
Das Bundesverfassunsgericht hat in der vergangenen Woche klargestellt, dass das <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/88-BVerfG-Az-1-BvR-209,-269,-362,-420,-440,-48483-Volkszaehlungsurteil.html">Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung</a> nur nur auf Grundlage hinreichend bestimmter Gesetze eingeschr&#228;nkt werden kann. Die Karlsruher Richter gaben in ihrer Entscheidung einer Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 941/08) gegen eine Verkehrskontrolle mit Video-Aufzeichnung statt. Der dortige verdachtsunabh&#228;ngige Einsatz der Videotechnik war n&#228;mlich lediglich durch einen Minister-Erlass gedeckt. Dies reichte dem Zweiten Senat als Rechtsgrundlage f&#252;r einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung aber nicht aus. Das Gericht forderte vielmehr ein hinreichend bestimmtes und verh&#228;ltnism&#228;&#223;iges formelles Gesetz als Rechtsgrundlage.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1456-BVerfG-Video-Verkehrsueberwachung-nur-mit-Rechtsgrundlage.html">Die Einzelheiten zu der Entscheidung bei Telemedicus.</a></li>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/Videoueberwachung/843-BVerfG-Az-2-BvR-94108-Einschraenkbarkeit-der-informationellen-Selbstbestimmung.html">Der Volltext des Beschlusses vom 11.08.2009.</a></li>
</ul>
<p><strong>Weiterer DFB-Landesverband verbietet Fotos aus der Amateurliga</strong><br />
Der Nieders&#228;chsische Fu&#223;ball-Verband (NFV) untersagt Dritten ab sofort, Fotos von seinen Amateurfu&#223;ballspielen auf dem Mitmach-Portal „MyHeimat” oder vergleichbaren kommerziellen Plattformen zu ver&#246;ffentlichen. Der Verband st&#252;tzt sein Verbot auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in der <a href="http://www.telemedicus.info/article/1255-OLG-Stuttgart-Hartplatzhelden-Urteil-im-Volltext.html">Causa „Hartplatzhelden”</a>. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskr&#228;ftig; die Revision ist noch beim Bundesgerichtshof anh&#228;ngig. Es bahnt sich in Niederdachsen also wohl ein &#228;hnlicher Streit wie bei den Hartplatzhelden in Baden-W&#252;rttemberg oder beim <a href="http://www.heise.de/newsticker/Hessischer-Fussball-Verband-schiesst-YouTube-Videos-ab--/meldung/142813">hessischen DFB-Landesverband</a> an.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/DFB-Landesverband-will-Fussballfotos-von-Buerger-Reportern-untersagen--/meldung/144103">Die Einzelheiten bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Landgericht </strong><strong>G&#246;ttingen: Abofallenbetreiber zu Freiheitsstrafen verurteilt</strong><br />
Zu Beginn der letzten Woche verurteilte das Landgericht G&#246;ttingen eine Gruppe von drei Studenten wegen vollendeten gewerbsm&#228;&#223;igen Betrugs zu Freiheitsstrafen von sechs bis 18 Monaten. Die Strafvollstreckung wurde durch den Richterspruch zur Bew&#228;hrung ausgesetzt. Die Verurteilten hatten im Jahr 2007 unter der Domain „fabrik-einkauf.com” eine klassischen als Gewinnspiel getarnte Abofalle betrieben und damit etwa 100.000 Euro ergaunert.</p>
<ul>
<li><a href="http://blog.beck.de/2009/08/18/jura-studenten-wegen-web-abzocke-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt">Die Einzelheiten zum Verfahren beim beck-blog.</a><strong></strong></li>
</ul>
<p><strong>WDR-Rundfunkrat setzt den Drei-Stufen-Test aus</strong><br />
Der WDR-Rundfunkrat hat die durch den Intendanten im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorgelegten Telemedienkonzepte als unzureichend zur&#252;ckgewiesen. Infolge dessen hat das Gremium den Drei-Stufen-Test f&#252;r bestimmte Internet-Angebote des WDR zun&#228;chst abgebrochen. Die Konzepte entspr&#228;chen in weiten Teilen nicht den tats&#228;chlich vorhandenen Internetseiten des Senders. Aus diesem Grunde sei die Durchf&#252;hrung eines rechtlich unbedenklichen Drei-Stufen-Tests nicht m&#246;glich, so der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. Unterdessen wurde auch bekannt, dass mehrere Privatsender in ihren Stellungnahmen zum NDR-Telemedienkonzept dessen Unbestimmtheit scharf kritisiert haben.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.kress.de/cont/story.php?id=129845">Die Hintergr&#252;nde bei kress.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Bei ALG II mit Zuschl&#228;gen keine Rundfunkgeb&#252;hrenbefreiung</strong><br />
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-W&#252;rttemberg (Az. 2 S 1400/08) bereits im M&#228;rz entschieden, dass Empf&#228;nger von Arbeitslosengeld II samt Zuschl&#228;gen gem&#228;&#223; <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html">§ 24 SGB II</a> nicht die Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht erf&#252;llen. Dies gilt der Entscheidung aus Stuttgart zufolge selbst dann, wenn die Zuschl&#228;ge geringer als die monatlich zu zahlenden Rundfunkgeb&#252;hren sind. Denn die Anwendung der H&#228;rtefallregelung des <a href="http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_P6-4.htm">§ 6 Abs. 3 RGebStV </a>kommt nach Ansicht der Richter dabei nicht in Betracht.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.welt.de/wirtschaft/article4345079/Hartz-IV-bedeutet-nicht-immer-GEZ-Befreiung.html">Die Details zum Fall bei welt.de.</a></li>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/844-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-2-S-140008-Rundfunkgebuehrenpflicht-und-ALG-II.html">Die Entscheidung des VGH Baden W&#252;rttemberg vom 16.03.2009.</a></li>
</ul>
<p><strong>Kartellsenat des OLG D&#252;sseldorf verhandelt Liga-Streit</strong><br />
Am vergangenen Mittwoch war vor dem Oberlandesgericht D&#252;sseldorf Verhandlungsauftakt im Kartellrechtsstreit zwischen der Deutschen Fu&#223;ball-Liga (DFL) und dem Bundeskartellamt. In dem Verfahren wird &#252;ber eine Beschwerde der DFL gegen das Kartellamt verhandelt. Der Liga-Verband wirft der obersten Kartellbeh&#246;rde vor, neue Verwertungsmodelle der Liga durch eine blo&#223;e Pressemitteilung untersagt zu haben, noch bevor &#252;berhaupt ein entsprechender hoheitlicher Beschluss in der Welt war. Die DFL sieht darin ein Versto&#223; gegen das Rechtsstaatsprinzip. Den Ausf&#252;hrungen des Gerichts am ersten Verhandlungstag zufolge teilt der Erste Kartellsenat des OLG D&#252;sseldorf aktuell die Einsch&#228;tzungen der DFL wohl nicht. F&#252;r die Verk&#252;ndung einer Entscheidung wurde der 16. September 2009 als Termin festgelegt.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/bundesliga-entscheidung-im-streit-dfl-kartellamt-vertagt_aid_427714.html">Die Einzelheiten zum Verfahren sind bei Focus Online aufbereitet.</a></li>
</ul>
<p><strong>Telekom-Chef kritisiert europ&#228;ische Breitband-Regulierung</strong><br />
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, hat in der vergangenen Woche die europ&#228;ische Telekommunikations-Regulierung beim Zugang zu Breitbandnetzen scharf kritisiert. Dabei ging er insbesondere mit der EU-Kommission hart ins Gericht. Denn die Br&#252;ssler Beh&#246;rde wolle zum einen den Breitbandausbau weiter mit Regulierungsma&#223;nahmen forcieren, die Nutzungsentgelte in diesem Bereich aber immer weiter senken. So sei nach Meinung von Obermann letztlich jedoch ein solcher Netzausbau nicht zu finanzieren. In Deutschland sind unterdessen die Verhandlung &#252;ber die Vorleistungsprodukte beim VDSL-Zugang zwischen der Deutschen Telekom und den Branchenverb&#228;nden Breko und VATM gescheitert.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.zeit.de/newsticker/2009/8/19/iptc-bdt-20090819-354-22139640xml">Die Hintergr&#252;nde zur Kritik von René Obermann bei zeit.de.</a></li>
<li><a href="http://www.golem.de/0908/69224.html">Die Hintergr&#252;nde zum Scheitern der nationalen VDSL-Verhandlungen bei golem.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>USA: Google muss erstmals Nutzerdaten herausgeben</strong><br />
Ein Gericht in den USA hat erstmals vom Internet-Riesen Google die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt. Hintergrund des Verfahrens war eine Pers&#246;nlichkeitsrechtsverletzung durch einen Blogeintrag auf einer Google-Plattform. Das Opfer der Tat suchte daraufhin gerichtliche Hilfe und hatte nun Erfolg: Google ist inzwischen dem gerichtlichen Auskunftsersuchen nachgekommen und hat den Blogautor namentlich benannt. Im Vorfeld des Prozesses hatte Google die Herausgabe der Daten unter Bezugnahme auf die Meinungsfreiheit seiner Nutzer noch verweigert.</p>
<ul>
<li><a href="http://meedia.de/details/article/google-muss-blogger-identitt-preisgeben_100022702.html">Meldung bei meedia.de.</a></li>
</ul>
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		<title>&#8220;Echo&#8221; bei der ARD: fast 2 Mio. Geb&#252;hrengelder verschwendet und ein bisschen Schleichwerbe-Verdacht</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Nov 2008 15:55:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Eindruck, die ARD habe aufgrund eines h&#246;heren Gebots den Zuschlag erhalten, sei falsch. Ausschlaggebend f&#252;r den Senderwechsel des Echo seien "andere Faktoren" gewesen, so Schreiber.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/05d6479ce8c02d25dfd6c20d0583d6" alt="" width="1" height="1" />Im kommenden Februar wird die <em>ARD</em> &#8211; nicht mehr <em>RTL</em> &#8211; die Gala zum Musikpreis <em><a href="http://www.echopop.de/verleihung.htm">Echo</a></em> &#252;bertragen, wie die S&#252;ddeutsche Zeitung heute <a href="http://www.sueddeutsche.de/751380/700/2635498/ARD-kauft-den-Echo.html">schreibt</a>. In den vergangenen Jahren zahlte RTL rund 1,5 Millionen Euro f&#252;r die &#220;bertragungsrechte. Nun bot die ARD offenbar etwas mehr. Von &#8220;knapp 2 Millionen Euro&#8221;<a href="http://www.sueddeutsche.de/751380/700/2635498/ARD-kauft-den-Echo.html"></a> berichtet die SZ. <em>ARD</em>-Unterhaltungschef Thomas Schreiber <a href="http://www.dwdl.de/article/story_18598,00.html">betont</a>, dass es weniger als 2 Millionen Euro seien. Der Eindruck, die <em>ARD</em> habe aufgrund eines h&#246;heren Gebots den Zuschlag erhalten, sei falsch. Ausschlaggebend f&#252;r den Senderwechsel des <em>Echo</em> seien &#8220;<strong>andere Faktoren</strong>&#8221; gewesen, so Schreiber.</p>
<p>Diese Petitesse aus dem t&#228;glichen Programmbetrieb ist aus gleich zwei Gr&#252;nden <strong>medienpolitisch bemerkenswert</strong>:</p>
<p>&#8211; Die <em>Echo</em>-Verleihung wird im Abendprogramm ausgestrahlt. Das Geld f&#252;r die &#220;bertragungsrechte kann daher nicht durch Werbung gegenfinanziert werden. Es stammt allein aus Geb&#252;hrenmitteln. Diese fast 2 Millionen Geb&#252;hrengelder werden verschwendet &#8211; denn es entsteht dadurch kein Programminhalt, den es nicht auch sonst gegeben h&#228;tte. Schlimmer noch, die <em>ARD</em> nutzt ihre Geb&#252;hrengelder um die private Konkurrenz auszustechen. Solches Gebaren wird <em>ARD</em> und <em>ZDF</em> mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag im Internet zum Gl&#252;ck weitgehend untersagt. Denn es f&#252;hrt zu nichts: Die Geb&#252;hrenfinanzierung sind dazu da, ein Programm zu machen, dass es sonst nicht geben w&#252;rde &#8211; nicht eine staatliche Hilfe im Ringen mit der privaten Konkurrenz. Diese 2 Millionen Euro h&#228;tte man besser in eine zielf&#252;hrende Dokumentation &#252;ber die Finanzkrise investiert.</p>
<p>&#8211; Erstaunlich ist die Antwort, die <em>CARTA</em> von der <em>Das Erste</em>-Pressestelle auf die Frage erhielt, welches denn die &#8220;anderen Faktoren&#8221; seien, welche die <em>Echo</em>-Vergabe an die <em>ARD</em> erleichtert h&#228;tten. Entscheidend, so hei&#223;t es, sei das &#8220;<strong>umfangreiche Crosspromotion-Paket</strong>&#8221; der <em>ARD</em>-H&#246;rfunkwellen gewesen. Im Klartext: Die ARD hat den Zuschlag zur Echo-&#220;bertragung auch mit dem Versprechen erkauft, auf den anstaltseigenen Radiostationenen kr&#228;ftig f&#252;r die <em>Echo</em>-Verleihung zu trommeln. In welcher Form &#8211; ob nur mit Jingles oder auch mit redaktionellen Beitr&#228;gen &#8211; ist unklar. Es bedarf jedoch wenig Phantasie, dass die ARD mit der Kooperation eine affirmative und positive Pr&#228;senz des <em>Echo</em> in <em>ARD</em>-H&#246;rfunkprogrammen indirekt zugesichert hat. Damit werden die <em>ARD</em>-H&#246;rfunkwellen zu Promotion-Vehikeln der <em>Das Erste</em>-Programmdirektion. <strong>Auch nach den Tour de France-Erfahrungen l&#228;sst sich die ARD bereitwillig von Veranstaltern als Promotion-Maschine buchen</strong> &#8211; und nutzt ihre diesbez&#252;gliche Macht auch noch, um private Konkurrenten zu &#252;berbieten. Das Crosspromotion-Paket n&#228;hrt den Verdacht, dass auch in Sachen <em>Echo</em> die <em>ARD</em>-Berichterstattung in die N&#228;he von Schleichwerbung abdriften k&#246;nnte.</p>
<p>Die <em>ARD</em> gibt sich in Sachen Rechtekosten und Crosspromotion-Paket f&#252;r den <em>Echo</em> selbstredend zugekn&#246;pft. Dazu g&#228;be man keine detaillierten Ausk&#252;nfte. Das seien Vertragssachen unter Verschluss. In Bezug auf die H&#246;he der Rechte-Kosten ist dies &#228;rgerlich &#8211; der Geb&#252;hrenzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, was ihn auch die einzelne Sendung kostet. In Bezug auf die Promotionsverbarung ist dies absolut fahrl&#228;ssig.</p>
<p>Von in Sonntagsreden gerne aufgestellten Transparenz-Grunds&#228;tzen ist die <em>ARD</em> noch sehr weit entfernt. Einen Rundfunkrat, bei dem man sich &#252;ber das Vergehen der <em>Das Erste</em>-Programmdirektion beschweren k&#246;nnte, gibt es &#252;brigens nicht.
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