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	<title>CARTA &#187; Internet-Regulierung</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>KEK: Auch mit dem Internet ist die Vielfalt der Medien in Gefahr</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 05:00:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die KEK hat in ihrem j&#252;ngsten Medienkonzentrationsbericht eine flexibel anwendbare „medien&#252;bergreifende Vielfaltssicherung“ gefordert. Im Interview spricht Insa Sjurts, der Vorsitzenden der Kommission, &#252;ber die 500-Nutzer-Grenze, gelenkte Zuschauerstr&#246;me im Internet, Meinungsmacht im Netz und das verhinderte Bundestagsfernsehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/14e61059cf764bafbd7f652476fcc301" alt="" width="1" height="1" /><em>Frau Sjurts, was ist medien&#252;bergreifende Vielfaltssicherung?</em></p>
<p>Prof. Dr. Insa Sjurts (<a href="http://www.kek-online.de/">KEK</a>): Eine medien&#252;bergreifende Vielfaltssicherung ber&#252;cksichtigt, dass Medienunternehmen heutzutage durchweg auf mehreren Teilm&#228;rkten aktiv sind. Durch crossmediale Positionierung entstehen neue Potenziale f&#252;r Vielfaltsgef&#228;hrdung. Das gilt es, in den Blick zu nehmen.</p>
<p><em>Welche sind das?</em></p>
<div id="attachment_35471" class="wp-caption alignright" style="width: 228px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/insa_sjurts.jpg"><img class="size-medium wp-image-35471" title="insa_sjurts" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/insa_sjurts-218x300.jpg" alt="" width="218" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Insa Sjurts: &quot;Die Vielf&#228;ltigkeit der Angebote im Internet kommt beim Rezipienten nicht an.&quot;</p></div>
<p>Die Gef&#228;hrdungen bei Crossmedialit&#228;t ergeben sich daraus, dass dem Rezipienten die gleichen Medieninhalte in verschiedenen Teilm&#228;rkten immer wieder begegnen. Aus der Sicht der Anbieter ist das nur allzu verst&#228;ndlich: Content-Produktion ist teuer. Und wenn man teuer produziert und gleichzeitig hohe Kostendegressionseffekte in der Produktion hat, muss man versuchen, m&#246;glichst gro&#223;e St&#252;ckzahlen abzusetzen – im Medienbereich hei&#223;t das, eine m&#246;glichst gro&#223;e Anzahl von Rezipienten zu erreichen. Dies l&#228;sst sich gut &#252;ber unterschiedliche Teilmedien bewerkstelligen.</p>
<p>Wenn der Nutzer aber in den verschiedenen Medien immer wieder auf die gleichen Inhalte trifft, ger&#228;t die Meinungsvielfalt unter Druck.</p>
<p><em>Es herrscht die Auffassung, dass im Internet neue Player zu den klassischen Medien hinzukommen. Wird die Gefahr dadurch nicht beseitigt?</em></p>
<p>Das Internet bietet Vielf&#228;ltigkeit nur auf den ersten Blick. Fragt man danach, ob die Vielfalt den Nutzer auch erreicht, ist Skepsis angebracht.</p>
<p>In einem Dschungel von Angeboten, in dem sich <strong>der Nutzer</strong> kaum orientieren kann und unsicher dar&#252;ber ist, welchem Content er vertrauen kann und welchem nicht, <strong>orientiert er sich an den bekannten Marken</strong>. In der Folge haben die klassischen Medienanbieter wie Spiegel, Stern, ARD, ZDF, RTL oder Sat.1 einen Wettbewerbsvorteil. Dorthin bewegen sich die Rezipientenstr&#246;me. Die Vielf&#228;ltigkeit der Angebote im Internet kommt beim Rezipienten nicht an.</p>
<p><em>Man diskutiert dar&#252;ber, ob Suchmaschinen durch ihre dominierende Rolle die Vielfalt gef&#228;hrden k&#246;nnten. Nun sagen Sie, dass es weiterhin die klassischen Medien sind, die dominieren. Wie kommt das? </em></p>
<p>Hierin liegt ein zweiter Aspekt der Gef&#228;hrdung der Vielfalt. Zum einen gef&#228;hrden crossmediale Positionierungen die Vielfalt, weil sie Rezipientenstr&#246;me lenken. Diese gleiche Lenkungsfunktion kommt aber auch den <strong>Orientierungsdienstleistern</strong> zu, also Suchmaschinen oder auch EPGs. Dies <strong>sind Akteure, die als Gatekeeper f&#252;r den Rezipienten die Selektion der Angebote &#252;bernehmen</strong>. Genau diese Position ist extrem machtvoll. Eine Suchmaschine wie Google hat heute Autorit&#228;t, man verl&#228;sst sich auf sie. Es ist die am meisten verbreitete Startseite.</p>
<p><em>Der Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag ist bislang sehr TV-zentriert, woraus sich auch Ihr Auftrag ableitet. Ist das angesichts der eben genannten Bewertung in dieser crossmedialen Situation noch gerechtfertigt?</em></p>
<p>Diese Herangehensweise ist solange gerechtfertigt, wie das Fernsehen noch Leitmedium ist. Wenn das Fernsehen jedoch an Relevanz verliert und andere Medien an Bedeutung gewinnen, muss sich auch der medienkonzentrationsrechtliche Fokus &#228;ndern. Derzeit jedoch befindet man sich mit der Fernsehzentriertheit noch auf der H&#246;he der aktuellen Medienentwicklung.</p>
<p>Auf lange Sicht aber muss man sich &#252;ber das Thema einer systematisch verankerten crossmedialen Perspektive Gedanken machen.</p>
<p><em>Wie bewerten Sie die Wirkung des Internets?</em></p>
<p>Um den Meinungseinfluss eines Mediums zu bestimmen, legen wir die Kriterien <strong>Aktualit&#228;t, Breitenwirkung und Suggestivkraft</strong> an. Hinsichtlich der Aktualit&#228;t unterscheiden sich Internet und Fernsehen nicht; in beiden Medien kann man umgehend, schon wenige Minuten nach einem Ereignis, aktuelle Informationen &#252;bermitteln.</p>
<p>Die Suggestivkraft meint die Art und Weise, wie Inhalte an den Rezipienten vermittelt werden. Auch hier unterscheiden sich Internet und Fernsehen nicht: Beide nutzen Text, Bild und Ton.</p>
<p>Der einzige Unterschied der beiden Medien liegt (noch) in der Breitenwirkung. W&#228;hrend in Deutschland Fernsehen fl&#228;chendeckend verbreitet ist und genutzt wird, gilt dies nicht f&#252;r das Internet. Hier haben wir zwar mittlerweile schon einen Anteil an Internetnutzern von rund 70 Prozent, beim Fernsehen aber sind es nahezu 100 Prozent. Im Ergebnis liegt also der Meinungseinfluss des Internets noch hinter dem Fernsehen.</p>
<p><em>Wie sehen Sie unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt und der m&#246;glichen Konzentration die Entwicklung des Hybridfernsehers? Damit kommt das Internet direkt auf den Fernseher und die Wirkung steigt auf 100 Prozent.</em></p>
<p>Theoretisch ja, praktisch nein. Denn wer hat heute einen Hybridfernseher zu Hause? Glaubt man den einschl&#228;gigen Studien, sollen 2015 erst gut die H&#228;lfte aller Haushalte mit diesen TV-Ger&#228;ten ausgestattet sein. Insoweit &#228;ndert sich am obigen Befund so schnell nichts. Systematisch aber ist Hybridfernsehen mit Blick auf die Vielfaltssicherung hoch interessant. Durch die technische N&#228;he von Internet und TV in einem Endger&#228;t wird das Switching zwischen beiden Medien f&#252;r den Nutzer sehr viel leichter. Jeder Hinweis auf ein Internetangebot, der in eine TV-Sendung integriert wird, kann sofort aufgegriffen und das Angebot besucht werden.</p>
<p>Nutzerstr&#246;me lassen sich lenken. Im Vorteil sind auch hier wieder jene Akteure, die &#252;ber starke crossmediale Positionen verf&#252;gen, nicht die vielen kleinen Akteure, die allein im Internet pr&#228;sent sind. Sie profitieren kaum von diesen neuen M&#246;glichkeiten. <strong>Hybridger&#228;te f&#246;rdern den Tunnelblick auf die gro&#223;en starken Marken</strong>.</p>
<p><em>Wer entscheidet dar&#252;ber, mit welchen Themen Sie sich konkret befassen?</em></p>
<p>Die Themen ergeben sich im Kontext der F&#228;lle, die wir medienkonzentrationsrechtlich zu behandeln haben. So gibt es F&#228;lle, die die Frage der crossmedialen Verflechtung aufwerfen, bei anderen F&#228;llen kommt das Thema der Staatsferne in den Blick. Als KEK haben wir keine Befugnisse, systematisch neue Fragestellungen zu suchen und zu thematisieren. Unser Aufgaben- und Bezugspunkt sind unsere konkreten F&#228;lle.</p>
<p><em>Wo ist das bei der Staatsferne der Fall?</em></p>
<p>Das Thema der Staatsferne kommt dort in den Blick, wenn staatliche Akteure sich im TV-Bereich engagieren wollen. So schauen wir genauer hin, wenn die Deutsche Telekom im TV-Bereich aktiv wird oder der Deutsche Bundestag Fernsehen veranstalten m&#246;chte.</p>
<p><em>Mit welchem Ergebnis?</em></p>
<p>Im Falle von „LIGA total!“ und der Deutschen Telekom wurde sichergestellt, dass die Telekom keinen Einfluss auf das Programm hat. Und ein Parlamentsfernsehen, wie es der Bundestag vorhatte, kam ja nicht zustande.</p>
<p><em>Sie haben auf die Gefahren crossmedialer Meinungsmacht hingewiesen. Welche politischen Konsequenzen muss man daraus ziehen?</em></p>
<p>Das Recht muss die crossmedialen Positionen st&#228;rker ins Visier nehmen. Mit unserem Vorschlag zur Neufassung des § 26 RStV haben wir genau das versucht. Unser Vorschlag macht aber noch mehr. Er versucht, einen Mittelweg zu finden zwischen der – in Zeiten dynamischer Medienentwicklung – erforderlichen Flexibilit&#228;t von gesetzlichen Regelungen einerseits und andererseits der Rechtssicherheit, die Unternehmen aus guten Gr&#252;nden einfordern.</p>
<p>Dies gelingt, indem wir f&#252;r M&#228;rkte, die mit Blick auf ihren Meinungseinfluss vergleichsweise geringen Ver&#228;nderungen unterliegen – dies sind Tageszeitungen und H&#246;rfunk – feste Umrechnungsgr&#246;&#223;en von Marktanteilen vorschlagen. Ein Marktanteil von 2,5 Prozent entspr&#228;che dann einem Zuschaueranteil von x Prozent im Fernsehen. Die Festlegung der H&#246;he des korrespondierenden Zuschaueranteils &#252;berlassen wir dabei dem Gesetzgeber.</p>
<p>In den M&#228;rkten, in denen so eine Generalisierung nicht zul&#228;ssig ist, insbesondere im Internet, muss man dagegen von Fall zu Fall unter der Ber&#252;cksichtigung unserer Gewichtungskriterien die Umrechnung vornehmen. <strong>Crossmediale Betrachtung und Flexibilit&#228;t – das sind die Herausforderungen, vor denen das Medienkonzentrationsrecht aktuell steht.</strong></p>
<p><em>Ab wann liegt, bei crossmedialer Betrachtung, vorherrschende Meinungsmacht vor?</em></p>
<p>Vorherrschende Meinungsmacht liegt vor, wenn die Kumulation der Marktpositionen auf den medienrelevanten verwandten M&#228;rkten einem Zuschaueranteil von 30 Prozent im Fernsehmarkt entspricht.</p>
<p><em>Gibt es einen Mindestanteil am Fernsehmarkt?</em></p>
<p>Die Position im Fernsehen darf nicht nur marginal sein; sonst fehlt es an der Legitimation. Hier d&#252;rfte bei ca. 15 Prozent eine m&#246;gliche Grenze f&#252;r die Betrachtung liegen.</p>
<p><em>Welche Relevanz haben f&#252;r Sie Fernsehangebote die nur &#252;ber das Internet verbreitet werden?</em></p>
<p>Beim internetbasierten Rundfunk orientieren wir uns an den &#220;berlegungen des Gesetzgebers. Nach § 2 Abs. 3 RStV wird bei einem internetbasierten Rundfunkangebot eine f&#252;r die Einstufung als Rundfunk gen&#252;gend hohe Verbreitung erreicht, wenn ein Angebot von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden kann.</p>
<p>Die Angebote m&#252;ssen sich dabei zumindest auch an Nutzer in Deutschland richten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sie in deutscher Sprache angeboten werden oder Inhalte mit Deutschlandbezug aufweisen.</p>
<p><em>Das ist aber sehr umstritten&#8230;</em></p>
<p>Das ist richtig. <strong>Der Wert von 500 oder mehr Nutzern ist l&#228;ngst &#252;berholt</strong>. Dies zeigt aber einmal mehr, dass starre Werte im Kontext des Internets wenig Sinn machen. F&#252;r das deutsche Medienkonzentrationsrecht w&#252;nsche ich mir deshalb auch eine sachgerechte L&#246;sung, die dynamisch ist und zuk&#252;nftige Entwicklungen im Blick hat.</p>
<p><em>Was ist „sachgerecht“?</em></p>
<p>Sachgerecht bedeutet f&#252;r mich ein Denken von der Aufgabe her; in unserem Fall also ein Denken, das die effektive Sicherung von Meinungsvielfalt in den Mittelpunkt stellt und alle Regelungsvorschl&#228;ge aus diesem Ziel ableitet und wohl begr&#252;ndet. Politische &#220;berlegungen sind kein guter Startpunkt f&#252;r sachgerechte Ver&#228;nderung.</p>
<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="alignleft size-full wp-image-35439" title="promedia11" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/promedia11.jpg" alt="" width="150" height="214" /></a></p>
<p><em>Dieses Interview von Juliane Gille mit Prof. Dr. Insa Sjurts, Vorsitzende der KEK, erschien unter dem Titel „KEK fordert eine crossmediale Vielfaltssicherung“ im medienpolitischen Fachmagazin <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>, Ausgabe 11/2010, das mit Carta kooperiert.</em></p>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=35453&amp;md5=61ece7ecc8d2aa5e7b810743255fdc74" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Netzneutralit&#228;t: Erster Aufschlag der Enquete-Kommission </title>
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		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 17:59:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hubertus Gersdorf</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Montag befasste sich die Enquete-Kommission mit einer der Fundamental-Fragen des Internets: Wie h&#228;lt man es mit der Netzneutralit&#228;t? Dabei sind  Diskriminierungsverbote bereits Teil zahlreicher medienbezogener Gesetze. Die Netzneutralit&#228;t sollte in Zukunft ein zentrales, aber wohl kein absolutes Prinzip sein. Dass Provider politisch missliebige Inhalte nicht blockieren d&#252;rfen, ist aber zum Gl&#252;ck schon l&#228;ngst gekl&#228;rt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/6d3adac30b8d4001b6e3a860ec55004e" alt="" width="1" height="1" /><em>„Die Blockade missliebiger Inhalte durch einen Netzbetreiber ist unzul&#228;ssig und durch das Grundgesetz nicht gedeckt.“</em></p>
<p>Ein Kabelnetzbetreiber erschwert oder blockiert den Zugang zu einem Forum, in dem sich seine Kunden und weitere Nutzer kritisch zum Service des Unternehmens &#228;u&#223;ern. Ein Mobilfunknetzbetreiber sperrt bzw. verbietet im Wege Allgemeiner Gesch&#228;ftsbedingungen die Nutzung eines VoIP-Dienstes, weil sein Telefongesch&#228;ft kannibalisiert wird. F&#252;r den Abruf von YouTube oder die Benutzung eines P2P-Dienstes bittet ein Netzbetreiber seine Kunden gesondert zur Kasse, weil das Datenvolumen so hoch ist und gro&#223;e Teile der Bandbreite verschlingt. Ein anderer Netzbetreiber sperrt den Zugang zu YouTube, weil sich YouTube weigert, den vom Netzbetreiber verlangten Preis f&#252;r den Transport im Netz zu entrichten. Auf das Angebot eines konkurrierenden Videoangebots kann ein Nutzer nicht zugreifen, weil der Netzbetreiber einen eigenen Videodienst betreibt und diesen vor unliebsamer Konkurrenz zu sch&#252;tzen sucht.</p>
<p>Diese F&#228;lle stammen nicht aus dem Reich realit&#228;tsferner Fantasie. Einige bilden traurige Wirklichkeit ab, andere entsprechen einem durchaus realistischen Szenario. Alle diese Beispiele illustrieren die Aktualit&#228;t, die Brisanz und die Vielgestaltigkeit der Diskussion um die Netzneutralit&#228;t. Im Kern geht es hierbei um die Frage, ob ein <strong>Netzbetreiber verpflichtet ist, im Internet s&#228;mtliche Daten gleichberechtigt und unver&#228;ndert zu &#252;bertragen.</strong> Oder ist er berechtigt, bestimmte Inhalte, Inhaltsdienste oder Telekommunikationsdienste zu blockieren, einen unterschiedliches Quality of Service f&#252;r einzelne Dienstgruppen vorzusehen, etwa bestimmte Echtzeitdienste (IPTV, VOD, Gaming etc.) zu priorisieren, oder bei der Entgeltgestal­tung auf der Endnutzer- bzw. Dienstanbieterseite zu differenzieren?</p>
<p>Die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft hat sich dieses Fundamental-Problems des Internet angenommen. Sie wird die zentrale Aufgabe angehen, das schwierige Spannungs-Verh&#228;ltnis zwischen der Rezipienten- und Meinungsfreiheit der Nutzer sowie den legitimen ebenfalls grundrechtlich gesch&#252;tzten Interessen der Telekommunikations- und Inhalte-Dienstanbieter einerseits und den berechtigten kommerziellen Interessen der Netzbetreiber andererseits sorgf&#228;ltig zu analysieren und ggf. Regulierungsvorschl&#228;ge zu unterbreiten, die den unterschiedlichen Interessen angemessen Rechnung tragen.</p>
<p>In ihrer <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/30091915_kw24_pa_enquete/index.html">&#246;ffentlichen Sitzung</a> am 14. Juni 2010 hat die Enquete-Kommission &#252;ber das Thema der Netzneutralit&#228;t das erste Mal beraten. Einig war man sich darin, dass zun&#228;chst der schillernde und facettenreiche Begriff der Netzneutralit&#228;t n&#228;her konturiert werden m&#252;sse, weil sich erst auf der Grundlage einer <strong>klaren Begriffsbestimmung</strong> die relevanten Probleme ableiten lassen und diese sachgerecht gel&#246;st werden k&#246;nnen. Als sinnvoll wurde es weiter erachtet, die einzelnen Erscheinungsformen einer m&#246;glichen Ungleichbehandlung von Dienstanbietern aufzuzeigen, weil die <strong>verschiedenen Diskriminierungs-Tat­be­st&#228;nde</strong> durch spezifische Eigenarten und Besonderheiten kennzeichnet sind, die eine differenzierende Betrachtung unter Verzicht auf nivellierende Einheitsl&#246;sungen notwendig erscheinen lassen. Als unverzichtbar wurde es schlie&#223;lich angesehen, zun&#228;chst das <strong>geltende Recht</strong> daraufhin zu konsultieren, ob es hinreichenden Schutz gegen m&#246;gliche Diskriminierungen bietet. Erst wenn im geltenden Recht Schutzl&#252;cken bestehen, stellt sich die Frage nach neuen Regulierungstatbest&#228;nden und ‑instrumenten.</p>
<p><strong>Schutz vor Blockade missliebiger Inhalte durch den Netzbetreiber</strong></p>
<p>Halbwegs Entwarnung kann gegeben werden, soweit es um die Frage geht, ob ein Netzbetreiber den Zugang zu politisch missliebigen Inhalten blockieren darf. Die Antwort lautet eindeutig: Nein! Die Meinungs- und Informationsfreiheit sind elementare Grundrechte, die nicht zur Disposition der Netzbetreiber stehen. Bereits im Jahr 1969 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein Unternehmen unter Ausnutzung seiner wirtschaftlichen Machtstellung die Meinungsfreiheit Dritter nicht beeintr&#228;chtigen darf.</p>
<p>In dem bekannten <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv025256.html">Blinkf&#252;er</a>-Fall, ging es darum, ob der Axel Springer-Verlag Zeitungs- und Zeitschriftenh&#228;ndlern mit dem Boykott seiner Presseerzeugnisse f&#252;r den Fall drohen durfte, dass die H&#228;ndler weiterhin die Wochenzeitung „Blinkf&#252;er“ vertreiben, in der die „ostzonalen Rundfunk- und Fernsehprogramme“ abgedruckt waren. Das Bundesverfassungsgericht hat unmissverst&#228;ndlich klargestellt, dass ein vornehmlich mit wirtschaftlichen Machtmitteln durchgesetzter Boykott missliebiger Zeitungsverlage unzul&#228;ssig, ja nicht einmal grundrechtlich gesch&#252;tzt ist.</p>
<p>Nicht anders zu bewerten ist die Zugangsblockade zu missliebigen Inhalten durch einen Netzbetreiber: Er katapultierte sich ins grundrechtliche Abseits, er stellte sich au&#223;erhalb der Rechtsordnung. Betroffene Nutzer k&#246;nnen hiergegen mit den Mitteln des Zivilrechts vorgehen. Von Ausgeliefertsein und Schutzlosigkeit kann nicht die Rede sein. Gleichwohl erscheint es durchaus diskutabel, ob in diesem Fall schwerwiegender Verletzung der Netzneutralit&#228;t neben den zivilrechtlichen Schutz noch ein aufsichtsrechtliches Schutzinstrumentarium (BNetzA o.&#228;.) treten sollte. Hierzu m&#252;ssten freilich die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.</p>
<p><strong>Schutz durch Plattformregulierung der L&#228;nder</strong></p>
<p>Auch Inhalteanbieter (Rundfunkveranstalter und vergleichbare Telemedien) sind nach geltendem Recht keinesfalls schutzlos gestellt. Ihnen kommt der Schutz der landesrechtlichen Plattformregulierung (§§ 52 ff. RStV; Zugangssatzung der Landesmedienanstalten) zugute. Es gilt sorgsam zu analysieren, wie weit dieser Schutz im Einzelnen reicht und ob ggf. nicht hinnehmbare Schutzl&#252;cken bestehen. Es ist wichtig herauszustellen, dass die Plattformregulierung keinen umfassenden Schutz bietet.</p>
<p>Schutzl&#252;cken bestehen, weil der Schutz von Telekommunikationsdienstanbietern und Telemedien, die in ihrer Wirkung Rundfunkprogrammen nicht „vergleichbar“ sind, (aus Kompetenzgr&#252;nden) von der Plattformregulierung der L&#228;nder nicht erfasst sind. Gleichwohl lohnt sich eine sorgf&#228;ltige Analyse, ob nicht die Plattformregulierung als Referenzgebiet f&#252;r die um die Netzneutralit&#228;t rankenden Probleme dienen k&#246;nnte.</p>
<p>Lassen sich die <strong>Ordnungsprinzipien der Plattformregulierung</strong>, wie beispielsweise <a href="http://carta.info/23856/kommunikative-grundversorgung-sicherung-der-netzneutralitaet-durch-must-carry-regeln/">Must-Carry-Modell</a>, Verbot der eigenm&#228;chtigen Ver&#228;nderung von Inhalten und der eigenm&#228;chtigen Vermarktung von Inhalten durch den Netzbetreiber, Diskriminierungsverbote, auf die Problemfelder der Netzneutralit&#228;t &#252;bertragen?</p>
<p><strong>Schutz durch Telekommunikationsrecht</strong></p>
<p>Und keinesfalls darf man den Schutz durch das Telekommunikationsrecht &#252;bersehen. Der EU-Rechtsrahmen im Bereich des Telekommunikationsrechts, der bis Mitte n&#228;chsten Jahres umzusetzen ist, geht die Problematik der Netzneutralit&#228;t (behutsam) an.</p>
<p>Dort hei&#223;t es, dass es Endnutzern m&#246;glich ist, „Informationen abzurufen oder zu verbreiten oder beliebige Anwendungen und Dienste zu benutzen“ (Art. 8 Absatz 4 Buchstabe g Rahmenrichtlinie 2009). Weiter wird den nationalen Regulierungsbeh&#246;rden die Aufgabe der Qualit&#228;tssicherung zugewiesen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Regulierungsbeh&#246;rden in der Lage sind, Mindestanforderungen an die Dienstqualit&#228;t der Netzbetreiber festzulegen, um „eine Verschlechterung der Dienste und eine Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern“ (Art. 22 Absatz 3 Universaldienstrichtlinie 2009).</p>
<p>In erster Linie setzt der EU-Rechtsrahmen jedoch auf Transparenz, soweit Netzbetreiber bestimmte Dienste priorisieren oder in sonstiger Weise von der Netzneutralit&#228;t abweichen. Netzbetreiber unterliegen in diesem Fall erh&#246;hten Transparenzanforderungen (Art. 20 Absatz 1 Buchstabe b und Art. 21 Absatz 3 Buchstabe c und d Universaldienstrichtlinie 2009). Schlie&#223;lich ist vorgesehen, dass die Kommission bis Ende 2010 einen Bericht &#252;ber den Zustand der Netzneutralit&#228;t vorlegt und ggf. weitere Leitlinien vorschl&#228;gt.</p>
<p>Eine weitere Kernfrage wird sein, welche Netzunternehmen zur Netzneutralit&#228;t verpflichtet werden sollen: Alle Unternehmen oder nur <strong>Unternehmen mit betr&#228;chtlicher Marktmacht</strong>? Hierbei sollte man den Blick auf § 40 TKG richten, der zeigt, dass <strong>Netzneutralit&#228;t keinesfalls ein durchg&#228;ngiges und absolut geltendes Prinzip</strong> ist. Nach dieser Bestimmung k&#246;nnen zur freien Betreiberauswahl (Call by Call und Preselection) nur Unternehmen mit betr&#228;chtlicher Marktmacht (Deutsche Telekom AG) und nicht alle Netzbetreiber verpflichtet werden. Netzbetreiber ohne Marktmacht m&#252;ssen also – in Abweichung von der Netzneutralit&#228;t – eine freie Betreiberauswahl nicht erm&#246;glichen.</p>
<p>Es gibt gute Gr&#252;nde, diesen asymmetrischen, nur Unternehmen mit betr&#228;chtlicher Marktmacht erfassenden Regulierungsansatz zum Leitprinzip einer m&#246;glichen Netzneutralit&#228;tsregulierung zu machen. Aber um nicht falsch verstanden zu werden: Das gilt nicht f&#252;r die Blockade missliebiger Inhalte durch einen Netzbetreiber. Dieses Verbot gilt absolut und f&#252;r jeden Netzbetreiber. Der Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit genie&#223;t nach unserer Verfassung einen herausragenden Stellenwert.</p>
<p><strong>Fazit und Ausblick</strong></p>
<p>Man sieht: Auf die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft kommt viel Arbeit zu. Doch auch hier gilt, dass man das Rad nicht neu erfinden muss. Erfahrungen mit und Erkenntnisse aus der Regulierung des Rundfunks- und Telekommunikationsbereichs sollten genutzt werden, um die notwendige Balance zwischen den legitimen Interessen der Netzbetreiber einerseits und den berechtigten Belangen der Nutzer sowie Dienstanbieter andererseits herzustellen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><em>Prof. Dr. Hubertus Gersdorf ist Inhaber der Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur f&#252;r Kommunikationsrecht an der Universit&#228;t Rostock und sachverst&#228;ndiges Mitglied der vom Deutschen Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft.</em></p>
<p>Ein Video des &#246;ffentlichen Teils der Sitzung der Enquete-Kommission kann  man auf <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/30091915_kw24_pa_enquete/index.html">bundestag.de</a> anschauen.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=29117&amp;md5=ff7f3c07d633128fe1c21efd92f6218c" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Eroberungsfeldzug im achten Kontinent: Skalppr&#228;mien im Internet</title>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 15:30:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Tim Renner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Internet-Regulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Neue wird immer wieder als Bedrohung empfunden, ob nun bei Jugendbewegungen, der Besiedlung Amerikas oder der des Internet. Wer beispielsweise legale Angebote des Online-Musikvertriebs aufbauen will, sieht sich mit Behinderugen konfrontiert, die es in der "Offline-Welt" nicht gibt. Internet-Hippies werden da in den Untergrund getrieben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/f4de6c99d1af422a8fc424f384acb164" alt="" width="1" height="1" />Egal ob Internet, neuer Kontinent und seine Kulturen oder die jeweils  aktuelle Jugendbewegung: die Reaktion der westlichen Zivilisationen ist  einfach immer wieder dieselbe. Das Neue wird nicht als Objekt der  Inspiration erlebt, sondern als Bedrohung empfunden. Bestenfalls erf&#228;hrt  es den Versuch der Integration in das bereits vorherrschende System.  Voraussetzung ist, dass dessen Spielregeln &#252;bernommen werden. Die  M&#246;glichkeit, das neue Ph&#228;nomen als Anlass zur Hinterfragung oder  Erweiterung zu nutzen, l&#228;sst man meist verstreichen.</p>
<p>Als die Europ&#228;er nach Amerika kamen und dort auf Ureinwohner mit anderen  Sitten und Gebr&#228;uchen, anderen Formen von Gesellschaft und Ackerbau  stie&#223;en, versuchte man diese entweder zu christianisieren oder zu  eliminieren. Die Durchsetzung der eigenen Regel und Kultur gegen&#252;ber  Dritten galt als Segen, selbst wenn sie f&#252;r diese todbringend war. Nur  eine winzige Minderheit der wei&#223;en Eindringlinge besch&#228;ftigte sich mit  ihrem &#246;kologisch-holistischen Weltbild und dem daraus resultierenden  Umgang mit Flora und Fauna, versuchte es zu verstehen und davon zu  lernen.</p>
<p>Als die Hippies sich lange Haare wachsen lie&#223;en, freie Liebe machten und  dabei bewusstseinserweiternde Drogen nahmen, verfolgte man erstmal  vehement den Konsum. Ziel war, das existente Recht bei ihnen  durchzusetzen um den jungen Menschen so den Weg zur&#252;ck in die  Gesellschaft zu weisen. Nur eine Minderheit von Intellektuellen fragte  sich, in wie weit diese Bewegung zur gesamtgesellschaftlichen Erneuerung  beitragen k&#246;nnte, was man von ihren Werten lernen k&#246;nne. Letztlich  f&#252;hlte diese Ignoranz des Establishments zu Frustration und schlie&#223;lich  zu Gewalt auf beiden Seiten.</p>
<p>Der Publizist Peter Glaser bezeichnete das Internet unl&#228;ngst als den  <a href="http://blog.stuttgarter-zeitung.de/netzkolumne/2010/04/14/die-digitale-faszination-vom-leben-auf-dem-achten-kontinent/">Achten Kontinent</a>. Nachdem dieser lange von der analogen Welt ignoriert  wurde, dringen nun ihre Siedler in Massen ein, so wie es die westlichen  Zivilisationen &#252;ber 200 Jahre nach deren Entdeckung in die Weiten  Nordamerikas zogen. Sie bringen Recht und Ordnung aus ihrer Welt mit und  wollen es hier durchsetzen. Die einen f&#252;hlen sich bedroht von der  Anarchie, die dort herrscht, andere wittern gigantische Chance und  Gewinne. Viele aus Politik und Wirtschaft treibt beides bei ihrem  Eroberungs-Feldzug im Netz an.</p>
<p>Man kann in dem Digital Native aber auch den neuen Hippie entdecken: <em>„Die  haben schon eine merkw&#252;rdige Moral“</em>, wusste ein Journalist der <em>Zeit </em>im Rahmen des politischen Symposiums „Recht 2.0“ zu berichten.  Unerschrocken hatte er sich zuvor auf die „Hackermesse“ re:publica  getraut. <em>„Man f&#228;llt auf, die akzeptieren kaum einen &#252;ber 30.“</em> Der Vergleich mit einer Jugendbewegung schmeichelt, aber er beruht auf  dem weitverbreiteten Missverst&#228;ndnis, dass jeder Irokesen-Haarschnitt  auch einen jugendlichen K&#246;rper unter sich hat.</p>
<p>Konfrontiert mit dem Neuen, dem Fremden und dem Revolution&#228;ren, also mit  alle dem, was anders ist, sitzt der Schlagstock seit eh und je lockerer  oder ist der Finger sogar schneller am Abzug. Wer den vermeintlichen  Gegner nicht wirklich kennt schl&#228;gt h&#228;rter zu  &#8211; und sei’s aus Angst.  F&#252;r tote Indianer gab es bis 1890 in Mexiko und Amerika noch mancherorts  Skalppr&#228;mien, Spa&#223;guerillas des „Zentralrat der umherschweifenden  Haschrebellen“ wurden beim Versuch, Polizeiautos Zweck zu entfremden, in  Berlin erschossen, Friedensdemonstranten auf dem Hamburger  Heiligengeistfeld fast einen ganzen Tag eingekesselt und gedem&#252;tigt.  Angesichts der unverstandenen Kulturen verliert sich  Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit.</p>
<p>Im Internet gelten auch h&#228;rtere Regeln als in der wirklichen Welt,  zumindest dann, wenn es nach dem Willen der Player des analogen Marktes  geht. Die Musikwirtschaft war als erstes mit dem Tun der neuen,  digitalen Gemeinschaft konfrontiert. Die Datenmenge ihres Gutes (Musik)  war gering, eine vern&#252;nftige Kompressionstechnologie mit MP3 verf&#252;gbar.  1998 entstand deshalb mit Napster das erste umfangreiche Angebot,  welches sich ihrer Logik und Kontrolle entzog. Statt diesem etwas  entgegen zu setzen, was die endlosen M&#246;glichkeiten des digitalen Marktes  nutzt, wurde auf Durchsetzung des analogen Rechts gedr&#228;ngt. Die  Musikindustrie feiert Frankreich und Gro&#223;britannien, wo nach dreimaligem  Missbrauch der Nutzer g&#228;nzlich aus dem Netz vertrieben werden soll.  „Three-Strikes-Out“ hei&#223;t das Modell, was so funktioniert, als d&#252;rfe  jemand der CDs klaut nie wieder irgendeinen Laden betreten.</p>
<p>Wer jedoch ein legales Angebot im Netz aufbauen will, sieht sich mit  Behinderungen konfrontiert, die es im analogen Markt nicht gibt. F&#252;r  Downloadshops muss man Vorsch&#252;sse in H&#246;he von 10.000 und mehr pro Major  bezahlen. Wer hingegen einen ganz normalen Plattenladen er&#246;ffnen willen,  muss bestenfalls seine Kreditw&#252;rdigkeit beweisen um beliefert zu  werden. &#196;hnlich verh&#228;lt es sich bei dem Umgang mit digitalen Medien: Zu  Recht beklagen die Plattenfirmen, dass  Radios meist nur bereits  etablierte Hits spielen und im Fernsehen Newcomer so gut wie keine  Chance haben. Will man das aber &#228;ndern und einen alternativen Videokanal  im Netz anbieten, wird das Gesch&#228;ftsmodell torpediert. Statt moderate  Anteile der Werbeerl&#246;se an GEMA und GVL zu zahlen, sollen pl&#246;tzlich  Beteiligungen von bis zu 50% gezahlt werden. Gerne auch mit Garantien  vorab. Die Anlieferung der Ware wird zudem digital absurderweise teurer,  als sie physisch war. Schweizer Independent-Radiostationen, welche die  sogenannten MPN Geb&#252;hren nicht mehr zahlen konnten, wurde deshalb gerade  von den Majors die Zusammenarbeit aufgek&#252;ndigt.</p>
<p>Nicht nur in der Wirtschaft gilt aber, dass die Netzwelt h&#228;rter  anzufassen ist als die analoge Realit&#228;t. Der Bundesgerichtshof hat diese  Woche best&#228;tigt, dass derjenige f&#252;r den Missbrauch haftet, der sein  W-LAN nicht ausreichend sichert. Wird &#252;ber diesen, wie im Fall des Beklagten  geschehen, von Dritten illegal downgeloaded, haftet der Inhaber des  Anschlusses. Analog betrachtet w&#228;re das so, als w&#252;rde der Besitzer eines  Telefons haften, wenn er es einem Freund leiht und dieser Telefonterror  verbreitet oder seine Gespr&#228;chsteilnehmer beleidigt. Es ist so, als  w&#228;re derjenige f&#252;r einen Unfall verantwortlich, der im Sinne von  Carsharing seinem Wohnblock das Gef&#228;hrt zur Verf&#252;gung stellt…</p>
<p>Urteile wie das des BGH, oder ein Marktverhalten wie das der  Musikwirtschaft zeigen, dass <strong>die Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit aus den Fugen  ger&#228;t, wenn Richter und Manager &#252;ber etwas entscheiden, was sie  bestenfalls intellektuell, aber nicht emotional begriffen haben</strong>. Es soll  geregelt und verhindert werden, anstatt die neuen M&#246;glichkeiten zu  nutzen, die im Netz entstehen. Die Logik und Moral einer alten Welt wird  der neuen &#252;bergetopft, deren eigene Werte und Errungenschaften werden  ignoriert. Damit vergibt man Chancen.</p>
<p>Selbstregulierung ist eine solche. In Form von Wikipedia kann man das  wahrscheinlich jedem verdeutlichen. Deshalb wird dieses Beispiel auch  immer wieder bem&#252;ht. Im Sinne des Vergleichs mit einer Jugendbewegung  hat Wikipedia deshalb die Rolle der Beatles: Die Plattform ist  Mainstream, aber deshalb ein wichtiges Element f&#252;r alle, um zu  verstehen, worum es in Sachen Netzkultur vielleicht geht. So wie die  Beatles halfen, mit h&#228;ufig bei Johann Sebastian Bach entlehnten  Harmoniefolgen den Rock’n’Roll zu vermitteln, kann der gelernte,  enzyklop&#228;dische Gedanke vielleicht die Br&#252;cke zur Schwarmintelligenz  sein und helfen, die notorische Angst vor dem Neuen, dem Unregulierbaren  zu nehmen.</p>
<p>Sobald die analoge Welt Wikipedia als Regel und nicht als Ausnahme  versteht, k&#246;nnte dies gelingen. Hoffentlich dauert das nicht so lange,  dass Marktf&#252;hrer, Legislative und Exekutive schon die ein oder andere  Skalppr&#228;mie zur Praxis oder Gesetz gemacht und die fr&#246;hlichen  Internet-Hippies von einst in den Untergrund getrieben haben…</p>
<p><em>Dieser Text von Tim Renner erscheint auch im <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.motor.de/motorblog/tim.renner/tim_renner_emi_auf_rudis_resterampe.html?sc=dGVhc2VyX3N0YXJ0c2VpdGVfb2Jlbl8x');" href="http://www.motor.de/motorblog/tim.renner/tim_renner_skalppraemien_im_internet.html">Motorblog</a>.</em>
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		<item>
		<title>Kommunikative Grundversorgung: Sicherung der Netzneutralit&#228;t durch Must-Carry-Regeln</title>
		<link>http://carta.info/23856/kommunikative-grundversorgung-sicherung-der-netzneutralitaet-durch-must-carry-regeln/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 11:57:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernd Holznagel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit den Breitbandnetzen der n&#228;chsten Generation steht die Netzneutralit&#228;t und damit die diskriminierungsfreie Online-Kommunikation zur Disposition. Der Ansatz der "Must-Carry-Regeln" kann die kommunikative Grundversorgung sichern - ohne die Priorisierung von Traffic an anderen Stellen auszuschlie&#223;en.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/c082c132ee37420792f8515d34da4d2a" alt="" width="1" height="1" />Das neutrale Netz empfinden die Internetzugangsanbieter zunehmend als Last: „Die Suchmaschinen nutzen unser Netz, ohne dass sie irgendetwas daf&#252;r bezahlen. Das ist sch&#246;n f&#252;r sie, aber schlecht f&#252;r uns. Es ist auch evident, dass dies nicht so weitergehen kann“, <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzneutralitaet-Telefonica-bittet-Google-Co-zur-Kasse-924536.html">erkl&#228;rte</a> beispielsweise Telefónica-Pr&#228;sident César Alierta (<a href="http://www.cotizalia.com/fotos/economia/2009041285alierta.jpg">Foto</a>) k&#252;rzlich. Auch die Deutsche Telekom <a href="http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,684172,00.html">denkt</a> &#246;ffentlich dar&#252;ber nach, die Durchleitung von datenintensiven Online-Diensten, namentlich von Google/YouTube, gesondert abzurechnen.</p>
<p>Vielen Telekommunikationsgesellschaften sind die Margen im Breitband-Gesch&#228;ft inzwischen zu gering. Zur Absicherung der Investitionen f&#252;r Breitbandnetzausbau fordern sie mehr Gestaltungsspielraum bei Internet-Preismodellen. Sie wollen st&#228;rker bestimmen, wer ihre Netze nutzt und zu welchen Konditionen. Die Telekommunikationsunternehmen stellen damit nichts weniger als das bislang zentrale Paradigma der Netzneutralit&#228;t in Frage.</p>
<p>Im Internet ist es nicht &#252;blich, einzelne Dienste zu diskriminieren oder eine Preisdifferenzierung nach Dienstqualit&#228;ten vorzunehmen. W&#252;rden diese Forderungen Realit&#228;t, k&#246;nnte beispielsweise f&#252;r eine besonders hochwertige &#220;bertragung von YouTube-Videos eine Extrageb&#252;hr erhoben werden. Die Telekommunikationsunternehmen erhielten dann erstmals die M&#246;glichkeit, an den Gewinnen der Suchmaschinen- und Web 2.0-Anbieter zu partizipieren. Bereits im Jahre 2005 forderte der fr&#252;here AT&amp;T-Chef Ed Whitacre, neben den Verbrauchern verst&#228;rkt auch die „Googles“ f&#252;r den Gebrauch ihrer Leitungen zur Kasse zu bitten. Denn sie k&#228;men nur zu einem geringen Prozentsatz f&#252;r die Kosten des von ihnen verursachten Breitbandverkehrs auf.</p>
<p>Die Internet-Community reagiert heftig auf diese Forderungen der Telekommunikationswirtschaft. Die Ungleichbehandlung von Diensten und die Einf&#252;hrung eines zus&#228;tzlichen „Wegezolls“ f&#252;r den Datenverkehr wird von ihnen als Sieg des <em>Big Business</em> gegen&#252;ber einem freien Kommunikationsprozess verstanden. Aber auch die Internetwirtschaft pl&#228;diert f&#252;r den Erhalt des Status quo und die Offenheit des Internets. Sie sieht hierin eine Voraussetzung daf&#252;r, dass das Internet auch in Zukunft als ein kraftvoller Motor f&#252;r Kreativit&#228;t, Innovation und Wachstum fungieren kann. Sei die Netzneutralit&#228;t nicht gesichert, k&#246;nnten neue Angebote nicht darauf aufbauen, ohne weiteres jedem Nutzer ungehindert zur Verf&#252;gung zu stehen. Vielmehr m&#252;ssten neue Anbieter bef&#252;rchten, von den etablierten Netzbetreibern „ausge­­­bremst“ zu werden.</p>
<p>Es kann daher nicht verwundern, dass es derzeit eine intensive Debatte um das F&#252;r und Wider der Netzneutralit&#228;t und die zutreffenden regulatorischen Ma&#223;nahmen gibt. Reicht hier die Aufkl&#228;rung der Verbraucher aus oder bedarf es weitergehender Ma&#223;nahmen? Die Debatte ist von den USA ausgegangen und zwischenzeitlich auch zu uns nach Europa her&#252;bergeschwappt. Selbst im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wird das Thema „Netzneutralit&#228;t“ als ein wichtiges Regulierungsfeld eingestuft. Der Streit hat gro&#223;e mediale Aufmerksamkeit erlangt. Schlie&#223;lich geht es um die Existenz des Internets, wie wir es heute kennen.</p>
<p>Bevor die Reaktionen dieser Debatte in den USA und Europa dargestellt werden, gilt es zun&#228;chst den Begriff der Netzneutralit&#228;t zu bestimmen: Netzneutralit&#228;t ist eine Bezeichnung f&#252;r die neutrale Daten&#252;bermittlung im Internet. Das Internet transportiert Daten „unwissend“ in Paketen. Nach dem <em>best effort</em>-Prinzip werden alle Datenpakete gleichbehandelt. Das Internet ist damit dienste- und applikationenneutral. Die Transportgeschwindigkeit der Pakete wird allein durch die verf&#252;gbare Bandbreite bestimmt. Eine Steuerung dieser Pakete in dem Sinne, dass sie priorisiert, verlangsamt oder gestoppt werden k&#246;nnten, ist nicht m&#246;glich.</p>
<p><strong>Die 4+2 Prinzipien der Netzneutralit&#228;t</strong></p>
<p>Die amerikanische Telekommunikationsaufsicht FCC hat in ihren Entscheidungen vier Grunds&#228;tze der Netzneutralit&#228;t herausgearbeitet. Hiernach sind die Verbraucher berechtigt:</p>
<ol>
<li> je nach ihrer Wahl Zugang zu legalen Internetinhalten zu erhalten,</li>
<li> alle Dienste und Applikationen ihrer Wahl zu nutzen, wobei sie jedoch den Bed&#252;rfnissen der Strafverfolgung Rechnung tragen m&#252;ssen,</li>
<li> alle legalen Endger&#228;te ihrer Wahl an das Netz anzuschlie&#223;en und zu nutzen, soweit es nicht das Netzwerk sch&#228;digt,</li>
<li> Netze-, Dienste-, Service- und Internetanbieter in einem Wettbewerbsverh&#228;ltnis vorzufinden.</li>
</ol>
<p>Die Diskussion um Netzneutralit&#228;t hat im September diesen Jahres erneut an Fahrt gewonnen. Der neue FCC-Chairman Genachowski hat in <a href="http://openinternet.gov/read-speech.html">einer Rede</a> angek&#252;ndigt, die Netzneu­tralit&#228;t weiter zu st&#228;rken und zwei weitere Prinzipien vorgestellt. Sie sollen Teil der Rechtsvorschriften der FCC (sogenannte Rules) werden.</p>
<p>Als <strong>f&#252;nftes Prinzip</strong> soll es Breitbandanbietern verboten sein, bestimmte Internetdienste und -anwendungen zu diskriminieren. Sie d&#252;rfen den legalen Internetverkehr weder blockieren noch verlangsamen. Auch ist es ihnen andersherum untersagt, bestimmte Dienste und Anwendungen gegen&#252;ber ihren Nutzern zu bevorzugen und ihnen auf diese Weise Vorteile zu verschaffen.</p>
<p>Drei Ausnahmen sollen von diesem Grundsatz gestattet sein. Zun&#228;chst soll es m&#246;glich sein, bei &#220;berlastungen des Netzes besonders intensive Nutzer daran zu hindern, ihre Interessen zu Lasten der anderen Nutzer durchzusetzen. Auch kann die Einhaltung des Grundsatzes durchbrochen werden, wenn dies erforderlich ist, um ein sicheres, mit legalen Inhalten versehenes oder spam-freies Internet zu gew&#228;hrleisten. Des Weiteren erkennt die FCC an, dass es aus Gr&#252;nden des Netzausbaus von Vorteil sein kann, wenn die Betreiber ihre Netze nach Quality of Service-Gesichtspunkten betreiben. Dass die M&#246;glichkeit der Dienstedifferenzierung in einem Spannungsverh&#228;ltnis zum Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit steht, ist evident. Darauf wird zur&#252;ckzukommen sein.</p>
<p>Das <strong>sechste Prinzip</strong> ist das der Transparenz. Breitbandf&#228;hige Internetanbieter sind verpflichtet, ihre Netzwerkmanagement-Praktiken &#246;ffentlich darzulegen. Das Besondere am Internet sei, dass die Standards in einem offenen Prozess entstehen. Auch die Verwaltung der IP-Nummern und Domain-Namen erfolge durch die Selbstverwaltung der Internet-Community. Demgegen&#252;ber spiele sich das Netzwerkmanagement der Breitbandanbieter oft im Verborgenen ab. Gr&#246;&#223;ere Transparenz solle den Verbrauchern das Vertrauen geben, dass sie auch sicher sein k&#246;nnen, den Dienst zu erhalten, f&#252;r den sie bezahlen. Auch f&#252;r den Gesetzgeber werde es so leichter, die Einhaltung der Netzneutralit&#228;tsgrunds&#228;tze zu &#252;berpr&#252;fen. Die FCC betont, dass diese Prinzipien zur Netzneutralit&#228;t f&#252;r alle Plattformen gelten sollen, also auch f&#252;r das mobile Internet oder die Breitbandverbindung &#252;ber Satellit. Sie sind damit technologieneutral abgefasst.</p>
<p>Als Begr&#252;ndung f&#252;r diesen Vorsto&#223; in Sachen Pro-Netzneutralit&#228;t f&#252;hrt die FCC ver&#228;nderte Marktgegebenheiten an. Sie gehe davon aus, dass die sprunghafte Verbreitung von Breitbanddiensten die Konflikte um Netzneutralit&#228;t weiter zuspitzen werden und dass dieses Ph&#228;nomen politischer Antworten bed&#252;rfe. Aus Sicht der Wettbewerbspolitik habe sich in den letzten Jahren die Zahl der Breitbandanbieter deutlich reduziert. Dies f&#252;hre dazu, dass diskriminierende Ma&#223;nahmen zu Lasten von Wettbewerbern zun&#228;hmen. Zweitens seien Breitbandanbieter meist die „alten“ Telekommunikations- und Kabelnetzanbieter. Diese w&#252;rden aber zunehmend in Wettbewerb mit den Musik- und Videodiensten der Internetanbieter treten. Sie h&#228;tten gro&#223;e Anreize, ihre Einkommen zu Lasten der Internetwirtschaft zu erweitern. Drittens nehme der Breitbandbedarf rasant zu.</p>
<p><strong>Europ&#228;ischen Kommission: Verbrauchersouver&#228;nit&#228;t und Produktdifferenzierung</strong></p>
<p>In Europa wird die Regulierung elektronischer Kommunikation &#252;berwiegend von der Europ&#228;ischen Kommission gepr&#228;gt. Sie betrachtet die amerikanische Diskussion um Netzneutralit&#228;t mit Zur&#252;ckhaltung. Dies liegt auch daran, dass die europ&#228;ische Regulierung einen anderen Ansatz als die FCC verfolgt. So k&#246;nnen die Regulierungsbeh&#246;rden gegen Diskriminierungen aufgrund des Telekommunikations- oder Kartellrechts vorgehen, jedenfalls soweit sie von marktbeherrschenden Unternehmen ausgehen. Geht es gar um die Blockade von politisch unerw&#252;nschten Inhalten, wird dies durch das Verfassungsrecht gesch&#252;tzt. In der Bundesrepublik sind auch allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen im Lichte der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auszulegen. Grobe Verst&#246;&#223;e k&#246;nnen daher zur Nichtigkeit vertraglich vereinbarter Klauseln f&#252;hren. Zudem d&#252;rfte von Belang sein, dass die gro&#223;en Suchmaschinen- und Internetunternehmen vorwiegend aus den USA stammen. Hierzulande d&#252;rfte der Druck dieser Lobbygruppen weniger stark ausgepr&#228;gt sein. Sie waren in den letzten Jahren der Motor f&#252;r eine strikte Regelung in Sachen Pro-Netzneutralit&#228;t.</p>
<p>Jedoch hat vor allem die Internet-Community auch in den EU-Mitgliedstaaten eine regulatorische Sicherung der Netzneutralit&#228;t gefordert. Anlass f&#252;r diese Initiativen waren – wie auch zuvor in den USA – Gesch&#228;ftspraktiken der Breitbandanbieter, die als unfair empfunden wurden. In der Bundesrepublik ist zum Beispiel die Blockade von Voice-over-IP durch die Mobilfunker auf heftige Kritik gesto&#223;en. Bei T-Mobile konnte die Skype-Software bis vor kurzen nicht auf dem Apple-Handy iPhone genutzt werden. Verbrauchersch&#252;tzer mahnten an, dass der Internetzugang bereits durch eine Datenflatrate bezahlt worden sei. Dass die Blockaden von Internetdiensten dazu eingesetzt werden, gew&#252;nschte Extrageb&#252;hren einzufordern, zeigen j&#252;ngste Gesch&#228;ftspraktiken im Mobilfunkmarkt. So wird zunehmend die M&#246;glichkeit einger&#228;umt, eine VoIP-Option zum Preis von monatlich 9,95 Euro zu buchen. F&#252;r diejenigen, die bisher eine Datenflatrate hatten, l&#228;uft dies auf eine nachtr&#228;gliche Preiserh&#246;hung heraus.</p>
<p>Der Regulierungsanstaz der EU-Kommission ist hingegen von einer Position Pro-Dienste-Differenzierung gepr&#228;gt. Die Kommission betrachtet eine Priorisierung von Diensten und Produktdifferenzierungen „generell als vorteilhaft“ f&#252;r den Markt, solange die Verbraucher die M&#246;glichkeit haben, zwischen verschiedenen Zugangswegen und verschiedenen Diensten auszuw&#228;hlen. Eine Grenze sei erst dann erreicht, wenn marktbeherrschende Anbieter ihre Stellung in einer Weise ausnutzten, dass diese Wahlfreiheit beeintr&#228;chtigt werde.</p>
<p>In ihrem neuen Rechtsrahmen f&#252;r elektronische Kommunikation setzt die Kommission daher in erster Linie auf Transparenz, um Belange der Verbraucher zu sch&#252;tzen. Um eine Verschlechterung der Dienste und eine Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern, kann die Kommission „Mindestanforderungen an die Dienstqualit&#228;t“ formulieren. Diese M&#246;glichkeit darf jedoch nicht missverstanden werden. Sie enth&#228;lt, anders als dies eine Reihe von Kommentatoren ge&#228;u&#223;ert haben, keine Ma&#223;nahme zur Sicherung von Netzneutralit&#228;t und schon gar kein Diskriminierungsverbot, wie es die FCC k&#252;rzlich entwickelt hat. Es soll lediglich ein gewisser Qualit&#228;tsstandard eines Dienstes gew&#228;hrleistet werden.</p>
<p>Die bis Anfang 2010 f&#252;r den Telekommunikationsbereich verantwortliche Kommissarin Reding hat zu erkennen gegeben, dass sie diese Vorschl&#228;ge auch f&#252;r ausreichend h&#228;lt, um ein hinreichendes Ma&#223; an Netzneutralit&#228;t zu sichern. Sie hat angek&#252;ndigt, dass sie auf dieser Basis gegen die Sperrung von VoIP im Mobilfunk vorzugehen gedenkt.</p>
<p><strong>Breitbandnetze der n&#228;chsten Generation: Steigende Relevanz von Netzneutralit&#228;t</strong></p>
<p>Die Europ&#228;ische Kommission sollte sich dazu entschlie&#223;en, sch&#228;rfere Vorkehrungen f&#252;r die Sicherung der Netzneutralit&#228;t zu treffen. Zwar sind bisher Verst&#246;&#223;e gegen die Netzneutralit&#228;t in nur wenigen F&#228;llen in Europa dokumentiert. Jedoch wird sich das Gef&#228;hrdungspotential f&#252;r Beschr&#228;nkungen der Offenheit des Internets durch neue Breitbandgenerationen (Next Generation Networks, NGN) deutlich erh&#246;hen.</p>
<p>Bei den NGN ist es zunehmend m&#246;glich, dass die Netzknotenpunkte (Router) die transportierten Informationspakete einer Transportklasse zuordnen. Der Datenverkehr kann dann zum Beispiel je nach Art des Dienstes, Netzbelastung, ben&#246;tigter Bandbreite oder m&#246;glicher Konkurrenz f&#252;r die eigenen Angebote priorisiert und gesondert abgerechnet werden. Zudem wird es m&#246;glich, Pakete zu verlangsamen oder im Transport zu blockieren. Die eigenen IP-TV-Angebote lassen sich damit &#252;ber Datenstr&#246;me mit hoher Priorit&#228;t vom restlichen Internetverkehr separieren und &#252;ber die Leitungen zum Endkunden verbreiten.</p>
<p>Damit entsteht die Gef&#228;hrdungslage, vor der die Internet-Community immer gewarnt hat. Datenpakete lassen sich nahezu beliebig sperren oder verlangsamen. Die Offenheit des Kommunikationsprozesses ist nicht mehr, wie es bisher im Internet der Fall war, – quasi automatisch – durch die Architektur des Netzes garantiert. Es muss nun politisch entschieden werden, ob und vor allem mit welchen regulatorischen Mitteln das Prinzip der Netzneutralit&#228;t zuk&#252;nftig gesichert werden soll.</p>
<p><strong>Internet: Kommunikative Grundversorgung</strong></p>
<p>Im Lichte dieser neuen Gef&#228;hrdungslage sprechen f&#252;r solche Ma&#223;nahmen die bereits erw&#228;hnten Belange der F&#246;rderung von Innovationen und neuen Gesch&#228;ftsmodellen im Internet. Andererseits sind auch die Eigentumsrechte der Netzbetreiber (Art. 14 GG) zu ber&#252;cksichtigen. Sie d&#252;rfen im Grundsatz allein dar&#252;ber befinden, was mit ihren Netzen geschieht und was nicht. Nur wenn hinreichende &#246;konomische Anreize verf&#252;gbar sind, werden sie auch die notwendigen Netzinvestitionen vornehmen.</p>
<p>Es ist nicht Aufgabe von Juristen, die Wohlfahrtseffekte der einen oder anderen Interessenabw&#228;gung zu ermitteln. Sie haben sich in ihren Abw&#228;gungen vielmehr von den Wertentscheidungen der Verfassung leiten zu lassen. Und hier ist zu ber&#252;cksichtigen, dass das Internet heute zur kommunikativen Grundversorgung (Art. 5, 87 f. GG) der Bev&#246;lkerung geh&#246;rt: Mit dem Internet ist ein historisch einmaliger Kommunikationsraum entstanden. Der B&#252;rger kann sich aus einer bisher nicht gekannten Vielzahl von Quellen informieren.</p>
<p>Der Gesetzgeber ist daher schon von Verfassungs wegen aufgerufen, Gef&#228;hrdungen f&#252;r eine freie und offene Internetkommunikation entgegenzutreten.</p>
<p>Rechtlich k&#246;nnte man diese Zielsetzung umsetzen, indem man die f&#252;r die kommunikative Grundversorgung erforderlichen Internetdienste in den <em>Must-Carry-Bereich</em> aufnimmt. Must-Carry-Regeln werden genutzt, um sicherzustellen, dass die f&#252;r die &#214;ffentlichkeit notwendigen Dienste von den Netzbetreibern verbreitet werden. Das Konzept ist zun&#228;chst auf der nationalen Ebene zugunsten der Programme &#246;ffentlich-rechtlicher H&#246;rfunk- und Fernsehanbieter zur Anwendung gekommen. Ein Regulierer &#252;berwacht die Einhaltung. <strong>Beim Must-Carry-Ansatz w&#252;rde die verf&#252;gbare Netz-Kapazit&#228;t in einer Weise aufgeteilt, dass ein funktionsf&#228;higes Internet gew&#228;hrleistet ist.</strong></p>
<p>Ausnahmen von diesem Grundsatz d&#252;rfen nur zugelassen werden, wenn dies aus Gr&#252;nden der Verfolgung illegaler Inhalte, der zeitweiligen Netz&#252;berlastung oder der Netzintegrit&#228;t erforderlich ist. Hingegen reichen Transparenzregeln, wie sie die Europ&#228;ische Kommission vorschl&#228;gt, nicht aus, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Sie setzen voraus, dass es eine hinreichende Zahl von Anbietern gibt, die den Verbrauchern Dienste offerieren, ohne den Zugang zu rechtm&#228;&#223;igen Inhalten zu beschr&#228;nken. Hiervon kann aber nicht ausgegangen werden. Eher ist es wahrscheinlich, dass eine beachtliche Zahl der Anbieter konkurrierende Dienste diskriminieren werden. Einmal getroffene Vertragsabreden sind im Telekommunikationsbereich, wie die langen Laufzeiten zeigen, im &#220;brigen nicht schnell wieder zu revidieren. Die kommunikative Grundversorgung ist aber ein hohes Schutzgut. Der Gesetzgeber ist daher befugt, schon bei einem geringen Gef&#228;hrdungspotenzial zu handeln.</p>
<p>Soweit die Bereitstellung der Internetdienste gew&#228;hrleistet ist, kann eine Priorisierung des Datenverkehrs vorgenommen werden. Es ist dann die Aufgabe des Netzbetreibers und des Diensteanbieters, die hierf&#252;r erforderlichen Konditionen auszuhandeln. Schon jetzt wird in sogenannten Service-Level-Agreements festgelegt, zu welchem Preis beispielsweise hochwertige Videodienste verbreitet werden k&#246;nnen. Die Telekommunikationsanbieter k&#246;nnen f&#252;r diesen Bereich die Extrageb&#252;hren erwirtschaften, die sie ben&#246;tigen, um den Netzausbau voranzutreiben. Kommt es zu keiner Vereinbarung oder ist unfaires Verhalten festzustellen, k&#246;nnten die Regulierer als Schiedsrichter fungieren.</p>
<p>Dies bedeutet nicht, dass die Next Generation Networks g&#228;nzlich ohne Spielregeln w&#228;ren. Die erw&#228;hnten Instrumente wie die Missbrauchskontrolle, die neuen Transparenzvorgaben der Europ&#228;ischen Kommission und auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit werden das ihre leisten, um Diskriminierungen des Datenverkehrs zu begrenzen. Der hier vorgeschlagene Regelungsansatz gibt hinreichend Raum f&#252;r eine Differenzierung nach Quality of Service-Gesichtspunkten und schafft die n&#246;tigen Anreize f&#252;r Netzinvestitionen, ohne die Errungenschaften eines offenen und freien Internets in Frage zu stellen.</p>
<p><em>Prof. Dr. Bernd Holznagel ist Direktor des Instituts f&#252;r Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universit&#228;t M&#252;nster. Der vorliegende Text ist eine im Wesentlichen gek&#252;rzte Version seines Artikels in der Fachzeitschrift <a href="http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1269276547&amp;deph=0&amp;id=69929&amp;currPage=1">Kommunikation &amp; Recht</a>, Heft 2 2010.</em></p>
<p>Linktipps zu Netzneutralit&#228;t:</p>
<ul>
<li><a title="PermaLink" href="http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/124/">Elektrischer Reporter: Netzneutralit&#228;t: Alle Bits sind gleich?</a></li>
<li><a href="http://blog.koehntopp.de/archives/2763-Grundrechtsfusion-und-ein-Grundrecht-auf-Netzneutralitaet.html">Christian K&#246;hntopp: Grundrechtsfusion  und ein Grundrecht auf Netzneutralit&#228;t</a></li>
</ul>
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<a href="http://carta.info/23856/kommunikative-grundversorgung-sicherung-der-netzneutralitaet-durch-must-carry-regeln/">Kommunikative Grundversorgung: Sicherung der Netzneutralit&#228;t durch Must-Carry-Regeln</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/23856/kommunikative-grundversorgung-sicherung-der-netzneutralitaet-durch-must-carry-regeln/#comments">12 comments</a>
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		<title>Wenn Tr&#228;ume platzen: Das Apple iPad</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Jan 2010 02:06:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Schwenk</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es h&#228;tte der ganz gro&#223;e Wurf werden sollen, der Tablet-Computer von Apple. Statt dessen ist das iPad nur ein h&#252;bsches Gadget, das weder dem Internet im Allgemeinen noch dem Mediensektor im Speziellen eine klare Richtung weist. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/204752afad794a5ea7a3d739f594329d" width="1" height="1" alt=""/>Die Erwartungen h&#228;tten gr&#246;&#223;er nicht sein k&#246;nnen und selbst ein James Bond, mit der Lizenz zum T&#246;ten, w&#228;re daran gescheitert. Apple hat soeben seinen lang erwarteten Tablet Computer pr&#228;sentiert, den <a href="http://www.apple.com/ipad/">iPad</a>. Noch w&#228;hrend die Vorstellung in San Francisco lief, sackte Apples <a href="http://www.google.com/finance?q=NASDAQ:AAPL">Aktienkurs</a> leicht ab und erholte sich erst wieder, nachdem die Preise f&#252;r den iPad bekannt gegeben wurden: 499 USD (f&#252;r die Einstiegsversion) sind f&#252;r die Edelmarke mit dem Apfellogo ein Kampfpreis und so etwas wie das Eingest&#228;ndnis, dass der ganz gro&#223;e Wurf nicht gelungen ist.</p>
<p>Steve Jobs hat mit dem iPad eindeutig den schon lang im Markt gehegten Erwartungen nach einem Tablet Device nachgegeben, ohne jedoch die richtige Antwort auf zwei entscheidende Fragen geben zu k&#246;nnen: Auf der einen Seite steht die Frage, wie ein optimaler <strong>Tablet Computer</strong> auszusehen hat, auf der anderen geht es um nichts weniger als die <strong>Zukunft des Internet</strong>.</p>
<p>Das (oder der?) iPad ist zweifellos ein sehr sch&#246;nes Ger&#228;t geworden und wird die Fans der Marke in Scharen zum Kauf animieren. Allerdings ist nicht zu &#252;bersehen, dass dem iPad die Formvollendung des iPhone abgeht: W&#228;hrend das iPhone wirklich ein Geniestreich war, weil sein Formfaktor und das Bedienkonzept absolut &#252;berzeugen k&#246;nnen, stellen sich beim iPad schon von Beginn an <a href="http://i.gizmodo.com/5458382/8-things-that-suck-about-the-ipad">Fragen</a>: Warum muss der Bildschirm im 4:3-Format sein, wenn doch  Filme und Videos fast nur noch 16:9 ver&#246;ffentlicht werden? Warum unterl&#228;uft dem Perfektionisten Steve Jobs der Lapsus, dass der Browser seines neuen Vorzeigeproduktes offensichtlich <a href="http://digital.venturebeat.com/2010/01/27/no-flash-apple-ipad/">kein Flash</a> darstellen kann?</p>
<p>Wie sich die vielen Applikationen aus dem App Store optisch auf der im Vergleich zum iPhone deutlich gr&#246;&#223;eren Bildschirmfl&#228;che des iPad pr&#228;sentieren werden, bleibt abzuwarten. So harmonisch ausbalanciert das iPhone war (und ist), so sehr fehlt dem iPad sichtlich der letzte Schliff und jene meisterhafte Beherrschung bis ins Detail, die sonst so typisch f&#252;r die Produkte dieser Marke ist. <strong>Der iPad ist kein ausgereiftes Produkt und wurde zu fr&#252;h auf den Markt geworfen.</strong></p>
<p>Das zeigt sich auch beim Content, den Inhalten aus dem Internet. Denn das Internet steht in seiner Entwicklung an einer Wegscheide: Hier das offene und universelle Netz, das im Wesentlichen &#252;ber Browser erschlossen wird, dort ein reguliertes und reglementiertes Netz von Applikationen, mit ihrer exklusiven Bindung an ganz bestimmte Ger&#228;te bzw. Softwarestandards.</p>
<p>Steve Jobs ist sich dessen wohl bewusst und hat mit dem iPad jede Festlegung vermieden. So verf&#252;gt das Ger&#228;t &#252;ber einen Browser, mit dem sich alle Inhalte aus dem Internet darstellen lassen (so sie nicht in Flash programmiert sind). Daneben aber stehen die altbekannten Insell&#246;sungen iTunes und der App Store. Diese beiden bekommen auf dem iPad noch einen dritten Gesellen dazu, einen Markt und Reader f&#252;r E-Books, genannt iBooks.</p>
<p>Die im Mediensektor vielfach erwarteten<strong> L&#246;sungen f&#252;r Zeitungen und Zeitschriften fehlen:</strong> Den Verlagen bleibt nur der schon bekannte Weg &#252;ber Applikationen im App Store. Damit lassen sich zwar <a href="http://carta.info/16203/surfbarriere-paid-content-bezahlschranken-und-netzstreifzuege-passen-nicht-zusammen/">Paid Content Konzepte</a> sehr gut umsetzen, zugleich aber macht sich jeder Anbieter, der diesen Weg beschreitet, vollkommen von Apple abh&#228;ngig. Steve Jobs sieht dem offenbar gelassen entgegen, denn das erste Promotionvideo zum iPad spricht mit einem L&#228;cheln vom &#8220;Gold Rush&#8221; und den unbegrenzten M&#246;glichkeiten, die im Konzept der Applikationen liegen.</p>
<p>Das wirkt fast, als wollte er den Medienh&#228;usern und Verlagen sagen: Seht zu wo ihr im Medienwandel bleibt, wir sind inzwischen ein 50 Mrd. USD-Unternehmen. Doch so einfach ist die Sache nicht. Verlage sollten sich deshalb sehr gut &#252;berlegen, ob und wie sie mit Apple kooperieren wollen. Am besten w&#228;re es, sie suchten ihren Weg in die Zukunft direkt im Netz und nicht auf der Ebene von Applikationen oder in iTunes. Diesen Ansatz vertritt &#252;brigens auch <a href="http://gutjahr.biz/blog/2010/01/apple-statt-google-juice/">Jeff Jarvis</a>, der vor wenigen Tagen erst in M&#252;nchen bekr&#228;ftigte, dass die Zukunft des Internet im Browser liegt.</p>
<p>Dies kann, gerade auch vor dem Hintergrund der in Europa immer lauter werdenden <strong>Begehrlichkeiten von staatlicher Seite nach Eingriffen und Regulierung im Internet</strong> (<a href="http://www.malte-welding.com/2010/01/27/jugendliche-brauchen-nicht-mehr-schutz/">Deutschland</a>, <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E1F9D434ECE1A420093DD28E1E350CC6C~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Frankreich</a>, <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/italien-video-upload-nur-noch-mit-staatlicher-erlaubnis/">Italien</a>), nicht laut genug betont werden. Den Regierungen k&#228;me vermutlich ein &#8220;Applikationen-Internet&#8221; mit Zugangsbeschr&#228;nkungen und &#220;berwachungsma&#223;nahmen gerade recht. Den Prinzipien der Demokratie und freier M&#228;rkte liefe dies aber vollkommen zuwider.</p>
<p>Das Internet muss <a href="http://carta.info/21374/petition-fur-einen-offenen-abgaben-und-diskriminierungsfreien-zugang-zu-online-angeboten/">neutral und offen</a> bleiben. Es braucht keine &#8220;Sowohl-als-auch-Ger&#228;te&#8221; und auch keine &#8220;Schauen-wir-mal-wohin-der-Hase-l&#228;uft-Strategie&#8221;. Das iPad k&#246;nnte Apple deshalb Sympathien kosten, weil sein Grundkonzept (einmal mehr) kein klares Bekenntnis zu offenen Standards und einem offenen Internet darstellt.</p>
<p>Gut m&#246;glich ist aber auch, dass sich viele Konsumenten um so grunds&#228;tzliche Fragen gar keine Gedanken machen und bedenkenlos die Produkte aus dem Hause Apple kaufen werden. Denn eines beherrscht man bei Apple wie kaum irgendwo sonst: Das Marketing. Und da treffen sich auch wieder Steve Jobs und James Bond: Beide verkaufen sich und ihre Sache gl&#228;nzend, egal ob mit oder ohne Lizenz zum T&#246;ten.
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		<title>Freund und Zensor: die Phantomdebatte um Verkehrsregeln im Netz</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Aug 2009 09:30:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Schwenk</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Schon wieder warnt ein hochrangiger Politiker der CDU vor den Gefahren des Internet und fordert strengere Regeln. Kann es sein, dass die CDU ein falsches und negatives Bild von uns B&#252;rgern hat? ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/b0f1c0797ac1a77fdb39d12a1c0f1a" alt="" width="1" height="1" />Liegt es an der sommerlichen Hitze oder am Wahlkampf? <a href="http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/Bundeskabinett/ThomasdeMaiziere/thomas-de-maiziere.html">Thomas de Maizière</a>, Chef des Kanzleramts und Bundesminister f&#252;r besondere Angelegenheiten, antwortet im <a href="http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/742951/Schaerfere-Regeln-fuers-Internet.html">Interview mit RP-Online</a> auf die Aussage, dass viele Kritiker aus der Online-Szene eine <strong>Zensur im Internet</strong> f&#252;rchten:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ein unberechtigter Vorwurf. Hier steht doch vielmehr die grunds&#228;tzliche Frage: Kann das Internet v&#246;llig frei sein? M&#252;ssen wir nicht die Menschen vor Denunziation, Entw&#252;rdigung oder unseri&#246;sen Gesch&#228;ften sch&#252;tzen wie im Zivilrecht? &#196;hnlich wie auf den Finanzm&#228;rkten brauchen wir mittelfristig Verkehrsregeln im Internet. Sonst werden wir dort Scheu&#223;lichkeiten erleben, die jede Vorstellungskraft sprengen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Das h&#246;rt sich kaum anders an als das, was seine Parteikollegin <a href="http://carta.info/12722/meinungsfreiheit-internet/">Ursula von der Leyen</a> von sich zu geben pflegt. Und es ist einmal mehr harter Tobak: Denn will uns der Chef des Kanzleramts wirklich glauben machen, das <strong>Zivilrecht</strong> gelte noch nicht im Internet?</p>
<p>Sch&#252;tzenhilfe bekommt er aktuell ausgerechnet vom <em>Spiegel</em>, der in seiner gedruckten Ausgabe (Heft 33 / 2009) der Frage nachgeht, &#8220;warum das Internet neue Regeln braucht.&#8221; Immerhin darf parallel dazu auf <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,641508,00.html">Spiegel Online</a> ein sehr guter Artikel von <a href="http://twitter.com/ChrisStoecker">Christian St&#246;cker</a> erscheinen, der vor allem den Tenor und die Schlu&#223;folgerung der (Print-) Titel-Story relativiert und wieder ins rechte Licht r&#252;ckt. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum.</p>
<p>Das Internet ist vielmehr ein Abbild unserer Gesellschaften und der Vielfalt menschlicher Interessen in einem globalen Ma&#223;stab. Dass hier <strong>Gut und B&#246;se</strong> oft nur einen Mausklick voneinander entfernt liegen, sollte nicht zu der falschen Annahme verleiten, die Politik k&#246;nne hier &#8220;Ordnung schaffen&#8221;, sofern sie nur gen&#252;gend &#8220;Verkehrsregeln&#8221; einf&#252;hrte. Denn Regeln und Gesetze gibt es genug, sie m&#252;ssen nur richtig angewandt werden. Dabei aber darf nicht der Staat gegen seine B&#252;rger handeln und diese pauschal <a href="http://www.vimeo.com/4631958">unter Verdacht stellen</a>, sondern muss diese vielmehr aktivieren und ma&#223;geblich daran mitwirken lassen, damit im Internet Anstand, Rechtstreue und Fairplay auch in Zukunft die Regel bleiben.</p>
<p>Ein weitere Fehlleistung ist es, <strong>&#196;ngste </strong>vor &#8220;Scheu&#223;lichkeiten&#8221; <a href="http://www.stilstand.de/archives/3143">zu sch&#252;ren</a> und dabei (unterschwellig) vermitteln zu wollen, die Politik brauche nur das Mandat ihrer B&#252;rger, dann k&#246;nne sie alles Schlimme verhindern und so etwas wie &#8220;das rechte Ma&#223; an Meinungsfreiheit&#8221; herstellen. Dem ist nat&#252;rlich nicht so, wir wissen es aus unserer Geschichte.</p>
<p>In Bezug auf das Internet l&#228;uft die CDU einem falschen <strong>Menschenbild</strong> hinterher. Nicht &#220;berwachung, Kontrolle und Zensur weisen den Weg in die Zukuft, sondern der m&#252;ndige und selbstbestimmt handelnde B&#252;rger, der <a href="http://carta.info/11933/vodafone-generation-upload-cyborg/">das Internet mit Medienkompetenz nutzt</a> und dabei auch das Gemeinwohl unterst&#252;tzt. Sollte man hier aber noch Defizite sehen, w&#228;re in erster Linie in <strong>Bildung</strong> zu investieren und nicht in Vekehrsregeln.
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<p><small>
<a href="http://carta.info/13031/de-maiziere-verkehrsregeln/">Freund und Zensor: die Phantomdebatte um Verkehrsregeln im Netz</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/13031/de-maiziere-verkehrsregeln/#comments">17 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=13031&amp;md5=3a0e5936c30de16b1cb66730ac2785c3" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Vodafone meets 1984</title>
		<link>http://carta.info/11872/vodafone-meets-1984/</link>
		<comments>http://carta.info/11872/vodafone-meets-1984/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 16:27:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Lobbyismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Ohne Worte.






]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Worte.</p>
<p><object width="400" height="300" data="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=5602853&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" type="application/x-shockwave-flash"><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=5602853&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" /></object></p>
<p><a href="http://vimeo.com/5602853"><br />
</a></p>
<p>[via <a href="http://immateriblog.de/?p=840">Immateriblog</a>]
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<p><small>
<a href="http://carta.info/11872/vodafone-meets-1984/">Vodafone meets 1984</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/11872/vodafone-meets-1984/#comments">3 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=11872&amp;md5=311efa369b7f78115ea30c92c72ed28c" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>AFP-Abmahnungen: Eine Gefahr f&#252;r Blogs?</title>
		<link>http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/</link>
		<comments>http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 29 May 2009 08:41:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nachrichtenagentur AFP hat begonnen, systematisch Webseitenbetreiber abzumahnen, die Inhalte ohne Lizenzvertrag nutzen. K&#246;nnen nun auch Blogger zur Kasse gebeten werden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/83017abc1a0334ec9dea87fab80fb9" alt="" width="1" height="1" /><br />
Ein Kollege schreibt:</p>
<p>&gt; &gt; <a href="http://meedia.de/nc/details/article/textklau--afp-mahnt-massenhaft-ab_100020612.html?et_cid=4&amp;et_lid=5&amp;et_sub=%22Textklau:%20AFP%20mahnt%20massenhaft%20ab%22">AfP mahnt jetzt ab</a></p>
<p>Interessant.</p>
<p>&gt; &gt; Dazu ne Frage. Ein User l&#228;&#223;t den RSS von Google News auf seiner Site einlaufen, ergo auch AFP und dpa-Meldungen. Dann wird er jetzt zur Kasse gebeten?</p>
<p>Wie immer: schwer zu sagen. Zum einen sagt AFP ja selber: “Wir haben es <strong>nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen</strong>.”</p>
<p>Nun gut, das k&#246;nnen sie sich auch irgendwann anders &#252;berlegen. Zum anderen: es gibt Seiten, die Nutzungsbedingungen f&#252;r ihre RSS-Feeds haben. Dann gilt erstmal das, was da drin steht, etwa dass der Feed zwar f&#252;r <strong>private Zwecke</strong> genutzt werden darf, aber nicht ver&#246;ffentlicht. Was Google dazu sagt, wei&#223; ich nicht; muss man mal nachschauen (habe aber gerade keine Zeit). Au&#223;erdem kann der Feed ja auch woanders herkommen (Yahoo News), dann gilt wieder was anderes.</p>
<p>Ob solche Bedingungen vor Gericht bestehen w&#252;rden, steht auf einem anderen Blatt. Gegen Apple etwa l&#228;uft eine <a href="http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&amp;bereichs_id=&amp;themen_id=&amp;mit_id=830&amp;ref_presseinfo=true">Klage des vzbv</a> wegen der AGB f&#252;r iTunes. In vielen AGB steht ganz sch&#246;n viel Mist drin, der bei genauer Betrachtung nicht unbedingt astrein ist. Aber wenn man nicht der vzbv ist, will man auch nicht unbedingt gegen Google oder Yahoo oder Springer vor Gericht stehen.</p>
<p>Zum dritten: <strong>AFP geht gegen Texte vor, nicht gegen Links</strong>. Ist ein RSS-Feed-Snippet ein Text oder ein Link? <a href="http://news.cnet.com/8301-1023_3-10213336-93.html">AP und US-Verlage streiten mit Google</a> &#252;ber genau diese Frage, denn auch Google News ver&#246;ffentlicht nur Snippets, keine Texte.</p>
<div id="attachment_10011" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/05/afp2.jpg"><img class="size-medium wp-image-10011" title="afp2" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/05/afp2-300x171.jpg" alt="AFP: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.&quot;" width="300" height="171" /></a><p class="wp-caption-text">AFP: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.&quot;</p></div>
<p>Weiterhin: die Frage, ob z.B. Nachrichten &#252;berhaupt urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind, ist alles andere als klar. H&#246;rt sich &#252;berraschend an? Mag sein, aber Tatsachen an sich sind nat&#252;rlich nicht sch&#252;tzbar (auch wenn das mancher gern anders h&#228;tte). Hat eine m&#246;glichst faktengetreue und pr&#228;zise Darstellung einer Tatsache also die Sch&#246;pfungsh&#246;he, die erreicht werden muss, damit es sich um ein Werk im Sinne des UrhG handelt? Eher nein. Bei Reportagen und Features, die auch von den Agenturen angeboten werden, ist das wahrscheinlich anders.</p>
<p>Wenn die dpa wirklich gegen die WAZ klagt, w&#228;re das eine sehr spannende Auseinandersetzung. Sieht aber im Moment <a href="http://mmm.verdi.de/archiv/2009/05/titelthema_rohstoff_nachricht/milchmaedchenrechnung">noch nicht so aus</a>. (Und wenn doch, dann sollten sie sich Berater einkaufen, die nicht so ahnungslos sind wie dpa-Chef Herlyn: “Ich erinnere etwa an Matthias D&#246;pfner, den Vorstandschef des Axel Springer Verlags, der die Idee des Copyrights und des Kopierschutzes auch f&#252;r das Internet aufgebracht hat.” Ist klar, <strong>bisher gibt es kein Copyright im Internet</strong>, und Kopierschutz f&#252;r Textinhalte ist auch eine <a href="http://immateriblog.de/?p=242">Super-Idee</a>…)</p>
<p>UPDATE: Ups, da hatte ich was verpasst. Offenbar hat dpa bereits <a href="http://www.abendblatt.de/kultur-live/article996420/Neuer-Posten-fuer-Ex-Spiegel-Chef-Aust.html">rechtliche Schritte eingeleitet</a>.</p>
<p>Aber, wie gesagt: der Ausschnitt allein, der durch den eingebundenen RSS-Feed erscheint, ist m.E. kein Werk, und damit nicht gesch&#252;tzt. Ob die ber&#252;chtigten Gerichte in Hamburg oder M&#252;nchen, die von den Rechteinhabern in solchen F&#228;llen  regelm&#228;&#223;ig angerufen werden, das auch so sehen, wei&#223; man nat&#252;rlich vorher nicht…</p>
<p><em>Matthias Spielkamp bloggt auf <a href="http://immateriblog.de/">Immateriblog</a>, wo auch <a href="http://immateriblog.de/?p=699">dieser Beitrag</a> erschienen ist.</em><br />
<!--/* OpenX Image Tag v2.7.25-beta */--></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://d1.openx.org/ck.php?n=a8c47325&amp;cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE" target="_blank"><img src="http://d1.openx.org/avw.php?zoneid=21592&amp;n=a8c47325" border="0" alt="" /></a></p>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/">AFP-Abmahnungen: Eine Gefahr f&#252;r Blogs?</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/#comments">13 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=9987&amp;md5=28b5b3d56eff3cbb4e0220a2a99de19e" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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