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	<title>CARTA &#187; Google News</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Verlegerforderung Leistungsschutzrecht: Ja, habt ihr denn &#252;berhaupt keinen Stolz?</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Dec 2010 23:46:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mario Sixtus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Weil uns das Verlangen nach einem Leistungsschutzrecht auch 2011 wieder "&#252;ber Geb&#252;hr" besch&#228;ftigen wird, hat Mario Sixtus einen zornigen Brief an Springer, Holtzbrinck, Burda &#38; Co. geschrieben.

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Verleger,</p>
<p>das tut jetzt vielleicht ein wenig weh, aber einer muss es mal deutlich sagen: Euch hat niemand gerufen! Niemand hat gesagt: “Mein Internet ist so leer, kann da nicht mal jemand Zeitungstexte oder so was reinkippen?“ Ihr seid freiwillig gekommen, und ihr habt eure Verlagstexte freiwillig ins Web gestellt. Zu Hauf. Und kostenlos. Ihr nehmt keinen Eintritt f&#252;r die Besichtigung eurer Hyperlink-freien W&#246;rterw&#252;sten, weil ihr genau wisst, dass niemand daf&#252;r Geld ausgeben w&#252;rde. Ihr habt seri&#246;se und un- seri&#246;se SEO-Fritzen mit Geld beworfen, damit Google eure Seiten besonders lieb hat. Ihr seid ohne Einladung auf diese Party gekommen. Das ist okay, ihr k&#246;nnt gerne ein wenig mitfeiern. Prost! Aber wisst ihr, was gar nicht geht? Dass ihr jetzt von den anderen G&#228;sten hier Geld kassieren wollt. Sogar per Gesetz. Verleger: geht’s noch?</p>
<p>Bitte unterbrecht mich, falls ich etwas falsch verstanden habe mit diesem “Leistungsschutzrecht“, was gut sein kann, denn logisch ist das alles bestimmt nicht. Ihr wollt eine Art Steuer kassieren f&#252;r all die Arbeit, die es bereitet, Texte online zu publizieren. Das ist die Leistung, die gesch&#252;tzt und bezahlt werden soll. Nicht etwa die Texte selbst sind es, f&#252;r die ihr honoriert werden wollt, sondern das Zusammentragen und online stellen. Richtig? Wo und wie dieses Geld eingesammelt werden soll, ist zwar noch nicht ganz klar, aber immerhin habt ihr da schon ein paar Ideen. Vielleicht aber k&#246;nnte man dazu auch Wahnvorstellung sagen. Einer dieser Einf&#228;lle, der ein wenig nach Megalomanie, Irrwitz und gekr&#228;nktem Narzissmus schmeckt, lautet: News-Aggregatoren sollen zahlen. Also Angebote wie Google News. Daf&#252;r, dass sie diese Textschnipselchen anzeigen, die als Hyperlinks dienen, die zu euren Verlagsangeboten f&#252;hren. Google sp&#252;lt euch die H&#228;lfte eurer Besucher auf die Seiten und jetzt sollen sie daf&#252;r bezahlen? Das ist in etwa so, als w&#252;rde ein Restaurantbesitzer Geld von den Taxifahrern verlangen, die ihnen G&#228;ste bringen.</p>
<p>Dann ist da noch die Idee, gewerbliche Computernutzer zur Kasse zu bitten. Pauschal und auf Verdacht. Denn sie k&#246;nnten ja irgendwie davon profitieren, dass ihr umgekl&#246;ppelte Agenturmeldungen, Oktoberfest-Bilderklickstrecken und &#252;berlaufende Inhalte eures Print-Redaktionssystems ins Web pumpt. Eine Verleger-GEZ wollt Ihr euch zusammenlobbyieren. Einerseits. Auf der anderen Seite droht ihr mit rituellem Selbstmord, wenn die geb&#252;hrenfinanzierte Tagesschau eine iPhone-App bereitstellt. Wie geht das zusammen? <strong>Die &#214;ffentlich-Rechtlichen sind aufgrund ihrer Geb&#252;hrenfinanzierung eure erkl&#228;rten Todfeinde, andererseits wollt ihr euch in geb&#252;hrenfinanzierte Verleger verwandeln? Ja habt Ihr denn &#252;berhaupt keinen Stolz?</strong></p>
<p>Die Gewerkschaften habt ihr schon auf eurer Seite. Das ist kein Wunder. Gewerkschaften sind in etwa so fortschrittsfreudig wie die Taliban. H&#228;tte es sie damals schon gegeben, w&#228;ren sie sicherlich auch gegen die Einf&#252;hrung des Buchdrucks gewesen, da er schlie&#223;lich zu Arbeits- platzabbau in den kl&#246;sterlichen Schreibstuben f&#252;hrt. Und die schwarz-gelbe Regierung hat ein wie auch immer geartetes Leistungsschutzrecht sogar schon in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Das ist ebenfalls kein Wunder, schlie&#223;lich hat sich die politische Elite mit der alten Medien-Oligarchie prima arrangiert. Man kennt sich und wei&#223; sich zu nehmen.</p>
<p>Der CTRL-Verlust-Blogger Michael Seemann hat den h&#252;bschen Begriff “Leistungsschutzgeld“ erfunden. Eigentlich wollt ihr auch ein “Leitungsschutzgeld“: Wer beruflich eine Internet-Leitung hat, soll zahlen, zu eurem Artenschutz. Wisst ihr was, Verleger? Haut doch einfach ab aus dem Web, wenn es euch hier nicht gef&#228;llt. Nehmt eure Texte mit und druckt sie auf Papier oder schickt sie meinetwegen per Fax weg. Denn: Euch hat niemand gerufen.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><em>Crosspost mit freundlicher Genehmigung des „Magazins f&#252;r elektronische Lebensaspekte“, <a href="http://de-bug.de/mag/">De:bug</a>, Ausgabe 148, Creative Commons: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/">CC-BY</a></em></p>
<p><em>Update: Martin Oetting m&#246;chte den Text von Mario Sixtus als Anzeige <a href="http://oetting.posterous.com/spendenaufruf-offener-brief-an-die-deutschen">schalten</a> und ruft zu einer <a href="http://de.betterplace.org/projects/5443-offener-brief-leistungsschutzrecht/">Spendenaktion</a> auf.</em>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=36869&amp;md5=2e40e4addb76a3c6611b20cb954e6262" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Lebenszeitraub als Tatbestand: Die Zeit gibt dir niemand wieder</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Sep 2010 13:09:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter Glaser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[L&#228;ngst haben wir zu viel von vormals besonderen Gen&#252;ssen: &#220;berinformation ist der Smog des 21. Jahrhunderts. Neue Dienste schenken uns Nutzern daher Lebenszeit, indem sie hochverdichtete Res&#252;mee-Perlen aus den Medienozeanen aggregieren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/ad7395d283614adebad9efb5bf814ce5" alt="" width="1" height="1" />Nicht nur Informationsmassen fluten auf uns  zu, auch die Werbung nimmt immer megalomanischere Ausma&#223;e an. Eine  Chinesin hat nun den Stopp-Knopf gedr&#252;ckt.</p>
<p>In der chinesischen Stadt Xian hat die  Anw&#228;ltin Chen Xiaomei ein Kino und einen Filmverleih wegen  Zeitdiebstahls verklagt: Vor dem Hauptfilm waren 20 Minuten Werbung  gezeigt worden. Da sie nicht darauf hingewiesen worden sei, dass ein  solch extrem ausladendes Reklamepr&#228;ludium zu erwarten w&#228;re, forderte sie  nun ihr Eintrittsgeld zur&#252;ck: 35 Yuan, etwa 4 Euro.</p>
<p>Dar&#252;ber hinaus will Xiaomei 35 Yuan als  Kompensation f&#252;r den erlittenen seelischen Schaden sowie eine  schriftliche Entschuldigung haben. Bei dem Film, den die Anw&#228;ltin  sehen wollte, handelte es sich um den chinesischen Kino-Sommerhit <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Aftershock_%28film%29">“Nachbeben”</a>,  ein Familiendrama &#252;ber eine durch ein Erdbeben zerrissene Familie. Und  das Beste: Das Gericht in Xian hat die Klage akzeptiert.</p>
<p>Als Kind war ich mit meinem Gro&#223;vater oft <a href="http://www.nonstop.at/">in einem Nonstop-Kino</a>,  es gab dort eine gewisse Dramaturgie, deren Ablauf sich immer  wiederholte: erst ein sogenannter Kulturfilm, etwa &#252;ber den  Hochspannungsleitungsbau in Jugoslawien, danach <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wochenschau">Fox’ T&#246;nende Wochenschau</a> und dann der Hauptfilm. Es gab keine Klimaanlage und ab und zu lief  jemand mit einer Spr&#252;hspritze herum und vernebelte etwas, von dem mein  Gro&#223;vater sagte, es sei <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Flit">Flit</a>, also ein Insektizid. Vielleicht war es aber auch einfach nur ein s&#252;&#223;licher  Duft, der der silbern flimmernden Kinoluft einen angenehmen Hauch  verleihen sollte.</p>
<p>Die Kulturfilme stahlen mir auch meine Zeit, aber ich  lie&#223; es geschehen, denn <strong>Kino war ein besonderer Genuss</strong>, dem sich auch  r&#228;tselhafte oder bizarre Vorfilme unterzuordnen hatten.</p>
<p>Aber die Zeiten sind vorbei, l&#228;ngst  haben wir zu viel von den vormals besonderen Gen&#252;ssen. Heute ist die  zentrale Frage: Wie komme ich an Qualit&#228;t? Zum Beispiel, indem ich f&#252;r  Medieninhalte bezahle, etwa eine Kinokarte. Mit dem durch  Digitalisierung und Vernetzung ausgel&#246;sten Medien-Tsunami hat sich das  Filterproblem in einem Ma&#223; versch&#228;rft, das in den 60er und 70er Jahren  nicht abzusehen war.</p>
<p>Die Informationsgesellschaft hat in jenem Moment  begonnen, in dem klar war, dass zu viele Informationen vorhanden waren.  Aus der Zivilisation wird nun eine Zuvielisation – <strong>&#220;berinformation ist  der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Smog">Smog</a> des 21. Jahrhunderts</strong>. Je kompakter und intelligenter jemand heute seine  Ideen oder sein Wissen aufbereitet, desto wertvoller wird sein Beitrag.  Es ist mit Informationen wie mit Uhren: Wer eine Uhr hat, wei&#223; immer,  wie sp&#228;t es ist. Wer viele Uhren hat, ist sich nie sicher.</p>
<p>Den juristischen Ansatz von Frau  Xiaomei sollten wir Mediennutzer auf jeden Fall als Schritt in die  richtige Richtung ansehen. Es kann nicht angehen, dass Kulturgut – sogar  in bezahlter Form – zu einem Anh&#228;ngsel metastasierender Werbeformen  verkommt. <strong>Lebenszeitraub sollte in einer Wissensgesellschaft durchaus  als neuer Tatbestand diskutiert werden. </strong></p>
<p>L&#246;sungsans&#228;tze, Qualit&#228;t aus den  Medienozeanen zu fischen, gibt es, von den <a href="http://www.perlentaucher.de/">Perlentauchern</a> bis <a href="http://www.google.de/support/news/bin/answer.py?answer=40237&amp;topic=8851&amp;hl=de">Google News</a> &#252;ber die Empfehlungs&#246;konomie von Twitter und Facebook bis hin zu  “vorausschauenden” Algorithmen, wie sie etwa in der famosen  iPad-Applikation <a href="http://blog.stuttgarter-zeitung.de/erste-dinge/2010/07/23/flipboard-das-netz-wird-blatterbar/">Flipboard</a> arbeiten.</p>
<p>Diese Dienste und Anwendungen  versuchen, den Nutzern Lebenszeit zu schenken. Anstatt, wie fr&#252;her im  Kaffeehaus, erst einmal eine Stunde lang die Feuilletons der Tages- und  Wochenzeitungen durchzubl&#228;ttern, haben die guten Menschen vom  Perlentaucher das schon mal f&#252;r einen erledigt. Und bieten statt langer  Artikel erst einmal hochverdichtete Res&#252;mees an: <strong>Aggregation at its  best.</strong> Das gibt uns ein paar Augenblicke lang <a href="http://bit.ly/bamt8H">googlefrei</a>, wir m&#252;ssen nicht herumsuchen.</p>
<p>Das aber ist erst ein zarter Anfang.  Ich warte schon auf den Videorekorder mit integrierter  Feuilleton-F&#228;higkeit, der Filme nicht nur aufzeichnen, sondern auch  angucken kann und mir bei Bedarf sagt: Spar dir die anderthalb Stunden.  Der Film ist mies und die Zeit gibt dir niemand wieder.</p>
<p><em>Peter Glaser bloggt auf <a href="http://blog.stuttgarter-zeitung.de">Glaserei</a>.   <a href="http://blog.stuttgarter-zeitung.de/netzkolumne/2010/09/18/lebenszeit/">Crosspost</a> mit freundlicher Genehmigung.</em>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=34384&amp;md5=ac8c61fcdbfa44795e7ca41ced80e079" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Leistungsschutzrecht: 10 Gr&#252;nde gegen eine „Presse-GEZ“</title>
		<link>http://carta.info/31643/leistungsschutzrecht-10-gruende-gegen-eine-presse-gez/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 10:26:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Arnd Haller</dc:creator>
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		<category><![CDATA[PC-Gebühr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Einf&#252;hrung eines Leistungsschutzrechts f&#252;r Presseverleger ist weder wirtschaftlich noch juristisch gerechtfertigt. Es schadet der Informationsfreiheit, der Entwicklung neuer Gesch&#228;ftsmodelle - und letztlich dem "Qualit&#228;tsjournalismus". Ein Gastbeitrag von Google-Chefjurist Arnd Haller. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/e4604af472894883a652b9b7e2902714" alt="" width="1" height="1" />Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen gro&#223;: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, ma&#223;gebliche Verhandlungsf&#252;hrer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes f&#252;r Presseverlage zu &#252;berzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserkl&#228;rung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einf&#252;hren zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen f&#252;r andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.</p>
<p>Erfreulicherweise findet inzwischen eine <a href="http://carta.info/tag/leistungsschutzrecht/">breite Debatte</a> &#252;ber Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes f&#252;r Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “St&#228;rkung von Qualit&#228;tsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gef&#246;rdert, sondern geradezu konterkariert w&#252;rde.</p>
<p>Wir alle brauchen eine funktionierende Presse- und Verlagslandschaft und sind interessiert an der Aufrechterhaltung hoher journalistischer Qualit&#228;t. Journalistische, aber auch verlegerische Leistungen haben ihren Preis. Dieser Preis – etwa der Verkaufspreis einer Zeitung, der Preis eines digitalen Angebots oder der Anzeigenpreis einer Werbeanzeige – wurde bisher durch Angebot und Nachfrage geregelt. Die digitale Entwicklung machte jedoch nicht nur technologische Anpassungen notwendig, sondern lie&#223; auch die bestehenden Gesch&#228;ftsmodelle der Verlage zunehmend an ihre Grenzen sto&#223;en. Neue Konzepte mussten gefunden und weiter entwickelt werden. Vielen gro&#223;en Verlagen (wie etwa Axel Springer, Burda, Gruner+Jahr oder Holtzbrinck), aber auch mittleren und kleinen Verlagen (wie etwa dem Spiegel oder dem Meine Verlag) ist die Anpassung an ge&#228;nderte Strukturen bereits gut gelungen; andere suchen noch nach Finanzierungskonzepten.</p>
<p>Durch ein Leistungsschutzrecht soll nun das angebliche “Refinanzierungsproblem der Presse” durch eine marktfremde L&#246;sung, im Klartext: eine Quersubventionierung durch andere Wirtschaftszweige, behoben werden. Hierzu wollen sich die Verlage ein exklusives Recht an Presseerzeugnissen &#8211; bis hin zu kleinsten Informationseinheiten (“snippets”) &#8211; einr&#228;umen lassen, das es ihnen erm&#246;glichen w&#252;rde, andere von der Nutzung auszuschlie&#223;en. Durch ein solches Verbotsrecht w&#252;rde jede Vervielf&#228;ltigung eines Online-Artikels zu gewerblichen Zwecken verg&#252;tungspflichtig. Selbst das Anzeigen von (kostenlos zug&#228;nglichen) Texten auf dem Bildschirm des Nutzers w&#252;rde dann Geld kosten; ebenso die Anzeige von Suchergebnissen bei Suchmaschinen.</p>
<p>Die Einf&#252;hrung eines solchen Leistungsschutzrechtes ist nicht gerechtfertigt. Die Folgen w&#228;ren verheerend. Nachfolgend werden die zehn wichtigsten Gr&#252;nde gegen das Verbotsrecht und die Errichtung einer “Presse-GEZ” n&#228;her beleuchtet:</p>
<p><strong>1. Ein Leistungsschutzrecht ist wirtschaftlich nicht gerechtfertigt.</strong></p>
<p>Presseverlage begr&#252;nden die Notwendigkeit der Einf&#252;hrung eines Leistungsschutzrechtes mit Absatzr&#252;ckg&#228;ngen im Printgesch&#228;ft, einem “Scheitern” von Bezahlmodellen im Internet und dem R&#252;ckgang des verlegerischen Anteils am Gesamtwerbemarkt. Dies habe zu einer wirtschaftlichen Situation der Presseverlage gef&#252;hrt, die den Qualit&#228;tsjournalismus in Deutschland akut gef&#228;hrden w&#252;rde.</p>
<p>Diese Annahmen haben sich als falsch oder jedenfalls als ma&#223;los &#252;bertrieben herausgestellt: Eine KPMG-Marktstudie von Februar 2010 zum “Medienmarkt Deutschland” belegt vielmehr, dass Reichweite und Ums&#228;tze im Printgesch&#228;ft nicht zur&#252;ckgegangen sind, sondern auf einem relativ stabilen und hohen Niveau stagnieren. Dem entsprechen auch die teilweise sensationell guten Ums&#228;tze und Gewinne der Verlage aus dem 1. Halbjahr 2010. Auch die Zahl der Redakteure und Volont&#228;re der deutschen Tages- und Wochenzeitungen ist seit Jahren in etwa konstant. Im Bereich „Internet und Mobile Dienste“ erzielten die Presseverlage in den vergangenen Jahren durchg&#228;ngig zweistellige Umsatzzuw&#228;chse, die verlagseigenen Prognosen zufolge auch in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Die Top-10 Verlagsgruppen verzeichnen derzeit j&#228;hrliche Wachstumsraten bei den Online-Ums&#228;tzen von bis zu 70%. Generell erwarten Presseverlage gerade im Internet-Gesch&#228;ft die gr&#246;&#223;ten Zuw&#228;chse.</p>
<p>Viele Online-Aktivit&#228;ten der gro&#223;en Verlagsh&#228;user laufen gut, zumal Ums&#228;tze nicht mehr nur unter ihren traditionellen Zeitungs- und Zeitschriftenmarken erwirtschaftet werden, sondern unter eigenst&#228;ndigen, zugkr&#228;ftigen Marken (z.B. <em>Spiegel, Focus, Bild, Stern</em>) oder von neu gegr&#252;ndeten Tochterunternehmen oder Beteiligungen (z.B. Immonet, Parship, Elitepartner, Stepstone, Xing, StudiVZ). Teilweise konkurrieren neue Online-Aktivit&#228;ten der Presseverlage mit Aktivit&#228;ten und Erl&#246;squellen im traditionellen klassischen Printgesch&#228;ft (Rubriken/Kleinanzeigen), teilweise entwickeln die Verlagsh&#228;user im Online-Bereich auch ganz neue Gesch&#228;ftsfelder (E-Commerce, Bewertungsportale, Games etc.).</p>
<p>Von einem &#8220;Scheitern&#8221; von Bezahlmodellen kann also keine Rede sein. Vielmehr steht zu erwarten, dass sich erfolgreiche Gesch&#228;ftsmodelle – unterst&#252;tzt durch neue Abrechnungs- und Bezahlsysteme – schon in den kommenden Monaten und Jahren &#228;u&#223;erst positiv entwickeln und weiter durchsetzen werden. Studien belegen, dass ein Gro&#223;teil der Nutzer durchaus bereit ist, f&#252;r qualitativ hochwertige Informationen im Internet zu zahlen. Daher w&#228;re es bereits aufgrund der dynamischen Marktentwicklung sch&#228;dlich, jetzt gesetzgeberisch durch die Schaffung eines Exklusivrechts regulierend einzugreifen.</p>
<p>Auch die Behauptung einer „Kannibalisierung“ des verlegerischen Anteils am Gesamtwerbemarkt durch andere Markteilnehmer trifft nicht zu. Verlage verbuchen mit ca. 46 % Marktanteil das Gros der klassischen Online-Werbeums&#228;tze in Deutschland. Dies entspricht ihrem &#8211; konstanten &#8211; Anteil an den Nettoums&#228;tzen des Gesamtwerbemarktes.</p>
<p>Einen in weiten Teilen gut funktionierenden Wirtschaftssektor nun fl&#228;chendeckend durch Querfinanzierungen anderer Wirtschaftsunternehmen zu unterst&#252;tzen, ist marktpolitisch nicht gerechtfertigt.</p>
<p><strong>2. Ein Leistungsschutzrecht ist sachlich nicht gerechtfertigt.</strong></p>
<p>Jeder Verlag ist Herr seiner Inhalte. Ein Verlag ist weder gezwungen, Inhalte &#252;berhaupt ins Netz zu stellen, noch muss er diese kostenlos anbieten. Stellt er diese kostenlos ins Internet, hat er jederzeit die M&#246;glichkeit, Suchmaschinen davon ausschlie&#223;en. Interessierte Leser k&#246;nnten dann nur noch &#252;ber die Homepage der Verlage oder anderweitige Verlinkungen, nicht mehr aber &#252;ber Suchmaschinen auf die Verlagsinhalte zugreifen.</p>
<p>Erm&#246;glicht man jedoch die Verlinkung der eigenen Inhalte &#252;ber Suchmaschinen, ist es geradezu abwegig, daf&#252;r andere zur Kasse zu bitten. Folgender Vergleich m&#246;ge dies veranschaulichen: Gibt ein Verlag Zeitungen gegen Entgelt ab, muss man die Zeitung bezahlen. Gibt ein Verlag die Zeitung jedoch kostenlos ab und refinanziert sie durch Werbung, kann der Verlag nicht sp&#228;ter den Leser der kostenlosen Zeitung zu Lese-Abgaben auffordern. Genau dieses schizophrene Modell eines gleichzeitig kostenlosen und verg&#252;tungspflichtigen Angebotes steht hinter der Idee eines Leistungsschutzrechtes.</p>
<p>Das Setzen von Links auf frei verf&#252;gbare Presseartikel durch Suchmaschinen oder Soziale Netzwerke stellt kein Ausnutzen fremder Leistungen, sondern eine <strong>eigenst&#228;ndige Infrastrukturleistung</strong> dar. Diese kann nur durch einen erheblichen Kostenaufwand f&#252;r Datenzentren, Hard- und Software sowie sonstige Technik bereit gestellt werden. Suchmaschinen wie Google tragen so in erheblichem Umfang zum Erfolg der Internetangebote der Verleger bei.</p>
<p>Andere Betreiber von Webseiten geben Millionen f&#252;r Werbung aus, um Internetnutzer auf ihre Seiten zu locken. Die deutschen Verlagsh&#228;user beanspruchen jedoch eine Sonderrolle: sie wollen f&#252;r die externe Hilfestellung durch die Suchmaschinen nicht nur nichts bezahlen, sondern hierf&#252;r auch noch abkassieren. Dies ist zumindest systemwidrig, schlichter gesagt: dreist.</p>
<p><strong>3. Ein Leistungsschutzrecht ist juristisch nicht gerechtfertigt.</strong></p>
<p>Obwohl es den Presseverlegern nicht in erster Linie um urheberrechtlichen Schutz sondern um die Erschlie&#223;ung einer neuen, zus&#228;tzlichen Erl&#246;squelle geht, wird das Leistungsschutzrecht vielfach mit dem Argument gerechtfertigt, es gebe im Urheberrechtsgesetz eine „Schutzl&#252;cke“ im Vergleich zu anderen Werkvermittlern. Es gibt jedoch keine L&#252;cke im Schutzsystem. Verlage sind im Online-Bereich gerade nicht „schlechter gestellt als andere Werkvermittler“ (wie es in der Koalitionsvereinbarung suggestiv hei&#223;t). Die Presseverleger genie&#223;en bereits nach heute geltenden urheber- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen einen breiten und ausreichenden rechtlichen Schutz, der sogar &#252;ber den anderer Werkvermittler hinausgeht.</p>
<p>Wer ohne entsprechende Genehmigung einen Zeitungsartikel oder eine Abbildung aus einem Presseerzeugnis im Internet vervielf&#228;ltigt oder &#246;ffentlich zug&#228;nglich macht, kann vom Verlag aufgrund der diesem von den Urhebern abgeleiteten Rechte ohne weiteres auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden (§ 97 i.V.m. §§ 16 bzw. 19a UrhG). Die Online-Angebote der Presseverlage stellen zudem in aller Regel eine Datenbank dar, die gesondert &#252;ber ein eigenes Leistungsschutzrecht gesch&#252;tzt ist. Selbst in F&#228;llen, in denen Dritte urheberrechtlich im Grunde genommen nicht gesch&#252;tzte Kleinstbestandteile aus den Online-Auftritten der Verlage &#252;bernehmen, wirkt der Schutz, sofern die &#220;bernahme systematisch erfolgt und die Verlage hierdurch in ihrem Investitionsschutzinteresse beeintr&#228;chtigt werden (§§ 87a ff UrhG). Erg&#228;nzend sind die Verlage gegen schmarotzerhafte Leistungs&#252;bernahmen durch das Wettbewerbsrecht gesch&#252;tzt (§§ 3, 4 Nr. 9 UWG). Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz erm&#246;glicht – anders als ein spezielles Exklusivrecht – eine flexible Interessenabw&#228;gung und so einen Schutz, der angemessen und ausreichend ist.</p>
<p>Zwar mag es – wie von Verlegern vorgetragen – in Einzelf&#228;llen schwierig sein, in Rechtsstreitigkeiten die eigenen Nutzungsrechte zu belegen. Hieraus kann sich jedoch keine Rechtfertigung f&#252;r die Einf&#252;hrung eines zus&#228;tzlichen Exklusivrechts ergeben. Es ist den Verlagen durchaus zumutbar, ihren Rechteerwerb gerichtsfest zu dokumentieren.</p>
<p>Presseverlage werden zudem bereits heute – auch ohne ein eigenes Leistungsschutzrecht – von der VG Wort an den Aussch&#252;ttungen aus Einnahmen aus der Reprografieabgabe beteiligt.</p>
<p>Die Einf&#252;hrung eines Leistungsschutzrecht w&#252;rde zudem der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes diametral widersprechen. Der BGH hat wiederholt festgestellt, dass Verlinkungen auf die Webseiten Dritter und auch sogenannte „Snippets“ von urheberrechtlich gesch&#252;tztem Material zul&#228;ssig sind. Die Einf&#252;hrung von Leistungsschutzrechten w&#252;rde somit den grundlegenden Aussagen der BGH-Rechtsprechungslinie zuwiderlaufen, die beispielsweise in der „Paperboy“-Entscheidung oder dem am 29. April 2010 ergangenen Urteil zur Google-Bildersuche zum Ausdruck kam. Der BGH hat festgehalten, dass „ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschr&#228;nkungen frei zug&#228;nglich macht, […] mit den nach den Umst&#228;nden &#252;blichen Nutzungshandlungen rechnen“ muss. Was sich f&#252;r den BGH von selbst versteht: <strong>Die &#252;bliche Nutzungshandlung verursacht keine Verg&#252;tungspflicht.</strong> Dies muss auch f&#252;r Verlage gelten.</p>
<p>Fazit: Presseverleger sind nicht schlechter gesch&#252;tzt, sie sind allenfalls anders gesch&#252;tzt. Daher haben einige Urheberrechtsexperten in der Diskussion &#252;ber ein Leistungsschutzrecht bereits konsequenterweise gefordert, dass die Einf&#252;hrung eines solchen, falls diese denn erfolge, allenfalls mit der Abschaffung anderer Rechte einhergehen d&#252;rfe.</p>
<p><strong>4. Ein Leistungsschutzrecht schadet der deutschen Wirtschaft.</strong></p>
<p>Im Jahr 2009 waren nach offizieller Arbeitsmarktstatistik 40,27 Mio. B&#252;rger erwerbst&#228;tig. Nach Angaben des Branchenverbandes BITKOM sind 58% aller Arbeitpl&#228;tze in Deutschland mit einem Computer ausger&#252;stet. Es werden also in Deutschland mehr als 23 Millionen Computer gewerblich genutzt. Hinzu kommen Millionen sonstiger internetf&#228;higer Ger&#228;te wie etwa Smartphones. Das Leistungsschutzrecht w&#252;rde also mehr als die H&#228;lfte aller deutschen Arbeitspl&#228;tze belasten, da die Mehrheit der gewerblichen Nutzer verg&#252;tungspflichtig w&#228;re. Dies w&#252;rde die Produktion am Standort Deutschland zus&#228;tzlich verteuern. Erschwerend kommt hinzu, dass die ausl&#228;ndische Konkurrenz, also Unternehmen au&#223;erhalb Deutschlands, die gleichen Presseartikel weiterhin kostenlos nutzen k&#246;nnten, da dies durch ein Leistungsschutzrecht voraussichtlich nicht erfasst werden kann.</p>
<p>Die Verg&#252;tungspflicht f&#252;r Ger&#228;te mit Internetzugang in Folge eines Leistungsschutzrechtes k&#246;nnte in der deutschen Wirtschaft fatale Folgen haben. Viele Unternehmen d&#252;rften sich gezwungen sehen, aus Kostengr&#252;nden den Internetzugang f&#252;r ihre Mitarbeiter einzuschr&#228;nken oder gar g&#228;nzlich abzustellen. Dabei unterst&#252;tzen moderne Technologien wie das Internet die Zusammenarbeit von Mitarbeitern in Unternehmen und tragen somit in erheblichem Ma&#223;e zu Innovation, Flexibilit&#228;t und Wachstum bei. Webbasierte Technologien ver&#228;ndern die Arbeitsprozesse nachhaltig. Mitarbeiter sind besser vernetzt, arbeiten simultan an Projekten und entwickeln neue Ideen. Nach einer aktuellen Studie der “Future Foundation” im Auftrag von Google Enterprise sagen 70% der deutschen Angestellten, dass sie durch neue Technologien besser mit ihren Kollegen zusammen arbeiten. Gleichzeitig zeigte sich eine Korrelation von 81% zwischen einer intensiven Zusammenarbeit der Mitarbeiter und einem hohen Innovationsgrad der betreffenden Firma.</p>
<p>Eine Beschr&#228;nkung des Internetzugangs in den Unternehmen h&#228;tte im &#220;brigen negative Konsequenzen f&#252;r die wachsende e-commerce-Branche. Millionen von Arbeitnehmern nutzen ihren dienstlichen Internetzugang (z. B. w&#228;hrend der Mittagspause oder nach der Arbeit), um Waren und Dienstleistungen zu kaufen oder zu verkaufen, Reisen zu buchen, kostenpflichtig Musik herunterzuladen oder Gesch&#228;fte bei Verkaufsplattformen abzuwickeln. Auch diese Gesch&#228;fte w&#252;rden durch ein Leistungsschutzrecht erheblich beeintr&#228;chtigt.</p>
<p><strong>5. Ein Leistungsschutzrecht schadet der Informationsfreiheit.</strong></p>
<p>Ein Leistungsschutzrecht w&#252;rde das Auffinden von Informationen deutlich erschweren. Suchmaschinen und Newsaggregatoren werden sich in Zukunft genau &#252;berlegen m&#252;ssen, ob sie einzelne Presseartikel auffindbar machen wollen, wenn dies f&#252;r sie kostenpflichtig w&#228;re, jedoch keinen finanziellen Nutzen br&#228;chte. Diesen Gedanken sollte man nicht zu voreilig mit Hinweis auf kommerzielle Suchmaschinenanbieter abtun; es gibt viele kleine Suchmaschinen, deren – teilweise gemeinn&#252;tziger – Zweck es ist, Inhalte im Netz auffindbar zu machen. Man denke an staatliche Projekte, die die Informationsvermittlung der B&#252;rger erleichtern sollen wie etwa die Deutsche Digitale Bibliothek; man denke an wissenschaftliche Einrichtungen; man denke an Kindersuchmaschinen wie fragFINN usw. Sie alle werden sich eine Querfinanzierung von Verlagen kaum leisten k&#246;nnen und werden m&#246;glicherweise gezwungen, ihren Dienst einzuschr&#228;nken oder gar einzustellen.</p>
<p><strong>6. Ein Leistungsschutzrecht hilft kleinen Presseverlagen nicht und es schadet dem „Qualit&#228;tsjournalismus“.</strong></p>
<p>Zur Rechtfertigung eines Leistungsschutzrechtes werden h&#228;ufig auch kleine Verlage (regionale Tageszeitungen) ins Feld gef&#252;hrt, die ohne zus&#228;tzliche Absicherung angeblich keine &#220;berlebenschance h&#228;tten. Dadurch sei, so die Bef&#252;rworter des Leistungsschutzrechtes, “die Vielfalt der Presselandschaft und der Qualit&#228;tsjournalismus insgesamt” gef&#228;hrdet. Jedoch ist das Gegenteil richtig: ein Leistungsschutzrecht w&#252;rde weder kleinen Verlagen noch dem Journalismus helfen, sondern die Konzentration der Medienlandschaft weiter vorantreiben &#8211; kaum ein Beitrag zur F&#246;rderung der journalistischen Qualit&#228;t.</p>
<p>Bezeichnenderweise wird die Forderung nach einem Leistungsrecht gerade von den sehr gro&#223;en Verlagsh&#228;user erhoben. Sollte ihr Plan umgesetzt werden, m&#252;sste zun&#228;chst eine neue Verwertungsgesellschaft geschaffen werden. Diese h&#228;tte das Ziel, m&#246;glichst viel Geld einzusammeln und die Einnahmen (nach Abzug eines Anteils f&#252;r die interne Verwaltung) an die Verlage auszusch&#252;tten. Der Verteilungsschl&#252;ssel w&#252;rde von der Verwertungsgesellschaft festgelegt. Es d&#252;rfte klar sein, dass die Festsetzung der Tarife nicht an der Qualit&#228;t eines Beitrags, sondern an der Reichweite seines Angebotes ankn&#252;pfen w&#252;rde. Was auf den ersten Blick gerecht erscheint, zeigt auf den zweiten Blick das Dilemma: Diejenigen, die schon heute eine hohe Reichweite erzielen, werden auch die Gewinner von morgen sein. Sie bek&#228;men den L&#246;wenanteil aus der neuen Verwertungsgesellschaft. Es handelt sich hierbei durchg&#228;ngig um die zugkr&#228;ftigen &#252;berregionalen Marken der gro&#223;en Verlage, die bereits heute den digitalen Wandel erfolgreich vollzogen haben (Bild, Focus, Stern usw.). Kleine regionale oder lokale Zeitungen indes, die mit weniger professionellen Internetangeboten und kleinerer Leserschaft auch weniger Nutzer ansprechen, werden konsequenterweise nur geringe Betr&#228;ge aus dem neuen Einnahmetopf erhalten. Um von der neuen Verwertungsgesellschaft zu profitieren, werden daher auch sie in Zukunft auf h&#246;here Reichweite setzen m&#252;ssen. Das Streben nach Masse f&#252;hrt jedoch bekanntlich selten zu mehr Klasse. Es hilft den Gro&#223;en, nicht den Kleinen und wird die Marktkonzentration weiter vorantreiben. Derzeit vereinen allein die zehn deutschen Gro&#223;verlage 60% der Werbeums&#228;tze im Printbereich auf sich. Gerade die Top-10 der Verlage haben ihre digitalen Aktivit&#228;ten in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet und werden daher weit mehr als 60% der digitalen Erl&#246;se auf sich vereinen. Das Leistungsschutzrecht w&#252;rde dieser Tendenz erheblich Vorschub leisten und so der Verlagsvielfalt einen B&#228;rendienst erweisen.</p>
<p><strong>7. Ein Leistungsschutzrecht verhindert das Entstehen neuer Business-Konzepte.</strong></p>
<p>Die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht kommt dem Eingest&#228;ndnis gleich, bei der Entwicklung von Gesch&#228;ftsmodellen im Internet versagt zu haben. Das Leistungsschutzrecht wird funktionierende Konzepte nicht ersetzen k&#246;nnen. Es w&#252;rde die Realisierung solcher Konzepte sogar gef&#228;hrden, da es Kostenlos-Angeboten st&#228;rker zugute kommt als Bezahl-Angeboten. Warum?</p>
<p>Grunds&#228;tzlich k&#246;nnen Anbieter ihre digitalen Inhalte auf zweierlei Weise refinanzieren: durch Werbung oder durch Verkauf (=kostenpflichtige Angebote). Kostenlose Inhalte werden in der Regel &#252;ber Werbung refinanziert und sind daher auf hohe Reichweiten angewiesen; mehr Nutzerzugriffe bedeuten h&#246;here Werbeeinnahmen. Wer sein Angebot hingegen zum kostenpflichtigen Abruf bereitstellt, ist nicht in erster Linie auf Reichweite angewiesen, sondern auf die Bereitschaft der Nutzer, f&#252;r das Angebot einen bestimmten Preis zu bezahlen. Ein qualitativ hochwertiges Angebot kann also durchaus auch bei geringerer Reichweite rentabel sein.</p>
<p>Das Leistungsschutzrecht setzt allerdings alleine auf Reichweite und leistet daher der „Kostenlos-Kultur“ Vorschub. Denn warum sollte ein Verlag beispielsweise auf Bezahl-Apps f&#252;r das Android oder das iPad setzen, wenn er mit einer hohen Online-Reichweite mehr Geld aus dem Leistungsschutzrecht-Topf entnehmen k&#246;nnte?</p>
<p>Das Leistungsschutzrecht leistet also dem Prinzip „Reichweite um jeden Preis“ Vorschub, Bezahlangebote geraten so weiter ins Hintertreffen.</p>
<p><strong>8. Ein Leistungsschutzrecht kriminalisiert Millionen von Nutzern in Deutschland.</strong></p>
<p>Wer unerlaubt in verwandte Schutzrechte eingreift, macht sich gem&#228;&#223; § 108 UrhG strafbar und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, wenn dies gewerbsm&#228;&#223;ig passiert. Der Aufruf und das Betrachten der Webseite eines Presseverlages, der einen Artikel f&#252;r jedermann frei und kostenlos zug&#228;nglich ins Netz gestellt hat, l&#228;sst den Leser zu einem kriminellen Urheberrechtsverletzer werden, wenn er im Rahmen einer gewerblichen T&#228;tigkeit liest und er bzw. sein Arbeitgeber keine Verg&#252;tung an die Verwertungsgesellschaft gezahlt hat. Hiermit kriminalisiert man eine Vielzahl von Arbeitnehmern und Selbst&#228;ndigen in Deutschland.</p>
<p><strong>9. Ein Leistungsschutzrecht f&#252;hrt zu erheblicher Rechtsunsicherheit.</strong></p>
<p>Die Einf&#252;hrung eines Leistungsschutzrechtes w&#252;rde f&#252;r erhebliche Rechtsunsicherheit und jahrelange Rechtsstreitigkeiten sorgen, da die rechtlichen Konturen eines neuen Rechts nicht feststehen und sich erst entwickeln m&#252;ssten. Die Verlage versuchen von der Vielzahl noch offener Rechtsfragen abzulenken, indem sie auf eine sp&#228;tere Kl&#228;rung verweisen. Eine solche kann jedoch nicht im Interesse der Allgemeinheit sein, zumal nicht nur Einzelheiten, sondern nach wie vor auch Essentielles unklar ist. Unklar ist etwa, wer Schutzrechtsinhaber sein soll und welche Leistungen &#252;berhaupt gesch&#252;tzt werden sollen. Auch der Schutzumfang und die Schranken werden sich nicht zweifelsfrei bestimmen lassen. Konflikttr&#228;chtig erscheint auch das Spannungsverh&#228;ltnis zwischen den Aussagen des BGH zur faktischen Einwilligung in Vervielf&#228;ltigungshandlungen, wenn Werke ungesch&#252;tzt ins Netz gestellt werden, und einem Leistungsschutzrecht, denn auch die Rechte von Leistungsschutzrechtsberechtigten sind einwilligungsf&#228;hig.</p>
<p>Auch die Zul&#228;ssigkeit der Gr&#252;ndung einer neuen Verwertungsgesellschaft d&#252;rfte fraglich sein. Aber vor allem die Festlegung der Tarife und die &#220;berpr&#252;fung ihrer Angemessenheit d&#252;rften viele Jahre dauern, zumal dem ordentlichen Gerichtsweg zun&#228;chst der obligatorische Weg &#252;ber die Schiedsstelle vorgeschaltet w&#228;re.</p>
<p>Ferner d&#252;rfte die Durchsetzung von Verg&#252;tungsanspr&#252;chen aufwendig werden, zumal datenschutzrechtliche Fragen entstehen, die bisher nicht ansatzweise beantwortet wurden. Die Beweisf&#252;hrung, dass ein Internetnutzer beim Lesen „gewerblich t&#228;tig“ war, d&#252;rfte mit den bestehenden Datenschutzbestimmungen nur schwer in Einklang zu bringen sein. Die Vorstellung, dass eine Verwertungsgesellschaft zur Durchsetzung von Geb&#252;hren-Anspr&#252;chen auf massenhafte Sammlungen von Daten &#252;ber den Abfragenden (wie z. B. IP Adressen) zur&#252;ckgreifen m&#252;sste, ist besorgniserregend. Es entst&#252;nde – dies erscheint derzeit kaum vermeidbar – eine Datenbank gigantischen Ausma&#223;es, in der wohl nicht nur hinterlegt w&#228;re, welcher Nutzer eine Verg&#252;tung an die “Presse-GEZ” abf&#252;hrt, sondern auch zu Beweiszwecken erfasst werden m&#252;sste, wer wann welchen Artikel aufgerufen hat und ob dies zu gewerblichen oder privaten Zwecken geschah.</p>
<p>All diese Fragen sollten unbedingt gekl&#228;rt werden, bevor man einem Leistungsschutzrecht das Wort redet, denn ist ein Leistungsschutzrecht erst einmal eingef&#252;hrt, genie&#223;t es faktisch Ewigkeitsstatus, da es als Teil der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Grundgesetz kaum mehr abzuschaffen w&#228;re.</p>
<p><strong>10. Ein Leistungsschutzrecht ist ein politisches Spiel mit dem Feuer.</strong></p>
<p>Der VDZ und BDZV sowie die gro&#223;en Presseverlage fordern aus leicht zu durchschauenden Gr&#252;nden ein Leistungsschutzrecht f&#252;r ihre Mitglieder. Es ist jedoch bezeichnend, dass nicht einmal diejenigen, die etwas fordern, sich mit den Journalisten darauf einigen k&#246;nnen, wie die erhofften Millionen (z. T. sprechen Verlage von Milliarden) verteilt werden sollen. Obwohl die betreffenden Parteien seit Sommer 2009 versuchen, einen Konsens &#252;ber die Verteilung der Einnahmen zu erzielen, kam eine solche bislang nicht zustande.</p>
<p>Die Gewerkschaften haben andere Vorstellungen und auch innerhalb der Gewerkschaften gehen die Auffassungen der freien und angestellten Journalisten deutlich auseinander. Der Verband der Freischreiber, der freie Journalisten vertritt, lehnt ein Leistungsschutzrecht grunds&#228;tzlich ab. In der Blogger-Szene wurde ein Leistungsschutzrecht in Grund und Boden geschrieben. Man muss also konstatieren, dass nicht einmal Konsens mit denjenigen besteht, denen das Recht – angeblich – zugute kommen soll.</p>
<p><strong>Im Ergebnis w&#252;rde ein Leistungsschutzrecht nur den Interessen einiger weniger Gro&#223;verlage nutzen, aber vielen schaden:</strong></p>
<ul>
<li> den gewerblichen Internetnutzern, also im Ergebnis der gesamten Wirtschaft (sie m&#252;ssten f&#252;r die Nutzung von Inhalten zahlen),</li>
<li> Internetdiensteanbietern wie News-Aggregatoren, Suchmaschinen, Social Communities (sie m&#252;ssten ebenfalls f&#252;r die Nutzung von Inhalten zahlen),</li>
<li> Ger&#228;teherstellern (durch Verteuerung der Nutzung von PCs, Computern, Smart Phones, iPad/Tablets, etc.),</li>
<li> “paid content”-Angeboten von Verlagen (da sie in aller Regel eine schlechtere Reichweite haben und die Querfinanzierung von kostenlosen Angeboten zu einer Wettbewerbsverzerrung f&#252;hrt),</li>
<li> den St&#228;dten und Kommunen, den L&#228;ndern und dem Bund (die ebenfalls gewerblich nutzen und verg&#252;tungsverpflichtet w&#228;ren),</li>
<li> freien Journalisten und Bloggern (wegen der problematischen Zweitverwertung von Werken und weil sie ggf. mehr in die Verwertungsgesellschaft zahlen m&#252;ssten als sie entnehmen k&#246;nnten),</li>
<li> jedem Nutzer, auch dem privaten (da die Auffindbarkeit von Inhalten erschwert wird) und</li>
<li> der Internetwirtschaft im Allgemeinen (da die Internetnutzung abnehmen w&#252;rde).</li>
</ul>
<p>Qualit&#228;tsjournalismus wird auch in Zukunft ben&#246;tigt und muss refinanziert werden. Die Einf&#252;hrung eines Leistungsschutzrechtes ist aber als Mittel einer sektoralen Strukturpolitik verfehlt, denn es ersetzt keine langfristigen Refinanzierungs-Konzepte. Es verhindert diese. Die Presseverlage m&#252;ssen sich den ver&#228;nderten Bedingungen stellen und viele tun dies schon heute mit erfreulich gro&#223;em Erfolg. Ein T&#228;tigwerden des Gesetzgebers ist nicht erforderlich.</p>
<p><em>Dr. Arnd Haller ist Chefjustiziar bei Google Nord- und Zentraleuropa.</em>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/31643/leistungsschutzrecht-10-gruende-gegen-eine-presse-gez/">Leistungsschutzrecht: 10 Gr&#252;nde gegen eine „Presse-GEZ“</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/31643/leistungsschutzrecht-10-gruende-gegen-eine-presse-gez/#comments">49 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=31643&amp;md5=db76c7394852ab903290fa00396f6162" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Leistungsschutzrecht: Nicht nur das Wie, sondern auch das Ob diskutieren.</title>
		<link>http://carta.info/28709/leistungsschutzrecht-nicht-nur-das-wie-sondern-auch-das-ob-diskutieren/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 14:49:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hannah Seiffert</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Leistungsschutzrecht l&#246;st nur einen Teil des Finanzierungsproblems des Presseverleger, seine Umsetzung ist jedoch eine Herausforderung f&#252;r Informationsfreiheit und Teilhabe. Wenn sich keine guten Gr&#252;nde f&#252;r das neue Monopolrecht finden, sollte es begraben werde – was auch immer der Koalitionsvertrag dazu sagt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/6829d4d9928a4879ba30837663532395" alt="" width="1" height="1" /><em>Carta-Spezial zu den kommenden Anh&#246;rungen im Bundesjustizministerium zum &#8220;Dritten Korb&#8221; des Urheberrechts, bei denen es am 28.6. auch um ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger geht. Siehe auch Oliver Castendyk: &#8220;<a href="http://carta.info/28724/die-verleger-fordern-eher-zu-wenig-das-leistungsschutzrecht-und-der-versuch-mit-informationen-geld-zu-verdienen/">Die Verleger fordern eher zu wenig – Das Leistungsschutzrecht und der Versuch, mit Informationen Geld zu verdienen.</a>&#8220;</em></p>
<p><em>von Hannah Seiffert und Maritta Strasser</em></p>
<p>Aufgrund der Koalitionsvereinbarung arbeitet derzeit das Bundesministerium der Justiz an einem neuen Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger. Am 28. Juni findet im Bundesministerium der Justiz eine Anh&#246;rung &#252;ber das geplante Vorhaben statt. Schon sehr bald wird m&#246;glicherweise ein Entwurf vorgelegt f&#252;r ein Gesetz, f&#252;r das erstens ein Bedarf und ein Nutzen nicht nachgewiesen wurde, und das zweitens gravierende Nachteile f&#252;r alle B&#252;rgerinnen und B&#252;rger mit sich bringt.</p>
<p>Als Argument f&#252;r die Einf&#252;hrung des Leistungsschutzrechts f&#252;r Presseverleger wird regelm&#228;&#223;ig die Vergleichbarkeit der Arbeit von Presseverlegern mit anderen Werkmittlern herangezogen. Diese verk&#252;rzte Sichtweise l&#228;sst jedoch au&#223;er Acht, dass alle Internetnutzer in Deutschland direkt oder indirekt von einem Leistungsschutzrecht der Presseverleger negativ betroffen sein werden. Nicht wenige Experten &#228;u&#223;ern gut begr&#252;ndete Zweifel, ob und wie ein solches Leistungsschutzrecht &#252;berhaupt funktionieren kann. Sie weisen seit langem auf m&#246;gliche negative Folgen gerade auch f&#252;r die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit und f&#252;r qualitativ hochwertigen Journalismus im Internet hin.</p>
<p><strong>Darf die Sinnfrage nicht mehr gestellt werden?</strong></p>
<p>Ein Entwurf, den die Verb&#228;nde BDZV und VDZ unter Mitwirkung der <a href="http://freischreiber.de/home/warum-die-freischreiber-nicht-%C3%BCber-das-leistungsschutzrecht-verhandeln">Gewerkschaften</a> anscheinend eine zeitlang ernsthaft diskutiert haben, ist k&#252;rzlich auf <em><a href="http://irights.info/index.php?q=node/880">iRights.info</a></em> unautorisiert ver&#246;ffentlicht worden (<a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/wp-content/uploads/2010/05/Leistungsschutzrecht-Gewerkschaftssynopse.pdf ">PDF</a>). Dieser Entwurf &#252;bertrifft die Bef&#252;rchtungen der meisten Kritiker des Gesetzes.</p>
<p>H&#246;chstwahrscheinlich entspricht der Entwurf zwar nicht dem Diskussionsstand im Bundesministerium der Justiz, aber es bleibt angesichts der zahlreichen grunds&#228;tzlichen Probleme des Vorhabens unverst&#228;ndlich, warum es &#252;berhaupt ein solches neues Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger geben soll. Es ist h&#246;chste Zeit, daran zu erinnern, dass nicht nur das <em>Wie</em>, sondern auch das <em>Ob</em> f&#252;r ein <a href="http://blog.beck.de/files/mmr2010291.pdf">neues Monopolrecht</a>, wie es Dr. Dieter Frey genannt hat, der Rechtfertigung bedarf. Und wenn es nicht genug gute Gr&#252;nde daf&#252;r gibt, dann ist das das Vern&#252;nftigste, das Vorhaben abzubrechen – was auch immer der Koalitionsvertrag dazu sagt.</p>
<p><strong>Marktversagen?</strong></p>
<p>Die Presseverleger fordern zum Erhalt der bestehenden Presselandschaft ein eigenes Leistungsschutzrecht und rechtfertigen dies mit ihrer Funktion f&#252;r die &#246;ffentliche Meinungsbildung.</p>
<p>Den Presseverlegern geht es allerdings &#8211; nach einer vor&#252;bergehenden Krise des Werbemarktes &#8211; wieder wirtschaftlich gut. Der Hauptgesch&#228;ftsf&#252;hrer Dietmar Wolff des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat in einer Pressekonferenz am 10. Mai <a href="http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M5cc89955488.html">betont</a>: „Im Unterschied zu den USA sind die deutschen Zeitungen in sehr guter Verfassung“. Insofern dr&#228;ngt sich die Frage nach der Erforderlichkeit eines neuen Monopolrechts f&#252;r Presseverleger auf. Vor allem, da offenbar die Bereitschaft von Internetnutzern w&#228;chst, f&#252;r Online-Inhalte zu bezahlen. Neue Tools f&#252;r Micropayments wie z.B. <a href="http://flattr.com">Flattr</a> werden entwickelt und erprobt, und es gibt gute Gr&#252;nde f&#252;r die Hoffnung, dass diese die Erl&#246;sm&#246;glichkeiten weiter verbessern.</p>
<p>Christoph Keese, hat das Leistungsschutzrecht deshalb auf dem Podium der Veranstaltung &#8220;<a href="http://carta.info/21539/carta-livestream-der-diskussion-gottes-werk-und-googles-beitrag/">Gottes Werk und Googles Beitrag</a>&#8221; als eine Erl&#246;squelle von mehreren eingeordnet. Hinzu kommen m&#252;ssten Modelle f&#252;r Paid Content, wieder wachsende Marktanteile im Anzeigengesch&#228;ft und neue Gesch&#228;ftsmodelle. Aber das Leistungsschutzrecht sei notwendig, um k&#252;nftig Online-Journalismus zu finanzieren. Freilich haben die Verleger den Nachweis f&#252;r das behauptete Marktversagen damit noch nicht erbracht.</p>
<p><strong>Gleichstellung mit anderen Werkmittlern?</strong></p>
<p>Der Koalitionsvertrag verweist auf andere Werkmittler, denen ein solches Recht bereits zustehe. Dabei fallen dem Leser nat&#252;rlich sofort die Sendeunternehmen ein, die mit den Presseverlagen um die Aufmerksamkeit derselben Mediennutzer konkurrieren. Das Leistungsschutzrecht ist somit auch ein Instrument im Wettbewerb der Medien. Es wirkt sich auf eine Vielzahl weiterer Betroffener aus, deren Interessen in den Abw&#228;gungsprozess bei der Frage, ob es eines Leistungsschutzrechts f&#252;r Presseverleger bedarf, st&#228;rker ber&#252;cksichtigt werden sollten.</p>
<p>Auch Suchmaschinenbetreiber haben eine Funktion als Werkmittler. Sie haben bis jetzt kein Leistungsschutzrecht. Nach der Logik der Gleichstellung aller Werkmittler m&#252;ssten sie f&#252;r ihre finanzielle und organisatorische Leistung – von der nicht nur die Internet-Nutzer, sondern auch die gefundenen Anbieter profitieren – eigentlich auch ein Leistungsschutzrecht geltend machen d&#252;rfen.</p>
<p><strong>Probleme mit dem Schutzgegenstand</strong></p>
<p>Leistungsschutzrechte sch&#252;tzen die wirtschaftliche T&#228;tigkeit von Werkmittlern. Sie sind keine Urheberrechte im engeren Sinne. Das Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger ist ein Monopolrecht, das der rechtlichen Absicherung der wirtschaftlichen Basis <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E5A9CAF508685453EB7">dienen</a> soll. Es geht um Investitions- und Wettbewerbsschutz.</p>
<p>Dabei ergeben sich eine ganze Reihe von praktischen Problemen, die in einem <a href="http://carta.info/27393/leistungsschutzrecht-presseverlage-wollen-zwangsabgaben-statt-marktloesung/ ">Aufsatz</a> von Georg Nolte detailliert aufgeschl&#252;sselt werden. Insbesondere ist das Verh&#228;ltnis des neuen Rechts zum Urheberrecht ungekl&#228;rt, mit weitreichenden Folgen nicht nur f&#252;r die Inhaber von Urheberrechten sondern auch f&#252;r die <a href="http://blog.beck.de/files/mmr2010291.pdf">Nutzer</a> urheberrechtlich gesch&#252;tzter Werke. Unklar ist zudem, ob die <a href="http://carta.info/28112/eine-hohle-nuss-das-leistungsschutzrecht-nach-dem-bgh-urteil-zur-google-bildersuche/ ">BGH-Rechtsprechung ausgehebelt</a> w&#252;rde, da ein Leistungsschutzrecht alles verbiete, was nach dessen Rechtsprechung erlaubt sei.</p>
<p><strong>Was w&#228;re zu bezahlen?</strong></p>
<p>Gro&#223;britannien wird als Beispiel f&#252;r einen Staat herangezogen, der ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage kennt. Der Schutz macht sich dort am <strong>Layout </strong>fest, womit zwar eine klar abgrenzbare Leistung definiert, aber in der Praxis wenig gewonnen ist. <strong>Denn wenn Dritte Verlagsinhalte nutzen, &#252;bernehmen sie in der Regel gerade nicht das Layout, sondern den reinen Text.</strong></p>
<p>Deshalb geht die hiesige Diskussion weit &#252;ber einen reinen Layout-Schutz hinaus. So wird er&#246;rtert, ob Rip-Offs (die unbearbeitete &#220;bernahme von Textteilen ohne Quellenangaben), Hyperlinks (Verweise, die zu einem Text f&#252;hren) und Snippets (kurze, automatisiert erstellte Textausz&#252;ge als Ergebnisliste bspw. einer Suchmaschine) und m&#246;glicherweise auch &#220;berschriften verg&#252;tungspflichtig zu machen.</p>
<p>Wie Nolte ausf&#252;hrlich nachweist, hat die Definition des Schutzgegenstandes Folgen f&#252;r zentrale Ressourcen der Informationsgesellschaft. Je nachdem, wie er konkret ausgestaltet wird, lie&#223;e sich damit das Zitatrecht aushebeln, k&#246;nnte die Verwendung von Begriffen monopolisiert oder die Verwendung von Hyperlinks eingeschr&#228;nkt werden. Dies w&#252;rde tief in den Wettbewerb der Medien eingreifen. Darin liegt <strong>sowohl f&#252;r die Medienvielfalt als auch f&#252;r die Meinungsbildung eine erhebliche Gefahr.</strong></p>
<p>Wie Dr. Dieter Frey in seiner Analyse des Vorschlags klar macht, w&#252;rden sich in jedem Fall durch den Akt des Gesetzgebers bisher erlaubte Handlungen zu Urheberrechtsverletzungen verwandeln.</p>
<p><strong>Wer soll bezahlen?</strong></p>
<p>Nach bisherigen Vorschl&#228;gen sollen die Erl&#246;se bei Suchmaschinen, News-Aggregatoren, gewerblichen Nutzern und Internetzugangsanbietern abgesch&#246;pft werden. W&#228;hrend gro&#223;e Suchmaschinenanbieter eine solche Abgabe leisten k&#246;nnten, w&#228;ren kleine Aggregatoren wie zum Beispiel der „Perlentaucher“ m&#246;glicherweise in ihrer Existenz bedroht.</p>
<p>Nach dem von <em>iRights</em> ver&#246;ffentlichten Entwurf w&#252;rden gewerbliche Nutzer wohl mit einer Ger&#228;teabgabe daf&#252;r zur Kasse gebeten werden, dass man davon ausgeht, sie w&#252;rden Presseartikel abspeichern und ausdrucken. Freie Berufe, Gewerbetreibende, s&#228;mtliche Besch&#228;ftigte mit internetf&#228;higen Arbeitsplatzrechnern eingeschlossen, reden wir hier &#252;ber einen Personenkreis von vielen Millionen.</p>
<p>Warum soll die Lizenzpflicht nur „gewerbliche“ Nutzer treffen? Wenn die einzige Begr&#252;ndung daf&#252;r eine <strong>Opportunit&#228;tserw&#228;gung in dem Sinne ist, dass das neue Recht mit dieser Einschr&#228;nkung politisch leichter durchsetzbar ist</strong>, dann w&#228;re das wenig sachgerecht. Denn man handelt sich mit dieser Sonderregelung ein Abgrenzungsproblem ein: Wie wird erm&#246;glicht, dass die private Nutzung von Arbeitsplatzrechnern geb&#252;hrenfrei bleibt? Welcher Blog ist gewerblich, welcher nicht?</p>
<p>Der Vorschlag f&#252;r einen § 87g Abs. 3 f&#252;r ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger w&#228;re obendrein aber auch eine Blaupause daf&#252;r, die komplette Infrastruktur des Internets mit Abgaben zu belasten. Werden diese Kosten an die Kunden weitergegeben, dann zahlen sie doppelt.</p>
<p>Internetzugangsanbieter sind weder Nutzer noch Verbreiter von Online-Journalismus, sondern sie erm&#246;glichen lediglich den Zugang zum Internet. Die Presseverleger selbst bieten dort ihre Inhalte aktiv an. Mit welchem Recht will man Zugangsanbieter f&#252;r die Durchleitung von Online-Journalismus bezahlen lassen?</p>
<p><strong>Wer ist &#252;berhaupt Presseverleger?</strong></p>
<p>In Zeiten der Medienkonvergenz und immer differenzierterer Angebote mit zum Teil journalistischen Inhalten ist bei der Frage, wer profitieren darf, Potential f&#252;r erbitterte Auseinandersetzungen. Nehmen wir als Beispiel eine Karriere-Plattform mit dem Kerngesch&#228;ft Stellenanzeigen wie z.B. stepstone.de, die auch redaktionelle Beitr&#228;ge anbietet. Zeichnet nicht diese Kombination aus Anzeigengesch&#228;ft und redaktionellem Inhalt auch Presseverlage aus? Was ist mit den Webseiten der &#246;ffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten, werden Sender mit ihnen zu Presseverlegern? Ist ein <a href="http://www.engeln.de/2010/05/17/kein-herz-fur-blogger/">Blogbetreiber</a> ein Presseverleger? Immerhin erbringt dieser ja eine organisatorische und finanzielle Leistung, damit unterschiedliche Beitr&#228;ge von verschiedenen Autoren erscheinen k&#246;nnen. Was ist mit Social Communities, die Online-Journalismus mit anbieten? <strong>Z&#228;hlt nur als „Online-Journalismus“ was dem Autor vom Presseverleger verg&#252;tet werden musste, und wenn ja, was ist dann mit klassischen Leserbriefen?</strong></p>
<p>Zu dieser Frage ist in den letzten Monaten Widerspr&#252;chliches zu h&#246;ren gewesen. W&#228;hrend sich Christoph Keese als Gast beim <a href="http://www.eco.de/arbeitskreise/7121_7409.htm">eco polITalk</a> im Februar diesen Jahres gro&#223;z&#252;gig zeigte, stellte Frau Dr. Ingrid Pakuscher, Leiterin des Urheberrechtsreferats im BMJ auf dem <a href="http://www.eco.de/veranstaltungen/1164_7378.htm">eco MMR Kongress</a> einen Monat sp&#228;ter klar, dass eine enge Abgrenzung vorgesehen sei.</p>
<p><strong>Ergebnis</strong></p>
<p>Die Rolle der klassischen Medien Fernsehen und Presse hat sich ge&#228;ndert. Sie sind nicht mehr alleinige „Gatekeeper“ der Zug&#228;nglichmachung von Meinungen und verlieren damit auch ihre exklusive Funktion bei der Herstellung einer kritischen &#214;ffentlichkeit. Nur wenn diese in Gefahr ist, w&#228;re ein Eingriff des Staates zum Schutz des f&#252;r die Demokratie Lebensnotwendigen gerechtfertigt.</p>
<p>Geht es aber allein um den Wettbewerb verschiedener Medien untereinander, braucht ein solch problematisches Instrument wie das Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger st&#228;rkere Argumente auf seiner Seite. Mehr noch: Weil das neue Monopolrecht eine Grundlage f&#252;r Eingriffe in den Wettbewerb mit anderen Plattformen der Meinungsbildung im Internet bietet, ist genau zu pr&#252;fen, ob es nicht auch missbraucht werden und so zum Hindernis f&#252;r Medienvielfalt und Meinungsbildung werden kann.</p>
<p>Klar ist jedenfalls, dass es erhebliche Kosten und Nachteile mit sich bringt, von denen einige direkt seinem erkl&#228;rten Ziel, n&#228;mlich die Meinungs- und Informationsvielfalt im Internet zu st&#228;rken, zuwiderlaufen. Die administrativen Kosten drohen die Erl&#246;se zu fressen.<br />
Je h&#246;her die Abgaben, desto gr&#246;&#223;er der negative Effekt auf die Informationsfreiheit und die Chance auf Teilhabe an den digitalen Ressourcen. Vor dem Hintergrund, dass ohnehin nur ein Teilbeitrag zur L&#246;sung des Problems der Presseverlage erhofft wird, stellt sich deshalb grunds&#228;tzlich die Sinnfrage.</p>
<p><em>Gastbeitrag von Hannah Seiffert (Rechtsanw&#228;ltin und Leiterin Politik beim Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V. Seit 2001 begleitet sie die Internetpolitik auf EU-, Bundes-, und Landesebene) und Maritta Strasser (Kommunikationsberaterin mit Spezialisierung auf die Themen Internet und Politik. Langj&#228;hrige T&#228;tigkeit unter anderem f&#252;r die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V.).</em>
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		<title>Faires Gesch&#228;ftsmodell in Sicht? Google, die Zeitungen und Paid Content</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Dec 2009 11:37:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Schwenk</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rupert Murdoch]]></category>

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		<description><![CDATA[In den Auseinandersetzungen um Bezahlinhalte in Suchmaschinen ging es zuletzt um alles oder nichts. Jetzt bietet Google einen Kompromiss: Es wird alles indexiert, Leser, die nicht zahlen, k&#246;nnen aber nur eine limitierte Zahl von Artikeln aufrufen. K&#228;me dazu noch ein einfaches Bezahlmodell, h&#228;tten wir eine faire Perspektive f&#252;r den Onlinejournalismus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/281dd0675c1f4af49e6332bd62c1f7f7" alt="" width="1" height="1" />Google zeigt sich kompromissbereit: Nachdem es zuletzt noch so ausgesehen hatte, als w&#252;rde Rupert Murdochs <a href="http://www.newscorp.com/">News Corporation</a> exklusiv mit Microsofts Suchmaschine <a href="http://www.bing.com">Bing</a> kooperieren und die k&#252;nftig hinter einer Paywall gestellten Inhalte der beteiligten Zeitungen aus dem Suchindex von Google nehmen, springt Google mit einem <a href="http://googlenewsblog.blogspot.com/2009/12/update-to-first-click-free.html">neuen Vorschlag</a> in die Bresche.</p>
<p>Der Vorschlag <a href="http://www.turi2.de/2009/12/02/heute2-google-news-unterstuetzt-verlage-paid-content-7495556/">sieht vor</a>, dass zwar weiterhin alles indexiert wird, die als <em>Paid Content</em> markierten Inhalte jedoch nicht mehr unbegrenzt &#252;ber die Suchmaschine abgerufen werden k&#246;nnen (bisher ist das mit den Inhalten des Wall Street Journal der Fall). Stattdessen kann jeder Verleger k&#252;nftig festlegen, dass f&#252;r den Leser ein bis f&#252;nf Seiten pro Tag frei zur Ansicht sind und danach die Paywall eingeblendet wird (&#8220;<a href="http://www.google.com/support/news_pub/bin/answer.py?answer=40543">First Click Free</a>&#8220;-Programm).</p>
<p>Zudem bietet Google einen neuen Ansatz auf der Ebene von <a href="http://news.google.de/">Google News</a>: Die Crawler greifen dabei Seiten (Artikel) nicht mehr vollst&#228;ndig ab, sondern nur noch deren Beginn. Diese Teile werden sowohl in Google News als auch in den Suchergebnissen angezeigt. Wer die Inhalte vollst&#228;ndig lesen will, kann &#252;ber die Paywall gef&#252;hrt werden.</p>
<p>K&#228;men diese Vorschl&#228;ge zum Tragen, g&#228;be es zwei Sieger und einen Verlierer. Sieger w&#228;ren sowohl die Verlage als auch Google. Die Verlage k&#246;nnten so n&#228;mlich ihre Konzepte zum Paid Content umsetzen, w&#228;hrend dennoch alle Inhalte weiterhin in Suchmaschinen indexiert blieben und per Suche gefunden werden k&#246;nnten. Zudem bliebe damit die sehr wichtige Neutralit&#228;t von Suchmaschinen gewahrt.</p>
<p>Der einzige &#8220;Verlierer&#8221; w&#228;re hier der Leser, der zwar weiterhin alles finden, aber nicht mehr unbegrenzt kostenlos abrufen k&#246;nnte. Er m&#252;sste sich daran gew&#246;hnen, k&#252;nftig auch f&#252;r Online-Artikel Geld zu bezahlen. Gute Inhalte vorausgesetzt, sollte das aber nicht unm&#246;glich sein. Entscheidend f&#252;r die Akzeptanz d&#252;rfte sein, wie die Bezahlmodalit&#228;ten umgesetzt werden. Die Leser werden weder Mondpreise akzpetieren (etwa Artikelpreise, die so hoch sind wie ganze Tageszeitungen in gedruckter Form) noch je nach Verlag v&#246;llig unterschiedliche Bezahlmodule.</p>
<p>Insgesamt zeichnet sich damit ein interessanter Kompromiss ab, der die Belange von Verlagen als auch die Prinzipien von Suchmaschinen wahrt. Entscheidend d&#252;rfte nun sein, wie Rupert Murdoch reagiert: Er hatte sich zuletzt vehement gegen Google ausgesprochen, ohne dabei allerdings <a href="http://techdirt.com/articles/20091201/0909367147.shtml">widerspruchsfrei</a> zu argumentieren. Ob ihn die flammende Rede von <a href="http://www.huffingtonpost.com/arianna-huffington/journalism-2009-desperate_b_374642.html">Arianna Huffington</a>, die sie auf einer Journalismus-Konferenz in Washington hielt, &#252;berzeugen wird?
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=19375&amp;md5=b7e301fc0df548b9885480c0ae6ac210" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Leistungsschutzrecht: Verlage gegen Pressefreiheit</title>
		<link>http://carta.info/17214/koalitionsvertrag-leistungsschutzrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 11:10:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie das im Koalitionsvertrag angestrebte Leistungsschutzrecht tats&#228;chlich umgesetzt soll, liegt im Argen. Um den Verlagen zu n&#252;tzen, m&#252;sste es so weitreichend ausgestaltet sein, dass die Pressefreiheit und das Netz als freier Diskussionsraum selbst bedroht w&#228;ren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/822eeb1230ba433a91c762e09c149590" width="1" height="1" alt=""/>Wir werden schleichend enteignet!&#8221; <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E5A9CAF508685453EB782013BE79E9C91~ATpl~Ecommon~Scontent.html">t&#246;nte</a> der Verleger Hubert Burda in der FAZ und forderte &#8220;das Recht, an den Erl&#246;sen der Suchmaschinen&#8221; zu partizipieren. Der Berliner Medienrechtler Jan Hegemann <a href="http://www.welt.de/wams_print/article3711095/Die-wichtigsten-zehn-Fragen-zum-Urheberrecht.html">schrieb</a> in der <em>Welt</em>:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ein eigenes Leistungsschutzrecht der Verleger ist gerade wegen der digitalen Vervielf&#228;ltigungsm&#246;glichkeiten f&#252;r den Erhalt der Presselandschaft unabdingbar.&#8221;</p></blockquote>
<p>Dass derselbe Jan Hegemann im Auftrag des Axel-Springer-Verlags ein Lobbying-Gutachten geschrieben hat, mit dem bei Abgeordneten des Bundestages Stimmung f&#252;r ein Leistungsschutzrecht gemacht werden sollte, verschwieg das Springer-Blatt.</p>
<p>Dies sind nur zwei Beispiele f&#252;r die gebetsm&#252;hlenhaft wiederholte Forderung, die nun Wirkung gezeitigt hat (Carta <a href="http://carta.info/16569/koalition-plant-leistungsschutzrecht-fuer-verlage/">berichtete</a>). Im <strong>Koalitionsvertrag</strong> (<a href="http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf">PDF</a>) von Union und FDP steht: &#8220;Wir streben ein eigenes Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet an.&#8221; Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kommentierte das am Montag erwartungsgem&#228;&#223; <a href="http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M53095d2f38e.html">erfreut</a>. Doch worum geht es?</p>
<p>Bisher wurde Musik- und Filmfirmen, Datenbankherstellern und Sendeunternehmen ein Leistungsschutzrecht zugesprochen. Es soll die Investitionen der Firmen sch&#252;tzen, die geistige Sch&#246;pfungen in Umlauf bringen, damit sie der Allgemeinheit zur Verf&#252;gung stehen. Das Schutzrecht soll sie davor bewahren, dass andere ihre Leistungen nutzen, ohne daf&#252;r zu bezahlen, denn die Produktion von Musik, Filmen oder Spielshows ist teuer. Anders als beim Urheberrecht, geht es beim Leistungsschutzrecht also um einen <strong>Wettbewerbs- und Investitionsschutz</strong>.</p>
<p>Diesen Investitionsschutz fordern auch Presseverlage. Ihr Argument: Google (und andere) nutzen ihre Artikel, indem sie auf sie verweisen, und schlagen Profit daraus, indem sie Anzeigen daneben platzieren. Diese Argumentation ist <a href="http://carta.info/11105/burda-leistungsschutzrecht/">heuchlerisch</a>. Niemand zwingt die Verlage dazu, ihre Artikel kostenlos im Netz anzubieten. Sie bieten die Artikel von sich aus so an, dass Google und andere Suchmaschinen sie durchsuchen k&#246;nnen.</p>
<p>Warum? Weil bisweilen mehr als die H&#228;lfte der Zugriffe auf Nachrichtenportale &#252;ber Suchtreffer bei Google kommt. Vermutlich ist es das, was die Verlage auf die Palme treibt: von Google abh&#228;ngig zu sein und zugleich mit ansehen zu m&#252;ssen, dass die Suchmaschine es ist, die im Internet Geld verdient, w&#228;hrend das Gesch&#228;ftsmodell der Verlage br&#246;ckelt, das darauf beruhte, als <strong>Quasi-Monopolisten</strong> den Lesern Nachrichten zu verkaufen, die diese jetzt im Netz kostenlos bekommen.</p>
<p>Was k&#246;nnte ein Leistungsschutzrecht daran &#228;ndern? So forsch die Verlage es fordern, so schmallippig werden sie, wenn es darum geht, zu erfahren, wie es aussehen soll. Da wird man nicht nur bei FAZ, Burda und Springer, sondern auch im Bundesjustizministerium seltsam wortkarg. Denn ein Leistungsschutzrecht, das Google dazu zwingen k&#246;nnte, Abgaben an die Verlage zu zahlen, m&#252;sste so weit reichend formuliert sein, dass es die Pressefreiheit selbst in Gefahr br&#228;chte.</p>
<p>Um Suchende auf Artikel hinzuweisen, ver&#246;ffentlicht Google einen <strong>Link</strong> und einen <strong>Textausschnitt</strong>, der maximal 250 Zeichen lang ist. Weder Link noch Ausschnitt versto&#223;en gegen geltendes Recht. Genau deshalb fordern die Bef&#252;rworter ein Leistungsschutzrecht: Wenn Link und Ausschnitt genehmigungspflichtig sind, kann Geld daf&#252;r verlangt werden. Das widerspr&#228;che nicht nur der bisherigen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es w&#252;rde auch dazu f&#252;hren, dass der Verweis auf Inhalte anderer Websites im Internet nur noch mit Erlaubnis der Anbieter dieser Inhalte erfolgen d&#252;rfte &#8211; das Ende des Netzes als freier Diskussionsraum.</p>
<p>Eine andere M&#246;glichkeit, die Ver&#246;ffentlichung von Links und Ausschnitten ohne Genehmigung der Verlage zu unterbinden, l&#228;ge darin, die <strong>Information</strong>, die in ihnen steckt, selbst schutzf&#228;hig zu machen &#8211; eine Vorstellung, die einem fundamentalen Grundsatz des Urheberrechts widerspricht: Informationen sind nicht sch&#252;tzbar.</p>
<p>Wozu das f&#252;hren w&#252;rde, beschreibt der Medienrechtler Udo Branahl:</p>
<blockquote><p>&#8220;Auf diese Weise nicht mehr sch&#246;pferische Leistungen zu sch&#252;tzen, sondern die darin steckende Information, w&#228;re ein Bruch mit s&#228;mtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als erster verbreitet, h&#228;tte eine Monopolstellung und k&#246;nnte die Verbreitung von Informationen verhindern.&#8221;</p></blockquote>
<p>Dies k&#246;nnte dann sogar den Verlegern schaden. Dar&#252;ber hinaus ist es unbezweifelbar, dass die so genannten &#8220;Aggregatoren&#8221;, die Zusammensteller, in einer vernetzten Nachrichtenwelt etwas von eigenem Wert schaffen: Google und Facebook, Blogs und Twitter sorgen f&#252;r die <strong>Aufmerksamkeit</strong>, die den Inhalten der Verlage erst ihren Wert verschaffen.</p>
<p>Dass manche Verlage daran scheitern, selbst aus den Artikeln, die diese Aufmerksamkeit bekommen, Kapital zu schlagen, ist in einigen F&#228;llen bedauerlich. Ein ausreichender Grund daf&#252;r, ein Leistungsschutzrecht einzuf&#252;hren, ist es nicht.</p>
<p><em>Dieser Text erschien ebenfalls in der gedruckten Ausgabe der Berliner Zeitung vom 28.10.2009</em>.
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<a href="http://carta.info/17214/koalitionsvertrag-leistungsschutzrecht/">Leistungsschutzrecht: Verlage gegen Pressefreiheit</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/17214/koalitionsvertrag-leistungsschutzrecht/#comments">9 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=17214&amp;md5=fd4f2ab33e731c7e80613b3d26184f93" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Rivva: Die verfehlte Schadenfreude der F.A.Z.</title>
		<link>http://carta.info/8986/faz-rivva/</link>
		<comments>http://carta.info/8986/faz-rivva/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 May 2009 10:18:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Schwenk</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die FAZ kann ihre Schadenfreue &#252;ber Rivvas Probleme kaum verhehlen. Dabei ist Rivva vor allem auch eine Br&#252;cke zwischen alten und neuen Medien -- und die FAZ steht dabei gar nicht schlecht da.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/71d64c8400ebacb3feec5c02e7a7bb" alt="" width="1" height="1" /><br />
&#8220;Der Fluss wird trockengelegt&#8221; formuliert die <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E2EF6447714BE474CAC0683297FA91603~ATpl~Ecommon~Scontent.html">FAZ</a> und man kann f&#246;rmlich h&#246;ren, wie eine Welle der Erleichterung &#252;ber diese Trockenlegung durch die Redaktion der Zeitung zieht. Die Metapher &#8220;Fluss&#8221; bezieht sich dabei auf <a href="http://www.rivva.de">Rivva</a>, den Memetracker von Frank Westphal, dessen weitere Entwicklung er in diesen Tagen leider <a href="http://blog.rivva.de/archives/2009/5/4/in_a_silent_way/">eingestellt</a> hat.</p>
<p>Schade nur, dass man bei der FAZ nicht so recht zu wissen scheint, was ein <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Memetracker">Memetracker</a> eigentlich ist. Denn J&#246;rg Thomann, der Autor des Artikels, vergleicht Rivva mit Google News und liegt damit gr&#252;ndlich daneben (Google News geh&#246;rt zu den <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Aggregator">Aggregatoren</a>).</p>
<p>&#220;berhaupt verwundert die kaum verhohlene Polemik und Schadenfreude dar&#252;ber, dass auch im Web das eine oder andere Projekt nicht weitergef&#252;hrt wird. Das ist nur nat&#252;rlich und muss nicht zwingend eine &#8220;Sinnkrise&#8221; in der Blogosph&#228;re zur Folge haben.</p>
<p>Die merkw&#252;rdige Sicht der FAZ verwundert aber umso mehr, wenn man wei&#223;, dass Rivva eine Art <a href="http://carta.info/8002/alte-und-neue-medien-kennen-sich-gegenseitig-nicht/">Br&#252;cke zwischen neuen und alten Medien</a> ist. Denn Rivva registriert nicht nur die Verlinkungen der Blogs untereinander, sondern nat&#252;rlich auch Links von Blogs auf klassische Medien (und umgekehrt). Besonders gut sichtbar wird das in der Liste der <a href="http://rivva.de/leitmedien">Leitmedien</a>, die zeigt, welche Quellen besonders h&#228;ufig verlinkt werden.</p>
<p>Die FAZ steht in diesen Leitmedien sehr gut da: Mit 5 Platzierungen unter den ersten 100 (die Zeitung selbst auf Rang 7, der Netz&#246;konom auf 11, das Fernsehblog auf 63, Chaos as usual auf 65 und die St&#252;tzen der Gesellschaft auf 95; Stand: 05. Mai 2009) liegt sie weit vor allen anderen Zeitungen.</p>
<p>Die Leitmedien machen zudem deutlich, dass Rivva gerade nicht ein <a href="http://www.bwlzweinull.de/index.php/2008/08/19/wege-aus-dem-informationsuberfluss/">subjektives Medium</a> ist, mit dem Frank Westphal &#8220;Themen der unter Bloggern gern geschm&#228;hten traditionellen Medien pr&#228;sentierte&#8221;. Denn pr&#228;sentiert hat er gar nichts: Der Algorithmus von Rivva wertet die Verlinkungen autonom aus und zeigt in der Folge die Ergebnisse auf der Hauptseite automatisch an. Ganz oben steht, was besonders h&#228;ufig verlinkt wird, egal ob Blog oder traditionelles Medium. Rivva funktioniert also ganz ohne (menschliche) Redaktion.</p>
<p>Die werten Leser und klugen K&#246;pfe hinter der FAZ werden J&#246;rg Thomann die verfehlte Schadenfreude schon nachsehen. In der Redaktion aber k&#246;nnte man k&#252;nftig etwas genauer hinschauen, denn schlie&#223;lich f&#252;hlt man sich doch dem Qualit&#228;tsjournalismus verpflichtet &#8212; auch wenn es um das Internet geht.<br />
<!--/* OpenX Image Tag v2.7.25-beta */--></p>
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		<title>Wie Zeitungen sich gegen die n&#228;chste Google-Attacke r&#252;sten k&#246;nnten</title>
		<link>http://carta.info/8765/zeitungen-google-news/</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Apr 2009 11:31:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Schwenk</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Google startet eine weitere Algorithmen-Attacke auf die Zeitungen: Google News wird demn&#228;chst mit noch besseren Filtern f&#252;r eine noch bessere Personalisierung sorgen. Der Aufbau von funktionierenden Communities wird f&#252;r die klassischen Medien zur &#220;berlebensfrage.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/6e93666a65f0c52a67ac5e550521fc" alt="" width="1" height="1" /><br />
Die Zukunft der Zeitungen sind nicht ihre Journalisten, sondern die Leser. Mit dieser nur vordergr&#252;ndig provokanten Aussage sind wir sehr schnell bei <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Eric_Schmidt">Eric Schmidt</a> und den <strong>Pl&#228;nen von Google</strong>, die gerade so durchsickern. Sofern man dem <a href="http://www.businessinsider.com/eric-schmidt-reveals-googles-secret-new-plan-for-google-news-2009-4">Silicon Alley Insider</a> trauen darf, wird Google in einigen Monaten eine Art Google News 3.0 herausbringen, das wie eine personalisierte Zeitung funktionieren soll.</p>
<p>Dabei werden die aggregierten Nachrichten von <a href="http://news.google.de/">Google News</a> jedem User individuell nach dessen <strong>pers&#246;nlichen Informationsinteressen</strong> zugef&#252;hrt. Nat&#252;rlich soll dahinter ein Algorithmus stecken (was sonst bei Google?), der Interessen und Vorlieben zuverl&#228;ssig erkennt und damit den individuellen Bedarf an Informationen (mehr oder weniger) perfekt bedienen soll.</p>
<p>Wie belastbar auch immer diese Meldung ist, ein Produkt dieser Art werden wir fr&#252;her oder sp&#228;ter bekommen, sei es von Google oder einem anderen innovativen Internet-Unternehmen. Das Entsetzen der Zeitungsmacher alter Schule dazu kann man sich heute schon lebhaft vorstellen!</p>
<p>Eleganter w&#228;re es freilich, die Medienmacher k&#246;nnten <strong>Google ein Schnippchen schlagen</strong>, ihren Lesern eine attraktive Alternative anbieten und daf&#252;r noch Geld verlangen. So k&#246;nnte es gehen:</p>
<p>Eine St&#228;rke der gro&#223;en Zeitungsmarken ist ihr <strong>Leserstamm</strong>. Dieser bildet das strategische Potenzial und darf nicht l&#228;nger nur als simpler Informationsempf&#228;nger (und Cashcow) gesehen werden. Wie umgedacht werden muss, hat <strong>Alan Rusbridger</strong> (Chefredakteur des <a href="http://www.guardian.co.uk/">Guardian</a>) im <a href="http://carta.info/8659/alan-rusbridger-journalismus-muss-sich-veraendern-um-relevant-zu-bleiben/">Carta-Video</a> anschaulich erl&#228;utert: Er spricht vom Lernprozess, den seine Leitartikler durchmachen mussten, als der Guardian den Lesern erm&#246;glichte, deren Texte (online) zu kommentieren. Dabei gibt er zu, dass in etlichen F&#228;llen kluge Kommentare sachkundiger Leser den Autor widerlegen konnten.</p>
<p>Das Entscheidende ist, dass durch das Zusammenspiel von Autor und kommentierenden Lesern <strong>ein runderes, vollst&#228;ndigeres Bild</strong> zum jeweiligen Thema entsteht. Wer das verstanden und akzeptiert hat, ist auf dem richtigen Weg. Kann n&#228;mlich eine Zeitung auf ein fachkundiges und engagiertes Publikum setzen, werden ihre Nachrichten (bestehend aus Artikel <strong>plus</strong> Leserkommentare) besser sein als die der Konkurrenz, wo wenig oder gar nicht kommentiert wird.</p>
<p>Nat&#252;rlich ist das ein epochaler <strong>Kulturwandel</strong>, der hier von Journalisten und Redakteuren verlangt wird. Manche m&#246;gen sich da sogar ihrer Berufsehre beraubt sehen. Allerdings werden Medienfachleute zugeben m&#252;ssen, dass wir jenseits des Medienwandels auch vor einer <strong>Komplexit&#228;tsspirale</strong> stehen: Egal welches Thema medial aufgegriffen wird, es ist heute meist um vieles komplexer und vielschichtiger als noch vor 20 oder 30 Jahren.</p>
<p>Wissenschaftlich-technischer Fortschritt einerseits und interdisziplin&#228;re Faktoren andererseits stellen also an den Journalismus immer h&#246;here Anforderungen. Dazu kommt die <strong>steigende Schnelligkeit</strong> im medialen System, wo die &#8220;Breaking News&#8221; heute auch auf Twitter oder in Blogs stattfinden k&#246;nnen und somit die <a href="http://medienlese.com/2009/04/27/medienkrise-fuenf-thesen-zum-umbruch/">Monopolstellung</a> klassischer Medien abgeschafft ist.</p>
<p>Ist es da nicht naheliegend, dass Journalisten sich mit ihren Lesern zusammentun und im Dialog f&#252;r <a href="http://www.bwlzweinull.de/index.php/2009/04/17/socialmedia/">bestm&#246;gliche Fakten und Argumente</a> sorgen? Der <strong>Aufbau funktionierender Communities</strong> kann f&#252;r Medien also zu einer Frage des &#220;berlebens werden und f&#252;r deren Mitglieder so attraktiv sein, dass sie bereit sind, dies gut zu honorieren.</p>
<p>Was nun das Verh&#228;ltnis zu Google betrifft, kann eine Zeitung getrost weiterhin ihre Artikel Google News zur Verf&#252;gung stellen, solange nur die Debatte ihrer Leser (mit allen Community-Funktionen) exklusiv auf den eigenen Seiten bleibt.</p>
<p>Damit <strong>Bezahlmodelle</strong> hier funktionieren, bedarf es nat&#252;rlich mehr, als der vielfach schon bestehenden Kommentarfunktion. In einer Community m&#252;ssen sich die Mitglieder zwanglos gegenseitig kontaktieren k&#246;nnen. Denkbar ist auch ein direkter Kontakt zur Redaktion. Zudem kann den Mitgliedern der Community Content exklusiv oder mit zeitlichem Vorlauf gegen&#252;ber den einfachen Lesern angeboten werden.</p>
<p>Betrachtet man das <strong>Gesch&#228;ftsmodell</strong> von Online-Medien aus der <a href="http://carta.info/4934/xing-linkedin-aggregation-nachrichten-verlage/">Perspektive der Community</a>, spielt es gar keine Rolle mehr, dass die Nachrichten selbst weiterhin kostenlos ins Internet gestellt werden. F&#252;r die Abonennten aber entsteht ein Anreiz, auch weiterhin f&#252;r &#8220;ihre Zeitung&#8221; zu bezahlen, selbst wenn sie nicht mehr in gedruckter Form erscheint und die meisten Texte jedermann im Netz frei zug&#228;nglich sind. Das Entscheidende ist der neue Mehrwert.</p>
<p>Im Kern geht es also darum, die <strong>eigenen Leser in den Mittelpunkt zu stellen</strong> und sich als offene Dialogplattform zu pr&#228;sentieren. Wer es schafft, sich einen attraktiven und zahlungsbereiten Leserstamm aufzubauen (oder zu erhalten), sollte wirtschaftlich gute Perspektiven haben. Alle anderen m&#252;ssen sehen, wie sie sich &#252;ber Werbung finanzieren und zudem nicht zu sehr von Google und anderen innovativen Internet-Unternehmen bedr&#228;ngt werden.</p>
<p><!--/* OpenX Image Tag v2.7.25-beta */--></p>
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