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	<title>CARTA &#187; GEZ</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 12:08:30 +0000</lastBuildDate>
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		<title>GEZ f&#252;r alle</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 23:26:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kai-Hinrich Renner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Konvergenzmedium Internet gibt es keinen Rundfunk und keinen vern&#252;nftigen Grund mehr, warum nur die Informationsangebote von ARD und ZDF unterst&#252;tzt werden sollten. Pl&#228;doyer f&#252;r eine Neuverteilung der Rundfunkabgabe.
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die staatliche Filmf&#246;rderung ist etabliert und erfolgreich. Eine generelle F&#246;rderung f&#252;r Medien gibt es aber nicht. Die mediale Grundversorgung sichert der Staat stattdessen mithilfe der Rundfunkgeb&#252;hren, die ausschlie&#223;lich an die &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten gehen.</p>
<p>In Zeiten, da ARD und ZDF ihr Angebot ins Internet ausweiten und Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen die Anzeigenm&#228;rkte wegbrechen, muss die Frage erlaubt sein, ob die Geb&#252;hren nicht breiter verteilt werden sollten.</p>
<p>Zwar sind praktisch auch alle Print-Medien im Internet vertreten.Doch die allerwenigsten dieser Online-Angebote sind profitabel. Das liegt daran, dass die Verlage es vers&#228;umt haben, f&#252;r ihre Internetauftritte Geld zu verlangen. Nun, nach mehr als 16 Jahren – <em>Spiegel Online </em>ging im Oktober 1994 als erstes deutsches journalistisches Angebot ins Netz –, sind die meisten User nicht bereit, f&#252;r Online-Informationen zu zahlen.</p>
<p>Hinzu kommt, dass die Internetwerbeerl&#246;se weit unter denen der gedruckten Ausgaben liegen. Da im Netz prinzipiell auf jeder Website geworben werden kann, ist die Konkurrenz unter den Anbietern von Werbefl&#228;chen um ein Vielfaches gr&#246;sser als in der Offline-Welt.</p>
<p>Angesichts dieser f&#252;r etablierte Medienunternehmen<strong> h&#246;chst unerfreulichen Situation</strong> stellt sich die Frage, wie Journalismus k&#252;nftig finanziert werden soll.</p>
<p>Schenkt man Autoren wie dem amerikanischen Journalistikprofessor Jeff Jarvis Glauben, l&#228;sst sich dieses Problem relativ einfach l&#246;sen: Er empfiehlt Journalisten, sich selbst&#228;ndig zu machen und k&#252;nftig auf einem eigenen, aus Werbeerl&#246;sen finanzierten Online-Portal zu publizieren. Dabei k&#246;nnen Journalisten, die sich bereits einen Namen gemacht haben, mit <strong>meinungsstarken, werbefinanzierten Blogs</strong> durchaus re&#252;ssieren.</p>
<p>Kompliziert wird es, wenn die unabh&#228;ngigen Sites aufw&#228;ndigere Recherchen in Angriff nehmen. Daf&#252;r reichen selbst die Werbeerl&#246;se der vergleichsweise grossen <em>Huffington </em><em>Post </em>nicht aus. Eine Stiftungskultur wie in den USA gibt es in Deutschland aber nicht. Die Frage, wie wir den Journalismus, den wir bisher gewohnt sind, in Zukunft finanzieren wollen, k&#246;nnen Autoren wie Jarvis nicht befriedigend beantworten.</p>
<p>Ob die von einigen Verlagen nun wieder ins Gespr&#228;ch gebrachten <strong>Bezahlinhalte</strong> eine L&#246;sung sind, ist fraglich. Wegen der mangelnden Zahlungsbereitschaft der User liegt die Vermutung nahe, dass sich journalistische Angebote so allenfalls anteilig finanzieren lassen.</p>
<p>Darauf zu hoffen, dass die Verleger bereit sind, ihre publizistischen Aktivit&#228;ten bis in alle Ewigkeit durch Angebote wie etwa Vermarktungsportale <strong>querzusubventionieren</strong>, die mit Journalismus nichts zu tun haben, w&#228;re verwegen. Was, wenn die nachr&#252;ckende Generation eines Verlags in Familienbesitz partout keine Lust hat,die sch&#246;nen Marketingerlo&#246;se in unrentable journalistische Projekte zu stecken?</p>
<div id="attachment_39509" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/gez2.jpg"><img class="size-medium wp-image-39509" title="gez2" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/gez2-300x197.jpg" alt="" width="300" height="197" /></a><p class="wp-caption-text">GEZ f&#252;r alle: Wenn also nur noch das Netz der Netzeexistiert, gibt es auch keinen Rundfunk mehr.</p></div>
<p>Bleibt nur noch, <strong>journalistische Inhalte &#252;ber eine Geb&#252;hr zu finanzieren</strong>, der sich eine bestimmte Gruppe oder aber die Gesamtheit der Nutzer nicht entziehen kann. Auf eine solche Geb&#252;hr w&#252;rde letztendlich das von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen f&#252;r ihre Branche geforderte <strong>Leistungsschutzrecht</strong> hinauslaufen.</p>
<p>Das Leistungsschutzrecht, das den Verlagen vorschwebt, w&#252;rde vor allem zwei Gruppen treffen: zum einen Gewerbetreibende und zum anderen Betreiber von Online-Portalen, die auch nur auszugsweise Inhalte von Print-H&#228;usern auf ihre Sites stellen. Konkret soll der Gesetzgeber es Verlagen erlauben, generell alle Gewerbetreibenden – im Gegensatz zu Privatpersonen – f&#252;r die Nutzung ihrer Inhalte zur Kasse bitten zu d&#252;rfen. Die Regelung, die auch nur eine auszugsweise Online-Wiedergabe von Print-Inhalten verbietet, richtet sich vor allem gegen Angebote wie Google News.</p>
<p>Dennoch d&#252;rfte ein Leistungsschutzrecht den Verlagen in Bezug auf Google News wenig nutzen. Sollte der Internetkonzern f&#252;r diesen Dienst k&#252;nftig Tantiemen an die Verlage abf&#252;hren m&#252;ssen, w&#252;rde er ihn in Deutschland vermutlich schlie&#223;en. Den Print-H&#228;usern w&#228;re damit aber kaum geholfen. Im Gegenteil.</p>
<p>Auch die Bezahlschranke f&#252;r Gewerbetreibende d&#252;rfte sich kaum durchsetzen lassen. Schon jetzt l&#228;uft der einflussreiche Bundesverband der deutschen Industrie Sturm gegen diesen Vorschlag. Obendrein sind nicht wenige Juristen der Meinung, dass er unvereinbar mit dem geltenden Urheberrecht ist. So kann es kaum verwundern,<br />
dass die Bundesregierung das von ihr <strong>offiziell bef&#252;rwortete </strong>Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage nicht gerade als ihr wichtigstes Projekt ansieht.</p>
<div id="attachment_39507" class="wp-caption alignleft" style="width: 209px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/digibest.jpg"><img class="size-medium wp-image-39507" title="digibest" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/digibest-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Digital ist besser: &quot;Zukunft gestaltet, wer bereit ist auf Kontrolle und Deutungshoheit zu verzichten.&quot;</p></div>
<p>Eine Alternative zum Leistungsschutzrecht w&#228;re die Einf&#252;hrung einer <strong>Flatrate</strong>, sei es als Kultur-Flatrate oder als fakultative Flatrate mit Kontrahierungszwang, unter die dann auch journalistische Angebote fielen. Problematisch<br />
daran ist, dass es gegen eine weitere Medienabgabe erhebliche Vorbehalte in der Bev&#246;lkerung gibt.</p>
<p>Diese Vorbehalte sind nicht unberechtigt. Schon jetzt zahlt jeder deutsche Haushalt 215,76 Euro Rundfunkgeb&#252;hren pro Jahr. So kommen jedes Jahr 7,6 Milliarden Euro zusammen. Das ist nicht eben wenig. Was spr&#228;che eigentlich dagegen, einen Teil dieser Summe journalistischen Angeboten zukommen zu lassen, die nicht von ARD, ZDF oder Deutschlandradio verantwortet werden?</p>
<p>Eine  Neuregelung der Verteilung der Rundfunkgeb&#252;hren ist langfristig unvermeidlich. Beim Internet handelt es sich um ein Konvergenzmedium, in dem alle bisherigen Medien, ob Radio, Fernsehen, Zeitung oder Zeitschrift, aufgehen. <strong>Wenn also nur noch das Netz der Netze</strong> <strong>existiert, gibt es auch keinen Rundfunk mehr</strong>.</p>
<p>Auf den Rundfunk erstreckt sich aber im Wesentlichen der &#246;ffentlich-rechtliche Programmauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Zwar erlaubt der Gesetzgeber ausdr&#252;cklich &#246;ffentlich-rechtliche Online-Portale.</p>
<p>Allerdings m&#252;ssen die Internetangebote der Anstalten einen »Sendungsbezug« haben, wie es im Gesetz hei&#223;t. Was aber, wenn es diesen »Sendungsbezug« in Ermangelung von Rundfunksendungen gar nicht mehr gibt? D&#252;rfen die &#246;ffentlich-rechtlichen Sender im Internet dann so weitermachen wie bisher? Diese Frage muss irgendwann gekl&#228;rt werden.</p>
<p>Urspr&#252;nglich verdankt der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk seine Existenz dem Mangel an Sendefrequenzen. Um zu verhindern, dass dieses rare Gut in falsche H&#228;nde kommt, vertraute man das Radio und sp&#228;ter auch das Fernsehen Anstalten an, die von gesellschaftlich relevanten Gruppen beaufsichtigt wurden. Als dank der Verkabelung die Zahl der Frequenzen stieg und Privatsender zugelassen wurden, sollten die &#214;ffentlich-Rechtlichen die Grundversorgung<br />
der Bev&#246;lkerung mit relevanten Inhalten gew&#228;hrleisten.</p>
<p><strong>Im Internet ist der Begriff der Grundversorgung allerdings</strong> <strong>denkbar deplatziert</strong>. Relevante und irrelevante Inhalte jeglicher Provenienz findet man dort in H&#252;lle und F&#252;lle. Sollte aber nicht irgendwann ein funktionierendes Finanzierungsmodell f&#252;r rechercheintensiven Journalismus gefunden werden, k&#246;nnte ausgerechnet<br />
er zur Mangelware werden. Dies w&#228;re f&#252;r unser demokratisches Gemeinwesen fatal.</p>
<p>Es gibt keinen vern&#252;nftigen Grund, warum mit &#246;ffentlichen Mitteln nur Informationssendungen &#246;ffentlich-rechtlicher Sender unterst&#252;tzt werden sollten. Nicht von ungef&#228;hr ist die Pressefreiheit ein Grundrecht, das in Artikel f&#252;nf des Grundgesetzes garantiert wird. Bekanntlich werden mit Steuergeldern auch Privattheater und Filmproduktionen privater Produktionsgesellschaften gef&#246;rdert, und das, obwohl es ein der Pressefreiheit vergleichbares Grundrecht f&#252;r Theater und Film in unserer Verfassung nicht gibt.</p>
<div id="attachment_39511" class="wp-caption alignleft" style="width: 309px"><a href="http://de.amiando.com/digitalistbesser.html"><img class="size-full wp-image-39511" title="campus2" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/campus3.png" alt="" width="299" height="251" /></a><p class="wp-caption-text">Lesung am 6. April um 19.30h in Berlin: 15 Carta-Leser k&#246;nnen sich mit Code &quot;Carta 11&quot; bei Amiando anmelden. Auf Banner klicken...</p></div>
<p>Sollten eines Tages tats&#228;chlich auch andere Journalismusangebote als die der &#246;ffentlich-rechtlichen Sender in den Genuss von Rundfunkgeb&#252;hren kommen, m&#252;ssten f&#252;r die Vergabe der Mittel komplett neue, <strong>politikferne Gremien</strong> geschaffen werden. Die bestehenden Rundfunk- und Verwaltungsr&#228;te der &#246;ffentlich-rechtlichen Sender sind daf&#252;r denkbar ungeeignet.</p>
<p>Zwar sitzen in ihnen nach wie vor Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen. Tats&#228;chlich werden sie aber von den politischen Parteien dominiert. So gibt es in allen Gremien sogenannte rote und schwarze Freundeskreise,<br />
die das Abstimmungsverhalten der Gremienmitglieder organisieren.</p>
<p>So fand die CSU-Mehrheit des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks nichts dabei, das CSU-Mitglied Ulrich Wilhelm, das bis zuletzt als Regierungssprecher der unionsgef&#252;hrten Bundesregierung diente, zum neuen Intendanten ihrer Anstalt zu machen. Mit der vom Gesetzgeber geforderten Politikferne von ARD und ZDF ist all dies nur schwer in &#220;bereinstimmung zu bringen.</p>
<p>Derlei Praktiken haben nicht nur das Image der &#214;ffentlich-Rechtlichen besch&#228;digt. Sie sind einer freien und unabh&#228;ngigen Presse auch in keinster Weise zuzumuten. Folglich muss die Politik sich aus den Gremien vollst&#228;ndig zur&#252;ckziehen und unabh&#228;ngigen Medienexperten Platz machen.</p>
<p>Damit allein ist es nicht getan. Wenn an den Rundfunkgeb&#252;hren k&#252;nftig nicht nur &#246;ffentlich-rechtliche, sondern auch private Journalismusangebote partizipieren sollen, muss irgendwo gek&#252;rzt werden. Bereits 2008 hat die Medienwissenschaftlerin Miriam Meckel gefordert, die &#214;ffentlich-Rechtlichen sollten sich im Kern auf Programme beschr&#228;nken, »die der Markt selbst nicht oder <strong>nicht in ausreichender Anzahl</strong> hervorbringt«. Dazu z&#228;hlt sie »hochwertige Nachrichten- und Kulturprogramme, Dokumentationen und Spielfilme«. Mit anderen Worten: Es gibt keinen Grund, warum auch k&#252;nftig noch teure Sportrechte und Unterhaltungssendungen durch Rundfunkgeb&#252;hren finanziert werden sollten.</p>
<p>Eine Neudefinition des Programmauftrags der &#214;ffentlich-Rechtlichen k&#246;nnte die Politik jederzeit beschlie&#223;en. Das Problem ist nur, dass sie daran keinerlei Interesse hat. Das Verh&#228;ltnis zwischen Politikern und Senderhierarchen hat <strong>symbiotischen Charakter</strong>: Die Politik l&#228;sst den Sendern freie Hand, wenn es darum geht, das Programmangebot<br />
auszuweiten. Im Gegenzug achten die von den Parteien dominierten Gremien peinlich darauf, dass bei der Besetzung<br />
von Spitzenpositionen in den Anstalten die politische Farbenlehre eingehalten wird.</p>
<p>Geb&#252;hren f&#252;r rechercheintensiven Journalismus d&#252;rfen aber kein Instrument sein, um jeden notleidenden Verlag<br />
oder Privatsender &#252;ber Wasser zu halten. Eine Geb&#252;hrenfinanzierung journalistischer Angebote jenseits von ARD, ZDF und Deutschlandradio darf einzig dazu dienen, ein Mindestma&#223; an Pluralismus zu gew&#228;hrleisten – und zwar f&#252;r alle Bev&#246;lkerungsschichten.</p>
<p>Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich eines Tages nur noch die Medienkonsumenten umfassend informieren k&#246;nnen, die bereit und in der Lage sind, f&#252;r einen anzeigenfreien <em>Spiegel</em> zehn Euro oder gar mehr pro Ausgabe zu zahlen.</p>
<p><em>Der Text &#8220;GEZ f&#252;r alle&#8221; ist eine gek&#252;rzte und leicht editierte Fassung des entsprechenden Kapitels aus dem Buch &#8220;Digital ist besser&#8221; von Kai-Hinrich und Tim Renner. Online-Ver&#246;ffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Autoren und Verlag.</em></p>
<p><em><strong>Kai-Hinrich Renner, Tim Renner: Digital ist besser. 246 Seiten, Campus Verlag. <a href="http://www.campus.de/sachbuch/wirtschaft/DIGITAL+IST+BESSER.96978.html">Verlagswebsite</a>. <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3593392089/ref=as_li_qf_sp_asin_tl?ie=UTF8&amp;tag=carta-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3593392089">Bei Amazon kaufen</a>.</strong></em></p>
<p><em><strong>Carta pr&#228;sentiert die Buchvorstellung von &#8220;Digital ist besser&#8221; am 6. April in Berlin &#8211; 15 Carta-Leser_innen k&#246;nnen sich <a href="http://de.amiando.com/digitalistbesser.html">hier</a> mit dem Code &#8220;Carta11&#8243; anmelden.</strong></em>
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		<title>Gesch&#228;fte mit privaten Daten: Warum sich der &#8220;Spiegel&#8221; mit der halben Wahrheit begn&#252;gt</title>
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		<pubDate>Sun, 09 Jan 2011 18:44:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Falk Lüke</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Investigativer Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Richard Gutjahr]]></category>
		<category><![CDATA[Verlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Der neue Spiegel-Titel "Facebook &#38; Co: Die Uners&#228;ttlichen" macht viel Wind um den Handel mit Kundendaten. Das hat Falk L&#252;ke, bis vor kurzem f&#252;r Datenschutz zust&#228;ndiger Referent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, zu einer Replik herausgefordert. Er meint, die Verlage sollten auch vor der eigenen T&#252;r kehren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Datenschutz ist ein spannendes Thema f&#252;r Journalisten. Da gibt es B&#246;se, Unschuldige, Unwissende und Ratlose. Sch&#246;ne Geschichten lassen sich anhand solcher Bilder gut erz&#228;hlen: Das gro&#223;e b&#246;se Unternehmen X, der arme kleine B&#252;rger Y, ausgebeutet vom internationalen Gro&#223;konzern, um am Ende entbl&#246;&#223;t dazustehen.</p>
<p>Tats&#228;chlich ist an diesen Geschichten viel Wahres dran. Datenschutz ist und bleibt ein Stiefkind der Unternehmenskulturen. Denn Rechtslage und Durchsetzung, aber auch die grunds&#228;tzliche kulturelle Frage des Umgangs mit Informationen, die die eigene Person oder gar Dritte betreffen, sind nicht abschlie&#223;end gel&#246;st, und es gibt auch niemanden, der in den vergangenen Jahren durchg&#228;ngig klare und praktikable Konzepte entwickelt h&#228;tte (einzig der ideologiegetriebene Post-Privacy-Utopismus, in dem niemand etwas zu verbergen hat, weil die Welt bereit daf&#252;r ist, traut sich so lange messianisch hervor, bis es um die Privatsph&#228;re seiner F&#252;rsprecher geht).</p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-37149" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/01/spiegel0211-228x300.jpg" alt="" width="228" height="300" />Wie bei fast allen Problemen der digitalen Gesellschaft machen erst bestimmte Erscheinungen im Internet diese begreifbar und in den Dimensionen anschaulich. Ob dabei Facebook, B&#252;rgel, Arvato Infoscore, Easycash, das Einwohnermeldeamt, das eingestellte Neuromarketing-Verkaufsverfahren der Hamburger Sparkasse oder Google mehr negative Auswirkungen f&#252;r den Einzelnen mit sich bringen, l&#228;sst sich seri&#246;s kaum beantworten.</p>
<p>Einfach und verst&#228;ndlich ausgedr&#252;ckt: Es gibt Firmen, die verdienen mit Daten Geld. Viel Geld. Zum Beispiel die deutschen Verlage.</p>
<p>Warum &#228;u&#223;ert sich etwa der Bundesverband der deutschen Zeitungsverleger immer wieder zu Datenschutz-Gesetzesnovellen? Man k&#246;nnte dar&#252;ber erstaunt sein. Doch Daten von Kunden f&#252;r andere nutzbar zu machen, ist f&#252;r viele Verlage eine Einnahmequelle. &#8220;Leserumfragen mit Gewinnspiel&#8221; dienen nicht zuletzt der Datengenerierung. F&#252;r ihre eigenen Werbeaktionen nutzen manche Verlage auch Daten Dritter.</p>
<p>Wer k&#246;nnte zum Beispiel ein starkes Interesse an der Abonnentenkartei einer Fernsehzeitschrift haben? Nat&#252;rlich eine Organisation, die gerne Leute ertappen w&#252;rde, die angegeben haben, keinen Fernsehapparat zu besitzen. Zuf&#228;llig sitzt in einem K&#246;lner Vorort ein solcher Interessent. Die Daten kaufen? Das darf die GEZ nicht. Aber das muss sie ja auch nicht.</p>
<p>Verlage sind in der Regel nicht identisch mit ihren Redaktionen. Andererseits sind Redaktionen auch nicht so unabh&#228;ngig von den Verlagsinteressen, wie Lehrb&#252;cher es gerne glauben machen m&#246;chten. Dass es f&#252;r Journalisten viel einfacher ist, einen externen Player wie <em>Facebook</em> oder <em>Google</em> beim kritischen Thema Datenschutz anzugreifen als den eigenen Verlag, liegt auf der Hand. Schon das Schreiben &#252;ber andere Publikationen, &#252;ber Journalisten eines anderen oder des eigenen Hauses ist oft mit Debatten verbunden. Wer wollte da glauben, dass <em>Spiegel</em>-Reporter das eigene Unternehmen zur Titelstory machen: &#8220;Datenkrake Spiegel Verlag&#8221;? &#8216;Selbstinvestigativer&#8217; Journalismus ist ein eher theoretisches Arbeitsgebiet f&#252;r Journalisten. Eventuell mal ein sch&#246;nes Thema f&#252;r investigative Blogger?</p>
<p>Dass Journalisten sich eher mit anderen Playern besch&#228;ftigen, ist am Ende vielleicht sogar w&#252;nschenswert. Bei ihren eigenen Verlagen w&#228;ren sie wohl zu nah am Beobachtungsobjekt.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><em>Lesen Sie zu diesem Thema auch <a href="http://gutjahr.biz/blog/2011/01/doppelmoral-1-der-spiegel/">Richard Gutjahrs Text</a> &#252;ber die Doppelmoral des &#8220;Spiegel&#8221;.</em></p>
<p><em>Texte auf Carta zum Thema Facebook: </em><em>1. Ein <a href="http://carta.info/26360/facebook-ein-sonderfall-im-oekosystem-des-internets/">Sonderfall</a>; 2. Facebook <a href="http://carta.info/32612/facebook-places-ich-bin-hier-wie-sag-ichs-dir/">Places</a>; 3. Ein <a href="http://carta.info/25462/facebook-ein-zwischenruf/">Zwischenruf</a></em></p>
<p><em>Au&#223;erdem: </em><em><a href="http://carta.info/33848/spiegel-online-die-wahre-krake-im-netz/">Spiegel Online – die wahre Krake im Netz</a></em>
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		<title>Bundesverwaltungsgericht erkl&#228;rt Computer zum Rundfunkempfangsger&#228;t</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 13:07:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat sein Urteil zur PC-Geb&#252;hr um eine Woche sp&#228;ter gesprochen, um dann die Sender in ihrer Auffassung sowie die Ministerpr&#228;sidenten nach ihrer Jahreskonferenz in ihrem neuen Rundfunkbeitragsmodell zu best&#228;tigen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/e6bd987b47764cc0b3c1c7c3bc60256d" alt="" width="1" height="1" />Das  Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wolle am 20. Oktober dar&#252;ber  entscheiden, ob f&#252;r die Nutzung eines Internet-PCs Rundfunkgeb&#252;hren zu  bezahlen sind, meldet die <em><a href="http://funkkorrespondenz.kim-info.de/artikel.php?pos=Politik&amp;nr=8058">Funkkorrespondenz</a></em> vor 11 Wochen. F&#252;r den 20. Oktober sei die m&#252;ndliche Verhandlung angesetzt, ein Urteil solle im Anschluss gesprochen werden.</p>
<p>Am  21. Oktober trafen sich jedoch die Ministerpr&#228;sidenten in Magdeburg, um  das neue Geb&#252;hrenmodell zu diskutieren und zu entscheiden. Und so zog  das Gericht es vor, die Urteilsverk&#252;ndung um eine Woche <a href="http://www.digitalfernsehen.de/Entscheidung-zu-TV-Gebuehren-fuer-Internet-PCs-vertagt.41001.0.html">zu verschieben</a>.</p>
<p>„Computer sind weiterhin rundfunkgeb&#252;hrenpflichtig, unabh&#228;ngig von Verwendungs- und Nutzungsabsicht ihrer Besitzer“, schreibt<em> <a href="http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article10575177/Richter-bestaetigen-Rundfunkgebuehr-fuer-Computer.html">DIE WELT</a></em>.  Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Leipzig „hat die  Revisionen von drei Kl&#228;gern, einem Anwalt und zwei Studenten gegen  abschl&#228;gige Urteile der Vorinstanzen zur&#252;ckgewiesen“, schildert <em><a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,725554,00.html">Spiegel Online</a></em>.</p>
<p>„Die  Rundfunkanstalten halten die Besitzer von internetf&#228;higen PCs f&#252;r  geb&#252;hrenpflichtig, weil sich mit diesen Ger&#228;ten Sendungen empfangen  lassen, die mit sog. Livestream in das Internet eingespeist werden“, <a href="http://www.bverwg.de/enid/4c9288c0918e00449c4142265195f396,8d6f537365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333630093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html">stellt</a> der Senat fest. Allerdings wird dieser Livestream von den Sendern  eingestellt und unverschl&#252;sselt angeboten, so dass ein Zugriff f&#252;r jeden  Besitzer eines internettauglichen PC erst dadurch m&#246;glich ist.</p>
<p>Darauf gehen die  Richter jedoch nicht ein. Stattdessen definieren sie den  internetf&#228;higen PC zum Rundfunkempfangsger&#228;t im Sinne des  Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrages. Damit gilt f&#252;r den PC das, was auch f&#252;r  einen Fernseher oder Radio gilt.</p>
<blockquote><p>„Bei internetf&#228;higen PC handelt es sich um  Rundfunkempfangsger&#228;te i.S.d. Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrags. F&#252;r die  Geb&#252;hrenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob  die Ger&#228;te zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der  Inhaber tats&#228;chlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner  empf&#228;ngt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet  verbunden ist, wenn er technisch nur &#252;berhaupt dazu in der Lage ist.“</p></blockquote>
<p><strong>Auch  wenn damit in die Grundrechte der Kl&#228;ger eingegriffen wird, die den PC  nur aus beruflichen bzw. informatorischen Gr&#252;nden nutzen, sei dies  gerechtfertigt</strong>. „Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt durch die &#8211;  ebenfalls verfassungsrechtlich begr&#252;ndete &#8211; Finanzierungsfunktion der  Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r die &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.“</p>
<p>Allerdings ist die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits garantiert. W&#228;hrend im privaten Bereich ca. 150.000 „PC-Zahler“  angemeldet sind, kommt man auf fast 33 Mio. Rundfunkgeb&#252;hrenzahler, die  die volle Geb&#252;hr von 17,98 Euro im Monat zahlen. Aus finanzieller Sicht  macht es also keinen Sinn, die wenigen PC-Nutzer, die keinen Rundfunk  empfangen wollen, zur Geb&#252;hrenkasse zu bitten. Bisher war auch kein  Trend zu erkennen, dass Geb&#252;hrenzahler &#252;ber den Verweis auf ihren PC  versucht haben, ihre Geb&#252;hrenzahlungen zu reduzieren. Denn schlie&#223;lich  h&#228;tte man in den letzten Jahren so seine monatlichen Zahlungen von 17,98  Euro auf 5,76 Euro reduzieren k&#246;nnen. Dies ist anscheinend nicht  massenhaft geschehen.</p>
<p>Sicher  kann man auf die Geb&#252;hrengerechtigkeit verweisen:</p>
<blockquote><p>„Der Gleichheitssatz  des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt f&#252;r das Abgabenrecht, dass die  Geb&#252;hrenpflichtigen durch ein Geb&#252;hrengesetz rechtlich und tats&#228;chlich  gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im Belastungserfolg durch  die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens prinzipiell verfehlt,  kann dies die Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Geb&#252;hrengrundlage  nach sich ziehen.“</p></blockquote>
<p><strong>Allerdings ist es im Internet ein leichtes, seine  Angebote nur denjenigen zur Verf&#252;gung zu stellen, die daf&#252;r auch  bezahlen bzw. bezahlt haben</strong>. Doch diesen Weg wollen ARD und ZDF nicht  gehen. Sie wollen so wie auch auf anderen Verbreitungswegen frei  empfangbar sein. Schlie&#223;lich garantiert ihnen dies, dass in Zukunft alle  bezahlen m&#252;ssen. Damit k&#246;nnen sie letztmalig den Geb&#252;hrenzahlerkreis  erweitern. Die entscheidenden Schritte daf&#252;r sind sie in der  Vergangenheit gegangen. Zum einen bieten sie &#252;ber viele der neuen  Verbreitungswege ihre Programme an, wodurch zum anderen viele Ger&#228;te –  unabh&#228;ngig von deren Nutzung &#8211; zu Rundfunkempfangsger&#228;ten definiert  werden k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Sie bieten sich frei an  und pr&#228;sentieren die Rechnung im Nachhinein</strong>. Schlie&#223;lich konnten sie  davon ausgehen, dass ihnen die obersten deutsche Gerichte im Nachhinein  beispringen. Das liest sich dann so:</p>
<blockquote><p>„Der Gleichbehandlungsgrundsatz  wird vom Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrag ebenfalls nicht verletzt. Zwar  werden insofern ungleiche Sachverhalte gleich behandelt, als die  herk&#246;mmlichen monofunktionalen Rundfunkempfangsger&#228;te mit den  multifunktionalen internetf&#228;higen PCs geb&#252;hrenrechtlich gleich behandelt  werden. Entscheidend f&#252;r die Geb&#252;hrenerhebung ist jedoch nicht die  technische Unterschiedlichkeit der Empfangsger&#228;te, sondern die gleiche  M&#246;glichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen durch diese  verschiedenartigen Ger&#228;te.“</p></blockquote>
<p>Wer so argumentiert, wer also auf die  M&#246;glichkeit des Empfangs abstellt, braucht sich mit den realen Problemen  und Grenzen nicht zu besch&#228;ftigen. Schlie&#223;lich halten die Sender weder  genug Kapazit&#228;ten vor, noch ist das „deutsche“ Internet „breit“ genug,  um allen Geb&#252;hrenzahlern gleichzeitig den Empfang eines Livestreams zu  erm&#246;glichen. Dies <a href="http://www.heiko-hilker.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=634:keine-internet-versorgungssicherheit-deutschlandspiel-beim-zdf-bester-beweis&amp;catid=5:blog&amp;Itemid=4">zeigte sich</a> nicht zuletzt zur Fu&#223;ball-WM. Im Internet gibt es eben noch keine  Versorgungssicherheit. Um so mehr Leute die Angebote nutzen, um so  unsicherer wird die Versorgung.</p>
<p>Das  Gericht verweist zudem auf den Gleichheitssatz aus dem Grundgesetz, aus  dessen Art. 3 Abs. 1 f&#252;r das Abgabenrecht abgeleitet werden kann, „dass  die Geb&#252;hrenpflichtigen durch ein Geb&#252;hrengesetz rechtlich und  tats&#228;chlich gleich belastet werden. Wird die Gleichheit im  Belastungserfolg durch die rechtliche Gestaltung des Erhebungsverfahrens  prinzipiell verfehlt, kann dies die Verfassungswidrigkeit der  gesetzlichen Geb&#252;hrengrundlage nach sich ziehen.“</p>
<p>Allerdings ist es  nicht allein vom Erhebungsverfahren abh&#228;ngig, ob die Gerechtigkeit  durchgesetzt werden kann. Es ist auch eine Frage des Angebots.  Schlie&#223;lich w&#228;re im Falle einer Verschl&#252;sselung weitestgehend  garantiert, dass nur Geb&#252;hrenzahler die Angebote im Netz sowie auf  mobilen Endger&#228;ten auch nutzen k&#246;nnen. (Dass es anders geht, zeigen  andere Sender wie der ORF oder die SRG, die ihre Angebote auch  verschl&#252;sseln.) Der freie terrestrische Empfang sowie &#252;ber Kabel w&#252;rde  dadurch nicht eingeschr&#228;nkt.</p>
<p>Das  Gericht stellt fest: „Die Rundfunkanstalten k&#246;nnen an der  Geb&#252;hrenpflichtigkeit von internetf&#228;higen PC daher auf Dauer nur  festhalten, wenn diese sich auch tats&#228;chlich durchsetzen l&#228;sst. Insoweit  wird der Gesetzgeber die Entwicklung zu beobachten haben.“ Nun, der  Gesetzgeber hat nicht nur beobachtet, er hat auch schon die  Schlussfolgerungen gezogen. In Zukunft m&#252;ssen alle bezahlen.</p>
<p>Zugespitzt:  Bisher musste man zahlen, wenn man ein Ger&#228;t hatte, das Rundfunk  empfangen konnte. <strong>Ab dem 1. Januar 2013 muss man zahlen, weil man  existiert.</strong></p>
<p>Ulrich Clau&#223; schreibt in der <em><a href="http://www.welt.de/debatte/kommentare/article10568709/GEZ-Urteil-hebelt-die-deutsche-Medienordnung-aus.html">WELT</a></em>:  „Dieses Urteil war allgemein erwartet worden, die Leipziger Richter  konnten gar nicht anders. Alles andere h&#228;tte das deutsche  Rundfunkgeb&#252;hrenmodell in den Grundfesten ersch&#252;ttert.“ Und Michael  Hanfeld konstatiert in der <em><a href="http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8482E6C38BC79C4911/Doc%7EE07DFA420502E4D94BEB744E6F762591F%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html">FAZ</a></em>:  „Niemals werden ARD und ZDF weniger haben denn jetzt, weil sie ihren  „Finanzbedarf“ nur anmelden m&#252;ssen, um an mehr Geld zu kommen. Diesen  Bedarf pr&#252;ft eine unabh&#228;ngige Kommission (Kef) zwar, doch ist in diesem  System schlicht nicht vorgesehen, dass es Stagnation oder sogar einmal  weniger geben k&#246;nnte. Die Bev&#246;lkerung mag schrumpfen, der Anteil der  Erwerbst&#228;tigen nicht weiter wachsen, der Beitrag f&#252;r den  &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk aber steigt und steigt.“</p>
<p>Und wie reagieren ARD und ZDF: Der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, <a href="http://www.ard.de/intern/presseservice/-/id=8058/nid=8058/did=1653370/12zcfma/index.html">erkl&#228;rte</a>:  „Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung best&#228;tigt,  dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtm&#228;&#223;ig ist.“  ZDF-Intendant Markus Sch&#228;chter <a href="http://www.unternehmen.zdf.de/uploads/media/ARD_ZDF_Rundfunkgebuehrenpflicht_Urteil_-_2710.pdf">fordert</a> mit Blick auf die Zukunft: „Um Streitigkeiten dieser Art k&#252;nftig aber  ganz zu vermeiden, ist es wichtig, dass die von den  Ministerpr&#228;sidentinnen und Ministerpr&#228;sidenten geplante Reform der  Rundfunkfinanzierung ab Januar 2013 umgesetzt wird.“</p>
<p><strong>Das  neue Modell wird rechtm&#228;&#223;ig sein. Es wird daf&#252;r sorgen, dass  Streitigkeiten dieser Art weiterhin zu Gunsten von ARD und ZDF gel&#246;st  werden</strong>. Es wird aber auch die Legitimation von ARD und ZDF in Frage  stellen: Wieso muss man f&#252;r Rundfunk bezahlen, auch wenn man ihn nicht  nutzt? Wieso sollen die Einnahmen von ARD und ZDF weiter steigen, obwohl  immer weniger diese Programme nutzen? Insoweit sollten die Sender das  Urteil nicht nur als Freibrief sehen und nehmen. Wenn sie von allen Geld  wollen, m&#252;ssen sie auch allen etwas bieten. Doch wieso spielen der  lange Dokumentarfilm, der Animationsfilm (f&#252;r Erwachsene) sowie der  Kurzfilm – um nur drei Beispiele zu nennen &#8211; in ihren Leitlinien keine  Rolle?</p>
<p>Das  Bundesverwaltungsgericht hat drei F&#228;lle entschieden. Es konnte sich  auch nur zu den vorliegenden &#228;u&#223;ern. Doch was wird im Falle eines  Optikunternehmens, dass vor dem Gie&#223;ener Verwaltungsgericht <a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/weiteres-gez-urteil-keine-rundfunkgebuehren-fuer-computer-1.62676">gegen die </a><a href="http://www.sueddeutsche.de/thema/Geb%C3%BChr">Geb&#252;hr</a> geklagt hatte? Das Unternehmen sollte daf&#252;r, dass es, wie die <em><a href="http://www.sueddeutsche.de/digital/rundfunkgebuehren-urteil-zur-pc-abgabe-computernutzer-muessen-weiter-blechen-1.1016651">S&#252;ddeutsche Zeitung</a></em> schilderte, in bundesweit 650 Filialen Computer gesch&#228;ftlich nutzt,  j&#228;hrlich fast 45.000 Euro bezahlen. Und dies f&#252;r eine Leistung, die nach  Angaben des Anwalts nicht in Anspruch genommen wurde. Das Gie&#223;ener  Verwaltungsgericht gab dem Unternehmen damals Recht.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=35500&amp;md5=35611de56477dcdf7794b3e0893575ed" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Autovermieter Sixt gegen die neue GEZ-Geb&#252;hr</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 14:32:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Vera Bunse</dc:creator>
				<category><![CDATA[ofNote-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[ofNote-Ökonomie]]></category>
		<category><![CDATA[Erich Sixt]]></category>
		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA["Raubritter und Wegelagerer" sieht Gro&#223;-Autovermieter Sixt in den Bef&#252;rwortern der geplanten Reform der Rundfunkgeb&#252;hren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/raubritter-und-wegelagerer-443602/">Wirtschaftswoche</a> bringt ein Interview, das Peter Steinkirchner gef&#252;hrt hat.</p>
<blockquote><p>Der Chef von Deutschlands gr&#246;&#223;tem Autovermieter, Erich Sixt, macht mobil gegen die geplante Reform der Rundfunkgeb&#252;hren. Die sei in Teilen verfassungswidrig und beschere ARD und ZDF 1,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen.</p></blockquote>
<p>Zur Anh&#246;rung zu den neuen Rundfunkgeb&#252;hren am Montag, 11. Oktober in Berlin ist Sixt nicht eingeladen, </p>
<blockquote><p>aber der Bundesverband der Autovermieter, dem wir angeh&#246;ren, wird dabei sein. Unser Justiziar wird allerdings hinfahren und die Veranstaltung sehr aufmerksam begleiten.</p></blockquote>
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<a href="http://carta.info/35049/autovermieter-sixt-gegen-die-neue-gez-gebuehr/">Autovermieter Sixt gegen die neue GEZ-Geb&#252;hr</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/35049/autovermieter-sixt-gegen-die-neue-gez-gebuehr/#comments">No comment</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=35049&amp;md5=5bb739a8ec2837369ff34da5de02f052" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Stadelmeier lehnt Abgeordnetenbeteiligung an einer Anh&#246;rung zum Rundfunkbeitrag ab</title>
		<link>http://carta.info/34947/stadelmeier-lehnt-abgeordnetenbeteiligung-an-einer-anhoerung-zum-rundfunkbeitrag-ab/</link>
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		<pubDate>Sat, 09 Oct 2010 13:08:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren-Home]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
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		<category><![CDATA[CDU]]></category>
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		<category><![CDATA[GEZ-Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Stadelmaier]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>

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		<description><![CDATA[Der SPD-Staatskanzleichef „entt&#228;uscht“ die Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktionen: An der Anh&#246;rung zum Rundfunkbeitrag sollen Abgeordnete nicht teilnehmen, auch die Presse ist nicht zugelassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/64b817013adf42da8826026df3e97a05" alt="" width="1" height="1" /><em>Am  Montag findet in Berlin eine Anh&#246;rung zum Rundfunkbeitrag statt.  Dazu  haben die Rundfunkreferenten der L&#228;nder eingeladen. Journalisten sind  nicht  zugelassen. Am 24. September forderten die Vorsitzenden der   CDU-Landtagsfraktionen von der federf&#252;hrenden Staatskanzlei  Rheinland-Pfalz  (SPD), Landtagsabgeordnete an der Anh&#246;rung zu  beteiligen. Dies wurde abgelehnt. </em></p>
<p>„Angesichts  der  grunds&#228;tzlichen Bedeutung des 15. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrages, mit   welchem die Finanzierung des &#214;ffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine  ganz neue  Grundlage gestellt wird, erwartet die CDU-Fraktion eine  Beteiligung von  Vertretern der L&#228;nderparlamente an der Anh&#246;rung zum  neuen Staatsvertrag am 11.  Oktober 2010 in Berlin.“</p>
<p>Dies hat  laut <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index_80089.html">epdmedien</a> der Vorsitzende der AG Medien der  CDU/CSU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz, Dr.  Christian von Boetticher,  gegen&#252;ber der federf&#252;hrenden Staatskanzlei von  Rheinland-Pfalz  eingefordert. Dabei bezog er ich auf einen <a href="http://www.cdu-fraktion.de/Presse-Singleansicht.pressesingle.0.html?&amp;cHash=22250bafd7&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=3599">Grundsatzbeschluss</a>,  der am 24. September in Frankfurt gefasst wurde.</p>
<p>Und:  welche Antwort hat er darauf von <a href="http://www.rlp.de/ministerpraesident/staatskanzlei/chef-der-staatskanzlei/">Martin  Stadelmeier</a> erhalten? Vielleicht diese?</p>
<p><em>„Ich  m&#246;chte um Ihr Verst&#228;ndnis werben, dass ich Bedenken habe und Ihnen   meine Gr&#252;nde erl&#228;utern. Die Anh&#246;rung wird auf Fachebene (Beamtenebene)   durchgef&#252;hrt. Vertreter der politischen Ebene der Landesregierungen  nehmen nicht  teil. Eine Meinungsbildung auf politischer Ebene wird erst  sp&#228;ter in der  Rundfunkkommission der L&#228;nder erfolgen. Die Einbeziehung  der Landtage und die  politische Er&#246;rterung im parlamentarischen Raum  wird im Wege der  Vorunterrichtung durch die Landesregierungen ebenfalls  erst sp&#228;ter stattfinden.  Dieses gestufte Verfahren dient dazu, auch  bei komplexen Materien zu einer  geordneten Willensbildung und damit zu  sachgerechten Ergebnissen zu  gelangen.“</em></p>
<p>Doch ist  es wirklich so, dass die Beamten rein fachlich wichten und werten werden? Haben  sie nicht klare politische Vorgaben?</p>
<p>Ob  sich  die CDU-Medienpolitiker und Fraktionsvorsitzenden damit zufrieden  geben?  Schlie&#223;lich stellt die CDU die Mehrheit der  Ministerpr&#228;sidenten. Oder ging es  ihnen nur darum, die SPD mit Kurt  Beck vorzuf&#252;hren? War den  CDU-Fraktionsvorsitzenden klar, dass die  Ministerpr&#228;sidenten gegen ihre  Teilnahme sind – die Antwort aber aus  der federf&#252;hrenden SPD-Staatskanzlei  Rheinland-Pfalz kommt? Den  Abgeordneten eines Landtages, die ebenfalls um  Teilnahme gebeten  hatten, teilte man zudem mit:</p>
<p><em>„Schlie&#223;lich bitte ich  auch zu bedenken, dass bei einer Teilnahme von  Abgeordneten eines  Landes auch den Abgeordneten aus den Parlamenten der anderen  L&#228;nder  eine Teilnahmem&#246;glichkeit er&#246;ffnet werden m&#252;sste. Aus diesen Gr&#252;nden  w&#228;re  ich Ihnen dankbar, wenn Sie von einer Teilnahme Abstand nehmen   w&#252;rden.“</em></p>
<p>Doch  was, wenn die Abgeordneten nicht von einer Teilnahme Abstand nehmen  <strong>wollen</strong>?  Soll man auf etwas verzichten, nur weil es dann andere auch  nutzen  w&#252;rden? Geht es hier nicht um eine politische Entscheidung, die die  ganze  Bev&#246;lkerung betreffen wird? Schlie&#223;lich sollen ja in Zukunft alle  den  Rundfunkbeitrag bezahlen. Muss man da nicht jede M&#246;glichkeit  nutzen, sich eine  Meinung zu bilden, um dann verantwortungsbewusst eine  politische Entscheidung  treffen zu k&#246;nnen?
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		<title>Ist die GEZ ein Hort der Rechtsstaatlichkeit, Gesetzestreue und Unfehlbarkeit?</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Oct 2010 15:08:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Hans Peter Bull]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Urteile des Wuppertaler Amtsgerichts zeigen: Auch bei der GEZ kann es Pflichtverst&#246;&#223;en kommen. In seinem j&#252;ngsten Gutachten zum Datenschutz sah Hans Peter Bull dies noch deutlich anders.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/6441665f76134378aa5df86d599ecc14" alt="" width="1" height="1" />Am 20. September legte Hans Peter Bull sein „<a href="http://carta.info/34513/das-bestellte-datenschutz-gutachten/">Datenschutz-Gutachten</a>“ zum diskutierten Rundfunkbeitrag. Darin stellt er fest, dass die GEZ f&#252;r ihn in Fragen des Datenschutzes <strong>ein Ort der Gesetzestreue und Datensicherheit </strong>ist. „In der jahrzehntelangen Geschichte der GEZ ist kein einziger Fall eines solchen Pflichtversto&#223;es vorgekommen.“ (Gutachten S. 34) Bisher seien die entsprechenden Rechtsvorschriften immer eingehalten worden.</p>
<p>Im „Bereich der Datenverarbeitung durch die Rundfunkanstalten und die GEZ gibt es keine Missbrauchserfahrungen.“ (Gutachten S. 32) Dies kann man auch anders sehen. Denn erst 2005 wurden der GEZ durch die &#196;nderung des Rundfunkstaatsvertrages (8. Fassung) auch<strong> Kauf und Nutzung von Adressdaten privater Anbieter</strong> gesetzlich erlaubt. Das hatte allerdings die GEZ bereits davor l&#228;ngst praktiziert – also ohne gesetzliche Erlaubnis bzw. entsprechende Rechtverordnungen gehandelt.</p>
<p>Dass es Verst&#246;&#223;e gegen Gesetze und Rechtsverordnungen auch bei der GEZ gab, dokumentiert ein aktuelles Urteil des Wuppertaler Amtsgerichtes. Es verh&#228;ngte gestern gegen drei von f&#252;nf Beschuldigte Strafen wegen Vorteilsannahme bzw. -gew&#228;hrung, wie die <em><a href="http://m.ftd.de/it-medien/medien-internet/:verurteilungen-geld-und-bewaehrungsstrafen-im-gez-korruptionsskandal/50176870.html?mode=simple">FTD</a></em> meldete. In zwei F&#228;llen stellte es das Verfahren gegen die Zahlung von 3.000 und 40.000 Euro ein.</p>
<p>„Ein GEZ-Mitarbeiter hatte sich von einer Wuppertaler Computerfirma Besuche der K&#246;lner Erotikbar ‚Kokett’, von Spitzenrestaurants sowie der VIP-Loge bei einem Fu&#223;ball-L&#228;nderspiel bezahlen lassen. Die GEZ hatte der Firma wiederum Auftr&#228;ge f&#252;r Computeranlagen mit sechsstelligem Volumen erteilt. Einen Schaden stellte das Gericht allerdings nicht fest“, so die <em><a href="http://m.ftd.de/it-medien/medien-internet/:verurteilungen-geld-und-bewaehrungsstrafen-im-gez-korruptionsskandal/50176870.html?mode=simple">FTD</a></em>.</p>
<p>Auch wenn &#8211; wie das Gericht feststellt &#8211; kein Schaden entstanden ist, zeigt dies, dass es auch in der GEZ zu Gesetzesverst&#246;&#223;en und Korruption kommen kann. In anderen F&#228;llen (Winfried Mohren und J&#252;rgen Emig) hatten die Intendanten u.a. darauf verwiesen, dass man gegen menschliches Fehlverhalten nicht gefeit sei.</p>
<p>Sicher ist, dass das bei der GEZ ab dem 1. Januar 2013 vorliegende bundesweite Register f&#252;r werbende Unternehmen von Interesse sein wird. Denn dieses Register hat eine neue Qualit&#228;t, da es alle bundesdeutschen Haushalte in einer Datenbank erfasst. So eine Datenbank k&#246;nnen werbende Unternehmen wie auch Werbeagenturen gut gebrauchen.</p>
<p>Da kann man nur hoffen, dass sich kein (leitender) Mitarbeiter korrumpieren l&#228;sst. Besser als darauf zu hoffen, w&#228;re es allerdings, entsprechende technische Vorsichtsma&#223;nahmen zu entwickeln und umzusetzen.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=34753&amp;md5=0b1d6862a35bbdc0fa248e40c4be8962" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Das bestellte Datenschutz-Gutachten</title>
		<link>http://carta.info/34513/das-bestellte-datenschutz-gutachten/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Sep 2010 14:48:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Hans Peter Bull]]></category>
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		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Hans Peter Bull ergreift mit seinem Gutachten Partei in der Auseinandersetzung zwischen den Datenschutzbeauftragten und den gesetzgebenden L&#228;ndern. Das k&#246;nnte auf ARD und ZDF zur&#252;ckfallen. Besser h&#228;tten die L&#228;nder selbst ein Gutachten bestellt, und zwar mit echtem Datenschutz-Auftrag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/ec23b22718384c08b464fe69f75e1398" alt="" width="1" height="1" />Dr. Hans Peter Bull war von 1978 bis 1983 der erste Datenschutzbeauftragte Deutschlands. Nun f&#228;llt er seinen Kollegen in den R&#252;cken. Diese hatten gravierende Datenschutzm&#228;ngel beim Entwurf zum neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgestellt. Hans Peter Bull sollte mit seinem Gutachten die Bedenken der Datenschutzbeauftragten, die diese mit einem Schreiben vom 23. April 2010 sowie in einer Anh&#246;rung der Landes- und Rundfunkdatenschutzbeauftragten durch die Rundfunkreferenten der L&#228;nder am 7. September 2010 vorgebracht hatten, entkr&#228;ften. Als Grundlage diente ihm der Entwurf des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 17.8.20101.</p>
<p>Wenn man die Reaktionen von ARD und ZDF liest, scheint ihm dies gelungen zu sein. Schlie&#223;lich begr&#252;&#223;ten ARD und ZDF das „ausf&#252;hrlich begr&#252;ndete“ Ergebnis. ZDF-Justitiar Carl-Eugen Eberle <a href="http://www.presseportal.de/pm/29876/1684990/ard_radio_tv">erkl&#228;rte</a> bei der Vorstellung des Gutachtens am Montag vor einer Woche:</p>
<blockquote><p>F&#252;r den Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den b&#252;rokratischen Aufwand gering h&#228;lt und Nachforschungen beim Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet. Das Gutachten von Prof. Bull best&#228;tigt diese Verfahrensregelungen, die den Beitragspflichtigen entlasten, f&#252;r einen effektiven Gesetzesvollzug sorgen und Beitragsgerechtigkeit gew&#228;hrleisten.</p></blockquote>
<p>Und SWR-Justitiar Hermann Eicher <a href="http://www.presseportal.de/pm/29876/1684990/ard_radio_tv">stellt fest</a>:</p>
<blockquote><p>F&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von gro&#223;er Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung h&#246;chsten datenschutzrechtlichen Anforderungen gen&#252;gt. Es ist daher erfreulich, dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten f&#252;r geeignet, erforderlich und angemessen h&#228;lt.</p></blockquote>
<p>Doch gibt das Gutachten dies so her? Wenn man das Gutachten von vorn bis hinten liest, kann man zu anderen Schlussfolgerungen gelangen. Sicher: im Ziel des neuen Staatsvertrages sowie in der datenschutzrechtlichen Bewertung ist man sich mit dem Gutachter einig.</p>
<p><strong>Systemwechsel schafft keine Gerechtigkeit</strong></p>
<p>F&#252;r Hans Peter Bull ist der Systemwechsel gerecht,</p>
<blockquote><p>weil er dazu beitragen wird, die Erhebungsdefizite zu verringern und dadurch eine Erh&#246;hung der Beitr&#228;ge zu vermeiden. In fast jeder Wohnung ist heute mindestens ein H&#246;rfunkempf&#228;nger vorhanden und in weit &#252;ber 90 Prozent aller Wohnungen au&#223;erdem ein Fernsehempf&#228;nger; hinzu kommen die ebenfalls fl&#228;chendeckend verbreiteten PCs (und Mobiltelefone), die &#252;ber das Internet auch Rundfunkprogramme empfangen.</p></blockquote>
<p>Doch der Systemwechsel wird nicht nur die Erhebungsdefizite verringern, er wird sie &#252;berkompensieren, weil in Zukunft auch diejenigen, die keinen Rundfunk genutzt haben, daf&#252;r bezahlen m&#252;ssen. Sicher k&#246;nnen auch PCs und Mobiltelefone H&#246;rfunk empfangen. Doch die M&#246;glichkeit, etwas nutzen zu k&#246;nnen, hei&#223;t noch lange nicht, dass dies auch genutzt wird.</p>
<p>Der Gerechtigkeit halber h&#228;tte er auch darstellen m&#252;ssen, dass das neue Modell in Fragen der Gerechtigkeit auch zu Lasten gro&#223;er Gruppen geht. Zum einen sind dies diejenigen, die sich bewusst gegen Radio- und Fernsehempfang entschieden haben. Auch wenn es manche nicht glauben: solche B&#252;rgerinnen und B&#252;rger gibt es. Selbst, man annimmt, dass dies nur 1 Prozent der erwachsenen Bev&#246;lkerung ist, dann sind dies &#252;ber 600.000 Menschen.</p>
<p>In anderen F&#228;llen kann man die Zahl der von neuer Ungerechtigkeit Betroffenen genauer bestimmen. So sollen in Zukunft die 135.000 privaten „PC-Nutzer“ die volle Rundfunkgeb&#252;hr bezahlen. So sollen in Zukunft erstmalig &#252;ber 580.000 Behinderte mit 5,99 Euro im Monat zur Kasse gebeten werden. So werden die &#252;ber 2,4 Mio. reinen Radionutzer in Zukunft mehr als das Dreifache bezahlen. Und schlie&#223;lich erfolgt bei den Unternehmen eine Umverteilung, die gro&#223;e Unternehmen mit vielen Mitarbeitern entlastet, w&#228;hrend kleine Unternehmen sowie Unternehmen mit vielen Betriebsst&#228;tten bzw. Filialen zus&#228;tzlich belastet. Auch das neue Modell ist also in einigen Punkten ungerecht.</p>
<p>Hans Peter Bull meint: „Nur wenn der gr&#246;&#223;te Teil der Beitragsschuldner erfasst wird und damit zur Zahlung veranlasst werden kann, ist Beitragsgerechtigkeit erreichbar.“</p>
<p>Dabei zahlen seit Jahren mehr als 90% der Haushalte die Rundfunkgeb&#252;hr. Der Anteil der privaten Geb&#252;hrenzahler an den Gesamthaushalten lag im Jahre 2009 f&#252;r fast alle Anstalten &#252;ber dem Anteil im Jahre 2000. Aus den Zahlen der GEZ l&#228;sst sich ein „aggressives“ Abmeldeverhalten nicht erkennen. Sind die einfachen Erkl&#228;rungen f&#252;r die zunehmende Differenz zwischen Ab- und Anmeldungen nicht der „Sterbe&#252;berschuss“ sowie die geburtenschwachen jungen Jahrg&#228;nge, die jetzt die Vollj&#228;hrigkeit erreichen?</p>
<p><strong>Es werden nicht weniger, sondern mehr Daten erhoben</strong></p>
<p>Dr. Hans Peter Bull stellt fest, dass im</p>
<blockquote><p>Vergleich mit den bisherigen Dateien der GEZ wird die k&#252;nftige Sammlung eine geringere Zahl von Datens&#228;tzen umfassen; denn es werden nicht mehr alle Ger&#228;tebesitzer, sondern nur noch die „Haushaltsvorst&#228;nde“ – genau: die jeweils in einer Wohnung f&#252;r den Rundfunkbeitrag Verantwortlichen – notiert.</p></blockquote>
<p>Laut §8 (Anzeigepflicht) entf&#228;llt in Zukunft sogar ein Datum. Der „Grund der Anmeldung“ (fr&#252;her §3) wird nicht mehr abgefragt.</p>
<p>Doch auch wenn die Zahl der Datens&#228;tze sinkt, kann die Zahl der Daten steigen: wenn nicht zus&#228;tzliche Daten erfasst werden. Dass dies der Fall sein wird, stellt Bull immer wieder dar. Ja, er fordert sogar, weitere Daten zu erfassen. Und auch die &#220;bermittlung nimmt zu: Bis zum 1. Januar 2013 soll einmalig ein zentraler Meldedatenabgleich erfolgen.</p>
<p>Er fordert zudem in vier weiteren F&#228;llen, Daten zu erheben:</p>
<ol>
<li> Da bei Betriebsst&#228;tten der Inhaber nicht im Melderegister gespeichert ist, sollen Gewerberegister, die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer IHK genutzt werden</li>
<li>Wenn man die Abmeldung einer Betriebsst&#228;tte erreichen will, muss man nachweisen, dass der Inhaber krank gewesen ist und dort nicht t&#228;tig sein konnte. Dazu soll ein &#228;rztliches Attest vorgelegt werden. Abgesehen davon, dass hier weitere Daten erfasst werden, ist sicher,  dass der Aufwand, ein solches Attest erstellen zu lassen und einzuholen,  den Gegenwert mehrerer Monatsraten hat.</li>
<li>In Zukunft soll man auch Eigent&#252;mer von Wohnungen oder Grundst&#252;cken zur Auskunft &#252;ber die Mieter zwingen k&#246;nnen.</li>
<li>Zudem soll „zumindest ein vollj&#228;hriger Mitbewohner je Wohnung“ angegeben werden, „der bei Auszug des Beitragsschuldners als neuer Schuldner in Frage kommt, bei dem also in diesem Fall nachgefragt werden kann.“</li>
</ol>
<p>Was es weiter geben soll und wird:</p>
<ol>
<li> In Zukunft muss man auch f&#252;r die Zweitwohnung weiter bezahlen. Dies kann nur aus dem Grund gewollt sein, h&#246;here Einnahmen zu erzielen. Schlie&#223;lich bezahlt man ja f&#252;r die M&#246;glichkeit, Rundfunk zu empfangen, nicht f&#252;r den Empfang. Man bezahlt unabh&#228;ngig von der Nutzung. Doch warum soll man f&#252;r die M&#246;glichkeit mehrmals bezahlen? Nur, weil man mehrere Wohnungen hat? Die M&#246;glichkeit zu empfangen, kann man doch nur einmal in Anspruch nehmen.</li>
<li>Auch in Zukunft sollen mit Geb&#252;hrengeldern Adressen von Adressh&#228;ndlern gekauft werden. Doch wieso eigentlich? Es gibt den einmaligen zentralen Melderegisterabgleich, die Einwohnermelde&#228;mter leiten, gesetzlich erlaubt, bei Zuzug, Wegzug oder Tod die Daten weiter. Wozu muss man dann noch Adressen kaufen?</li>
<li>Die Geb&#252;hrenbeauftragten wird es weiter geben. Deren Aufgabe wird dann darin bestehen „Wohnungen und Betriebsst&#228;tten ausfindig zu machen, die der GEZ bzw. den Landesrundfunkanstalten noch nicht bekannt sind oder in denen Personen wohnen oder arbeiten, ohne dass einer von ihnen als Rundfunkteilnehmer angemeldet w&#228;re.“</li>
</ol>
<p><strong>FAZIT</strong></p>
<p>Hans Peter Bull offenbart hier ein Menschenbild, dass er anscheinend mit vielen Ministerpr&#228;sidenten und Intendanten teilt. Ansonsten w&#252;rde er deren L&#246;sung nicht rechtfertigen: Die Mehrheit der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger seien nicht ehrlich, sie wollten die Rundfunkgeb&#252;hr umgehen, obwohl sie Rundfunk nutzen. Sie wollten den Rundfunk nicht bezahlen. Sie m&#252;ssten dazu gezwungen werden.</p>
<p>Wenn ARD und ZDF sich als Vertreter der Geb&#252;hrenzahler sehen w&#252;rden, dann h&#228;tte der Gutachtensauftrag anders lauten m&#252;ssen. Dann w&#228;re zu fragen gewesen, mit welchen Regelungen man m&#246;glichst datensparsam das neue Geb&#252;hrenmodell umsetzen kann, welche Regelungen man m&#246;glichst vermeiden sollte, um sich nicht in Verruf zu bringen, welche Regelungen es auf keinen Fall geben sollte – selbst wenn sie verfassungsrechtlich erlaubt sind – weil diese dann die Legitimation der Rundfunkgeb&#252;hr und somit von ARD und ZDF untergraben.</p>
<p>Doch so finanzieren sie mit Geb&#252;hrengeldern ein Gutachten, das vor allem den L&#228;nderregierungen hilft und dient. <strong>In dieser Phase h&#228;tten die L&#228;nder selbst ein Gutachten zu <em>ihrem </em>Gesetzentwurf in Auftrag geben m&#252;ssen.</strong></p>
<p>Wenn es mit der Umsetzung dieses Rundfunkbeitrags Probleme geben wird, wenn der b&#252;rokratische Aufwand steigt, wenn mehr Daten ermittelt werden, wenn mehr Menschen von der GEZ bzw. den Geb&#252;hrenbeauftragten befragt werden, dann werden ARD und ZDF und nicht die Medienpolitik damit verbunden. Dann wird ihre Legitimation in Frage gestellt. Die Grundlage daf&#252;r haben sie mit ihrer Parteinahme selbst gelegt.</p>
<p>Dabei hatten es ARD und ZDF nach dem Kirchhof-Gutachten so einfach. Da jeder nur an einer Stelle sehen, also die Programme nutzen kann, muss er nur einmal bezahlen. All die Doppel- und Mehrfachzahlungen h&#228;tte man zu den Akten legen k&#246;nnen. Man h&#228;tte keine Geb&#252;hrenbeauftragten mehr gebraucht. Doch um auf die Summe von 7,6 Mrd. Euro zu kommen, m&#252;ssen nun wieder Sondertatbest&#228;nde eingef&#252;hrt werden, f&#252;r deren &#220;berpr&#252;fung man die Geb&#252;hrenbeauftragten braucht.</p>
<p>Das Gutachten macht deutlich: Es wird der GEZ einfacher gemacht, Geb&#252;hrenzahler zu erfassen und zur Zahlung zu bringen. Es werden mehr Menschen zur Auskunft verpflichtet. Es werden mehr Daten erhoben werden. Damit ersch&#252;ttern ARD und ZDF ein weiteres Mal ihre Legitimation.</p>
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<p class="sdfootnote">Man kann sich ja auch nicht mehr abmelden.</p>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=34513&amp;md5=5bec7e49b99baf091ade6d7041d11beb" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>&#8220;Gerecht&#8221; und &#8220;zweckm&#228;&#223;ig&#8221; &#8211; Gutachten zu Datenschutz und GEZ-Reform</title>
		<link>http://carta.info/34095/gerecht-und-zweckmaessig-gutachten-zu-datenschutz-und-gez-reform/</link>
		<comments>http://carta.info/34095/gerecht-und-zweckmaessig-gutachten-zu-datenschutz-und-gez-reform/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Sep 2010 14:49:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ARD und ZDF ver&#246;ffentlichen ein Gutachten zur Rundfunkabgabe: Meldedatenabgleich, regelm&#228;&#223;ige Meldedaten&#252;bermittlung, Anzeige- und Aufkunftspflichten - all dies sei datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, so der Gutachter Hans Peter Bull.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/595017fcfa5c473398961945ba4d31c1" width="1" height="1" alt=""/>Die geplanten Einzugsmethoden der GEZ f&#252;r die allgemeine Rundfunkabgabe sind datenschutz- und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis kommt der ehemalige Bundesbeauftragte f&#252;r den Datenschutz, Hans Peter Bull, in einem Gutachten f&#252;r ARD und ZDF, das heute in Berlin vorgestellt wurde.</p>
<p>Laut <a href="http://carta.info/34102/pressemitteilung-datenschutz-gutachten-zum-rundfunkbeitrag-vorgestellt/">Presseerkl&#228;rung</a> kommt Bull zu dem Ergebnis,</p>
<blockquote><p>dass die Vorschriften des im Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Danach sind insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelm&#228;&#223;ige Meldedaten&#252;bermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegen&#252;ber &#246;ffentlichen und nicht&#246;ffentlichen Stellen datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden.</p></blockquote>
<p>Die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung bewertet der ehemalige Datensch&#252;tzer Bull &#8211; &#8220;in einer Gesellschaft, die sich auf allen Gebieten des Zusammenlebens der Informationstechnik bedient,&#8221; – als geradezu paradox.</p>
<p>Das <a href="http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1604680/property=download/nid=8236/137nkg1/Gutachten+zu+datenschutzrechtlichen+Fragen.pdf">Gutachten</a> kann bei ard.de heruntergeladen werden.</p>
<p>Carta dokumentiert einige der zentralen Ergebnisse des Bull-Gutachtens:</p>
<p>V. Ergebnisse</p>
<p>A. Grunds&#228;tzliches</p>
<p>1. Die laut gewordene Kritik, es entst&#252;nde zuk&#252;nftig ein „zentrales Melderegister“ bei der GEZ, beruht ganz offensichtlich auf der Annahme, dass eine umfassende Datei auch von zahlreichen Stellen genutzt werden k&#246;nne, und auf der Vorstellung, gro&#223;e Dateien wie die der Rundfunkanstalten und der GEZ begr&#252;ndeten besonders gro&#223;e Gefahren f&#252;r Pers&#246;nlichkeitsrechte der Betroffenen. Damit wird verkannt, dass der Datenbestand der Rundfunkanstalten gerade nicht von anderen Interessenten genutzt werden kann, sondern nur dem Zweck der Beitragserhebung dient.</p>
<p>2. Datenschutz ist stets Individualrechtsschutz. F&#252;r die datenschutzrechtliche Bewertung kommt es nur auf das Verh&#228;ltnis des Einzelnen zu der verantwortlichen Stelle und die Auswirkungen auf die Rechts- und Interessensph&#228;re des Einzelnen an, nicht aber darauf, ob gleichzeitig auch andere in gleicher Weise betroffen sind, und seien es auch viele. Ein Datenverarbeitungsverfahren, das eine gro&#223;e Masse von Personen jeweils in geringem Ma&#223;e beeintr&#228;chtigt, ist datenschutzrechtlich eher zul&#228;ssig als die Verarbeitung sensibler Daten einer kleinen Zahl Betroffener. Durch die Sammlung und Verarbeitung der Rundfunkteilnehmerdaten werden die Rechte der einzelnen Betroffenen nur in ganz geringem Ma&#223;e ber&#252;hrt; dies ist zul&#228;ssig.</p>
<p>3. Auch das Prinzip der Datensparsamkeit und Datenvermeidung rechtfertigt keine Pauschalkritik der Datenverarbeitung durch die Rundfunkanstalten und die GEZ. Dieses Prinzip ist nur einfachgesetzlich festgelegt und wirkt &#252;berdies in einer Gesellschaft, die sich auf allen Gebieten des Zusammenlebens der Informationstechnik bedient, geradezu paradox. Vielfach liegt es gerade im Interesse der Betroffenen, dass entsprechende Angaben &#252;ber sie gespeichert sind. Im &#220;brigen ist nicht erkennbar, wie die Ermittlung der Rundfunkbeitragsschuldner und der Einzug der Beitr&#228;ge ohne die bisher gespeicherten Daten m&#246;glich sein soll.</p>
<p>4. Personenbezogene Daten sind zwar grunds&#228;tzlich beim Betroffenen zu erheben, aber wenn die Betroffenen unbekannt sind, ist die Erhebung ohne Kenntnis des Betroffenen unvermeidlich. So ist es bei der Ermittlung von „Schwarzh&#246;rern“ und „Schwarzsehern“. Das Datenschutzrecht des Bundes und der L&#228;nder l&#228;sst f&#252;r diese F&#228;lle die Datenerhebung bei Dritten ohne Kenntnis der Betroffenen zu.</p>
<p>5. Die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung ist gerechter als das bisherige Recht, und sie ist auch zweckm&#228;&#223;ig. Demgegen&#252;ber l&#228;uft die Kritik daran im Ergebnis darauf hinaus, dass aus Einzelregelungen und Prinzipien des Datenschutzrechts eine angebliche verfassungsrechtliche Verpflichtung zu einer anderen, deutlich weniger effektiven Regelung der Rundfunkfinanzierung hergeleitet wird. W&#252;rden diese Monita ber&#252;cksichtigt, so w&#228;re der Erfolg der vorgesehenen Umstellung stark gef&#228;hrdet. Das Ziel, ein m&#246;glichst hohes Ma&#223; an Geb&#252;hren- bzw. Beitragsgerechtigkeit herzustellen, w&#228;re dann gerade nicht erreichbar.</p>
<p>6. Auch die Idee, den Beitragseinzug den Finanz&#228;mtern zuzuweisen, ist nicht tragf&#228;hig. Die Rundfunkanstalten sind vielmehr schon nach allgemeinen Organisationsgrunds&#228;tzen (Verbot der Mischverwaltung) gehalten, diese Aufgabe selbst zu erf&#252;llen. Nur dies entspricht auch dem Gebot der Staatsferne des Rundfunks.</p>
<p>7. Die angebliche Unbestimmtheit einzelner Vorschriften des RBStV betrifft zum Teil nur beitragsrechtliche Fragen. Soweit Unklarheit &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit einzelner Formen der Datenverarbeitung bestehen sollte, ist sie durch angemessene Auslegung der Vorschriften ausr&#228;umbar. Tats&#228;chliche Ungewissheiten sind nach den Regeln des Beweisrechts und der Beweislastverteilung zu behandeln.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><em>Mehr zum Thema auf Carta:</em></p>
<ul>
<li>Robin Meyer-Lucht: <a rel="bookmark" href="../../33904/die-gutachterei-von-ard-und-zdf/">Die Gutachterei von ARD und ZDF</a></li>
<li>Heiko Hilker und J&#252;rgen Scheele: <a rel="bookmark" href="../../33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/">GEZ-Reform: Neuer Gesetzentwurf best&#228;tigt ungez&#252;gelten Datenzugriff durch Haushaltsabgabe</a></li>
<li>Weitere Texte zur <a href="http://carta.info/tag/haushaltsabgabe/">Haushaltsabgabe</a></li>
</ul>
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<a href="http://carta.info/34095/gerecht-und-zweckmaessig-gutachten-zu-datenschutz-und-gez-reform/">&#8220;Gerecht&#8221; und &#8220;zweckm&#228;&#223;ig&#8221; &#8211; Gutachten zu Datenschutz und GEZ-Reform</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/34095/gerecht-und-zweckmaessig-gutachten-zu-datenschutz-und-gez-reform/#comments">4 comments</a>
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		</item>
		<item>
		<title>GEZ-Reform: Neuer Gesetzentwurf best&#228;tigt ungez&#252;gelten Datenzugriff durch Haushaltsabgabe [Update]</title>
		<link>http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/</link>
		<comments>http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 14:56:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Haushaltsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=33410</guid>
		<description><![CDATA[Carta ver&#246;ffentlicht neuen Gesetzentwurf zur Haushaltsabgabe: Gro&#223;unternehmen und Besitzer von Ferienwohnung werden gegen&#252;ber ersten Planungen entlastet, Behinderte st&#228;rker belastet. Entgegen dem Versprechen der Politik ist die neue Abgabe nicht einfacher - ihre datenschutzrechtlichen Kollateralsch&#228;den sind hingegen abenteuerlich.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/b7829f3b59774852bad11c2a8e146ddd" alt="" width="1" height="1" /><em>von Heiko Hilker und J&#252;rgen Scheele</em></p>
<p>Mitte Mai <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">ver&#246;ffentlichte</a> <em>Carta </em>einen von der Rundfunkkommission der L&#228;nder insgeheim vorbereiteten Staatsvertragsentwurf f&#252;r einen ger&#228;teunabh&#228;ngigen Rundfunkbeitrag. Daraus lie&#223; sich ableiten, dass die seinerzeit zumindest nach au&#223;en hin offengehaltene Frage, ob es zu einer allgemeinen Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe komme, hinter den Kulissen – und unabh&#228;ngig von dem im nachhinein die verfassungsrechtliche Legitimation erteilenden <a href="http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1453944/property=download/nid=8236/g73vou/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf">Kirchhof-Gutachten</a> – l&#228;ngst entschieden war.</p>
<p>Anfang Juni vollzogen die Ministerpr&#228;sidenten unter Federf&#252;hrung Kurt Becks (SPD) das l&#228;ngst Gewollte dann lediglich f&#252;r die mediale &#214;ffentlichkeit nach. Entgegen der in Presse und Rundfunk oft kolportierten Meinung, die Geb&#252;hrenreform f&#252;hre zu einer Reduzierung oder gar Abschaffung der Aufgaben der GEZ, war damals schon klar, dass das Gegenteil der Fall sein w&#252;rde, vielmehr die <strong>Datensammelwut infolge des &#220;bergangs zur Haushaltsgeb&#252;hr enorm ausgeweitet</strong> w&#252;rde.</p>
<p>Nun liegt ein &#252;berarbeiteter <a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/15RAeStV1708.pdf">Entwurf zur &#196;nderung des Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertrags</a> (Stand: 17.08.2010) vor, der nach unserem Kenntnisstand bereits auf der n&#228;chsten Ministerpr&#228;sidentenkonferenz der L&#228;nder am 29. September verabschiedet werden soll.</p>
<p>Gegen&#252;ber der von <em>Carta </em>im Mai ver&#246;ffentlichten Version (Stand: 31.03.2010) sind die &#196;nderungen bis auf wenige Punkte rein redaktioneller Art. Neu ist lediglich, dass Zweit- und Ferienwohnungen – sofern nicht entgeltlich durch Dritte genutzt – nicht mehr der vollen Abgabenh&#246;he unterworfen sind, sondern nun als sogenannte <strong>Nebenwohnungen </strong>mit einem <strong>Drittel der Geb&#252;hr</strong> in Rechnung gestellt werden. Neu ist auch die Streichung des Nachteilsausgleichs f&#252;r mehr als 580.000 bislang von Rundfunkbeitr&#228;gen befreite Personen mit Behinderungen. <strong>Blinde, sehbehinderte, h&#246;rgesch&#228;digte und behinderte Menschen m&#252;ssen k&#252;nftig einen Betrag in H&#246;he eines Drittels der Geb&#252;hr zahlen.</strong></p>
<p>Die Staffelung nach Unternehmensgr&#246;&#223;e bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ist weiter enthalten. Dies bedeutet eine Verbesserung gegen&#252;ber der ersten Entwurfsfassung, nicht jedoch gegen&#252;ber dem grundlegenden Konstruktionsfehler in der Bemessung der Betriebsst&#228;ttenabgabe. Das hei&#223;t, Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern und einer gro&#223;en Anzahl von Filialen bezahlen mehr als Unternehmen mit 1.000 und mehr Mitarbeitern. Oder, wie einem Bericht des <a href="http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,715543,00.html"><em>Manager Magazins</em></a> zu entnehmen: &#8220;Die Belastung pro Mitarbeiter sinkt, je gr&#246;&#223;er ein Unternehmen ist.&#8221;</p>
<p>Zudem haben schon mittelst&#228;ndische Unternehmen (B&#228;ckereien) darauf hingewiesen, dass vor allem Unternehmen mit einem Filialnetz &#252;berdurchschnittlich belastet werden. Nach ersten Berechnungen im B&#228;ckerhandwerks k&#246;nne sich etwa f&#252;r eine B&#228;ckerei mit sechzig Mitarbeitern, zw&#246;lf Filialen und acht Betriebsfahrzeugen die Jahresgeb&#252;hr von 423 Euro auf fast 2.030 Euro <a href="http://www.heiko-hilker.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=681:fuer-baeckerei-verfuenffacht-sich-rundfunkgebuehr-&amp;catid=5:blog&amp;Itemid=4">erh&#246;hen</a>. Auch die Autovermieter haben auf ihre exorbitante zus&#228;tzliche finanzielle Belastung <a href="http://www.bav.de/images/aktuelles/pdf/positionspapier%20eckpunkte.pdf">aufmerksam gemacht</a>.</p>
<p><strong> Gegen&#252;ber der urspr&#252;nglichen Version wurden somit gro&#223;e Unternehmen und die Besitzer von Zweit- und Ferienwohnungen entlastet</strong>. Personen mit Behinderungen hingegen sind die Verlierer der Revision – ein, wenngleich es sich abgezeichnet hatte, immer noch erstaunliches Ergebnis!</p>
<p>Schlie&#223;lich ist als weitere Neuheit die Streichung der urspr&#252;nglich vorgesehenen Umbenennung von GEZ in „Rundfunkservicezentrale“ zu verzeichnen. Statt von einer Rundfunkservicezentrale spricht der Staatsvertragsentwurf wieder ausschlie&#223;lich von einer &#8220;nichtrechtsf&#228;higen &#246;ffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der &#246;ffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten&#8221;.</p>
<p>Das aber ist nichts anderes als der eigent&#252;mliche Status, den die GEZ immer schon inne hatte und der sie im &#252;brigen gerade dann vor Anspr&#252;chen immunisiert, wenn B&#252;rgerinnen und B&#252;rger mit ihr in Konflikt geraten. <strong>Offenbar war es den Ministerpr&#228;sidenten letztendlich doch zu hei&#223;, der &#214;ffentlichkeit ein X f&#252;r ein U vorzumachen und die GEZ lediglich umzubenennen.</strong></p>
<p>Ohne Kontrolleinrichtung – hie&#223;e sie nun GEZ oder Rundfunkservicezentrale – geht es eben auch bei der Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe nicht. Doch sind die <strong>datenschutzrechtlichen Kollateralsch&#228;den</strong> gegen&#252;ber dem bestehenden ger&#228;tebezogenen Modell abenteuerlich.</p>
<p>Denn k&#252;nftig wird es gro&#223;er Kontrollanstrengungen bed&#252;rfen, gerichtsfest festzustellen, wo ein Haushalt oder eine Betriebsst&#228;tte beginnt und wo ein Haushalt oder eine Betriebsst&#228;tte aufh&#246;rt. Ist eine Wohngemeinschaft ein Haushalt oder mehrere Haushalte? Sind Untermieter oder vollj&#228;hrige Kinder mit eigenem Raum in der elterlichen Wohnung geb&#252;hrenpflichtig? Und generell: Wer alles geh&#246;rt zu einem Haushalt?</p>
<p>Bereits der Umstand, dass zuk&#252;nftig s&#228;mtliche Personen Wohnungen zugeordnet werden m&#252;ssen, weist auf eine erhebliche Ausweitung in der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten hin. Zudem wird das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsst&#228;tte oder eines geb&#252;hrenpflichtigen Kraftfahrzeugs anzeigepflichtig, so dass alle vollj&#228;hrigen Personen potentiell geb&#252;hrenpflichtig sind und deren bei den Landesrundfunkanstalten <strong>&#8220;unverz&#252;glich schriftlich</strong>&#8221; zu machenden Angaben <strong>bei Ein- und Umzug</strong>, bei An- und Abvermietung, bei An- und Abmeldung zu verifizieren sind.</p>
<p>Ferner werden auch k&#252;nftig Wohnungen in einem erheblichen Ausma&#223;e zu kontrollieren sein, weil sich Unstimmigkeiten und Kontrollnotwendigkeiten schon allein aus divergierenden Datens&#228;tzen ergeben. Denn die von der GEZ weiterhin zu beziehenden Daten der Einwohnermelde&#228;mter sind teils inhaltlich nicht ausreichend, teils auch falsch, teils f&#252;r die Zuordnung von Personen zu Wohnungen nicht brauchbar. Hinzu kommen Datenerhebung und Kontrolle bei Gewerbetreibenden, Selbst&#228;ndigen und Unternehmern, die neben den eigentlichen Verbrauchern ebenfalls belastet werden sollen.</p>
<p>Die Datenverarbeitung wird also beim &#220;bergang zur Haushaltsgeb&#252;hr keineswegs weniger, das Geb&#252;hrenerhebungsverfahren nicht vereinfacht. <strong>Weder w&#252;rde die Legitimationsschw&#228;che des jetzigen Systems behoben, noch mehr Akzeptanz f&#252;r die Geb&#252;hr in der Bev&#246;lkerung geschaffen.</strong></p>
<p>Stattdessen verwandelte sich die GEZ faktisch – so die Einsch&#228;tzung des S&#228;chsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig – in eine <strong>&#8220;Supermeldebeh&#246;rde</strong>&#8221; (<a href="http://www.saechsdsb.de/oeffentlichkeitsarbeit/391-presseerklaerung-des-saechsischen-datenschutzbeauftragten-zu-einer-vorgesehenen-haushaltsabgabe-fuer-rundfunkgebuehren">Presseerkl&#228;rung vom 02.02.2010</a>). In einer eingehenden <a href="http://carta.info/27441/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren/">Analyse</a> f&#252;r <em>Carta </em>hatten wir selbst von einem &#8220;Dokument eines obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgeb&#252;hrenstaats&#8221; und vom Entstehen eines kaum verfassungskonformen „bundesweiten Zentralmelderegisters“ gesprochen. Diese Befunde bleiben nach Vorlage der aktuellen Version des Staatsvertragsentwurfs weiterhin aktuell. In ihm wurden keinerlei &#196;nderungen an den unakzeptablen Kontroll-, Melde- und Auskunftspflichten vorgenommen.</p>
<p>Ein Schreiben der f&#252;r den RBB zust&#228;ndigen Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge vom 23. April 2010 an die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz – das uns vorliegt und nachstehend in Ausz&#252;gen wiedergegeben wird –, belegt vielmehr, dass der f&#252;r die Erarbeitung des Staatsvertrags zust&#228;ndigen Rundfunkkommission der L&#228;nder sehr wohl erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken vorlagen, jene aber bewusst &#252;bergangen wurden. In dem Schreiben hei&#223;t es:</p>
<blockquote><p>[…] Auf Grund der Komplexit&#228;t der Thematik und des engen Zeithorizonts, der uns f&#252;r eine Befassung mit der Materie zur Verf&#252;gung stand, k&#246;nnen wir zun&#228;chst nur eine erste, kurze Stellungnahme abgeben. Insofern erheben unsere Anmerkungen keinen Anspruch auf Vollst&#228;ndigkeit. Allerdings sehen wir bereits heute <strong>erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Formulierung normenklarer Regelungen</strong>. Wie bereits eingangs erw&#228;hnt, konnten wir keine Verbesserung zu Gunsten der Rechte der B&#252;rgerinnen und B&#252;rger auf informationelle Selbstbestimmung feststellen. Im Gegenteil: Unklare Verfahrensregelungen lassen einen starken Anstieg der Beschwerden bef&#252;rchten. Der Entwurf tr&#228;gt weder dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit, dem Grundsatz der Normenklarheit noch dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung.</p>
<p><strong>Wir bedauern, dass der Systemwechsel nicht zu weniger, sondern zu mehr B&#252;rokratie f&#252;hren wird und wenig b&#252;rgerfreundlich erscheint.</strong> [...]</p>
<p>Eine riesige Datenbank w&#252;rde geschaffen, die weit &#252;ber die Inhalte der Melderegister hinausgeht. Zudem ist eine differenzierte Zugriffsberechtigung, beispielsweise nach den einzelnen Rundfunkanstalten, nicht vorgesehen. Obwohl seit Jahren von Seiten der zust&#228;ndigen Landesdatenschutzbeauftragten kritisiert, h&#228;tte <strong>jeder Sachbearbeiter einen bundesweiten Zugriff auf diese Datenbank</strong>. Gleiches gilt f&#252;r die Rundfunkgeb&#252;hrenabteilungen der Rundfunkanstalten sowie (teilweise) die Rundfunkgeb&#252;hrenbeauftragten. [...]</p>
<p>Im Absatz 2 [aus § 2] wird die Vermutungsregel aufgestellt, dass Inhaber einer Wohnung derjenige ist, der dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter genannt wird. Mit dieser problematischen Definition des Wohnungsinhabers sowie der Definition der Wohnung im Sinne des § 3 StV-E unternimmt der StV-E ersichtlich den Versuch einer vom Melderecht unabh&#228;ngigen Definition dieser Begriffe. [...]</p>
<p>Gleichzeitig halten wir die <strong>Pflicht</strong> der Betroffenen, <strong>bei Ab- und Ummeldung</strong> (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 [in der Version vom 17.08.2010: § 8 Abs. 3 und Abs. 5 Nr. 1 und 3] a.E. StV-E) <strong>die Daten der verbleibenden Bewohner zu &#252;bermitteln</strong>, f&#252;r unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig. In vielen F&#228;llen w&#252;rde eine unzul&#228;ssige, weil doppelte Datenerhebung bei den Rundfunkanstalten die Folge sein. Durch regelm&#228;&#223;ige Daten&#252;bermittlungen von den Melderegistern werden die in Rede stehenden Angaben bereits vorhanden sein. [...]</p>
<p>Auch bez&#252;glich der Beachtung des &#220;berma&#223;verbotes und dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz haben wir Bedenken. So meldet zun&#228;chst der Betroffene selbst seine Daten. Dann erfolgt eine Meldung &#252;ber die Melde&#228;mter. [...]</p>
<p>[...] hinreichend sicherstellen d&#252;rfte, dass die Landesrundfunkanstalten bzw. die Rundfunkservicezentrale &#252;ber die f&#252;r ihre Aufgabenerf&#252;llung notwendigen Daten verf&#252;gen. Hinzu kommt die vorgesehene regelm&#228;&#223;ige Daten&#252;bermittlung seitens der Meldebeh&#246;rden. Damit besteht nach derzeitiger Einsch&#228;tzung kein Anlass, eine zus&#228;tzliche Datenerhebung bei Dritten zuzulassen. [...]</p>
<p>Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages ist die Daten&#252;bermittlung der gesamten Datenbest&#228;nde aller Meldebeh&#246;rden an die jeweiligen Rundfunkanstalten vorgesehen. Diese wiederum k&#246;nnen Dritte bzw. die Rundfunkservicezentrale mit der Datenverarbeitung beauftragen. Dadurch entst&#252;nde ein <strong>bundesweites Melderegister</strong>. Inwieweit eine solche Datenbank verfassungskonform, d. h. verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig w&#228;re, ist fraglich. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 90, 60) hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass bei der Finanzierung des &#246;ffentlichen Rundfunks lediglich sichergestellt werden muss, dass dieser die ihm zukommende Funktion im dualen System erf&#252;llen kann und er zugleich wirksam davor gesch&#252;tzt ist, dass die Entscheidung &#252;ber die Finanzausstattung zu politischen Einflussnahmen auf das Programm genutzt wird. [...] (Hervorhebung <em>Carta</em>)</p></blockquote>
<p>Es muss als bemerkenswert bezeichnet werden, dass diese Einw&#228;nde bei der &#220;berarbeitung des Staatsvertragsentwurfs nicht nur nicht ber&#252;cksichtigt wurden, sondern dar&#252;ber hinaus auch im weiteren keine Mitwirkung der Landesdatenschutzbeauftragten stattfand.</p>
<p>Die Behauptung des f&#252;r den Rundfunk zust&#228;ndigen S&#228;chsischen Staatsministers Johannes Beermann (CDU): &#8220;Das haben wir mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesl&#228;nder er&#246;rtert, und die haben daran nichts zu beanstanden&#8221; (<a href="http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2513147">Interview</a> mit der <em>S&#228;chsischen Zeitung</em>, 17.07.2010), ist unzutreffend. Eine Zustimmung bzw. Unbedenklichkeitserkl&#228;rung zur Haushaltsgeb&#252;hr durch die Landesdatenschutzbeauftragten liegt ausdr&#252;cklich nicht vor.</p>
<p>Beermanns Aussage belegt allenfalls eines: <strong>Die Ministerpr&#228;sidenten der L&#228;nder wollen im Falle der Haushaltsgeb&#252;hr weiterhin mit dem Kopf durch die Wand</strong>. Es wird Zeit, dass dem undemokratischen Treiben in den Hinterzimmern der Rundfunkkommission ein Ende gesetzt wird.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Update:</strong> Der urspr&#252;ngliche Absatz zur Betriebsst&#228;ttenabgabe enthielt einen Fehler und wurde nach Hinweis von hape in den Kommentaren ersetzt (5. und 6. Absatz von oben). Hier zur Dokumentation der ersetzte Absatz:</p>
<blockquote><p>Ebenfalls einer &#196;nderung unterworfen wurde die Bemessungsgrundlage f&#252;r  die Betriebsst&#228;ttenabgabe. Bestanden zuvor noch Staffelungen f&#252;r  Unternehmen ab 5.000 (60 Rundfunkbeitr&#228;ge), 10.000 (100  Rundfunkbeitr&#228;ge) und 20.000 (150 Rundfunkbeitr&#228;ge) Besch&#228;ftigten, so  sollen nun alle Firmen ab 1.000 Besch&#228;ftigten einheitlich 20  Rundfunkbeitr&#228;ge entrichten.</p></blockquote>
<p><em>Disclaimer</em>: Dr. J&#252;rgen Scheele ist Referent f&#252;r Medienpolitik bei der Fraktion &#8220;Die Linke&#8221; im Bundestag.
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<a href="http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/">GEZ-Reform: Neuer Gesetzentwurf best&#228;tigt ungez&#252;gelten Datenzugriff durch Haushaltsabgabe [Update]</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/33410/gez-reform-neue-dokumente-bestaetigen-ungezuegelten-datenzugriff-durch-haushaltsgebuehr/#comments">45 comments</a>
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		<title>Spiegel-Vorabmeldung zum Geb&#252;hrenmodell: Carta ver&#246;ffentlichte die Daten vor 3 Wochen</title>
		<link>http://carta.info/30514/spiegels-vorabmeldung-zum-gebuehrenmodell-10-tage-nach-carta-bericht/</link>
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		<pubDate>Sat, 10 Jul 2010 10:30:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Spiegel berichtet "exklusiv" und vorab davon, dass die neue Rundfunkabgabe f&#252;r bis zu 800 Millionen Euro Mehreinnahmen j&#228;hrlich gegen&#252;ber dem alten Modell sorgen soll. Carta ver&#246;ffentlichte entsprechende Prognosen bereits vor drei Wochen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/d552130de13f4e47960c6fab5c8eace5" alt="" width="1" height="1" />Der Spiegel <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,705725,00.html">verbreitet</a> heute eine &#8220;exklusive Vorabmeldung&#8221; zum neuen Rundfunkgeb&#252;hrenmodell. Demnach erwarte die ARD &#8220;800 Millionen Euro mehr f&#252;r &#214;ffentlich-Rechtliche&#8221; durch das neue Modell:</p>
<blockquote><p>Die von den Ministerpr&#228;sidenten beschlossene Haushaltsabgabe soll laut interner Projektion dagegen ab 2013 von Jahr zu Jahr mehr in die Kassen sp&#252;len. F&#252;r 2020 w&#228;ren dies 7,336 Milliarden Euro – ein Plus von 815 Millionen gegen&#252;ber der Beibehaltung der alten Geb&#252;hr.</p></blockquote>
<p>Die Meldung erscheint dem Magazin so relevant, dass sie es sogar  in die <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/">Top 3 der Vorabmeldungen</a> geschafft hat.</p>
<p>Tats&#228;chlich erweist sich die Umstellung der Rundfunkfinanzierung als geschickte Abgaben- und Tarifkosmetik: Der Beitragssatz bleibt in der &#246;ffentlichen Wahrnehmung stabil &#8211; aber durch Ausweitung des Kreises der Abgabenpflichtigen und  Streichung von verminderten Geb&#252;hrentarifen steigen die Einnahmen gegen&#252;ber der Beibehaltung des alten Modells sp&#252;rbar.</p>
<p>Genau diese Stabilisierung der Einnahmen ist auch das erkl&#228;rte Ziel hinter der Abgabenreform. Im November sprach Deutschlands Chefmedienpolitiker Kurt Beck (SPD) selbst davon, dass es ohne neues Modell zu &#246;ffentlich-rechtlichen Mindereinnahmen von <a href="http://carta.info/17326/kurt-beck-rundfunk-gebuehren-gez/">bis zu einer Milliarde</a> Euro j&#228;hrlich kommen k&#246;nnte &#8211; wenn die Geb&#252;hren nicht weiter angehoben werden (wof&#252;r Beck keine Akzeptanz sieht).</p>
<p>Mit dem neuen Geb&#252;hrenmodell sollen folglich &#246;ffentlich-rechtlichen Einnahmen optimiert werden, ohne dass der Beitragssatz steigen m&#252;sste.</p>
<p><em>Carta </em>hat &#252;ber dieses Ziel der<a href="http://carta.info/29059/haushaltsabgabe-die-rechnung-hinter-dem-neuen-rundfunkgebuehrenmodell/"> Haushaltsabgabe</a> bereits am 20. Juni 2010 <a href="http://carta.info/29059/haushaltsabgabe-die-rechnung-hinter-dem-neuen-rundfunkgebuehrenmodell/">ausf&#252;hrlich berichtet</a>.  Wir haben dazu unter anderem auch die interne Berechnungsgrafik ver&#246;ffentlicht, die der <em>Spiegel </em>nun zitiert.</p>
<p>Als Erg&#228;nzung zur heutigen  <em>Spiegel</em>-Vorabmeldung ver&#246;ffentlichen wir sie hier gerne erneut:</p>
<div class="wp-caption aligncenter" style="width: 610px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/06/gebuehrenmodell2.jpg"><img title="Haushaltsabgabe" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/06/gebuehrenmodell2.jpg" alt="Das Wunder der Haushaltsabgabe: 7,3 Mrd. statt 6,5 Mrd Euro Rundfunkeinnahmen im Jahr 2020 bei einem stabilen Beitragssatz von 17,98 Euro (Quelle der Grafik: Berechnungen im Vorfeld der Ministerpr&#228;sidentenkonferenz)" width="600" height="380" /></a><p class="wp-caption-text">Das Wunder der Haushaltsabgabe: 7,3 Mrd. statt 6,5 Mrd Euro Rundfunkeinnahmen im Jahr 2020 bei einem stabilen Beitragssatz von 17,98 Euro (Quelle der Grafik: Berechnungen im Vorfeld der Ministerpr&#228;sidentenkonferenz)</p></div>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Die ausf&#252;hrliche W&#252;rdigung der Haushaltsabgabe: <a href="http://carta.info/29059/haushaltsabgabe-die-rechnung-hinter-dem-neuen-rundfunkgebuehrenmodell/">hier</a>.</p>
<p><strong>Update:</strong> Der Bericht auf <em>Carta</em> datiert sogar auf den 20.6.2010, damit berichtet der <em>Spiegel</em> drei Wochen nach <em>Carta</em> &#8220;exklusiv&#8221; und vorab.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span>
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<a href="http://carta.info/30514/spiegels-vorabmeldung-zum-gebuehrenmodell-10-tage-nach-carta-bericht/">Spiegel-Vorabmeldung zum Geb&#252;hrenmodell: Carta ver&#246;ffentlichte die Daten vor 3 Wochen</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/30514/spiegels-vorabmeldung-zum-gebuehrenmodell-10-tage-nach-carta-bericht/#comments">7 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=30514&amp;md5=a9ae4ed0398a199a9136430d0946633e" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>S&#228;chsischer Datensch&#252;tzer: GEZ wird zur Supermeldebeh&#246;rde</title>
		<link>http://carta.info/30154/saechsischer-datenschuetzer-gez-wird-zur-supermeldebehoerde/</link>
		<comments>http://carta.info/30154/saechsischer-datenschuetzer-gez-wird-zur-supermeldebehoerde/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 15:37:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[GEZ]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsabgabe]]></category>

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		<description><![CDATA[Die geplanten Haushaltsabgabe sei nicht grundrechtsschondend, sondern erfordere eine intensive Nutzung von Melderegisterdaten durch die GEZ, erkl&#228;rt Andreas Schurig. Auf die Wohnungseigent&#252;mer k&#228;me "Informantenstatus in Bezug auf die Geb&#252;hrenpflicht" zu.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem neuen Rundfunkgeb&#252;hrenmodell wird die GEZ wom&#246;glich nicht weniger, sondern deutlich mehr Daten verarbeiten m&#252;ssen &#8211; so sieht es zumindest der s&#228;chsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig: &#8220;Ein neues  Geb&#252;hrenmodell ist notwendig. Es ist aber entt&#228;uschend, dass <strong> keine</strong> grundlegende und <strong>grundrechtsschonende &#196;nderung</strong> angestrebt wird.  W&#252;rde  der Staatsvertragsentwurf <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">so</a> umgesetzt, w&#252;rde die GEZ damit  faktisch zur  Supermeldebeh&#246;rde&#8221;, <a href="http://www.saechsdsb.de/oeffentlichkeitsarbeit/391-presseerklaerung-des-saechsischen-datenschutzbeauftragten-zu-einer-vorgesehenen-haushaltsabgabe-fuer-rundfunkgebuehren">schreibt</a> Schurig in einer Pressemitteilung.</p>
<p>Die intensive Nutzung von Melderegisterdaten zu  Rundfunkgeb&#252;hrenzwecken sei  unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, so Schurig. Wohnungs- und Hauseigent&#252;mern k&#228;me in Zukunft sogar ein Informantenstatus in  Bezug auf  die Geb&#252;hrenpflicht zu:</p>
<blockquote><p>&#8220;Die Rundfunkanstalten streben  an, ihre Einnahmebasis auf Nichtnutzer mit Hilfe einer sogenannten  &#8216;Haushaltsabgabe&#8217; auszudehnen und damit zu verbreitern. Dies w&#252;rde zu  einer verst&#228;rkten Datenverarbeitung durch die Rundfunkanstalten und der  GEZ mit Hilfe von Melderegisterdaten f&#252;hren. Nach dem neuen  Geb&#252;hrenmodell w&#228;ren zuk&#252;nftig n&#228;mlich alle vollj&#228;hrigen Personen in  Deutschland zu erfassen, um sie einem Haushalt oder einer Wohnung  zuzuordnen, was bisher nicht geschieht.&#8221;</p></blockquote>
<p>mehr <a href="http://www.saechsdsb.de/oeffentlichkeitsarbeit/391-presseerklaerung-des-saechsischen-datenschutzbeauftragten-zu-einer-vorgesehenen-haushaltsabgabe-fuer-rundfunkgebuehren">hier</a>&#8230;
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=30154&amp;md5=8cd63c80c3a8c83f18cabe648e8c0ec0" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Haushaltsabgabe: &#8220;Freibier&#8221; f&#252;r die &#214;ffentlich-Rechtlichen</title>
		<link>http://carta.info/28781/haushaltsabgabe-freibier-fuer-die-oeffentlich-rechtlichen/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 18:29:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Haushaltsabgabe]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rundfunkgeb&#252;hr wird zur Haushaltsabgabe, jetzt berichten auch die gro&#223;en Online-Medien dar&#252;ber.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Donnerstag wird die neue Rundfunkgeb&#252;hr beschlossen, als Haushaltsabgabe soll sie unabh&#228;ngig von Rundfunkger&#228;ten gezahlt werden. <em>Carta</em> <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">ver&#246;ffentlichte</a> letzten Monat einen entsprechenden ersten Entwurf zur &#196;nderung des Rundfunkgeb&#252;hren-Staatsvertrags. (<a href="http://carta.info/27441/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren/">Kommentar</a> von J&#252;rgen Scheele und Heiko Hilker)</p>
<p>Besonders lesenswert: Michael Hanfeld in der<em> FAZ</em>: &#8220;<a href="http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~EDB7301B79F5C451593268290E1B9CEDF~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Neue Rundfunkgeb&#252;hr: Freibier war sein letztes Wort</a>&#8221; (Aufh&#228;nger ist der Kommentar &#8220;<a href="http://blog.tagesschau.de/?p=7888">Wir ham&#8217;s ja!!</a>&#8221; von Christian Thiels zum &#8220;Sparpaket&#8221; im <em>Tagesschau-Blog</em>)</p>
<blockquote><p>Denn die Reform der Rundfunkgeb&#252;hr, welche die Ministerpr&#228;sidenten an  diesem Donnerstag verk&#252;nden werden, bedeutet, um es nur etwas  zuzuspitzen: Freibier f&#252;r alle &#214;ffentlich-Rechtlichen. Es kommt n&#228;mlich  eine Haushaltsgeb&#252;hr, die alle zahlen m&#252;ssen, ganz gleich, ob sie  fernsehen, Radio h&#246;ren und im Internet surfen oder nicht. Der  Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat das entsprechende Modell  entworfen, das den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk als Kultur- und  gewisserma&#223;en als Wohlfahrtsgut ausweist.</p></blockquote>
<p><em>Spiegel Online</em>: &#8220;<a href="http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,699678,00.html">Reform der GEZ: Neue deutsche Geb&#252;hrenwelle</a>&#8221;</p>
<p>Daniel Bouhs listet auf, was sich f&#252;r wen &#228;ndert.</p>
<blockquote><p>Die Umstellung hat schwerwiegende Folgen f&#252;r alle deutschen Haushalte,  denn Befreiungen g&#228;be es nach dem neuen Modell so gut wie gar nicht  mehr.</p></blockquote>
<p>Ihm fehlt eine grundlegende Reform des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks:</p>
<blockquote><p>Dass f&#252;r sie nun auch diejenigen bezahlen sollen, die gar nicht am  Rundfunk teilnehmen, ist ein weiterer Schlag f&#252;r Verleger und  Privatsender. Sie h&#228;tten sich vielmehr eine Schw&#228;chung der knapp  60-j&#228;hrigen Tradition gew&#252;nscht. Zudem legt die Reform den Sendern keine  inhaltliche Beschr&#228;nkung auf. &#8230; Hier fehlt der Politik  offensichtlich der Mut, um richtig aufzur&#228;umen.</p></blockquote>
<p>Auch<em> Tagesschau.de</em> bringt eine Meldung: &#8220;<a href="http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkgebuehr108.html"><span>Ministerpr&#228;sidenten einigen sich auf Reform:</span> Ein Haushalt, eine Rundfunkgeb&#252;hr</a>&#8221;</p>
<blockquote><p>ARD, ZDF und Deutschlandradio begr&#252;&#223;ten die Entscheidung der  Ministerpr&#228;sidenten. ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust sieht darin einen  notwendigen Schritt zur Sicherung der Rundfunkfinanzierung: &#8220;Es ist ein  modernes System, das den technischen Entwicklungen gerecht wird und  vieles einfacher und nachvollziehbarer macht. Auch wenn das aktuelle  Geb&#252;hrenmodell noch bis 2013 gilt, ist mit der Entscheidung der  Ministerpr&#228;sidenten nun das Ziel klar bestimmt.&#8221;</p></blockquote>
<p>Eine ausf&#252;hrliche Darstellung gibt es beim <em>Telemedicus</em>: &#8220;<a href="http://www.telemedicus.info/article/1782-Ministerpraesidenten-beschliessen-GEZ-Reform.html">Ministerpr&#228;sidenten  beschlie&#223;en GEZ-Reform</a>&#8221;</p>
<blockquote><p>Soll die Reform wie geplant Anfang 2013 in Kraft treten, m&#252;ssen sich die  Landesregierungen beeilen, einen konkreten Entwurf f&#252;r einen neuen  Staatsvertrag zu beschlie&#223;en. Denn die GEZ hat bereits angek&#252;ndigt, dass  solch umfangreiche &#196;nderungen im Gesch&#228;ftsbetrieb etwa einen Zeitraum  von zwei Jahre in Anspruch nehmen werden. Deshalb haben die  Ministerpr&#228;sidenten angek&#252;ndigt bis zum Jahresende einen entsprechenden  15. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag zu verabschieden. Ein erster  offizieller Entwurf soll sp&#228;testens im Herbst vorliegen.</p></blockquote>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=28781&amp;md5=63cdaef9da1f84b346da81e4828c9756" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Seipenbusch: &#8220;Zuk&#252;nftig eher acht statt siebzehn Euro Rundfunkgeb&#252;hr&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/27813/seipenbusch-zukuenftig-eher-acht-statt-siebzehn-euro-rundfunkgebuehr/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 May 2010 18:58:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Netzpolitiker zur Medienpolitik: Jens Seipenbusch will &#252;ber die H&#246;he der Rundfunkgeb&#252;hr reden, Jan Philipp Albrecht will die &#246;ffentliche Informationsversorgung sch&#252;tzen, Bj&#246;rn B&#246;hning sieht einen "Kotau vor Kapitalinteressen", Jimmy Schulz findet eine Zwangsfinanzierung unsympatisch. Aber alle sind eher f&#252;r l&#228;ngere Verweildauern in den &#246;ffentlich-rechtlichen Mediatheken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/1d4c7f9551de4227a848ddf3cf9d7a14" width="1" height="1" alt=""/>Zum Abschluss des netzpolitischen <a href="http://gruen-digital.de/2010/05/datenausverkauf-alles-muss-raus-2/">Late-Night-Talks</a> von Jan Philipp Abrecht am vergangenen Donnerstag wurde es dann kurz noch einmal sehr medienpolitisch. Es ging bei der Abschlussfrage auch um die Verweildauer in den &#246;ffentlich-rechtlichen Mediatheken und die Rundfunkgeb&#252;hr. So verorteten sich gleich vier hochrangige Netzpoliker auch zu ganz klassichen Themen der Medienpolitik.</p>
<p>Jimmy Schulz (FDP):</p>
<blockquote><p>&#8220;Ein Finanzierungssystem &#252;ber Zwangsgeb&#252;hren, wie bei der GEZ, ist keine sehr sympathische Sache f&#252;r mich. Das L&#246;schen der Archivdaten finde ich aber auch eher unattraktiv. Das gesamte Fernsehsystem wird sich im Rahmen der Konvergenz so stark ver&#228;ndern, dass man die einzelnen Medien nicht mehr wird trennen k&#246;nnen. Nach den heutigen Gesetzen, die ja schon nicht mehr auf die <em>heutige</em> Zeit passen, haben wir dort noch eine klare Trennung, die aber aufgel&#246;st wird. Nach dem Streit um die Tagesschau-App kann man fragen: Wann kommt die Print-Ausgabe des &#8220;heute journals&#8221;? Der Bildungs- und Informationsauftrag an die Rundfunkanstalten, wie er vor 50 oder 60 Jahren einmal formuliert wurde, l&#228;sst sich derzeit nur schwer definieren und abgrenzen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Jens Seipenbusch (Piraten):</p>
<blockquote><p>&#8220;Ich bin eindeutig daf&#252;r, dass staatlich bzw. &#252;ber Geb&#252;hren finanzierte Inhalte auch allen und unbegrenzt im Netz zur Verf&#252;gung stehen sollen. Das steht auch so in unserem Wahlprogramm. Trotzdem m&#252;ssen wir eher dazu kommen,  dass wir nicht mehr 17 Euro, sondern vielleicht eher 8 Euro im  Monat f&#252;r die GEZ zahlen, oder dann in Zukunft m&#246;glicherweise jeder ohne die  GEZ zahlen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Jan Philipp Albrecht (Gr&#252;ne):</p>
<blockquote><p>Die Trennung der Medien in verschiedene Bereiche &#8211; in Print usw. &#8211; ist &#252;berkommen und muss erneuert werden. Wir m&#252;ssen uns fragen, ob es in Zukunft noch &#246;ffentlich-rechtliche mediale Informationen geben? Ich finde, dass es extrem wichtig ist &#8211; Stichwort Informationsfreiheit -, dass wir eine m&#246;glichst objektivierte Aufbereitung von Informationen haben, selbst ich als Abgeordneter im Parlamtent bin darauf angewiesen. Wir d&#252;rfen es nicht dazu kommen lassen, dass die Medienrevolution dazu f&#252;hrt, dass es nur noch eine abgeschw&#228;chte Form &#246;ffentlicher Informationsversorgung gibt.</p></blockquote>
<p>Bj&#246;rn B&#246;hning (SPD):</p>
<blockquote><p>Ich bin der festen &#220;berzeugung, dass wir &#246;ffentliche Mediatheken brauchen und glaube, dass die Vereinbarung, die wir aufgrund des Drucks seitens privater Sendeanstalten bekommen haben, nicht zukunftsf&#228;hig ist, – wenn nicht sogar ein &#8216;Kotau vor den Kapitalinteressen&#8217;. Dann reichen jedoch 8 Euro Rundfunkgeb&#252;hr m&#246;glicherweise nicht, sondern dann muss die Gesellschaft auch bereit sein einen entsprechenden Beitrag zu leisten. &#220;ber Effizienz kann man dann nat&#252;rlich auch noch reden.</p></blockquote>
<p>Die &#196;u&#223;erungen der Vier umrei&#223;en das derzeitige netzmedienpolitische Spektrum recht gut (wenn auch erwartbar): Es gibt einerseits das Kontinuum FDP-Piraten-Gr&#252;ne-SPD, wenn um die Frage der marktwirtschaftlichen oder staatlichen Bereitstellung von Medieninhalten geht. Auf der andere Seite ist der Grundsatz, dass staatlich finanzierte Inhalte auch allgemein zur Verf&#252;gung stellen sollten, nahezu konsensf&#228;hig.</p>
<p>Selbst dieser kleine Diskurs zeigt viele spannende offene Fragen: Schaffen es die Piraten eine echte ordnungspolitische Position auszubilden &#8211; und zu kommunizieren? Ist die FDP mit ihrem marktwirtschaftlichen Kurs derzeit letztlich medienpolitisch isoliert? Ist mit &#8220;&#246;ffentlicher Informationsversorgung&#8221; ein &#8220;green new deal&#8221; f&#252;r Graswurzelmedien gemeint? Steht die Eind&#228;mmung von Kapitalinteressen im Zentrum sozialdemokratischer Netzmedienpolitik?</p>
<p>Die Schlussminuten des #Datentalks:</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><object id="lsplayer" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="560" height="340" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="src" value="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;clip=pla_a8c25177-9978-4ff1-9c40-8981e5049711&amp;autoPlay=false&amp;mute=false" /><param name="name" value="lsplayer" /><param name="wmode" value="transparent" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed id="lsplayer" type="application/x-shockwave-flash" width="560" height="340" src="http://cdn.livestream.com/grid/LSPlayer.swf?channel=cartalive&amp;clip=pla_a8c25177-9978-4ff1-9c40-8981e5049711&amp;autoPlay=false&amp;mute=false" wmode="transparent" name="lsplayer" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always"></embed></object></p>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/27813/seipenbusch-zukuenftig-eher-acht-statt-siebzehn-euro-rundfunkgebuehr/">Seipenbusch: &#8220;Zuk&#252;nftig eher acht statt siebzehn Euro Rundfunkgeb&#252;hr&#8221;</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/27813/seipenbusch-zukuenftig-eher-acht-statt-siebzehn-euro-rundfunkgebuehr/#comments">4 comments</a>
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		<title>&#220;ber Geb&#252;hr b&#252;rokratisch und b&#252;rgerunfreundlich: Der Staatsvertrags-Entwurf hinter den Haushaltsgeb&#252;hren</title>
		<link>http://carta.info/27441/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 13:52:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein aktueller Entwurf zu einem Staatsvertrag &#252;ber die Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe zeigt: Geb&#252;hrenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. Statt weniger werden mehr Daten erfasst. Die Spielr&#228;ume der Rundfunkanstalten bei der Auslegung des Geb&#252;hrenrechts nehmen zu. Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst&#228;tteneigent&#252;mer werden per Gesetz faktisch zu unbezahlten Geb&#252;hrenbeauftragten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/889ddb8d6925407caf80405bd9fa7e98" alt="" width="1" height="1" />Von J&#252;rgen Scheele und Heiko Hilker</p>
<p>&#8220;Das Kirchhof-Gutachten entspricht meinen politischen Vorstellungen. Wir k&#246;nnen damit aus der Definitionsfrage nach dem Empfangsger&#228;t herauskommen.&#8221; Dies <a href="http://www.kurt-beck.de/index.php?id=30&amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=166&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=11&amp;cHash=54a1d2cacf">erkl&#228;rte</a> Ministerpr&#228;sident Kurt Beck am Donnerstag letzter Woche der Presse zur offiziellen Pr&#228;sentation des <a href="http://www.ard.de/intern/standpunkte/-/id=1453944/property=download/nid=8236/g73vou/Gutachten+zur+Rundfunkfinanzierung.pdf">Kirchhof-Gutachtens</a>. Was nach au&#223;en hin wie eine zuf&#228;llige Koinzidenz und gl&#252;ckliche F&#252;gung zweier Meinungen – des in Rundfunkfragen federf&#252;hrenden Ministerpr&#228;sidenten auf der einen und des &#252;ber die verfassungs- und europarechtliche Legitimation einer Haushaltsgeb&#252;hr gutachtenden Professors aus Heidelberg auf der anderen – erschien, folgte in Wirklichkeit einem wohlbedachten Spiel. W&#228;hrend der Heidelberger Verfassungsrechtler die &#214;ffentlichkeit mit juristischen Argumenten auf die Umstellung der Rundfunkgeb&#252;hr zu einer f&#252;r alle Haushalte und Betriebsst&#228;tten zu zahlenden Zwangsabgabe vorbereitete, hatte Beck hinter den Kulissen l&#228;ngst alle Strippen gezogen. Unter keinen Umst&#228;nden wollte der Vorsitzende der Rundfunkkommission der L&#228;nder in einer so heiklen <em>Definitionsfrage</em> wie der Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht das Heft des Handelns aus der Hand geben.</p>
<p>Beck, dessen aus der Zeit gefallener notorischer Paternalismus in Rundfunkfragen bekannt ist, wusste auch angesichts der politischen Sprengkraft, die die Geb&#252;hrendebatte birgt, das Wohl des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks ganz hemds&#228;rmelig zu bestimmen. Dazu hatte er bereits im Vorfeld die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf seine Seite gezogen. Der eigent&#252;mliche Sachverhalt, dass das Kirchhof-Gutachten zwar von der Rundfunkkommission der L&#228;nder in Auftrag gegeben wurde, jedoch aus Geb&#252;hrenmitteln bezahlt wird, ist hier Tatmerkmal. Einen Widerspruch zur verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne des Rundfunks – ergo: der funktionalen Trennung von staatlichen Einrichtungen und Sendeanstalten – vermochte Beck erst gar nicht zu erkennen. Auf die kritische Nachfrage eines Rundfunkmoderators, warum denn das Gutachten formell ARD, ZDF und Deutschlandradio als Auftraggeber ausweise, erkl&#228;rte er lapidar, das Gutachten sei von den Sendern auf „Bitte der Rundfunkkommission der L&#228;nder“ (<a href="http://www.radioeins.de/archiv/podcast/medienmagazin.html">r1-Medienmagazin</a> vom 8. Mai 2010, Minute 11:30–13:00) in Auftrag gegeben worden.</p>
<p>Gleichwohl bildet diese Begebenheit nur eine Petitesse am Rande angesichts weiterer Fakten, die Beck bei Pr&#228;sentation des Kirchhof-Gutachtens im Hintergrund l&#228;ngst geschaffen hatte. Die Debatten um Werbefreiheit von ARD und ZDF sowie um die Frage <em>Beitrag oder Geb&#252;hr</em> dienen offenbar nur als Nebelbomben. Das zeigt der von <em>Carta</em> <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">ver&#246;ffentlichte</a>, von der Rundfunkkommission der L&#228;nder insgeheim vorbereiteter Staatsvertragsentwurf f&#252;r einen ger&#228;teunabh&#228;ngigen Rundfunkbeitrag, datiert vom 31. M&#228;rz 2010. Dieser Staatsvertragsentwurf straft alle Wortkr&#228;mereien, durch eine unabh&#228;ngig vom Bereithalten eines Rundfunkempfangsger&#228;tes einzuf&#252;hrende Haushalts- und Betriebsst&#228;ttenabgabe w&#252;rde die Legitimationsschw&#228;che des jetzigen Systems behoben, mehr Akzeptanz in der Bev&#246;lkerung geschaffen, die GEZ &#252;berfl&#252;ssig gemacht und der Schn&#252;ffelei durch die Geb&#252;hrenbeauftragten eine Ende gesetzt, L&#252;gen. <strong>Es ist das Dokument eines obrigkeitsstaatlichen Rundfunkgeb&#252;hrenstaats.</strong></p>
<p>Doch im einzelnen: Laut Staatsvertragsentwurf (StV-E) ist der Rundfunkbeitrag im privaten Bereich (§ 3) k&#252;nftig an den Inhaber einer Wohnung gebunden. Als Inhaber einer Wohnung – somit Beitragsschuldner – wird diejenige vollj&#228;hrige Person vermutet, die dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder aber im Mietvertrag als Mieter der Wohnung benannt ist. Damit geht der StV-E nicht nur &#252;ber die Definition des Begriffs Wohnungsinhaber im Melderecht hinaus, sondern macht im Zweifelsfalle das Vorlegen eines (schriftlichen) Mietvertrages als Nachweis erforderlich. Dar&#252;berhinaus kn&#252;pft die Bestimmung des Begriffs der Wohnung an zweierlei Sachverhalte an: Erstens muss eine Wohnung als „baulich abgeschlossene Raumeinheit innerhalb eines Geb&#228;udes“ zum Wohnen oder Schlafen geeignet sein und durch einen eigenen Eingang von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von au&#223;en betreten werden k&#246;nnen. Zweitens gelten auch Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wohnwagen und Wohnschiffe, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden, als Wohnungen.</p>
<p>F&#252;r Inhaber von Zweit- und Ferienwohnungen, Garten- oder Wochenendh&#228;usern bleibt demnach auch unter einer Haushaltsabgabe eine mehrfache Beitragspflicht erhalten. Zudem wird f&#252;r <em>einfache</em> Wohnungsinhaber die Kl&#228;rung der Beitragsschuld keineswegs leichter. Zwar ist beabsichtigt, dass Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie Bedarfsgemeinschaften im Falle des Empfangs von Sozialleistungen nur einen Beitrag pro Wohnung entrichten, doch gilt dies offenbar nicht f&#252;r vollj&#228;hrige Kinder, die einen eigenen Raum in der elterlichen Wohnung bewohnen, sowie f&#252;r Untermieter und Wohngemeinschaften. Hier suggeriert die Vermutungsregelung im Begriff des Wohnungsinhabers eine Beweislastumkehr, die nur schwierig und unter gro&#223;em Nachweisaufwand zu erbringen sein d&#252;rfte.</p>
<p>Erhebliche Probleme ergeben sich ebenfalls f&#252;r den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich (§ 5). Dieser soll an den Inhaber einer Betriebsst&#228;tte als nat&#252;rliche oder juristische Person gekoppelt und in der H&#246;he nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Besch&#228;ftigten geleistet werden. Auch hier wird eine weitreichende Vermutungsregelung geschaffen. Als Inhaber wird vermutet, wer f&#252;r eine Betriebsst&#228;tte in einem Register (Handels-, Gewerbe, Vereins-, Partnerschaftsregister etc.) eingetragen oder f&#252;r den ein Fahrzeug zugelassen ist. Als Betriebsst&#228;tte gilt „jede zu einem eigenst&#228;ndigen nicht ausschlie&#223;lich privaten Zweck genutzte Raumeinheit oder Fl&#228;che innerhalb eines Geb&#228;udes“. Eine Betriebsst&#228;tte ist zugleich aber auch „jede nicht zu <em>ausschlie&#223;lich</em> privaten Zwecken genutzte mobile Einheit (insbesondere Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffe)“, soweit diese nicht auf einer Betriebsst&#228;tte station&#228;r genutzt wird. Somit sind Selbst&#228;ndige mit einer Betriebsst&#228;tte innerhalb ihrer Wohnung lediglich haushaltsabgabepflichtig. Sobald auf sie allerdings ein Kraftfahrzeug zugelassen ist, sind sie zus&#228;tzlich betriebsabgabepflichtig.</p>
<p>Zwar sieht der StV-E im nicht privaten Bereich eine Ausnahme von der Abgabepflicht (§ 5 Abs. 8) vor, sofern eine Betriebsst&#228;tte l&#228;nger als einen Kalendermonat als solche nicht genutzt wird. Doch muss ihr Inhaber dies glaubhaft nachweisen. Im Falle von saisonalen Betriebsst&#228;tten etwa w&#228;re der Nachweis zu erbringen, dass sie au&#223;erhalb der Saison nicht genutzt werden – im Falle von Erkrankungen oder l&#228;ngeren Urlaubsreisen m&#252;ssten gar Gesundheits- oder Reisedaten durch die Betroffenen offenbart werden. Alles drei erwiese sich, wenngleich mit hohem b&#252;rokratischen Aufwand nicht undurchf&#252;hrbar, so doch aus datenschutzrechtlichen Erw&#228;gungen als grunds&#228;tzlich inakzeptabel.</p>
<p>Kurios sind auch die im StV-E vorgesehenen Regelungen zu Beginn und Ende der Beitragspflicht (§ 6). Letztere endet f&#252;r eine Wohnung oder eine Betriebsst&#228;tte k&#252;nftig immer mit Ablauf eines Monats. Fallen Wohnungswechsel oder Kfz-Zulassung nicht auf einen Ultimo, ist die Rundfunkabgabe demnach immer gleich doppelt zu entrichten. Zus&#228;tzlich gilt: Geht die Anzeige eines Wohnungs- oder Betriebsst&#228;ttenwechsels in Zukunft nicht fristgem&#228;&#223; – sp&#228;testens zum Ultimo – bei der Landesrundfunkanstalt ein, besteht die doppelte Abgabeverpflichtung ebenso f&#252;r den Folgemonat.</p>
<p>Das mag als &#252;bereifrige Regelungswut von Beamten bel&#228;chelt werden. Als weniger bel&#228;chelnswert und kurios jedoch erweist sich die <strong>erhebliche Ausweitung der Anzeigepflicht (§ 7) von Beitragsschuldnern</strong>. Sie m&#252;ssen k&#252;nftig bei An-, Ab- oder Ummeldung gegen&#252;ber der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitteilen und gegebenenfalls nachweisen:</p>
<blockquote><p>&#8220;<em>Bei der Anmeldung hat der Beitragsschuldner der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: </em></p>
<ol>
<li> <em>Vor- 	und Nachname sowie fr&#252;herer Name, unter dem eine Anmeldung bestand,</em></li>
<li> <em>Geburtsdatum, </em></li>
<li> <em>vollst&#228;ndiger 	Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters, </em></li>
<li> <em>gegenw&#228;rtige 	Anschrift jeder Wohnung und jeder Betriebsst&#228;tte, </em></li>
<li> <em>letzte 	der Rundfunkservicezentrale gemeldete Anschrift des  	Beitragsschuldners, </em></li>
<li> <em>vollst&#228;ndige 	Bezeichnung des Inhabers einer Betriebsst&#228;tte, </em></li>
<li> <em>Anzahl 	der Besch&#228;ftigten der Betriebsst&#228;tte,</em></li>
<li> <em>Beitrags/Teilnehmernummer 	bei der Rundfunkservicezentrale, </em></li>
<li> <em>Datum 	des Beginns des Innehabens der Wohnung und der Betriebsst&#228;tte, </em></li>
<li> <em>Datum 	der Zulassung und Kennzeichen des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs</em></li>
<li> <em>Zugeh&#246;rigkeit 	zu den Branchen nach § 5 Abs. 2 und 7 </em></li>
</ol>
<p><em>Bei der Abmeldung und Ummeldung sind zus&#228;tzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: </em></p>
<ol>
<li> <em>Angabe, 	ob bisherige vollj&#228;hrige Bewohner der Wohnung verbleiben sowie Vor- 	und Nachname eines in der bisherigen Wohnung verbliebenen, 	vollj&#228;hrigen Bewohners, </em></li>
<li> <em>das 	Datum des Endes des Innehabens der Wohnung oder der Betriebsst&#228;tte 	und das Datums der Abmeldung des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs, </em></li>
<li> <em>der 	die Abmeldung begr&#252;ndende Lebenssachverhalt und ggf. die 	Beitrags-/Teilnehmernummer des f&#252;r die neue Wohnung in Anspruch 	genommenen Beitragsschuldners.“</em></li>
</ol>
</blockquote>
<p>Doch damit nicht genug. Offensichtlich glaubt man in den Staatskanzleien, dass selbst diese Anzeigepflichten noch nicht ausreichen. Im StV-E wird den Sendeanstalten ein Auskunftsrecht (§ 8) zugesprochen, mit dem die Herausgabe von Daten &#252;ber Dritte erzwungen werden kann. Betroffen sind Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst&#228;tteneigent&#252;mer:</p>
<blockquote><p><em>Ist der Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsst&#228;tte nicht festzustellen, ist der Eigent&#252;mer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundst&#252;cks, auf dem sich die Betriebsst&#228;tte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft &#252;ber den tats&#228;chlichen Inhaber der Wohnung oder Betriebsst&#228;tte zu erteilen.“</em></p></blockquote>
<p>Die Regeln, wie den Auskunfts- und Nachweispflichten nachzukommen ist, k&#246;nnen die Rundfunkanstalten sogar eigenst&#228;ndig durch eine Satzung regeln. Dies gilt auch f&#252;r die Erhebung von Zinsen, Kosten und S&#228;umniszuschl&#228;gen, die Anzeigepflicht generell, das „Verfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags oder zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht“ – letztere ist grunds&#228;tzlich nur f&#252;r die Empf&#228;nger abschlie&#223;end geregelter sozialer Leistungen m&#246;glich (§ 4) – sowie die <strong>„Kontrolle der Beitragspflicht“</strong>. Somit ist klar: Auch in Zukunft wird es Geb&#252;hrenbeauftragte der Sender – die oftmals f&#228;lschlicherweise der GEZ zugeordnet werden – geben. Die Beauftragung Dritter (§ 10) zur Ermittlung von Beitragsschuldnern ist ebenso m&#246;glich wie Vorortrecherchen zur &#220;berpr&#252;fung, ob R&#228;umlichkeiten ausschlie&#223;lich zu privaten Zwecken genutzt werden oder zum Wohnen oder Schlafen geeignet sind.</p>
<p>Die Regelungen sehen insgesamt eine abenteuerlich umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten vor und bewirken keine Verbesserungen gegen&#252;ber dem Stand des bestehenden <a href="http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf">Rundfunkgeb&#252;hrenstaatsvertags</a>. Nach wie vor ist der Datenabgleich mit den zu &#252;bermittelnden Datenbest&#228;nden s&#228;mtlicher Meldebeh&#246;rden vorgesehen. Auch wird die Praxis des bestehenden Adressankaufs aus <em>privaten </em>Datenbest&#228;nden zur Teilnehmerermittlung weder aufgegeben, noch eingeschr&#228;nkt. <strong>In Verbindung mit einem automatisierten Abrufverfahren zwischen den Landesrundfunkanstalten (§ 10 Abs. 3) und auch der Beauftragung von Dritten mit der Datenverarbeitung entst&#252;nde eine Art bundesweites Zentralmelderegister. Dies w&#228;re v&#246;llig unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig und m&#246;glicherweise nicht verfassungskonform.</strong></p>
<p>Befremdend und sicherlich auf wenig Bef&#252;rworter sto&#223;end ist ferner, wie die Geb&#252;hreneinzugszentrale (GEZ) abgeschafft wird. Sie erh&#228;lt einfach einen anderen Namen und firmiert nun als „<strong>Rundfunkservicezentrale</strong>“ (§ 9 Abs. 7). Letztere verbleibt eine nicht rechtsf&#228;hige Verwaltungsgemeinschaft der &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sie ist somit nach wie vor weder eine Beh&#246;rde noch eine sonstige eigenst&#228;ndige Organisation. Schon im Falle der GEZ ist diese eigent&#252;mliche Rechtskonstruktion immer wieder auf Kritik gesto&#223;en – insbesondere dann, wenn B&#252;rgerinnen und B&#252;rger in Konflikt mit ihr gerieten.</p>
<p>Unser <strong>Fazit</strong> lautet: Mit der Pr&#228;sentation des Kirchhof-Gutachtens hat Kurt Beck die &#214;ffentlichkeit hinters Licht gef&#252;hrt. Der insgeheim erarbeitete StV-E behandelt die B&#252;rgerinnen und B&#252;rger als unm&#252;ndige Subjekte. Erh&#228;lt er Gesetzeskraft, so wird nichts einfacher und schon gar nichts besser. Es werden mehr Daten als bisher erfasst. Geb&#252;hrenbeauftragte und GEZ wird es weiter geben. Die Spielr&#228;ume der Rundfunkanstalten bei der Auslegung des Geb&#252;hrenrechts nehmen zu. Vermieter, Wohnungs- und Betriebsst&#228;tteneigent&#252;mer werden per Gesetz faktisch zu unbezahlten Geb&#252;hrenbeauftragten. Im Vergleich zum StV-E ist sogar der gegenw&#228;rtige Rechtszustand besser.</p>
<p>Post scriptum: Warum wird ein Systemwechsel propagiert, wenn dieser ganz offenkundig keine Verbesserungen bringt? Die Antwort ist einfach: Es handelt sich um die letztmalige Verbreiterung der Einnahmebasis. Im Jahre 2008 gab es in Deutschland laut <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Bevoelkerung/Haushalte/Aktuell,templateId=renderPrint.psml" target="_blank">Bundesamt f&#252;r Statistik</a> 40,1 Mio. Haushalte. Bei der Geb&#252;hreneinzugszentrale sind 32,2 Mio. <em>private</em> Geb&#252;hrenzahler (<a href="http://www.media-perspektiven.de/uploads/tx_mppublications/10-09_Statistik.pdf">Media Perspektiven 10/2009</a>) registriert, darunter auch jene mit Zweitwohnsitz bzw. Ferienwohnungen und Gartenh&#228;usern. Wird nun eine Haushaltsgeb&#252;hr eingef&#252;hrt, erh&#246;hte sich die Anzahl <em>privater</em> Geb&#252;hrenzahler um zus&#228;tzliche 7,9 Mio. Zusammen mit der Verdreifachung der Belastung der Nur-H&#246;rfunk-Teilnehmer und der nur Nur-Internet-PC-Nutzer – f&#252;r sie stiege die Geb&#252;hr von monatlich 5,76 auf 17,98 Euro – gew&#246;nnen ARD, ZDF und Deutschlandradio auf einen Schlag &#252;ber 1,171 Mrd. Euro j&#228;hrlich (zur Berechnungsgrundlage siehe: <a href="http://www.freitag.de/community/blogs/heiko-hilker/neue-rundfunkgebuehr-spuelt-ard-und-zdf-viel-geld-in-die-kasse"><em>Neue Rundfunkgeb&#252;hr sp&#252;lt ARD und ZDF viel Geld in die Kasse</em></a>). Damit lie&#223;e sich locker der von den Rundfunkanstalten f&#252;r das Jahr 2020 prognostizierte j&#228;hrliche Geb&#252;hrenausfall von etwa 1 Mrd. Euro (so unisono Interview&#228;u&#223;erungen von <a href="http://www.digital-insider.de/news/news_digitalinsider_855521.html">Kurt Beck</a> und ARD-Generalsekret&#228;rin <a href="http://www.promedia-berlin.de/fileadmin/Archiv/2009/12/promedia200912-online02.pdf">Verena Wiedemann</a>) infolge des wirtschaftlichen und demographischen Wandels sowie sinkender Akzeptanz kompensieren – ganz ohne Einsparungen.
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<a href="http://carta.info/27441/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren/">&#220;ber Geb&#252;hr b&#252;rokratisch und b&#252;rgerunfreundlich: Der Staatsvertrags-Entwurf hinter den Haushaltsgeb&#252;hren</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/27441/ueber-gebuehr-buerokratisch-und-buergerunfreundlich-der-staatsvertrags-entwurf-hinter-den-haushaltsgebuehren/#comments">8 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=27441&amp;md5=4e341bda1852c04556367fee761542f5" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>GEZ-Reform: Carta ver&#246;ffentlicht Entwurf zum Rundfunkgeb&#252;hren-Staatsvertrag</title>
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		<pubDate>Fri, 14 May 2010 11:36:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[18 Euro Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r jeden Haushalt: Nach einem Arbeitsentwurf f&#252;r einen neuen Staatsvertrag, den Carta hier ver&#246;ffentlicht, soll in Zukunft jeder Haushalt den gleichen "Rundfunkbeitrag" bezahlen, egal ob und welche Ger&#228;te dort vorhanden sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/4fd44ec61b2841859162bb6a06d78936" alt="" width="1" height="1" /><em>Carta</em> liegt der Entwurf eines neuen Rundfunkgeb&#252;hren-Staatsvertrags vor. Demnach soll die GEZ in Zukunft pro Wohnung den Rundfunkbeitrag in voller H&#246;he erheben &#8211; unabh&#228;ngig von der Ger&#228;teausstattung.</p>
<p>Voraussichtlich 18 Euro pro Monat w&#252;rde demnach jeder Haushalt an die <strike>GEZ</strike> &#8221;Rundfunkservicezentrale&#8221; zahlen m&#252;ssen, da die Ministerpr&#228;sidenten an der bisherigen Geb&#252;hrenh&#246;he <a href="http://carta.info/19672/internet-gez-gebuehr-vollzahler-gebuehrenmodell/">erkl&#228;rterma&#223;en</a> festhalten wollen.</p>
<p>Auch Haushalte, die bislang den verminderten Geb&#252;hrensatz (nur Radio- bzw. PC-Besitz) oder gar keine Rundfunkgeb&#252;hren (angeblich oder real kein Ger&#228;tebesitz) zahlen, w&#252;rden dann voll beitragspflichtig. Mit anderen Worten: Auch wer keinen Fernseher besitzt, soll in Zukunft voll f&#252;r das &#246;ffentlich-rechtliche Fernsehen bezahlen.</p>
<p><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/05/StV-Entwurf_Runfunkfinanzierung_310320101_II.pdf">Download Staatsvertrags-Entwurf</a> (PDF, 141 KB)</p>
<p>Ein Gutachten des Verfassungsjuristen Paul Kirchhof hat diese Pl&#228;ne in der vergangenen Woche <a href="http://carta.info/26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/">best&#228;tigt</a>. Kirchhof begr&#252;ndet die allgemeine Pflicht mit dem Nutzen des &#246;ffentlich-rechtlichen Fernsehens, der letztlich allen zugute komme. Der vorliegende Staatsvertrags-Entwurf, der noch aus der Zeit vor dem Kirchhof-Gutachten datiert, zeigt, dass Kirchhofs Ans&#228;tze sehr gut zu den Pl&#228;nen der Referenten passen.</p>
<p>Die Rundfunkgeb&#252;hr soll laut Arbeitsentwurf durch einen &#8220;Rundfunkbeitrag&#8221; ersetzt werden, der an die Rundfunkanstalten zu entrichten ist &#8211; und von einer neuen &#8220;Rundfunkservicezentrale&#8221; eingezogen werden soll. Beitragspflichtig wird jede Wohnung und jedes Haus, das &#8220;zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist&#8221;. Auch Zweit- und Ferienwohnungen sollen beitragspflichtig sein. Sozialhilfe-Empf&#228;nger bleiben von dem Beitrag befreit.</p>
<p>Neben Haushalten sollen auch Betriebsst&#228;tten den Beitrag entrichten. Der geplanten Staffelung zufolge sollen Betriebsst&#228;tten mit 1 bis 9 Mitarbeitern einen Rundfunkbeitrag entrichten, solche mit &#252;ber 1.000 Mitarbeiten 20 Rundfunkbeitr&#228;ge. Hotel- und G&#228;stezimmer sowie Mietfahrzeuge sind ebenfalls beitragspflichtig.</p>
<p>Die Beitragspflicht muss von den gemeldeten Bewohnern und Inhabern der Wohnungen und Betriebsst&#228;tten selbst angezeigt werden. Selbiges gilt f&#252;r Umz&#252;ge. Die Rundfunkanstalten k&#246;nnen bei den Einwohnermelde&#228;mtern entsprechende Daten anfordern. Wer den Beitrag l&#228;nger als sechs Monate nicht entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.</p>
<p>Der Entwurf stellt eine fr&#252;he Fassung des neues Geb&#252;hren-Staatsvertrags dar, der am <a href="http://mpk.rlp.de/startseite/termine-und-tagungsorte/">9. Juni</a> von den Ministerpr&#228;sidenten weiter diskutiert werden soll.
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<p><small>
<a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/">GEZ-Reform: Carta ver&#246;ffentlicht Entwurf zum Rundfunkgeb&#252;hren-Staatsvertrag</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/27372/gez-reform-carta-veroeffentlicht-entwurf-zum-rundfunkgebuehren-staatsvertrag/#comments">90 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=27372&amp;md5=d545c0d7e411b2416d8ee65649ac94bf" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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