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	<title>CARTA &#187; Freie Journalisten</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 May 2012 17:47:08 +0000</lastBuildDate>
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		<title>&#8220;Der dritte Korb darf kein Maulkorb f&#252;r Urheber werden&#8221;</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Apr 2012 18:55:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion Carta</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In ihrem Positionspapier zur geplanten Urheberrechts-Reform kritisieren die freien Journalisten Verwerter und Nutzer gleicherma&#223;en. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Dialog zwischen Urhebern und Netznutzern ist mit Vorurteilen gepflastert. „Contentmafia“ und „Raubkopierer“ sind noch die harmlosesten der gegenseitigen Beschimpfungen. Wie arrogant die Standpunkte bisweilen vorgetragen werden, bewies k&#252;rzlich ein Vertreter der Piratenpartei w&#228;hrend eines informellen Treffens mit freien Journalisten in Berlin: &#8220;Ihr kippt <em>euer</em> Zeug in <em>unser</em> Netz&#8221; sagte er, und f&#252;gte hinzu, Urheber seien mit ihren Inhalten nur zu Gast im Internet und h&#228;tten sich zu f&#252;gen. Diese &#8211; in einer hitzigen Debatte gefallene &#8211; &#196;u&#223;erung darf man nicht &#252;berbewerten, sie zeigt aber den tief empfundenen Besitz-Anspruch, der bisweilen von Digital Natives gegen&#252;ber &#8216;Fremden&#8217; (Digital Immigrants) an den Tag gelegt wird.</p>
<p>Um den Dialog zwischen den entfremdeten Gruppen in Gang zu bringen, ver&#246;ffentlicht <em>Carta</em> in loser Reihenfolge <a href="http://carta.info/41649/was-ist-dir-ein-foto-wert/">Dokumente</a>, die als Grundlage und Ausgangspunkt f&#252;r einen Diskurs dienen k&#246;nnen.</p>
<p>Heute dokumentieren wir das Positionspapier des Berufsverbands der freien Journalisten zur geplanten Urheberrechtsreform (dem so genannten Dritten Korb). <em><a href="http://www.freischreiber.de/wer-wir-sind">Freischreiber e.V</a>.</em> vertritt etwa 500 hauptberuflich t&#228;tige freie Journalisten:</p>
<p>&nbsp;</p>
<blockquote><p><strong>Das Freischreiber-Positionspapier zur Urheberrechtsreform</strong></p>
<p>Die derzeit geplante Reform des Urheberrechts schm&#228;lert nach unserer Auffassung die Rechte der Urheber und ignoriert deren tats&#228;chliche Probleme. W&#228;hrend die Anspr&#252;che der Verwerter (Leistungsschutzrecht) und die Anspr&#252;che der Nutzer (Ausweitung der Schrankenregelungen) ausf&#252;hrlich zur Sprache kommen, fallen die Interessen der Urheber bislang weitgehend unter den Tisch.</p>
<p>Um dieser Entwicklung zu begegnen, muss das Urheberpers&#246;nlichkeitsrecht in Teil 1, Abschnitt 4 des UrhG (§11-14) als Wesenskern des Urheberrechts wieder in den Mittelpunkt der Reformdebatten ger&#252;ckt werden. Davon ausgehend definieren wir als Vertreter der freien Journalisten unsere Interessen wie folgt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><em>1. Unsere Interessen gegen&#252;ber den Verwertern</em></strong><em> </em></p>
<p>Durch den Versuch der Verwerter, sich in die Rolle der eigentlichen Urheber hineinzudr&#228;ngen (siehe Heidelberger Appell, siehe Leistungsschutzrecht) ist es in der Debatte &#252;ber einen vern&#252;nftigen Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu einem eklatanten Missverst&#228;ndnis gekommen. Denn die von den Verwertern behauptete Interessen-Identit&#228;t von Urhebern und Verwertern gibt es nicht. Im Gegenteil, die Kluft zwischen Urheber- und Verwerter-Interessen ist gerade in den vergangenen Jahren immer gr&#246;&#223;er geworden. Beispielhaft zeigte sich dies an der Entwicklung des Urhebervertragsrechts und seiner praktischen Ausgestaltung (§31ff UrhG).</p>
<p>Immer &#246;fter werden die Urheber heute mit „Rahmen-Vertr&#228;gen“ konfrontiert, die ihnen nur noch die „Wahl“ lassen, entweder der Totalabtretung ihrer Rechte zuzustimmen oder jegliche Arbeitsm&#246;glichkeit zu verlieren. Das Prinzip des freien Aushandelns von Nutzungsrechten und Verg&#252;tungen wurde durch einseitig diktierte „Vertr&#228;ge“ ausgehebelt, kollektive Vereinbarungen werden endlos verz&#246;gert und schlie&#223;lich nicht eingehalten (siehe Verg&#252;tungsregeln, §36 UrhG).</p>
<p>Freischreiber e.V. fordert deshalb als dringendste Ma&#223;nahme eine Novellierung des Urhebervertragsrechts in Abschnitt 5 des UrhG (§28-44). Denn die im Jahr 2002 in Kraft getretene Reform hat nicht &#8211; wie beabsichtigt &#8211; zur St&#228;rkung der Urheberposition beigetragen.</p>
<p>Wir fordern insbesondere klare Aussagen zur angemessenen Beteiligung der Urheber an den Erl&#246;sen aus s&#228;mtlichen Verwertungsarten („Jede Nutzung eines Textes muss honoriert werden“). Wir fordern eine Informationspflicht der Verwerter gegen&#252;ber den Urhebern &#252;ber alle tats&#228;chlich erfolgten Werknutzungen. Wir fordern die Pflicht der Verwerter, bei Nutzungen durch Dritte das Einverst&#228;ndnis der Urheber einzuholen, und wir verlangen eine Begrenzung der Nutzungsdauer.</p>
<p>Um das gegenw&#228;rtige Urhebervertragsrecht aus seiner Wirkungslosigkeit zu befreien, fordern wir dar&#252;ber hinaus die Festlegung einer angemessenen Frist f&#252;r den Abschluss gemeinsamer Verg&#252;tungsregeln (§36 UrhG), einen zeitnahen und zwingenden Schlichtungsprozess nach Frist&#252;berschreitung sowie die M&#246;glichkeit der Verbandsklage bei Nichteinhaltung der gemeinsamen Verg&#252;tungsregeln. Ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage lehnen wir ab, da insbesondere die freien Journalisten durch ein derartiges Recht unzumutbar in ihren Urheberrechten beschnitten werden. Erste Rahmenvertr&#228;ge fordern die Urheber bereits auf, auch s&#228;mtliche Leistungsschutzrechte an die Verwerter abzutreten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><em>2. Unsere Interessen gegen&#252;ber den Nutzern</em></strong><em> </em></p>
<p>Nicht nur die Verwerter, auch die Nutzer wollen das Urheberrecht zu ihren Gunsten ver&#228;ndern (Stichwort: „Die Interessen der Allgemeinheit am unbeschr&#228;nkten Zugang zu Informationen sind h&#246;her zu bewerten als das Recht der einzelnen Sch&#246;pfer an ihrem geistigen Eigentum“). Die Organisationen der Nutzer fordern vor allem eine Ausweitung der Schrankenregelungen im Urheberrecht, also jener Bereiche, die Nutzungen auch ohne Zustimmung der Urheber bzw. ohne Verg&#252;tung der Urheber erm&#246;glichen sollen (Stichworte: Privatkopie, Remix-Kultur).</p>
<p>Nutzer-Vertreter behaupten, nur durch gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Freiheit im Umgang mit den Werken anderer k&#246;nne sich die Gesellschaft geistig entfalten und werde in ihrer Entwicklung nicht unzumutbar durch antiquierte Vorstellungen von geistigem Eigentum gebremst.</p>
<p>In der Praxis hat diese Haltung dazu gef&#252;hrt, dass massenhafte Urheberrechtsverletzungen und eine weit verbreitete Kostenlos-Mentalit&#228;t die Gesch&#228;ftsmodelle nicht nur mancher Verwerter gef&#228;hrdeten, sondern auch die Existenzgrundlage vieler selbstst&#228;ndiger Urheber, da diese weder bei den Verwertern noch bei den Nutzern eine angemessene Honorierung ihrer Arbeit erzielen k&#246;nnen.</p>
<p>Freischreiber e.V. fordert deshalb, in Abschnitt 6 des UrhG (§44a-63a) die Erm&#246;glichung der nicht-gewerblichen Privatkopie an die Einf&#252;hrung einer pauschalen Urheber-Abgabe zu binden. Die Erhebung und Verteilung einer solchen Abgabe muss unabh&#228;ngig, nachvollziehbar, transparent und gesellschaftlich gerecht gestaltet werden. Eine Urheber-Abgabe w&#252;rde Millionen von Abmahnungen &#252;berfl&#252;ssig machen, die massenhafte Kriminalisierung von Jugendlichen vermeiden und den Urhebern den erforderlichen Ausgleich in Form einer gesellschaftlichen Tantieme er&#246;ffnen.</p>
<p>So genannte transformative Werknutzungen (Remix, Mashup, Appropriation Art, Plagiate) lehnen wir ab, insbesondere, wenn sie zu Gewinnerzielungszwecken bzw. auf Kosten anderer vorgenommen werden. Einer Verk&#252;rzung der Schutzfristen in Abschnitt 7 des UrhG (§64-69) zugunsten einer rascheren Gemeinfreiheit stimmen wir dagegen zu, sofern ein Ausgleich an anderer Stelle erreicht werden kann.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><em>3. Fazit</em></strong><em> </em></p>
<p>Die bisherige Debatte zur Reform des Urheberrechts ist unzureichend, weil sie die Interessen der eigentlichen Urheber gr&#246;&#223;tenteils unber&#252;cksichtigt l&#228;sst.“</p></blockquote>
<p>&nbsp;
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=42439&amp;md5=1430fa7ff8b00e75f2ecbada15ca5085" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Ein kategorischer Imperativ und sieben Strategien f&#252;r freie Journalisten</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Jan 2011 11:27:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernhard Pörksen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie k&#246;nnen freie Journalisten als "Unternehmer der eigenen Arbeitskraft" unverwechselbar werden? Der T&#252;binger Medienprofessor Bernhard P&#246;rksen empfiehlt sieben strategische Ans&#228;tze, darunter: Entgrenzen Sie Ihre Profession, kreieren Sie eigene Milieus - und: Erkl&#228;ren Sie sich zum Propheten. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immanuel Kant war kein freier Journalist. Und die Frage, ob das <em>iPad</em> die Zeitungsverlage erl&#246;st, ob mit Sascha Lobos Frisur in leicht verr&#228;tselter Form auch ein Rezept f&#252;r freie Journalisten vorliegt, ob Jeff Jarvis Recht hat, wenn er einen unternehmerischen Journalismus fordert – dies alles hat ihn nicht besch&#228;ftigt, als er in einem fr&#252;heren Jahrhundert die zentrale Frage nach dem richtigen Handeln traktierte.</p>
<p>Sie lautet: Was soll ich tun? Der Philosoph w&#252;rde sich, um sie zu beantworten, in sein Zimmer einschlie&#223;en – und dort in der Stille einen Imperativ f&#252;r alle F&#228;lle formulieren. Der Autor dieser Zeilen m&#246;chte da nicht zur&#252;ckstehen – und einen kategorischen Imperativ f&#252;r freie Journalisten pr&#228;sentieren, der da hei&#223;t: <strong>Handle stets so, dass Deine Form der Publizit&#228;t unverwechselbar wird</strong>.</p>
<p>Aber wie erreicht man Unverwechselbarkeit? Wie wird die eigene Publizit&#228;t zur Marke? Es sind, so l&#228;sst sich zeigen, sieben Strategien, die erfolgreiche Freie auszeichnen und die sie bewusst oder unbewusst verfolgen – und die den kategorischen Imperativ umsetzen.</p>
<p><strong>1.</strong></p>
<p>Die erste Strategie l&#228;uft auf folgende Aufforderung zu: <strong>Finde Deine Rolle!</strong> Wer den Markt der erfolgreichen freien Journalisten beobachtet, der sieht, dass viele von ihnen einem Rollenscript folgen, dass sie einen Typus verk&#246;rpern. Zum Beispiel: Es gibt den Scout; er ist der Experte f&#252;r fremde Welten und tr&#228;gt die Erkennungszeichen der Subkultur. Seine Autorit&#228;t verdankt er der Tatsache, dass diejenigen, die ihn bezahlen, vermuten, dass er irgendwelche Geheimnisse hat. Geheimnisse etwa, die sie – ein paar &#220;bersetzungsvorg&#228;nge sp&#228;ter – in Marketingideen des Establishments &#252;bersetzen lassen.</p>
<div id="attachment_37369" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/01/poerksen_aufmacher.jpg"><img class="size-medium wp-image-37369" title="poerksen_aufmacher" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/01/poerksen_aufmacher-300x202.jpg" alt="Bernhard P&#246;rksen" width="300" height="202" /></a><p class="wp-caption-text">Bernhard P&#246;rksen: &quot;Erkl&#228;re Dich zum Propheten&quot;</p></div>
<p>Es gibt den Trendforscher, der Zeitstimmungen in kreativer Weise auf den Begriff bringt und die Unternehmen und Verlagsb&#252;rokratien mit dem n&#246;tigen intellektuellen Sauerstoff versorgt, sie gleichsam konzeptionell beatmet. Und es gibt den Experten, der aufgrund seiner B&#252;cher und Artikel als Spezialist gefragt ist. Man entdeckt den Stilisten, der wegen seiner Schreibe einkauft wird.  Und nat&#252;rlich den routinierten Produzenten, der einfach wei&#223;, wie man Geschichten anlegt, die sich rasch recherchieren, schnell schreiben und gut verkaufen lassen. Sie und viele andere arbeiten stets als Meta-Kreative, die ihren Namen mit einer Zusatzbotschaft versehen und ihre Rolle gefunden haben: Seht her, daf&#252;r stehe ich! Das ist, so scheint es, eine kluge Strategie auf dem Weg zur Unverwechselbarkeit.</p>
<p><strong>2.</strong></p>
<p>Die zweite Strategie hei&#223;t: Erweitere Deinen Markt! <strong>Nur-Journalismus funktioniert nicht mehr, zumindest nicht f&#252;r Freie</strong>. Die Form der unverwechselbaren Publizit&#228;t braucht unterschiedliche Foren, Medien, Gattungen und Abnehmer, die nicht mehr nur im klassischen Journalismus angesiedelt sind. Der Bildungsjournalist setzt eben auch den gro&#223;en Kongress zum Thema ins Werk, h&#228;lt die Dinner Speech in interessierten Kreisen, vertreibt seine Film in Eigenregie als DVD, moderiert und betreut Veranstaltungsreihen. Der Netzscout bloggt und macht eine Medienseite, schreibt B&#252;cher, die auf seinem Blog promotet. Der Inside-Outsider verfasst vielleicht irgendwann mal eine bestellte Politiker-Biographie oder wird wieder zum Berater. Und so weiter.</p>
<p>Diese Markterweiterung kann man als <strong>Hybridisierung und Entgrenzung der Profession attackieren</strong>, aber sie ist inzwischen wohl einfach eine &#246;konomische Notwendigkeit. Vermutlich ist die Ideologie der journalistischen Reinheit tats&#228;chlich empirisch gescheitert &#8211; &#252;brigens auch bei den Festangestellten, deren Medien sich in Handelsunternehmen und Kongressh&#228;user verwandelt haben, die f&#252;r ihre eigenen Werke trommeln oder f&#252;r Botschaften ihrer Dienstherren. Und vermutlich muss man die oft allzu absolut und prinzipiell formulierte Ideologie der Reinheit durch die pragmatischere Ideologie der Transparenz und der konkreten Sph&#228;rentrennung ersetzen, die besagt: Offenlegung der eigenen Rollenkombination, gesteigerte Sensibilit&#228;t f&#252;r Interessenkonflikte, keine unmittelbare Vermischung von eigenen journalistischen Themen mit PR-Auftr&#228;gen, Primat des journalistischen Aufkl&#228;rungs-Ethos, wenn es zum Schwur kommt.</p>
<p><strong>3.</strong></p>
<p>Die dritte Strategie besagt: <strong>Kombiniere Imagemedien und Honorarmedien!</strong> Diese Strategie ist rasch erl&#228;utert. Erfolgreiche Freie bedienen sich oft einer Kombinationsstrategie, einer Mischkalkulation. Sie arbeiten f&#252;r Imagemedien, pflegen z.B. ihren Blog, sie schreiben schlecht bezahlte Artikel f&#252;r die <em>Zeit</em>, sie verfassen B&#252;cher und Studien, sie kreieren Zeitschriften, die sich u.U. kaum verkaufen bzw. keine Markterfolge werden – aber die sich doch sekund&#228;r und in zweiten Schritt nutzen lassen: als Etikette der Unverwechselbarkeit, als symbolisches Kapital, das sich am Ende des Tages wieder in echtes Geld verwandeln l&#228;sst.</p>
<p><strong>4.</strong></p>
<p>Die vierte Strategie ist eher eine Beobachtung, die sich zu folgender Formel verdichten l&#228;sst: <strong>Kreiere das Milieu, in dem Du selbst gerne arbeiten m&#246;chtest! </strong>Erfolgreiche freie Journalisten sind oft auch Milieugr&#252;nder, Erfinder ihres eigenen Arbeitsumfelds. Es gibt das faszinierende, au&#223;erordentlich stabile Kommune-Modell der <em>Agentur Zeitenspiegel</em>, die <em>Zentrale Intelligenz Agentur </em>und das Netzwerk um Markus Peichls <em>Lead Award</em>, mehr oder minder virtuelle Zusammenschl&#252;sse von freien Autoren und Gesinnungsgenossen, B&#252;rogemeinschaften wie <em>Plan 17</em> – vielleicht ist diese Neigung der Milieugr&#252;ndung der Erkenntnis geschuldet, dass Kreativit&#228;t ein institutionelles Minimum braucht, ein Anregungsfeld aus Individualit&#228;t und Organisation, das Vereinzelung verhindert. Ob es hier um eine soziale oder um eine &#246;konomische Notwendigkeit oder um beides geht, ist vermutlich unentscheidbar.</p>
<p><strong>5. </strong></p>
<p>Die f&#252;nfte Strategie lautet: <strong>Agiere nachhaltig!</strong> Ein zu rascher Themen- und Rollenwechsel zerst&#246;rt nat&#252;rlich die erst einmal m&#252;hsam erarbeitete Reputation und gef&#228;hrdet die einmal gewonnene Unverwechselbarkeit. Manche freie Journalisten haben sich daher regelrecht einem Lebensthema verschrieben; sie bauen ihre Position immer weiter aus, legen nach dem Erstlingserfolg auf dem Buchmarkt nach, begleiten die Thesenproduktion durch Blogs und durch ein ausdifferenziertes System von Aktivit&#228;ten. Unter den Bedingungen einer massiven Aufmerksamkeitskonkurrenz ist das gewiss sinnvoll. Kurz und knapp: Nachhaltigkeit schafft Unverwechselbarkeit.</p>
<p><strong>6.</strong></p>
<p>Die sechste Strategie hei&#223;t: <strong>Experimentiere</strong>! Nur beim Thema bleiben reicht nicht. Viele interessante Innovationen, die vielleicht &#252;ber manchen Umweg einmal robuste Gesch&#228;ftsmodelle und in anderer Weise auch profitable Gro&#223;projekte werden, kommen im Moment aus dem freien Journalismus: Hier experimentiert man besonders intensiv in der gatekeeper-freien Zone, geht oft einfach konzeptionell in Vorleistung, entwickelt Videoblogs und Slideshows,  neue Vertriebsmodelle f&#252;r B&#252;cher ohne Verlag, Micropayment-und Abo-Varianten f&#252;r Artikel, Recherchestrategien der Live-Dokumentation, Online-Magazine. Und so weiter.</p>
<p><strong>7.</strong></p>
<p>Die siebte und letzte Strategie l&#228;sst sich folgenderma&#223;en zusammenfassen: <strong>Erkl&#228;re Dich zum Propheten! </strong>Es ist ein Faktum, dass gerade freie Journalisten in ein avantgardistisches Zeit- und Wirklichkeitsbewusstsein regelrecht hineingezwungen werden. Manchmal ist das sch&#246;n, manchmal schrecklich. Was ist damit gemeint? Damit ist gemeint, dass sie &#8211; oft vor den anderen, oft vor dem Rest der Gesellschaft &#8211; erleben d&#252;rfen und erleben m&#252;ssen, wie radikal sich die Arbeits- und Medienwelten ver&#228;ndern. Die entsprechenden Trenddiagnosen lauten: Beschleunigung und Transformation der Gesch&#228;ftsbeziehungen durch moderne Medientechnologien, Informatisierung und Entgrenzung der eigenen Arbeitskraft, Erosion des Berufsprinzips, Zwang zur Selbstst&#228;ndigkeit, Entwicklung von neuen Kooperationsformen. Eine ganze Reihe von Journalisten haben diese avantgardistische Zwangs-Position benutzt, um sich selbst die Rolle des Propheten zu geben; gest&#252;tzt durch private Feldforschung im Freundeskreis oder im eigenen Milieu – eine Art der schmutzigen, aber doch sehr produktiven Soziologie, die ohne die Distanzformeln klassischer Wissenschaft auskommt. Sie haben passende Schlagworte und smarte Neologismen kreiert. Sie alle liefern <strong>Scoops of interpretation</strong> – und verk&#246;rpern in einem durchaus lukrativen <strong>Deutungsgesch&#228;ft</strong> die Rolle des Propheten, der mit ziemlicher Sicherheit sagen kann oder doch meint sagen zu k&#246;nnen, was kommen wird.</p>
<p>Das hei&#223;t im Sinne einer verallgemeinernden Bilanz: Die Frage nach dem richtigen Handeln im real existierenden Journalismus l&#228;uft &#8211; ohne dass man gleich in die Rhetorik kleiner, marktradikaler und inzwischen vom existentiell bedrohter Splitterparteien verfallen muss &#8211; auf ein unternehmerisches Selbstverst&#228;ndnis zu: Der einzelne freie Journalist wird, um eine Formulierung des Industriesoziologen G&#252;nther Vo&#223; aufzugreifen vom Angestellten zum Unternehmer der eigenen Arbeitskraft; er muss sich, das ist die paradoxe Herausforderung, immer wieder neu erfinden, ohne die Identit&#228;t der Profession zu besch&#228;digen.</p>
<p><em>Bernhard P&#246;rksen ist Professor f&#252;r Medienwissenschaft an der Universit&#228;t T&#252;bingen. K&#252;rzlich ver&#246;ffentlichte er – gemeinsam mit Wolfgang Krischke – das Buch „Die Casting-Gesellschaft. Die Sucht nach Aufmerksamkeit und das Tribunal der Medien.“ Der hier ver&#246;ffentlichte Beitrag geht auf einen Vortrag zur&#252;ck, den P&#246;rksen beim 1. Zukunftskongress des Berufsverbandes <a href="http://www.freischreiber.de/">Freischreiber e.V.</a></em><em> gehalten hat.</em>
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		<title>&#8220;Angemessene Verg&#252;tung&#8221;: Was der Gesetzgeber f&#252;r die Urheber getan hat und was er noch tun k&#246;nnte</title>
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		<pubDate>Tue, 18 May 2010 14:34:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Damit Urheber m&#246;glichst gerecht entlohnt werden, m&#252;ssen sie per Gesetz gest&#228;rkt werden. Soweit die Ma&#223;gabe des St&#228;rkungsgesetzes f&#252;r Urheber und aus&#252;bende K&#252;nstler. Doch wie steht es tats&#228;chlich um die Verhandlungsmacht der Urheber, ihre Interessen durchzusetzen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/8da07544eaa84853bffede009afbe77a" alt="" width="1" height="1" />Um die Jahrtausendwende hatte sich im Bereich der Kreativwirtschaft eine Situation entwickelt, die nicht l&#228;nger tragbar schien. Obwohl das Urheberrecht – allgemeiner &#220;berzeugung zufolge – K&#252;nstlern und Kreativschaffenden erm&#246;glichen sollte, von ihrer Arbeit zu leben, schien das in der Praxis nicht zu funktionieren. Die Verwerter, also die Verleger und sonstigen Werkmittler, neigten offenbar dazu, die eigentlichen Urheber beim Vertragsabschluss zu &#252;bervorteilen. Sie lie&#223;en sich in der Regel alle wesentlichen Verwertungsrechte &#252;bertragen, ohne die Urheber in angemessener Weise an den Erl&#246;sen zu beteiligen, die sie mit deren Werken erzielten.</p>
<p>Am 22. Mai 2000 legte deshalb eine mit prominenten Urheberrechtsexperten besetzte Arbeitsgruppe ihren Entwurf eines „Gesetzes zur St&#228;rkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und aus&#252;benden K&#252;nstlern“ vor, das zwei Jahre sp&#228;ter, am 1. Juli 2002, in Kraft trat. Die wesentlichen Neuerungen waren:</p>
<ul>
<li>der Anspruch des Urhebers auf angemessene Verg&#252;tung (§ 32 UrhG); „angemessen” im Sinne des Gesetzes ist eine Verg&#252;tung dann, wenn sie &#252;blich und redlich ist, genauer gesagt: &#8220;dem entspricht, was im Gesch&#228;ftsverkehr nach Art und Umfang der einger&#228;umten Nutzungsm&#246;glichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Ber&#252;cksichtigung aller Umst&#228;nde &#252;blicher- und redlicherweise zu leisten ist“ (§32 Abs. 2 UrhG)</li>
<li>Vorschriften zur Aufstellung gemeinsamer Verg&#252;tungsregeln (§§ 36, 36a UrhG).</li>
</ul>
<p>Die Interessenverb&#228;nde beider Seiten sollten sich nun dar&#252;ber einigen, was unter „angemessen” zu verstehen ist. Doch solange es zu keiner Einigung kommt, bleibt dem einzelnen Urheber – Journalist, Schriftsteller, Filmemacher oder &#220;bersetzer – nichts &#252;brig, als seinen individuellen Vertragspartner zu verklagen, will er sein Recht auf „angemessene Verg&#252;tung“ durchsetzen. Dieser Vertragspartner ist der Verwerter, also zum Beispiel der Verlag.</p>
<p><strong>Was ist schon angemessen?</strong></p>
<p>Die Film- und Fernsehschaffenden nahmen bereits 2003 Verhandlungen &#252;ber eine „angemessene Verg&#252;tung“ auf. 2006 wurden diese jedoch ergebnislos abgebrochen, nachdem sich sowohl die Regisseure als auch die Kameraleute mit der Gewerkschaft ver.di zerstritten hatten und die Filmproduzenten damit besch&#228;ftigt waren, neue Verb&#228;nde zu gr&#252;nden.</p>
<p>Seither bem&#252;hen sich die verschiedenen Urheberverb&#228;nde der Filmbranche im Alleingang um Verhandlungen. Doch Regisseure, Drehbuchautoren und Kameraleute bleiben gleicherma&#223;en erfolglos, weil Produzenten und Sender sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. W&#228;hrend die Produzenten behaupten, sie seien zu Verhandlungen nicht legitimiert, da sie ja nur im Auftrag der Fernsehsender handelten und daher wirtschaftlich nicht eigenverantwortlich entscheiden k&#246;nnten, meinen die Fernsehsender stets, sie seien selbst nicht die Vertragspartner, und nur gegen diese k&#246;nne sich der Anspruch der Urheber richten.</p>
<p>Auch die literarischen &#220;bersetzer konnten sich bislang mit ihren Verwertern, den Buchverlegern, nicht einigen. Aber sie k&#228;mpften sich auf dem Klageweg bis zum Bundesgerichtshof durch und bekamen Recht. Die Richter sprachen ihnen am 7. Oktober 2009 nicht nur eine Erl&#246;sbeteiligung an jedem verkauften Exemplar zu (0,8 Prozent beim Hardcover, 0,4 Prozent beim Taschenbuch, zahlbar ab einer Schwelle von 5.000 Exemplaren), sondern vor allem auch eine 50-prozentige  Beteiligung an s&#228;mtlichen Nebenrechtserl&#246;sen. Doch die Verlage weigern sich einstweilen, das Urteil in ihren Vertr&#228;gen umzusetzen &#8211; und auch zu neuen Verhandlungen sind sie nicht bereit.</p>
<p><strong>Besser eine schlechte Regelung als keine?</strong></p>
<p>In zwei anderen Branchen ist es hingegen durchaus zum Abschluss von sogenannten „gemeinsamen Verg&#252;tungsregeln“ gekommen, n&#228;mlich bei den sch&#246;ngeistigen Autoren und den freien Tageszeitungsjournalisten.</p>
<p>Die Vereinbarung literarischer Schriftsteller datiert auf den 9. Juni 2005. Sie sieht im Wesentlichen eine Beteiligung von 8 bis 10 Prozent am Nettoladenpreis eines jeden verkauften Hardcovers vor. Bei einer verlagseigenen Taschenbuchver&#246;ffentlichung muss allerdings nur halb so viel gezahlt werden. F&#252;r buchnahe Nebenrechte (&#220;bersetzung, H&#246;rbuch) werden 50 Prozent Erl&#246;sbeteiligung f&#228;llig, f&#252;r Medien- und B&#252;hnenrechte 60 Prozent  –  aber nur, wenn der Verlag entsprechende Verwertungen nicht selbst vornimmt.</p>
<p>Am 1. Februar 2010 einigten sich auch die Journalistengewerkschaften auf „<a href="http://irights.info/blog/arbeit2.0/2010/01/05/vergutungsregel-fur-freie-journalisten-an-tageszeitungen/">Gemeinsame Verg&#252;tungsregeln f&#252;r freie Journalisten an Tageszeitungen</a>“. Darin werden Zeilenhonorare zwischen 47 Cent und 1,65 Euro als „angemessen“ festgelegt, je nach Auflage der Zeitung und Textgenre. Wer im Mittelfeld liegt und etwa 90 Cent pro Zeile bekommt, erh&#228;lt also zuk&#252;nftig f&#252;r eine halbe Zeitungsseite ein Honorar von etwa 200 Euro. Mit einem solchen Grundhonorar sind zugleich Zweitverwertungen des Textes in anderen verlagseigenen Publikationen sowie in der „aktuellen elektronischen Ausgabe“ der Zeitung im Internet abgegolten.</p>
<p>Haben diese beiden Verg&#252;tungsregeln die Lage der sch&#246;ngeistigen Schriftsteller beziehungsweise der freien Journalisten an Tageszeitungen verbessert? Wohl kaum.</p>
<p>10 Prozent Beteiligung haben seri&#246;se Buchverlage ihren Autoren schon immer gezahlt. Das Beste, was man der Autoren-Verg&#252;tungsregel nachsagen kann, ist, dass sie den Betroffenen nicht geschadet hat, da sch&#246;ngeistige Autoren in der Regel ohnehin nicht im Auftrag von Verlagen arbeiten, sondern das volle Risiko des Marktes tragen. Mithin h&#228;ngt ihr Einkommen nach wie vor im Wesentlichen von ihrem Markterfolg ab. Allerdings hat dieser Verhandlungsabschluss durchaus den &#220;bersetzern geschadet: Sie mussten hinnehmen, dass der Bundesgerichtshof auch ihnen f&#252;r Taschenbuchver&#246;ffentlichungen, anders als f&#252;r gebundene Ausgaben, nur halbierte Beteiligungss&#228;tze zusprach.</p>
<p>Und die Tageszeitungsjournalisten? Der unabh&#228;ngige Berufsverband Freischreiber hat <a href="http://freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-verg%C3%BCtungsregeln-f%C3%BCr-tageszeitungen">scharfe Kritik</a> an der von den Gewerkschaften dju und DJV &#252;ber die K&#246;pfe ihrer Mitglieder hinweg beschlossenen Verg&#252;tungsregel ge&#252;bt. Unter anderem hat er dabei die Forderung erhoben, es m&#252;sse prinzipiell jede Verwertung eines Textes honoriert werden: „Mit einem Zeilenhonorar darf immer nur ein einfaches Nutzungsrecht abgegolten sein, also beispielsweise der erste Abdruck eines Textes in einer Zeitung. Jede weitere Nutzung, egal ob in weiteren Zeitungen, im Internet, in Datenbanken oder mittels zuk&#252;nftiger Verbreitungskan&#228;le, muss zus&#228;tzlich honoriert werden. Buyouts, also die Abtretung umfangreicher Nutzungsrechte, gegen allenfalls symbolische Zuschl&#228;ge, insbesondere auch der Einschluss digitaler Nutzungen in die einmalige Honorierung, k&#246;nnen angesichts der steigenden Bedeutung dieser Verwertungen nicht angemessen sein.“</p>
<p>Tats&#228;chlich verst&#246;&#223;t die Verg&#252;tungsregel der freien Tageszeitungsjournalisten eklatant gegen den sogenannten „Beteiligungsgrundsatz“, demzufolge der Urheber grunds&#228;tzlich einen <strong>Anspruch auf angemessene Verg&#252;tung f&#252;r jede wirtschaftliche Verwertung seines Textes</strong> hat. Und er stellt eine Beeintr&#228;chtigung der Interessen von Online-Autoren dar, denen es kaum m&#246;glich sein wird, mit Internet-Ver&#246;ffentlichungen Geld zu verdienen, wenn Tageszeitungen die Texte ihrer Autoren online zweitverwerten d&#252;rfen, ohne ein Honorar daf&#252;r zu zahlen. Welche Auswirkungen diese Einigung auf zuk&#252;nftige Gerichtsurteile, auch in anderen Branchen haben wird, ist derzeit noch gar nicht abzusehen.</p>
<p>Das erkl&#228;rte Ziel der Gesetzesnovelle, Urheber „gegen&#252;ber strukturell &#252;berlegenen Verwertern“ besser zu stellen, sodass sie „gerechte Verwertungsbedingungen“ durchsetzen k&#246;nnten, muss heute – acht Jahre nach Inkrafttreten des „St&#228;rkungsgesetzes“ – insgesamt als verfehlt betrachtet werden. Dies liegt zum Teil an der Weigerung der Verwerter, Urheber tats&#228;chlich „angemessen“ zu bezahlen – kein Wunder, sind diese doch Wirtschaftsunternehmen, deren Hauptanliegen naturgem&#228;&#223; die Profitmaximierung ist. Zum Teil liegt es auch an den Gewerkschaften, die gegen&#252;ber ihren Mitgliedern offen daf&#252;r werben, lieber einen „Mindestlohn“ durchzusetzen als zu gar keiner Einigung zu gelangen.</p>
<p>Dies ist problematisch, insofern eine Verg&#252;tungsregel kein Tarifvertrag ist, der nach ein paar Jahren gek&#252;ndigt und gegebenenfalls nachverhandelt werden kann. Im Gegenteil: Indem beide Seiten einvernehmlich festlegen, was unter Angemessenheit zu verstehen ist, wird eine Honorar-Obergrenze eingezogen. Ein Urheber wird fortan auch vor Gericht nicht mehr erstreiten k&#246;nnen als das, was in dieser Regel festgelegt ist. <strong>Es kann f&#252;r Urheber deshalb im Zweifelsfall erstrebenswerter sein, gar keine Verg&#252;tungsregel abzuschlie&#223;en als eine solche, die lediglich am unteren Rand des Honorarspektrums geringf&#252;gige Verbesserungen bringt.</strong> Dann k&#246;nnen sie zumindest auch weiterhin ihren Anspruch vor Gericht einklagen und dabei individuell wesentlich mehr herausholen.</p>
<p>Eine ganz &#228;hnliche &#220;berlegung stellen die Verwerter an. Sie rechnen aus, was sie billiger kommt: eine Verg&#252;tungsregel abzuschlie&#223;en und – falls sie sich &#252;berhaupt daran halten – einen Zuschlag auf alle Honorare zu zahlen, oder zu riskieren, dass sie von einzelnen Urhebern verklagt und vor Gericht zu Zahlungen verurteilt werden, die im Einzelfall noch weit h&#246;her liegen k&#246;nnen. Wie hoch die in einer Verg&#252;tungsregel festgelegte „angemessene Verg&#252;tung“ aus Sicht der Verlage h&#246;chstens sein darf, h&#228;ngt also davon ab, mit wie vielen Klagen sie zu rechnen haben.</p>
<p><strong>Zahnloser Tiger „St&#228;rkungsgesetz“</strong></p>
<p>Das St&#228;rkungsgesetz, angek&#252;ndigt als wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lage Kreativschaffender, hat sich also als zahnloser Tiger erwiesen. Die Bundesregierung hat den Kreativen zwar einen Anspruch auf „angemessene Verg&#252;tung“ ihrer Arbeit zugestanden, ihnen aber keine Mittel an die Hand gegeben, diesen gegen&#252;ber den Verwertern auch tats&#228;chlich durchzusetzen. Sie sind darauf angewiesen, entweder vor Gericht zu ziehen und somit ihre Auftraggeber zu verprellen, oder aber die Verhandlungsergebnisse der Gewerkschaften zu akzeptieren, welche erkl&#228;rterma&#223;en auf „Mindestlohn“-Vereinbarungen hinauslaufen.</p>
<p>Folgerichtig hat der Abschlussbericht der Enquete-Kommission „<a href="Kultur in Deutschland">Kultur in Deutschland</a>“ (PDF) vom Dezember 2007 der Bundesregierung ausdr&#252;cklich empfohlen, „erneut zu pr&#252;fen, mit welchen Regelungen und Ma&#223;nahmen im Urhebervertragsrecht eine angemessene, an die wirtschaftlichen Verh&#228;ltnisse angepasste Verg&#252;tung f&#252;r alle Urheber und aus&#252;benden K&#252;nstler erreicht werden kann, da die bisherigen Regelungen im Urhebervertragsgesetz unzureichend sind.”</p>
<p>Wenn sich an der Lage der Kreativschaffenden insgesamt etwas &#228;ndern soll, scheint das tats&#228;chlich unvermeidlich. Die wenigen „Stars“, wie es sie im Kulturbetrieb seit jeher gibt, brauchen freilich kaum zu bef&#252;rchten, bei ihren Vertragsverhandlungen von der Gegenseite &#252;bervorteilt zu werden – ein Dieter Bohlen kann auf „St&#228;rkungsgesetze“ verzichten. Die gro&#223;e Masse der Kunst- und Kulturschaffenden jedoch ist bei solchen Verhandlungen in &#228;hnlichem Ma&#223;e schutzbed&#252;rftig, wie es Mieter in ihren Vertr&#228;gen mit Vermietern sind.</p>
<p>Man mag einwenden, die ungleiche Verhandlungsposition sei ein nat&#252;rlicher Effekt des freien Wettbewerbs, und allzu beherzte Eingriffe in die Vertragsfreiheit stellten einen Versto&#223; gegen das Prinzip des Marktes dar. Bei dieser Argumentation wird jedoch &#252;bersehen, dass das <strong>Urheberrecht insgesamt ein Versto&#223; gegen die Prinzipien des freien Marktes</strong> ist. Von seinem Wesen her ist es ein Monopolrecht: Indem der Rechteinhaber anderen Marktteilnehmern untersagen kann, sein Werk zu nutzen, es also zu vervielf&#228;ltigen und zu verbreiten, es online zug&#228;nglich zu machen oder es &#246;ffentlich aufzuf&#252;hren, verf&#252;gt er &#252;ber ein Monopol f&#252;r dessen wirtschaftliche Verwertung. Auf einem freien Markt ist ein solches Monopol etwas sehr Ungew&#246;hnliches. Jeder andere Marktakteur muss zusehen, dass seine Kunden f&#252;r das Produkt, welches er verkaufen will, freiwillig genug bezahlen. Da aber k&#252;nstlerische Arbeit als besonders schutzbed&#252;rftig gilt, werden K&#252;nstler seit jeher durch ein solches Monopolrecht vor dem rauen Klima des freien Wettbewerbs gesch&#252;tzt. Dieses Recht ist in Deutschland sogar un&#252;bertragbar.</p>
<p>Warum aber n&#252;tzt das offensichtlich nicht viel? Weil s&#228;mtliche Rechte, die aus dem Urheberrecht abgeleitet werden, durchaus &#252;bertragbar sind. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen unter ungleichen Partnern landen diese Rechte dann zu Bedingungen, die f&#252;r den Urheber meist ausgesprochen ung&#252;nstig sein, bei den Verwertern, also den Verlagen und sonstigen Werkmittlern. Das Recht, das urspr&#252;nglich den Urheber sch&#252;tzen sollte, sch&#252;tzt dann nur noch den Verlag. Es wird zu einem Instrument, das man nunmehr rein wettbewerbsrechtlich beurteilen m&#252;sste.</p>
<p>Zu beheben w&#228;re dieses Manko mit einer st&#228;rkeren gesetzlichen Regulierung von Rechte&#252;bertragungen und Beteiligungen. Eine Vorschrift etwa, der zufolge ein einmaliges Grundhonorar in Vertr&#228;gen stets nur als Vorschuss auf eine verrechenbare Beteiligung an allen mit der Verwertung des Werks erzielten Erl&#246;sen vereinbart werden d&#252;rfte, w&#252;rde viele Probleme einer „angemessenen Verg&#252;tung“ l&#246;sen. Bedenkenswert w&#228;re auch eine <em>„use it or lose it“</em> &#8211; Regel: Rechte, die der Urheber einem Verwerter &#252;bertragen hat, m&#252;ssten nach einer gewissen Frist automatisch an ihn zur&#252;ckfallen, wenn der Verwerter sie nicht nutzt, damit der Urheber sie anderen Interessenten anbieten kann. Beide Ma&#223;nahmen w&#228;ren mit dem Prinzip einer freien Marktwirtschaft durchaus vereinbar.</p>
<p><strong> </strong><br />
<a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf"><img class="alignleft size-full wp-image-25587" title="copyrightnow" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/04/copyrightnow.jpg" alt="copyrightnow" width="130" height="156" /></a><em>Dieser Beitrag</em><em> erschien in leicht ge&#228;nderter Form im Reader <strong>&#8220;Copy.Right.Now!</strong> &#8211; Pl&#228;doyers f&#252;r ein  zukunftstaugliches Urheberrecht&#8221;, herausgegeben von der <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/kreativwirtschaft/kreativwirtschaft-reader-zukunft-urheberrecht-copy-right-now-8978.html">Heinrich-B&#246;ll-Stiftung</a> in Zusammenarbeit mit <a href="http://irights.info/">iRights.info</a>. Er liegt als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> (1,3 MB) vor und kann in der gedruckten Fassung kostenlos bestellt werden.</em></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><span style="color: #ffffff;"><br />
</span></p>
<p>Au&#223;erdem dazu bei <em>Carta</em>:</p>
<ul>
<li>Wolfgang Michal: <a rel="bookmark" href="../../21077/die-neue-angemessenheit/">Die  neue Angemessenheit</a></li>
<li>Artikel zum Thema &#8216;<a href="http://carta.info/tag/freie-journalisten/">Freie Journalisten</a>&#8216;</li>
</ul>
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<p><small>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=27625&amp;md5=e5bdf440322dfb2be2138a7591decf93" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Die gr&#246;&#223;ten Kritiker der Elche sind k&#252;nftig selber welche</title>
		<link>http://carta.info/21484/die-groessten-kritiker-der-elche-sind-kuenftig-selber-welche/</link>
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		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 15:41:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang Michal</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verlage]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentlich ist alles so einfach: Wenn man unzufrieden mit dem Bestehenden ist, macht man halt was Neues. Oder nicht?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/70e3cd8c7d154f9eb37741bf86e7fda1" alt="" width="1" height="1" />Den Kritikern der Verlage (und den kritischen Medienblogs) wird oft vorgeworfen, sie w&#252;rden <a href="http://carta.info/21384/software-engineering-schon-bald-eine-kernkompetenz-fuer-medienunternehmen/">immer nur kritisieren</a>. Besser machen k&#246;nnten sie es nicht!</p>
<p>Das h&#246;rt sich zun&#228;chst so an wie ein selten doofes Argument. Denn niemand verlangt von einem Filmkritiker, dass er bessere Filme dreht, niemand fordert von einem Architekturkritiker, dass er bessere H&#228;user baut. Warum sollte ein Medienkritiker also bessere Medien machen?</p>
<p>In manchen F&#228;llen aber trifft ein selten doofes Argument auch mal zu. Und zwar dann, wenn die Kritiker in Glash&#228;usern sitzen und dort mit Steinen werfen. Ist das Glas n&#228;mlich kaputt (= <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sch&#246;pferische_Zerst&#246;rung">sch&#246;pferische Zerst&#246;rung</a>), sind die Bewohner gezwungen, &#252;ber stabilere H&#228;user nachzudenken und diese, wenn m&#246;glich, auch noch selber zu bauen.</p>
<p>Medienkritiker, die in Glash&#228;usern sitzen (und dort ihr Geld verdienen), m&#252;ssen sich also Kritik an ihrer Kritik gefallen lassen. Allerdings gibt es da einige nicht ganz unbedeutende Randbedingungen, die wiederum die Kritiker der Medienkritiker nicht au&#223;er Acht lassen d&#252;rfen.</p>
<p><strong>Wer von Journalisten verlangt, sie sollten nicht herumjammern, sondern eigene, bessere Medien gr&#252;nden, der ignoriert, dass es ungleich schwerer ist, bei Null anzufangen, als bereits vorhandenes Kapital, eingespielte Strukturen und wertvolle Produktionsmittel etwas geschickter einzusetzen. </strong></p>
<p>Nicht die, die ohne Kapital und Einfluss beginnen m&#252;ssen, sitzen auf dem hohen Ross, sondern jene, die auf die Mittellosen herabschauen, obwohl sie selber &#8211; trotz guter Bedingungen &#8211; nicht mehr reiten k&#246;nnen. Das sollte man nicht durcheinander bringen.</p>
<p><strong>Wer Medien gr&#252;nden will, braucht (leider) Geld.</strong></p>
<p>Zwar kostet die Verbreitung ‚immaterieller’ Inhalte im Netz viel weniger als die Offline-Verteilung, und auch das Tr&#228;germedium hat sich drastisch verbilligt, aber die Herstellungskosten f&#252;r Inhalte und die Lebenshaltungskosten der Inhalte-Produzenten sind au&#223;erhalb wie innerhalb des Netzes die gleichen.</p>
<p>In dieser ungem&#252;tlichen Situation sagen uns <a href="http://carta.info/18043/kommunikationswandel-die-vier-subsysteme-des-medienapparats/">die kalten Propheten der Medienrevolution</a>, es werde uns gar nichts anderes &#252;brig bleiben, als eben 1001 Experimente zu wagen – eins davon werde schon klappen. Das ist wie Lotterie spielen. Aber was w&#228;re die Alternative? Die H&#228;nde in den Scho&#223; legen? Abwarten? Hoffen?</p>
<p>Wir vom Netzwerk Autoren+Reporter haben einfach mal angefangen und ein Webmagazin <a href="http://www.zeit.de/newsticker/2010/1/12/iptc-bdt-20100112-337-23520614xml">gegr&#252;ndet</a>. Und weil wir nebenher Geld verdienen m&#252;ssen, und weil wir alle sehr unterschiedlich sind und &#252;ber keine Zentralredaktion verf&#252;gen, hat <a href="http://www.magda.de/making_of_magda/">die Umsetzung</a> ein wenig gedauert, genauer gesagt: 3 Jahre und 103 Tage. Aber seit dem 11. Januar 2010 sind wir online &#8211; mit <a href="http://www.magda.de/">MAGDA</a>, dem Magazin der Autoren.</p>
<p>In der Pressemitteilung zum Start hei&#223;t es: „Das ‚Magazin der Autoren’ ist ein journalistisches Experiment in einer Welt ohne Gesch&#228;ftsmodelle. In dieser Welt m&#252;ssen auch wir Journalisten uns erst noch zurechtfinden. Aber genau das haben wir ja gelernt: Uns immer wieder auf unbekanntes Terrain zu begeben, neugierig zu bleiben und Antworten auf dr&#228;ngende, nie gestellte oder angeblich unsinnige Fragen zu suchen.“</p>
<p>Mal sehen, was draus wird.
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<p><small>
<a href="http://carta.info/21484/die-groessten-kritiker-der-elche-sind-kuenftig-selber-welche/">Die gr&#246;&#223;ten Kritiker der Elche sind k&#252;nftig selber welche</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/21484/die-groessten-kritiker-der-elche-sind-kuenftig-selber-welche/#comments">11 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=21484&amp;md5=3d74b77ea64aa4b7bcc6dad3b0fc7197" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Verlegerbeteiligung bei der VG Wort: Wo der DJV irrt</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jan 2010 16:03:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gesetzliche Verg&#252;tungen aus Zweitverwertungen stehen nicht allein den Urhebern zu, wie von Vertretern des DJV in der aktuellen Diskussion um die Verg&#252;tungsregeln f&#252;r freie Journalisten behauptet wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/da098aed84264b8891bb3028825e7a4b" alt="" width="1" height="1" />Die Verwertungsgesellschaft Wort erhebt von Copyshops, Ger&#228;teherstellern und &#246;ffentlichen Bibliotheken Urheberrechtsabgaben, die sie Jahr f&#252;r Jahr an die sogenannten &#8220;Wahrnehmungsberechtigten&#8221; aussch&#252;ttet. Damit sollen die Urheber daf&#252;r entsch&#228;digt werden, dass von ihren Werken in unkontrollierbarem Ma&#223;e private Kopien angefertigt werden k&#246;nnen. Allerdings kommt dieses Geld nicht nur den Urhebern zugute, sondern auch den Verlegern. Das ist kein Geheimnis, sondern in den jeweiligen Verteilungspl&#228;nen der Verwertungsgesellschaft nachzulesen. In der <a href="http://www.vgwort.de/satzung.php">Satzung</a> hei&#223;t es sogar ausdr&#252;cklich:</p>
<p>&#8220;Den Verlagen steht ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil am Ertrag der VG WORT zu.&#8221;</p>
<p>Dieser Passus wurde mit Zustimmung der Autorenvertreter 2004 in die Satzung aufgenommen &#8211; als Entsch&#228;digung daf&#252;r, dass die Verleger kein eigenes Leistungsschutzrecht haben, sondern nur &#252;ber abgeleitete Rechte verf&#252;gen, also solche, die sie sich von den Autoren haben abtreten lassen.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass die Vertreter des Deutschen Journalistenverbands (DJV) im Kontext der Diskussion um ihre mit der Verlegerseite ausgehandelte &#8220;Verg&#252;tungsregel&#8221; f&#252;r freie Journalisten an Tageszeitungen immer wieder irref&#252;hrende Informationen &#252;ber diese Verlegerbeteiligung in der VG Wort verbreiten. Zun&#228;chst hatte der DJV-Freienbeauftragte Michael Hirschler glattweg <a href="http://carta.info/21077/die-neue-angemessenheit/#comment-8713">behauptet</a>, „dass die von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Zweitverwertungsrechte dem Urheber ALLEINE zustehen.“ Eine Behauptung, die dadurch nicht richtiger wird, dass auch die Formulierung in der erw&#228;hnten &#8220;Verg&#252;tungsregel&#8221; dies nahelegt. Wie es sich tats&#228;chlich verh&#228;lt, hatte ich bereits in <a href="../../21279/djv-leistungschutzrecht-ja-urabstimmung-nein/">meinem letzten Beitrag zum Thema</a> dargelegt: 30% der Reprographie-Aussch&#252;ttung flie&#223;en in die Taschen der Verb&#228;nde der Presseverleger. Von der Verlegerbeteiligung an anderen Aussch&#252;ttungen noch ganz zu schweigen.</p>
<p>In seinem <a href="http://carta.info/21279/djv-leistungschutzrecht-ja-urabstimmung-nein/#comment-8809">Kommentar</a> auf diesen Artikel wirft Benno H. P&#246;ppelmann, Justitiar des DJV, mir nun einen „Ritt auf einem Steckenpferd (dem des §63a UrhG)“ vor und setzt die Fehlinformationen seines Kollegen Hirschler fort, indem er schreibt:</p>
<blockquote><p>„Die Journalisten erhalten 100% der Pressespiegelverg&#252;tung und 79% der Reprographieverg&#252;tung. [...] Aus dem Verteilungsverh&#228;ltnis von 70:30, welches Ilja Braun anspricht, werden die Verleger mit netto 21% beteiligt, weil ein Anteil von 9 Prozentpunkten als Vorababzug in das Autorenversorgungswerk flie&#223;t.“</p></blockquote>
<p>Das ist nicht richtig. Zun&#228;chst: Wie kommt P&#246;ppelmann auf einen Verlegeranteil von nur 21% an der Reprographieaussch&#252;ttung, wo doch im Verteilungsplan der VG Wort eindeutig von 30% die Rede ist? Durch ein Rechenspiel: Von den Gesamteinnahmen aus der Reprographieverg&#252;tung werden n&#228;mlich zun&#228;chst 30% abgezogen und an das <a href="http://www.vgwort.de/avw.php">Autorenversorgungswerk</a> gezahlt. Der verbleibende Anteil wird dann im Verh&#228;ltnis 70:30 an Autoren und Verlegern ausgesch&#252;ttet. Rechnet man nun aus, wie hoch der Verlegeranteil an jenen 30% ist, die vorab an das Autorenversorgungswerk gehen, so kommt man in der Tat auf 9%, bezogen auf das Gesamt der Reprographieabgabe. Diese 9% zieht P&#246;ppelmann von dem 30%igen Verlegeranteil an der eigentlichen Aussch&#252;ttung ab, um auf 21% zu kommen. Er &#252;bersieht dabei freilich, dass auch die Autoren zuvor ihren Beitrag an das Versorgungswerk geleistet haben. Ihr Anteil an der Aussch&#252;ttung w&#228;re entsprechend anteilig herunterzurechnen. Am Ende k&#228;me dann doch wieder ein Verh&#228;ltnis von 70:30 heraus.</p>
<p>Wie steht es nun mit den 100% der Pressespiegelverg&#252;tung? Tats&#228;chlich wird nur ein Bruchteil der Pressespiegel &#252;berhaupt &#252;ber die VG Wort verg&#252;tet, n&#228;mlich nur solche, die unter den Geltungsbereich des § 49 UrhG fallen. Elektronische Pressespiegel fallen in den allermeisten F&#228;llen nicht darunter, etwa schon dann nicht, wenn sie die M&#246;glichkeit einer Volltextsuche in dem elektronisch gelieferten Material bieten. (Wer genauer wissen m&#246;chte, f&#252;r welche Pressespiegel Autoren &#252;berhaupt Geld bekommen, kann es auf S. 8 der Rahmenvereinbarung nachlesen, die BITKOM <a href="http://www.bitkom.org/files/documents/Rahmenvertrag_Pressespiegel.pdf">ver&#246;ffentlicht</a> (PDF) hat.) Folglich kommt dieses Geld gar nicht erst bei der Verwertungsgesellschaft an, sondern wird von der Presse-Monitor-GmbH einbehalten, wobei es sich um eine Art Privatwertungsgesellschaft der Verleger handelt. Ich zitiere aus einer Mail von VG-Wort-Justitiarin Sabine Richly vom 5. November 2009:</p>
<blockquote><p>Da die &#252;ber § 49 UrhG hinausgehenden Nutzungen gerade keine gesetzliche, sondern eine vertragliche Verg&#252;tung nach sich ziehen, besteht f&#252;r Nutzungen, die &#252;ber den Umfang in § 49 UrhG hinausgehen, keine Abrechnung &#252;ber die VG Wort. Die Vereinbarung zwischen VG Wort und PMG hat zur Vereinfachung einen Prozentsatz der Nutzungen innerhalb von § 49 UrhG gegen&#252;ber dem Prozentsatz von Nutzungen au&#223;erhalb dieses Rahmens angenommen. Die VG Wort erh&#228;lt einen diesem Verh&#228;ltnis entsprechenden Prozentsatz an allen Einnahmen der PMG f&#252;r Pressespiegel.</p></blockquote>
<p>Das bedeutet: Die PMG zahlt einen gewissen Prozentsatz ihrer Einnahmen f&#252;r elektronische Pressespiegel an die VG Wort aus. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, dar&#252;ber verweigert die VG Wort im Hinblick auf die Vertraulichkeit privatwirtschaftlicher Vertr&#228;ge die Auskunft. In Anbetracht der Tatsache, dass nur die wenigsten elektronischen Pressespiegel keine Volltextsuche anbieten d&#252;rften, wird er ausgesprochen niedrig sein. Nur jener Anteil kommt letztlich bei den Autoren an.</p>
<p>Was P&#246;ppelmann ebenfalls nicht erw&#228;hnt: Nat&#252;rlich erhalten Presseverleger, wenn sie Fachzeitschriften herausgeben, auch eine Beteiligung an der Bibliothekstantieme, n&#228;mlich nach dem Verteilungsplan Wissenschaft. Hier betr&#228;gt der Verlegeranteil sogar 50%. Last, not least, werden Verleger an den Aussch&#252;ttungen der VG Wort im Bereich Texte im Internet beteiligt. Dort erhalten sie knapp &#252;ber 41% des auf den jeweiligen Text entfallenden Anteils. Sie erhalten diesen Anteil sogar auch dann, wenn der Autor den seinen nicht beansprucht, was umgekehrt nicht m&#246;glich ist (dann gibt es lediglich eine Sonderaussch&#252;ttung mit mageren drei Euro pro Text). Entsprechend d&#252;rfte der Anteil der Verleger an den gesamten Aussch&#252;ttungen f&#252;r Texte im Internet noch weit h&#246;her liegen als jene 41%. Nach Ansicht der VG Wort ist dies offenbar, um noch einmal die Satzung zu zitieren, &#8220;ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechender Anteil&#8221;.</p>
<p>Man mag dazu stehen, wie man m&#246;chte. Dass jedoch die DJV-Vertreter so nachhaltig bem&#252;ht sind, den Autoren und Journalisten das Wissen um diese Verlegerbeteiligung vorzuenthalten, indem sie sie unterschlagen (wie Hirschler) oder sie mit mathematischen Tricks herunterrechnen (wie P&#246;ppelmann), l&#228;sst R&#252;ckschl&#252;sse darauf zu, welche Art von Interessenvertretung freie Journalisten von diesem Verband zu erwarten haben.</p>
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		<title>DJV: Leistungschutzrecht ja, Urabstimmung Nein</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 15:15:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ilja Braun</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Im Blog des Journalistenverbands Freischreiber sowie in den Kommentarspalten zu Wolfgang Michals Artikel ist seit ein paar Tagen eine Diskussion &#252;ber die Verg&#252;tungsregel entbrannt, auf die sich die Journalistengewerkschaften DJV und DJU mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger geeinigt haben. Darin wird festgelegt, welche Honorare aus Gewerkschaftssicht eine „angemessene Verg&#252;tung“ f&#252;r freie Journalisten an Tageszeitungen darstellen. Unter anderem bem&#252;hen sich die DJV-Vertreter, die an dieser Debatte mit viel Verve, wenn auch in zunehmend gereiztem Tonfall teilnehmen, um Klarheit im Hinblick auf die Position des DJV zum Leistungsschutzrecht. Auch auf die Frage, ob nicht eine unter den Tageszeitungsfreien durchzuf&#252;hrende Urabstimmung &#252;ber das Ergebnis w&#252;nschenswert w&#228;re, gehen die Verbandsvertreter dabei ein. Hierzu ein paar Anmerkungen aus urheberrechtlicher Sicht.

Michael Hirschler, DJV-Referent f&#252;r freie Journalisten, verteidigt in seinen Kommentaren auf Carta die Zustimmung seines ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/39b2c2297ece45b5bae56d9730702d9a" alt="" width="1" height="1" />Im Blog des Journalistenverbands <a href="http://www.freischreiber.de/home/stellungnahme-von-freischreiber-ev-zu-den-gemeinsamen-verg%C3%BCtungsregeln-f%C3%BCr-tageszeitungen">Freischreiber</a> sowie in den Kommentarspalten zu Wolfgang Michals <a href="http://carta.info/21077/die-neue-angemessenheit/">Artikel</a> ist seit ein paar Tagen eine Diskussion &#252;ber die Verg&#252;tungsregel entbrannt, auf die sich die Journalistengewerkschaften DJV und DJU mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger geeinigt haben. Darin wird festgelegt, welche Honorare aus Gewerkschaftssicht eine „angemessene Verg&#252;tung“ f&#252;r freie Journalisten an Tageszeitungen darstellen. Unter anderem bem&#252;hen sich die DJV-Vertreter, die an dieser Debatte mit viel Verve, wenn auch in zunehmend gereiztem Tonfall teilnehmen, um Klarheit im Hinblick auf die Position des DJV zum Leistungsschutzrecht. Auch auf die Frage, ob nicht eine unter den Tageszeitungsfreien durchzuf&#252;hrende Urabstimmung &#252;ber das Ergebnis w&#252;nschenswert w&#228;re, gehen die Verbandsvertreter dabei ein. Hierzu ein paar Anmerkungen aus urheberrechtlicher Sicht.</p>
<p>Michael Hirschler, DJV-Referent f&#252;r freie Journalisten, verteidigt in seinen <a href="http://carta.info/21077/die-neue-angemessenheit/">Kommentaren</a> auf Carta die Zustimmung seines Verbands zum Leistungsschutzrecht mit den folgenden Erl&#228;uterungen:</p>
<blockquote><p>Die Regelung sieht vor: “Nicht von den vorstehenden Regelungen erfasst werden von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Zweitverwertungsrechte und Verg&#252;tungsanspr&#252;che.</p>
<p>Diese stehen den freien Journalisten/freien Journalistinnen nach Ma&#223;gabe der Verteilungspl&#228;ne der Verwertungsgesellschaften alleine zu. Vereinbarungen zwischen Verlagen, Verlagszusammenschl&#252;ssen und Verwertungsgesellschaften werden hierdurch nicht ber&#252;hrt. Satz 2 gilt nicht f&#252;r Verg&#252;tungsanspr&#252;che aus einem gesetzlichen Leistungsschutzrecht der Verlage.”</p>
<p>Die Regelung stellt fest, dass die von den VG wahrgenommenen Zweitverwertungsrechte dem Urheber ALLEINE zustehen. Damit wird die bei manchen Verlagen bestehende AGB-Praxis, sich auch solche Rechte einr&#228;umen zu lassen, unterbunden. Wenn es aber mal ein Leistungsschutzrecht G&#196;BE, dann w&#252;rde diese Regelung der ALLEINIGEN Inhaberschaft der Rechte auch aus diesem Leistungsschutzrecht dieses gesetzliche Recht ad absurdum f&#252;hren: ein Leistungsschutzrecht der Verlage, das ALLEINE den Urhebern geh&#246;rt, w&#228;re wohl sehr sch&#246;n, aber unrealistisch. DJV-Forderung ist es, die Urheber an Erl&#246;sen zu beteiligen und bisherige Eink&#252;nfte dadurch nicht zu schm&#228;lern. Ein ALLEINIGES Recht der Urheber dagegen w&#228;re dann ein Leistungsschutzrecht der Urheber, sehr sch&#246;n, aber nicht Stand realistischer Debatten.</p></blockquote>
<p>Die Un&#252;bersichtlichkeit dieser Argumentation l&#228;sst es w&#252;nschenswert erscheinen, ein paar grunds&#228;tzliche Fragen im Hinblick auf diese Verg&#252;tungen noch einmal klar zu erl&#228;utern. Wer bekommt denn eigentlich die Verg&#252;tungen von der VG Wort? Und wer w&#252;rde die Tantiemen erhalten, die bei Schaffung eines verlegerischen Leistungsschutzrechts f&#228;llig w&#252;rden?</p>
<p>Um diese Fragen zu beantworten, muss man etwas weiter ausholen. Wie ist es eigentlich dazu gekommen, dass Verleger sich Verg&#252;tungsanspr&#252;che f&#252;r von Verwertungsgesellschaften wahrgenommene Zweitverwertungsrechte (also Reprographieabgaben etc.) per AGB abtreten lassen k&#246;nnen? 2002 hat es eine Urheberrechtsnovelle gegeben, die mit §63a genau solche Abtretungen gesetzlich untersagt hat. Damit h&#228;tten fortan die entsprechenden VG-Wort-Tantiemen tats&#228;chlich alleine den Autoren zugestanden, denn Verleger konnten nicht mehr wie bisher pr&#228;tendieren, sie h&#228;tten sich diese Rechte von den Autoren einr&#228;umen lassen. Statt diesen Anspruch jedoch durchzusetzen, meinten die Autorenvertreter in der VG Wort, darunter auch die des DJV, es sei besser, den Verlegern einen Anteil an diesen Urhebertantiemen zuzugestehen, auch wenn sie darauf keinen gesetzlichen Anspruch h&#228;tten, denn sonst w&#252;rden sie wom&#246;glich noch ein eigenes Leistungsschutzrecht fordern, was ja noch viel schlimmer sei.</p>
<p>Daraufhin hat im Einverst&#228;ndnis mit Autoren und Verlegern der Gesetzgeber den entsprechenden Paragraphen ge&#228;ndert, sodass solche Rechteabtretungen seit 2008 wieder m&#246;glich sind. Theoretisch k&#246;nnten die Verleger nun tats&#228;chlich 100% der VG Wort Tantiemen beanspruchen, doch nach Ansicht der meisten Juristen hat der Gesetzgeber blo&#223; bei der Formulierung gepfuscht &#8211; es war wohl tats&#228;chlich nie die Absicht, die Autoren k&#252;nftig ganz von den Aussch&#252;ttungen der VG Wort auszuschlie&#223;en. Die VG Wort sch&#252;ttet seither wieder sowohl an Autoren als auch an Verleger aus, und zwar im Verh&#228;ltnis 70:30 zugunsten der Autoren, ganz unabh&#228;ngig davon, was Verlage in ihre AGB hineinschreiben. (Wer die Geschichte des Streits um den §63a nachlesen m&#246;chte: <a href="http://www.irights.info/index.php?id=746">hier</a>)</p>
<p>Fakt ist also: Autoren erhalten auch derzeit keineswegs 100% der Verg&#252;tungen aus Zweitverwertungen. Bei welchen Aussch&#252;ttungen der VG Wort vielmehr welche Verlegeranteile abgezwackt werden, &#252;brigens oft ohne entsprechende gesetzliche Grundlage, l&#228;sst sich <a href="http://www.irights.info/index.php?id=846" target="_blank">hier</a> nachlesen. Nat&#252;rlich will auch die Verg&#252;tungsregel hieran nichts &#228;ndern, denn dort hei&#223;t es explizit: „Vereinbarungen zwischen Verlagen, Verlagszusammenschl&#252;ssen und Verwertungsgesellschaften werden hierdurch nicht ber&#252;hrt.“</p>
<p>Wie werden nun die Tantiemen verteilt werden, auf die Verleger einen gesetzlichen Anspruch erwerben, wenn sie mit Billigung der Journalistengewerkschaften ein Leistungsschutzrecht bekommen? Einen Anspruch auf gesetzliche Verg&#252;tungen kann stets nur der Rechteinhaber erheben. Bei einem verlegerischen Leistungsschutzrecht wird der Rechteinhaber der Verlag sein. Urheber werden also entsprechende Anspr&#252;che von vornherein nicht erwerben k&#246;nnen. Denkbar ist allerdings, dass die Verleger sich das Beispiel der Autorenvertreter in der VG Wort zu Herzen nehmen und ihrerseits freiwillig einen Teil der Tantiemen an die Autoren abgeben werden. Darauf scheint auch DJV-Pressesprecher Hendrik Z&#246;rner zu spekulieren, der im Perlentaucher <a href="http://www.perlentaucher.de/kommentare_von_user_36538/tartikeli5925odescp1">schreibt</a>, die Freien h&#228;tten beim Leistungsschutzrecht bereits „einen Fu&#223; in der T&#252;r“.</p>
<p>Im Freischreiber-Blog &#228;u&#223;ert sich DJV-Freien-Referent Michael Hirschler auch zu der Frage, ob unter den Tageszeitungsfreien eine Urabstimmung &#252;ber das Verhandlungsergebnis denkbar sei:</p>
<blockquote><p>Die Urabstimmung ist ein Instrument im Rahmen von Arbeitsk&#228;mpfen und in unserer Streikordnung geregelt. Die Verg&#252;tungsordnung ist nicht im Rahmen eines Arbeitskampfes zustandegekommen. Daher wird &#252;ber sie nicht per Urabstimmung, sondern vom DJV-Gesamtvorstand, d.h. dem Bundesvorstand, Vertretern aus allen DJV-Landesverb&#228;nden und den DJV-Fachaussch&#252;ssen, darunter auch dem DJV-Fachausschuss Freie Journalisten, abgestimmt (die Fachaussch&#252;sse nehmen mit beratender Stimme teil). F&#252;r die Landesverb&#228;nde und auch Fachaussch&#252;sse nehmen zahlreiche freie Journalisten an der Abstimmung teil. Jedes Mitglied kann in Hinblick auf diese Entscheidung (die am 18.1. erfolgt) seinem Landesvorstand Bedenken und Einw&#228;nde mitteilen, genau wie auch Zustimmung oder gar Lob, was auch nicht schaden kann.</p></blockquote>
<p>Diese Sichtweise &#252;berrascht, denn die M&#246;glichkeit, eine gemeinsame Verg&#252;tungsregel aufzustellen, ergibt sich aus §36 Urheberrechtsgesetz, wo der „DJV-Gesamtvorstand“ gar nicht erw&#228;hnt wird. Durch den Abschluss einer solchen Verg&#252;tungsregel wird wiederum definiert, was eine „angemessene Verg&#252;tung“ im Sinne des §32 Urheberrechtsgesetz ist. Eine solche Verg&#252;tungsregel f&#252;llt also eine gesetzliche Definitionsl&#252;cke und gilt fortan f&#252;r alle freien Journalisten an Tageszeitungen, nicht nur f&#252;r djv-Mitglieder, denn schlie&#223;lich gilt das Urheberheberrecht insgesamt nicht nur f&#252;r Gewerkschaftsmitglieder. Eine Verg&#252;tungsregel kann auch anders als ein Tarifvertrag nicht einfach gek&#252;ndigt und nachverhandelt werden, sondern was laut Gesetz „angemessen“ ist, gilt eben so lange als angemessen, bis das Gesetz ge&#228;ndert wird – oder bis ein Richter entscheidet, dass das, was gestern angemessen war, heute nicht mehr angemessen sein kann, etwa weil Verlage seither erheblich mehr verdienen als zuvor. Eine einseitige K&#252;ndigung einer solchen Vereinbarung jedoch hat keinerlei Wirkung.</p>
<p>Der Alleinvertretungsanspruch von djv und dju ist deshalb ausgesprochen problematisch. Insofern eine „gemeinsame Verg&#252;tungsregel“ nach §36 Urheberrechtsgesetz per definitionem f&#252;r alle freien Journalisten an Tageszeitungen gilt, ob sie nun Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht, w&#228;re es durchaus naheliegend, wenn die Gewerkschaften eine Abstimmung unter allen Betroffenen &#252;ber eine solche Vereinbarung erm&#246;glichen w&#252;rden. Nachdem die Literatur&#252;bersetzer jedoch auf einer ihrer letzten Versammlungen die von der Gewerkschaft f&#252;r sie ausgehandelte Verg&#252;tungsregel abgelehnt haben, scheuen die Gremienvertretern einen solchen Schritt offenbar wie der Teufel das Weihwasser.</p>
<p><!--/* OpenX Image Tag v2.7.25-beta */--></p>
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		<title>Die neue Angemessenheit</title>
		<link>http://carta.info/21077/die-neue-angemessenheit/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Jan 2010 17:58:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolfgang Michal</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach sechsj&#228;hrigen Verhandlungen haben sich der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger, der Deutsche Journalistenverband und die Gewerkschaft ver.di auf Verg&#252;tungsregeln f&#252;r freie hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen verst&#228;ndigt. Sie feiern die Einigung als Erfolg! ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/e42da24b0add4e37a0b151aae9424d45" width="1" height="1" alt=""/>Jede Verbesserung, die eine Gewerkschaft erreicht, und sei sie auch noch so klein, ist zun&#228;chst einmal zu begr&#252;&#223;en. Das ist die Aufgabe von Gewerkschaften. Daf&#252;r zahlen die Mitglieder ihre Beitr&#228;ge. Aber im Fall der jetzt ausgehandelten <a href="http://www.medienhandbuch.de/news/gemeinsame-verguetungsregeln-fuer-freie-zeitungsjournalisten-vereinbart-33047.html">Verg&#252;tungsregeln</a> f&#252;r freie Tageszeitungs-Journalisten ist die Verbesserung leider nur eine Zementierung l&#228;ngst unhaltbarer Zust&#228;nde. <a href="http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Tipps_und_Infos_fuer_Freie_NEU/Gem-Verg&#252;tungsregeln-endg.pdf">Die Verg&#252;tungsregelung</a> ist Augenwischerei.</p>
<p>Denn all die Amateure, die heute nebenberuflich, als Hobby, als Taschengeldaufbesserung oder aus Idealismus f&#252;r 10 oder 15 Cent pro Zeile &#252;ber Parteiversammlungen und Sch&#252;tzenvereinsfeste berichten, haben von der neuen Verg&#252;tungsregelung nichts. All die Hausfrauen, Sch&#252;ler, Rentner, Pension&#228;re, Zahnarztgattinnen und B&#252;rgerreporter, deren Zeilengeld durch die neuen Verg&#252;tungsregeln f&#246;rmlich „explodiert“ w&#228;re (von 15 auf 50 Cent!), sind &#252;berhaupt nicht betroffen. <strong>Die neuen Verg&#252;tungsregeln gelten allein f&#252;r hauptberuflich t&#228;tige freie Journalisten. </strong></p>
<p><strong>Und solche kann es nach menschlichem Ermessen gar nicht geben!</strong></p>
<p>Warum nicht? Nun, hauptberuflich freie Tageszeitungs-Journalisten sind nach Auffassung der Verhandlungspartner Menschen, die von maximal 1000 bis 1500 Euro brutto im Monat leben. Mehr ist mit den vereinbarten Honorars&#228;tzen, wenn man seine journalistische Arbeit ernst nimmt, kaum zu erreichen.</p>
<p>Wer als freier Journalist z.B. eine 200-Druckzeilen-Reportage f&#252;r eine gr&#246;&#223;ere Tageszeitung schreibt (Auflage 180.000 Exemplare), bekommt daf&#252;r ab 1. Februar 2010 (und vermutlich auch in den folgenden f&#252;nf bis zehn Jahren) „angemessene“ 240 Euro.</p>
<p><strong>H&#228;tte statt des Begriffs „angemessen“ der Begriff „Mindestlohn“ in den Verg&#252;tungsregeln gestanden, w&#228;re gegen eine Festlegung gewisser Untergrenzen nichts einzuwenden gewesen. Aber „angemessen“ hei&#223;t eben „genau richtig“, „gerecht“, „anst&#228;ndig“. Und „anst&#228;ndig“ sind Mindestl&#246;hne in der Regel nicht, sie markieren nur die Trennlinie zwischen Geringsch&#228;tzung und Missachtung.</strong></p>
<p>240 Euro berechnet inzwischen jeder durchschnittliche Handwerker f&#252;r f&#252;nf Stunden Arbeitszeit. Eine Reportage aber (also eine, die sich aufgrund ihrer Merkmale auch Reportage nennen darf) kostet mit Vorbereitung, An- und Abreise, Vor-Ort-Recherche, Schreiben und Pr&#252;fen mindestens drei, vier Tage Arbeit. Ein freiberuflicher Journalist k&#246;nnte im Monat &#8211; wenn’s hoch kommt &#8211; vier bis f&#252;nf solcher Reportagen schaffen. Wenn er recherchiert und schreibt wie ein Roboter. Und wenn er den Aufwand (zum Schaden der Leser) so gering wie m&#246;glich h&#228;lt.</p>
<p>Ein hauptberuflich freier Tageszeitungsjournalist ist also in der Bundesrepublik Deutschland verg&#252;tungsm&#228;&#223;ig nicht vorgesehen. Er ist sozusagen „unangemessen“. Denn er arbeitet entweder nicht frei oder nicht hauptberuflich oder nicht bei Tageszeitungen oder nicht als Journalist. Alle vier Merkmale gleichzeitig sind heute ungef&#228;hr so h&#228;ufig wie ein vierbl&#228;ttriges Kleeblatt.</p>
<p>Holla, k&#246;nnten die Verleger und Gewerkschaftsvertreter nun einwenden: ein freier Tageszeitungsjournalist kann in Zukunft gutes Geld verdienen &#8211; wenn er die Leitartikel der Zeitung schreibt! Ein Leitartikel in der L&#228;nge von 100 Druckzeilen bringt bei der oben genannten Tageszeitung laut Verg&#252;tungsregeln 150 Euro. 20 Leitartikel im Monat bringen 3000 Euro. Da kann man nicht meckern! Aber die Zahl der freien Journalisten, die in deutschen Tageszeitungen Leitartikel schreiben, d&#252;rfte gegen Null tendieren.</p>
<p>Bezahlt wird den Freien auch nicht das, was die Redaktionen bei ihnen bestellen, bezahlt wird nur das, was die Zeitungen drucken. Bestellt ein Blatt z.B. 200 Zeilen, und der zust&#228;ndige Redakteur k&#252;rzt den Beitrag aus Platzgr&#252;nden um die H&#228;lfte, gibt’s auch nur die H&#228;lfte des Honorars. Aber solche Gepflogenheiten kennen wir ja alle: Wenn wir im Lokal zwei Paar Wei&#223;w&#252;rste bestellen und lassen ein Paar unverzehrt liegen, verlangt der Wirt auch nur die H&#228;lfte des Preises!</p>
<p>Es kommt noch besser: M&#246;chte der Wirt die Wei&#223;w&#252;rste, die wir verzehrt haben, an Ort und Stelle honoriert sehen, dann sagen wir ihm einfach, die neuen Verg&#252;tungsregeln f&#252;r Gastwirte w&#252;rden festlegen, dass er sich bis zum Ende des n&#228;chsten Monats gedulden m&#252;sse. Da wird der Wirt herzergreifend lachen und uns eine Tube Senf in den Nacken dr&#252;cken. Einem freien Journalisten aber bleibt das Lachen im Halse stecken. Druckt die Zeitung seinen Beitrag n&#228;mlich am 3. Februar, muss sie ihn erst am 31. M&#228;rz bezahlen. Und bleibt der bestellte und gelieferte Beitrag &#8211; aus Gr&#252;nden, die der freie Journalist nicht zu verantworten hat &#8211; ungedruckt, kann der Verlag mit der Bezahlung drei Monate warten. In jeder anderen Branche w&#252;rde da l&#228;ngst ein Mahnverfahren laufen.</p>
<p>In die neuen Verg&#252;tungstabellen haben die Verhandlungsf&#252;hrer die Online-Verwertung &#252;brigens gleich mit eingepreist. Sie ist sozusagen im Kaufpreis f&#252;r den Artikel enthalten. Denn <strong>das Internet scheint den Vertragsparteien im Jahr 2010 noch ein wenig zu frisch und zu unbedeutend zu sein, als dass man es schon eigens ber&#252;cksichtigen m&#252;sste.</strong></p>
<p>Als der Deutsche Journalistenverband vor sieben Jahren einen ersten <a href="http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Arbeitsfelder/Arbeitsfelder_Freie/Verguetungsordnung/verguetungtageszeitungen.pdf">Entwurf</a> f&#252;r gemeinsame Verg&#252;tungsregeln vorlegte, war das anders. Da gab es eine eigene (wenn auch schlechte) Online-Verg&#252;tung, und selbst die geforderten Zeilenhonorare lagen um zehn bis 20 Prozent &#252;ber den als „angemessen“ pr&#228;sentierten Verg&#252;tungss&#228;tzen von 2010.</p>
<p>So bleibt als Fazit: Wenn die einen (die Festangestellten) 30 Jahre lang jedes Jahr durchschnittlich 3 Prozent mehr bekommen und die anderen 30 Jahre lang nichts oder maximal 0,1 Prozent, dann ist eine kleine Verbesserung nach sieben mageren Verhandlungs-Jahren leider eine Zementierung der Verschlechterung. <strong>Freie hauptberufliche Journalisten brauchen heute mehr als nur minimale Zugest&#228;ndnisse bei den Zeilen-Honoraren, sie brauchen ganz andere Honorare – solche, die sich an freien Berufen und Dienstleistungen orientieren und signifikant &#252;ber den Hartz-IV-S&#228;tzen liegen.</strong></p>
<p>Andernfalls m&#252;sste man sagen: H&#246;rt auf, &#252;ber Journalismus zu reden! Legt die Beine hoch und schaut fern!
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		<title>Die Entsorgung der Qualit&#228;t: Die Medienkrise und die Ausbeutung der freien Journalisten</title>
		<link>http://carta.info/17798/die-entsorgung-der-qualitaet-die-medienkrise-und-die-ausbeutung-der-freien-journalisten/</link>
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		<pubDate>Sun, 08 Nov 2009 18:00:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Leisegang</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Medienkrise versch&#228;rft die Arbeitsbedingungen der freien Journalisten und l&#228;sst den Unterschied zwischen unabh&#228;ngiger Information und PR weiter schwinden. Damit verliert der Journalismus weiter an Glaubw&#252;rdigkeit und begibt sich in den freien Fall.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/110fc6865d0047638040387d48cb43bb" alt="" width="1" height="1" />Die Printmedien befinden sich in einer schweren Krise. Eine Strategie, die ihr &#246;konomisches &#220;berleben sichert, haben die meisten Verlage noch nicht gefunden. Stattdessen herrscht in den meisten Redaktionsh&#228;usern strikter Sparzwang. Unter dem steigenden Marktdruck werden tiefgehende interne Umstrukturierungen vorgenommen: ganze Ressorts werden eingestellt, Redaktionen zu sogenannten News-Rooms zusammengelegt und Zeilenhonorare &#252;ber die Schmerzgrenze hinaus gek&#252;rzt.</p>
<p>Diese Entwicklung spitzt sich in der derzeitigen Wirtschaftskrise zus&#228;tzlich zu. Im Fr&#252;hjahr hat zum Beispiel die WAZ-Gruppe bei ihren vier NRW-Titeln 300 der knapp 900 Redaktionsstellen gestrichen. Im Gegenzug erhielt deren Online-Portal „Der Westen“ gerade einmal 20 neue Mitarbeiter.</p>
<p>Auch die S&#252;ddeutsche Zeitung, auflagenst&#228;rkste &#252;berregionale Tageszeitung dieser Republik, plant bis Ende kommenden Jahres 60 Stellen in Verlag und Redaktion streichen, um so 10 Millionen Euro einzusparen. Es wird gemunkelt, diese Summe werde f&#252;r die Bankverbindlichkeiten der S&#252;dwestdeutschen Medienholding (SWMH) ben&#246;tigt, die vor zwei Jahren die Mehrheit am Verlag der SZ f&#252;r insgesamt 700 Millionen Euro aufkaufte.</p>
<p>Selbst die verhei&#223;ungsvolle Online-Welt muss gegenw&#228;rtig Federn lassen. Am Freitag entschied der Verlag M. DuMont Schauberg, die Netzeitung <a href="http://carta.info/17791/netzeitung/">einzustellen</a> und s&#228;mtlichen Mitarbeitern betriebsbedingt zu k&#252;ndigen. Das Schicksal ihres Automagazins „Autogazette.de“ war da bereits besiegelt – drei Redakteuren ist vor wenigen Tagen gek&#252;ndigt worden. Die Erstellung der Autobeilage der Berliner Zeitung, bislang Aufgabe der „Netzeitung“, liegt fortan in den H&#228;nden der Full-Service-Agentur „Raufeld Medien“. Sie verf&#252;gt <a href="http://www.raufeld.de/cms/index.php?id=9">nach eigenen Angaben</a> „&#252;ber ein Netzwerk von mehr als 100 freien Autoren“.</p>
<p>Einsparungen, Entlassungen und Outsourcing: Die tiefen Einschnitte in den Verlagsh&#228;usern versch&#228;rfen vor allem die Arbeitsbedingungen einer zugleich wachsenden Berufsgruppe, die der freien Journalisten. Allein in den vergangenen zehn Jahren d&#252;rfte sich ihre Zahl, so sch&#228;tzt der Deutsche Journalistenverband (DJV), auf etwa 25.000 verdoppelt haben.</p>
<p>Freie Journalisten verf&#252;gen &#252;ber kein geregeltes Einkommen und erhalten ihre Honorare bemessen an den gedruckten Zeilen. Der Zeitaufwand, um f&#252;r eine gute Story zu recherchieren, wird nicht ber&#252;cksichtigt. Laut einer Studie (<a href="http://www.dfjv.de/fileadmin/user_upload/pdf/DFJV_Studie_Freie_Journalisten.pdf">PDF</a>) des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes verdient ein freier Zeitungsjournalist, zumeist m&#228;nnlich und im Mittel 47 Jahre alt, monatlich im Durchschnitt knapp 2500 Euro brutto. Aufgrund der erdr&#252;ckenden Marktkonkurrenz sind die Freien h&#228;ufig gezwungen, Knebelvertr&#228;ge anzunehmen, mit denen sie s&#228;mtliche Rechte an ihren Texten an die Verlage abtreten. Eine zus&#228;tzliche Verwertung ihrer eigenen Beitr&#228;ge ist ihnen damit nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p>Das Gehaltsgef&#228;lle ist gro&#223; und knapp ein Drittel der freien Journalisten verdient gerade einmal bis zu 1000 Euro. Viele suchen daher ein zweites Standbein: So &#252;bt einer Studie der LMU M&#252;nchen (<a href="http://www.dfjv.de/fileadmin/user_upload/pdf/DFJV_Studie_Arbeitsmarkt_fuer_Journalisten.pdf">PDF</a>) zufolge jeder zweite freie Journalist neben seiner T&#228;tigkeit als Autor eine Nebent&#228;tigkeit &#8211; zumeist im Bereich &#8220;PR/Werbung&#8221; &#8211; aus.</p>
<p>Schlie&#223;lich wird sich ein „Freier“ gut &#252;berlegen, ob er f&#252;r wenige hundert Euro wochenlang einer aufw&#228;ndig recherchierten Story nachgeht, wenn Unternehmen und Lobbyorganisationen PR-Texte in Auftrag geben und diese Leistungen auch noch besser bezahlen.</p>
<p>So hat die neoliberale Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft k&#252;rzlich drei Journalisten f&#252;r das Projekt „Deutschland 24/30“ <a href="http://carta.info/12327/insm-deutschlandreise/">angeheuert</a>, die „die „der sozialen Marktwirtschaft gegen&#252;ber positiv eingestellt und einem unternehmernahen Auftraggeber gegen&#252;ber aufgeschlossen sind.“ Sie sollten der Frage nachgehen, was aus der „guten alten Sozialen Marktwirtschaft“ geworden sei. Die Reportage d&#252;rfte am Ende im Sinne der Auftraggeber gewesen sein: Schlie&#223;lich bei&#223;t niemand die Hand, die einen f&#252;ttert.</p>
<p>Wenn die Meinungen von Journalisten, und damit die „vierte Gewalt“ als solche, infolge der Ausbeutung an den Meistbietenden verschleudert werden kann, nehmen fraglos nicht nur die unmoralischen Angebote der Lobbyorganisationen weiter zu – der Unterschied zwischen unabh&#228;ngigen Informationen und interessengeleiteter PR droht am Ende g&#228;nzlich zu verschwinden.</p>
<p>Der Wettlauf nach unten verwandelt sich zudem in den freien Fall: Wenn billiges Infotainment und PR zunehmend kritischen Journalismus aus den Spalten verdr&#228;ngen, ist die Glaubw&#252;rdigkeit der redaktionellen Berichterstattung selbst in Gefahr. Die Leser werden weiter abwandern und im Internet Alternativen suchen, die Anzeigenkunden werden ihnen folgen.</p>
<p>Der Ausweg aus dieser mehrdimensionalen Medienkrise indes ist denkbar einfach: Es ist ein Irrtum anzunehmen, journalistische Qualit&#228;t gebe es zum Nulltarif. L&#228;ngst hat die Diskussion &#252;ber die Zukunft des Journalismus sowie unterschiedliche Erl&#246;smodelle, von Micro-Payments bis hin zur Kulturflatrate, an Fahrt gewonnen. Allein auf diese Weise k&#246;nnen Verlage aus dem Teufelskreis ausbrechen, investigative Recherchen gef&#246;rdert und nicht zuletzt auch die Ausbeutung der freien Journalisten gestoppt werden.
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