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	<title>CARTA &#187; EU-Kommission</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Kommunikative Grundversorgung: Sicherung der Netzneutralit&#228;t durch Must-Carry-Regeln</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 11:57:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Bernd Holznagel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit den Breitbandnetzen der n&#228;chsten Generation steht die Netzneutralit&#228;t und damit die diskriminierungsfreie Online-Kommunikation zur Disposition. Der Ansatz der "Must-Carry-Regeln" kann die kommunikative Grundversorgung sichern - ohne die Priorisierung von Traffic an anderen Stellen auszuschlie&#223;en.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/c082c132ee37420792f8515d34da4d2a" alt="" width="1" height="1" />Das neutrale Netz empfinden die Internetzugangsanbieter zunehmend als Last: „Die Suchmaschinen nutzen unser Netz, ohne dass sie irgendetwas daf&#252;r bezahlen. Das ist sch&#246;n f&#252;r sie, aber schlecht f&#252;r uns. Es ist auch evident, dass dies nicht so weitergehen kann“, <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzneutralitaet-Telefonica-bittet-Google-Co-zur-Kasse-924536.html">erkl&#228;rte</a> beispielsweise Telefónica-Pr&#228;sident César Alierta (<a href="http://www.cotizalia.com/fotos/economia/2009041285alierta.jpg">Foto</a>) k&#252;rzlich. Auch die Deutsche Telekom <a href="http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,684172,00.html">denkt</a> &#246;ffentlich dar&#252;ber nach, die Durchleitung von datenintensiven Online-Diensten, namentlich von Google/YouTube, gesondert abzurechnen.</p>
<p>Vielen Telekommunikationsgesellschaften sind die Margen im Breitband-Gesch&#228;ft inzwischen zu gering. Zur Absicherung der Investitionen f&#252;r Breitbandnetzausbau fordern sie mehr Gestaltungsspielraum bei Internet-Preismodellen. Sie wollen st&#228;rker bestimmen, wer ihre Netze nutzt und zu welchen Konditionen. Die Telekommunikationsunternehmen stellen damit nichts weniger als das bislang zentrale Paradigma der Netzneutralit&#228;t in Frage.</p>
<p>Im Internet ist es nicht &#252;blich, einzelne Dienste zu diskriminieren oder eine Preisdifferenzierung nach Dienstqualit&#228;ten vorzunehmen. W&#252;rden diese Forderungen Realit&#228;t, k&#246;nnte beispielsweise f&#252;r eine besonders hochwertige &#220;bertragung von YouTube-Videos eine Extrageb&#252;hr erhoben werden. Die Telekommunikationsunternehmen erhielten dann erstmals die M&#246;glichkeit, an den Gewinnen der Suchmaschinen- und Web 2.0-Anbieter zu partizipieren. Bereits im Jahre 2005 forderte der fr&#252;here AT&amp;T-Chef Ed Whitacre, neben den Verbrauchern verst&#228;rkt auch die „Googles“ f&#252;r den Gebrauch ihrer Leitungen zur Kasse zu bitten. Denn sie k&#228;men nur zu einem geringen Prozentsatz f&#252;r die Kosten des von ihnen verursachten Breitbandverkehrs auf.</p>
<p>Die Internet-Community reagiert heftig auf diese Forderungen der Telekommunikationswirtschaft. Die Ungleichbehandlung von Diensten und die Einf&#252;hrung eines zus&#228;tzlichen „Wegezolls“ f&#252;r den Datenverkehr wird von ihnen als Sieg des <em>Big Business</em> gegen&#252;ber einem freien Kommunikationsprozess verstanden. Aber auch die Internetwirtschaft pl&#228;diert f&#252;r den Erhalt des Status quo und die Offenheit des Internets. Sie sieht hierin eine Voraussetzung daf&#252;r, dass das Internet auch in Zukunft als ein kraftvoller Motor f&#252;r Kreativit&#228;t, Innovation und Wachstum fungieren kann. Sei die Netzneutralit&#228;t nicht gesichert, k&#246;nnten neue Angebote nicht darauf aufbauen, ohne weiteres jedem Nutzer ungehindert zur Verf&#252;gung zu stehen. Vielmehr m&#252;ssten neue Anbieter bef&#252;rchten, von den etablierten Netzbetreibern „ausge­­­bremst“ zu werden.</p>
<p>Es kann daher nicht verwundern, dass es derzeit eine intensive Debatte um das F&#252;r und Wider der Netzneutralit&#228;t und die zutreffenden regulatorischen Ma&#223;nahmen gibt. Reicht hier die Aufkl&#228;rung der Verbraucher aus oder bedarf es weitergehender Ma&#223;nahmen? Die Debatte ist von den USA ausgegangen und zwischenzeitlich auch zu uns nach Europa her&#252;bergeschwappt. Selbst im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wird das Thema „Netzneutralit&#228;t“ als ein wichtiges Regulierungsfeld eingestuft. Der Streit hat gro&#223;e mediale Aufmerksamkeit erlangt. Schlie&#223;lich geht es um die Existenz des Internets, wie wir es heute kennen.</p>
<p>Bevor die Reaktionen dieser Debatte in den USA und Europa dargestellt werden, gilt es zun&#228;chst den Begriff der Netzneutralit&#228;t zu bestimmen: Netzneutralit&#228;t ist eine Bezeichnung f&#252;r die neutrale Daten&#252;bermittlung im Internet. Das Internet transportiert Daten „unwissend“ in Paketen. Nach dem <em>best effort</em>-Prinzip werden alle Datenpakete gleichbehandelt. Das Internet ist damit dienste- und applikationenneutral. Die Transportgeschwindigkeit der Pakete wird allein durch die verf&#252;gbare Bandbreite bestimmt. Eine Steuerung dieser Pakete in dem Sinne, dass sie priorisiert, verlangsamt oder gestoppt werden k&#246;nnten, ist nicht m&#246;glich.</p>
<p><strong>Die 4+2 Prinzipien der Netzneutralit&#228;t</strong></p>
<p>Die amerikanische Telekommunikationsaufsicht FCC hat in ihren Entscheidungen vier Grunds&#228;tze der Netzneutralit&#228;t herausgearbeitet. Hiernach sind die Verbraucher berechtigt:</p>
<ol>
<li> je nach ihrer Wahl Zugang zu legalen Internetinhalten zu erhalten,</li>
<li> alle Dienste und Applikationen ihrer Wahl zu nutzen, wobei sie jedoch den Bed&#252;rfnissen der Strafverfolgung Rechnung tragen m&#252;ssen,</li>
<li> alle legalen Endger&#228;te ihrer Wahl an das Netz anzuschlie&#223;en und zu nutzen, soweit es nicht das Netzwerk sch&#228;digt,</li>
<li> Netze-, Dienste-, Service- und Internetanbieter in einem Wettbewerbsverh&#228;ltnis vorzufinden.</li>
</ol>
<p>Die Diskussion um Netzneutralit&#228;t hat im September diesen Jahres erneut an Fahrt gewonnen. Der neue FCC-Chairman Genachowski hat in <a href="http://openinternet.gov/read-speech.html">einer Rede</a> angek&#252;ndigt, die Netzneu­tralit&#228;t weiter zu st&#228;rken und zwei weitere Prinzipien vorgestellt. Sie sollen Teil der Rechtsvorschriften der FCC (sogenannte Rules) werden.</p>
<p>Als <strong>f&#252;nftes Prinzip</strong> soll es Breitbandanbietern verboten sein, bestimmte Internetdienste und -anwendungen zu diskriminieren. Sie d&#252;rfen den legalen Internetverkehr weder blockieren noch verlangsamen. Auch ist es ihnen andersherum untersagt, bestimmte Dienste und Anwendungen gegen&#252;ber ihren Nutzern zu bevorzugen und ihnen auf diese Weise Vorteile zu verschaffen.</p>
<p>Drei Ausnahmen sollen von diesem Grundsatz gestattet sein. Zun&#228;chst soll es m&#246;glich sein, bei &#220;berlastungen des Netzes besonders intensive Nutzer daran zu hindern, ihre Interessen zu Lasten der anderen Nutzer durchzusetzen. Auch kann die Einhaltung des Grundsatzes durchbrochen werden, wenn dies erforderlich ist, um ein sicheres, mit legalen Inhalten versehenes oder spam-freies Internet zu gew&#228;hrleisten. Des Weiteren erkennt die FCC an, dass es aus Gr&#252;nden des Netzausbaus von Vorteil sein kann, wenn die Betreiber ihre Netze nach Quality of Service-Gesichtspunkten betreiben. Dass die M&#246;glichkeit der Dienstedifferenzierung in einem Spannungsverh&#228;ltnis zum Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit steht, ist evident. Darauf wird zur&#252;ckzukommen sein.</p>
<p>Das <strong>sechste Prinzip</strong> ist das der Transparenz. Breitbandf&#228;hige Internetanbieter sind verpflichtet, ihre Netzwerkmanagement-Praktiken &#246;ffentlich darzulegen. Das Besondere am Internet sei, dass die Standards in einem offenen Prozess entstehen. Auch die Verwaltung der IP-Nummern und Domain-Namen erfolge durch die Selbstverwaltung der Internet-Community. Demgegen&#252;ber spiele sich das Netzwerkmanagement der Breitbandanbieter oft im Verborgenen ab. Gr&#246;&#223;ere Transparenz solle den Verbrauchern das Vertrauen geben, dass sie auch sicher sein k&#246;nnen, den Dienst zu erhalten, f&#252;r den sie bezahlen. Auch f&#252;r den Gesetzgeber werde es so leichter, die Einhaltung der Netzneutralit&#228;tsgrunds&#228;tze zu &#252;berpr&#252;fen. Die FCC betont, dass diese Prinzipien zur Netzneutralit&#228;t f&#252;r alle Plattformen gelten sollen, also auch f&#252;r das mobile Internet oder die Breitbandverbindung &#252;ber Satellit. Sie sind damit technologieneutral abgefasst.</p>
<p>Als Begr&#252;ndung f&#252;r diesen Vorsto&#223; in Sachen Pro-Netzneutralit&#228;t f&#252;hrt die FCC ver&#228;nderte Marktgegebenheiten an. Sie gehe davon aus, dass die sprunghafte Verbreitung von Breitbanddiensten die Konflikte um Netzneutralit&#228;t weiter zuspitzen werden und dass dieses Ph&#228;nomen politischer Antworten bed&#252;rfe. Aus Sicht der Wettbewerbspolitik habe sich in den letzten Jahren die Zahl der Breitbandanbieter deutlich reduziert. Dies f&#252;hre dazu, dass diskriminierende Ma&#223;nahmen zu Lasten von Wettbewerbern zun&#228;hmen. Zweitens seien Breitbandanbieter meist die „alten“ Telekommunikations- und Kabelnetzanbieter. Diese w&#252;rden aber zunehmend in Wettbewerb mit den Musik- und Videodiensten der Internetanbieter treten. Sie h&#228;tten gro&#223;e Anreize, ihre Einkommen zu Lasten der Internetwirtschaft zu erweitern. Drittens nehme der Breitbandbedarf rasant zu.</p>
<p><strong>Europ&#228;ischen Kommission: Verbrauchersouver&#228;nit&#228;t und Produktdifferenzierung</strong></p>
<p>In Europa wird die Regulierung elektronischer Kommunikation &#252;berwiegend von der Europ&#228;ischen Kommission gepr&#228;gt. Sie betrachtet die amerikanische Diskussion um Netzneutralit&#228;t mit Zur&#252;ckhaltung. Dies liegt auch daran, dass die europ&#228;ische Regulierung einen anderen Ansatz als die FCC verfolgt. So k&#246;nnen die Regulierungsbeh&#246;rden gegen Diskriminierungen aufgrund des Telekommunikations- oder Kartellrechts vorgehen, jedenfalls soweit sie von marktbeherrschenden Unternehmen ausgehen. Geht es gar um die Blockade von politisch unerw&#252;nschten Inhalten, wird dies durch das Verfassungsrecht gesch&#252;tzt. In der Bundesrepublik sind auch allgemeine Gesch&#228;ftsbedingungen im Lichte der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auszulegen. Grobe Verst&#246;&#223;e k&#246;nnen daher zur Nichtigkeit vertraglich vereinbarter Klauseln f&#252;hren. Zudem d&#252;rfte von Belang sein, dass die gro&#223;en Suchmaschinen- und Internetunternehmen vorwiegend aus den USA stammen. Hierzulande d&#252;rfte der Druck dieser Lobbygruppen weniger stark ausgepr&#228;gt sein. Sie waren in den letzten Jahren der Motor f&#252;r eine strikte Regelung in Sachen Pro-Netzneutralit&#228;t.</p>
<p>Jedoch hat vor allem die Internet-Community auch in den EU-Mitgliedstaaten eine regulatorische Sicherung der Netzneutralit&#228;t gefordert. Anlass f&#252;r diese Initiativen waren – wie auch zuvor in den USA – Gesch&#228;ftspraktiken der Breitbandanbieter, die als unfair empfunden wurden. In der Bundesrepublik ist zum Beispiel die Blockade von Voice-over-IP durch die Mobilfunker auf heftige Kritik gesto&#223;en. Bei T-Mobile konnte die Skype-Software bis vor kurzen nicht auf dem Apple-Handy iPhone genutzt werden. Verbrauchersch&#252;tzer mahnten an, dass der Internetzugang bereits durch eine Datenflatrate bezahlt worden sei. Dass die Blockaden von Internetdiensten dazu eingesetzt werden, gew&#252;nschte Extrageb&#252;hren einzufordern, zeigen j&#252;ngste Gesch&#228;ftspraktiken im Mobilfunkmarkt. So wird zunehmend die M&#246;glichkeit einger&#228;umt, eine VoIP-Option zum Preis von monatlich 9,95 Euro zu buchen. F&#252;r diejenigen, die bisher eine Datenflatrate hatten, l&#228;uft dies auf eine nachtr&#228;gliche Preiserh&#246;hung heraus.</p>
<p>Der Regulierungsanstaz der EU-Kommission ist hingegen von einer Position Pro-Dienste-Differenzierung gepr&#228;gt. Die Kommission betrachtet eine Priorisierung von Diensten und Produktdifferenzierungen „generell als vorteilhaft“ f&#252;r den Markt, solange die Verbraucher die M&#246;glichkeit haben, zwischen verschiedenen Zugangswegen und verschiedenen Diensten auszuw&#228;hlen. Eine Grenze sei erst dann erreicht, wenn marktbeherrschende Anbieter ihre Stellung in einer Weise ausnutzten, dass diese Wahlfreiheit beeintr&#228;chtigt werde.</p>
<p>In ihrem neuen Rechtsrahmen f&#252;r elektronische Kommunikation setzt die Kommission daher in erster Linie auf Transparenz, um Belange der Verbraucher zu sch&#252;tzen. Um eine Verschlechterung der Dienste und eine Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern, kann die Kommission „Mindestanforderungen an die Dienstqualit&#228;t“ formulieren. Diese M&#246;glichkeit darf jedoch nicht missverstanden werden. Sie enth&#228;lt, anders als dies eine Reihe von Kommentatoren ge&#228;u&#223;ert haben, keine Ma&#223;nahme zur Sicherung von Netzneutralit&#228;t und schon gar kein Diskriminierungsverbot, wie es die FCC k&#252;rzlich entwickelt hat. Es soll lediglich ein gewisser Qualit&#228;tsstandard eines Dienstes gew&#228;hrleistet werden.</p>
<p>Die bis Anfang 2010 f&#252;r den Telekommunikationsbereich verantwortliche Kommissarin Reding hat zu erkennen gegeben, dass sie diese Vorschl&#228;ge auch f&#252;r ausreichend h&#228;lt, um ein hinreichendes Ma&#223; an Netzneutralit&#228;t zu sichern. Sie hat angek&#252;ndigt, dass sie auf dieser Basis gegen die Sperrung von VoIP im Mobilfunk vorzugehen gedenkt.</p>
<p><strong>Breitbandnetze der n&#228;chsten Generation: Steigende Relevanz von Netzneutralit&#228;t</strong></p>
<p>Die Europ&#228;ische Kommission sollte sich dazu entschlie&#223;en, sch&#228;rfere Vorkehrungen f&#252;r die Sicherung der Netzneutralit&#228;t zu treffen. Zwar sind bisher Verst&#246;&#223;e gegen die Netzneutralit&#228;t in nur wenigen F&#228;llen in Europa dokumentiert. Jedoch wird sich das Gef&#228;hrdungspotential f&#252;r Beschr&#228;nkungen der Offenheit des Internets durch neue Breitbandgenerationen (Next Generation Networks, NGN) deutlich erh&#246;hen.</p>
<p>Bei den NGN ist es zunehmend m&#246;glich, dass die Netzknotenpunkte (Router) die transportierten Informationspakete einer Transportklasse zuordnen. Der Datenverkehr kann dann zum Beispiel je nach Art des Dienstes, Netzbelastung, ben&#246;tigter Bandbreite oder m&#246;glicher Konkurrenz f&#252;r die eigenen Angebote priorisiert und gesondert abgerechnet werden. Zudem wird es m&#246;glich, Pakete zu verlangsamen oder im Transport zu blockieren. Die eigenen IP-TV-Angebote lassen sich damit &#252;ber Datenstr&#246;me mit hoher Priorit&#228;t vom restlichen Internetverkehr separieren und &#252;ber die Leitungen zum Endkunden verbreiten.</p>
<p>Damit entsteht die Gef&#228;hrdungslage, vor der die Internet-Community immer gewarnt hat. Datenpakete lassen sich nahezu beliebig sperren oder verlangsamen. Die Offenheit des Kommunikationsprozesses ist nicht mehr, wie es bisher im Internet der Fall war, – quasi automatisch – durch die Architektur des Netzes garantiert. Es muss nun politisch entschieden werden, ob und vor allem mit welchen regulatorischen Mitteln das Prinzip der Netzneutralit&#228;t zuk&#252;nftig gesichert werden soll.</p>
<p><strong>Internet: Kommunikative Grundversorgung</strong></p>
<p>Im Lichte dieser neuen Gef&#228;hrdungslage sprechen f&#252;r solche Ma&#223;nahmen die bereits erw&#228;hnten Belange der F&#246;rderung von Innovationen und neuen Gesch&#228;ftsmodellen im Internet. Andererseits sind auch die Eigentumsrechte der Netzbetreiber (Art. 14 GG) zu ber&#252;cksichtigen. Sie d&#252;rfen im Grundsatz allein dar&#252;ber befinden, was mit ihren Netzen geschieht und was nicht. Nur wenn hinreichende &#246;konomische Anreize verf&#252;gbar sind, werden sie auch die notwendigen Netzinvestitionen vornehmen.</p>
<p>Es ist nicht Aufgabe von Juristen, die Wohlfahrtseffekte der einen oder anderen Interessenabw&#228;gung zu ermitteln. Sie haben sich in ihren Abw&#228;gungen vielmehr von den Wertentscheidungen der Verfassung leiten zu lassen. Und hier ist zu ber&#252;cksichtigen, dass das Internet heute zur kommunikativen Grundversorgung (Art. 5, 87 f. GG) der Bev&#246;lkerung geh&#246;rt: Mit dem Internet ist ein historisch einmaliger Kommunikationsraum entstanden. Der B&#252;rger kann sich aus einer bisher nicht gekannten Vielzahl von Quellen informieren.</p>
<p>Der Gesetzgeber ist daher schon von Verfassungs wegen aufgerufen, Gef&#228;hrdungen f&#252;r eine freie und offene Internetkommunikation entgegenzutreten.</p>
<p>Rechtlich k&#246;nnte man diese Zielsetzung umsetzen, indem man die f&#252;r die kommunikative Grundversorgung erforderlichen Internetdienste in den <em>Must-Carry-Bereich</em> aufnimmt. Must-Carry-Regeln werden genutzt, um sicherzustellen, dass die f&#252;r die &#214;ffentlichkeit notwendigen Dienste von den Netzbetreibern verbreitet werden. Das Konzept ist zun&#228;chst auf der nationalen Ebene zugunsten der Programme &#246;ffentlich-rechtlicher H&#246;rfunk- und Fernsehanbieter zur Anwendung gekommen. Ein Regulierer &#252;berwacht die Einhaltung. <strong>Beim Must-Carry-Ansatz w&#252;rde die verf&#252;gbare Netz-Kapazit&#228;t in einer Weise aufgeteilt, dass ein funktionsf&#228;higes Internet gew&#228;hrleistet ist.</strong></p>
<p>Ausnahmen von diesem Grundsatz d&#252;rfen nur zugelassen werden, wenn dies aus Gr&#252;nden der Verfolgung illegaler Inhalte, der zeitweiligen Netz&#252;berlastung oder der Netzintegrit&#228;t erforderlich ist. Hingegen reichen Transparenzregeln, wie sie die Europ&#228;ische Kommission vorschl&#228;gt, nicht aus, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Sie setzen voraus, dass es eine hinreichende Zahl von Anbietern gibt, die den Verbrauchern Dienste offerieren, ohne den Zugang zu rechtm&#228;&#223;igen Inhalten zu beschr&#228;nken. Hiervon kann aber nicht ausgegangen werden. Eher ist es wahrscheinlich, dass eine beachtliche Zahl der Anbieter konkurrierende Dienste diskriminieren werden. Einmal getroffene Vertragsabreden sind im Telekommunikationsbereich, wie die langen Laufzeiten zeigen, im &#220;brigen nicht schnell wieder zu revidieren. Die kommunikative Grundversorgung ist aber ein hohes Schutzgut. Der Gesetzgeber ist daher befugt, schon bei einem geringen Gef&#228;hrdungspotenzial zu handeln.</p>
<p>Soweit die Bereitstellung der Internetdienste gew&#228;hrleistet ist, kann eine Priorisierung des Datenverkehrs vorgenommen werden. Es ist dann die Aufgabe des Netzbetreibers und des Diensteanbieters, die hierf&#252;r erforderlichen Konditionen auszuhandeln. Schon jetzt wird in sogenannten Service-Level-Agreements festgelegt, zu welchem Preis beispielsweise hochwertige Videodienste verbreitet werden k&#246;nnen. Die Telekommunikationsanbieter k&#246;nnen f&#252;r diesen Bereich die Extrageb&#252;hren erwirtschaften, die sie ben&#246;tigen, um den Netzausbau voranzutreiben. Kommt es zu keiner Vereinbarung oder ist unfaires Verhalten festzustellen, k&#246;nnten die Regulierer als Schiedsrichter fungieren.</p>
<p>Dies bedeutet nicht, dass die Next Generation Networks g&#228;nzlich ohne Spielregeln w&#228;ren. Die erw&#228;hnten Instrumente wie die Missbrauchskontrolle, die neuen Transparenzvorgaben der Europ&#228;ischen Kommission und auch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit werden das ihre leisten, um Diskriminierungen des Datenverkehrs zu begrenzen. Der hier vorgeschlagene Regelungsansatz gibt hinreichend Raum f&#252;r eine Differenzierung nach Quality of Service-Gesichtspunkten und schafft die n&#246;tigen Anreize f&#252;r Netzinvestitionen, ohne die Errungenschaften eines offenen und freien Internets in Frage zu stellen.</p>
<p><em>Prof. Dr. Bernd Holznagel ist Direktor des Instituts f&#252;r Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universit&#228;t M&#252;nster. Der vorliegende Text ist eine im Wesentlichen gek&#252;rzte Version seines Artikels in der Fachzeitschrift <a href="http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1269276547&amp;deph=0&amp;id=69929&amp;currPage=1">Kommunikation &amp; Recht</a>, Heft 2 2010.</em></p>
<p>Linktipps zu Netzneutralit&#228;t:</p>
<ul>
<li><a title="PermaLink" href="http://www.elektrischer-reporter.de/elr/video/124/">Elektrischer Reporter: Netzneutralit&#228;t: Alle Bits sind gleich?</a></li>
<li><a href="http://blog.koehntopp.de/archives/2763-Grundrechtsfusion-und-ein-Grundrecht-auf-Netzneutralitaet.html">Christian K&#246;hntopp: Grundrechtsfusion  und ein Grundrecht auf Netzneutralit&#228;t</a></li>
</ul>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/23856/kommunikative-grundversorgung-sicherung-der-netzneutralitaet-durch-must-carry-regeln/">Kommunikative Grundversorgung: Sicherung der Netzneutralit&#228;t durch Must-Carry-Regeln</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/23856/kommunikative-grundversorgung-sicherung-der-netzneutralitaet-durch-must-carry-regeln/#comments">12 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23856&amp;md5=243eeaefc92dbe6a8f5550c976c0f437" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Viviane Reding: Die clevere Kommissarin und die Rundfunkr&#228;te</title>
		<link>http://carta.info/1216/viviane-reding-die-klevere-kommissarin-und-die-rundfunkraete/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Nov 2008 16:14:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufmacher-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Home]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Viviane Reding]]></category>

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		<description><![CDATA[Politik ist auch die Kunst, Mehrheiten zu organisieren, indem man Menschen dazu bringt, die Dinge so zu betrachten, wie man sie selbst sieht. Legt man diese Definition von Politik an, dann hat sich EU-Kommissarin Viviane Reding am Montag als grandiose Politikerin gezeigt. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/12624f48a4106dd9f0778940e4e45d" width="1" height="1" alt=""/>Reding befindet sich derzeit auf Werbetour f&#252;r eine neue Richtlinie der EU-Kommission in Sachen &#246;ffentlich-rechtlicher Rundfunk. Sei hei&#223;t h&#252;bsch nichtssagend &#8220;Rundfunkmitteilung&#8221; &#8211; was darin steht, kann man <a href="http://lehofer.at/blog/2008/11/entwurf-fr-neue-rundfunk-mitteilung-der.html">hier</a> nachlesen. Die neue Mitteilung soll weitgehend die Haltung festschreiben, welche die EU-Kommission auch zuletzt gegen&#252;ber Deutschland vertrat: Rundfunkgeb&#252;hren sind als staatliche Beihilfen (EU-Sprech f&#252;r Subventionen) zu betrachten und m&#252;ssen als solche von der EU-Kommission kontrolliert werden. Die Geldvergabe mu&#223; an einen Zweck gekn&#252;pft werden und dieser Zweck muss von m&#246;glichst externen Kontrolleuren &#252;berpr&#252;ft werden.</p>
<p><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2008/11/reding1.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-1221" title="reding1" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2008/11/reding1.jpg" alt="" width="500" height="214" /></a></p>
<p><em>Viviane Reding arbeitet sich an &#8220;Mythen&#8221; ab, Peter M&#252;ller nimmt es zur Kenntnis, J&#252;rgen Doetz lauscht.</em></p>
<p>Die deutsche Tradition ist eine g&#228;nzlich andere. Und so gibt es seit neun Jahren einen wenig erquicklichen und inzwischen weitgehend langweiligen Streit zwischen Br&#252;ssel und den Bundesl&#228;ndern um die Regulierung der &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten. Das j&#252;ngste Produkt dieses Streits ist der 12. Rundfunkstaatsvertrag &#8211; der versucht, irgendwie die gute alte analoge Medienordnung der Bundesrepublik mit den Vergaben aus Br&#252;ssel zu kombinieren. &#220;berzeugend gelungen ist es nicht. Aber es herrschte seit Verk&#252;ndung des Kompromisses im Oktober weitgehend Ruhe.</p>
<p>Bis jetzt. Denn am Montag trat Reding auf &#8211; angriffslustig und wenig geneigt, in die Kompromissitis der deutschen Medienpolitik einzustimmen. Reding sprach in der Saarl&#228;ndischen Landesvertretung, auf Einladung von Ministerpr&#228;sident Peter M&#252;ller, der sich gleich noch den schmissigen Titel &#8220;Europa contra ARD und ZDF?&#8221; ausgedacht hatte.</p>
<p>Reding ist seit neun Jahren EU-Kommissarin. In dieser Zeit hat Sie offenbar ganz genau gelernt, wie mit dem Euroskeptizismus umzugehen ist. Reding arbeitete sich an der europ&#228;isch-deutschen Medienpolitik ab, indem sie sich die gro&#223;en f&#252;nf &#8220;Mythen&#8221; vornahm &#8211; und differenzierend zu entkr&#228;ften suchte:</p>
<p><em><strong>1. Br&#252;ssel mische sich zu sehr ein.</strong></em><br />
Reding: Stimmt nicht, wir machen nur, wozu wir rechtlich verpflichtet sind.</p>
<p><em><strong>2. Br&#252;ssel sei nur an Wettbewerbspolitik interessiert.</strong></em><br />
Reding: Stimmt nicht, in Europa steht Kultur an extrem wichtiger Stelle.</p>
<p><em><strong>3. Br&#252;ssel wolle den &#214;ffentlich-Rechtlichen das Internet verbieten.</strong></em><br />
Reding: Stimmt nicht, die EU hat sogar eine Art Bestandsgarantie f&#252;r &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebote gegeben.</p>
<p><em><strong>4. Br&#252;ssel wolle Rundfunkr&#228;te abschaffen.</strong></em><br />
Reding: Stimmt nicht, die EU w&#252;nsche sich nur Rundfunkr&#228;te, die ohne Zweifel unabh&#228;ngig &#252;ber den Mehrwert der Angebote entscheiden.</p>
<p><em><strong>5. Br&#252;ssel wolle den Fernsehanstalten die Frequenzen durch eine Zentralverwaltung wegnehmen.</strong></em><br />
Reading: Stimmt nicht, die Staaten sollen selbst erkennen, wie wichtig die &#8220;digitale Dividende&#8221; ist.</p>
<p>Reding betrieb in ihrer Rede extrem geschicktes Rezeptions-Management, eine diplomatische Einwickel-Strategie: Erst zitierte sie umf&#228;nglich alle Bedenken, so dass auch die Gegner zu nicken begannen. Darauf folgte Phase 2, in der die Bedenken in differenzierenden Gedankenschlaufen entkr&#228;ftet werden. Am Ende hatte Sie ihre Position weitgehend gehalten &#8211; nur die Begr&#252;ndung wurde in den K&#246;pfen der Zuh&#246;rer ausgewechselt.</p>
<p>Besonders deutlich wurde Reding in Bezug auf Rundfunkr&#228;te: &#8220;Wir brauchen f&#252;r den Public-Value-Test unabh&#228;ngige Schiedsrichter&#8221; mahnte sie. Sie habe Zweifel, ob die Rundfunkr&#228;te in der aktuellen Verfasstheit in der Lage seien, die Medienvielfalt auch gegen die Interessen der Anstalten zu verteidigen. Aber, so Reding in &#252;blicher Manier einschr&#228;nkend, das sei nat&#252;rlich eine Entscheidung der Bundesl&#228;nder. Sie k&#246;nne nur sagen, dass eine Regelung, bei der eine gr&#246;&#223;tm&#246;gliche Unabh&#228;ngigkeit der Aufseher gew&#228;hrleistet sei, auf Seiten der Kommission den gr&#246;&#223;ten Beifall finden werde.</p>
<p>Reding wandte sich auch gegen Werbung im &#246;ffentlich-rechtlichen Programm. Die Werbung verleite die Rundfunkanstalten, nach massenattraktiven Programmen zu streben. Ohne Werbung k&#246;nnten sie ihren Public Value noch deutlicher herausstellen.</p>
<p>Insgesamt nannte Reding den 12. Rundfunkstaatsvertrag eine &#8220;gute L&#246;sung&#8221;. Damit wurde klar, dass die Kommission sich allerh&#246;chstens noch Pr&#228;zisierungen vorstellen kann &#8211; aber sicher keine Entsch&#228;rfung des Vertrags mehr. Ein Signal an die Landtage, die das Gesetz in den n&#228;chsten Monaten m&#246;glichst ohne Murren beschlie&#223;en sollen.</p>
<p>Eine etwas merkw&#252;rdige Empfehlung gab Reding noch den &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten mit auf den Weg. Um in Zukunft Konflikte mit der EU zu vermeiden, w&#228;re es sicher vorteilhaft, wenn sie h&#228;ufig und intensiv &#252;ber europ&#228;ische Belange berichten. Man konnte das als Angebot zu einem kleinen medienpolitischen Ablasshandel betrachten: Der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk berichtet vermehrt &#252;ber die EU und die EU zeigt sich den Rundfunkanstalten etwas gewogener.</p>
<p>Man sieht: Die EU mischt sich eigentlich &#252;berhaupt nicht ein in die Medienpolitik.</p>
<p>Nachtrag: Sehr gerne h&#228;tten wir einen Mitschnitt der Rede angeboten. Doch leider hat diesmal die Software noch nicht mitgespielt.</p>
<p><strong>Nachtrag: </strong>Dank an Daniel Bouhs f&#252;r den Hinweis auf der <a href="http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/redereding_101108.pdf">Redemanuskript</a>. Hier der Text von <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index_59024.html" target="_blank">epd Medien</a> &#252;ber die Rede.
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