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	<title>CARTA &#187; Drei-Stufen-Test</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 May 2012 17:47:08 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Drei-Stufen-Test zu Tagesschau.de abgeschlossen: Die App kann kommen</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 11:49:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Tagesschau.de hat den Drei-Stufen-Test ohne Einschr&#228;nkungen &#252;ber alle Verfahrensh&#252;rden hinweg bestanden. Die App kann kommen. Der Streit um die "Presse&#228;hnlichkeit" wird weitergehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/59b18067240548178e43dab3ece4b821" alt="" width="1" height="1" />Tagesschau.de hat auch die allerletzte Verfahrensh&#252;rde des Drei-Stufen-Tests genommen: Die zust&#228;ndige Staatskanzlei in Hannover hat die rechtsaufsichtliche Pr&#252;fung abgeschlossen. Damit ist das Telemedienkonzept von Tagesschau.de amtlich genehmigt.</p>
<p>Aus Sicht der Staatskanzlei in Hannover sei der Test &#8220;staatsvertragskonform verlaufen&#8221;, wie sie heute <em>Carta</em> auf Anfrage mitteilte. Das Telemedienkonzept von Tagesschau.de werde daher am 24. August im Nieders&#228;chsischen Ministerialblatt ver&#246;ffentlicht. F&#252;r ein Einschreiten der Rechtsaufsicht g&#228;be es &#8220;zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass&#8221;.</p>
<p>Durch die Zustimmung der Staatskanzlei ist klar: Die <a href="http://www.bild.de/BILD/digital/handy-und-telefon/2009/12/24/parteien-kritik/politiker-kritisieren-tagesschau-apps.html">umstrittene</a> <a href="http://blog.tagesschau.de/?p=7439">Tagesschau-App</a> kann kommen. Ihre Einf&#252;hrung ist nach Ansicht des NDR durch das abgeschlossene Verfahren ebenfalls genehmigt. Auch die Einstufung von Tagesschau.de als nichtsendungsbezogenes &#8220;multimediales Angebot&#8221; ohne relevante Presse&#228;hnlichkeit wurde durch die Staatskanzlei nicht beanstandet.</p>
<p>Tagesschau.de bestand damit den Drei-Stufen-Test nahezu ohne Einschr&#228;nkung &#8211; so, wie von  NDR-Intendant Lutz Marmor im vergangenen Jahr beantragt. Das Verfahren durch den NDR-Rundfunkrat war notwendig geworden, weil die EU-Kommission eine &#220;berpr&#252;fung der staatlichen Beihilfen bei &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angeboten gefordert hatte.</p>
<p>Um die Tagesschau-App und die Presse&#228;hnlichkeit von Tagesschau.de hatte es erheblichen medienpolitischen Streit gegeben. Der Verband der Zeitschriftenverleger hatte bereits im Februar in einem <a href="http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/ndr-sagt-verlegern-den-kampf-an/">offenen Brief an die Staatskanzlei Niedersachsen</a> ein Einschreiten der Rechtsaufsicht gefordert. Der Bundesverband der Zeitungsverleger hatte den Drei-Stufen-Test j&#252;ngst als &#8220;<a href="http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M573803ab75a.html">Farce</a>&#8221; bezeichnet und angek&#252;ndigt, &#8220;alle politischen und juristischen Mittel&#8221; gegen das Verfahrensergebnis aufzubieten. Der WDR-Rundfunkrat <a href="http://www.dwdl.de/story/24353/wdrrundfunkrat_empfiehlt_vorsicht_bei_apps/">hatte empfohlen</a>, die Tagesschau App erst nach Abschluss des Pr&#252;fverfahrens einzuf&#252;hren.</p>
<p>Mit der amtlichen Ver&#246;ffentlichung der Drei-Stufen-Test-Ergebnisse zu Tagesschau.de ist somit die n&#228;chste Runde der Auseinandersetzung er&#246;ffnet: Auf der nationalen medienpolitischen B&#252;hne &#8211; und m&#246;glichweise auf EU-Ebene und vor Gerichten. Ob und wie allerdings gegen den Beschluss (<a href="http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/rundfunkrat/rundfunkrat120.pdf">PDF</a>) des NDR-Rundfunkrats oder gegen die Rechtsaufsicht geklagt werden kann, ist umstritten.</p>
<p><em>Disclaimer: Robin Meyer-Lucht hat im Drei-Stufen-Test zu Tagesschau.de eine Stellungnahme abgegeben. Hieraus folgt keine Verfahrensbeteiligung.</em>
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			</a>
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<p><small>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=32672&amp;md5=055d4696e58b2f8f85c687d185b031b0" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert”</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 17:43:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Die ARD-Rundfunkr&#228;te stellen am Dienstag die Ergebnisse ihrer Drei-Stufen-Tests vor. Ein Akt grandioser Selbsterm&#228;chtigung: Die Etats werden auf &#252;ber 140. Mio Euro hochgesetzt, verbindliche Qualit&#228;tsstandards abgelehnt. Sich dar&#252;ber aufzuregen, w&#252;rde zu kurz greifen: Denn genau um diese Provokation und Machtprobe geht es den R&#228;ten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Drei-Stufen-Test in der Tat etwas f&#252;r <a href="http://www.ard.de/intern/dreistufentest/-/id=1086834/nid=1086834/did=1120938/oyf6cl/index.html">Fortgeschrittene</a>, wie es zwei ARD-Manager einmal formuliert haben. Diese Tests stehen zun&#228;chst einmal daf&#252;r, wie absurd komplex und juristifiziert die Medienaufsicht hierzulande inzwischen ist. Sie stehen damit f&#252;r das Drama, in dem diffus teilliberalisierten Markt der journalistischen Online-Informationen irgendwie f&#252;r Ordnung und vertretbaren Wettbewerb zu sorgen.</p>
<p>Letztlich geht es hier nun um die Geschichte eines inszenierten Scheiterns und die ganz gro&#223;e medienpolitische Machtfrage.</p>
<p>Im Zentrum der Drei-Stufen-Tests steht die Frage nach angemessenen Subventionen f&#252;r &#246;ffentliche-rechtliche Online-Angebote und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb. Die Tests wurden im vergangenen Jahr auf Dr&#228;ngen der EU-Kommission eingef&#252;hrt. Geb&#252;hrenfinanzierte Eingriffe in digitale Medienm&#228;rkte m&#252;ssen aus Sicht der der EU-Kommission von den Mitgliedsstaaten genau dokumentiert und begr&#252;ndet werden.</p>
<p>Dabei sieht Br&#252;ssel die Rundfunkanstalten auch als Gefahr f&#252;r die Wettbewerbsfreiheit, w&#228;hrend das Bundesverfassungsgericht sie f&#252;r die notwendige Voraussetzung von privatwirtschaftlicher Rundfunkt&#228;tigkeit h&#228;lt.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund mussten die &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Aktivit&#228;ten seit letztem Mai neu gepr&#252;ft werden. Durchgef&#252;hrt wurden die Verfahren von den obersten Gremien der Rundfunkanstalten selbst: durch die Rundfunkr&#228;te &#8211; in einem Akt der Selbstaufsicht. Die Ergebnisse liegen nun weitgehend vor. Sie werden am Dienstagmittag im ARD-Haupstadtstudio in Berlin <a href="http://www.ard.de/intern/gremienvorsitzendenkonferenz-der-ard/aus-der-arbeit/pressemitteilungen/einladungpressegespraechdreistufentes/-/id=1026814/nid=1026814/did=1519002/14kmphm/index.html">pr&#228;sentiert</a>.</p>
<p>Der Rundfunkstaatsvertrag sah urspr&#252;nglich ein abgestuftes &#246;ffentlich-rechtliches Online-Angebot vor: Es sollte einerseits &#8220;sendungsbezogene&#8221; Angebote geben, die nicht begr&#252;ndungspflichtig sind. Und andererseits konnte es &#8220;nichtsendungsbezogene&#8221; Angebote geben, bei denen nach den EU-Kriterien gepr&#252;ft wird, ob sie a) in gesellschaftlichem Interesse sind, b) &#8220;in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb&#8221; beitragen und c) wie hoch der Aufwand der Angebote ist. Die nichtsendungsbezogenen Angebote d&#252;rfen laut einer schwer entschl&#252;sselbaren Passage im Gesetzestext auch nicht &#8220;presse&#228;hnlich&#8221; sein.</p>
<p><strong>Was die Rundfunkr&#228;te nun als Pr&#252;fergebnis vorlegen, weicht den politischen Kompromiss des Staatsvertrags handstreichartig wieder auf. </strong>Die ARD-Rundfunkr&#228;te und der ZDF-Fernsehrat haben sich der maximal anstaltsfreundlichen Interpretation des Gesetzes durch die Intendanten weitgehend angeschlossen. Sie haben im Kern beschlossen:</p>
<ul>
<li>Das gesamte &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebot soll aufgrund seiner Hochwertigkeit als &#8220;nichtsendungsbezogen&#8221; genehmigt werden; ein Sendungsbezug der Angebote soll nirgends notwendig sein.</li>
<li>Der Etat aller &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angebote soll bis ins Jahr 2012 auf &#252;ber 140 Mio. Euro (2010: 130 Mio. Euro; Synergien mit der klassischen Programmproduktion nicht eingerechnet) aufgestockt werden &#8211; mehr als eine Verdopplung gegen&#252;ber dem bis 2008 zul&#228;ssigen Etat. Relevante Auswirkungen auf den Wettbewerb dieser Summen k&#246;nnen die Rundfunkr&#228;te nirgends erkennen.</li>
<li>Die Nachweisschwelle f&#252;r einen &#8220;qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb&#8221; setzen die Rundfunkr&#228;te so niedrig an, dass auch jedes &#246;ffentlich-rechtliche Me-Too-Angebot dar&#252;ber liegt &#8211; ein &#8220;Mehrwert&#8221; der Angebote sei nicht erforderlich.</li>
<li>Das Verbot presse&#228;hnlicher Online-Angebote ohne Sendungsbezug wird von den Rundfunkr&#228;ten so interpretiert, dass es wirkungslos bleibt.</li>
<li>Die Verweildauer in den Mediatheken wird zum Teil erheblich ausgeweitet: auf 6 Monate f&#252;r Daily Soaps, auf 12 Monate  f&#252;r Dokumentationen und Sendungsbeitr&#228;ge und 5 Jahre f&#252;r Bildungsinhalte.* Update, siehe unten</li>
<li>Die Rundfunkr&#228;te haben an vielen Stellen Klarstellungen eingefordert &#8211; letztlich sind sie aber in allen ma&#223;geblichen Aspekten ihren Intendanten gefolgt.</li>
</ul>
<p>Das Ergebnis der Drei-Stufen-Tests kam man getrost als Zeugnis grandioser Selbsterm&#228;chtigung bewerten. Sich dar&#252;ber aufzuregen aber w&#228;re falsch &#8211; denn genau darum ging es Intendanten und den R&#228;ten: Sie haben den Beihilfecharakter des Verfahrens bewusst weitestgehend negiert und ein &#8220;Verfahren nach Vorschrift&#8221; durchgef&#252;hrt.</p>
<p>Die Einseitigkeit l&#228;sst sich bereits an der Art des Verfahrens ablesen: Obwohl es der Gesetzgeber den R&#228;ten freigestellt hat, die Tests &#246;ffentlich durchzuf&#252;hren, wurden sie hinter verschlossenen T&#252;ren abgehalten. Gutachten wurden an die Intendanten zur sofortigen Kommentierung &#252;bermittelt &#8211; aber erst nach Verfahrensabschluss ver&#246;ffentlicht, ganz anders als bei der BBC. <strong>Eine solche Hinterzimmeraufsicht ist im w&#246;rtlichen Sinne &#8220;arrogant&#8221;</strong>. Die Rundfunkr&#228;te meinten, Antworten nicht n&#246;tig zu haben. Erst am Dienstag, nach ihrer Entscheidung, treten sie erstmals in der &#214;ffentlichkeit auf.</p>
<div id="attachment_30834" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/3st.jpg"><img class="size-medium wp-image-30834" title="3st" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/3st-300x199.jpg" alt="asdfasdf" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Drei-Stufen-Test: Pl&#246;tzlich war von &quot;&#246;ffentlichem Diskurs&quot; und dem Nachweis von &quot;Mehrwert&quot; nicht mehr die Rede.</p></div>
<p>An einem Punkt ist die Aufweichung der staatsvertraglichen Regeln hingegen zu begr&#252;&#223;en: In Drei-Stufen-Tests haben die R&#228;te auf Antrag der Intendanten die <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E40C5A96DC0534CA4A2F1699CD92A9AD2~ATpl~Ecommon~Scontent.html">abstrusen Verweildauern</a> f&#252;r journalistisch-redaktionelle Sendungsbeitr&#228;ge zumindest deutlich verl&#228;ngert. 2o Uhr-Tagesschau und Tagesthemen wird es zudem beispielsweise unbefristet im Archiv gegen. Verk&#252;rzte Verweildauern f&#252;r journalistische Kurzbeitr&#228;ge helfen dem Wettbewerb nicht &#8211; und werden zurecht scharf kritisiert. Anders verh&#228;lt es sich mit Serien: Dank sechsmonatiger Verweildauer werden ARD und ZDF zu Betreibern von umfangreichen Soap-On-Demand-Diensten. Dies geht weit &#252;ber das hinaus, was die BBC f&#252;r angemessen h&#228;lt.</p>
<p>Die Rundfunkanstalten haben mit den Ergebnissen der Drei-Stufen-Tests ein Zeichen der Macht gesetzt, das die gesetzlichen Minimalanforderungen nach unten austestet. Selbstbewusst und vielleicht ein wenig tollk&#252;hn treten sie aus der Verfahrensarena zur&#252;ck in die politische Arena &#8211; gespannt, ob es einer ihrer Antagonisten wagt, dagegen vorzugehen. Das Verfahrensergebnis ist grade auch auf der prinzipiellen Ebene eine machtstrategische Provokation und Teil der umfassenderen medienpolitischen Inszenierung.</p>
<p>Das Pr&#252;fergebnis der Tests stellt den Versuch dar, die duale Medienordnung des Rundfunks so weit wie m&#246;glich auf das Internet zu &#252;bertragen. <strong>Die Rundfunkanstalten wollen auch im Internet als geb&#252;hrenfinanzierte Me-Too-Anbieter vollumf&#228;nglich mitspielen d&#252;rfen</strong> &#8211; ohne dass sie sich an nachpr&#252;fbaren Qualit&#228;ts- oder Unterscheidungskriterien messen lassen m&#252;ssten. Die Anforderung einer nachweisbaren Unterscheidbarkeit von nichtsendungsbezogenen &#246;ffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Online-Angebote weisen die Anstalten br&#252;sk zur&#252;ck: Alles, was &#246;ffentlich-rechtlich sei, sei Qualit&#228;t. Sie negieren damit den EU-Ansatz, wonach Subventionen nur durch einen qualitativen Unterschied zu rechtfertigen sind.</p>
<p>Der Versuch auch im Internet die alte &#8220;Dualit&#228;t&#8221; der Fernsehordnung zu errichten, zeigt sich auch an der Finanzplanung. Die &#214;ffentlich-Rechtlichen wollen zuk&#252;nftig rund 140. Euro j&#228;hrlich f&#252;r ihre Online-Angebote ausgeben (Angabe f&#252;r das Jahr 2012, Synergie-Effekte mit der klassischen-Programmproduktion wurden nicht beziffert &#8211; siehe &#220;bersicht unten). Die Summe entspricht ziemlich genau dem, was auch der privaten Online-Journalismuswirtschaft derzeit hierzulande zur Verf&#252;gung steht.</p>
<p>Immerhin zeigen die die Tests nun erstmals auch: Die &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angebote werden sehr teuer vom Geb&#252;hrenzahler gekauft. Sie ben&#246;tigen &#8211; und erhalten &#8211; pro Visit im Schnitt das <strong>3- bis 6-fache an Geld </strong>wie ein privatwirtschaftliches Angebot  - ein Thema &#252;brigens, das die R&#228;te problematischerweise in ihre Abw&#228;gungsentscheidung nicht eingebracht haben.</p>
<p>Urspr&#252;nglich hatten die Rundfunkanstalten etwa in Person ihrer Generalsekret&#228;rin Verena Wiedemann angek&#252;ndigt: &#8220;Wir wollen einen &#246;ffentlichen Diskurs &#252;ber die Qualit&#228;t und den Mehrwert unserer Programme f&#252;hren.&#8221; Ein halbes Jahr sp&#228;ter wollen die R&#228;te dann von &#8220;&#246;ffentlichem Diskurs&#8221; und &#8220;Mehrwert&#8221; pl&#246;tzlich nichts mehr wissen. Den hoch verg&#252;teten &#8220;ehrenamtlichen&#8221; Aufsehern (allein der WDR-Rundfunkrat zahlt sich pro Jahr 1. Mio. Euro an &#8220;Aufwandsentsch&#228;digungen&#8221; aus) war das offenbar zu anstrengend. Ohnehin wirkt ihr ganzes Vorgehen kraftlos und hilflos affirmativ:</p>
<div id="attachment_30848" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/Bildschirmfoto-2010-07-16-um-19.16.13.png"><img class="size-medium wp-image-30848" style="border: 1px solid black;" title="Bildschirmfoto 2010-07-16 um 19.16.13" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/07/Bildschirmfoto-2010-07-16-um-19.16.13-300x121.png" alt="asdf" width="300" height="121" /></a><p class="wp-caption-text">Transparenz und Qualit&#228;t nach WDR-Gusto: Der Rundfunkrat vergleicht sich zuallerst mit Bild.de und verheimlicht die eigenen Abrufzahlen. (Quelle: Entscheidung des WDR Rundfunkrates)</p></div>
<p>Der Rat des Saarl&#228;ndischen Rundfunks schaffe es beispielsweise nicht einmal, der sinnfreien Online-Dudelwelle <a href="http://www.sr-online.de/sr1/2407/">SR1-Lounge</a> zweifelhafte Qualit&#228;t zu bescheinigen. Der WDR-Rundfunkrat h&#228;lt lieber gleich die eigenen Abrufzahlen geheim und redet das eigene Angebot durch Vergleiche mit Bild.de (sic!) klein.</p>
<p>Insgesamt hinterlassen die Ergebnisse der Tests den fatalen Eindruck, dass sich die Rundfunkanstalten und R&#228;te von der Au&#223;enwelt und den sich ver&#228;nderten gesellschaftlichen Anspr&#252;chen an sie abkapseln. Es herrscht die Autosuggestion vor, dass alles, was dem Etat der Anstalten dient, gut f&#252;r die Meinungsvielfalt und die Gesellschaft sei. Die Unf&#228;higkeit der Anstalten, sich zu beschr&#228;nken und f&#252;r eigenst&#228;ndige Online-Angebote eine neue, auftragsbezogen fokussiertere Rolle f&#252;r sich zu definieren, ist fast schon tragisch. <strong>Der hermetische Tonfall der Entscheidungen klingt verd&#228;chtig nach der Betonkopfmentali&#228;t l&#228;ngst eingemotteter Zentralkommittees.</strong></p>
<p>Es geht hier wohlgemerkt nicht um die Frage, ob und in welchem Umfang es zuk&#252;nftig &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebote geben soll. Hier haben der Gesetzgeber und das Verfassungsgericht klare Hinweise gegeben. Es geht hier allein um die Qualit&#228;t der &#246;ffentlich-rechtlichen Aufsicht.</p>
<p>Denn die Rundfunkr&#228;te sind in ihrer Entscheidung keineswegs v&#246;llig frei &#8211; auch f&#252;r sie gibt es Qualit&#228;tsanforderungen. Ihre Entscheidungen m&#252;ssen aus Sicht der EU &#8211; und nicht nur  der &#8211; den Kriterien der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit entsprechen und den Nachweis einer &#8220;effektiv unabh&#228;ngigen&#8221; Kontrolle erbringen. Verschiedene Instanzen werden nun zu Pr&#252;fen haben, ob die Rundfunkr&#228;te dagegen versto&#223;en haben.</p>
<p>Selbst ein <a href="http://www.kek-online.de/Inhalte/pressegespraech_gutachten.html">Gutachten</a> der staatlichen Medienkonzentrationsaufsicht KEK merkt inzwischen an, dass &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebote &#8220;<strong>tendenziell negativ auf die Angebotsvielfalt der privaten Anbieter einwirken</strong>&#8220;. Die verfassungsrechtliche Aufgabe der Anstalten lautet aber gerade nicht, Vielfalt zu verhindern. Ein solcher Effekt w&#228;re vielmehr auch verfassungsrechtlich h&#246;chst bedenklich.</p>
<p>Die Rundfunkr&#228;te haben dem &#246;ffentlich-rechtlichen System mit diesen Tests geschadet. Ihr eigener und der Legitmationsverlust des Systems in der digtitalen Medienwelt sind mit H&#228;nden zu greifen. Wer sich j&#228;hrlich dreistellige Millionenbetr&#228;ge an Subventionen genehmigt, ohne dies an nachpr&#252;fbare Qualit&#228;tskriterien zu koppeln und dazu Staatsvertr&#228;ge freih&#228;ndig interpretiert, verteidigt st&#246;rrisch Besitzst&#228;nde statt im Allgemeininteresse zu handeln. Ein &#246;ffentlich-rechtliches System aber, das vor allem sich selbst dient, ist disfunktional.</p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p>Siehe auch auf <em>Carta</em> zu dem Thema:</p>
<p>Robin Meyer-Lucht: <a href="http://carta.info/20204/markus-schaechter-den-12-rundfunkstaatsvertrag-interpretation/">Wie Markus Sch&#228;chter den 12. Rundfunkstaatsvertrag  v&#246;llig uminterpretiert</a></p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p>Anhang:<br />
Die <strong>Etats der genehmigten &#246;ffentlich-rechtlichen Aktivit&#228;ten im Jahr 2010</strong> laut Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF): Summe 130,4 Mio. Euro (2012: 141,2 Mio. Euro) (Quelle: <a href="http://www.kef-online.de/inhalte/bericht17/index.html">17. KEF-Bericht</a>, Seiten 125ff, Angegeben sind die Online-Etats ohne Synergien mit der klassischen Programmproduktion in Mio. Euro, Angaben f&#252;r 2012 in Klammern):</p>
<p>ARD-Gemeinschaftsangebote (ARD.de, tagesschau.de, sportschau.de, Das Erste.de, boerse.ard.de, Kika.de): 17,8 Mio. (21,4 Mio.)</p>
<p>ZDF-Online (ZDF.de, heute.de, tivi.de, sport.zdf.de, ZDF Mediathek, 3Sat Online, Phoenix.de, theaterkanal.zdf.de) : 34,2 Mio. (37,7 Mio.)</p>
<p>Westdeutscher Rundfunk: 18,5 Mio. (21,2 Mio.)</p>
<p>S&#252;dwestrundfunk: 17,2 Mio. (16,4 Mio.)</p>
<p>Bayrischer Rundfunk: 12,5 (12,8 Mio.)</p>
<p>Norddeutscher Rundfunk: 9,4 (10,5 Mio.)</p>
<p>Mitteldeutscher Rundfunk: 8,4 (8,6 Mio.)</p>
<p>Hessischer Rundfunk: 4,7 (4,9 Mio.)</p>
<p>Rundfunk Berlin-Brandenburg: 4,4 (4,3 Mio.)</p>
<p>Saarl&#228;ndischer Rundfunk: 1,9 Mio. (1,9 Mio.)</p>
<p>Radio Bremen: 1,5 Mio. (1,5 Mio.)</p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p><em>Disclaimer: Im Zuge der Drei-Stufen-Tests habe ich mich &#8211; wie <a href="http://www.netzpolitik.org/2009/mitmachen-drei-stufen-test-bei-ard-und-zdf/">viele andere</a></em><em> auch &#8211;  zu den Telemedienkonzepten ge&#228;u&#223;ert. Eine entsprechende &#196;u&#223;erung stellt verfahrenstechnisch keine Beteiligung an dem Test dar. Ich berate zahlreiche privatwirschaftliche Unternehmen, die von den Marktauswirkungen der &#246;ffentlich-rechtlichen Angebote betroffen sind. Ich habe in der Vergangenheit auch eine Rundfunkanstalt beraten. </em></p>
<p><em>Ich bin daf&#252;r, dass f&#252;r die Nutzung von PCs und Smartphones keine Rundfunkgeb&#252;hr erhoben wird. Ich tendiere dazu, dass &#246;ffentlich-rechtliche System langfristig in eine diskriminierungsfreie und zugangsoffene F&#246;rderung von Meinungsbildung und Journalismus umbauen zu wollen. Die verfassungsrechtlich besondere Rolle des Rundfunks stelle ich nicht infrage.</em></p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
<p>Hinweis f&#252;r die Diskussion: Bitte nicht schon wieder dar&#252;ber diskutieren, ob wir die &#214;ffentlich-Rechtlichen im Internet brauchen oder nicht. Darum geht es hier gar nicht &#8211; sondern um die Frage der angemessenen Aufsichtsmechanismen und -kriterien. Die Entscheidungen der R&#228;te kann man hier nachlesen:</p>
<p><em><a href="http://www.br-online.de/unternehmen/rundfunkrat/der-rundfunkrat-DID1243435643695/bayerischer-rundfunk-rundfunkrat-drei-stufen-test-ID1240759315998.xml">BR</a></em><em>, <a href="http://www.wdr.de/unternehmen/senderprofil/gremien/rundfunkrat/drei_stufen_test.jsp">WDR</a></em><em>, </em><em><a href="http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=558#c825">ZDF</a>, </em><em><a href="http://www.ndr.de/unternehmen/organisation/rundfunkrat/dreistufentest/index.html">NDR</a>, </em><em><a href="http://www.rbb-online.de/rundfunkrat/dst/drei_stufen_test.html">RBB</a>, <a href="http://www.sr-online.de/dersr/608/1077181.html">SR</a></em><em>, <a href="http://www.hr-online.de/website/derhr/home/index.jsp?rubrik=46794">HR</a></em><em>, <a href="http://www.swr.de/unternehmen/gremien/dreistufentest/-/id=4439636/rb5dc4/index.html">SWR</a></em><em>, <a href="http://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/7459547.html">MDR</a></em></p>
<p><em><span style="font-style: normal;">*<strong>Update</strong>: Die Verweildauern der Soaps werden innerhalb von ARD und ZDF unterschiedlich geregelt, wie die ARD-Rundfunkratsvorsitzenden bei der heutigen Vorstellung erleutert haben. Bei DasErste.de betr&#228;gt sie eine Woche, bei WDR.de und ZDF.de sechs Monate. Die G&#252;nter Jauch-Talksendung wird jeweils nur eine Woche zum Abruf bereitstehen, weil dies die ARD-Intendanten so mit dem Moderator vereinbart haben.</span></em></p>
<p style="margin-bottom: 1em;">
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<a href="http://carta.info/30592/drei-stufen-test-ard-zdf-gvk/">Drei-Stufen-Tests: Die Hinterzimmergremien schenken sich den “Mehrwert”</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/30592/drei-stufen-test-ard-zdf-gvk/#comments">18 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=30592&amp;md5=a1960472baf23c3d82a4ac332a295c22" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Warum so ein Wind um die &#8220;Tagesschau-App&#8221;?</title>
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		<comments>http://carta.info/30886/warum-so-ein-wind-um-die-tagesschau-app/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 12:29:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans-Joachim Otto</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren-Home]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Editors Pick]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Paid Content]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesschau App]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitungskrise]]></category>

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		<description><![CDATA[Morgen wird die NDR-Rundfunkratsvorsitzende verk&#252;nden, dass die Tagesschau-App ohne gesonderte Pr&#252;fung eingef&#252;hrt werden kann. Hans-Joachim Otto, Staatssekret&#228;r im Wirtschaftsministerium, erkl&#228;rt, dass es hier nicht um eine "kleine App", sondern ums Prinzip geht. Eine Tagesschau-App auf dem iPad sei fast schon eine elektronische Zeitung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/9b8730b9a94f48cca8e7bd6495a51ae2" alt="" width="1" height="1" />Eine kostenlose Anwendung f&#252;r kostenlose aktuelle Nachrichten auf Smartphones &#8211; das klingt zun&#228;chst einmal ganz prima &#8211; und vor allem unverd&#228;chtig. Wenn dann noch ein seri&#246;ser Anbieter dahinter steht, der f&#252;r die Qualit&#228;t der Nachrichten b&#252;rgt, dann m&#252;sste man sich doch eigentlich freuen k&#246;nnen. Warum dann also so ein <a href="http://www.bild.de/BILD/digital/handy-und-telefon/2009/12/24/parteien-kritik/politiker-kritisieren-tagesschau-apps.html">publizistischer Wind</a> um die &#8220;Tagesschau-App&#8221;?</p>
<p>Verlage appellieren an die Politik, Print- und Mediendiensteanbieter sehen den Wettbewerb verzerrt, und auch einige Politiker &#8211; nicht zuletzt der Beauftragte der Bundesregierung f&#252;r Kultur und Medien &#8211; ermahnen den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk zur M&#228;&#223;igung. Wiederum andere interessierte Beobachter kritisieren die Kritiker &#8211; &#8220;viel L&#228;rm um nichts&#8221;, hei&#223;t es. Lasst doch der ARD ihre kleine &#8220;App&#8221;.</p>
<p>Nun, so einfach und &#8220;klein&#8221;, wie es auf den ersten Blick scheint, ist es dann leider doch nicht. Denn was so unbedenklich erscheint, k&#246;nnte Gesch&#228;ftsmodelle bedrohen. Der Wind bl&#228;st also nicht ganz unberechtigt.</p>
<p>Denn hinter der Anwendung, um die es hier geht, steht eine &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, die sich &#252;ber Rundfunk- (also Zwangs-) geb&#252;hren finanziert. Eine kostenlose &#8220;App&#8221; eines solchen Anbieters ist damit also letztlich von den geb&#252;hrenzahlenden B&#252;rgern finanziert &#8211; mitnichten also &#8220;kostenlos&#8221;. Sie tritt damit in Konkurrenz zu Angeboten privater Medienanbieter, die sich ausschlie&#223;lich durch den Verkauf ihrer Produkte und Werbeeinnahmen finanzieren m&#252;ssen. Nur: Wer zahlt schon f&#252;r etwas, wenn er es auch &#8211; scheinbar &#8211; unentgeltlich bekommt?</p>
<p>Kurzum: &#246;ffentlich-rechtlich finanzierte und f&#252;r den Nutzer kostenlose Applikationen f&#252;hren zu Wettbewerbsverzerrungen gegen&#252;ber privaten Anbietern. Und sie k&#246;nnen dadurch die deutsche Medienlandschaft, vor allem aber die f&#252;r unsere Demokratie unverzichtbare Medienvielfalt, insgesamt beeintr&#228;chtigen. <strong>Es geht hier &#8211; und auch vielen der oben genannten Kritiker &#8211; nicht um diese &#8220;kleine App&#8221; an sich, sondern ums Prinzip.</strong></p>
<p>Man stelle sich einmal vor, ein &#246;ffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen h&#228;tte vor 20 Jahren angefangen, eine &#8220;kostenlose&#8221; qualitativ hochwertige Tageszeitung anzubieten. Ob wir dann noch &#252;ber einen so vielf&#228;ltigen Zeitungsmarkt wie heute verf&#252;gen w&#252;rden, darf man sicherlich bezweifeln. Denn Zeitungs- und Zeitschriftenverlage  verdienten zumindest fr&#252;her ihr Geld ausschlie&#223;lich mit dem Verkauf ihrer Druckerzeugnisse und mit Werbung &#8211; und wenn es eine kostenlose Zeitung gegeben h&#228;tte, w&#228;ren viele kostenpflichtige Zeitungen schlicht in den Regalen liegen geblieben. Das h&#228;tte das Aus f&#252;r nicht wenige Anbieter bedeutet.</p>
<p>F&#252;r die Tagesschau-App gilt, &#252;bertragen auf die heutige Zeit, fast das gleiche. Denn im Zeitalter des Internet mit der jederzeitigen Verf&#252;gbarkeit hochaktueller Informationen hat sich das Verhalten der Medienkonsumenten erheblich ver&#228;ndert.</p>
<p>Wir befinden uns in einem massiven Umbruch &#8211; zunehmend weg von Druckerzeugnissen und hin zu elektronisch verf&#252;gbaren und vor allem gegen&#252;ber Printmedien viel aktuelleren Informationsdiensten.</p>
<p>Dieser Umbruch erfordert auch von den Medienunternehmen neue Gesch&#228;ftsmodelle, damit sie sich am Markt behaupten k&#246;nnen. W&#228;hrend vor ein paar Jahren die Online-Angebote von Verlegern eher &#8211; wenn &#252;berhaupt &#8211; ein Nebengesch&#228;ft waren, entwickelt sich das elektronische Angebot immer st&#228;rker in Richtung Hauptgesch&#228;ft. Die Verf&#252;gbarkeit dieser Angebote nicht nur zu Hause am PC, sondern &#252;berall auf mobilen Ger&#228;ten, verst&#228;rkt diese Entwicklung.</p>
<p><strong>Wenn zu den Smartphones nun auch noch elektronische Pads wie etwa das &#8220;iPad&#8221; oder das &#8220;WePad&#8221; kommen, wird sich dieser Trend und damit der Umbruch auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt weiter beschleunigen.</strong></p>
<p>Die Medienunternehmen haben die Zeichen der Zeit l&#228;ngst erkannt und stellen sich auf die neuen Rahmenbedingungen ein. Sie bieten ihre Dienste immer h&#228;ufiger auch gegen Entgelt an, und das zunehmend mit Erfolg. Nur &#252;ber diese neuen Gesch&#228;ftsfelder werden sie sich weiterhin erfolgreich am Markt behaupten k&#246;nnen.</p>
<p>Dass diese Gesch&#228;ftsmodelle zukunftstr&#228;chtig sind, belegt auch eine aktuelle Studie, die der Branchenverband BITKOM im Fr&#252;hjahr 2010 ver&#246;ffentlicht hat. Danach sind immer mehr Internetnutzer bereit, f&#252;r kulturelle Inhalte im Internet Geld zu <a href="http://fachmedien.net/2010/04/wachsende-zahlungsbereitschaft-fuer-qualitaetsjournalismus-im-web/">zahlen</a>. Insbesondere f&#252;r Qualit&#228;tsjournalismus w&#252;rden fast 40 Prozent der Online-Nutzer Geld ausgeben, wenn hochwertige Artikel nicht mehr gratis verf&#252;gbar w&#228;ren.</p>
<p>Web-Inhalte, das zeigt diese Studie und das zeigen auch die zunehmenden entgeltlichen Angebote im Netz, d&#252;rfen also durchaus etwas kosten. Es gibt hierf&#252;r einen Markt, der gerade erst entsteht.</p>
<p>Ein Markt, der zu neuen innovativen Inhalten und neuen Gesch&#228;ftsmodellen f&#252;hrt; ein Markt, der Arbeitspl&#228;tze sichert und schafft und der f&#252;r den Erhalt der erforderlichen Medienpluralit&#228;t unabdingbar ist; aber er befindet sich noch in den Kinderschuhen und darf deshalb nicht unn&#246;tig gest&#246;rt werden. Marktverzerrungen m&#252;ssen deshalb vermieden werden. Und genau eine solche Marktverzerrung bewirken vermeintlich kostenlose Angebote geb&#252;hrenfinanzierter &#246;ffentlich-rechtlicher Anstalten. Deshalb ist der Wind um die Tagesschau-App mehr als verst&#228;ndlich &#8211; und gerechtfertigt.</p>
<p>Niemand will dem &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk die Verbreitung ihrer Rundfunkangebote &#252;ber das Internet verbieten. Doch der Blick auf eine freiheitliche und qualitativ wie quantitativ vielf&#228;ltige Medienlandschaft einerseits und einen <strong>auftragsgem&#228;&#223;en und zur&#252;ckhaltenden Umgang mit unseren Geb&#252;hrenmilliarden</strong> andererseits gebietet, dass die &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Kernauftrag erf&#252;llen: hochwertige Rundfunkprogramme anzubieten; nicht mehr, aber auch nicht weniger.</p>
<p><em>Hans-Joachim Otto ist Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender der FDP-Kommission f&#252;r Internet und Medien und Parlamentarischer Staatssekret&#228;r beim Bundesminister f&#252;r Wirtschaft und Technologie. </em></p>
<p><em>Dieser Text erschien zuerst in der in der Zeitschrift &#8220;Print&#8221; des LOBBYVERBANDS Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).</em>
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		</item>
		<item>
		<title>3ST: &#8220;Planwirtschaft in der Marktwirtschaft&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/25885/3st-planwirtschaft-in-der-marktwirtschaft/</link>
		<comments>http://carta.info/25885/3st-planwirtschaft-in-der-marktwirtschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:57:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[ofNote-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Standard RSS]]></category>
		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Expertenkonsultation des ZDF zum Drei-Stufen-Test zeigt: Es geht letztlich um Meinungsmacht und Zugriff auf die Meinungsbildung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hatte der ZDF-Fernsehrat zur &#8220;<a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_901387.html">Expertenkonsulation</a>&#8221; zum aktuellen Drei-Stufen-Verfahren ins ZDF-Hauptstadtstudio geladen. Die Veranstaltung schwankte zwischen Vorhersehbarkeit, oberfl&#228;chlichem Schlagabtausch und Versuch einer (presse)&#246;ffentlichen Auseinandersetzung &#252;ber das Verfahren.</p>
<p>Bemerkenswert fand ich, wie unverbl&#252;mt DGB und Verbraucherb&#228;nde erkl&#228;rten, warum sie f&#252;r ein starkes ZDF-Onlineangebot sind: Weil sie das ZDF als Transmissionsriemen f&#252;r ihre Themen br&#228;uchten. Der DGB lobte, dass ARD und ZDF in ihren Fernsehnachrichten zwei- bis dreimal so h&#228;ufig &#252;ber Tarifkonflikte berichten &#8211; und wertete dies als Anzeichen von &#8220;Qualit&#228;t&#8221;. Auch dem Letzten wurde damit klar: Auch beim Drei-Stufen-Test geht es um Meinungsmacht und Zugriff auf die Meinungsbildung.</p>
<p>Geleitet wurde die Sitzung vom ehemaligen Verteidigungsminister und Roland Koch-Freund Franz Josef Jung (CDU), der zugleich auch den CDU-Freundeskreis im Fernsehrat leitet. Auch dies eine eindrucksvolle Pr&#228;sentation des politischen Zustands des Gremiums.</p>
<p>Joachim Huber <a href="http://www.tagesspiegel.de/medien/die-online-frage/1804652.html">schreibt</a> heute im Tagesspiegel zum gestrigen Treffen:</p>
<blockquote><p>Der Drei-Stufen-Test ist, so gesehen, der Versuch, den elektronischen Medien eine Zukunft in der Online-Welt zu sichern, zugleich die &#246;konomische wie publizistische Vielfalt der Medien in der Republik nicht zu gef&#228;hrden – Planwirtschaft in der Marktwirtschaft.</p></blockquote>
<p>Das mit der Planwirtschaft, das hat jetzt aber der Huber geschrieben.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=25885&amp;md5=b6c9c3c073e5a6a9b2d8477eb4ab1784" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ole von Beusts &#196;u&#223;erungen zu Tagesschau.de sind Medienjournalismus-Ente</title>
		<link>http://carta.info/23136/ole-von-beusts-aeusserungen-zu-tagesschau-de-sind-medienjournalismus-ente/</link>
		<comments>http://carta.info/23136/ole-von-beusts-aeusserungen-zu-tagesschau-de-sind-medienjournalismus-ente/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 19:07:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Standard RSS]]></category>
		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
		<category><![CDATA[NDR]]></category>
		<category><![CDATA[Ole von Beust]]></category>
		<category><![CDATA[Tagesschau App]]></category>

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		<description><![CDATA[Klarstellung aus der Senatskanzlei: Ole von Beust hat sich nicht zum Drei-Stufen-Test von tagesschau.de ge&#228;u&#223;ert. Es sei nur die App gemeint gewesen. Unterdessen hat "Werben und Verkaufen" die betreffende Meldung ohne Richtigstellung gel&#246;scht.

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/e0f48874f651429297ed6d2b442b2e1d" alt="" width="1" height="1" /> Bei den j&#252;ngsten medienpolitischen &#196;u&#223;erungen von Hamburgs B&#252;rgermeister Ole von Beust (CDU) handelt es sich um eine Medienjournalismus-Ente. Das Magazin &#8220;Werben &amp; Verkaufen&#8221; (WUV) hatte <a href="http://www.zak.de/ueberregional/4769/Muenchen-Hamburg-Ole-von-Beust-sieht-bei-tagesschaude-Ausbau-keinen-Verstoss">vermeldet</a>,  die Vorlage des NDR-Rundfunkrates zu Tagesschau.de versto&#223;e aus Sicht des B&#252;rgermeisters &#8220;nicht    gegen den Rundfunkstaatsvertrag&#8221;. Diese Darstellung ist unzutreffend und basiert auf einer Kommunikationspanne zwischen Senatssprecherin Kristin Breuer und dem Autor des WUV-Textes.</p>
<p>Kristin Breuer (<a href="http://twitter.com/kbwhatsnew">@kbwhatsnew</a>) erkl&#228;rte gegen&#252;ber <em>Carta</em>: Es sei nicht ihre Absicht gewesen, sich zum Drei-Stufen-Test von Tagesschau.de zu &#228;u&#223;ern. Sie habe nach ihrem Verst&#228;ndnis mit WUV ausschlie&#223;lich &#252;ber die Tagesschau-App und die diesbez&#252;gliche Kritik des Verbands der Zeitschriftenverleger (VDZ) gesprochen:</p>
<blockquote><p>&#8220;Bei dem Schreiben an den VDZ ging es ausschlie&#223;lich um die Debatte um die geplante Tagesschau-App und nicht um das laufende Drei-Stufen-Test-Verfahren zu Tagesschau.de. <strong>Keinesfalls habe ich mich auf die Beschlussvorlage bezogen, die uns n&#228;mlich gar nicht vorliegt</strong>. Grunds&#228;tzlich gilt: Alle neuen Angebote der ARD m&#252;ssen sich im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrages bewegen. Neue Angebote m&#252;ssen dann bewertet werden, wenn sie vorliegen. So lange bestehende Angebote &#252;ber neue technische Vertriebskan&#228;le verbreitet werden, gibt es nach unserer Ansicht keinen Versto&#223; gegen den Rundfunkstaatsvertrag.&#8221;</p></blockquote>
<p>WUV hat den fraglichen Bericht inzwischen kommentarlos von der <a href="http://www.wuv.de/nachrichten/medien/tagesschau_de_kein_veto_von_ole_von_beust">Seite</a> gel&#246;scht und auch keine Richtigstellung ver&#246;ffentlicht. Die Nachrichtenagentur ddp <a href="http://de.news.yahoo.com/17/20100217/ten-ole-von-beust-sieht-bei-tagesschau-d-e3d3a04.html">&#252;bernahm</a> die angeblichen von Beust-&#196;u&#223;erungen ohne weitere Pr&#252;fungen. Das Hamburger Abendblatt schrieb gleich einen <a href="http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article1387720/Einmischung-aus-dem-Rathaus.html">Kommentar</a> (&#8220;Von Beust mischt sich mit seiner Wortmeldung in ein laufendes Verfahren ein.&#8221;). Die FDP ver&#246;ffentlichte eine <a href="http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&amp;n_firmanr_=111473&amp;sektor=pm&amp;detail=1&amp;r=400698&amp;sid=&amp;aktion=jour_pm&amp;quelle=0&amp;profisuche=1">Pressemitteilung</a>.</p>
<p>Sie alle taten dies offenbar, ohne sich im B&#252;ro des B&#252;rgermeisters r&#252;ckzuversichern, ob seine &#196;u&#223;erungen in dieser komplexen Materie &#252;berhaupt richtig wiedergegeben wurden. Gerade einmal zwei kleine Fachmedien haben bislang nach Auskunft der Senatskanzlei nachgefragt, ob denn das alles so stimmen k&#246;nne.
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		<title>Netzpolitischer Sprecher der CDU kritisiert NDR-Rundfunkrat</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 11:23:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
		<category><![CDATA[NDR]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>

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		<description><![CDATA[Michael Kretschmer h&#228;tte sich eine kritischere Pr&#252;fung des Rundfunkrats im Drei-Stufen-Test von tagesschau.de gew&#252;nscht - wie er Carta mal eben mitgeteilt hat.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige (Boulevard-)Redaktionen lieben es, eigene Geschichten weiterzudrehen, indem sie Politiker anrufen und ihnen Zitate abringen. Das w&#252;rde <em>Carta</em> nie machen. Aber wenn hier Bundestagsabgeordnete ungefragt anrufen &#8211; und mal kurz ihre Meinung skizzieren m&#246;chten, soll ihnen das nicht verwehrt werden.</p>
<div id="attachment_22856" class="wp-caption alignleft" style="width: 231px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/02/kretschmer.jpg"><img class="size-full wp-image-22856" title="kretschmer" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/02/kretschmer.jpg" alt="kretschmer" width="221" height="216" /></a><p class="wp-caption-text">Kretschmer: Sogar mit Hightech-Firmen aus Kalifornien ...</p></div>
<p>Eben hat <a href="http://www.michaelkretschmer.de/person.jsp?p_lang=de&amp;p_contrib=490&amp;details=true">Michael Kretschmer</a> angerufen, der als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag auch f&#252;r Netzpolitik zust&#228;ndig ist. Kretschmer, 34 Jahre alt, geh&#246;rt zu den Mitinitiatioren der Internet-<a href="http://carta.info/21485/enquete-kommission-des-bundestags-zu-internet-und-digitaler-gesellschaft-geplant/">Enquete</a>-Kommission und zu den Young Guns in seiner Fraktion, die die Netz- und Medienpolitik der Union entr&#252;mpeln wollen.</p>
<p>Kretschmer sagte zur bekannt gewordenen <a href="http://carta.info/22845/ndr-rundfunkrat-will-tagesschau-de-im-drei-stufen-test-durchwinken/">Entscheidungsvorlage</a> des NDR-Rundfunkrates im Tagesschau.de-Drei-Stufen-Test:</p>
<blockquote><p>Ich finde gut, dass die &#214;ffentlich-Rechtlichen sich im Netz so gut entwickeln und nun sogar mit Hightech-Firmen aus Kalifornien zusammenarbeiten wollen. Es muss aber gew&#228;hrleistet sein, dass private Anbieter nicht durch geb&#252;hrenfinanzierte Kostenlos-Angebote aus dem Markt gedr&#228;ngt werden. Ich bin mir nicht sicher, ob der NDR dies in allen Punkten kritisch genug gepr&#252;ft hat.</p></blockquote>
<p>In diesem Zusammenhang vielleicht interessant: Die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dagmar Gr&#228;fin Kerssenbrock (<a href="http://twitter.com/dgkorff">twitter</a>) ist <a href="http://www.ndr.de/nachrichten/landtagswahl_schleswig_holstein_2009/kandidaten/kandidaten152.html?kid=338">Parteikollegin</a> von Kretschmer.</p>
<p>Dies ist &#8211; versprochen &#8211; der letzte <em>Carta-</em>Artikel zum Drei-Stufen-Test <em></em>vor der Diskussion am 2. M&#228;rz.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=22855&amp;md5=8ea8e92cf1e94e4618b59e077bcbb8fa" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>NDR-Rundfunkrat: Keine zus&#228;tzliche Pr&#252;fung f&#252;r Tagesschau-App erforderlich</title>
		<link>http://carta.info/21221/ndr-rundfunkrat-keine-zusaetzlichen-pruefungen-fuer-tagesschau-de-app-erforderlich/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Jan 2010 18:36:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Tagesschau App]]></category>

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		<description><![CDATA[Der NDR-Runfunkrat stellt sich offenbar gegen Staatssekt&#228;r Martin Stadelmaier und h&#228;lt die Tagesschau-App nicht f&#252;r pr&#252;fungsrelevant.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/babbe838564449c5aabcc15a154614a5" alt="" width="1" height="1" />Nach Auffassung des NDR-Rundfunkrates sind keine zus&#228;tzlichen Pr&#252;fungen vor Einf&#252;hrung einer Tagesschau-App f&#252;r das iPhone erforderlich. Eine &#8220;App&#8221; sei kein neues Angebot und m&#252;sse daher in den laufenden Drei-Stufen-Tests nicht eigenst&#228;ndig behandelt werden, erkl&#228;rte die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dagmar Gr&#228;fin Kerssenbrock gegen&#252;ber <em>Carta</em>.</p>
<blockquote><p>Kerssenbrock: &#8220;Ein neues oder ver&#228;ndertes Angebot in Form einer Applikation würde nur dann vorliegen, wenn dessen Inhalte von Tagesschau.de abweichen würden und somit auch im Telemedienkonzept nicht beschrieben w&#228;ren.</p>
<p>Kein Politiker, kein Verleger, keine EU-Kommission und kein Intendant kann die technische Entwicklung von morgen vorhersagen. Alle technischen Verbreitungsplattformen stehen dem &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk verfassungsrechtlich abgesichert offen. Der Drei-Stufen-Test hat technikneutral zu erfolgen. Allein Zielgruppe, Inhalt, Ausrichtung und Verweildauer dürfen entscheidungsrelevant sein.&#8221;</p></blockquote>
<p>Zuvor hatte Martin Stadelmaier (SPD), Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und damit Chefkoordinator der Rundfunkpolitik der L&#228;nder, in einer <a href=" http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/january/article/klarstellung-1/">Pressemitteilung</a> den vorsichtigen Hinweis gegeben, dass die Beschreibung einer App als &#8220;eine Software f&#252;r bestimmte portable Ger&#228;te&#8221; wohl besser auch im Pr&#252;fkonzept von Tagesschau.de genannt worden w&#228;re. <em>Zeit Online</em> <a href="http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-01/tagesschau-app-stadelmaier">schreibt</a>: &#8220;Wie Stadelmaier <em>Zeit Online</em> nochmals best&#228;tigte, seien sogenannte Apps ein neuer Verbreitungsweg, der als Teil eines Telemedienkonzeptes pr&#252;fungsrelevant sei.&#8221;</p>
<p>Der NDR-Rundfunkrat vertritt hingegen nun die Auffassung, dass eine App als zus&#228;tzliche Verbreitungsplattform nicht zus&#228;tzlich gepr&#252;ft werden m&#252;sse. Entweder ist das Rundfunkrecht absurd komplex &#8211; oder hier liegt tats&#228;chlich ein Konflikt vor.</p>
<p><a href="http://de-de.facebook.com/people/Dagmar-Grafin-Kerssenbrock/100000227883102">Kerssenbrock</a> ist auch <a href="http://www.ndr.de/nachrichten/landtagswahl_schleswig_holstein_2009/kandidaten/kandidaten152.html?kid=338">CDU-Politikerin</a>. Ihr Parteikollege und Kulturstaatsminister Bernd Neumann hatte gegen&#252;ber dem <em>Spiegel</em> <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,669058,00.html">erkl&#228;rt</a>: &#8220;Der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk sollte mit Gratisangeboten f&#252;r das iPhone nicht unn&#246;tig neue Gesch&#228;ftsmodelle der privaten Anbieter gef&#228;hrden. Das ist ein St&#252;ck weit auch unabh&#228;ngig von der Frage, ob dies die entsprechenden Staatsvertr&#228;ge zulassen oder nicht, eine Frage der Vernunft und des Umgangs miteinander.&#8221;</p>
<p>War die App zu Anfang vor allem ein Thema f&#252;r das <a href="http://www.bild.de/BILD/digital/handy-und-telefon/2009/12/24/parteien-kritik/politiker-kritisieren-tagesschau-apps.html">Feiertagstheater</a>, so wird nun bereits bei dieser Marginalie deutlich: Der 12. Rundfunkstaatsvertrag, der den &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Auftrag regeln soll, bringt nicht die Abgrenzung und die Klarheit, die die Politik versprochen hat. Es gibt weder Klarheit &#252;ber den Auftrag noch &#252;ber die Verfahren. Und dies ist erst der Anfang der Diskussion &#252;ber die Ergebnisse der Drei-Stufen-Tests.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=21221&amp;md5=d9d111a67b6540137342be0180457241" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Wie Markus Sch&#228;chter den 12. Rundfunkstaatsvertrag v&#246;llig uminterpretiert</title>
		<link>http://carta.info/20204/markus-schaechter-den-12-rundfunkstaatsvertrag-interpretation/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 14:30:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Markus Schächter]]></category>
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		<description><![CDATA[In der Debatte um den &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Auftrag gibt Markus Sch&#228;chter eine neue Linie vor: Mehrwert ist, wenn das ZDF ein zus&#228;tzliches Angebot macht. Die Gesetzesbegr&#252;ndung sieht das anders. Aber Sch&#228;chter will, dass sein Sender auch im Netz ein geb&#252;hrenfinanziertes Me-too-Angebot machen darf. Gedanken zu einem Aufsichtsproblem.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/a045b099513646f0884bf819e965c88b" alt="" width="1" height="1" />Im letzten Jahr haben wir ein Gesetz mit dem merkw&#252;rdigen Namen &#8220;12. Rundfunkstaatsvertrag&#8221; (<a href="http://www.telemedicus.info/uploads/Dokumente/RStV_12-RAeStV_Lesefassung.pdf">PDF</a>) bekommen. Ein Gesetz: unklar, missverst&#228;ndlich, widerspr&#252;chlich, fast unlesbar. Ein Gesetz, das kaum einer versteht und das damit vor allem den politischen Vorteil zu haben scheint, dass es schier unendlichen weit interpretiert werden kann. Man muss diese Konstruktion nicht f&#252;r einen Zufall halten, wenn man nun sieht, wie die Betroffenen das Gesetz in sein Gegenteil verkehren. Wie Markus Sch&#228;chter zum Beispiel.</p>
<p>Der 12. Rundfunkstaatsvertrag soll den Auftrag der &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten f&#252;r das Internet regeln. F&#252;r eigenst&#228;ndige Online-Angebote der Rundfunkanstalten f&#252;hrt das Gesetz eine gesonderte Begr&#252;ndungspflicht ein. Hintergrund ist das Subsidiarit&#228;tsprinzip, wonach mit quasi-staatlichen Geb&#252;hrenmitteln im Netz insbesondere solche Angebote finanziert werden sollen, die sich vom Bestehenden qualitativ abheben. Anders als im Fernsehen sollen sich die Rundfunkanstalten im eigenst&#228;ndigen Netz-Angeboten nicht als <strong>Me-too-Anbieter </strong>gerieren. Sie sollen nicht Grundversorger sein, sondern <strong>Mehrwertversorger</strong>.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat dies – angesichts verfassungsrechtlich verminten Terrains – sehr vorsichtig in das Gesetz geschrieben. Ein allgemein gehaltender Auftrag wird f&#252;r eigenst&#228;ndige Anstaltsangebote in einem Zulassungsverfahren konkretisiert. Dabei mag man &#252;ber Ausgestaltung und Ausma&#223; der Subsidiarit&#228;t heftig streiten, wohl aber nicht &#252;ber das Prinzip an sich. Es gibt a) keinen gesellschaftlichen Bedarf an geb&#252;hrenfinanzierter Angebotsverdopplung und es gibt b) den Grundsatz, dass der Staat nur in begr&#252;ndeten F&#228;llen als Anbieter in teilliberalisierten M&#228;rkten auftreten soll.</p>
<p>In der Gesetzesbegr&#252;ndung zum 12. Rundfunkstaatsvertrag hei&#223;t es verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig klar (<a href="http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzlei/rlp.de/downloads/medien/begruendung_12_rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf">Seite 16</a>, PDF): Die &#246;ffentlich-rechtlichen Onlineangebote &#8220;m&#252;ssen sich &#8230; von kommerziellen Angeboten <strong>unterscheiden</strong>, die nicht nur von den privaten Rundfunkveranstaltern, sondern einer Vielzahl weiterer Marktakakteure &#252;ber das Internet zur Verf&#252;gung gestellt werden.&#8221;  Deutschlands Chefrundfunkpolitiker Kurt Beck (SPD) <a href="http://www.promedia-berlin.de/fileadmin/Archiv/2009/01/promedia200901-online02.pdf">erkl&#228;rte</a> zum Gesetz: Die Rundfunkanstalten h&#228;tten &#8220;eine klare Beauftragung f&#252;r Angebote im Internet. Dieser Bereich ist jedoch <strong>nicht gleichberechtigt </strong>neben dem H&#246;rfunk und dem Fernsehen.&#8221;</p>
<p>Wie erl&#228;utert nun ZDF-Intendant Markus Sch&#228;chter seinem Fernsehrat die Rechtslage? Das ZDF hat hierzu dankenswerterweise eine <a href="http://www.presseportal.de/pm/7840/1528769/zdf">Pressemitteilung</a> herausgegeben, die zeigt, wie intern &#252;ber die Anforderungen des &#8220;Amsterdam-Tests&#8221;* gesprochen wird (von der ARD erf&#228;hrt man nicht einmal dies).</p>
<p>Sch&#228;chter: Der von den L&#228;ndern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene Auftrag f&#252;r die Online-Angebote habe die gleiche Breite wie der Rundfunkauftrag.</p>
<p>Diese Aussage mag formaljuristisch gerade noch haltbar sein. Bezogen auf die Pr&#252;faufgabe der Fernsehrates f&#252;r das ZDF-Online-Angebot ist sie irref&#252;hrend und falsch. Ein Gesetz, dass f&#252;r eigenst&#228;ndige Online-Angebote der Rundfunkanstalten das Subsidiarit&#228;tsprinzip st&#228;rken soll, deutet Sch&#228;chter zur Vollerm&#228;chtigung des ZDFs um.</p>
<p>Und Sch&#228;chter (<a href="http://www.taz.de/uploads/hp_taz_img/xl/zdf_12.jpg">Foto</a> mit Fernsehratsvorsitzendem, CDU) geht noch weiter:</p>
<blockquote><p>Ein anderes, falsches Verst&#228;ndnis des Ma&#223;stabs betreffe die Forderung, die Angebote des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks m&#252;ssten einen &#8220;Mehrwert&#8221; im Sinn einer Exklusivit&#228;t oder Einzigartigkeit darstellen. Der Begriff des &#8220;Mehrwerts&#8221; beziehe sich vielmehr auf den Beitrag zum publizistischen Wettbewerb. Kennzeichen eines funktionierenden publizistischen Wettbewerbs seien zum einen die Vielfalt der unterschiedlichen Meinungen und zum anderen die Qualit&#228;t und die Relevanz der Angebote. Nach diesem Wettbewerbsverst&#228;ndnis wirke sich jedes neue qualitativ hochwertige Angebot positiv auf den publizistischen Wettbewerb aus. Sch&#228;chter: &#8220;Die ZDF-Onlineangebote haben Ma&#223;st&#228;be der Qualit&#228;t zu erf&#252;llen, um einen qualit&#228;tsvollen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten zu k&#246;nnen. Darin liegt ihr Mehrwert.&#8221;<span> </span></p></blockquote>
<p>Im Klartext: <strong>Mehrwert ist f&#252;r Markus Sch&#228;chter, wenn das ZDF ein zus&#228;tzliches Angebot macht.</strong> Dabei steht in der Gesetzesbegr&#252;ndung klar, dass sich die ZDF-Angebote vom anderen Online-Angeboten (auch von ARD-Angeboten &#252;brigens) unterscheiden m&#252;ssen. Es wird in der Gesetzeserl&#228;uterung keine Einzigartigkeit, sondern eine Unterscheidbarkeit gefordert. Selbst Kurt Beck auf den anderen Charakter des Auftrags hingewiesen. Sch&#228;chter aber m&#246;chte, dass das ZDF auch im Netz Me-Too-Anbieter bleiben darf. Das Leute-heute-Fernseh-ZDF soll auch ins Netz &#252;bersiedeln d&#252;rfen. Sch&#228;chter macht sich in intendantenmanier zum autentischen Interpreten eines Gesetzes, das ihm nicht nur gef&#228;llt.</p>
<p>Sch&#228;chters Ausf&#252;hrungen zeigen, dass die Rundfunkanstalten wenig geneigt sind, f&#252;r die eigenst&#228;ndigen Online-Angebote einen fokussierteren Auftrag als im Fernsehen zu akzeptieren. Sch&#228;chter handelt im Etaterhaltungsinteresse seiner Anstalt &#8211; nicht im Interesse der geb&#252;hrenzahlenden Zuschauer.</p>
<p>Genau diese Weigerung, den Paradigmenwechsel im &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Auftrag unzusetzen, entwickelt sich zum Kernproblem der derzeit laufenden Amsterdam-&#220;berpr&#252;fungsverfahren. Dabei wird der interpretatorisch freih&#228;ndige Umgang mit dem Staatsvertrag immer mehr zu einem <strong>Aufsichtsproblem</strong>: Ausgerechnet das ZDF-interne Gremium Fernsehrat m&#252;sste hier nun ein Umdenken einfordern. Welche Motivation dazu h&#228;tte er? Zuletzt k&#246;nnten auch die L&#228;nder, die bekanntlich &#252;ber die Gremien ebenfalls eng an das ZDF angebunden sind, im Zuge der Rechtsaufsicht eingreifen. Doch welche Motivation h&#228;tten sie? So wird der Amsterdam-Test zu einem nicht gerade appetitlichen Schauspiel, dessen Ergebnis von vorne herein feststeht.</p>
<p>Wie im Fall Brender zeigt sich hier: Das Agieren des Markus Sch&#228;chter ist nicht zuf&#228;llig oder originell. Es ist die logische Konsequenz einer Konstellation. Die Resistenz der Anstalten gegen&#252;ber Wandel und den neuen Anforderungen der digitalen Gesellschaft sind enorm.</p>
<p>* auch unter dem Begriff &#8220;Drei-Stufen-Test&#8221; bekannt.</p>
<p><strong>Nachtrag</strong>: Ich habe <a href="http://www.mbem.nrw.de/">Andreas Krautscheid</a> (CDU), Medienminister in NRW und Vorsitzender des Drei-Stufen-Ausschusses des ZDFs, kurz um seine Sicht der Dinge gebeten. Hier das Kurzinterview:</p>
<p><strong>Markus Sch&#228;chter sagt: &#8220;Der von den L&#228;ndern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene Auftrag f&#252;r die Telemedien habe die gleiche Breite wie der Rundfunkauftrag.&#8221; Ist diese Aussagen aus Ihrer Sicht zutreffend?</strong></p>
<p><em> </em></p>
<p>Im Grundsatz richtig, weil der gesetzliche „Auftrag“ sich sowohl auf Rundfunkprogramme als auch auf Telemedien bezieht (also Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung und insbesondere kulturelle Beitr&#228;ge).</p>
<p>Einzuschr&#228;nken ist die Aussage durch zwei Dinge: zum einen muss hingewiesen werden auf die sogenannte „Negativliste“ des Staatsvertrages, die in Telemedien bestimmte Angebote von vorneherein ausschlie&#223;t (Partnerb&#246;rsen, Jobvermittlung etc.). Zum anderen ist die Frage, ob Internetseiten „zum Auftrag“ des Senders geh&#246;ren nur ein Teil des Drei-Stufen-Test; zu pr&#252;fen sind eben auch die &#246;konomische Auswirkung auf Wettbewerber sowie der publizistische Wert eines Internetauftritts.</p>
<p><strong>F&#252;r Markus Sch&#228;chter ist ein &#8220;publizistischen Beitrag&#8221; bereits dann gegeben, wenn ein qualitativ hochwertiges Angebot gemacht wird. Ein Mehrwert im Sinne einer Differenz von dem, was die Privatwirtschaft anbietet, m&#252;sse nicht nachgewiesen werden. Wie sehen Sie diese Problematik?</strong></p>
<p><em> </em></p>
<p>Im Staatsvertrag wie auch im Kompromiss mit der EU-Kommission geht es darum, ob ein &#246;ffentlich-rechtliches Internetangebot „einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb“ liefert. Ein „Mehrwert“ in dem Sinne, dass es nur dort erlaubt w&#228;re, wo entsprechende private Seiten gar nicht existieren oder „schlechter“ sind, ist nicht gefordert. Viel mehr muss das Angebot auf seine Qualit&#228;t auch im Verh&#228;ltnis zu anderen privaten Angeboten bewertet werden. Deshalb hat z. B. der ZDF-Fernsehrat in der letzten Woche genau zu diesen Themen einen mehrst&#252;ndigen Workshop mit Wissenschaftlern durchgef&#252;hrt: Was ist Qualit&#228;t im Netz? Welchen Anforderungen muss ein &#246;ffentlich-rechtliches Angebot hier besonders gen&#252;gen? Wie misst man dieses?
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<a href="http://carta.info/20204/markus-schaechter-den-12-rundfunkstaatsvertrag-interpretation/">Wie Markus Sch&#228;chter den 12. Rundfunkstaatsvertrag v&#246;llig uminterpretiert</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/20204/markus-schaechter-den-12-rundfunkstaatsvertrag-interpretation/#comments">10 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=20204&amp;md5=6d4df88ab8580de08d1a89c65351039e" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Regierungsvertreter nutzen den Drei-Stufen-Test dazu, den Staatseinfluss bei ARD und ZDF auszuweiten</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 15:19:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Heiko Hilker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einigen Rundfunk- bzw. Fernsehr&#228;ten &#252;bernehmen Regierungsvertreter die Federf&#252;hrung beim Drei-Stufen-Test. So bestimmen sie aktiv &#252;ber das &#246;ffentlich-rechtliche Online-Angebot mit und h&#246;hlen die Staatsferne des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks aus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/d9c0a07b93f84f45a946426f3e06f480" width="1" height="1" alt=""/>ARD, ZDF und  Deutschlandradio m&#252;ssen seit dem 1. Juni dieses Jahres den Drei-Stufen-Test f&#252;r ihre  Telemedienangebote durchf&#252;hren. Dies haben die Ministerpr&#228;sidenten so mit der EU  vereinbart. Die Ministerpr&#228;sidenten – besser: deren Medienminister – haben  diesen Kompromiss mit der Europ&#228;ischen Kommission auch in Gesetzesform – den 13.  Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag gebracht. Die Rundfunkr&#228;te der Sender sollen  diesen Test durchf&#252;hren, die Medienminister der L&#228;nder werden dann pr&#252;fen, ob  der Test rechtlich sauber durchgef&#252;hrt wurde.</p>
<p>Der ZDF-Fernsehrat hat nun letzte  Woche in Mainz Nordrhein-Westfalens Medienminister Andreas Krautscheid (CDU)  einstimmig zum Vorsitzenden des Ausschusses Telemedien gew&#228;hlt. Dies teilte  Andreas Krautscheid als Vertreter der <a href="http://www.nrw.de/presse/medienminister-krautscheid-zum-vorsitzenden-des-ausschusses-telemedien-gewaehlt-7993/">Landesregierung  Nordrhein-Westfalens</a> (!) am Sonntag mit.</p>
<p>Andreas Krautscheid in eigener  Sache:</p>
<blockquote><p>„Der  Ausschuss besteht aus neun Mitgliedern und wird den Fernsehrat bei Aufgaben im  Rahmen des Drei-Stufen-Tests unterst&#252;tzen. Mit dem Verfahren wird dar&#252;ber  entschieden, welche Internetinhalte das &#246;ffentlich-rechtliche Fernsehen  zuk&#252;nftig anbietet.“</p></blockquote>
<p>Einer,  der die Gesetze ausarbeitet und dann die Ergebnisse der Verfahren auch noch  rechtlich pr&#252;ft, koordiniert auch das Verfahren. Und wer das Verfahren  koordiniert, der kann auch die Ergebnisse beeinflussen. Somit bekommt  der Drei-Stufen-Test eine ganz neue Bedeutung: Die Regierungen sind an den drei  Stufen Gesetzgebung, Gesetzesumsetzung sowie rechtliche &#220;berpr&#252;fung der  Umsetzung beteiligt. Andreas Krautscheid ist nicht der einzige  Regierungsvertreter, der in einem Aufsichtsgremium aktiv an allen  Verfahrensschritten beteiligt ist. Doch ganz so stimmt es ja nicht – zumindest  in seinem Fall. Denn die Rechtsaufsicht f&#252;r das ZDF liegt derzeit in  Sachsen-Anhalt, ab 2010 dann f&#252;r zwei Jahre in Schleswig Holstein.  Nordrhein-Westfalen ist erst 2030 wieder dran. Da wird wohl Andreas Krautscheid  wohl nicht mehr Minister sein &#8230;
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=17681&amp;md5=189c20c19e08b757a3f8965197b4ceb5" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Rauchbomben und Nebelkerzen im Drei-Stufen-Test</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Oct 2009 00:41:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Justus Haucap</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Online-Angebote des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks durchlaufen momentan die sog. Drei-Stufen-Tests. In diesem Rahmen sind unter anderem die marktlichen Auswirkungen der bestehenden und geplanten Angebote zu ermitteln. Das soll mit Hilfe &#246;konomischer Gutachten geschehen (siehe dazu auch den Beitrag von Robin Meyer-Lucht hier).

Im Auftrag des VPRT haben der Kollege Ralf Dewenter (TU Ilmenau) und ich Ende Juli ein konzeptionelles Gutachten erstellt, das nicht ein bestimmtes Online-Angebot evaluiert, sondern die Vor- und Nachteile verschiedener Methoden analysiert und Vorschl&#228;ge f&#252;r eine &#246;konomisch fundierte Vorgehensweise unterbreitet. Dabei haben wir auch die signifikanten Schw&#228;chen der bis dahin vorliegenden Gutachten offen gelegt. Insbesondere die beiden Gutachten der Unternehmensberatung EE&#38;MC (in Sachen kika.plus und www.kikaninchen.de) sind handwerklich und methodisch mit zahlreichen Schw&#228;chen behaftet. Die beiden Autoren der Gutachten, Dr. Dr. Doris Hildebrand und Dr. Ulf B&#246;ge, haben ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Online-Angebote des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks durchlaufen momentan die sog. <a href="http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html" target="_blank">Drei-Stufen-Tests</a>. In diesem Rahmen sind unter anderem die marktlichen Auswirkungen der bestehenden und geplanten Angebote zu ermitteln. Das soll mit Hilfe &#246;konomischer Gutachten geschehen (siehe dazu auch den Beitrag von Robin Meyer-Lucht <a href="http://carta.info/14992/oeffentlich-rechtliche-wenn-qualitaet-zum-strukturproblem-wird/" target="_blank">hier</a>).</p>
<p>Im Auftrag des VPRT haben der Kollege <a href="http://www.tu-ilmenau.de/fakww/Wirtschaftstheorie.634.0.html?&amp;no_cache=1" target="_blank">Ralf Dewenter (TU Ilmenau)</a> und ich Ende Juli ein konzeptionelles <a href="http://www.nomos-shop.de/productview.aspx?product=11881" target="_blank">Gutachten</a> erstellt, das nicht ein bestimmtes Online-Angebot evaluiert, sondern die Vor- und Nachteile verschiedener Methoden analysiert und Vorschl&#228;ge f&#252;r eine &#246;konomisch fundierte Vorgehensweise unterbreitet. Dabei haben wir auch die signifikanten Schw&#228;chen der bis dahin vorliegenden Gutachten offen gelegt. Insbesondere die beiden Gutachten der Unternehmensberatung EE&amp;MC (in Sachen kika.plus und www.kikaninchen.de) sind handwerklich und methodisch mit zahlreichen Schw&#228;chen behaftet. Die beiden Autoren der Gutachten, Dr. Dr. Doris Hildebrand und Dr. Ulf B&#246;ge, haben am 7. Oktober 2009 in den <a href="http://www.epd.de/medien/medien_index_68561.html" target="_self">epd medien</a> auf diese Kritik geantwortet.</p>
<p>Die Antwort der beiden Autoren geht strategisch so vor, unser Gutachten, die europ&#228;ische Praxis der Beihilfekontrolle, die Vorgehensweise der britischen Ofcom (die in UK die Market Impact Assessments im Rahmen der Public Value Tests durchf&#252;hrt) sowie die Rechtsprechung falsch darzustellen, vielleicht um Rundfunkr&#228;te durch Rauchbomben und Nebelkerzen zu verunsichern. Nun sind Hildebrand und B&#246;ge keine Wissenschaftler, die sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis halten m&#252;ssen (hier bei <a href="http://www.dfg.de/aktuelles_presse/reden_stellungnahmen/download/empfehlung_wiss_praxis_0198.pdf" target="_blank">DFG</a>, hier bei der <a href="http://www.humboldt-foundation.de/pls/web/docs/F4123/regelnwisspraxis.pdf" target="_blank">Alexander-von-Humboldt-Stiftung</a>). Von diesen sind die Gutachten als auch der j&#252;ngste Beitrag in den epd medien auch meilenweit entfernt. Aber vielleicht sollte man die Einlassung auch als Versuch einer Glosse oder Satire werten? Worum also geht es?</p>
<p>Ihre Kritik zu unserem Gutachten beginnen Hildebrand und B&#246;ge wie folgt: &#8220;In einem f&#252;r den VPRT erstellten Gutachten lehnen die Wissenschaftler Dewenter/Haucap die oben skizzierte, f&#252;r Wettbewerbsfragen weltweit &#252;bliche Methode der Marktabgrenzung f&#252;r Beihilfeverfahren ab und empfehlen Folgendes: Erst wenn es kein privates Angebot im Internet gibt oder geben k&#246;nnte, d&#252;rften die &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten ein Online-Angebot zur Verf&#252;gung stellen. Ein solches Angebot im Internet sei auch nur dann zu rechtfertigen, wenn damit demokratische, soziale oder kulturelle Ziele erreicht werden k&#246;nnten.&#8221;<!--[if !ppt]--><!-- .O 	{color:black; 	font-size:149%;} a:link 	{color:blue !important;} a:active 	{color:#C0504D !important;} a:visited 	{color:purple !important;} --><!-- .sld 	{left:0px !important; 	width:6.0in !important; 	height:4.5in !important; 	font-size:103% !important;} --><!--[endif]--></p>
<p>Dies ist erstens falsch und zweitens irref&#252;hrend: Zum einen wird unser Gutachten v&#246;llig falsch dargestellt &#8211; wir legen sehr ausf&#252;hrlich dar, dass ein &#246;ffentlich-rechtliches Online-Angebot auch dann sinnvoll sein kann, wenn es schon private Angebote gibt, n&#228;mlich zur Vielfaltssicherung. Dann schlagen wir vor, sich an den Kriterien &#8220;Gefahren verzerrter Darstellung durch private/Verifizierbarkeit der Inhalte&#8221; einerseits und &#8220;gesellschaftspolitische Relevanz&#8221; der Inhalte andererseits zu orientieren. Dar&#252;ber hinaus argumentieren wir <em>auch</em>, dass &#246;ffentlich-rechtliche Angebote erst recht ziemlich unproblematisch sind, wenn es kein privates Angebot in dem Bereich gibt oder geplant ist. Dies ist aber, wie wir ausf&#252;hrlichst erkl&#228;ren, nur eine von zwei m&#246;glichen Begr&#252;ndungen f&#252;r ein &#246;ffentlich-rechtliches Angebot. Vielfaltssicherung ist eben die zweite M&#246;glichkeit der Legitimation. Wer lesen kann, ist somit im Vorteil. Hier wird also unser Gutachten &#8211; wie ich denke, mit Absicht &#8211; falsch dargestellt, denn so l&#228;sst es sich nat&#252;rlich leicht angreifen. Weiter bringt das die Debatte nicht.</p>
<p>Zum anderen ist es irref&#252;hrend von einer <!--[if !mso]&gt; &lt;!  v\:* {behavior:url(#default#VML);} o\:* {behavior:url(#default#VML);} p\:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} v\:textbox {display:none;} --> <!--[endif]-->&#8220;weltweit &#252;blichen Methode der Marktabgrenzung&#8221; zu sprechen. Erstens ist die von Hildebrand und B&#246;ge benutzte Methode (der sog. Hypothetische-Monopolisten-Test) ledigliche <em>eine</em> Methode der Marktabgrenzung und auch keineswegs die weiter vebreitete. In Deutschland z.B. ist sie durch das Bundeskartellamt, dessen Pr&#228;sident B&#246;ge lange war, bisher kaum benutzt worden. Auch in der Praxis der europ&#228;ischen Beihilfenkontrolle hat die Methode bisher &#8211; anders als Hildebrand und B&#246;ge suggerieren &#8211; so gut wie keine Rolle gespielt. &#220;berhaupt spielt die Marktabgrenzung in der europ&#228;ischen Beihilfenkontrolle &#8211; ganz egal nach welcher Methode &#8211; sowohl bisher als auch nach den Pl&#228;nen f&#252;r die Neuausrichtung kaum eine Rolle. Genau das haben wir auch in der Monopolkommission kritisiert. Nicht pl&#228;diert haben wir jedoch daf&#252;r, blind bestimmte Testverfahren falsch anzuwenden. Dennn zweitens muss der Test, wenn er schon verwendet wird, korrekt angewendet werden und eben nicht falsch, wie in den beiden o.g. Gutachten der beiden Autoren.</p>
<p>Die britische Ofcom verzichtet daher aufgrund der zahlreichen, wohl bekannten Probleme und Schwierigkeiten auf eine solche kartellrechtliche Marktabgrenzung in ihren Market Impact Assessments und schl&#228;gt einen anderen Weg ein, um die marktlichen Auswirkungen von BBC-Angeboten zu ermitteln. Darauf haben wir auch in unserem Gutachten hingewiesen. Das Vorgehen der Ofcom ist vern&#252;nftig und durchdacht. Hildebrand und B&#246;ge ignorieren diese Tatsache und behaupten wie trotzige Kinder das Gegenteil. Sie schreiben: &#8220;Dewenter/Haucap weisen zur Untermauerung ihrer Position im VPRT-Gutachten auf die OFCOM hin. Die OFCOM – so Dewenter/Haucap – soll sich gegen die Verwendung kartellrechtlicher Marktdefinitionsverfahren ausgesprochen haben. Die Beh&#246;rde habe sich entschieden, &#8216;auf eine kartellrechtliche Marktabgrenzung ganz zu verzichten&#8217; (Seiten 38 und 63 VPRT-Gutachten). Diese Aussage ist falsch.&#8221;</p>
<p>Nun ja, die <strong>Ofcom</strong> selbst aber schreibt 2006 in ihrem <a href="http://www.ofcom.org.uk/research/tv/bbcmias/ondemand/bbc_ondemand/bbc_ondemand.pdf" target="_blank">Market Impact Assessment zu BBC New On-Demand Proposal</a>: &#8220;It is important first to clarify a methodological point. <strong>This analysis is not a competition law market definition exercise</strong>. Our focus is on assessing the impact of the BBC’s on-demand proposals on services in a range of related markets, and not on defining markets for the purpose of assessing dominance.“ (Tz 2.34) Und nachdem die Ofcom die Probleme einer kartellrechtlichen Marktabgrenzung ausf&#252;hrlich dargestellt hat, noch einmal: &#8220;Taken together, these differences suggest that <strong>we are not engaged in a market definition exercise as understood in competition law</strong>. Rather, we are seeking to identify the set of materially impacted services.“ (Tz 2.36). Im <a href="http://www.ofcom.org.uk/research/tv/bbcmias/statement/statement.pdf" target="_blank">Ofcom-Papier zur Methodology for Market Impact Assessments of BBC Services</a> steht noch einmal: &#8220;<strong>It should be noted that this analysis is not a competition law market definition exercise.</strong> Our focus is on assessing the impact of the BBC’s proposals on services in a range of related markets, and not on defining markets for the purpose of assessing dominance.&#8221; Jeder kann das in den Dokumenten im Internet nachlesen.</p>
<p>Wie soll ich verstehen, was die Ofcom hier schreibt? Ich w&#252;rde sagen, hier steht: Wir machen nicht einfach eine kartellrechtliche Marktabgrenzung. Hildebrand und B&#246;ge hingegen sagen: Doch, die Ofcom macht nat&#252;rlich nichts Anderes als eine kartellrechtliche Marktabgrenzung. W&#246;rtlich schreiben sie: &#8220;Dewenter/Haucap sehen in dieser Vorgehensweise eine neue OFCOM-Methode und eine Ablehnung der kartellechtlichen Methode. Diese Analyse ist sachlich falsch.&#8221; Was soll ich dazu sagen? Vielleicht: Wer kann besser Englisch? Was steht da oben jetzt? &#8220;Wir machen eine kartellrechtliche Marktabgrenzung&#8221; oder &#8220;Wir machen keine kartellrechtliche Marktabgrenzung&#8221;? Wie deutlich kann die Ofcom das noch schreiben? Ich empfehle dann vielleicht doch den Besuch eines Englisch-Kurses&#8230;..</p>
<p>Es kommt dann noch allerlei Quatsch dar&#252;ber, das Gerichte unsere Pr&#252;fmethode ablehnen w&#252;rden (v&#246;llig unsubstanziiert), w&#228;hrend Hildebrand und B&#246;ge suggerieren, ihre Methode entspr&#228;che einem akzeptierten Vorgehen, das auch die EU-Kommission in Beihilfenverfahren benutze. Ich kann nicht jedes Detail ausarbeiten, aber auch das ist v&#246;llig falsch und &#228;hnlich &#8220;gut&#8221; argumentiert wie die obigen Punkte.</p>
<p>Wenn die Qualit&#228;t der anderen Gutachten &#228;hnlich sein sollte, wird der ganze Drei-Stufen-Test zu einer Farce, der die Geb&#252;hrenzahler sehr viel Geld kostet, aber rein gar nichts bringen wird. Auf diesem Niveau f&#228;llt es mir noch schwer zu diskutieren &#8211; vielleicht, weil ich mich zu oft an Universit&#228;ten aufhalte und akademische Mindeststandards gew&#246;hnt bin. Da kann ich sicherlich noch dazu lernen. Ist vielleicht auch etwas&#8230;.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=16623&amp;md5=bbf6fa6d668b3cc67f8874dfc7757345" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Hamburger Erkl&#228;rung, Hoster-Haftung, Telemedienkonzept</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 10:49:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: EU-Kommissarin pro Leistungsschutzrecht, Strenge Haftung f&#252;r Webhoster, VPRT gegen Telemedienkonzept, DSDS-Jugendschutzstreit beigelegt, Auskunftsklage gegen T-Mobile-Vorratsdaten – und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/badb3a57399c6ef7d50f98e7945b37" width="1" height="1" alt=""/><strong>EU-Kommissarin Reding bef&#252;rwortet Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage</strong><br />
Das Medienportal <em>Horizont</em> hat in der vergangenen Woche eine <a href="http://www.horizont.net/aktuell/digital/pages/protected/pics/17112-org.jpg">Stellungnahme</a> der EU-Kommissarin Viviane Reding ver&#246;ffentlicht, nach der sie das von den Verlegern in der <a href="http://www.axelspringer.de/presse/Internationale-Verlage-unterzeichnen-Hamburger-Erklaerung-zum-Schutz-des-geistigen-Eigentums_887946.html">„Hamburger Erkl&#228;rung”</a> geforderte Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage bef&#252;rwortet. Die EU-Kommissarin f&#252;r Informationsgesellschaft und Medien k&#252;ndigte an, zu dem Thema &#246;ffentliche Beratungen einzuberufen, bei denen sie ein offenes Ohr f&#252;r Verlage haben werde.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.horizont.net/aktuell/digital/pages/protected/Leistungsschutzrecht-EU-Kommissarin-sagt-Hilfe-zu--Microsoft-wehrt-sich_86750.html">Bericht &#252;ber die Hintergr&#252;nde bei Horizont.net.</a></li>
</ul>
<p><strong>Landgericht Hamburg: Strenge Haftung f&#252;r Webhoster</strong><br />
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat das Landgericht Hamburg Ende Juli entschieden, dass ein Webhoster ab Kenntnis auch f&#252;r nicht offensichtliche Rechtsverletzungen seiner Kunden haftet. Selbst wenn der Hoster gar keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten seiner Kunden hat, sei er demnach verpflichtet, die Ver&#246;ffentlichung durch technische Ma&#223;nahmen zu unterbinden. Das LG Hamburg erlegt den Webhostern mit dieser Entscheidung deutlich strengere Haftungsregeln auf, als bislang &#252;blich. Nach dieser Entscheidung gelten f&#252;r Webhoster nun bei der Einsch&#228;tzung der rechtlichen Zul&#228;ssigkeit von Inhalten ihrer Kunden deutlich strengere Ma&#223;st&#228;be.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1467-LG-Hamburg-Strenge-Haftung-fuer-Webhoster.html">Telemedicus beleuchtet die Entscheidung kritisch.</a></li>
</ul>
<p><strong>Landgericht Hamburg: Nutzungsbedingungen von Google teilweise unzul&#228;ssig</strong><br />
Das Landgericht Hamburg hat Teile der Nutzungsbedingungen einzelner Dienste von Google f&#252;r unwirksam erkl&#228;rt. Allerdings handelt es sich bei den streitgegenst&#228;ndlichen Klauseln um alte Formulierungen der &#8220;Servicebedingungen und Datenschutzerkl&#228;rung&#8221;, die seit Mitte 2008 durch Google keine Verwendung mehr finden. Die Hamburger Richter bem&#228;ngelten an ihnen insbesondere, dass Google sich durch sie in intransparenter Weise Nutzungsrechte an Dokumenten einr&#228;umen lie&#223;. Ferner kritisierten sie, dass Google sich das unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ige Recht vorbehalten hatte, E-Mails oder andere Nutzerdaten ohne Benachrichtigung durchzusehen oder zu l&#246;schen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.golem.de/0908/69389.html">Meldung bei golem.de.</a></li>
<li><a href="http://www.vzbv.de/mediapics/google_lg_hamburg_07_08_2009.pdf">Das Urteil des LG Hamburg vom  07.08.09, Az. 324 O 650/08</a> (PDF).</li>
</ul>
<p><strong>Bundesnetzagentur stuft technische Richtlinie zu Netzsperren als Geheimsache ein</strong><br />
Mehreren &#252;bereinstimmenden Medienberichten zufolge hat die Bundesnetzagentur einen Entwurf f&#252;r die technische Richtlinie zur Umsetzung des <a href="http://www.telemedicus.info/article/1372-Verfahrensmaengel-bei-der-Verabschiedung-des-ZugErschwG.html">umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes</a> erstellt. Anders als bei vergleichbaren Regelungen findet dazu jedoch kein &#246;ffentliches Konsultationsverfahren statt. Vielmehr weist die Bundesnetzagentur in ihrem Amtsblatt (Ausgabe 16/2009) darauf hin, dass es sich bei dem Vorgang um eine Geheimakte handelt, die nur f&#252;r den Dienstgebrauch bestimmt sei. Lediglich die betroffenen Provider k&#246;nnen demnach namentlich benannte Vertreter zum BKA entsenden, die dort den Entwurf zur Kommentierung einsehen d&#252;rfen. Die dabei ge&#228;u&#223;erten Anmerkungen unterliegen sodann ebenfalls einer Geheimhaltungspflicht.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Umsetzungsvorgaben-fuer-Web-Sperren-sollen-geheim-bleiben-Update--/meldung/144456">Die Meldung bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Telemedienkonzept von ZDF, 3sat und Phoenix nicht genehmigungsf&#228;hig</strong><br />
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat in der vergangenen Woche mehrere Stellungnahmen zu den vom ZDF erarbeiteten Telemedienkonzepten vorgelegt. In seinem Papier h&#228;lt der Branchenverband die Beschreibungen der Webangebote von ZDF, 3sat und Phoenix im Rahmen des <a href="http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html">Drei-Stufen-Tests</a> in gro&#223;en Teilen f&#252;r nicht genehmigungsf&#228;hig. Der VPRT begr&#252;ndetet seine Einsch&#228;tzung damit, dass die Angebotsbeschreibungen in hohem Ma&#223;e l&#252;ckenhaft und unsubstantiiert seien. Zudem wurde kritisiert, dass das ZDF die gesetzlichen Regelungen zum „seven day catch-up” unterlaufen wolle.</p>
<ul>
<li><a href="http://vprt.de/index.html/de/press/article/id/203/or/2/">Pressemitteilung des VPRT.</a></li>
</ul>
<ul>
<li><a href="http://vprt.de/index.html/de/positions/article/id/99/?or=0&amp;year=%7B0%7D&amp;page=1">Stellungnahmen des VPRT zu den Telemedienkonzepten von ZDF, 3sat und Phoenix.</a></li>
</ul>
<p><strong>Jugendmedienschutz: RTL legt DSDS-Streit bei</strong><br />
RTL hat seine Klage gegen die nieders&#228;chsische Landesmedienanstalt (NLM) wegen Beanstandungen bei der Castingshow „Deutschland sucht den Superstar” zur&#252;ckgenommen. Klagegegenstand waren <a href="http://www.telemedicus.info/article/95-DSDS-weiter-in-Konflikt-mit-Jugendschutz.html">Jugendschutz-Beanstandungen der NLM</a> in Zusammenhang mit DSDS-Austrahlungen im Jahre 2007. Urspr&#252;nglich wollte RTL die Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages in Bezug auf Castingshows gerichtlich kl&#228;ren lassen. Der K&#246;lner Privatsender begr&#252;ndete die R&#252;cknahme der Klage nun mit den neuen „Richtlinien zum Umgang mit Castingshows und vergleichbaren Formaten”, die durch die Freiwillige Selbtskontrolle Fernsehen (FSF) erarbeitet worden sind. Die neuen Regelungen sehen insbesondere auch eine Vorabpr&#252;fung der Sendungen vor. Nach Ansicht von RTL f&#252;hren die neuen Richtlinien – die ausdr&#252;cklich auch von der NLM und der Kommission f&#252;r Jugendmedienschutz (KJM) mitgetragen werden – zu einer ausreichenden Rechts- und Planungssicherheit.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.dwdl.de/story/22306/rtl_klagt_nicht_mehr_wegen_dsdsbeanstandung/">Die Hintergr&#252;nde bei DWDL.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Vorratsdatenspeicherung: Auskunftsklage gegen T-Mobile</strong><br />
Ein Mitglied des Bundesvorstands der Partei „B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen” hat vor dem Landgericht Berlin eine Auskunftsklage gegen den Mobilfunkbetreiber T-Mobile erhoben. Damit will der Politiker den Provider verpflichten, alle &#252;ber ihn im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung erfassten personenbezogenen Daten herauszugeben. Als Rechtsgrundlage f&#252;r dieses Auskunftsersuchen beruft sich der Kl&#228;ger auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html">§ 34 Bundesdatenschutzgesetz</a>. Bislang hat der Mobilfunkanbieter die Herausgabe der Daten auf Grundlage eines einfachen Auskunftsanspruchs wegen unklarer Rechtslage verweigert.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/ct/Gruener-Bundesvorstand-klagt-auf-Auskunft-ueber-Vorratsdaten-Update--/news/meldung/144215">Meldung bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Rheinland-Pfalz gibt Rechtsgutachten zu Google Street View in Auftrag</strong><br />
Die rheinland-pf&#228;lzische Landesregierung hat am vergangenen Dienstag beschlossen, ein Gutachten zu Rechtsfragen in Bezug auf den Internetdienst „Google Street View” einzuholen. Dazu wurden die beiden Juristen Prof. Dr. Thomas Dreier und Prof. Dr. Indra Spiecker zu einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Damit sollen insbesondere Fragen bez&#252;glich der Zul&#228;ssigkeit von Google Street View im Hinblick auf das Allgemeine Pers&#246;nlichkeitsrecht und die informationelle Selbstbestimmung gekl&#228;rt werden.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Rheinland-Pfalz-gibt-Rechtsgutachten-zu-Google-Street-View-in-Auftrag--/meldung/144271">Die Meldun bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><em>In Zusammenarbeit mit <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/');" href="http://www.telemedicus.info/" target="_blank">Telemedicus</a> pr&#228;sentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts.</em> <em>Carta &#252;bernimmt den <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/telemedicus.info/article/1459-Wochenrueckblick-Datenschutz,-Amateurfussball,-Hartz-IV.html');" href="http://telemedicus.info/article/1470-Wochenrueckblick-Hamburger-Erklaerung,-Hoster-Haftung,-ZDF.html">Wochenr&#252;ckblick</a> mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenr&#252;ckblick wurde zusammengesteltt von Thomas Mike Peters.</em>
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<a href="http://carta.info/13935/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-hamburger-erklaerung-hoster-haftung-telemedienkonzept/">Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Hamburger Erkl&#228;rung, Hoster-Haftung, Telemedienkonzept</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/13935/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-hamburger-erklaerung-hoster-haftung-telemedienkonzept/#comments">No comment</a>
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		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Datenschutz, Amateurfu&#223;ball, Hartz IV</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Aug 2009 09:17:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: Video-Verkehrs&#252;berwachung nur mit Rechtsgrundlage, DFB-Landesverband verbietet Amateurliga-Fotos, WDR: Drei-Stufen-Test ausgesetzt, keine GEZ-Befreiung bei ALG II mit Zuschl&#228;gen, Google muss Nutzerdaten herausgeben – und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/b5101b58f66473b6bddac1e527e30e" width="1" height="1" alt=""/><strong>Verfassungsgericht: Video-Verkehrs&#252;berwachung nur mit Rechtsgrundlage</strong><br />
Das Bundesverfassunsgericht hat in der vergangenen Woche klargestellt, dass das <a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/88-BVerfG-Az-1-BvR-209,-269,-362,-420,-440,-48483-Volkszaehlungsurteil.html">Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung</a> nur nur auf Grundlage hinreichend bestimmter Gesetze eingeschr&#228;nkt werden kann. Die Karlsruher Richter gaben in ihrer Entscheidung einer Verfassungsbeschwerde (Az. 2 BvR 941/08) gegen eine Verkehrskontrolle mit Video-Aufzeichnung statt. Der dortige verdachtsunabh&#228;ngige Einsatz der Videotechnik war n&#228;mlich lediglich durch einen Minister-Erlass gedeckt. Dies reichte dem Zweiten Senat als Rechtsgrundlage f&#252;r einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung aber nicht aus. Das Gericht forderte vielmehr ein hinreichend bestimmtes und verh&#228;ltnism&#228;&#223;iges formelles Gesetz als Rechtsgrundlage.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1456-BVerfG-Video-Verkehrsueberwachung-nur-mit-Rechtsgrundlage.html">Die Einzelheiten zu der Entscheidung bei Telemedicus.</a></li>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/Videoueberwachung/843-BVerfG-Az-2-BvR-94108-Einschraenkbarkeit-der-informationellen-Selbstbestimmung.html">Der Volltext des Beschlusses vom 11.08.2009.</a></li>
</ul>
<p><strong>Weiterer DFB-Landesverband verbietet Fotos aus der Amateurliga</strong><br />
Der Nieders&#228;chsische Fu&#223;ball-Verband (NFV) untersagt Dritten ab sofort, Fotos von seinen Amateurfu&#223;ballspielen auf dem Mitmach-Portal „MyHeimat” oder vergleichbaren kommerziellen Plattformen zu ver&#246;ffentlichen. Der Verband st&#252;tzt sein Verbot auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart in der <a href="http://www.telemedicus.info/article/1255-OLG-Stuttgart-Hartplatzhelden-Urteil-im-Volltext.html">Causa „Hartplatzhelden”</a>. Allerdings ist diese Entscheidung noch nicht rechtskr&#228;ftig; die Revision ist noch beim Bundesgerichtshof anh&#228;ngig. Es bahnt sich in Niederdachsen also wohl ein &#228;hnlicher Streit wie bei den Hartplatzhelden in Baden-W&#252;rttemberg oder beim <a href="http://www.heise.de/newsticker/Hessischer-Fussball-Verband-schiesst-YouTube-Videos-ab--/meldung/142813">hessischen DFB-Landesverband</a> an.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/DFB-Landesverband-will-Fussballfotos-von-Buerger-Reportern-untersagen--/meldung/144103">Die Einzelheiten bei heise.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Landgericht </strong><strong>G&#246;ttingen: Abofallenbetreiber zu Freiheitsstrafen verurteilt</strong><br />
Zu Beginn der letzten Woche verurteilte das Landgericht G&#246;ttingen eine Gruppe von drei Studenten wegen vollendeten gewerbsm&#228;&#223;igen Betrugs zu Freiheitsstrafen von sechs bis 18 Monaten. Die Strafvollstreckung wurde durch den Richterspruch zur Bew&#228;hrung ausgesetzt. Die Verurteilten hatten im Jahr 2007 unter der Domain „fabrik-einkauf.com” eine klassischen als Gewinnspiel getarnte Abofalle betrieben und damit etwa 100.000 Euro ergaunert.</p>
<ul>
<li><a href="http://blog.beck.de/2009/08/18/jura-studenten-wegen-web-abzocke-zu-bewaehrungsstrafen-verurteilt">Die Einzelheiten zum Verfahren beim beck-blog.</a><strong></strong></li>
</ul>
<p><strong>WDR-Rundfunkrat setzt den Drei-Stufen-Test aus</strong><br />
Der WDR-Rundfunkrat hat die durch den Intendanten im Rahmen des Drei-Stufen-Tests vorgelegten Telemedienkonzepte als unzureichend zur&#252;ckgewiesen. Infolge dessen hat das Gremium den Drei-Stufen-Test f&#252;r bestimmte Internet-Angebote des WDR zun&#228;chst abgebrochen. Die Konzepte entspr&#228;chen in weiten Teilen nicht den tats&#228;chlich vorhandenen Internetseiten des Senders. Aus diesem Grunde sei die Durchf&#252;hrung eines rechtlich unbedenklichen Drei-Stufen-Tests nicht m&#246;glich, so der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats. Unterdessen wurde auch bekannt, dass mehrere Privatsender in ihren Stellungnahmen zum NDR-Telemedienkonzept dessen Unbestimmtheit scharf kritisiert haben.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.kress.de/cont/story.php?id=129845">Die Hintergr&#252;nde bei kress.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Bei ALG II mit Zuschl&#228;gen keine Rundfunkgeb&#252;hrenbefreiung</strong><br />
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-W&#252;rttemberg (Az. 2 S 1400/08) bereits im M&#228;rz entschieden, dass Empf&#228;nger von Arbeitslosengeld II samt Zuschl&#228;gen gem&#228;&#223; <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html">§ 24 SGB II</a> nicht die Voraussetzungen zur Befreiung von der Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht erf&#252;llen. Dies gilt der Entscheidung aus Stuttgart zufolge selbst dann, wenn die Zuschl&#228;ge geringer als die monatlich zu zahlenden Rundfunkgeb&#252;hren sind. Denn die Anwendung der H&#228;rtefallregelung des <a href="http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_P6-4.htm">§ 6 Abs. 3 RGebStV </a>kommt nach Ansicht der Richter dabei nicht in Betracht.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.welt.de/wirtschaft/article4345079/Hartz-IV-bedeutet-nicht-immer-GEZ-Befreiung.html">Die Details zum Fall bei welt.de.</a></li>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/Rundfunkgebuehrenpflicht/844-VGH-Baden-Wuerttemberg-Az-2-S-140008-Rundfunkgebuehrenpflicht-und-ALG-II.html">Die Entscheidung des VGH Baden W&#252;rttemberg vom 16.03.2009.</a></li>
</ul>
<p><strong>Kartellsenat des OLG D&#252;sseldorf verhandelt Liga-Streit</strong><br />
Am vergangenen Mittwoch war vor dem Oberlandesgericht D&#252;sseldorf Verhandlungsauftakt im Kartellrechtsstreit zwischen der Deutschen Fu&#223;ball-Liga (DFL) und dem Bundeskartellamt. In dem Verfahren wird &#252;ber eine Beschwerde der DFL gegen das Kartellamt verhandelt. Der Liga-Verband wirft der obersten Kartellbeh&#246;rde vor, neue Verwertungsmodelle der Liga durch eine blo&#223;e Pressemitteilung untersagt zu haben, noch bevor &#252;berhaupt ein entsprechender hoheitlicher Beschluss in der Welt war. Die DFL sieht darin ein Versto&#223; gegen das Rechtsstaatsprinzip. Den Ausf&#252;hrungen des Gerichts am ersten Verhandlungstag zufolge teilt der Erste Kartellsenat des OLG D&#252;sseldorf aktuell die Einsch&#228;tzungen der DFL wohl nicht. F&#252;r die Verk&#252;ndung einer Entscheidung wurde der 16. September 2009 als Termin festgelegt.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.focus.de/sport/fussball/bundesliga1/bundesliga-entscheidung-im-streit-dfl-kartellamt-vertagt_aid_427714.html">Die Einzelheiten zum Verfahren sind bei Focus Online aufbereitet.</a></li>
</ul>
<p><strong>Telekom-Chef kritisiert europ&#228;ische Breitband-Regulierung</strong><br />
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, René Obermann, hat in der vergangenen Woche die europ&#228;ische Telekommunikations-Regulierung beim Zugang zu Breitbandnetzen scharf kritisiert. Dabei ging er insbesondere mit der EU-Kommission hart ins Gericht. Denn die Br&#252;ssler Beh&#246;rde wolle zum einen den Breitbandausbau weiter mit Regulierungsma&#223;nahmen forcieren, die Nutzungsentgelte in diesem Bereich aber immer weiter senken. So sei nach Meinung von Obermann letztlich jedoch ein solcher Netzausbau nicht zu finanzieren. In Deutschland sind unterdessen die Verhandlung &#252;ber die Vorleistungsprodukte beim VDSL-Zugang zwischen der Deutschen Telekom und den Branchenverb&#228;nden Breko und VATM gescheitert.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.zeit.de/newsticker/2009/8/19/iptc-bdt-20090819-354-22139640xml">Die Hintergr&#252;nde zur Kritik von René Obermann bei zeit.de.</a></li>
<li><a href="http://www.golem.de/0908/69224.html">Die Hintergr&#252;nde zum Scheitern der nationalen VDSL-Verhandlungen bei golem.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>USA: Google muss erstmals Nutzerdaten herausgeben</strong><br />
Ein Gericht in den USA hat erstmals vom Internet-Riesen Google die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt. Hintergrund des Verfahrens war eine Pers&#246;nlichkeitsrechtsverletzung durch einen Blogeintrag auf einer Google-Plattform. Das Opfer der Tat suchte daraufhin gerichtliche Hilfe und hatte nun Erfolg: Google ist inzwischen dem gerichtlichen Auskunftsersuchen nachgekommen und hat den Blogautor namentlich benannt. Im Vorfeld des Prozesses hatte Google die Herausgabe der Daten unter Bezugnahme auf die Meinungsfreiheit seiner Nutzer noch verweigert.</p>
<ul>
<li><a href="http://meedia.de/details/article/google-muss-blogger-identitt-preisgeben_100022702.html">Meldung bei meedia.de.</a></li>
</ul>
<p><em>In Zusammenarbeit mit <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/');" href="http://www.telemedicus.info/" target="_blank">Telemedicus</a> pr&#228;sentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts.</em> <em>Carta &#252;bernimmt den <a href="http://telemedicus.info/article/1459-Wochenrueckblick-Datenschutz,-Amateurfussball,-Hartz-IV.html">Wochenr&#252;ckblick</a> mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenr&#252;ckblick wurde zusammengesteltt von Thomas Mike Peters.</em>
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		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft &#8211; Social Networks, Froogle, Drei-Stufen-Test</title>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 09:20:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: Bundesverfassungsgericht billigt E-Mail-Beschlagnahme, Verbrauchersch&#252;tzer &#252;ber Datenschutz in Social Networks, Bundesregierung und Google Book Settlement, Klinsmann-Satire der taz zul&#228;ssig, Killerspiele-Petition erfolgreich, Piratenpartei zugelassen und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/a3eb6595ddbeda33fda742f37f09c4" width="1" height="1" alt=""/><strong>Bundesverfassungsgericht billigt Beschlagnahme von E-Mails</strong><br />
Das Bundesverfassungsgericht hat Ermittlungsbeh&#246;rden den Zugriff auf E-Mails erleichert: Nach einem Beschluss von Mitte Juni k&#246;nnen die Nachrichten auf den Servern der Internet-Provider gem&#228;&#223; den allgemeinen Vorschriften in der StPO (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG000902301">§§ 94 ff.</a>) beschlagnahmt werden; damit unterfallen solche Eingriffe nicht den strengeren Voraussetzungen der Telekommunikations&#252;berwachung (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html">§ 100a StPO</a>). Gleichwohl ist das Fernmeldegeheimnis (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html">Art. 10 GG</a>) betroffen. Deswegen muss die Anordnung einer solchen Beschlagnahme im konkreten Fall verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sein. Dazu geh&#246;rt nach Ansicht der Richter auch, dass h&#246;chstpers&#246;nliche E-Mails nicht verwertet werden.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1408-BVerfG-Beschlagnahme-von-E-Mails-verfassungsgemaess.html">Zur Meldung bei Telemedicus.</a></li>
</ul>
<p><strong>Verbrauchersch&#252;tzer bem&#228;ngeln Datenschutz in sozialen Netzwerken</strong><br />
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erste Unterlassungsverfahren gegen soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace und Xing eingeleitet. Dabei werden Vertragsbedingungen moniert, durch die sich die Plattformbetreiber umfassende Nutzungsrechte an pers&#246;nlichen Informationen und Inhalten einr&#228;umen lassen. Dies f&#252;hre zu einer starken Einschr&#228;nkung der Datenschutz- und Urheberrechte der Nutzer. Der Verband fordert die Betreiber dazu auf, schon die Voreinstellungen bei der Registrierung nutzerfreundlicher zu gestalten. Die ersten Betreiber von Social Networks haben bereits auf die Kritik reagiert und <a href="http://www.netzeitung.de/internet/internet/1405580.html">angek&#252;ndigt</a>, ihre Nutzungsbedingungen anzupassen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.golem.de/0907/68348.html">Mehr bei golem.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Bundesregierung greift in Google-Books-Verfahren ein</strong><br />
Die Bundesregierung hat eine New Yorker Anwaltskanzlei mit Handlungen im Prozess um <a href="http://www.telemedicus.info/article/1327-VG-Wort-Die-Hintergruende-des-Google-Books-Verfahrens.html">Google Books</a> beauftragt. In dem umstrittenen Verfahren geht es um die Rechte der Autoren, deren Werke von dem Digitalisierungsprojekt betroffen sind: Wenn das Gericht den Vergleichsvorschlag von Google genehmigt, k&#246;nnen die Urheber aus dem Vergleich austreten oder aber sie m&#252;ssen sich mit der Nutzung ihrer Werke und einer pauschalierten Verg&#252;tung abfinden; weitere Anspr&#252;che k&#246;nnen dann nicht mehr geltend gemacht werden. Die deutschen Autoren werden in den USA von der VG Wort vertreten. Als nicht unmittelbar Betroffene kann sich die Bundesregierung am Prozess nur mit einem sog. amicus curiae-Schreiben beteiligen und ihre Rechtsauffassung darlegen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc%7EEF88C53B3371B4ED199BDC8CDC3350F7B%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html?rss_feuilleton">Hintergr&#252;nde bei der FAZ.</a></li>
</ul>
<p><strong>BGH verlangt Angabe der Versandkosten bei „Froogle”</strong><br />
H&#228;ndler, die ihre Produkte in der Google-Preissuchmaschine „Froogle” eintragen, m&#252;ssen auch dort eventuelle Versandkosten angeben. Nach einer Entscheidung des BGH von letzter Woche gen&#252;gt es nicht, wenn der endg&#252;ltige Preis erst auf einer verlinkten Seite des Anbieters angezeigt wird. Auch in solchen Preisvergleichslisten m&#252;sse der Verbraucher auf einen Blick s&#228;mtliche Kosten erfassen k&#246;nnen. Zus&#228;tzliche Lieferkosten stellten eine wesentliche Information dar, von der auch die Position des Produkts in der Rangliste abh&#228;nge.</p>
<ul>
<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;Sort=3&amp;nr=48676&amp;pos=1&amp;anz=158">Zur Pressemitteilung des BGH.</a></li>
</ul>
<p><strong>OLG M&#252;nchen h&#228;lt Klinsmann-Satire f&#252;r zul&#228;ssig</strong><br />
Auch nach Ansicht des OLG M&#252;nchen kann J&#252;rgen Klinsmann eine satirische Darstellung in der taz nicht untersagen lassen. Der ehemalige Trainer des FC Bayern hatte eine Fotomontage auf der Titelseite angegriffen, die ihn als Gekreuzigten zeigte. Bereits das LG M&#252;nchen lehnte eine Pers&#246;nlichkeitsrechtsverletzung ab; diese Entscheidung wurde nun best&#228;tigt: Die Satire sei von der Meinungsfreiheit der Zeitung umfasst und deshalb hinzunehmen.</p>
<ul>
<li><a href="http://taz.de/1/leben/medien/artikel/1/klinsmann-muss-taz-titel-hinnehmen/">Die taz &#252;ber ihren Sieg vor Gericht.</a></li>
</ul>
<p><strong>Sender vergeben Gutachten f&#252;r Drei-Stufen-Test</strong><br />
Der WDR hat die Gutachten f&#252;r die Durchf&#252;hrung des <a href="http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html">Drei-Stufen-Tests</a> vergeben. Die Unternehmen Goldmedia, EE &amp; MC sowie Ludwigs Medienarchitekten sollen die Telemedienangebote des Westdeutschen Rundfunks &#252;berpr&#252;fen. Dabei gilt es zu beurteilen, ob die Internetauftritte noch vom Funktionsauftrag des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Grundversorgung gedeckt sind. Goldmedia konnte den Auftrag auch beim Bayerischen Rundfunk (BR) <a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_802081.html">ergattern</a>; hier ist noch die Wirtschaftspr&#252;fungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers mit von der Partie. W&#228;hrenddessen hat Netzpolitik.org alle Geb&#252;hrenzahler dazu <a href="http://www.telemedicus.info/article/1396-Drei-Stufen-Test-Netzpolitik.org-ruft-zur-Beteiligung-auf.html">aufgerufen</a>, sich direkt bei den Rundfunkr&#228;ten mit Kritik und W&#252;nschen an den Tests zu beteiligen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_804491.html">Weiter bei Digital TV.</a></li>
</ul>
<p><strong>Petitionsausschuss muss sich mit „Killerspiele”-Verbot befassen</strong><br />
Die &#246;ffentliche Online-Petition gegen ein weitreichendes Verbot von Actionspielen mit gewaltt&#228;tigen Inhalten hat mehr als 50.000 Unterst&#252;tzer gefunden. Damit muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Forderung besch&#228;ftigen. Die Petenten richten sich gegen einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Juni 2009. Bei diesem Treffen hat man sich darauf geeinigt, schnellst m&#246;glich ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot f&#252;r „Killerspiele” durchzusetzen. Nach Ansicht der Antragssteller reicht der Jugendschutz in Deutschland vollkommen aus, der bereits jetzt gewaltverherrlichende Spiele verbietet. Eine dar&#252;ber hinausgehende „Zensur” verletzte Grundrechte aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html">Art. 5 GG</a>. Auch der Kulturrat hat sich bereits f&#252;r eine Versachlichung der Debatte und eine Anerkennung von Computerspielen als Kulturgut <a href="http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1578&amp;rubrik=2">eingesetzt</a>.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Petition-gegen-Killerspiel-Verbot-findet-mehr-als-50-000-Unterstuetzer--/meldung/142001">Die Details bei Heise.</a></li>
</ul>
<p><strong>Piratenpartei zur Bundestagswahl zugelassen</strong></p>
<p>Der Bundeswahlausschuss hat vergangene Woche die Piratenpartei offiziell als Partei anerkannt und ihr damit eine Kandidatur bei der Bundestagswahl im September erm&#246;glicht. Damit sind jedoch noch nicht alle H&#252;rden genommen: In einigen Bundesl&#228;ndern fehlen den Netzaktivisten noch Unterst&#252;tzerunterschriften. In Nordrhein-Westfalen gab es zudem <a href="https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:News/2009-07-14_-_Zum_Unterschriftenproblem">formale Probleme</a> bei den Unterschriftenformularen. Dennoch zeigt sich die Partei zuversichtlich: „Unser Ergebnis in der Europawahl von 0,9 Prozent werden wir sicher weit<em> </em>&#252;bertreffen”, prophezeite Aaron Koenig, Mitglied des Bundesvorstands.<a href="http://www.piratenpartei.de/node/817"><br />
</a></p>
<ul>
<li><a href="http://www.piratenpartei.de/node/817">Zur Pressemeldung der Piratenpartei.</a></li>
</ul>
<p><em>In Zusammenarbeit mit <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/');" href="http://www.telemedicus.info/" target="_blank">Telemedicus</a> pr&#228;sentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts.</em> <em>Carta &#252;bernimmt den <a href="http://www.telemedicus.info/article/1411-Wochenrueckblick-Social-Networks,-Froogle,-Drei-Stufen-Test.html">Wochenr&#252;ckblick</a> mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenr&#252;ckblick wurde zusammengesteltt von Christiane M&#252;ller.</em>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/11981/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-wochenrueckblick-3/">Rechtsfragen der Informationsgesellschaft &#8211; Social Networks, Froogle, Drei-Stufen-Test</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/11981/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-wochenrueckblick-3/#comments">No comment</a>
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		</item>
		<item>
		<title>ARD &amp; ZDF wollen die Super-Mediathek</title>
		<link>http://carta.info/10214/ard-zdf-wollen-die-super-mediathek/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Jun 2009 18:24:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>

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		<description><![CDATA[Von wegen 7-Tage-Frist: ARD und ZDF wollen ihre Filme, Serien und Reportagen &#252;ber Monate und Jahre ins Netz stellen d&#252;rfen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/d73a451d42bb267f61c5b15324d6e3" width="1" height="1" alt=""/>ARD &amp; ZDF wollen ihre Filme, Serien und Reportagen deutlich l&#228;nger ins  Netz stellen, als es die staatsvertragliche Sieben-Tage-Frist vorsieht: Sie beantragen,</p>
<ul>
<li>selbst produzierte Fernseh- und Spielfilme bis zu drei Monate,</li>
<li>Serien und Mehrteiler bis zu sechs Monate,</li>
<li>Magazine, Dokumentationen, Reportagen, Talk- und Comedy-Sendungen bis zu zw&#246;lf Monate,</li>
<li>und Bildungssendungen bis zu 60 Monate</li>
</ul>
<p>in ihren Mediatheken kostenfrei anbieten zu d&#252;rfen. Das geht aus den Telemedienkonzepten hervor, die <a href="http://www.sr-online.de/dersr/608/919897.html">SR</a>, <a href="http://www.unternehmen.zdf.de./index.php?id=61&amp;artid=324&amp;backpid=95&amp;cHash=3a353b43fb">ZDF</a> und <a href="http://www.unternehmen.zdf.de./index.php?id=61&amp;artid=324&amp;backpid=95&amp;cHash=3a353b43fb">Phoenix</a> bereits heute vorgelegt haben. Morgen folgen die anderen ARD-Anstalten. Nach Informationen von <em>Carta</em> streben dabei alle ARD-Anstalten dieselben Fristen f&#252;r ihre Mediatheken an. Wie viele Videos nach der neuen Regelung in den Mediatheken angeboten werden sollen, welche Kosten mit diesem Angebot verbunden sind oder mit welchen Abrufzahlen die Intendanten rechnen, findet sich in den drei genannten Antr&#228;gen, die nun an die Rundfunkr&#228;te &#252;bergeben werden, nahezu nicht. Einzig das ZDF beziffert die Kosten f&#252;r die eigene Mediathek auf 8,5 Mio. Euro pro Jahr.</p>
<p>Der Justiziar des SWR, <a href="http://www.swr.de/presseservice/unternehmensleitung/-/id=4044/nid=4044/did=220502/1h3oxye/index.html">Hermann Eicher</a>, hatte bereits vor einer Woche betont, dass aus Sicht der Rundfunkanstalten die Sieben-Tage-Frist im Staatsvertrag  lediglich eine Option sei und <strong>keinesfalls als Regelfall </strong>gelten k&#246;nne. Nun zeigt sich, dass ARD und ZDF die Mehrheit ihrer Inhalte l&#228;nger als sieben Tage ins Netz stellen wollen. Im Zuge der Gesetzgebung war lange um diese Frist gestritten worden.</p>
<p>Eine Bereitstellung von Inhalten f&#252;r sieben Tage w&#228;re ohne Drei-Stufen-Test m&#246;glich gewesen. Die Verl&#228;ngerung der Verweildauer in den Mediatheken muss nun in den entsprechenden Verfahren &#252;berpr&#252;ft werden. Dabei ist bereits strittig, ob eine Verl&#228;ngerung f&#252;r fiktionale Sendungen &#252;berhaupt m&#246;glich ist.</p>
<p>Mit Ver&#246;ffentlichung dieser Forderungen ist nun abzusehen: Es wird keine Drei-Stufen-Tests geben, sondern <strong>Drei-Stufen-Kriege</strong>. Der <a href="http://carta.info/9819/der-12-rundfunkstaatsvertrag-ein-gesetz-ohne-kohaerenz-und-perspektive/">angek&#252;ndigte Rollenkonflikt</a> zwischen &#246;ffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Seite wird voll ausbrechen: Der Politik ist es mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag augenscheinlich nicht gelungen, einen allgemein akzeptieren Funktionsauftrag der &#214;ffentlich-Rechtlichen zu definieren.</p>
<p>Als Nutzer wird man die Ausweitung der Mediatheken uneingeschr&#228;nkt begr&#252;&#223;en: Frei-Videos f&#252;r alle. Die Geb&#252;hrenrechnung folgt erst sehr viel sp&#228;ter. Wer aber als Anbieter gerade dabei ist, eine Online-Videothek, ein Online-Reportageportal oder ein Online-Bildungsportal aufzubauen, wer Soap-Folgen im Netz verkaufen m&#246;chte oder physisch eine Videothek betreibt, der wird diese &#246;ffentlich-rechtliche Super-Mediathek f&#252;r keine Lapalie halten.</p>
<p>Die Rundfunkanstalten sind offenbar der Meinung, dass sie auch nach dem EU-Beihilfekompromiss &#228;hnlich stark im Internet intervenieren d&#252;rfen wie im klassischen Fernsehen. Statt auf Mehrwert in definierten Bereichen setzen derartige Mediatheken auf ein raumgreifendes 360-Grad-Angebot.</p>
<p>Genau ein solches Verhalten der Rundfunkanstalten dient aber nicht der F&#246;rderung von Vielfalt und Qualit&#228;t im Internet, sondern setzt Geb&#252;hrenmittel ein, um Wettbewerb zu reduzieren. Die Rundfunkanstalten davon abzubringen, das ist nun die schwierige Aufgabe der Rundfunkr&#228;te.
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<a href="http://carta.info/10214/ard-zdf-wollen-die-super-mediathek/">ARD &#038; ZDF wollen die Super-Mediathek</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/10214/ard-zdf-wollen-die-super-mediathek/#comments">25 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=10214&amp;md5=a559b2f17d8ae252708505c440774b84" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Viola Bensinger: &#214;ffentlich-rechtliche Online-Angebote m&#252;ssen zum Rundfunk als Medium in Bezug stehen</title>
		<link>http://carta.info/8466/viola-bensinger-zum-drei-stufen-test/</link>
		<comments>http://carta.info/8466/viola-bensinger-zum-drei-stufen-test/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 19:54:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>

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		<description><![CDATA[Anfang Juni tritt der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft. Zugleich beginnen die sogenannten Drei-Stufen-Verfahren zu den &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angeboten. Ziele und Ausrichtung dieser Pr&#252;fungen sind hoch umstritten. Carta sprach mit Studien-Autorin Viola Bensinger &#252;ber den Drei-Stufen-Test und den &#246;ffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt <a href="http://carta.info/6097/dreistufiger-unsinn-drei-stufen-test/">nicht</a> <a href="http://carta.info/4084/mdr-drei-stufen-testchen/">nur</a> <a href="http://carta.info/7567/ndr-drei-stufen-test-rundfunkrat-aufsicht/">desastr&#246;se</a> Erfahrungen mit dem Drei-Stufen-Verfahren: Der WDR-Rundfunkrat hat eine <a href="http://rundfunkoek.uni-koeln.de/institut/pdfs/25209.pdf">Studie</a> zu den Rahmenbedingungen des Tests erstellen lassen, die aufhorchen l&#228;sst: <strong>Die bisherige Praxis</strong> lediglich beispielhafter Beschreibungen &#246;ffentlich-rechtlicher Online-Angebote oder die lediglich groben Kostenangaben seien <strong>nicht mit dem Verfahren</strong> zu vereinbaren.</p>
<p>Robin Meyer-Lucht hat mit Viola Bensinger, Partnerin<span style="color: #808000;"><em> </em><span style="color: #000000;">im Bereich Medien der Kanzlei Olswang</span></span> und Mitautorin der Studie, gesprochen. Ihre Antworten zeigen, dass es noch viel Diskussions- und Kl&#228;rungsbedarf gibt. So sagt Bensinger, es gehe in den Verfahren zwar um <strong>staatliche Beihilfen, aber noch nicht einmal prim&#228;r um den Schutz des Wettbewerbs</strong>. Der Auftrag der Rundfunkanstalten f&#252;r das Internet folge schon aus dem Funktionsauftrag, das externe Gutachten werde nicht zur Information der &#214;ffentlichkeit eingeholt &#8211; und Blogs mangele es nicht automatisch an jounalistisch-redaktioneller Aufbereitung &#8211; wie man an CARTA sehen k&#246;nne.<br />
<em></em></p>
<p><em>Carta: Es gibt einige Verwirrung &#252;ber den &#246;ffentlich-rechtlichen Auftrag. Im Gesetz steht zun&#228;chst ein allgemeiner Auftrag ohne Einschr&#228;nkung auf Angebote mit qualitativem Mehrwert. Zugleich gibt es den Drei-Stufen-Test, der prozedural den &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Auftrag auf einen Mehrwertauftrag fokussiert. Wie also lautet nun eigentlich der Online-Auftrag?</em></p>
<p>Bensinger: Die Beschreibung des <strong>Funktionsauftrags f&#252;r Rundfunkanstalten</strong> ist in der Tat eine <strong>komplexe Angelegenheit</strong>. Grunds&#228;tzlich ergibt sich der Funktionsauftrag der Rundfunkanstalten aus dem Grundgesetz. Dort ist er aber so allgemein verankert, dass sich f&#252;r jedes konkrete Angebot nicht unmittelbar ergibt, ob es unter den Auftrag f&#228;llt; vielmehr muss eine Subsumption unter den Auftrag erfolgen. Die Rundfunkanstalten d&#252;rfen hierbei nicht v&#246;llig frei entscheiden, was unter den Auftrag f&#228;llt. Vielmehr bestimmen auch der Rundfunkstaatsvertrag und die jeweiligen Landesrundfunkgesetze, welche konkreten Angebote von den Rundfunkanstalten auf Grundlage dieses Auftrags veranstaltet werden d&#252;rfen.</p>
<p>Auch der Auftrag f&#252;r Online-Angebote ergibt sich zun&#228;chst aus dem grund­ge­setz­lichen Funktionsauftrag. Bislang war er aber gesetzlich auf programmbegleitende und programmbezogene Angebote beschr&#228;nkt. Im neuen Rundfunkstaatsvertrag wird jetzt diese Beschr&#228;nkung aufgegeben, daf&#252;r werden aber zus&#228;tzliche Kriterien fest­ge­legt, die so nur f&#252;r die Online-Angebote  – im Gesetz Telemedienangebote genannt – gel­ten. Dar&#252;ber hinaus wird mit dem Drei-Stufen-Test ein besonderes Verfahren fest­gelegt, um festzustellen, dass ein konkretes Telemedienangebot dem Auftrag ent­spricht: <strong>Die Rundfunkanstalt, bzw. ihre Intendantin oder ihr Intendant, kann diese Entscheidung nicht mehr allein treffen</strong>. Vielmehr muss der Rundfunkrat im Drei-Stufen-Test pr&#252;fen, ob das Angebot wirklich vom Funktionsauftrag erfasst ist, und hat dabei bestimmte Punkte zu ber&#252;cksichtigen – etwa den von Ihnen erw&#228;hnten publizistischen Mehrwert.</p>
<p><em>Entscheidend im Drei-Stufen-Test ist laut Ihrem Gutachten der „publizistische Nutzen“ eines &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angebots. Muss der Nutzen der &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angebote auf dem Niveau im Netz vorhandener Angebote liegen oder h&#246;her liegen? In welchem Rahmen sollte dieser Nutzen ermittelt werden?</em></p>
<div id="attachment_8469" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/04/viola_bensinger_ph.jpg"><img class="size-full wp-image-8469" title="viola_bensinger_ph" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/04/viola_bensinger_ph.jpg" alt="xxx" width="200" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Medienrechtlerin Bensinger: Der Auftrag f&#252;r das Internet folgt aus dem Funktionsauftrag</p></div>
<p>Das ist so nicht ganz richtig. Bei der Pr&#252;fung im Drei-Stufen-Test geht es unter anderem darum fest­zustellen, dass das neue, geplante Angebot in qualitativer Hinsicht einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb darstellt. Dabei schaut man sich das der All­ge­mein­heit und dem Nutzer zur Verf&#252;gung stehende Gesamtangebot an und fragt, <strong>ob durch das neue Angebot die Vielfalt innerhalb dieses Gesamtangebots, qualitativ und nach pub­lizistischen Ma&#223;st&#228;ben verbessert wird</strong>. Es geht also, wenn man so will, um einen pro­gnostizierenden Vergleich des Gesamtangebots der Gegenwart mit dem der Zu­kunft – unter Einbeziehung des neuen Angebots, aber auch unter Einbeziehung et­wa­iger Wegf&#228;lle oder Ver&#228;nderungen bestehender Angebote, die durch das neue An­gebot verursacht werden.</p>
<p>Ermittelt wird dieser Nutzen im Rahmen des Drei-Stufen-Tests, und zwar im We­sent­lichen auf der zweiten Stufe. <strong>Wir haben in dem Gutachten dargestellt, dass es prak­tisch schwierig ist, die drei Stufen sauber voneinander trennen</strong>, und es nat&#252;rlich ins­be­sondere zu Wechselwirkungen zwischen der ersten und der zweiten Stufe kom­men wird.</p>
<p>Sie spielen vermutlich darauf an, ob der „publizistische Nutzen“ durch das „ob­ligatorische Gutachten“ festgestellt werden soll. Die Antwort darauf w&#228;re nein; das ob­ligatorische Gutachten, das der Rundfunkrat einholen muss, ist ein Marktgutachten, das sich auf die marktlichen Auswirkungen des neuen Angebots auf den be­ste­hen­den Markt oder die M&#228;rkte beschr&#228;nkt.<strong> Aber dem Rundfunkrat ist vom Gesetz aus­dr&#252;ck­lich die M&#246;glichkeit einger&#228;umt, weitere Gutachten einzuholen zu Fragen, die er im Rahmen des Drei-Stufen-Tests beantworten muss</strong>. Unseres Erachtens geh&#246;rt die Frage nach dem Beitrag zum publizistischen Wettbewerb ganz sicher zu solchen Fra­gen, und es ist ja auch m&#246;glich, das obligatorische Marktgutachten zu beiden Fra­gen Stellung nehmen zu lassen.</p>
<p><em>These: Mit dem Internet und dem neuen Rundfunkstaatsvertrag ist das Duale System tot. Das Duale System war davon gepr&#228;gt, dass es Rundfunkanstalten mit einem Vollversorgungsauftrag gab und daneben Privatanbieter. Diese Rollen­verteilung gibt es so im Internet nicht. Es gibt eine Vielzahl von kommerziellen, para- und nicht-kommerziellen Anbietern und es gibt keinen &#246;ffentlich-rechtlichen Vollversorgungsauftrag f&#252;r das Internet. Stimmt das?</em></p>
<p>Eigentlich m&#252;sste man jetzt schon zu Ihrer Fragestellung weit ausholen. Das „duale Sys­tem“ ist ja schon etwas differenzierter; es gibt nicht nur &#246;ffentlich-rechtliche, son­dern auch private Vollprogramme. Aber um hier nicht den Rahmen zu sprengen: Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grunds&#228;tze zum dualen System lassen sich jedenfalls f&#252;r die Beurteilung des „Beitrags zum publizistischen Wettbewerb“ auch auf das Internet und auf Telemedienangebote &#252;bertragen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang er­l&#228;utert, was es unter publizistischem Wettbewerb versteht und dass der &#246;ffentlich-recht­liche Rundfunk darin <strong>keine Nischenfunktion</strong> einnimmt. Es hat auch klargestellt, dass <strong>Marktchancen Dritter als solche kein Grund</strong> sind, den publizistischen Wett­be­werb zuungunsten des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuschr&#228;nken.</p>
<p>Es stimmt nat&#252;rlich, dass die Dichotomie des „dualen Systems“, wie wir es aus dem her­k&#246;mmlichen Rundfunk kennen, im Internet nicht alles ist. Hier haben wir nicht nur ein Nebeneinander von kommerziellen und &#246;ffentlich-rechtlichen Angeboten, sondern zum Beispiel auch nicht-kommerzielle Angebote von (privaten oder &#246;ffentlichen) Dritten. <strong>Wie weit der Auftrag der &#246;ffentlich-rechtlichen Sender f&#252;r das Internet geht, folgt aber eben­so aus dem Rundfunkauftrag und nicht aus einem separat daneben stehenden „Inter­netauftrag“</strong>. Insoweit ist das schon ein Vollauftrag, denn keinesfalls ist hier ge­meint, dass die Rundfunkanstalten nur Nischen abdecken sollen, die von anderen nicht bedient werden. Einschr&#228;nkungen ergeben sich aber zum Beispiel daraus, dass an ver­schie­denen Stellen im Regelwerk zu den Telemedienangeboten klargestellt wird, dass <strong>die Internetpr&#228;senz in  Bezug zum Rundfunk als Medium stehen muss</strong>.</p>
<p><em>In Ihrem Gutachten schreiben Sie, dass sendungsbezogene Online-Angebote der Rundfunkanstalten, die ihren gestalterischen Schwerpunkt in Texten setzen, unzul&#228;ssig sind. Wenn man sich den Status Quo der &#246;ffentlich-rechtlichen Angebote anschaut &#8211; wird dies dann zu deutlichen Ver&#228;nderungen in der Angebotsstruktur f&#252;hren? </em></p>
<div id="attachment_8507" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/04/bild-5.png"><img class="size-medium wp-image-8507" title="bild-5" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/04/bild-5-300x203.png" alt="asdf" width="300" height="203" /></a><p class="wp-caption-text">Drei-Stufen-Verfahren: Externes Gutachten wird nicht eingeholt, um die &#214;ffentlichkeit zu informieren</p></div>
<p>In der Tat hat der Gesetzgeber „presse&#228;hnlichen“ Angeboten der Rundfunkanstalten Gren­zen gesetzt – allerdings nur dann, wenn diese nicht sendungsbezogen sind. Ob die derzeit bestehenden Angebote der Sender zuk&#252;nftig wegen dieses Kriteriums ge­&#228;n­dert werden m&#252;ssten, kann ich Ihnen so auch nicht sagen. Zum einen scheint mir, dass die Mehrzahl der derzeit bestehenden Angebote sendungsbezogen sind. Au­&#223;er­dem k&#228;me es ja auch darauf an, ob man den Gesamteindruck des gesamten Te­le­medienangebots beurteilt, oder zum Beispiel nur eine einzelne, aus dem Zusammenhang ge­l&#246;ste Seite. Selbstverst&#228;ndlich enthalten die Angebote Texte, und d&#252;rfen diese auch enthalten. <strong>Es kommt darauf an, ob der &#252;berwiegende Schwerpunkt (und damit Ge­samteindruck) in Texten gesetzt wird.</strong></p>
<p><em>Bedeutet dies, dass die Rundfunkanstalten keine eigenst&#228;ndigen, schwer­punkt­m&#228;&#223;ig textbasierten Blogs anbieten d&#252;rfen?</em></p>
<p>Die Angebote, die von vorneherein ausgeschlossen sind, sind in §11d Abs. 5 RStV und dem „Negativkatalog“ genannt. Insbesondere ist es hiernach Voraussetzung f&#252;r die Zul&#228;ssigkeit eines von einer Rundfunkanstalt veranstalteten Angebots, dass es jour­nalistisch-redaktionell gestaltet ist. Ob das bei einem Blog der Fall ist, muss man an­hand des Einzelfalls beurteilen. Sind Sie zum Beispiel der Auffassung dass das von Ihnen ver­anstaltete <strong>Blog CARTA journalistisch-redaktionell gestaltet</strong> ist? Fallen die Inhalte des Blogs unter die in § 11 d Abs. 5 RStV oder dem „Negativkatalog“ genannten Aus­nah­men, w&#228;re das Angebot auch nicht zul&#228;ssig. Insbesondere nennt Ziff. 17 des „Ne­ga­tivkatalogs“ „Foren, Chats ohne Sendungsbezug und redaktionelle Begleitung“. Auch hier ergeben sich nat&#252;rlich Auslegungsfragen, f&#252;r die der Rundfunkrat einen Be­­urteilungsspielraum hat.</p>
<p><em>Die Gutachten zu den &#246;konomischen Auswirkungen sollen nach der bisherigen Planung nicht vor Abschluss des Verfahrens ver&#246;ffentlicht werden. Intern wird dies auch damit begr&#252;ndet, dass eine Ver&#246;ffentlichung die Chancen auf erfolgreiche Klagen gegen die Entscheidung erh&#246;ht. Wie beurteilen Sie das? Von welchen &#220;berlegungen sollte sich der Rundfunkrat bei der Entscheidung von Ver&#246;ffentlichung oder Nichtver&#246;ffentlichung leiten lassen?</em></p>
<p>Eine gesetzliche Verpflichtung zur Ver&#246;ffentlichung des Gutachtens vor Abschluss des Drei-Stufen-Tests besteht nicht. Das hindert den Rundfunkrat nicht, es freiwillig schon vorab zu ver&#246;ffentlichen. Allerdings m&#252;ssen Sie bedenken, dass das Gutach­ten nach dem Willen des Gesetzgebers zur Meinungsbildung des Rundfunkrats bei­tra­gen soll. <strong>Es wird nicht eingeholt, um die &#214;ffentlichkeit zu informieren, oder eine Dis­kussionsgrundlage zu bilden.</strong></p>
<p>Ob eine freiwillige Ver&#246;ffentlichung vor Abschluss des Tests die Wahrscheinlichkeit von Klagen gegen den Test erh&#246;ht, wei&#223; ich nicht. Zum einen wei&#223; ich nicht, wel­che Klagen da in Frage k&#228;men. Sicherlich gibt es eventuell betroffenen Dritten mehr Zeit zur Vorbereitung, wenn sie das Gutachten fr&#252;her erhalten. Aber andererseits soll­te man den Einfluss, den gerade das marktliche Gutachten im Gesamtprozess hat, auch nicht &#252;berbewerten. <strong>Schlie&#223;lich bleibt es der Beurteilung des Rundfunkrats &#252;ber­lassen, wie er die Ergebnisse des Gutachtens im Gesamtabw&#228;gungsprozess ge­wichtet</strong>.</p>
<p><em>Wenn das Kartellamt eine Entscheidung f&#228;llt, kam man dagegen klagen, bei einem Rundfunkrat ist das offenbar nicht der Fall. Wie kommt das?</em></p>
<p>Allein zu dieser Frage k&#246;nnte man ganze Abhandlungen schreiben. Wir haben sie in un­serem Gutachten bewusst ausgespart, weil es sonst zeitlich nicht fertig zu stel­len gewesen w&#228;re. Ausdr&#252;ckliche Klagebefugnisse bestehen jedenfalls nicht, und <strong>auch die amtliche Begr&#252;ndung zum Rundfunkstaatsvertrag spricht eher dagegen, dass es solche Klagerechte geben soll</strong>. Die Entscheidung des Rundfunkrats ist kein Ver­waltungsakt in einem Verwaltungsverfahren. Sie ist auch nicht vergleichbar mit den Entscheidungen des Bundeskartellamts.</p>
<p>Sie d&#252;rfen nicht vergessen, dass der Drei-Stufen-Test seine Wurzeln in dem Bei­hil­fe­ver­fahren gegen die Geb&#252;hrenfinanzierung der &#246;ffentlich-rechtlichen Tele­me­dien­ange­bote hat. Im Kern war die Kommission hier der Auffassung, dass Angebote, die dem Rundfunkauftrag entsprechen, durchaus durch Rundfunkgeb&#252;hren finanziert wer­den d&#252;rfen. Es m&#252;sse nur durch ein Verfahren wie das des Drei-Stufen-Tests im Ein­zelfall festgestellt werden, dass ein Telemedienangebot auch dem Fun­ktions­auftrag entspricht. <strong>Es geht also insgesamt um die Frage zul&#228;ssiger oder unzul&#228;ssiger Bei­hilfe</strong>. Der Drei-Stufen-Test ist als ein Bestandteil des Rechtsetzungsverfahrens zur Beauftragung zu verstehen. Der Gesetzgeber hat sozusagen seine legislative Kom­petenz in diesem Teilbereich delegiert an den Rundfunkrat und die Lan­des­regierung. Das unterscheidet das Verfahren doch erheblich von ­Kar­tell­amts­entscheidungen. <strong>Entsprechend w&#228;re auch die EU-Kommission wieder die Anlaufstelle, </strong>wenn nach Auffassung eines Wettbewerbers die Regeln, die die Kommission in Ab­stimmung mit der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt hat, nicht ordnungsgem&#228;&#223; um­gesetzt w&#252;rden.</p>
<p><em>Betroffene Anbieter k&#246;nnen aber wettbewerbsrechtlich dagegen klagen, wenn die Rundfunkanstalt konkret gegen den vom Rundfunkrat gesetzten Rahmen verst&#246;&#223;t. Ist das so richtig?</em></p>
<p>Wenn eine Rundfunkanstalt nach Durchf&#252;hrung eines Drei-Stufen-Tests f&#252;r ein ganz kon­kretes Telemedienangebot dann ein Telemedienangebot veranstaltet, das mit dem gepr&#252;ften nicht &#252;bereinstimmt, so ist zun&#228;chst einmal der Rundfunkrat berufen, zu pr&#252;fen, ob hier ein wesentlich ge&#228;ndertes Angebot vorliegt, f&#252;r das ein neuer Test durch­gef&#252;hrt werden m&#252;sste. Zun&#228;chst einmal sollte also der Wettbewerber den zu­st&#228;n­digen Rundfunkrat auf diese Abweichungen aufmerksam machen. Sie wollen aber vermutlich wissen, ob es dann eine Klagem&#246;glichkeit gibt, wenn der Rund­funk­rat entweder unt&#228;tig bleibt, oder anders als der Wettbewerber findet, dass kein we­sent­lich ver&#228;ndertes Angebot vorliegt.</p>
<p>Ich halte es f&#252;r zweifelhaft, ob hier wett­be­werbs­rechtlicher, zivilrechtlicher Schutz besteht. Denn es geht ja im Kern um die Frage, ob das Angebot so beauftragt worden ist, und damit allenfalls um das Vor­lie­gen der erforderlichen &#246;ffentlich-rechtlichen Voraussetzungen. Damit private Dritte hier klagen k&#246;nnen, muss das Gesetz schon deutlich machen, dass hier ein sogenannter Dritt­schutz gewollt ist.</p>
<p>Ganz abgesehen von der Frage, ob einzelne „Wettbewerber“ gesch&#252;tzt werden sol­len, <strong>dienen die Regelungen zu Telemedienangeboten &#246;ffentlich-rechtlicher Rund­funk­anstalten ja nicht ausschlie&#223;lich und noch nicht einmal prim&#228;r zum Schutz des wirt­schaftlichen Wettbewerbs</strong>. Die marktlichen Auswirkungen eines Te­le­me­dien­angebots sind lediglich ein Faktor, der bei der Durchf&#252;hrung des Tests zu be­r&#252;ck­sichtigen ist. Das ist sicher ein Unterschied zu herk&#246;mmlichen Rund­funk­an­ge­bo­ten, wo es so etwas gar nicht gibt. Aber ganz klar ist das nicht der ausschlaggebende und entscheidende Faktor bei der Feststellung, ob ein Angebot dem Funktionsauftrag ent­spricht.</p>
<div class="box"><span style="color: #000000;"><em>Viola Bensinger, Partnerin im Bereich Medien der Kanzlei Olswang, ist gemeinsam mit Karen Sokoll und Manfred Kops Verfasserin eines <a href="http://rundfunkoek.uni-koeln.de/institut/pdfs/25209.pdf">Gutachtens zu den Rahmenbedingungen f&#252;r die Durchf&#252;hrung des Drei-Stufen-Tests</a>, das im M&#228;rz 2009 im Auftrag des Rundfunkrats des Westdeutschen Rundfunks erstellt wurde. Das Gutachten ist in der Reihe der Arbeitspapiere des Instituts f&#252;r Rundfunk&#246;konomie an der Universit&#228;t zu K&#246;ln ver&#246;ffentlicht worden.</em></span></div>
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