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	<title>CARTA &#187; Bundesverfassungsgericht</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Freiheit und Entschleunigung. Die Carta-Umfrage (Teil I)</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Dec 2010 11:30:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Krone</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Redaktion Carta hat den Autoren dieser Plattform zum Jahreswechsel zwei Fragen gestellt: Welche Person des &#246;ffentlichen Lebens hat Sie 2010 am st&#228;rksten beeindruckt? Und: Welches Thema oder Ereignis wird uns im Jahr 2011 am intensivsten besch&#228;ftigen? Hier die Antworten von Jan Krone. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1. Die Person, die mich im Jahr 2010 am meisten beeindruckt hat, ist eine Institution: das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> in Karlsruhe, das mit seiner konsequenten Auslegung des Grundgesetzes so manche verlorene Seele im Spiel um politische Macht und Kontrolle des B&#252;rgers wieder eingefangen hat. Nur offenbar noch nicht nachhaltig genug, da sich, besonders in der zweiten Jahresh&#228;lfte, wieder eine Reihe von Personen und Institutionen des mittelbaren &#246;ffentlichen Lebens in Deutschland (haupts&#228;chlich Vertreter der Exekutive, aber auch der Judikative) dazu bem&#252;&#223;igt f&#252;hlten, scham- und ahnungslos <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Rufe-nach-Vorratsdatenspeicherung-und-schaerferer-Netzueberwachung-1156741.html">Forderungen</a> wie „h&#228;tte man den Zugriff auf alle Verbindungsdaten der B&#252;rger, k&#246;nnte man viel besser Verbrechen aufkl&#228;ren oder verhindern“ in den Raum zu stellen. Eine totalit&#228;re Sichtweise, die den Geist der Aufkl&#228;rung mit F&#252;&#223;en tritt. Analog k&#246;nnte „man“ auch verlangen, die Pflichtkennzeichnung zur Haltbarkeit von Lebensmitteln abzuschaffen, weil es sich dann viel effizienter wirtschaften lie&#223;e.</p>
<p>2010 ist selbstverst&#228;ndlich und gl&#252;cklicherweise auch das Jahr der <strong>journalistischen Gruppe Wikileaks</strong>, deren Leistung Peter Sennhauser auf netzwertig.com bereits im April <a href="http://netzwertig.com/2010/04/07/wikileaks-die-medien-haben-versagt/">auf den Punkt gebracht</a> hat.</p>
<blockquote><p><em>„Es gibt einen Grund daf&#252;r, warum Verleger, aber auch Journalisten die neue Konkurrenz der Blogger und anderer selbstautorisierter Publizisten im Internet nicht m&#246;gen: Sie erlauben sich Dinge, die in der Medienwelt aus politischen und kommerziellen Gr&#252;nden tabu sind. F&#252;r manche dieser Tabus gibt es gute oder wenigstens juristische Gr&#252;nde. Andere beruhen ganz einfach auf Bequemlichkeit, Kommerzdenken und der Verflechtung zwischen der ‚Vierten’ mit der realen Staatsgewalt.</em>“</p></blockquote>
<p>Negativ beeindruckt bin ich in diesem Sinne 2010 von <strong>politischen Administratoren und Unternehmen</strong>, besonders aus der „gesellschaftlich hoch entwickelten westlichen Welt“, die ihren Eigennutz/Machterhalt, ihre L&#246;sungsszenarien, ihre zum Teil nur mittelbar demokratisch legitimierte Verantwortung (Staatsbedienstete im Fahrwasser der Macht von an Legislaturen gebundenen Volksvertretern) unreflektiert und angstbei&#223;erisch kundtun.</p>
<p>Zusammengefasst ist der Medienwandel 2010 nicht der Wandel der Kommunikation zwischen Individuen, nicht der Wandel der &#214;konomie, sondern der beginnende Wandel der Politik – und dies ist bitte im positiven Sinne zu verstehen – vom Paradigma des 20. Jahrhunderts in das des 21. Jahrhunderts. Junge Politikergenerationen der Zukunft k&#246;nnen, anders als ihre Vorfahren, gedankenfreier, technik-affiner und gleicherma&#223;en ohne Unsicherheit dem&#252;tiger mit <strong>unverhandelbaren Grundrechtspositionen</strong> verfahren. Die &#220;berlebensf&#228;higkeit der Zivilisation wie die von Staaten und Staatengemeinschaften ist nicht an politische Schicksale Einzelner gekn&#252;pft. Das unterscheidet pluralistische Demokratien von autorit&#228;ren und totalit&#228;ren Staatsformen. Das aktuelle Beispiel <a href="http://bazonline.ch/ausland/europa/Orban-eifert-Russland-China-und-Singapur-nach/story/12514794">Ungarn</a> ersch&#252;ttert multiperspektivisch.</p>
<p><span style="color: #ffffff;">. </span></p>
<p>2.<em> </em>Das Thema, welches aus meiner subjektiven Perspektive das gesamte Jahr 2011 (und dar&#252;ber hinaus) dominieren wird, sind die Ver&#228;nderungen in netzpolitischen Ans&#228;tzen. Die Schl&#252;sselrolle kann dabei den USA zufallen. Aber nur insoweit, als dass die politische Administration begreifen lernen muss, die <strong>Causa WikiLeaks</strong> als das zu sehen, was sie in Wirklichkeit ist: die Umsetzung des ur-us-amerikanischen Selbstverst&#228;ndnisses pluraler und freier Gesellschaften, deren Fortentwicklung nur &#252;ber Transparenz und Diskussion erreicht werden kann. Der &#246;ffentlich und verdeckt transportierte Selbsthass, der sich in diesen Monaten &#252;ber den Sprecher von WikiLeaks und all jene ergie&#223;t, die netzpolitisch auf Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit abstellen, ist ein B&#228;rendienst an sich selbst. Vielleicht erkennen die USA die Chance, der Welt zu zeigen, dass man an den Freiheitsrechten, die man so gerne in der ganzen Welt einfordert, selbst am besten wachsen kann. Ungeheuer gro&#223;es wie positives, heute nicht ausreichend gehobenes politisches Kapital.</p>
<p>Daneben bleibt es sicherlich spannend zu beobachten, ob und inwieweit sich nach einer Konsolidierung von netz&#246;konomischen Strukturen auch eine Konsolidierung von Kommunikation einstellt. Das <a href="http://www.perlentaucher.de/buch/23343.html ">Stichwort</a> lautet hier <strong>Entschleunigung.</strong> Es steht f&#252;r eine sich weiter ausbildende Medienkompetenz der Nutzer. Die Entfaltung von Kommunikations- und Informationsr&#228;umen greift immer st&#228;rker in die R&#252;ckzugsr&#228;ume der Individuen ein und bedr&#228;ngt dort &#8211; zum Teil &#252;ber das Burn-Out- oder das Too-Much-Friends-Syndrom quantifizierbar &#8211; das soziale und vegetative System unserer Existenz. Bestand das analoge Medienangebot aus &#252;berwiegend klar zuweisbaren Zeitfenstern im Tagesablauf, ist mit dem Medienwandel eine instabile Mediennutzung auf das kommunizierende Individuum eingebrochen. Meist unbemerkt oder gar gewollt und verst&#228;rkt. Ein Blick in die Vergangenheit best&#228;tigt, dass das Neue schnell (aber zeitlich unbestimmt) wieder seinen Reiz verliert und das Individuum sich auf ein f&#252;r das eigene Selbst <strong>angemessenes Zeithandeln</strong> r&#252;ckbesinnt. Wenn jedoch individualkommunikative und massenmediale Anbindungen sich nicht mehr individuell steuern lassen und das Individuum letztlich nur noch Passagier der eigenen, vergangenen Unvernunft oder tempor&#228;ren Einlassung ist, kann Kommunikation zu einem Problem werden. Der Begriff des „Information Overkill“ ist l&#228;ngst eingef&#252;hrt. „Communication Overkill“ ist in einem Entwicklungsstadium.</p>
<p>Weiter bleibt es nat&#252;rlich spannend, den Medienwandel in Sachen Werbevermarktung zu verfolgen. Nein, nicht Mobile Advertising oder die mittels RFID-Technologie sprechende Plakatwand. Es geht um den <strong>Clash der Reichweiten-Branche mit dem</strong> <strong>Echtzeit-Conversion-Paradigma</strong> des Internets. <em>Google</em> hat es in die Breite getragen, <em><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Chef-von-Media-Saturn-muss-gehen-1152316.html">Metro</a></em> und <em><a href="http://agentmedia.posterous.com/innovativ-otto-verknupft-katalog-internet-wer">Otto</a></em> haben es bereits exekutiert, die Massenmedien <a href="http://www.mediadaten.de/Nachrichten/100/2992/OWM-Stellungnahme-Werbungtreibende-lehnen-gemeinsame-Ausweisung-von-Print--und-Online-Reichweiten-ab.html">scheuen noch</a> und verteidigen die wacklige Festung der empirischen Markt- und Mediaforschung.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=36850&amp;md5=739b9d6ca7b1e6a46357143bdf669a2b" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>K&#246;hler: Das Wirken des Bundesverfassungsgerichts ist &#8220;eigentlich eine Anomalie demokratischer Politik&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/28054/koehler-das-wirken-des-bundesverfassungsgerichts-ist-eigentlich-eine-anomalie-demokratischer-politik/</link>
		<comments>http://carta.info/28054/koehler-das-wirken-des-bundesverfassungsgerichts-ist-eigentlich-eine-anomalie-demokratischer-politik/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 10:25:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Horst K&#246;hler fehlen derzeit h&#228;ufig die richtigen, dem Amt entsprechend vers&#246;hnlichen Worte. Von Blogs bis zuletzt in die Massenmedien wird K&#246;hlers Formulierung von den milit&#228;risch durchgesetzten "freien Handelswege" kritisiert. Auch wenn &#252;berstimmte Minderheiten das Verfassungsgericht anrufen, empfindet er dies eigentlich als "Anomalie".]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/ed802dd604e34ddab3be2868473e1e08" alt="" width="1" height="1" />Die &#196;u&#223;erungen von Bundespr&#228;sident Horst K&#246;hler &#252;ber freie Handelswege als Ziel von Milit&#228;reins&#228;tzen haben eine erstaunliche Karriere hinter sich. Zun&#228;chst wurde das Thema &#252;ber das Pfingstwochenende von verschiedenen Blogs aufgebracht &#8211; aber zun&#228;chst <a href="http://beim-wort-genommen.de/2010/05/25/horst-kohler-und-der-krieg-fur-arbeit-und-einkommen/">nicht von den klassischen Massenmedien aufgenommen</a>. Erst als sich die Opposition zu dem Thema &#228;u&#223;erte, begann sich die klassische Politikmaschinerie inklusive <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,696982,00.html "><em>Spiegel Online</em></a> und Deutschlandfunk mit dem Thema zu befassen. Die klassischen Medien schreckten also vor einer K&#246;hler-Kritik zur&#252;ck.</p>
<p>Bemerkenswert ist aber vor allem, wer bei diesem Thema das Agenda-Setting betrieben hat: Erst die Blogs und dann die Politik &#8211; die Massenmedien zogen nur nach und unterlagen so einer gewissen Fernsteuerung durch die Politik.</p>
<p><em>Carta</em> h&#228;tte das Thema sicher auch fr&#252;her aufgreifen sollen. Dabei sind K&#246;hlers &#196;u&#223;erungen nicht so sehr ein Novum in Sachen deutscher Milit&#228;rdoktrin, sondern vielmehr Symptom eines Bundespr&#228;sidenten, dem h&#228;ufig die richtigen Worte fehlen. Horst K&#246;hler findet derzeit nur selten eine Sprache, die inhaltlich pr&#228;zise und dem Amt entsprechend vers&#246;hnlich w&#228;re.</p>
<p>&#8220;Freie Handelswege&#8221; ist dabei nur ein Beispiel. Vor zwei Wochen etwa bezeichnete K&#246;hler es als &#8220;eine Anomalie im Leben unserer Demokratie&#8221;, wenn &#252;berstimmte Minderheiten das Bundesverfassungsgericht anrufen.</p>
<p>K&#246;hler sagte am 14. Mai zur Einf&#252;hrung des neuen Pr&#228;sidenten des Bundesverfassungsgerichts laut <a href="http://bundespraesident.de/Reden-und-Interviews-,11057.663872/Das-Bundesverfassungsgericht-i.htm?global.back=/-,11057,0/Reden-und-Interviews.htm%3flink%3dbpr_liste">Redemanuskript</a>:</p>
<blockquote>
<p style="margin-top: 0px; margin-right: 10px; margin-bottom: 10px; margin-left: 0px; padding: 0px;">Aber das Bundesverfassungsgericht ist nicht gedacht als Ersatz f&#252;r Politik. Es kann den B&#252;rgern und ihren Repr&#228;sentanten die Aufgabe nicht abnehmen, selber politisch zu denken, zu streiten, zu entscheiden und dann auch zu handeln. Es will das auch gar nicht. Darum ist es <strong>eigentlich eine Anomalie demokratischer Politik</strong>, wenn das Gericht rechtspolitisches &#8220;Agenda-Setting&#8221; betreibt, vielleicht betreiben muss, wie es das in nicht wenigen Entscheidungen schon getan hat. Darum ist es eigentlich eine weitere solche <strong>Anomalie, wenn eine im Parlament &#252;berstimmte Minderheit versucht, ihre politische Konzeption via Karlsruhe doch noch zu Geh&#246;r oder gar zur Durchsetzung zu bringen</strong>, obwohl sie wei&#223;, dass sich die fragliche Mehrheitsentscheidung aller Wahrscheinlichkeit nach in den Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten hielt. Und darum ist es eigentlich eine <strong>Anomalie im Leben unserer Demokratie</strong>, wie manche B&#252;rger f&#252;r ihre Interessen und politischen Ziele nicht mehr diskutieren, koalieren, demonstrieren, sondern eine Rechtsschutzversicherung abschlie&#223;en oder einem &#8220;Prozessverein&#8221; beitreten und sich durch die Instanzen klagen. Das darf alles sein, aber ich will es einfach als Problem ansprechen. (<em>Hervorhebung Carta</em>)</p>
</blockquote>
<p style="margin-top: 0px; margin-right: 10px; margin-bottom: 10px; margin-left: 0px; padding: 0px;">
<p style="margin-top: 0px; margin-right: 10px; margin-bottom: 10px; margin-left: 0px; padding: 0px;">Die &#8220;Anomalie&#8221; erscheint als Wortwahl noch deutlich kritikw&#252;rdiger als die &#8220;freien Handelswege&#8221;. Mal sehen, ob sich die Opposition dazu &#228;u&#223;ern m&#246;chte.</p>
<p style="margin-top: 0px; margin-right: 10px; margin-bottom: 10px; margin-left: 0px; padding: 0px;">
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			</a>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=28054&amp;md5=084ebfc109cc58ba1709db1cc4ef6a60" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Gerhart Baum zur Vorratsdatenspeicherung: &#8220;Wir sind doch keine Risikofaktoren&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/24815/gerhart-baum-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-sind-doch-keine-risikofaktoren/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 16:18:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wohin bewegt sich denn unsere Republik? Gerhart R. Baum, FDP-Innenminister a. D. und Mehrfachkl&#228;ger vor dem Verfassungsgericht, zog in Berlin eine Bilanz seiner Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und der Sicherheitsbestrebungen der letzten Jahre. Die "Versuchung zur Unfreiheit" sei weiterhin hoch, aber das &#246;ffentliche Bewusstsein habe sich ver&#228;ndert. Ein 30-Minuten-Video.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/81f7cc11c4b6482b99a066e3cc6088fb" alt="" width="1" height="1" />&#8220;Der mit der Speicherung verbundene Grundrechtseingriff wiegt angesichts seiner Streubreite und der weitreichenden Aussagekraft der Daten besonders schwer.&#8221; &#8211; ein Satz, den Gerhart Baum mit allergr&#246;&#223;ter Genugtuung aus dem j&#252;ngsten Verfassungsgerichtsurteil vorliest. Das Urteil zeige die strikte Grundrechtsbezogenheit deutscher Politik. Gerhart Baum hatte unter anderem gegen die Vorratsdatenspeicherung Beschwerde eingereicht &#8211; und bilanzierte gestern, 3 Wochen nach dem Urteil, auf dem <a href="http://www.eco.de/arbeitskreise/2616_7378.htm">eco MMR  Kongress</a> noch einmal die Entwicklung der letzten Jahre im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit. <em>Carta</em> dokumentiert den 30-min&#252;tigen Auftritt:</p>
<p><object classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="400" height="225" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=10410700&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" /><embed type="application/x-shockwave-flash" width="400" height="225" src="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=10410700&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object></p>
<p><a href="http://vimeo.com/10410700">Gerhart R. Baum: Entwicklung zum &#220;berwachungsstaat?</a> from <a href="http://vimeo.com/user1191984">Carta</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>. Ton und Bildausschnitt sind leider nicht perfekt, aber in jedem Fall ausreichend um einen guten Eindruck zu bekommen.</p>
<p>Eine kleine Auswahl der Baum-Zitate:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es darf nicht so weitergehen, dass das Verfassungsgericht st&#228;ndig die Parlamente mahnen die Grenzen der Verfassung nicht zu &#252;berschreiten. Das Parlament darf nicht die Belastbarkeit der Verfassung erproben. Nun gibt es gen&#252;gend Urteile, damit das Parlament selber laufen kann.&#8221;</p></blockquote>
<blockquote><p>&#8220;Nicht alles, was Karlsruhe zul&#228;sst, muss auch gemacht werden! Wo k&#228;men wir hin, wenn wir alles f&#252;r korrekt halten w&#252;rden in unserem Leben, was nicht verboten ist strafrechtlich.&#8221;</p></blockquote>
<blockquote><p>&#8220;Um Himmels Willen! Bis zum Jahre 2008 gab es keine Vorratsdatenspeicherung, hei&#223;t das, dass man vorher &#252;berhaupt <a href="http://carta.info/23972/bdk-vorratsdatenspeicherung-pressemitteilung/">nicht aufgekl&#228;rt hat</a>?&#8221;</p></blockquote>
<blockquote><p>&#8220;Wir sind doch keine Risikofaktoren! &#8230; Wir tragen diesen Staat, ohne <em>uns</em> g&#228;be es diese Demokratie nicht! Wie kommt man dazu uns Misstrauen gegen&#252;ber zu entwickeln?&#8221;</p></blockquote>
<blockquote><p>&#8220;Datenschutz ist eine Freiheitsbedingung der demokratischen Gesellschaft.&#8221;</p></blockquote>
<p>Bezug nahm Baum auch auf die <a href="https://petition.foebud.org/ELENA">Verfassungsbeschwerde gegen ELENA</a>, an der man sich nur noch bis Montag beteiligen kann: &#8220;Zehntausend, zwanzigtausend, drei&#223;igtausend Leute werden mit einem Lastwagen n&#228;chste Woche ihre Verfassungsbeschwerden nach Karlsruhe bringen. Sie sehen daran, dass das &#246;ffentliche Bewusstsein sich ge&#228;ndert hat.&#8221; Er selbst &#252;berlege ebenfalls mit &#8220;ein paar Freunden&#8221; Verfassungsbeschwerde gegen dieses &#8220;Monstrum&#8221; einzulegen.</p>
<p>Sein Fazit:</p>
<blockquote><p>&#8220;Es gibt auch in unserer Gesellschaft Versuchungen zur Unfreiheit. Und die Verfassung bewahren wir nur, wenn wir sie wirklich leben. Sie schenkt sich uns nicht.&#8221;</p></blockquote>
<p>F&#252;r Eindr&#252;cke zu den anderen Programmpunkten sei auf die <a href="http://www.internet-law.de/2010/03/nachbetrachtung-zum-eco-kongress.html">Nachbetrachtung zum eco-Kongress &#8220;Internet &#8211; (k)ein rechtsfreier Raum?&#8221;</a> im Lawblog von Thomas Stadler und <a title="Permalink zu 'Wof&#252;r wir die Vorratsdatenspeicherung brauchen'" href="http://www.spreeblick.com/2010/03/25/wofur-wir-die-vorratsdatenspeicherung-brauchen/">Wof&#252;r  wir die Vorratsdatenspeicherung brauchen</a> von Simon Columbus auf Spreeblick verwiesen.<em></em></p>
<p><em>Vielen Dank an eco und Herrn Baum f&#252;r die Genehmigung der Ver&#246;ffentlichung.</em>
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<a href="http://carta.info/24815/gerhart-baum-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-sind-doch-keine-risikofaktoren/">Gerhart Baum zur Vorratsdatenspeicherung: &#8220;Wir sind doch keine Risikofaktoren&#8221;</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/24815/gerhart-baum-zur-vorratsdatenspeicherung-wir-sind-doch-keine-risikofaktoren/#comments">8 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=24815&amp;md5=a6846d2dd6049ef8c2bb5b54fe9f326b" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Kommentar-Presseschau zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://carta.info/23737/kommentar-presseschau-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 16:04:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach anf&#228;nglicher Euphorie &#252;ber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt sich Ern&#252;chterung ein. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde nicht schlechthin f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rt, auch fehlt die Vorlage an den EuGH. - Die wichtigsten Kommentare zum Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung in der &#220;bersicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="bookmark" href="http://www.netzpolitik.org/2010/kommentar-zum-vorratsdatenspeicherungs-urteil/">Netzpolitik.org</a> bedauert, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht getraut hat, die EU-Richtlinie gleich mit zu kippen.</p>
<blockquote><p>Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verl&#228;ngerung. Wir m&#252;ssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, dass diese unsere digitalen B&#252;rgerrechte Ernst nehmen.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;"><br />
</span></p>
<p><a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/">Heribert Prantl</a> sieht einen Kurswechsel in der Entscheidung, da nun erstmals eine anlasslose Datenspeicherung auf Vorrat als nicht schlechthin mit dem Grundgesetz unvereinbar erkl&#228;rt wurde.</p>
<blockquote><p>Seit dem Urteil zur Volksz&#228;hlung im Jahr 1983 hatte das Gericht immer  wieder betont, dass das Grundgesetz den B&#252;rger &#8220;gegen die unbegrenzte  Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner Daten&#8221; sch&#252;tze.  Das ist nun nicht mehr der Fall. Das h&#246;chste deutsche Gericht weicht von  seinem bisherigen Credo ab.</p></blockquote>
<p>Angesichts der abweichenden Meinungen der Richter Schluckebier und Eichberger, die den Grundrechtseingriff durch die Vorratsdatenspeicherung f&#252;r weniger schwerwiegend halten, k&#246;nne man &#8220;nur hoffen, dass dies nicht die Vorboten eines allm&#228;hlichen  Schwenks der Rechtsprechung des Ersten Senats sind, der bisher den  Rechtsstaat hochgehalten hat.&#8221;</p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>In diese Richtung geht auch der Kommentar von <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/kurs-auf-strassburg/">Julia Seeliger</a> in der <em>taz</em>. Gro&#223;e Hoffnung in die FDP setzt sie bei der Neufassung des Umsetzung nicht. Vielmehr stellt sie fest, dass die heutige Entscheidung helfen wird, <span id="hauptspalte">&#8220;ein  Speicher-Gesetz zu machen, das genau in die &#228;u&#223;ersten R&#228;nder des  Grundgesetzes eingepasst ist.&#8221; Die Konsequenz ist daher:</span></p>
<blockquote><p><span id="hauptspalte">Wer keine  Daten auf Vorrat gespeichert sehen will, muss nun mit einem gr&#246;&#223;eren  Gegner k&#228;mpfen: Mit der EU-Richtlinie, auf der das deutsche  Speicher-Gesetz fu&#223;t. Seit heute morgen wird der europ&#228;ische Kampf f&#252;r  die Privatheit auch von Deutschland aus gefochten. Sofort nach der  Entscheidung haben B&#252;rgerrechtler angek&#252;ndigt: Kurs auf Stra&#223;burg, zum  Europ&#228;ischen Menschenrechtsgerichtshof. Wenn der die  Vorratsdatenspeicherung f&#252;r unvereinbar mit der Europ&#228;ischen  Menschenrechtskonvention erkl&#228;rt, wird sich keine Bundesregierung mehr  trauen, ein neues Speichergesetz zu machen.</span></p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><a title="Permanent Link to Die Vorratsdatenspeicherung ist  tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung" rel="bookmark" href="http://www.spiegelfechter.com/wordpress/2048/die-vorratsdatenspeicherung-ist-tot-es-lebe-die-vorratsdatenspeicherung">Spiegelfechter</a> bezeichnet das Urteil in &#8220;Die Vorratsdatenspeicherung  ist tot, es lebe die Vorratsdatenspeicherung&#8221; als Pyrrhussieg, denn die Unschuldsvermutung wird weiter ausgeh&#246;hlt.</p>
<blockquote><p>Der B&#252;rger ist seit heute nicht mehr zun&#228;chst unschuldig – er gilt als  potentieller Straft&#228;ter. Seine Daten sind damit auch nicht mehr die  Daten eines Unschuldigen, sondern potentielle Beweise, die bei der  Verfolgung von Straftaten oder der Abwehr von Gefahren eingesetzt werden  k&#246;nnen, die zum Zeitpunkt der Datenerhebung noch nicht einmal absehbar  sind. Die Daten d&#252;rfen erst einmal auf Vorrat gespeichert werden. Dieser  Paradigmenwechsel wurde heute durch Karlsruhe mit dem  h&#246;chstrichterlichen Stempel versehen – f&#252;rwahr kein Ruhmesblatt f&#252;r die  deutsche Justiz.</p></blockquote>
<p>Es gibt jedoch bei aller Kritik auch etwas Lob von Jens Berger:</p>
<blockquote><p>L&#246;blich ist auch der technische Sachverstand, mit dem die Richter  Gefahren der illegalen Datenverwendung durch private Stellen unterbinden  wollen. Ein so m&#228;chtiger Datenpool weckt Begehrlichkeiten und wo eine  Nachfrage f&#252;r solche Daten besteht, ist die Gefahr eines Missbrauchs  stets gegeben. Um diese Gefahr zu minimieren, nennt das  Bundesverfassungsgericht eine Reihe von Datenschutzma&#223;nahmen – eine  getrennte Speicherung, eine asymmetrische Verschl&#252;sselung, das  Vier-Augen-Prinzip, verbunden mit fortschrittlichen Verfahren zur  Authentifizierung f&#252;r den Zugang zu den Schl&#252;sseln, und eine  revisionssichere Protokollierung von Zugriff und L&#246;schung. Diese  Vorgaben sind wichtig und richtig – allzulange konzentrierte sich die  Kritik der Speicherungsgegner auf den Staat als Datenkrake, die Gefahr  eines Datenmissbrauchs an der Stelle der Datenspeicherung, also bei den  Providern selbst, ist jedoch ungleich gr&#246;&#223;er.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe">Kai  Biermann</a> zieht auf <em>Zeit Online</em> eine positive Bilanz.</p>
<blockquote><p>Theoretisch h&#228;tten diese Forderungen auch durch eine  &#196;nderung des  bestehenden Gesetzes umgesetzt werden k&#246;nnen. Jedoch  scheint es, als  wollten die Richter den &#252;blichen Reflex der Politik  verhindern, ein  solches Urteil sofort als Best&#228;tigung des eigenen  Handelns zu verkaufen  und nur ein wenig Kosmetik vorzunehmen. [...] Es   ging, so scheint es, um eine Erziehungsma&#223;nahme: Denkt bitte noch  einmal  grunds&#228;tzlich dar&#252;ber nach, was Ihr da tut!</p></blockquote>
<blockquote><p>Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, ein neues  Gesetz  kann und darf es nicht schreiben. Das m&#252;ssen die B&#252;rger tun, in  Person  ihrer daf&#252;r von ihnen gew&#228;hlten Vertreter, dem Parlament.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Es finden sich mittlerweile 110 Pressemitteilungen zur Vorratsdatenspeicherung bei <a href="http://www.presseportal.de/vts.htx?type=fast&amp;searchstring=vorratsdatenspeicherung">Presseportal.de</a>.</p>
<p><strong>Update: Weitere lesenswerte Kommentare </strong></p>
<ul>
<li>Stefan Tillmann in der <em>Financial Times Deutschland</em>: <a href="http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-das-ende-des-sicherheitswahns/50082686.html">Das Ende des Sicherheitswahns</a></li>
<li>Christian St&#246;cker auf <em>Spiegel Online</em>: <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html">Firewall  f&#252;r die Rasterfahnder</a></li>
</ul>
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<a href="http://carta.info/23737/kommentar-presseschau-zur-vorratsdatenspeicherung/">Kommentar-Presseschau zur Vorratsdatenspeicherung</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/23737/kommentar-presseschau-zur-vorratsdatenspeicherung/#comments">5 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23737&amp;md5=a4754cad7023ae87c4cb81ee362d10c7" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Insgesamt verfassungswidrig und nichtig&#8221;: Urteil und Leits&#228;tze zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://carta.info/23718/die-vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig-die-entscheidung-des-bverfg/</link>
		<comments>http://carta.info/23718/die-vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig-die-entscheidung-des-bverfg/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 09:30:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

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		<description><![CDATA[Carta dokumentiert das Urteil und die Leits&#228;tze des Bundesverfassungsrichts zur Vorratsdatenspeicherung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Urteil</a> des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung (Hervorhebungen durch <em>Carta</em>):</p>
<div>
<ol>
<li>Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) <strong>versto&#223;en gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes </strong>und <strong>sind nichtig</strong>.</li>
<li>§ 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations&#252;berwachung und anderer verdeckter Ermittlungsma&#223;nahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) <strong>verst&#246;&#223;t</strong>, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden d&#252;rfen, <strong>gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes</strong> und ist <strong>insoweit nichtig</strong>.</li>
<li>Die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. M&#228;rz 2008 im Verfahren 1 BvR 256/08 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 659), wiederholt und erweitert mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2239), zuletzt wiederholt mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3704), von Anbietern &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von beh&#246;rdlichen Auskunftsersuchen erhobenen, aber einstweilen nicht nach § 113b Satz 1 Halbsatz 1 des Telekommunikationsgesetzes an die ersuchenden Beh&#246;rden &#252;bermittelten, sondern <span style="text-decoration: underline;"><strong>gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten sind unverz&#252;glich zu l&#246;schen</strong></span>. Sie d&#252;rfen nicht an die ersuchenden Stellen &#252;bermittelt werden.</li>
<li>Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdef&#252;hrern ihre notwendigen Auslagen aus den Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.</li>
</ol>
</div>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Die <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Leits&#228;tze</a> des heutigen Bundesverfassungsrichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung (Hervorhebungen durch <em>Carta</em>):</p>
<ol>
<li>Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom 15. M&#228;rz 2006 (ABl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist <strong>mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar</strong>; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.</li>
<li>Der Grundsatz der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung tr&#228;gt. Erforderlich sind <strong>hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit</strong>, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.</li>
<li>Die Gew&#228;hrleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der m&#246;glichen Datenverwendung obliegen als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungsverpflichtung dem Bundesgesetzgeber gem&#228;&#223; Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG. Demgegen&#252;ber richtet sich die Zust&#228;ndigkeit f&#252;r die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie f&#252;r die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.</li>
<li>Hinsichtlich der <strong>Datensicherheit</strong> bedarf es Regelungen, die einen <strong>besonders hohen Sicherheitsstandard normenklar und verbindlich</strong> vorgeben. Es ist jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnimmt und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abw&#228;gung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht.</li>
<li>Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig, wenn sie <strong>&#252;berragend wichtigen Aufgaben des Rechtsg&#252;terschutzes</strong> dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begr&#252;ndeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. F&#252;r die Gefahrenabwehr und die Erf&#252;llung der Aufgaben der Nachrichtendienste d&#252;rfen sie nur bei Vorliegen tats&#228;chlicher Anhaltspunkte f&#252;r eine konkrete Gefahr f&#252;r Leib, Leben oder Freiheit einer Person, f&#252;r den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder f&#252;r eine gemeine Gefahr zugelassen werden.</li>
<li>Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Ausk&#252;nften durch die Telekommunikationsdiensteanbieter &#252;ber die Inhaber von Internetprotokolladressen ist auch unabh&#228;ngig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsg&#252;terkatalogen f&#252;r die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zul&#228;ssig. F&#252;r die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten k&#246;nnen solche Ausk&#252;nfte nur in gesetzlich ausdr&#252;cklich benannten F&#228;llen von besonderem Gewicht erlaubt werden.</li>
</ol>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p>Auszug aus der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html">Pressemitteilung</a> des Bundesverfassungsgerichts:</p>
<blockquote><p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO &#252;ber die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine  Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gew&#228;hrleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch gen&#252;gen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit <strong>insgesamt verfassungswidrig und nichtig</strong>.</p></blockquote>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span>Das Urteil als <a href="http://www.wordle.net/">Wordle</a>-Cloud:</p>
<div id="attachment_23731" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle.jpg"><img class="size-medium wp-image-23731 " title="BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle-300x178.jpg" alt="BVerfG_Vorratsdatenspeicherung_wordle" width="300" height="178" /></a><p class="wp-caption-text">Das Urteil als Wordle-Cloud: Zum Vergr&#246;&#223;ern anklicken ...</p></div>
<p><span style="color: #ffffff;">.</span></p>
<p><span style="color: #ffffff;"> </span>Mehr zum Thema auf <em>Carta</em>: <a rel="bookmark" href="../../23737/kommentar-presseschau-zur-vorratsdatenspeicherung/">Kommentar-Presseschau zur Vorratsdatenspeicherung</a>.
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23718&amp;md5=7a3414885fe0d237d3e4be0d3955b54e" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<slash:comments>7</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Morgen: Das Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://carta.info/23692/morgen-das-bundesverfassungsgericht-zur-vorratsdatenspeicherung/</link>
		<comments>http://carta.info/23692/morgen-das-bundesverfassungsgericht-zur-vorratsdatenspeicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 17:37:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Standard RSS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdaten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=23692</guid>
		<description><![CDATA[Beim morgigen Urteil h&#228;ngt viel davon ab, wie sich das Bundesverfassungsgericht zur EU-Richtlinie 2006/24/EG verh&#228;lt. Wahrscheinlich ist ein Urteil, das ein deutliches Signal f&#252;r den Datenschutz setzt - aber den Konflikt mit dem Europ&#228;ischen Gerichtshof vermeidet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-008">Morgen</a> wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E2DB28F0A1D814E61BD8AE675DE76A85F~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Vorratsdatenspeicherung</a> verk&#252;nden.</p>
<p>Markus Beckedahl unterscheidet auf <em>Netzpolitik.org</em> <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/morgen-urteilsverkuendung-vorratsdatenspeicherung/">vier m&#246;gliche Urteilszenarien</a>:</p>
<blockquote><p>1. Das Bundesverfassungsgericht erkl&#228;rt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst f&#252;r unzul&#228;ssig (&#8220;nur die Instanzgerichte k&#246;nnen den Europ&#228;ischen Gerichtshof befassen”) und beschr&#228;nkt lediglich die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt h&#246;here Datensicherheitsanforderungen usw.</p>
<p>2. Das Bundesverfassungsgericht erkl&#228;rt die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung selbst als unbegr&#252;ndet (&#8220;die Vorratsdatenspeicherung ist unter hohen Voraussetzungen verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig”) und beschr&#228;nkt nur die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt h&#246;here Datensicherheitsanforderungen usw.</p>
<p>3. Das Bundesverfassungsgericht legt die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung zul&#228;ssig ist, dem Europ&#228;ischen Gerichtshof zur Entscheidung vor und beschr&#228;nkt bis zur Entscheidung die Datennutzung auf schwere Straftaten, stellt h&#246;here Datensicherheitsanforderungen usw.</p>
<p>4. Das Bundesverfassungsgericht erkl&#228;rt die Vorratsdatenspeicherung selbst f&#252;r verfassungswidrig.</p></blockquote>
<p>Sehr viel h&#228;ngt bei diesem Urteil nach Einsch&#228;tzung vieler Beobachter davon ab, ob und inwieweit es das Bundesverfassungsgericht f&#252;r opportun h&#228;lt, die hinter der Vorratsdatenspeicherung stehende EU-Richtline <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/24/EG_%C3%BCber_die_Vorratsspeicherung_von_Daten">2006/24/EG</a> f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;ren.</p>
<p>Dietmar Hipp und Marcel Rosenbach <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,680920,00.html">f&#252;hren</a> daher bei <em>Spiegel Online</em> aus:</p>
<blockquote><p>Zwar reklamieren die Verfassungsrichter f&#252;r sich das Recht, zwingende EU-Vorgaben auch mal f&#252;r unverbindlich zu erkl&#228;ren. Doch dieser Fall ist noch nie eingetreten und wird es vermutlich auch jetzt nicht. Schlie&#223;lich lie&#223; Papier das Problem in der Verhandlung nicht weiter er&#246;rtern.</p></blockquote>
<p>Der aus ihrer Sicht wahrscheinlichste Ausgang: Das Bundesverfassungsgericht werde den Gesetzgeber zu einer Generalrevision der deutschen Speicherungs- und Abfragevorschriften verpflichten, aber die im Gesetz (<a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf">PDF</a>) vorgeschriebene sechsmonatige Speicherpflicht wohl nicht verbieten.</p>
<p>In der Tat ist ein in der Sache deutliche Revisionen forderndes und in Akzenten klar interpretationsf&#228;higes Urteil morgen sehr wahrscheinlich. Das Bundesverfassungsgericht wird ein mahnendes Signal an den Gesetzgeber geben wollen &#8211; und muss ihm dabei zugleich einen ausreichenden Gestaltungsspielraum f&#252;r die Neufassung geben. Es wird aus diesem Anlass wohl aber auch keinen Kompetenzstreit mit dem Europ&#228;ischen Gerichtshof eingehen wollen.</p>
<p>Szenario 4 ist zwar angesichts der <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Rumaenisches-Verfassungsgericht-untersagt-Vorratsdatenspeicherung-821137.html">Entscheidungen</a> in Rum&#228;nien und Bulgarien zumindest denkbar, am wahrscheinlichsten w&#228;re als Ausgang jedoch wohl eine Kombination von 2 und 3.</p>
<p><em>Carta</em> wird nicht live zur Urteilsverk&#252;ndung bloggen, wir verweisen da auf <em>Netzpolitik</em> &#8211; ganz nach dem Motto: &#8220;Cover what you do best, link to the rest&#8221;&#8230;
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		<item>
		<title>Rechtsfragen der Informationsgesellschaft &#8211; Social Networks, Froogle, Drei-Stufen-Test</title>
		<link>http://carta.info/11981/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-wochenrueckblick-3/</link>
		<comments>http://carta.info/11981/rechtsfragen-der-informationsgesellschaft-wochenrueckblick-3/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 09:20:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Telemedicus</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Drei-Stufen-Test]]></category>
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		<category><![CDATA[Google Book Settlement]]></category>
		<category><![CDATA[Piratenpartei]]></category>
		<category><![CDATA[Social Networks]]></category>
		<category><![CDATA[Taz]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Wochenr&#252;ckblick, diesmal mit: Bundesverfassungsgericht billigt E-Mail-Beschlagnahme, Verbrauchersch&#252;tzer &#252;ber Datenschutz in Social Networks, Bundesregierung und Google Book Settlement, Klinsmann-Satire der taz zul&#228;ssig, Killerspiele-Petition erfolgreich, Piratenpartei zugelassen und mehr.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/a3eb6595ddbeda33fda742f37f09c4" width="1" height="1" alt=""/><strong>Bundesverfassungsgericht billigt Beschlagnahme von E-Mails</strong><br />
Das Bundesverfassungsgericht hat Ermittlungsbeh&#246;rden den Zugriff auf E-Mails erleichert: Nach einem Beschluss von Mitte Juni k&#246;nnen die Nachrichten auf den Servern der Internet-Provider gem&#228;&#223; den allgemeinen Vorschriften in der StPO (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG000902301">§§ 94 ff.</a>) beschlagnahmt werden; damit unterfallen solche Eingriffe nicht den strengeren Voraussetzungen der Telekommunikations&#252;berwachung (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100a.html">§ 100a StPO</a>). Gleichwohl ist das Fernmeldegeheimnis (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_10.html">Art. 10 GG</a>) betroffen. Deswegen muss die Anordnung einer solchen Beschlagnahme im konkreten Fall verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sein. Dazu geh&#246;rt nach Ansicht der Richter auch, dass h&#246;chstpers&#246;nliche E-Mails nicht verwertet werden.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.telemedicus.info/article/1408-BVerfG-Beschlagnahme-von-E-Mails-verfassungsgemaess.html">Zur Meldung bei Telemedicus.</a></li>
</ul>
<p><strong>Verbrauchersch&#252;tzer bem&#228;ngeln Datenschutz in sozialen Netzwerken</strong><br />
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erste Unterlassungsverfahren gegen soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace und Xing eingeleitet. Dabei werden Vertragsbedingungen moniert, durch die sich die Plattformbetreiber umfassende Nutzungsrechte an pers&#246;nlichen Informationen und Inhalten einr&#228;umen lassen. Dies f&#252;hre zu einer starken Einschr&#228;nkung der Datenschutz- und Urheberrechte der Nutzer. Der Verband fordert die Betreiber dazu auf, schon die Voreinstellungen bei der Registrierung nutzerfreundlicher zu gestalten. Die ersten Betreiber von Social Networks haben bereits auf die Kritik reagiert und <a href="http://www.netzeitung.de/internet/internet/1405580.html">angek&#252;ndigt</a>, ihre Nutzungsbedingungen anzupassen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.golem.de/0907/68348.html">Mehr bei golem.de.</a></li>
</ul>
<p><strong>Bundesregierung greift in Google-Books-Verfahren ein</strong><br />
Die Bundesregierung hat eine New Yorker Anwaltskanzlei mit Handlungen im Prozess um <a href="http://www.telemedicus.info/article/1327-VG-Wort-Die-Hintergruende-des-Google-Books-Verfahrens.html">Google Books</a> beauftragt. In dem umstrittenen Verfahren geht es um die Rechte der Autoren, deren Werke von dem Digitalisierungsprojekt betroffen sind: Wenn das Gericht den Vergleichsvorschlag von Google genehmigt, k&#246;nnen die Urheber aus dem Vergleich austreten oder aber sie m&#252;ssen sich mit der Nutzung ihrer Werke und einer pauschalierten Verg&#252;tung abfinden; weitere Anspr&#252;che k&#246;nnen dann nicht mehr geltend gemacht werden. Die deutschen Autoren werden in den USA von der VG Wort vertreten. Als nicht unmittelbar Betroffene kann sich die Bundesregierung am Prozess nur mit einem sog. amicus curiae-Schreiben beteiligen und ihre Rechtsauffassung darlegen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc%7EEF88C53B3371B4ED199BDC8CDC3350F7B%7EATpl%7EEcommon%7EScontent.html?rss_feuilleton">Hintergr&#252;nde bei der FAZ.</a></li>
</ul>
<p><strong>BGH verlangt Angabe der Versandkosten bei „Froogle”</strong><br />
H&#228;ndler, die ihre Produkte in der Google-Preissuchmaschine „Froogle” eintragen, m&#252;ssen auch dort eventuelle Versandkosten angeben. Nach einer Entscheidung des BGH von letzter Woche gen&#252;gt es nicht, wenn der endg&#252;ltige Preis erst auf einer verlinkten Seite des Anbieters angezeigt wird. Auch in solchen Preisvergleichslisten m&#252;sse der Verbraucher auf einen Blick s&#228;mtliche Kosten erfassen k&#246;nnen. Zus&#228;tzliche Lieferkosten stellten eine wesentliche Information dar, von der auch die Position des Produkts in der Rangliste abh&#228;nge.</p>
<ul>
<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;Sort=3&amp;nr=48676&amp;pos=1&amp;anz=158">Zur Pressemitteilung des BGH.</a></li>
</ul>
<p><strong>OLG M&#252;nchen h&#228;lt Klinsmann-Satire f&#252;r zul&#228;ssig</strong><br />
Auch nach Ansicht des OLG M&#252;nchen kann J&#252;rgen Klinsmann eine satirische Darstellung in der taz nicht untersagen lassen. Der ehemalige Trainer des FC Bayern hatte eine Fotomontage auf der Titelseite angegriffen, die ihn als Gekreuzigten zeigte. Bereits das LG M&#252;nchen lehnte eine Pers&#246;nlichkeitsrechtsverletzung ab; diese Entscheidung wurde nun best&#228;tigt: Die Satire sei von der Meinungsfreiheit der Zeitung umfasst und deshalb hinzunehmen.</p>
<ul>
<li><a href="http://taz.de/1/leben/medien/artikel/1/klinsmann-muss-taz-titel-hinnehmen/">Die taz &#252;ber ihren Sieg vor Gericht.</a></li>
</ul>
<p><strong>Sender vergeben Gutachten f&#252;r Drei-Stufen-Test</strong><br />
Der WDR hat die Gutachten f&#252;r die Durchf&#252;hrung des <a href="http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html">Drei-Stufen-Tests</a> vergeben. Die Unternehmen Goldmedia, EE &amp; MC sowie Ludwigs Medienarchitekten sollen die Telemedienangebote des Westdeutschen Rundfunks &#252;berpr&#252;fen. Dabei gilt es zu beurteilen, ob die Internetauftritte noch vom Funktionsauftrag des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Grundversorgung gedeckt sind. Goldmedia konnte den Auftrag auch beim Bayerischen Rundfunk (BR) <a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_802081.html">ergattern</a>; hier ist noch die Wirtschaftspr&#252;fungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers mit von der Partie. W&#228;hrenddessen hat Netzpolitik.org alle Geb&#252;hrenzahler dazu <a href="http://www.telemedicus.info/article/1396-Drei-Stufen-Test-Netzpolitik.org-ruft-zur-Beteiligung-auf.html">aufgerufen</a>, sich direkt bei den Rundfunkr&#228;ten mit Kritik und W&#252;nschen an den Tests zu beteiligen.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.digitalfernsehen.de/news/news_804491.html">Weiter bei Digital TV.</a></li>
</ul>
<p><strong>Petitionsausschuss muss sich mit „Killerspiele”-Verbot befassen</strong><br />
Die &#246;ffentliche Online-Petition gegen ein weitreichendes Verbot von Actionspielen mit gewaltt&#228;tigen Inhalten hat mehr als 50.000 Unterst&#252;tzer gefunden. Damit muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit der Forderung besch&#228;ftigen. Die Petenten richten sich gegen einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 5. Juni 2009. Bei diesem Treffen hat man sich darauf geeinigt, schnellst m&#246;glich ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot f&#252;r „Killerspiele” durchzusetzen. Nach Ansicht der Antragssteller reicht der Jugendschutz in Deutschland vollkommen aus, der bereits jetzt gewaltverherrlichende Spiele verbietet. Eine dar&#252;ber hinausgehende „Zensur” verletzte Grundrechte aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html">Art. 5 GG</a>. Auch der Kulturrat hat sich bereits f&#252;r eine Versachlichung der Debatte und eine Anerkennung von Computerspielen als Kulturgut <a href="http://www.kulturrat.de/detail.php?detail=1578&amp;rubrik=2">eingesetzt</a>.</p>
<ul>
<li><a href="http://www.heise.de/newsticker/Petition-gegen-Killerspiel-Verbot-findet-mehr-als-50-000-Unterstuetzer--/meldung/142001">Die Details bei Heise.</a></li>
</ul>
<p><strong>Piratenpartei zur Bundestagswahl zugelassen</strong></p>
<p>Der Bundeswahlausschuss hat vergangene Woche die Piratenpartei offiziell als Partei anerkannt und ihr damit eine Kandidatur bei der Bundestagswahl im September erm&#246;glicht. Damit sind jedoch noch nicht alle H&#252;rden genommen: In einigen Bundesl&#228;ndern fehlen den Netzaktivisten noch Unterst&#252;tzerunterschriften. In Nordrhein-Westfalen gab es zudem <a href="https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:News/2009-07-14_-_Zum_Unterschriftenproblem">formale Probleme</a> bei den Unterschriftenformularen. Dennoch zeigt sich die Partei zuversichtlich: „Unser Ergebnis in der Europawahl von 0,9 Prozent werden wir sicher weit<em> </em>&#252;bertreffen”, prophezeite Aaron Koenig, Mitglied des Bundesvorstands.<a href="http://www.piratenpartei.de/node/817"><br />
</a></p>
<ul>
<li><a href="http://www.piratenpartei.de/node/817">Zur Pressemeldung der Piratenpartei.</a></li>
</ul>
<p><em>In Zusammenarbeit mit <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.telemedicus.info/');" href="http://www.telemedicus.info/" target="_blank">Telemedicus</a> pr&#228;sentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts.</em> <em>Carta &#252;bernimmt den <a href="http://www.telemedicus.info/article/1411-Wochenrueckblick-Social-Networks,-Froogle,-Drei-Stufen-Test.html">Wochenr&#252;ckblick</a> mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenr&#252;ckblick wurde zusammengesteltt von Christiane M&#252;ller.</em>
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		<item>
		<title>Karlsruher Visionen f&#252;r Europa: Mehr Demokratie wagen</title>
		<link>http://carta.info/11501/karlsruher-visionen/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Jul 2009 11:55:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Severin Fischer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Union]]></category>
		<category><![CDATA[Vertrag von Lissabon]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni &#252;ber das deutsche Ratifikationsgesetz zum europ&#228;ischen Reformvertrag von Lissabon entschieden. Lissabon-Gegner wie -Bef&#252;rworter f&#252;hlten sich nach dem Urteil zun&#228;chst in ihren Ansichten best&#228;tigt. Langsam weicht die Euphorie und vehemente Kritik an der Karlsruher Entscheidung tritt auf den Plan. Dabei wird jedoch &#252;bersehen, welche Botschaft die Richter eigentlich &#252;bermitteln wollten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/9aa1c8c9cd5a9e07a9284897de02ca" alt="" width="1" height="1" /></p>
<p>Wenn ganz Europa nach Karlsruhe blickt, dann ist selten Gutes zu erwarten. Es geschieht nicht h&#228;ufig, dass die Idylle des Schlossparks der badischen Hauptstadt von Vertretern der internationalen Presse heimgesucht wird und sich f&#252;r wenige Stunden die Augen der politischen Akteure in Br&#252;ssel wie Berlin auf die wegweisenden Worte der acht Richter in ihren roten Gew&#228;ndern richten. Selten bietet der politische Alltag spannendere Szenen, als den Moment, in dem der Gerichtssprecher mit bestimmter Stimme verk&#252;ndet: „Das Bundesverfassungsgericht!“</p>
<p>Am 30. Juni war es also wieder einmal so weit. <strong>Das m&#228;chtigste Verfassungsgericht der Welt hatte &#252;ber die Zukunft eines historisch einzigartigen Einigungsprozesses souver&#228;ner Nationalstaaten zu entscheiden.</strong> Juristisch gesehen war die Sache nat&#252;rlich weit weniger bedeutungsschwer. Die Richter hatten zu pr&#252;fen, ob das im vergangenen Jahr verabschiedete Zustimmungsgesetz des Deutschen Bundestags zum Vertrag von Lissabon sowie die ihm beigef&#252;gten zwei Begleitgesetze mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu vereinbaren seien. Dennoch ging es bei <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090630_2bve000208.html">diesem Urteil</a> um weit mehr, als nur die vergleichsweise banale Verfassungsm&#228;&#223;igkeit eines Gesetzes. Es ging auch um die Frage, inwieweit der europ&#228;ische Integrationsprozess noch mit den Grunds&#228;tzen partizipativer und repr&#228;sentativer Demokratie im gr&#246;&#223;ten Mitgliedstaat der Europ&#228;ischen Union kompatibel ist.</p>
<p>Es war nicht das erste Mal, dass Karlsruhe &#252;ber Europa entschied. Bereits in den 1970er und 1980er Jahren widmete sich das Bundesverfassungsgericht der Frage nach der Vereinbarkeit des Grundgesetzes mit der zunehmenden Europ&#228;isierung deutscher Politik. Schlie&#223;lich durfte das Verfassungsgericht 1992 unter dem sp&#228;ter zu zweifelhafter Ber&#252;hmtheit gelangten Berichterstatter Paul Kirchhof ebenfalls &#252;ber ein Zustimmungsgesetz entscheiden. Diesmal &#252;ber das Gesetz zum <strong>Vertrag von Maastricht</strong> &#252;ber die Gr&#252;ndung der Europ&#228;ischen Union, bei dem es auch um die Frage ging, ob und inwieweit Deutschland &#252;berhaupt mit der Entwicklung eines politischen Systems in Br&#252;ssel, schlimmer noch, mit einer eigenen Gerichtsbarkeit im fernen Ausland zu vereinbaren sei. Derselbe <strong>Paul Kirchhof</strong>, der vergangene Woche das Urteil auf nahezu allen deutschen Fernsehkan&#228;len kommentierte, hatte damals ein <strong>„Nadel&#246;hr“ konstruiert</strong>, durch das Europa nach Deutschland kriechen d&#252;rfe. Stets unter der Voraussetzung, dass die Nadel in Karlsruhe steht und alles, was hindurch geht, mit kritischem Blick gemustert w&#252;rde. Auch die <strong>richterliche Konkurrenz in Luxemburg</strong> sollte „kooperativ“ mit den Karlsruher Richtern zusammenarbeiten – wobei stets klar w&#228;re, dass die Hackordnung nach Alter aufgestellt w&#252;rde. Das sogenannte „Maastricht-Urteil“ pr&#228;gte jedenfalls den europarechtlichen Diskurs in Deutschland &#252;ber die vergangenen 16 Jahre hinweg.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Diesmal, im Juni 2009, sollte alles jedenfalls viel glatter laufen. Der widerspenstige Richter Kirchhof mit seiner skeptischen Haltung zu „ausgreifenden Kompetenz-Kompetenzen“ war aus dem Gericht ausgeschieden und nach der langen Durststrecke, die das Scheitern des Verfassungsvertrags und sp&#228;ter der lange Kampf um eine Reanimation des Integrationsprojekts hervorgerufen hatte, da k&#246;nnten nun doch nicht die Richter in Karlsruhe so kurz vor dem Ziel noch alles vermasseln. Eine gewisse Selbstsicherheit hatte sich eingerichtet, die <strong>kurz nach der Urteilsverk&#252;ndung</strong> von <strong>allgemeiner Zufriedenheit</strong> verdr&#228;ngt wurde. Ein strahlender Au&#223;enminister Steinmeier betrat den sommerlichen Schlossgarten und verk&#252;ndete, dass Deutschland seiner Pflicht an Europa nachgekommen sei. Wenig sp&#228;ter erschienen jedoch auch die vermeintlichen Rebellen um den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler sowie Vertreter der Fraktion DIE LINKE, die ebenfalls allesamt einen guten Tag erlebt zu haben schienen. Wie ist das zu erkl&#228;ren?</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Antwort darauf l&#228;sst sich erst mit einigen Tagen Abstand und einer genaueren Lekt&#252;re des rund 160 Seiten umfassenden Urteils verstehen. Einerseits, so die Bef&#252;rworter des europ&#228;ischen Vertragswerks, habe das <strong>Gericht die Europafreundlichkeit des Grundgesetzes anerkannt</strong> und die Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren der Kl&#228;ger in so gut wie allen Punkten zur&#252;ckgewiesen. Gleichzeitig seien dem Bundestag einige formelle Fehler unterlaufen, die es nun im Rahmen einer Sondersitzung in der Sommerpause zu beheben gelte. Andererseits, so die Kl&#228;ger, habe das Gericht ihnen in zentralen Kritikpunkten Recht gegeben, was nicht nur durch die anteilige Prozesskostenerstattung belegt werde. Der Integrationsprozess, so Gauweiler, habe seinen H&#246;hepunkt vorl&#228;ufig &#252;berschritten, da der <strong>Br&#252;sseler Apparat zu weit vom deutschen B&#252;rger entfernt</strong> sei und das <strong>Grundrecht des Einzelnen auf Verwirklichung seines politischen Willens &#252;ber demokratische Wahlen nicht mehr erf&#252;llt</strong> werden k&#246;nne, da Gesetze aus Europa keiner rechtlichen Kontrolle im Staat unterworfen werden k&#246;nnten. Dies habe er moniert und die Richter h&#228;tten ihm durch die teilweise Verwerfung des Begleitgesetzes Recht gegeben. Immerhin: Das Maastricht-Urteil fand zwar scharfe Worte in der Urteilsbegr&#252;ndung, das Ratifikationsgesetz wurde jedoch als verfassungsgem&#228;&#223; anerkannt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Tats&#228;chlich muss jedoch beiden Seiten ein bodenst&#228;ndiges Ma&#223; an Ignoranz und eine <strong>Missachtung der meist feinen Nuancierung des Urteils</strong> vorgeworfen werden. Wenn die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags nur denjenigen Teil der Entscheidung zur Kenntnis nehmen, der ihnen als Anleitung zur Neuanfertigung des Begleitgesetzes zu den Beteiligungsrechten von Bundestag und Bundesrat dient, so haben sie die Botschaft der Richter verkannt und h&#228;tten die Chance zu einer Neujustierung deutscher Europapolitik verpasst. Den Gegnern des Vertrags wurde durch das Urteil wiederum klar und deutlich vor Augen gef&#252;hrt, dass die Europ&#228;ische Union inzwischen einen kaum widerruflichen Teil des politischen Systems der Bundesrepublik darstellt, dessen Legitimit&#228;t solange bestehen bleibt, wie der Bundestag die ihn bindenden Verpflichtungen im Rahmen der deutschen Verfassungsordnung wahrnimmt und aktiv ausf&#252;llt.<strong></strong></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Entscheidend</strong> scheint bei aller Euphorie – ebenso wie bei aller Kritik –, dass <strong>zwei wichtige Aspekte des Urteils </strong>in der k&#252;nftigen Diskussion st&#228;rker in den Vordergrund r&#252;cken, die bislang von keiner der beiden Seiten n&#228;her erl&#228;utert wurden:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">1.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Sollte es in absehbarer Zeit den Willen zu einer <strong>substanziellen Erweiterung der Zust&#228;ndigkeiten Europas </strong>geben, etwa in den Bereichen der sozialen Sicherung, der Verteidigungspolitik, des Strafrechts oder &#228;hnlichen fundamentalen Prinzipien der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, so kann die L&#246;sung nicht prim&#228;r in den Ver&#228;nderungen europ&#228;ischer Vertr&#228;ge und erweiterten Beteiligungsrechten des Parlaments begr&#252;ndet liegen. Nein, der Schl&#252;ssel zu einer derartigen Komepetenzerweiterung findet sich nur in der <strong>Entwicklung einer neuen deutschen Verfassung</strong>, die aufgrund ihrer Ausrichtung einen solchen Schritt erlauben w&#252;rde. Nur der Souver&#228;n – das deutsche Volk – k&#246;nnte Grundprinzipien der Verfassung so ver&#228;ndern, dass zentrale Bereiche des Grundgesetzes unter gemeinschaftliche europ&#228;ische Entscheidungshoheit fallen. Weder der Bundestag noch die Vertreter der L&#228;nder im Bundesrat sind zu einer solchen &#220;bertragung von Hoheitsrechten erm&#228;chtigt, wie das Verfassungsgericht in seinen Ausf&#252;hrungen festh&#228;lt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Das Grundgesetz war stets ein Provisiorium, das seit erstaunlich langer Zeit &#252;berlebt und sich sogar &#252;ber die deutsche Wiedervereinigung rettete, gleichzeitig aber nicht f&#252;r weitere gro&#223;e Reformschritte hin zu einem m&#246;glichen europ&#228;ischen Bundesstaat ausgerichtet ist. <strong>&#220;ber Art. 146 GG k&#246;nnte sich das deutsche Volk mit einer gesamtdeutschen Verfassung ausstatten</strong>, die auch f&#252;r eine weitere Integration in ein friedliches, demokratisches Europa offen stehen w&#252;rde.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">2.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Bis dieser Schritt verwirklicht werden kann, bedarf es <strong>weiterer Demokratisierungsprozesse in Europa</strong>. Ob die harsche Kritik der Richter an der verfassungsrechtlich weitgehend bedeutungslosen Funktion und der demokratisch-legitimatorischen R&#252;ckst&#228;ndigkeit des Europ&#228;ischen Parlaments gerechtfertigt ist, darf durchaus kontrovers diskutiert werden. Dass das <strong>Europ&#228;ische Parlament den Anspr&#252;chen des Grundgesetzes an die Repr&#228;sentation des Volkswillens nicht gen&#252;gt</strong>, sollte dem Beobachter der k&#252;rzlich vollzogenen Europawahlen allzu deutlich vor Augen gef&#252;hrt worden sein. Erst wenn sich die <strong>Entwicklung eines „europ&#228;ischen Volkes“</strong> in den Institutionen der Europ&#228;ischen Union widerspiegelt, kann auch realistischerweise &#252;ber eine &#220;bertragung von Grundrechtswahrungs- und Repr&#228;sentationsfunktionen an europ&#228;ische Institutionen verhandelt werden. Die Richter monieren zu Recht, dass im europ&#228;ischen Binnenmarkt die Frage nach der Herkunft eines Produktes als Diskriminierung wahrgenommen wird, bei Europawahlen die Herkunft des B&#252;rgers jedoch das entscheidende Kriterium f&#252;r den Z&#228;hlwert seiner Stimme darstellt. Folgt die politische Union der Wirtschaftsunion, so k&#246;nnte sich die Hoffnung auf ein demokratisches System f&#252;r Europas B&#252;rger erf&#252;llen, das f&#252;r die Anerkennung im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils entscheidend w&#228;re.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Nachdem die kommenden Monate in erster Linie von der Gerichtsschelte proeurop&#228;ischer Einrichtungen aus Wissenschaft und Politik, so etwa Ex-Au&#223;enminister <a href="http://www.zeit.de/2009/29/Lissabon?page=all">Joschka Fischer in der<em> ZEIT</em></a> einerseits, sowie von populistisch anmutendenden Auslegungen des Urteils in einzelnen europaskeptischen Gruppen – vergleiche die &#196;u&#223;erungen des CSU-Generalsekret&#228;rs Dobrinth – andererseits gepr&#228;gt sein werden, ist eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser weitreichenden Entscheidung vorl&#228;ufig nicht absehbar. Zu hoffen bleibt jedoch, dass sich verantwortliche Entscheidungstr&#228;ger nach dem irischen Referendum und dem m&#246;glichen Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wieder in die Lage versetzt sehen, neue Visionen zu entwickeln. Diesmal jedoch <strong>nicht nur Visionen f&#252;r die Zukunft der eher technischen Funktionsweise der Europ&#228;ischen Union</strong> selbst, sondern gleicherma&#223;en <strong>Visionen f&#252;r die Zukunft der Bundesrepublik Deutschland in eben diesem Europa</strong>.</p>
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		<title>Wahlcomputer-Urteil: Online-Wahlen r&#252;cken damit in weite Ferne</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Mar 2009 23:04:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christopher Harth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Agenda]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Home]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Wahlen]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlcomputer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nedap-Wahlcomputer vom Typ ESD1 und ESD2 haben sich am vergangenen Diens­tag in die Verfassungsgeschichte der Wahltechnik eingeschrieben. Mit dem Urteil aus Karlsruhe wird die Nutzung von elektronischen Wahlger&#228;ten eine Zukunft haben - die Umsetzung von Online-Wahlen wird durch das Urteil aber erheblich erschwert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/3daeae1522fd371538235020a434f8" alt="" width="1" height="1" /><br />
Die Bundesverfassungsrichter haben am vergangenen Dienstag &#252;ber die Ver­wen­dung elektronischer Wahlger&#228;te geurteilt. Der Ausgang des Verfahrens hat wenig &#252;ber­rascht: Der Einsatz der Wahlcomputer der niederl&#228;ndischen Firma Nedap bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das Gericht gab damit den Kla­gen eines Politikwissenschaftlers und eines Informatikers Recht. In der Be­gr&#252;n­dung hei&#223;t es, die ein­gesetzten <strong>Wahlcomputer h&#228;tten nicht dem Grundsatz der &#214;f­fent­lichkeit der Wahl entsprochen</strong>, den das Grund­ge­setz for­dere. Al­lerdings er­kl&#228;r­ten die Richter den Einsatz von Wahl­technik nicht grund­s&#228;tz­lich f&#252;r ver­fas­sungs­wid­rig: Sofern f&#252;r W&#228;hler eine Kon­troll­m&#246;g­lich­keit ­bestehe, sei der Einsatz elek­tro­nischer Wahlger&#228;te ebenso wie die Durchf&#252;hrung von Internetwahlen weiter­hin zul&#228;ssig.</p>
<p>Die Nedap-Wahlcomputer vom Typ ESD1 und ESD2 sind am vergangenen Diens­tag in die Ge­schichte der Wahltechnik in Deutschland ein­ge­gan­gen. Damit ist ihnen das­selbe Schicksal widerfahren wie den verschiedenen seit den 1960er Jahren ent­wi­ckelten Mo­dellen me­cha­ni­scher Wahl­ge­r&#228;te.</p>
<p>Dem Urteil vorausgegangen waren die Klagen eines Informatikers und eines Po­li­tik­wis­senschaftlers. Ulrich und Joachim Wiesner hatten beanstandet, dass die Verwendung elek­tro­ni­scher Wahl­ge­r&#228;­te gegen den Grundsatz der &#214;ffentlichkeit der Wahl ver­sto&#223;e, da we­der W&#228;hler noch Wahlhelfer &#252;berpr&#252;fen k&#246;nnten, ob die Stimmen tats&#228;chlich und un­ver&#228;ndert re­gis­triert werden. Zudem sei es der &#214;ffentlichkeit nicht mehr m&#246;glich, die Ausz&#228;hlung der Stimmen zu kontrollieren.</p>
<p>Die Ver­fas­sungs­richter hat­ten den Ein­satz elektronischer Wahlger&#228;te da­her ins­be­son­de­re am Ma&#223;­stab der &#214;f­fentlichkeit der Wahl zu pr&#252;fen. Im Urteil halten sie dazu grunds&#228;tzlich fest: „Jeder B&#252;r­ger muss die zen­tra­len Schritte der Wahl oh­ne be­son­de­re tech­ni­sche Vor­kennt­nis­se zuverl&#228;ssig nach­voll­zie­hen und ver­ste­hen k&#246;n­nen.“ Wei­ter hei&#223;t es: „Ein Wahl­ver­fah­ren, in dem der W&#228;h­ler nicht zuverl&#228;ssig nach­voll­zie­hen kann, ob seine Stimme un­verf&#228;lscht erfasst und in die Ermittlung des Wahl­er­geb­nis­ses ein­be­zogen wird [...] schlie&#223;t zentrale Ver­fahrensbestandteile der Wahl von der &#246;ffentli­chen Kontrolle aus und gen&#252;gt da­her nicht den verfas­sungs­recht­li­chen An­for­de­run­gen.“ <strong>Der Einsatz elek­tronischer Wahl­ge­r&#228;te ist folglich nur un­ter sehr engen Vo­rausset­zun­gen mit dem Grund­gesetz ver­ein­bar</strong>. Schlie&#223;lich m&#252;s­sen die we­sent­li­chen Schrit­te von Wahl­hand­lung und Er­geb­nis­ermittlung auch in die­sem Fall zu­ver­l&#228;s­sig und ohne besondere Sach­kenntnis &#252;berpr&#252;ft werden k&#246;n­nen. Im Ur­teil hei&#223;t es da­zu im Wortlaut: „Der W&#228;h­ler selbst muss – auch ohne n&#228;­he­re com­pu­ter­tech­nische Kennt­nisse – nachvollziehen k&#246;n­nen, ob sei­ne abgegebene Stim­me als Grund­lage f&#252;r die Ausz&#228;hlung oder – wenn die Stim­men zu­n&#228;chst tech­nisch un­ter­st&#252;tzt ausgez&#228;hlt werden – jedenfalls als Grund­la­ge ei­ner sp&#228;­teren Nach­z&#228;h­lung un­ver­f&#228;lscht erfasst wird.“ Folglich, und das ist der entscheidende Punkt des Urteils, <strong>d&#252;r­f­en die Stim­men nach der Stimm­ab­ga­be nicht aus­schlie&#223;­lich auf einem elek­tro­ni­schen Spei­cher ab­gelegt wer­den</strong>.</p>
<p>Die Bun­des­wahl­ger&#228;tever­ord­nung, die die Nutzung der derzeit &#252;blichen elek­tro­ni­schen Wahl­ge­r&#228;­te ohne zuverl&#228;ssige Kon­trollm&#246;glichkeit f&#252;r den W&#228;hler er­laubt, er­kl&#228;r­ten die Rich­ter daher f&#252;r verfassungs­wid­rig: Die Ver­ord­nung sei mit Artikel 38 GG in Ver­bin­dung mit Ar­tikel 20 Ab­satz 1 und 2 GG insoweit un­vereinbar, „als sie kei­ne dem ver­fas­sungs­recht­lichen Grund­satz der &#214;ffentlichkeit der Wahl ent­spre­chen­de Kon­trolle si­cher­stel­lt“. In Be­zug auf die elektronischen Wahl­ge­r&#228;te der Fir­ma Ne­dap hei&#223;t es im Urteil: „Die Verwendung der elek­tro­ni­schen Wahl­ge­r&#228;­te der N.V. Ne­der­land­sche Appa­ra­ten­fa­briek (Nedap) [...] war mit Ar­tikel 38 in Ver­bin­dung mit Ar­tikel 20 Absatz 1 und Ab­satz 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar.“</p>
<p>Paragraph 35 des Bundeswahlgesetzes, der Wahl­ge­r&#228;te grunds&#228;tzlich zul&#228;sst, bleibt hingegen in Kraft. Hiermit stellten die Richter klar, dass das <strong>Urteil kei­nes­falls mit einem grunds&#228;tzlichen Ver­bot elektronischer Wahl­ge­r&#228;te</strong> bzw. einem Ver­bot des Ein­sat­zes von Wahltechnik im Allgemeinen <strong>gleich­zu­set­zen</strong> ist. Im Urteil hei&#223;t es: „Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wah­len elektronische Wahl­ger&#228;te ein­zu­setzen, wenn die verfassungsrechtlich ge­bo­te­ne M&#246;glichkeit einer zu­verl&#228;ssigen Rich­tigkeitskontrolle gesichert ist.“</p>
<p>Drei Modelle halten die Richter f&#252;r denk­bar: Erstens Ger&#228;te, die „zu­s&#228;tz­lich zur elek­tro­ni­schen Er­fas­sung der Stimme ein f&#252;r den jeweiligen W&#228;hler sicht­bares Pa­pier­pro­to­koll der ab­ge­gebenen Stimme aus­dru­cken, das vor der end­g&#252;l­ti­gen Stimm­ab­gabe kon­trolliert wer­den kann und an­schlie­&#223;end zur Erm&#246;glichung der Nach­pr&#252;­fung ge­sam­melt wird“. Diese Variante entspricht der in den USA von vielen Or­ga­ni­sa­tionen ge­for­der­ten und in zahlreichen US-Bun­des­staaten bereits um­ge­setzten Aus­stat­tung elektronischer Wahlger&#228;te mit „voter ve­rified pa­per audit trail printers“. Die­se Drucker erstellen einen Pa­pier­nach­weis, der W&#228;h­lern die M&#246;glichkeit er&#246;ffnet, vor Stim­menz&#228;hlung und -spei­che­rung durch den Com­puter, einen Abgleich zwi­schen Pa­pierausdruck und Ge­r&#228;­te­an­zeige vorzunehmen.</p>
<p>Als zweite M&#246;g­lichkeit nennen die Richter den Ein­satz von Stimm­zet­tel-Scan­nern, mit denen die getroffenen Wahl­ent­schei­dun­gen nach­tr&#228;g­lich elek­tro­nisch er­fasst wer­den k&#246;nnen. Auch dieses Modell ist in den USA bereits weit ver­brei­tet. Nach den Un­regelm&#228;&#223;igkeiten bei der Nutzung von Loch­kar­ten­sys­te­men bei der US-Pr&#228;­si­dent­schafts­wahl im Jahr 2000 lag der prozentuale Anteil der Ver­wendung von Stimm­zet­tel-Scannern bei der Pr&#228;sidentschaftswahl im Jahr 2004 bei 49,9%.</p>
<p>Drittes Mo­dell ist der Einsatz von Sys­te­men, bei de­nen W&#228;hler die Stimm­zet­tel wie gewohnt kenn­zeichnen, dies aber mit einem elek­tronischen Stift tun, der die ge­trof­fene Wahl­ent­scheidung gleich­zei­tig elek­tro­nisch erfasst. Dass die Rich­ter das Mo­dell des „digitalen Wahlstiftes“ als Bei­spiel f&#252;r eine ver­fas­sungs­ge­m&#228;&#223;e Aus­ge­stal­tung der Ver­wen­dung von Wahl­tech­nik ansehen, &#252;ber­rascht. Schlie&#223;­lich planten die Verantwortlichen der Stadt Ham­burg, einen ebensolchen „Wahl­stift“ bei der B&#252;r­ger­schafts­wahl im Fe­bru­ar 2008 einzusetzen. Der Chaos Com­puter Club de­mon­strier­te damals, wie Wahlf&#228;lscher den Wahlvorgang ma­nipulieren k&#246;nn­ten. Eine An­h&#246;­rung von Fachleuten im Ver­fas­sungs­­aus­schuss der Hamburger B&#252;rgerschaft am 09. No­vember 2007, in der deut­li­che Vorbehalte gegen die Sicherheit des Wahlstifts ge­&#228;u­&#223;ert wurden, brachte damals die Entscheidung, den „di­gitalen Wahlstift“ nicht ein­zusetzen. Auch die Durchf&#252;hrung eines bis dato geplanten Feld­ver­suches war end­g&#252;l­tig vom Tisch. Ei­n erneuter Anlauf im Jahr 2012 wurde als nicht realistisch ange­se­hen. Zum Zeitpunkt der Absage waren bereits gro&#223;e Summen in das System in­ves­tiert worden: Neben 12.000 Wahl­stiften f&#252;r rund 2,4 Mil­li­o­nen Eu­ro hatte die Stadt Ham­burg bereits Note­books und weiteres Zu­beh&#246;r f&#252;r rund 2,1 Mil­li­o­nen Eu­ro ge­kauft. Nach dem Urteil ist klar: Aus verfassungsrechtlicher Sicht h&#228;tte dem Einsatz des „digitalen Wahlstiftes“ nichts im Wege gestanden (mehr <a href="http://internetundpolitik.wordpress.com/2008/02/22/hamburg-wahlt-nicht-digital/">hier</a>).</p>
<p>Da die Verfassungsrichter die bestehende Bundeswahlger&#228;teverordnung f&#252;r ver­fas­sungs­widrig erkl&#228;rt haben, liegt es nun in der Hand des Bundesinnenministeriums, die Wahl­ge­r&#228;­te­ver­ord­nung zu novellieren. Die Neufassung muss sowohl die wirk­sa­me Kon­trolle der Wahlhandlung als auch die zu­verl&#228;ssige Nach­pr&#252;f­bar­keit des Wahl­er­geb­nisses gew&#228;hrleisten. Da die Verfassungsrichter selbst bereits Modelle auf­ge­zeigt ha­ben, die den verfassungsrechtlichen An­for­de­rungen gerecht w&#252;r­den, ist <strong>an­zu­neh­men, dass elektronische Wahlger&#228;te in Deutschland ei­ne Zu­kunft haben wer­den</strong>. Es ist allerdings zu hinterfragen, in wie weit die Verwendung elektronischer Wahl­ge­r&#228;­te noch &#246;konomisch sinnvoll ist, wenn theoretisch jeder W&#228;hler die Nachz&#228;hlung der Pa­pier­stimmen verlangen kann.</p>
<p>Der Vi­ze­pr&#228;­si­dent des Bundesverfassungsgerichtes ver­wies ausdr&#252;cklich da­rauf, dass das Ge­richt auch Online-Wah­len keinen end­g&#252;ltigen Rie­gel vor­ge­scho­ben ha­be. Al­ler­dings d&#252;rfte deren Implementation im Rah­men der Grund­satz­ent­schei­dung nur sehr schwer zu verwirklichen sein. Ins­be­son­dere die Si­cher­stel­lung der ver­fas­sungs­recht­lich gebotenen M&#246;glichkeit einer zu­ver­l&#228;s­si­gen Richtig­keits­kon­trol­le des Wahl­er­geb­nis­ses stellt sich als Problem dar: Die Pa­pier­pro­to­kol­le m&#252;ss­ten hier­f&#252;r am hei­mi­schen PC ausgedruckt werden und dann zu ei­ner zen­tra­len Stel­le ge­lan­gen. Ne­ben dem Zeit- und Kostenaufwand, der hier­mit verbunden w&#228;re, w&#252;r­de die­ses Ver­fah­ren ins­besondere die Einhaltung der Wahl­rechtsgrunds&#228;tze ge­f&#228;h­rden. Die Im­ple­men­ta­ti­on von On­line-Wahlen in Deutsch­land ist durch das Grund­satz­ur­teil folg­lich in wei­te Fer­ne ge­r&#252;ckt.<br />
<!--/* OpenX Image Tag v2.7.25-beta */--></p>
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		<item>
		<title>Meckel mit furiosem Text in der FAZ: &#8220;Scheitern der gro&#223;en medienpolitischen Linie&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/555/meckel-mit-furiosem-text-in-derfaz/</link>
		<comments>http://carta.info/555/meckel-mit-furiosem-text-in-derfaz/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Oct 2008 12:00:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robin Meyer-Lucht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[ofNote-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Miriam Meckel]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlich-Rechtlich]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkstaatsvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Bislang hatte ich Miriam Meckel eher als medienpolitische Leisetreterin einsortiert. Ihr ehemaliges Amt als Staatssekret&#228;rin f&#252;r Medien in NRW schien immer noch ein wenig nachzuwirken. Heute jedoch legt sie passend zur Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags einen furiosen Text in der FAZ vor. F&#252;r Meckel fehlt dem neuen Gesetz die gro&#223;e medienpolitische Linie und beweist vor allem, dass die L&#228;nder ihre Schrittmacherfunktion mit Mediensystem verloren h&#228;tten.
Es ist ein Vertrag, der im Scheitern der gro&#223;en medienpolitischen Linie alles durch kleinteilige Regelungen zu steuern versucht. Er war medienpolitisch schon &#252;berholt, bevor seine Beratung begonnen hatte. Herauskommen wird dennoch ein Regelwerk mit Beweiskraft - daf&#252;r dass die Bundesl&#228;nder l&#228;ngst nicht mehr Schrittmacher der Medienpolitik sind.
Meckel sagt auch noch einmal sehr klar, was vom letzten Bundesverfassungsgerichtsurteil zu halten ist:
Vor zehn Jahren h&#228;tte man dieses Urteil verstehen k&#246;nnen, heute ist es aus der Zeit gefallen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bislang hatte ich Miriam Meckel eher als medienpolitische Leisetreterin einsortiert. Ihr ehemaliges Amt als Staatssekret&#228;rin f&#252;r Medien in NRW schien immer noch ein wenig nachzuwirken. Heute jedoch legt sie passend zur Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags einen <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E373FC59785B943A2AAAF317FF6485C7F~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_feuilleton" target="_self">furiosen Text</a> in der FAZ vor. F&#252;r Meckel fehlt dem neuen Gesetz die gro&#223;e medienpolitische Linie und beweist vor allem, dass die L&#228;nder ihre Schrittmacherfunktion mit Mediensystem verloren h&#228;tten.</p>
<blockquote><p>Es ist ein Vertrag, der im Scheitern der gro&#223;en medienpolitischen Linie alles durch kleinteilige Regelungen zu steuern versucht. Er war medienpolitisch schon &#252;berholt, bevor seine Beratung begonnen hatte. Herauskommen wird dennoch ein Regelwerk mit Beweiskraft &#8211; daf&#252;r dass die Bundesl&#228;nder l&#228;ngst nicht mehr Schrittmacher der Medienpolitik sind.</p></blockquote>
<p>Meckel sagt auch noch einmal sehr klar, was vom letzten Bundesverfassungsgerichtsurteil zu halten ist:</p>
<blockquote><p>Vor zehn Jahren h&#228;tte man dieses Urteil verstehen k&#246;nnen, heute ist es aus der Zeit gefallen.</p></blockquote>
<p>F&#252;r Meckel haben ARD &amp; ZDF in der neuen Medienwelt eine wichige Rolle zu spielen, aber eine andere als heute. Auch Meckel nutzt hier das Konstrukt der &#8220;meritorischen G&#252;ter&#8221; als Kern f&#252;r einen neuen &#246;ffentlichen-rechtlichen Auftrag im Breitband-Zeitalter.</p>
<blockquote><p>Die Kernkompetenz des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks muss neu definiert werden. Der &#252;berstrapazierte Begriff der „Grundversorgung“ trifft nicht mehr den Kern und muss auf ebendiesen Kern zur&#252;ckgef&#252;hrt werden. ARD und ZDF m&#252;ssen Qualit&#228;tsprogramme liefern, die im freien Markt nicht refinanzierbar sind. Dazu geh&#246;ren sicherlich hochwertige Nachrichten- und Kulturprogramme, Dokumentationen und Spielfilme. Die Kernkompetenz des &#246;ffentlich-rechtlichen Systems liegt unter den Bedingungen des Medienmarktes also im Angebot der meritorischen publizistischen G&#252;ter, die der Markt selbst nicht oder nicht in ausreichender Anzahl hervorbringt.</p></blockquote>
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