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	<title>CARTA &#187; Wolf Schäfer</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Wirtschaftsunion: Griechenland sollte ausscheiden m&#252;ssen</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 15:58:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Schäfer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Statt die Mitgliedsstaaten der W&#228;hrungsunion weiter zu belasten, sollte Griechenland die Eurozone verlassen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/605165de95484c919d15c414ebd63723" alt="" width="1" height="1" />1. Unter den Mittelmeeranrainern demonstriert Griechenland am &#252;berzeugendsten, dass die Anreizmechanismen f&#252;r regelkonformes Verhalten sowie die Sanktionsmechanismen f&#252;r regelwidriges Verhalten der Mitgliedstaaten in der Europ&#228;ischen W&#228;hrungsunion h&#246;chst ineffektiv sind. Das Ausma&#223; der negativen Externalit&#228;ten eines drohenden Staatsbankrotts, mit denen Griechenland – und in &#228;hnlicher Spur Italien, Spanien, Portugal – die Gemeinschaft der Euro-Zone belasten, hat die Grenze erreicht, die ein Nachdenken &#252;ber die M&#246;glichkeiten einer Abkoppelung der gemeinsamen W&#228;hrung von der permanent vertragswidrigen wirtschafts- und finanzpolitischen Leistung eines Mitgliedstaates – oder auch mehrerer – dringend erforderlich macht. Man mu&#223; das bisher Undenkbare denken: das Ausscheiden aus der Wirtschaftsunion, also den freiwilligen Austritt sowie den unfreiwilligen Ausschlu&#223;.</p>
<p>2. Im Vertrag von Maastricht findet sich diesbez&#252;glich keine Regelung. So schreibt der Vertrag nicht vor, dass die Erf&#252;llung der Eintrittsbedingungen auch die Voraussetzung f&#252;r das dauerhafte Verbleiben in der Wirtschaftsunion bildet und also, im Umkehrschlu&#223;, die Nichterf&#252;llung zum Ausscheiden aus der Wirtschaftsunion f&#252;hrt. Deshalb ist allgemein die Meinung verbreitet, dass ein Ausscheiden aus der Wirtschaftsunion rechtlich ausgeschlossen sei.</p>
<p>3. Diese Ansicht mu&#223; man nicht teilen, man sollte ihr sogar widersprechen. Denn ein Ausscheiden aus der Euro-Zone hie&#223;e lediglich, dass f&#252;r den betreffenden Mitgliedstaat die gemeinsame Geldpolitik nicht mehr Anwendung findet. Das Land verliert also nicht seinen Status als Mitglied der EU. Die Wirtschaftsunion selbst ist keine eigenst&#228;ndige Organisation, sondern stellt lediglich eine gemeinsame Politik der Europ&#228;ischen Zentralbank dar. Das Land wird dann einfach in den Status der „Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung“ zur&#252;ckversetzt, also der Staaten, die die Konvergenzkriterien als Voraussetzung f&#252;r die Einf&#252;hrung des Euro nicht erf&#252;llen (Art. 139 des <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:DE:PDF">AEU-Vertrags</a> [PDF]). Dazu geh&#246;ren momentan z. B. D&#228;nemark, Gro&#223;britannien und Schweden.</p>
<p>4. Kann ein Mitgliedstaat den Austritt aus der Euro-Zone freiwillig vollziehen? Dar&#252;ber sagt der Maastricht-Vertrag nichts, schlie&#223;t ihn demgem&#228;&#223; also auch nicht ausdr&#252;cklich aus. Der gescheiterte Verfassungsvertrag sah in Art. I 12 vor, dass ein Mitgliedstaat im Bereich ausschlie&#223;licher Zust&#228;ndigkeiten der EU durch Erm&#228;chtigung der EU „gesetzgeberisch“ t&#228;tig werden kann. Das impliziert die M&#246;glichkeit, die Beteiligung an der gemeinsamen Geldpolitik zu suspendieren und eine eigene W&#228;hrung erneut einzuf&#252;hren. Der nunmehr geltende Vertrag von Lissabon hat diese Regelung &#252;bernommen (Art. 2 Abs. 1 AEUV).</p>
<p>5. Griechenland wird einen freiwilligen und mit den anderen EU-Mitgliedstaaten einstimmig zu beschlie&#223;enden Austritt aus der Euro-Zone vermutlich nicht vornehmen wollen. Vielmehr vertraut es wohl – und nicht zu Unrecht – auf die Nichtbeachtung bzw. das Unterlaufen der „No-bail-out-Klausel“ durch manche politischen Funktionstr&#228;ger und Regierungen in der EU (einschlie&#223;lich und besonders Deutschlands) und also auf die solidarische Hilfe der Wirtschaftsunion-Mitglieder. Dabei war es dezidiert die Intention des No-bail-out, dass die Wirtschaftsunion keine transferzahlungsorientierte Haftungsgemeinschaft darstellt. Eine solche w&#228;re f&#252;r die Stabilit&#228;t der gesamten Euro-Zone fatal. Denn abgesehen davon, dass eine Transfer-Haftungsunion gegen Geist und Buchstaben der Wirtschaftsunion verst&#246;&#223;t und das Moral Hazard unionsweit salonf&#228;hig macht, schw&#228;cht sie die gesamte EU in ihrer Stabilit&#228;t, wenn sie sich nicht im Bereich der gemeinsamen Geldpolitik eines Mitglieds entledigt, das die Stabilit&#228;tskriterien extrem und notorisch verletzt und zudem einem drohenden Staatsbankrott entgegensieht.</p>
<p>Der Fall Griechenland zeigt exemplarisch, dass und in welcher Weise Hilfe immer neue Hilfsbed&#252;rftigkeit erzeugt, weil die f&#252;r Griechenland unumg&#228;ngliche grundlegende Renovierung seiner gesellschaftlichen Infrastruktur (Korruption, Steuerhinterziehung, Statistikt&#228;uschungen usw.), seiner formellen und informellen Institutionen (aufgebl&#228;hter &#214;ffentlicher Dienst, sklerotischer Arbeitsmarkt, Korporatismus usw.) einschlie&#223;lich seiner wirtschafts- und finanzpolitischen Leistung (&#220;berschuldung, hohes Zahlungsbilanzdefizit, geringe Wettbewerbsf&#228;higkeit usw.) nicht erfolgt. Hinzu kommt, dass Hilfe f&#252;r Griechenland &#252;ber Transferzahlungen von Mitgliedstaaten zur Vermeidung eines Staatsbankrotts geradezu eine Einladung f&#252;r andere Unionsmitglieder darstellt, es Griechenland gleichzutun. Die No-bail-out-Regel als Haftung ausschlie&#223;endes Ordnungsprinzip des Maastricht-Vertrages impliziert, dass jedes Mitgliedsland seine individuelle Konkursf&#228;higkeit beh&#228;lt und also selbst verantwortlich ist f&#252;r die Wahl und potentielle Abwicklung eines Staateninsolvenzverfahrens au&#223;erhalb der Euro-Zone.</p>
<p>6. Deshalb stellt sich die Frage nach dem – unfreiwilligen – Ausschlu&#223; Griechenlands aus der Euro-Zone als <em>ultima ratio</em> der Sanktionsm&#246;glichkeiten. Der Ausschlu&#223; impliziert, dass der fr&#252;here Beschlu&#223; des Europ&#228;ischen Rates zur Aufnahme Griechenlands in die Gruppe der „Mitgliedstaaten ohne Ausnahmeregelung“, also in die Euro-Zone, wieder r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden kann. Der Beschlu&#223; wurde auf Basis der Feststellung des Rates getroffen, dass Griechenland die Konvergenzkriterien erf&#252;llt h&#228;tte und somit den Ausnahmeregelungen nicht mehr unterliegen m&#252;&#223;te.</p>
<p>Es geht also um die Frage, ob eine Annullierung dieses Ratsbeschlusses m&#246;glich ist, der ja die Erf&#252;llung der Konvergenzkriterien durch Griechenland seinerzeit explizit festgestellt und damit die Ausnahmeregelung au&#223;er Kraft gesetzt hat (Art. 140 AEUV). Ohne Zweifel ist f&#252;r die Rechtm&#228;&#223;igkeit dieses Beschlusses vonn&#246;ten, dass Griechenland die Kriterien tats&#228;chlich erf&#252;llt hatte. Bekanntlich war dies, wie sich sp&#228;ter herausstellte, nicht der Fall, weil Griechenland die Statistiken gef&#228;lscht und also den Rat vors&#228;tzlich get&#228;uscht hatte. Insofern war der Ratsbeschlu&#223; nichtig. Allerdings erscheint es wegen Fristablaufs (Art. 263 AEUV) zun&#228;chst nicht mehr m&#246;glich, diesen Nichtigkeitsgrund f&#252;r die Annullierung des Ratsbeschlusses heranzuziehen. Aber Griechenland hat bis in die j&#252;ngste Zeit seine Praxis der Statistikf&#228;lschungen, der T&#228;uschungen und der signifikanten Nichteinhaltung der Stabilit&#228;tskriterien fortgesetzt.</p>
<p>Damit signalisiert das Land in expressiver Weise seine offensichtlich dauerhafte Nichtbereitschaft zur Befolgung der die Wirtschaftsunion tragenden Rechtsregeln. Auf  dieser Tatsachenbasis stellt sich dann erneut die Frage nach der R&#252;ckversetzung Griechenlands in den Zustand eines „Mitgliedstaates mit Ausnahmeregelung“ auf der Basis eines <em>contrarius actus</em>, also eines Beschlusses, der nicht den alten Ratsbeschlu&#223; aufhebt, sondern <em>ex nunc</em> f&#252;r Griechenland die Mitgliedschaft mit Ausnahmeregelung neu beschlie&#223;t.</p>
<p>7. Der m&#246;gliche Einwand, dies sei wegen der „Unumkehrbarkeit“ des &#220;bergangs der Gemeinschaft zur dritten Stufe der Wirtschafts- und W&#228;hrungsunion (Protokoll 15 zum Maastricht-Vertrag) nicht mehr m&#246;glich, geht ins Leere, denn mit der Suspension eines Mitglieds von den EWU-Regeln wird ja nicht der kollektive Integrationsweg der Gemeinschaft ber&#252;hrt, sondern nur die Beteiligung eines einzelnen Mitgliedstaates. Unabh&#228;ngig davon gilt es anzuzweifeln, ob angesichts der historischen Erfahrungen mit gescheiterten staaten&#252;bergreifenden W&#228;hrungsunionen (Lateinische, Skandinavische, Deutsch-&#246;sterreichische M&#252;nzunion und andere) die vertragliche Kodifizierung einer dem Ewigkeitsgedanken verhafteten „Unumkehrbarkeit“ eines speziellen &#246;konomisch-politischen Integrationsprozesses &#252;berhaupt als sinnvoll angesehen werden kann: Unumkehrbarkeit exkludiert die Chance des Lernens aus institutionellen Fehlern des organisierten Integrationsprozesses.</p>
<p>8. Insgesamt zeigt sich, dass der Vertrag &#252;ber die Europ&#228;ische Union ebenso wie der Vertrag &#252;ber die Arbeitsweise der Europ&#228;ischen Union zum Ausscheiden eines Mitglieds aus der Euro-Zone nichts aussagt. Dies kann man als Regelungsl&#252;cke ansehen, die angesichts der genannten ineffektiven Sanktionsmechanismen, die der Vertrag vorsieht, durch die Notwendigkeit der Kodifizierung zus&#228;tzlicher Sanktionsarrangements auszuf&#252;llen w&#228;re. Hier k&#246;nnte und sollte man, wie mancherorts aus der Jurisprudenz vorgeschlagen wird, auf ein allen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsames allgemeines Rechtsprinzip aus dem Gesellschaftsrecht rekurrieren: Ein Gesellschafter, der vors&#228;tzlich dauerhaft Obstruktion betreibt, wird ausgeschlossen. Hingewiesen wird zudem auf das V&#246;lkerrecht, denn das V&#246;lkervertragsrecht sieht im Falle einer gravierenden Vertragsverletzung durch eine Vertragspartei die Suspendierung oder Beendigung des Vertrags vor.</p>
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		<title>Zwangssteuern und B&#252;rgerfreiheit: Sloterdijk vs. Kirchhof</title>
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		<pubDate>Mon, 04 Jan 2010 18:42:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Schäfer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Debatte um den modernen Steuerstaat stehen sich mit Peter Sloterdijks und Paul Kirchhofs Beitr&#228;gen zwei unterschiedliche Staatsauffassungen gegen&#252;ber: die organische und die verfassungs&#246;konomische. Dabei kommt das Freiwilligkeitspostulat Sloterdijks den Bedingungen der Globalisierung, unter denen politische Loyalit&#228;t aufk&#252;ndbar geworden ist, entgegen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/673e4ec5914c4ba3918367e5a0baa184" alt="" width="1" height="1" />Ein Philosoph philosophiert &#252;ber Kapitalismus und die moderne Einkommensteuer (<a href="http://www.faz.net/s/Rub9A19C8AB8EC84EEF8640E9F05A69B915/Doc~E3E570BE344824089B6549A8283A0933B~ATpl~Ecommon~Scontent.html">FAZ vom 10. 6. 2009</a>): Peter Sloterdijk spricht von der De-Solidarisierung in der Gesellschaft, wenn die Transferempf&#228;nger stetig zu- und die sie finanzierenden Steuerzahler stetig abnehmen. Der moderne Steuerstaat sei kleptomanisch in seinem durch Zwangssteuern generierten Umverteilungsansinnen. Ein Staatsrechtler antwortet (<a href="http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~EC80A1D66914648E6AFF6710426DCFCF9~ATpl~Ecommon~Sspezial.html">FAZ vom 7. 11. 2009</a>): Paul Kirchhof – im freundlichen „<em>benign neglect</em>“ der Sloterdijkschen Provokation – verteidigt die Zwangssteuer als Preis der individuellen B&#252;rgerfreiheit, die der Staat garantiere.</p>
<p>Der Staat mu&#223; die Freiheit der B&#252;rger sch&#252;tzen, aber ebenso mu&#223; die Freiheit der B&#252;rger vor dem Staat gesch&#252;tzt werden. Hier liegt der Graben zwischen Kirchhof und Sloterdijk: Zwangssteuern als Preis f&#252;r B&#252;rgerfreiheit bedrohen diese, wenn dem Staat jede Freiheit zugestanden wird, diesen Zwangspreis hoheitlich zu &#252;berh&#246;hen – zum Beispiel in Form konfiskatorischer oder &#252;berdehnt progressiver Steuersysteme zum Zwecke der Umverteilung. Dann will er die Freiheit der B&#252;rger paternalistisch sch&#252;tzen, indem er ihnen diese kraft hoheitlichen Zwangssteuermonopols wieder nimmt.</p>
<p>Damit ist das Verh&#228;ltnis zwischen (Steuer-)B&#252;rger und Staat angesprochen. Traditionell herrscht das Denken in Kategorien des Zwangsopfers und nicht in den durch freiwillige Tauschhandlungen inkorporierten Wert&#228;quivalenzen zwischen dem „Opfer“ an den Staat und den Staatsleistungen an den „Opfernden“. Es gibt keinen engen Bezug zwischen Staatsleistung und Steuerbeitrag., weil der Staat den „Preis f&#252;r die Freiheit“ der B&#252;rger monopolistisch setzt und sich in keinerlei Abh&#228;ngigkeit bringen und mit keinen Rechtspflichten gegen&#252;ber den B&#252;rgern belasten will.</p>
<p>Deshalb ist die Zwangssteuer kein echter „Preis“ f&#252;r die garantierte B&#252;rgerfreiheit, wie Kirchhof dies in verbaler Marktanalogie ausdr&#252;ckt. Denn Preise auf M&#228;rkten, die ja subjektive Wertsch&#228;tzungen indizieren, sind das Ergebnis freiwilliger Tauschbeziehungen, also der zwangsfreien &#196;quivalenzbeziehung im Tausch zwischen Handelspartnern.</p>
<p>So sind Freiwilligkeit und Wert&#228;quivalenz die Besteuerungsparadigmen, die eher zu Sloterdijk passen. Er huldigt damit nicht dem traditionellen Staatsverst&#228;ndnis, das den Staat als eine hierarchisch &#252;ber den B&#252;rgern stehende Institution ansieht, die mit einem Entscheidungs- und Durchsetzungsmonopol gegen&#252;ber ihren B&#252;rgern ausgestattet ist und deren Legitimation aus „externen“ Bewertungsma&#223;st&#228;ben abgeleitet wird, die von den „internen“ B&#252;rgerpr&#228;ferenzen losgel&#246;st sind (organische Staatsauffassung).</p>
<p>Vielmehr steht Sloterdijk eher einem Staatsverst&#228;ndnis nahe, das den Staat als einen freiwilligen Zusammenschlu&#223; von B&#252;rgern versteht, durch den sie gemeinsame Vorteile erschlie&#223;en wollen (verfassungs&#246;konomische Staatsauffassung). Die freiwillige Erm&#228;chtigung des Staates zum &#246;ffentlichen Leistungsangebot bedeutet dann, da&#223; das Verh&#228;ltnis zwischen B&#252;rger und Staat im Rahmen einer Beziehung zwischen Prinzipal und Agent grunds&#228;tzlich auf die gleiche Ebene gestellt wird wie das zwischen Individuen untereinander. Und das impliziert Freiwilligkeit in den Steuerzahlungen f&#252;r Staatsleistungen, die im Urteil der Steuerb&#252;rger diesen Zahlungen gegen&#252;ber prinzipiell wert&#228;quivalent sind.</p>
<p>Wenn die staatlichen Funktionstr&#228;ger den steuerlichen Umverteilungsmechanismus – zum Beispiel aus Ideologie oder aus Wiederwahlgr&#252;nden – in einer Intensit&#228;t &#252;berdrehen, die bei den &#252;berproportional Belasteten die Wert&#228;quivalenz zwischen – im Kirchhofschen Sinne – Preis und staatlicher Freiheitsgarantie zerst&#246;rt, dann m&#252;ndet dies in einer Entsolidarisierung zwischen den Belasteten und den Nutznie&#223;ern der Umverteilung: Erstere pl&#228;dieren f&#252;r freiwillige Steuern oder nehmen Exit-Optionen aus der Zwangsbesteuerung wahr, indem sie – legal oder illegal – die Steuerbemessungsgrundlage ins Ausland oder in die Schattenwirtschaft verlagern. Letztere pr&#228;ferieren Zwangssteuern f&#252;r die anderen und w&#228;hlen diejenigen Politiker, die ihnen versprechen, da&#223; die Steuers&#228;tze der steuerbelasteten Minderheit h&#246;her sind als die der – zum gro&#223;en Teil keine Steuern zahlenden – transferempfangenden Mehrheit, der sie selbst als W&#228;hler angeh&#246;ren.</p>
<p>Was sollte denn falsch sein an Sloterdijk, wenn er in der N&#228;he dieser Perzeption die De-Solidarisierung innerhalb der Gesellschaft des modernen Steuerstaates skizziert? Wir k&#246;nnen sie doch realiter beobachten und beklagen sie &#246;ffentlich. Da hilft auch keine Kritische Theorie der Frankfurter Schule (Honneth), die diese prinzipielle Wahrnehmung zwar best&#228;tigt, aber die Begr&#252;ndung aus zu wenig denn zu viel Umverteilung herleitet , also durch sozialismusaffine Umverteilungsaxiomatik in gewohnter realit&#228;tsabgewandter Emp&#246;rung abzuwehren sucht.</p>
<p>Aber Freiwilligkeit und Wert&#228;quivalenz im Austausch von Staatsleistungen gegen B&#252;rgerzahlungen setzen reale „Steuerpreise“ voraus, die ein Bewerten dieser Leistungen erm&#246;glichen, also das Preisleistungsverh&#228;ltnis staatlichen Tuns in den Fokus nehmen. „Steuern als Preise“ f&#252;r Staatsleistungen nach dem &#196;quivalenzprinzip zu fixieren ist kein leichtes Unterfangen und bedingt die prinzipielle Ausschlu&#223;m&#246;glichkeit der Nichtzahler von der Nutzung dieser Leistungen. Bei vielen Staatsleistungen, die eigentlich eher zu den privaten G&#252;tern z&#228;hlen, ist sie gegeben.</p>
<p>Aber bei echten &#246;ffentlichen G&#252;tern ist dies nicht der Fall: Innere Sicherheit zum Beispiel steht allen B&#252;rgern zu und nicht nur den daf&#252;r zahlenden. Ist aber – jede beliebige – Umverteilung in diesem Sinne ein &#246;ffentliches Gut? Sloterdijks Aufforderung zur Freiwilligkeit des Steuerzahlens identifiziert ihn eindeutig in seinem Urteil: Nein, der heutige Sozialstaat mit seiner politisch verordneten Umverteilungsnorm kann keinen f&#252;r alle verbindlichen &#246;ffentlichen Gutscharakter beanspruchen. Man kann sich aber freiwillig zu ihm oder einem anderen Sozialstaatsentwurf bekennen und dann auch f&#252;r ihn bezahlen. Reine Almosenmentalit&#228;t? Keineswegs, wenn neben das Motiv des Altruismus die Ratio hinzutritt, da&#223; ein gewisses Ma&#223; an Umverteilung dem gesellschaftlichen Frieden dient und deshalb auch &#246;konomisch produktiv sein kann.</p>
<p>Dem Freiwilligkeitspostulat Sloterdijks kommt die internationale Entwicklung entgegen: In einer globalisierten Welt der offenen Rechts- und Steuersysteme, die international im institutionellen Wettbewerb stehen, mu&#223; sich jedes nationale Arrangement der Umverteilung als im internationalen Vergleich relativer Vorteil f&#252;r diejenigen Steuerzahler bew&#228;hren, die die politisch diktierte heimische Umverteilung bezahlen sollen. Andernfalls k&#246;nnen sie ihre politische Loyalit&#228;t k&#252;ndigen und die Exit-Option in andere Steuerrechtsetzungsgebiete w&#228;hlen. Hier liegt einer der Gr&#252;nde f&#252;r die in der Tendenz wohl kaum aufzuhaltende Entwicklung vom Steuer- zum Geb&#252;hrenstaat: Mehr Freiwilligkeit und Wert&#228;quivalenz in den Geb&#252;hren anstelle von Zwang und Nicht&#228;quivalenz in den Steuern f&#246;rdern die Loyalit&#228;tsoption des freiwilligen Bleibens und Bezahlens.</p>
<p>Globalisierung impliziert mithin den Trend zur Abwahl des Zwangs und zur Bef&#246;rderung der Freiwilligkeit: Steuerzahler, die nicht abwandern, obwohl sie es k&#246;nnten, bekennen sich implizit freiwillig zur Umverteilungsnorm des politischen Zuhause. In diesem Sinne wirkt die Globalisierung anti-kleptomanisch, sie entmonopolisiert die politischen Gestaltungsr&#228;ume zur zwangsverordneten Umverteilung und bef&#246;rdert diejenige Umverteilung, die sich aus dem Institut der Freiwilligkeit entwickelt. Deshalb tr&#228;gt die Globalisierung eher den Namen Sloterdijk denn Kirchhof.</p>
<p><em>Dieser Gastbeitrag von Prof. Dr. Wolf Sch&#228;fer erschien zuerst bei <a href="http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=2315">Wirtschaftliche Freiheit – Ordnungspolitischer Blog</a>.</em>
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		<title>Eine Staatsquotenbremse f&#252;r Deutschland</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 13:23:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Wolf Schäfer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Um die Explosion der &#246;ffentlichen Ausgaben zu begrenzen, w&#228;re eine Obergrenze f&#252;r die Staatsquote wirksamer als eine Schuldenbremse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/8a010c3f5b054c6182766289fa3c790a" alt="" width="1" height="1" />Die &#246;ffentlichen Schuldenberge steigen unaufh&#246;rlich. Die sogenannte Schuldenbremse soll, falls sie &#252;berhaupt wirksam wird, die die Zukunft belastende Mittelbeschaffung des Staates &#252;ber Kreditfinanzierung begrenzen. Dahinter steht der wohll&#246;bliche Gedanke, dass die B&#252;rger von morgen vor den Lasten des hemmungslosen &#246;ffentlichen Konsums von heute gesch&#252;tzt werden m&#252;ssen. Anders gewendet: Die &#252;berh&#246;hte Gegenwartspr&#228;ferenz der heutigen Konsumgesellschaft muss zugunsten einer erh&#246;hten Zukunftspr&#228;ferenz des Sparens gesenkt werden.</p>
<p>Nachdem ihre Vorg&#228;ngerregierungen der Schuldenexplosion freien Lauf gew&#228;hrten, scheint auch die neue Bundesregierung diesbez&#252;glich keinen signifikant abweichenden konzeptionellen Durchbruch zu versprechen: Das auf den Weg gebrachte sogenannte <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3378/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/Entw__Wachstumsbeschleunigungsgesetz.html?__nnn=true">Wachstumsbeschleunigungsgesetz</a> ist zuallererst ein expansives Ausgabenprogramm, das mit neuen Schulden finanziert wird.</p>
<p>Der Staat braucht Fesseln f&#252;r sein Tun. Schuldenbegrenzung ist die eine. Sie ist notwendig, aber ist sie auch wirksam, also hinreichend? Immerhin kann ja der Staat, wenn er seine Ausgaben nicht reduziert oder gar erh&#246;ht, auf Steuerh&#246;hungen ausweichen. Bei den „nicht merklichen“, also indirekten Steuern ist der Steuerwiderstand ja erfahrungsgem&#228;&#223; nicht so heftig. In Kombination mit zus&#228;tzlichen Schulden war dies die Strategie der schwarz-roten Vorg&#228;ngerregierung.</p>
<p>Aber Steuererh&#246;hungen widersprechen allen empirischen Erfahrungen, dass n&#228;mlich ein zus&#228;tzlicher Euro im staatlichen Budget von den Politikern und Beamten im Zweifel verschwenderischer ausgegeben wird als ein zus&#228;tzlicher Euro im privaten Budget, &#252;ber das zumeist der spitze Rechenbleistift herrscht. Zudem gilt, dass ein Euro in privater Disposition mehr Innovation und Dynamik, also mehr Wachstum, entfaltet als ein staatlich verwalteter Euro. Das gilt grunds&#228;tzlich auch nach und trotz der Krise. In diesem Sinne sind Steuersenkungen prinzipiell willkommen.</p>
<p>Um bei Wirksamkeit der Schuldenbremse das Drehen an der Steuerschraube oder auch das Unterlassen von Steuersenkungen zu verhindern, m&#252;ssen die Ausgaben begrenzt werden: Staatsausgabenbremse! Im Gegensatz zur Schuldenbremse l&#228;sst sie keine Ausweichm&#246;glichkeiten zu und ist insofern wirksamer. Dies impliziert nat&#252;rlich, dass Schattenhaushalte obsolet sind.</p>
<p>Wenn, wie dies heute &#252;blich ist, Indizes und Quoten gefordert sind, die die konkrete Umsetzung und Durchsetzung dieser Konzeption politisch bef&#246;rdern, dann beinhaltet das Konzept der Staatsausgabenbremse die Fixierung einer maximalen Staatsquote. Diese verk&#246;rpert die Staatsquotenbremse, die in Deutschland so dringend vonn&#246;ten ist, um den Wildwuchs der Staatsaugaben einzud&#228;mmen.</p>
<p>Es gibt – ebenso wie bei der Schuldenbremse – keine objektiven Ma&#223;st&#228;be f&#252;r eine maximale Staatsquote. Aber viele empirische Erfahrungen zeigen, dass es gut ist, wenn der Staat erheblich weniger als die H&#228;lfte des Produktionspotentials einer Volkswirtschaft f&#252;r sich beansprucht: etwa zwischen 35 und 40 %. In Deutschland liegen wir jetzt wieder bei rund 50%, also viel zu hoch.</p>
<p>Die Staatsquotenbremse bedeutet, dass die Zunahme der Staatsausgaben zun&#228;chst unterhalb des nominalen BIP-Wachstums bleibt. Dadurch sinkt die Staatsquote. Diese unterproportionale Staatsausgabenexpansion muss so lange durchgehalten werden, bis das anvisierte Staatsquotenmaximum erreicht ist. Danach k&#246;nnen die Staatsausgaben gem&#228;&#223; dem BIP-Expansionspfad steigen oder – besser noch – auch darunter bleiben.</p>
<p>Es hilft alles nichts: Die Crux der Staatsschuldenexplosion in Deutschland indiziert zugleich das Dilemma der Staatsausgabenexpansion. Diese gilt es zu bremsen. Die daf&#252;r notwendige Installierung einer Staatsquotenbremse &#252;ber die Fixierung einer maximalen Staatsquote bedeutet ein hartes politisches Gesch&#228;ft, weil sie eine Barriere f&#252;r die populistischen Aktivit&#228;tsfelder der Politiker enth&#228;lt. Das aber darf kein Grund sein, die Staatsquotenbremse in Konzeption und praktischer Ausgestaltung nicht mit Nachdruck in den &#246;ffentlichen Diskurs und in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.</p>
<p>Wenn die neue Koalition, wie sie vehement betont, die Zukunftsf&#228;higkeit ihrer Politik, einer Politik der Wachstumsstimulierung, in den Fokus nimmt, dann kommt sie um ein neues Ausgabenmanagement der Staatsquotenbegrenzung nicht herum.</p>
<p><em>Dieser Gastbeitrag von Prof. Dr. Wolf Sch&#228;fer erschien zuerst bei <a href="http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=2063">Wirtschaftliche Freiheit &#8211; Ordnungspolitischer Blog</a>.</em>
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