Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts
23.11.2009 | 16 Kommentare
Robert Schweizers Beitrag versprach, den Ansatz eines Leistungsschutzrechts für Verlage umfassend zu erläutern und zu begründen – eingelöst wird der Anspruch nicht. Stattdessen mangelt es auch dort überzeugenden Argumenten, grundlegende Bedenken kann er nicht ausräumen.
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Presseverlage fordern von der Politik ein eigenes Leistungsschutzrecht. Aber Vorsicht: Ein umfassendes Monopolrecht an Inhalten könnte zwar den Online-Angeboten der Verlagshäuser eine sprudelnde Geldquelle bescheren. Es würde aber gleichzeitig die aufkeimende neue Informationslandschaft und die Vernetzung von Informationen massiv behindern.
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Till Kreutzer