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Die Forderungen sind häufig drastisch, die Fristen, in denen reagiert werden muss, kurz. Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Abmahnung bekommt?

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Einen Text in eigenen Worten wiederzugeben kann keine Urheberrechtsverletzung sein – im Sinne des Allgemeinwohls sollte der BGH sich in seiner anstehenden Entscheidung im Fall FAZ/SZ gegen Perlentaucher darauf besinnen und die Freiheit der Informationslandschaft – on- wie offline – sichern.

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Welche Maßnahmen sind notwendig, um das Urheberrecht zu einem zentralen Regelungsprinzip der globalen Informationsordnung weiterzuentwickeln? Statt Umbauarbeiten benötigen wir eine grundlegende Revision des Fundaments: der Theorie vom geistigen Eigentum, damit das Urheberrecht nicht weiter die Realität ignoriert.

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Robert Schweizers Beitrag versprach, den Ansatz eines Leistungsschutzrechts für Verlage umfassend zu erläutern und zu begründen – eingelöst wird der Anspruch nicht. Stattdessen mangelt es auch dort überzeugenden Argumenten, grundlegende Bedenken kann er nicht ausräumen.

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Presseverlage fordern von der Politik ein eigenes Leistungsschutzrecht. Aber Vorsicht: Ein umfassendes Monopolrecht an Inhalten könnte zwar den Online-Angeboten der Verlagshäuser eine sprudelnde Geldquelle bescheren. Es würde aber gleichzeitig die aufkeimende neue Informationslandschaft und die Vernetzung von Informationen massiv behindern.

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