Das Kirchhof-Modell einer Haushaltsabgabe mag verfassungsrechtlich überzeugen – bei einer ökonomischen Analyse fällt das Urteil jedoch zwiespältig aus.

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Das Wettbewerbsrecht und die Interessen der Marktteilnehmer neutralisieren das Missbrauchspotenzial von Verstößen gegen die Netzneutralität. Deshalb muss sie nicht gesetzlich fixiert werden.

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In der Debatte über eine mögliche Reform der Öffentlich-Rechtlichen wurde ein interessanter Ansatz ins Spiel gebracht: ein Fonds für öffentlich-rechtliche Programminhalte, um dessen Mittel sich alle Rundfunkanbieter bewerben können.

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Politisch manipulierbare Rundfunkanstalten, die ihren eigentlichen Zweck einer möglichst wahrheitsgetreuen Berichterstattung nicht erfüllen, sind reine Verschwendung von Steuergeldern und GEZ-Gebühren. Darauf können wir gerne verzichten.

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