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	<title>CARTA &#187; Matthias Spielkamp</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Offener Brief von Frank Werneke – oder: die begrenzte Einsichtsf&#228;higkeit gro&#223;er Organisationen</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Dec 2010 12:06:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Verdi-Vize Frank Werneke verteidigt in einem offenen Brief das Positionspapier der Gewerkschaft zum Urheberrecht und Netzsperren. Mauert sich Verdi zunehmend ein?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/e4b3453c3f1e479bb7bcc067105de24b" alt="" width="1" height="1" />Verdi-Vize Frank Werneke hat einen offenen Brief geschrieben, der in der <a href="http://mmm.verdi.de/archiv/2010/12/debatte-urheberrecht-offener-brief-von-frank-werneke">M ver&#246;ffentlicht wurde</a> (und &#8220;auch ins Netz gestellt&#8221;, wie die Website freudig vermeldet &#8211; total digital, die KollegInnen). In ihm verteidigt er das <strong>uns&#228;gliche Positionspapier</strong> <a href="https://medien-kunst-industrie.verdi.de/medien/data/ver.di-Bundesvorstand-Positionspapier-zum-Urheberrecht-7-Seiten.pdf">Internet und Digitalisierung – Herausforderungen f&#252;r die Zukunft des Urheberrechts</a> (PDF, 120 kb) seiner Gewerkschaft, das er pers&#246;nlich durchgewunken hat.</p>
<p>Werneke schreibt</p>
<blockquote><p>Die teilweise – bewusst oder unbewusst – falsche Berichterstattung in einigen Blogs verf&#228;lscht und verzerrt die Aussagen des Beschlusses. Dabei wird z.T. ver.di in N&#228;he von Zensurbef&#252;rwortern ger&#252;ckt.</p></blockquote>
<p>Das Problem ist und bleibt nicht die <strong>Berichterstattung</strong> (die nur aus Verdis Sicht falsch ist), sondern die beharrliche Weigerung der Verdi-Veratwortlichen, zur Kenntnis zu nehmen, <strong>dass Warnhinweise nur zum Preis der &#220;berwachung des Internet-Datenverkehrs zu haben sind</strong>. Daher ist es v&#246;llig <strong>gleichg&#252;ltig</strong>, wenn Werneke schreibt: &#8220;Die Wahrung und Sicherung einer freien Kommunikation und Information ist f&#252;r ver.di essentiell wichtig&#8221; &#8211; solange Verdi <strong>nicht von der Forderung nach Warnhinweisen abr&#252;ckt</strong>. Es gibt auch hier kein &#8220;wasch mir den Pelz (Warnhinweise), aber mach mich nicht nass (keine &#220;berwachung)&#8221;, und den Boten zu pr&#252;geln, hat in der Sache noch nie etwas gen&#252;tzt (wohl aber beim Ziel des pers&#246;nlichen Machterhalts).</p>
<p>So lange bei Verdi <strong>nicht die technische Kompetenz vorhanden</strong> ist, das zu verstehen, bleibt eine Auseinandersetzung zu dem Thema aussichtslos. Siehe dazu auch die entsprechende Berichterstattung bei iRights.info <a href="http://irights.info/?q=content/denn-sie-wissen-nicht-was-sie-fordern">Denn sie wissen nicht, was sie fordern</a> und meinen Netzkommentar <a href="http://wissen.dradio.de/netzkommentar-verdis-digitale-welt.85.de.html?dram:article_id=6494&amp;sid=&amp;random=a59376">Verdis digitale Welt</a>.</p>
<p>Weiterhin hat Werneke die <strong>Frechheit</strong> zu wiederholen, das Positionspapier sei in einem <strong>transparenten Verfahren</strong> zustande gekommen:</p>
<blockquote><p>Bei diesem Positionspapier handelt es sich auch nicht um einen Schnellschuss, sondern um das Ergebnis intensiver Arbeit und Diskussion – zwischen den betroffenen Fachbereichen in der ver.di und in den betroffenen Gremien. Auch in das Mitgliedernetz von ver.di wurde das Papier zur Diskussion eingestellt. Jede und jeder, der sich zu dem Beschluss &#228;u&#223;ern wollte, konnte dies also tun. Viele haben davon Gebrauch gemacht. Viele Inhalte dieser Stellungnahmen sind auch in die &#220;berarbeitungen eingeflossen.</p></blockquote>
<p>Dass das eine <strong>Verzerrung des tats&#228;chlichen Ablaufs</strong> ist, ist in meinem Blog ausf&#252;hrlich &#8211; und transparent &#8211; dokumentiert:</p>
<ul>
<li><a href="http://immateriblog.de/urheberrecht/unwetterwarnungen-bei-shitstorm-gefahr-andrea-kamphuis-zum-verdi-positionspapier-zum-urheberrecht/">Unwetterwarnungen bei Shitstorm-Gefahr: Andrea Kamphuis zum Verdi-Positionspapier zum Urheberrecht</a></li>
<li><a href="http://immateriblog.de/in-eigener-sache/kolleginnen-eure-ansichten-sind-uns-egal-oder-wie-bei-ver-di-eine-monatelange-intensive-diskussion-aussieht/">KollegInnen, Eure Ansichten sind uns egal – oder: Wie bei ver.di eine “monatelange intensive Diskussion” aussieht</a></li>
<li><a href="http://immateriblog.de/in-eigener-sache/kolleginnen-macht-die-augen-auf-zum-verdi-positionspapier-zum-urheberrecht/">KollegInnen, macht die Augen auf! Zum Verdi-Positionspapier zum Urheberrecht</a></li>
</ul>
<p>Ganz abgesehen von den <strong>vertraulichen Gespr&#228;chen mit Verdi-Mitgliedern</strong>, die mich darauf aufmerksam gemacht haben, wie <strong>hermetisch und intransparent</strong> innerhalb der Gewerkschaft daf&#252;r gesorgt wurde, dass das Papier in dieser Form verabschiedet werden konnte. Dass es diese Menschen dort gibt, ist &#252;brigens der einzige Grund, warum ich weiterhin Mitglied bleibe. Und mit wachsendem &#196;rger und Frust mitansehe, wie <strong>sich Verdi einmauert</strong>. Es ist ein Trauerspiel.</p>
<p><em><a href="http://immateriblog.de/in-eigener-sache/offener-brief-von-frank-werneke-oder-die-begrenzte-einsichtsfahigkeit-groser-organisationen/">Crosspost</a>.</em></p>
<p><em>Mehr zum Thema auf Carta:</em></p>
<ul>
<li>Philipp Otto: <a rel="bookmark" href="../../25968/offener-brief-5-vor-12-fuer-ver-di-wo-steht-die-gewerkschaft-beim-urheberrecht/">Offener Brief: 5 vor 12 f&#252;r ver.di – Wo steht die Gewerkschaft beim Urheberrecht?</a></li>
</ul>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/36502/offener-brief-von-frank-werneke-oder-die-begrenzte-einsichtsfaehigkeit-grosser-organisationen/">Offener Brief von Frank Werneke – oder: die begrenzte Einsichtsf&#228;higkeit gro&#223;er Organisationen</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/36502/offener-brief-von-frank-werneke-oder-die-begrenzte-einsichtsfaehigkeit-grosser-organisationen/#comments">6 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=36502&amp;md5=4f8bfdcbd44ade4220dda77e750efddd" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Copy.Right.Now! Pl&#228;doyers f&#252;r ein zukunftstaugliches Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 08:00:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Autoren-Agenda]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verf&#252;gungsrechte aufgel&#246;st. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/fc0034cd55ef431cbca458fd8d26debf" alt="" width="1" height="1" /><em>von Jan Engelmann und Matthias Spielkamp.</em></p>
<p><em>Die <a href="http://boell.de">Heinrich-B&#246;ll-Stiftung</a> und <a href="http://iRights.info">iRights.info</a> pr&#228;sentieren einen Reader zum Thema, mit Texten von Lawrence Lessig, Cory Doctorow, Till Kreutzer, Ilja Braun und anderen. Der Reader steht ab sofort als </em><a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf"><em>PDF</em></a><em> zur Verf&#252;gung (1,3 MB), ab dem 15. April liegt er auch gedruckt vor und kann kostenlos bestellt werden (Informationen am Ende). Der folgende Text ist die Einleitung von Jan Engelmann (Heinrch-B&#246;ll-Stiftung) und Matthias Spielkamp (iRights.info).</em></p>
<p>Das geltende Urheberrechtsregime reibt sich zunehmend an der digitalen Alltagswirklichkeit. W&#228;hrend es urspr&#252;nglich als ein auf den „genialen” Sch&#246;pfer zugeschnittenes Schutzrecht gegen Missbrauch konzipiert war, versto&#223;en wir, ob gewollt oder unbeabsichtigt, t&#228;glich gegen bestehendes Recht. Verlustfreies Kopieren gilt den einen als Zugewinn an Freiheit, den anderen als Einschr&#228;nkung von k&#252;nstlerischer Verf&#252;gungsgewalt und drohender Einnahmenverlust. Ein Ende der „Copyright Wars“ erfordert ein politisches und rechtstheoretisches Neudenken.</p>
<p><strong>Lost in La Mancha</strong></p>
<p>Knapp 400 Jahre, bevor ein mexikanischer Schwanzlurch den deutschen Literaturbetrieb in Wallung brachte, ritt ein verarmter Landadliger durch die kastilische Hochebene. Sein Sch&#246;pfer, der gerichtsnotorische Miguel de Cervantes, pr&#228;sentiert ihn als verirrte Seele, dem die exzessive Lekt&#252;re von Ritterromanen den Verstand vernebelt hat. Mit unseren heutigen Begriffen w&#252;rden wir Don Quijote wohl als Opfer des hohen Datenaufkommens oder einen Gesch&#228;digten von virtuellen Rollenspielen ansehen.</p>
<p>Nicht nur seine literarische Figur, auch Cervantes selbst hatte die Konsequenzen seiner Einbildungskraft zu tragen: Kurz nach Erscheinen des ersten Teils des Romans El ingenioso hidalgo Don Quijote de la Mancha (1605) folgten etliche Raubdrucke. Das war damals nichts Ungew&#246;hnliches, da Verlage noch nicht als Rechteinhaber im heutigen Sinne in die Verwertungskette eingriffen und die Drucker ihr technologisches Monopol weidlich auszunutzen verstanden. Der kommerzielle Erfolg des Don Quijote rief allerdings auch andere Trittbrettfahrer auf den Plan: Eine apokryphe Fortsetzung durch einen gewissen Alonso Fernández de Avellaneda, die 1614 in Umlauf kam, beschleunigte die Fertigstellung des zweiten Bandes (1615) durch Cervantes selbst. Wie der Plagiierte darin auf seinen Plagiator reagiert, sagt viel dar&#252;ber aus, wie das System der literarischen &#214;ffentlichkeit vor der Epoche des Urheberrechts funktionierte.</p>
<p>In seinem Prolog an den Leser versichert Cervantes, keinerlei „Scheltworte, Zank und Schm&#228;hen” gegen den Verfasser der ungenehmigten Fortsetzung gebrauchen zu wollen. Im &#220;brigen wisse er recht gut, „was die Versuchungen des Teufels sind, und dass eine der gr&#246;&#223;ten die ist, es einem Menschen in den Kopf zu setzen, er k&#246;nne ein Buch schreiben und drucken lassen, mit welchem er ebensoviel Ruhm als Geld und ebensoviel Geld als Ruhm gew&#246;nne”. Zugleich versieht er seinen Text mit einer Art Echtheitszertifikat und bekr&#228;ftigt, „dass dieser zweite Teil des <em>Don Quixote</em>, den ich dir jetzt &#252;bergebe, von dem n&#228;mlichen K&#252;nstler und aus dem n&#228;mlichen Zeuge wie der erste gearbeitet sei und ich dir hiermit den <em>Don Quixote</em> &#252;bergebe, vermehrt und endlich tot und begraben, damit keiner es &#252;ber sich nehme, neue Zeugnisse seinetwegen herbeizubringen”.</p>
<p>Im Verlaufe der Romanhandlung begegnet Don Quijote zahlreichen Figuren, die von sich behaupten, sowohl Cervantes’ ersten Teil als auch Avellanedas Rip-off schon gelesen zu haben, und nun dem Protagonisten der „legitimen” Fortsetzung seine Authentizit&#228;t attestieren. Nicht selten geschieht dies unter h&#228;mischen Querverweisen auf das Plagiat, und Cervantes nutzt jede Gelegenheit, dem Nachahmer dessen vermeintlich schlechtere L&#246;sungen bei der Entfaltung des Plots unter die Nase zu reiben. Dadurch verl&#228;ngert sich das in der Romanhandlung angelegte Vexierspiel zwischen Wirklichkeit und Fiktion bis ins Unendliche. Im 62. Kapitel wird der Ritter von der traurigen Gestalt in einer Druckerei in Barcelona sogar Zeuge, wie das Buch Avellanedas korrigiert wird. Ein in der Literaturgeschichte wohl einmaliges Hase-und-Igel-Rennen ger&#228;t zum ironischen Kommentar &#252;ber Autorschaft im Manuskript-Zeitalter.</p>
<p>Cervantes f&#252;hrt mit seinem <em>Don Quijote</em> vor, wie im 17. Jahrhundert das einstmals lockere Verh&#228;ltnis zu Varianten und Umarbeitungen von Stoffen allm&#228;hlich einem robusteren Verst&#228;ndnis von Autorschaft und damit einhergehenden Anspr&#252;chen (auf finanzielles und symbolisches Kapital) zu weichen beginnt. Und gerade weil dem Urheber Cervantes f&#252;r die Absicherung seiner Werkherrschaft keine anderen Sanktionen zur Verf&#252;gung stehen, wertet er den literarischen Diebstahl zum auktorialen Spiel mit intertextuellen Verweisen um. Aus der vermeintlichen Schw&#228;che des Systems wird so eine St&#228;rke der Kunst: Cervantes verfasst in souver&#228;ner Manier eine Art literarische Unterlassungsklage, und die selbstreferenzielle Verhandlung seines eigenen Falls macht den Don Quijote zum ersten Gr&#252;ndungstext der literarischen Moderne.</p>
<p><strong>Lost Souls</strong></p>
<p>Die Vorstellung von geistigem Eigentum, die untrennbar an die Genie&#228;sthetik der Goethe-Zeit gekn&#252;pft ist, hat Konkurrenzen wie jene zwischen Cervantes und Avellaneda zur Regel gemacht. Heute sind Urheberrechtsverletzungen schlicht justiziabel. Literarischer Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt mehr, das von der literarischen &#214;ffentlichkeit als Gesellschaftsspiel goutiert w&#252;rde, sondern besch&#228;ftigt Autoren, Erbengemeinschaften und Anwaltskanzleien. Dabei hat die jedem Internetbenutzer gegebene M&#246;glichkeit zum „Cut &amp; Paste” die Hemmschwellen zum Verbreiten und Umarbeiten fremder Werke enorm gesenkt. Den Kulturwissenschaftler Philipp Theisohn „verwundert es nicht, dass das Netz aus Sicht der buchgest&#252;tzten Literaturproduktion vorwiegend als ein <em>plagiarischer </em>Raum wahrgenommen wird, als eine Sph&#228;re, in welcher der Autor als die Person, zu welcher er sich seit der Erfindung des Buchdrucks allm&#228;hlich entwickelt hatte, systematisch entrechtet, enteignet, aufgel&#246;st wird”.</p>
<p>Wie <strong>Jeannette Hofmann</strong><em> </em>in ihrem Beitrag hervorhebt, ist die Logik des urheberrechtlichen Weltbildes eng an einen dogmatischen Diskurs gekn&#252;pft. Dies mache es schwierig, die technologischen M&#246;glichkeiten der digitalen &#196;ra mit der engen Sch&#246;pfer-Werk-Beziehung aus dem 18. Jahrhundert zur Deckung zu bringen. Dieser unaufgel&#246;ste Widerspruch von tradierten Denk- und Rechtsfiguren und der x-fachen Verst&#246;&#223;e gegen ebendiese, erfordere die Abkehr von klassischen Kategorien und die Hinwendung zu neuen.</p>
<p>F&#252;r die (zumeist j&#252;ngeren) Protagonisten einer offenen Netzkultur hat sich mit dem Web 2.0 eine Utopie realisiert – der schnelle Austausch von Daten und Informationen weitgehend ohne Teilnahmebarrieren und mit selbst definierten Freiheiten. In dieser Perspektive ist das Beharren auf eine singul&#228;re Urheberschaft, aus der sich bestimmte Verf&#252;gungsrechte ableiten, tendenziell unzeitgem&#228;&#223;, weil es an den Realit&#228;ten sozialer Austauschprozesse im Internet vorbeigeht. Selbst ein Bestsellerautor wie <strong>Jonathan Lethem</strong> kritisiert die Haltung vieler Schriftstellerkollegen, die das Copyright „als ihr Geburtsrecht und Bollwerk, als den N&#228;hrboden f&#252;r ihre unendlich fragilen Praktiken in einer raubgierigen Welt ansehen”.</p>
<p>Verschiedentlich ist schon als Kulturkampf bezeichnet worden, was sich gegenw&#228;rtig zwischen den Verfechtern des geltenden Urheberrechtsregimes sowie den Bef&#252;rwortern von dessen Abschaffung, zumindest Reformierung, abspielt. Wie unsicher die Bewertungsma&#223;st&#228;be innerhalb der medienhistorischen &#220;bergangsphase des 21. Jahrhunderts immer noch sind, zeigte nicht zuletzt die Meta-Debatte um Helene Hegemanns <em>Axolotl Roadkill</em>. Zwar konnte Hegemann, zum Zeitpunkt der Abfassung bzw. Kompilation des Textes erst 17 Jahre alt, einen gewissen Welpenschutz f&#252;r sich beanspruchen, weil sie als <em>digital native</em> „geistiges Eigentum” im Grunde als kontrafaktische Bestimmung jenseits ihrer Lebenswirklichkeit ansah. Aber die gelassene Selbstverst&#228;ndlichkeit, mit der sie dem Plagiatsvorwurf zun&#228;chst begegnete, wirkte wie Schmier&#246;l f&#252;r die Mechanik der eingespielten Skandal-&#214;konomie.</p>
<p>Als ihre nicht ausgewiesene Einlagerung von fremden Textpartikeln in <em>Axolotl Roadkill </em>aufflog, kam es zu einer bemerkenswerten Arbeitsteilung zwischen Verlag und Autorin. W&#228;hrend Ullstein sich sofort um die nachtr&#228;gliche Einholung von Abdruckgenehmigungen bem&#252;hte, beharrte Hegemann in einem inzwischen schon legend&#228;ren Statement auf der „Abl&#246;sung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess”. Zwar gestand sie ein, sich aus fremden Quellen (u. a. Blogs) bedient zu haben, rechtfertigte das Text-Sampling aber als ad&#228;quate &#228;sthetische Verfahrensweise: „Originalit&#228;t gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.” Wo kein Original, da kein Plagiat – auf der Basis dieser Gleichung stritt das gesamte deutsche Feuilleton im Fr&#252;hjahr 2010 &#252;ber die Legitimit&#228;t klassisch moderner Verfahren (Pastiche, Collage, Montage) im Kontext digitaler Medien – ohne sich auf ein abschlie&#223;endes Urteil verst&#228;ndigen zu k&#246;nnen. Als gar eine Ehrung Hegemanns mit dem Leipziger Buchpreis m&#246;glich erschien, sah sich der Verband Deutscher Schriftsteller zur „Leipziger Erkl&#228;rung zum Schutz geistigen Eigentums” gen&#246;tigt, in der er unmissverst&#228;ndlich klar stellte: „Missachtung, Aush&#246;hlung und str&#228;fliche Verletzung des Urheberrechts f&#252;hrt zur Entwertung, Aufgabe und schlie&#223;lich zum Verlust jedweder eigenst&#228;ndigen intellektuellen und k&#252;nstlerischen Leistung.”</p>
<p>Dass eine solche Bekr&#228;ftigung des rechtlichen Status quo &#252;berhaupt n&#246;tigt ist, verst&#228;rkt den Eindruck, dass knapp vier Jahrzehnte nach Roland Barthes’ philosophischem Todessto&#223; f&#252;r den Autor auch das Urheberpers&#246;nlichkeitsrecht („Droit d’Auteur”) nur noch eine Art untotes Dasein fristet. Zentrale urheberrechtliche Begriffe wie „Sch&#246;pfungsh&#246;he” bed&#252;rfen der st&#228;ndigen juristischen Neuauslegung, Plagiatsverdachtsmomente bei besonders gut laufenden Buchtiteln sind schon fast die Regel. Doch zu sagen, dass der Kaiser nackt ist, bleibt allein einem Teenager vorbehalten, dessen mangelndes Rechtsbewusstsein mit zum Teil sehr originellen Metaphern kompensiert wird. So wirkt die pikareske Helene Hegemann, die sich laut eigener Aussage als „Untermieter im eigenen Kopf” f&#252;hlt, fast wie eine postheroische Wiederg&#228;ngerin des Don Quijote.</p>
<p><strong>Lost in Music</strong></p>
<p>Der Kaiser besa&#223; einstmals einen Thron. Von dort ordnete er die Verh&#228;ltnisse, nach denen K&#252;nstler ihre Werke in die &#214;ffentlichkeit trugen. Tonfolgen, akustisch gespeichert und auf physische Tr&#228;germedien gepresst, bilden das jahrzehntelang g&#252;ltige Gesch&#228;ftsmodell der Musikindustrie. Ein eigenes Schutzrecht f&#252;r Studioaufnahmen verbietet deren unerlaubte Verwertung durch Dritte, erfolgreiche Chartbreaker sorgen f&#252;r die Quersubventionierung hoffnungsvoller Nachwuchsk&#252;nstler, Einnahmeausf&#228;lle durch Privatkopien werden durch zus&#228;tzliche Abgaben auf Leermedien und Ger&#228;te ausgeglichen.</p>
<p>Heute ist es der K&#246;nig Kunde, der eine neue Sitzverteilung fordert. Das Kompressionsformat MP3, in den achtziger Jahren durch das Fraunhofer Institut entwickelt, hat einen Siegeszug tr&#228;gerloser Musik begr&#252;ndet, der das eingespielte System von kanalisiertem Angebot und Nachfrage komplett ins Wanken gebracht hat. Seitdem Musikdateien &#252;ber Peer-to-Peer-Filesharing (und oft ohne Genehmigung der Rechteinhaber) getauscht werden k&#246;nnen, verzeichnen Plattenfirmen herbe Umsatzr&#252;ckg&#228;nge. Die rapide Verbreitung von Musik via Tauschb&#246;rsen und Upload-Plattformen zeigt in aller Unerbittlichkeit auf, dass technologischer Wandel immer auch die „kreative Zerst&#246;rung” existenter M&#228;rkte nach sich zieht. Mit restriktiven Ma&#223;nahmen wie Digital Rights Management, wodurch gekaufte CDs auf den heimischen Computern nicht mehr liefen, verprellte die Musikindustrie noch die letzten gutwilligen Kunden. Eine ganze Branche leidet seitdem unter Liebesentzug und wartet auf den wei&#223;en Ritter.</p>
<p>Der Musikmanager <strong>Tim Renner </strong>vergleicht die gegenw&#228;rtige Situation mit jener zwischen den Weltkriegen, als das aufkommende Radio von den gro&#223;en Medienkonzernen als gef&#228;hrliche Konkurrenz angesehen wurde. Angesichts der Digitalisierung musikalischer Inhalte, so Renner in seinem Beitrag, stellen sich heute eigentlich ganz &#228;hnliche Herausforderungen: Nur ein politisch forcierter Kontrahierungszwang zwischen Urheber- und Leistungsschutzrechtinhabern auf der einen Seite sowie Technologieunternehmen und Anbietern von Internetanschl&#252;ssen auf der anderen k&#246;nne beim Marktversagen in der Musikbranche Abhilfe schaffen.</p>
<p>Die Zeichen der Zeit weisen gegenw&#228;rtig jedoch nicht in die Richtung einer Entwicklung innovativer Marktmodelle. Schon eher ist eine Erh&#246;hung des strafrechtlichen Drucks gegen&#252;ber illegalen Nutzungsformen zu beobachten. Das franz&#246;sische Modell der „Three-Strikes-Out”, das nach zweimaliger Abmahnung eine Kappung des Internetanschlusses vorsieht, wird auch anderen L&#228;ndern zur Nachahmung empfohlen. In Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht im M&#228;rz 2010 die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung f&#252;r verfassungswidrig erkl&#228;rte, zeichnet sich noch keine konsistente Linie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab. Unklar bleibt insbesondere die europ&#228;ische Haltung beim internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das das &#220;bereinkommen &#252;ber handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Einkommen (TRIPS) erg&#228;nzen und bis Ende des Jahres beschlussf&#228;hig sein soll. Beobachter kritisieren seit langem die Intransparenz der laufenden Verhandlungsrunden, nur wenig Konkretes sickert an die &#214;ffentlichkeit. F&#252;r den vorliegenden Reader hat <strong>Monika Emert</strong> sich die M&#252;he gemacht, den wohl richtungweisenden Netzregulierungs-Pakt der f&#252;hrenden Industrienationen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.</p>
<p>W&#228;hrend es den Content-Industrien in den letzten Jahren vor allem um die Wahrung ihrer abgeleiteten Rechte an Werken ging, taten sich viele K&#252;nstler immer st&#228;rker durch einen experimentellen Umgang mit dem Urheberrecht hervor. Angelehnt an die Zitatkultur im Hip-Hop, stellten musikalische Hybridbildungen von z. B. DJ Danger Mouse (<em>Grey Album</em>) oder Girl Talk (<em>Night Ripper</em>) sowie unz&#228;hlige illegale Mashups auf den lokalen Dancefloors und globalen Plattformen wie YouTube eindrucksvoll die Formenvielfalt der Popkultur heraus. &#220;ber den &#228;sthetischen Ansatz, das musikalische Archiv f&#252;r kreative Neusch&#246;pfungen zu gebrauchen, wurde seitdem immer wieder, auch vor Gericht, gestritten. Schnell r&#252;ckte die Frage, inwieweit die juristischen „Copyright Wars” nicht auch die k&#252;nstlerische Evolution behindern, in den Fokus der Debatten.</p>
<p>Der Dirigent und Konzeptmusiker <strong>Christian von Borries </strong>h&#228;lt die Unterscheidung zwischen Original und Bearbeitung in der Musik f&#252;r obsolet. Er bedient sich einer speziellen Software, die fremde Kompositionen in Partituren r&#252;ck&#252;bersetzt und als Weiterbearbeitung auff&#252;hrbar macht. So wurden in der documenta-Arbeit <em>Auf einmal &amp; gleichzeitig. Eine Machbarkeitsstudie</em> unter anderem Versatzst&#252;cke von Prokofjew, Schostakowitsch, Pierre Boulez, John Adams und Kanye West verwurstet. Dieses musikalische Gangstertum, so Borries, sei als legitime Form der Aneignung tief in der Musikgeschichte verankert. Auch die K&#252;nstlerin <strong>Cornelia Sollfrank </strong>pl&#228;diert in ihrem Beitrag f&#252;r einen „Diskurs der k&#252;nstlerischen St&#246;rung von Originalit&#228;ts- und Autorschaftskonzepten”. Was das konkret bedeutet, stellte Sollfrank in dem Ausstellungsprojekt „Legal Perspectives” unter Beweis. Dort m&#252;nzte sie den juristischen Eiertanz um eine digitale Warhol-Appropriation einfach in einen Kommentar zur Urheberrechtsdebatte um.</p>
<p><strong>Lost in translation</strong></p>
<p>Jeff Bezos, der mit seinem Amazon-Buchladen nicht nur den klassischen Buchhandel an die Wand dr&#252;ckt und selbst gro&#223;en Verlagen seine Bedingungen diktieren kann, gibt sich abgezockt und vorausschauend. Auf lange Sicht, sagte er dem <em>Wall Street Journal</em>, werden B&#252;cher auf elektronischen Ger&#228;ten gelesen werden. Physische B&#252;cher verschw&#228;nden nicht, so wie Pferde nicht verschwunden seien nach der Erfindung des Automobils. Aber es gebe keinen Bestandsschutz f&#252;r Technologien. Auf den Einwand, dass viele Leser aber doch an den taktilen, den fassbaren Eigenschaften ihrer B&#252;cher hingen, entgegnete Bezos: „Ich bin mir sicher, Menschen lieben auch ihre Pferde. Aber sie werden nicht auf ihrem Pferd zur Arbeit reiten, nur weil sie ihr Pferd lieben. Es ist unsere Aufgabe, etwas Besseres zu entwickeln als ein physisches Buch.”</p>
<p>Doch &#252;ber eine Eigenschaft dieses „Besseren” spricht Bezos ungern, und mit ihm viele Unternehmer, die mit digitalen Inhalten Geld verdienen: den Wandel vom Eigentum zur Lizenzierung. Wer sich ein elektronisches Buch auf den Kindle l&#228;dt, der „kauft” nur noch in Anf&#252;hrungszeichen. Denn an einem „unk&#246;rperlichen Werkst&#252;ck”, wie so ein E-Book, ein MP3, ein Film aus der Online-Videothek in schillernder Juristenprosa hei&#223;t, erwirbt der Nutzer kein Eigentum. Sondern er erwirbt den Zugang zu einem Werkst&#252;ck durch eine Lizenz, die ihm die Nutzung des Werks erm&#246;glicht. Das mussten einige Besitzer des Kindle-Leseger&#228;ts im Juli 2009 schmerzlich erfahren, als von einer Sekunde zur n&#228;chsten ausgerechnet George Orwells <em>1984</em> von ihren Kindles verschwand. Amazon hatte sie gel&#246;scht, wozu die Firma in der Lage war, weil sie niemals die Kontrolle &#252;ber die Ger&#228;te aufgibt, f&#252;r die Kunden 250 Euro und mehr auf den Tisch legen.</p>
<p>Amazon ist kein Einzelfall, worauf auch <strong>Cory Doctorow</strong>, erfolgreicher Science-Fiction-Autor und K&#228;mpfer gegen jede Art von Nutzer-Knebelung, in diesem Reader hinweist. Apples iTunes Music Store, inzwischen nicht mehr nur von der Musikbranche, sondern auch von der Filmwirtschaft und nun sogar von den Presseverlagen geradezu als Heilsbringer verehrte Online-One-Stop-Shop, in dem alles gekauft werden kann, was sich nicht anfassen l&#228;sst, ist vom gleichen Schlag. Dass seine Gesch&#228;ftsbedingungen gegen deutsches Recht versto&#223;en, ist so gut wie sicher, doch der Prozess, den die Verbraucherzentralen in Deutschland gegen Apple f&#252;hren, dauert Jahre, kostet einen Haufen Geld und Ressourcen. Wenn er abgeschlossen sein wird, warten die Bedingungen einiger Tausend anderer Angebote, von Social Networks bis zu E-Mail-Providern. Den Augiasstall auszumisten, muss im Vergleich dazu ein Traumjob sein.</p>
<p><strong>Lost and found</strong></p>
<p>Die Politik h&#228;lt mit diesen Ver&#228;nderungen des Marktes und der Gesch&#228;ftsmodelle nicht Schritt. Doch ist der Grund daf&#252;r nicht die nat&#252;rliche Verlangsamung im demokratischen Prozedere, bei der der Gesetzgeber der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Die sogenannte „kooperative Gesetzgebung”, mit der das Bundesjustizministerium versprochen hatte, die Interessenvertreter der Urheber, der Verbraucher und der Wirtschaft direkt in den Gesetzesvorbereitungsprozess einzubinden, stellt sich nach beinahe zehn Jahren dar als die M&#246;glichkeit, den W&#252;nschen der Verwertungsindustrie noch mehr Gewicht zu geben. Die Interessen der &#214;ffentlichkeit, der Wissenschaft und der Urheber selbst wurden diesen wiederholt untergeordnet.</p>
<p>Ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage, das nach dem Willen der schwarz- gelben Koalition in dieser Legislaturperiode kommen soll, ohne dass vorher auch nur evaluiert worden w&#228;re, (a) welches Problem es l&#246;sen soll, (b) ob es dieses Problem l&#246;sen kann und (c) zu welchen Kosten f&#252;r die Allgemeinheit es das tun w&#252;rde, ist nur das j&#252;ngste in einer Reihe von Beispielen. <strong>Ilja Braun </strong>wundert sich in seinem Beitrag zum Leistungsschutzrecht &#252;ber die Chuzpe, mit welcher der „Content-Klau” von Web-Portalen und News-Aggregatoren angeprangert wird.</p>
<p><strong>Robin Meyer-Lucht </strong>verortet die Diskussion um das Leistungsschutzrecht im Kontext einer Rollenkrise des klassischen Journalismus. Dieser habe den Paradigmenwechsel durch die neuen Player im Web 2.0 im Grunde immer noch nicht richtig verstanden.</p>
<p>Wenn die gemeinsame Wertsch&#246;pfung im Internet (etwa auf Wikipedia, in Social Networks oder auf Blogs) ein wichtiger Indikator daf&#252;r ist, dass wir uns mit Hilfe der Technik dem Ideal einer offeneren Kultur anzun&#228;hern beginnen, dann ist es zweifelsohne notwendig, f&#252;r die Zukunft rechtliche Vereinbarungen und zentrale Regularien zu entwickeln. Die L&#246;sung, da ist sich der amerikanische Verfassungsrechtler und Harvard-Professor <strong>Lawrence Lessig </strong>in seinem Beitrag sicher, k&#246;nne jedoch nicht darin bestehen, die juristische Komplexit&#228;t bei den geistigen Eigentumsrechten zu erh&#246;hen. Anhand der Lizenzierungsproblematik bei Dokumentarfilmen und der Google-Buchsuche zeigt er anschaulich, wie etwa die Verl&#228;ngerung von Schutzfristen und die Erschwernis von &#246;ffentlicher Nutzung in letzter Konsequenz zu einer Verarmung unseres kulturellen Erbes f&#252;hren k&#246;nnen. Zumindest eine Antwort auf die verwerterzentrierte Haltung der Politik kann sein, das Heft selbst in die Hand zu nehmen, wie es beispielsweise Urheber mit den von Lessig mitentwickelten Creative-Commons-Lizenzen tun k&#246;nnen. Die attraktiven Wahlm&#246;glichkeiten f&#252;r die Urheber im Umgang mit ihren eigenen Werken durch den Lizenzbaukasten Creative Commons beschreibt <strong>John Hendrik Weitzmann</strong>.</p>
<p>Doch so wichtig diese Ans&#228;tze einer Selbstorganisation sind, so wenig werden sie tiefer liegende Probleme l&#246;sen, wie die fundamentalen Ver&#228;nderungen im Verh&#228;ltnis von Verwertern auf der einen, Urhebern und Verbrauchern auf der anderen Seite. Dass man darum beim Urheberrecht einen viel st&#228;rkeren Fokus auf den Nutzerschutz legen m&#252;sste, begr&#252;ndet der Rechtswissenschaftler <strong>Gerd Hansen </strong>in seinem Beitrag.</p>
<p>Und <strong>Till Kreutzer</strong>, Mitbegr&#252;nder von iRights.info, schl&#228;gt weitreichende Regelungsalternativen vor, mit denen sich der gordische Knoten durchschlagen lie&#223;e, in dem vor allem die gegens&#228;tzlichen Interessen der Urheber und Verwerter verwickelt sind.</p>
<p><strong>Ilja Braun </strong>blickt demgegen&#252;ber auf die Empirie der bisherigen Reformbem&#252;hungen und problematisiert angesichts der herrschenden Verg&#252;tungsregeln die mangelnde Verhandlungsmacht der Urheber.</p>
<p>Nicht zuletzt wird die Idee einer Kulturflatrate – eine Pauschalverg&#252;tung digitaler Nutzungsformen – derzeit intensiv wie nie diskutiert. Wie die gr&#252;ne Europaabgeordnete <strong>Helga Tr&#252;pel</strong> und (gemeinsam mit <strong>Simon Edwin Dittrich</strong>) <strong>Malte Spitz</strong>, Mitglied im gr&#252;nen Bundesvorstand, in ihren jeweiligen Beitr&#228;gen darlegen, w&#228;re ihr wom&#246;glich zuzutrauen, einen Ausweg aus dem Dilemma zu bieten, das unweigerlich entsteht, wenn k&#252;nstlerische Werke und kulturindustrielle Produkte verlust- und nahezu kostenfrei vervielf&#228;ltigt werden k&#246;nnen. Bei allen noch offenen Fragen der Ausgestaltung einer solchen Kulturflatrate: Eine zus&#228;tzliche Abgabe auf Breitbandabschl&#252;sse h&#228;tte zumindest den Charme, Internetnutzer zu entkriminalisieren, die Justiz von Tausenden Bagatelldelikten zu entlasten sowie eine kompensatorische Verg&#252;tung der Urheber zu erm&#246;glichen.</p>
<p>Wem diese Vorschl&#228;ge zu radikal erscheinen, sei daran erinnert, dass eine Rechtsordnung immer auf der Anerkennung durch jene beruhen muss, deren Leben sie regulieren will. Schon jetzt verweigern Millionen von Menschen – Tauschb&#246;rsennutzer, Software-Kopierer, Mashup-Artisten – der geltenden Rechtsordnung ihre Zustimmung. Zehntausende haben das bei der letzten Wahl zum Ausdruck gebracht, indem sie ihr Kreuz bei einer Partei machten, die auf das Orange des revolution&#228;ren Aufbruchs setzte. Ob die L&#246;sungen, die die Piratenpartei vorschl&#228;gt, den Interessen der beteiligten Stakeholder gerecht werden, ist mindestens umstritten. Der „Pirat” <strong>Jens Seipenbusch</strong> und der gr&#252;ne Netzpolitiker <strong>Jan Philipp Albrecht </strong>er&#246;rtern in diesem Band ihre Gemeinsamkeiten und Differenzen.</p>
<p>Alles auf Anfang: Der mexikanische Schwanzlurch Axolotl verf&#252;gt, so erkl&#228;rt es die Online-Enzyklop&#228;die Wikipedia, &#252;ber eine erstaunliche F&#228;higkeit: Er kann Gliedma&#223;en, Organe und sogar Teile des Gehirns und Herzens vollst&#228;ndig regenerieren. Vielleicht sollten sich die Theoretiker und Praktiker des Urheberrechts gerade an ihm ein Beispiel nehmen.</p>
<p>Der Reader <strong>Copy.Right.Now!</strong> - Pl&#228;doyers f&#252;r ein zukunftstaugliches Urheberrecht, herausgegeben von der <a href="http://www.boell.de/bildungkultur/kreativwirtschaft/kreativwirtschaft-reader-zukunft-urheberrecht-copy-right-now-8978.html">Heinrich-B&#246;ll-Stiftung</a> in Zusammenarbeit mit iRights.info, liegt als <a href="http://www.boell.de/downloads/2010-04-copy_right_now_zukunft_urheberecht.pdf">PDF</a> (1,3 MB) vor und kann in der gedruckten Fassung kostenlos bestellt werden bei der</p>
<p>Heinrich-B&#246;ll-Stiftung | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin</p>
<p>Tel. 030-285340 | Fax: 030-28534109 | E-Mail: <a href="mailto:info@boell.de">info@boell.de</a>
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		<title>OpenACTA: Erkl&#228;rung von Wellington</title>
		<link>http://carta.info/25479/openacta-erklaerung-von-wellington/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Apr 2010 10:37:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[ACTA]]></category>
		<category><![CDATA[Digital Rights]]></category>
		<category><![CDATA[Petition]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bis Dienstag kann die globale Petition "OpenACTA" unterzeichnet werden, die die verhandelnden Staaten u.a. dazu auffordert, ACTA auf die urspr&#252;nglichen Ziele zu beschr&#228;nken und Transparenz und Teilhabe herzustellen. Hier die deutsche &#220;bersetzung vom AK Daten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/f1417c067e2041e69cd011b4264b8799" alt="" width="1" height="1" />Bei einer Konferenz zu ACTA im neuseel&#228;ndischen Wellington haben die  Teilnehmer eine Petition ausgearbeitet, die die beteiligten Staaten  auffordert, ACTA so zu beschr&#228;nken, dass es den urspr&#252;nglichen Zielen  entspricht. B&#252;rgerInnen der beteiligten Staaten, also auch Deutsche,  k&#246;nnen die <a href="http://publicacta.org.nz/wellington-declaration/">Petition bis zum 13. April unterzeichnen</a> (Dienstag!). Es ist also Eile geboten. Hier ist  die deutsche &#220;bersetzung, die der <a href="http://www.ak-daten.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=144&amp;Itemid=129&amp;lang=de">AK-Daten</a> angefertigt hat.</p>
<p><span id="more-1345"> </span></p>
<p><strong>Erkl&#228;rung von Wellington anl&#228;sslich der PublicACTA Konferenz</strong></p>
<p>10. April 2010</p>
<p><strong>Pr&#228;ambel</strong></p>
<p>Die Teilnehmer der OpenACTA Konferenz vom 10.April 2010 &#252;bermitteln  diese Erkl&#228;rung von Wellington an die verhandlungsf&#252;hrenden Parteien des  Anti-Counterfeiting Trade Agreements (ACTA / Anti-Piraterie-Abkommen)  mit der Bitte, diese in ihre &#220;berlegungen w&#228;hrend der Wellington-Runde  der Verhandlungen einzubeziehen. In &#220;bereinstimmung mit der Resolution  des europ&#228;ischen Parlamentes vom 10.M&#228;rz 2010 zu Transparenz und zum  Stand der Verhandlungen des ACTA-Abkommens (Entschlie&#223;ung  P7_TA(2010)0058 ) soll ACTA auf ein Abkommen bez&#252;glich der Durchf&#252;hrung  von Anti-Pirateriema&#223;nahmen (kommerzielle Produktion illegaler  physischer G&#252;ter in gro&#223;em Ma&#223;stab) beschr&#228;nkt werden.</p>
<p>Der erste Teil der Erkl&#228;rung besch&#228;ftigt sich mit allgemeinen Gr&#252;nden  und Prinzipien. Der zweite Teil der Erkl&#228;rung besch&#228;ftigt sich mit  einigen spezifischen Punkten, die in der Wellington-Runde zur  Verhandlung anstehen.</p>
<p><strong>Teil I: Allgemeine Gr&#252;nde und Prinzipien</strong></p>
<p>Das Internet bewahren</p>
<p>Wir stellen fest, dass das Internet Kreativit&#228;t und Innovation  erm&#246;glicht, den Austausch von Wissen, das zivilgesellschaftliche  Engagement und die demokratische Entwicklung f&#246;rdert und einen Motor  wirtschaftlicher Chancen und Entwicklungen darstellt. Dies ist das  Ergebnis bestimmter Merkmale des Internets, seiner offenen Protokolle,  seiner Sch&#246;pfungskraft, dem Umstand, dass jeder sich mit dem Internet  verbinden, neue Anwendungen und neue Nutzungsm&#246;glichkeiten  diskriminierungsfrei entwickeln kann. ACTA muss diese Grunds&#228;tze  bewahren.</p>
<p>Rahmen f&#252;r Verhandlungen</p>
<p>Wir weisen darauf hin, dass die WIPO – Weltorganisation f&#252;r geistiges  Eigentum – &#252;ber &#246;ffentliche Verfahren zu Fragen des Urheber-,  Warenzeichen- und Patentrechtes verf&#252;gt. Dies schlie&#223;t transparente  Richtlinien f&#252;r die Verhandlung multilateraler Abkommen ebenso ein wie  einen Ausschuss, der sich der Durchsetzung widmet. Wir bekr&#228;ftigen, dass  die WIPO den zu bevorzugende Rahmen f&#252;r die Verhandlung nachhaltiger  Bestimmungen bez&#252;glich dieser Angelegenheiten darstellt.</p>
<p>Ziele von ACTA</p>
<p>Wir weisen darauf hin, dass es Zweck des Urheberrechtes ist,  sch&#246;pferische Leistungen und deren Verbreitung zum Wohle der  Allgemeinheit zu f&#246;rdern und den Urhebern eine dementsprechende  Kontrolle &#252;ber ihr Werk zu verschaffen. ACTA geht davon aus, diese  Zielsetzung w&#228;re gef&#228;hrdet und weitere Schutzmechanismen w&#228;ren n&#246;tig.  Wir fordern eine klare Aussage, welches genaue Problem ACTA l&#246;sen soll  und unabh&#228;ngige Anhaltspunkte, die diese bekr&#228;ftigen.</p>
<p>Verfahren</p>
<p><strong>Das Verfahren mit dem ACTA verhandelt wird muss ge&#228;ndert werden:</strong></p>
<p>Transparenz</p>
<p>Wir sind der &#220;berzeugung, dass Rechenschaftspflicht und &#246;ffentliche  Kontrolle wichtige Elemente einer freien Gesellschaft sind. Wir fordern  daher vollst&#228;ndige Transparenz und &#246;ffentliche Kontrolle der  ACTA-Verhandlungen, insbesondere auch die Ver&#246;ffentlichung des  Verhandlungsstandes (Textfassung) nach jeder Verhandlungsrunde. Die  Regierungen der verhandlungsf&#252;hrenden Staaten waren nicht bereit auf  konkrete Bedenken der &#214;ffentlichkeit zu reagieren. Eine Kontrolle durch  die &#214;ffentlichkeit wird mit dazu beitragen, dass das Abkommen keine  unbeabsichtigten Konsequenzen beinhaltet und zu gr&#246;&#223;tm&#246;glichen  positiven Effekten f&#252;hrt.</p>
<p>Analyse der Auswirkungen</p>
<p>Wir sind der &#220;berzeugung, dass die Regierungen ACTA ohne ein  unabh&#228;ngiges Gutachten bez&#252;glich der Auswirkungen auf wirtschaftliche,  soziale, &#246;kologische und kulturelle Situation in den jeweiligen L&#228;ndern  nicht unterzeichnen sollten. Dergestalte Gutachten sollten rechtzeitig  vor Unterzeichnung ver&#246;ffentlicht werden um die Kontrolle durch die  &#214;ffentlichkeit und die Erw&#228;gung der Nachhaltigkeit zu gew&#228;hrleisten.</p>
<p>Teilhabe</p>
<p>Wir fordern eine breitere Teilhabe bez&#252;glich der Verhandlungspunkte  von ACTA, als auch ihrer Reichweite. Verhandlungen und Konsultationen  m&#252;ssen die vollst&#228;ndige Beteiligung und sachverst&#228;ndige Mitwirkung bei  Bewertung und Entwicklung von Entw&#252;rfen sicherstellen. Alle Regierungen  m&#252;ssen eingeladen werden sich den Verhandlungen anzuschlie&#223;en. Beitr&#228;ge  aller beteiligten Felder, wie z.B. Erziehung, Ausbildung, Gesundheit,  Kunst, Kultur, Informationstechnologie, Nichtregierungsorganisationen  und Verbraucherverb&#228;nden sind anzufordern.</p>
<p>Regionale Flexibilit&#228;t</p>
<p>Wir bekr&#228;ftigen die Wichtigkeit lokaler Flexibilit&#228;t und den Bedarf  die hoheitlichen Rechte eines jeden Staates Urheber-, Warenzeichen- und  Patentrechte und -gesetze so anzupassen, dass die Pr&#228;ferenzen und  Konzeptionen bez&#252;glich Gemeing&#252;tern der jeweils regionalen Kultur und  Mentalit&#228;t entsprechen.</p>
<p><strong>Teil II: Spezifische Punkte der Wellington-Runde</strong></p>
<p>Sofern die Verhandlungen sich weiterhin mit Urheber-, Warenzeichen-  und Patentangelegenheiten im weiteren Sinne besch&#228;ftigten, fordern wir  die Verhandlungsteilnehmer auf, Folgendes zu ber&#252;cksichtigen:</p>
<p>Ausnahmen und Beschr&#228;nkungen</p>
<p>Wir sind der festen &#220;berzeugung, dass ACTA Ausnahmen und  Beschr&#228;nkungen, wie z.B. Fair Use und faires Verhalten [im Sinne des  Gebrauches im Commonwealth of Nations] benennen muss, um die  Ausgewogenheit der Interessen, die f&#252;r Urheberrecht grundlegend ist, zu  gew&#228;hrleisten.</p>
<p>Technologische Schutz-Ma&#223;nahmen</p>
<p>Wir nehmen zur Kenntnis, dass ACTA, neben anderen Feldern, ein  Abkommen zur Durchsetzung von Urheberrechtsinteressen darstellt.  Technologische Schutzma&#223;nahmen betreffen Zugang und Steuerung und  sollten daher au&#223;erhalb des Anwendungsbereiches des Abkommens  verbleiben, da das vorhandene Urheberrecht v&#246;llig ausreicht um  Verletzungen zu ahnden. Technologische Schutzma&#223;nahmen sollen nicht  gesch&#252;tzt werden, das Urheberrecht wohl. F&#252;r den Fall, dass ACTA den  rechtlichen Schutz technologischer Schutzma&#223;nahmen vorsieht, darf dieser  Schutz nicht weiter als Artikel 11 des WIPO Internet-Abkommens gehen.  Technologische Schutzma&#223;nahmen sollen die Rechte der Nutzer urheberrechtlich gesch&#252;tztes Material zu verwenden nicht weiter  verletzen oder beschr&#228;nken, als dies ohne technologische Schutzma&#223;nahmen  erlaubt w&#228;re.</p>
<p>Rechtsstaatliche Verfahren bewahren</p>
<p>Wir erkl&#228;ren, dass ACTA inl&#228;ndische rechtsstaatliche Verfahren weder  verdr&#228;ngen noch ersetzen darf. Die einer Urheberrechtsverletzung  Beschuldigten m&#252;ssen in vollem Umfang von Verbraucherschutzrechten und  Absicherungen Gebrauch machen k&#246;nnen und Zugang zu einem  rechtsstaatlichen Verfahren haben.</p>
<p>Privatsph&#228;re</p>
<p>Wir weisen auf die gro&#223;e Bedeutung des Schutzes der Privatsph&#228;re hin.  Dieser umfasst Angaben zum Nutzer, pers&#246;nliche  Identifikationsma&#223;nahmen, IP-Adressen und vergleichbare Informationen.  Das Abkommen darf die Weitergabe an Dritte weder verlangen noch  erlauben, ohne dass dies in einem ordentlichen Gerichtsverfahren und  unter Aufsicht der Gerichtsbarkeit angeordnet wurde. Es darf bestehende  Datenschutz- oder Privatsph&#228;ren-Regelungen weder beschr&#228;nken noch  schm&#228;lern, noch darf es &#220;berwachungsma&#223;nahmen einf&#252;hren.</p>
<p>Provider</p>
<p>Wir weisen darauf hin, dass ACTA ber&#252;cksichtigen muss, dass  Zugangsanbieter, ISP, Hoster und Suchmaschinen essentiell daf&#252;r sind,  dass die Nutzer die Vorteile des Internets nutzen k&#246;nnen. Diese Funktion  muss gesch&#252;tzt und gef&#246;rdert werden.</p>
<p>Provider, die den Inhalt in ihren Systemen und Netzwerken nicht selbst  bereitstellen oder steuern, m&#252;ssen in den Genuss sogenannter „safe  harbours“ kommen, die nicht auf Durchsetzungsverpflichtungen beruhen, die  Urheberrechtsverletzungen Dritter zur Basis haben. ACTA darf keine  sekund&#228;ren Haftungsrechte [Dritthaftung] begr&#252;nden.</p>
<p>Zugang zum Internet</p>
<p>Wir stellen fest, dass der Zugang zum Internet in zunehmendem Ma&#223;e  f&#252;r die gesellschaftliche Teilhabe notwendig ist. Zugangssperren,  Aussetzung von Nutzerkonten oder Nutzungsbeschr&#228;nkungen haben  unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig negative Konsequenzen f&#252;r die B&#252;rgerrechte. ACTA kann  weder verlangen noch erlauben, dass dies eine akzeptable Sanktion f&#252;r  Urheber- oder Warenzeichenrechtsverletzungen darstellt.</p>
<p>Schadensh&#246;he</p>
<p>Wir erkl&#228;ren, dass die Schadensh&#246;hen</p>
<ul>
<li>ausschie&#223;lich von fachkundigen Stellen der Jurisdiktion (wie z.B. Gerichten) innerhalb einer jeden souver&#228;nen Nation festgestellt werden d&#252;rfen,</li>
<li>der Absicht und dem tats&#228;chlichen und reellen Schaden angemessen sein m&#252;ssen,</li>
<li>nicht innerhalb eines pauschalierten Schadensh&#246;hen-System umgesetzt werden d&#252;rfen.</li>
</ul>
<p>Strafbarkeit</p>
<p>Wir erkl&#228;ren, dass ACTA an die Strafbarkeit hohe Schranken kn&#252;pfen  muss. ACTA soll nicht zum Bestreben f&#252;hren, pers&#246;nlichen Gebrauch und  privates Handeln so umzudefinieren, dass die Definition gewerblichen  Ausma&#223;es anzuwenden w&#228;re.</p>
<p>ACTA muss das Ziel angemessener Bestimmungen hinsichtlich des Problems  der unmittelbaren und vors&#228;tzlichen gewerblichen Verletzung in gro&#223;em  Umfang mit Gewinnerzielungsabsicht beachten und behandeln.</p>
<p>Geschehen zu Wellington, Neuseeland, am 10. April 2010.</p>
<p>Civic Suites, Stadthalle Wellington</p>
<p>Weitere Informationen bez&#252;glich dieser Erkl&#228;rung sind &#252;ber die  PublicACTA Website erh&#228;ltlich: <a href="http://publicacta.org.nz/">publicacta.org</a></p>
<p>Deutsche &#220;bersetzung: <a href="http://www.ak-daten.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=144&amp;Itemid=129&amp;lang=de">AK  DATEN E.V. euue|ak / CCPL DE 3.0 BY-NC-SA</a></p>
<p><em>Crosspost vom <a href="http://immateriblog.de/urheberrecht/openacta-erklarung-von-wellington/">immateriblog</a>.</em>
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		<title>Leistungsschutzrecht: Alter Wein in alten Schl&#228;uchen</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Nov 2009 18:46:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mathias Schwarz, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanw&#228;lte, Honorarprofessor an der Hochschule f&#252;r Fernsehen und Film in M&#252;nchen und ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der KirchGruppe, hat am Dienstag beim so genannten Zeitschriftentag, dem j&#228;hrlichen Treffen des Verbands der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), alle Argumente f&#252;r die Schaffung eines Leistungsschutzrechts wiederholt, die l&#228;ngst entkr&#228;ftet sind. Eine Zusammenfassung (einger&#252;ckt die Aussagen von Schwarz).
Andere Werkvermittler haben ein Leistungsschutzrecht (z.B. die Musik- und Filmindustrie), Presseverlage nicht. Damit seien sie schlechter gestellt, und das sei „systemwidrig“.
Was f&#252;r ein Argument soll die Aussage „Der andere hat ein Bonbon, also habe ich auch Recht auf eins!“ darstellen? Seit es gewerbliche Schutzrechte gibt, werden sie versch&#228;rft mit der Begr&#252;ndung, es m&#252;sse eine „Harmonisierung“ stattfinden. Diese Harmonisierung findet selbstverst&#228;ndlich immer auf dem strengsten Schutzniveau statt. Eine empirisch]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/bb89ef3641df4d258242be26cb091b5b" alt="" width="1" height="1" />Mathias Schwarz, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanw&#228;lte, Honorarprofessor an der Hochschule f&#252;r Fernsehen und Film in M&#252;nchen und ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der KirchGruppe, hat am Dienstag beim so genannten Zeitschriftentag, dem j&#228;hrlichen Treffen des Verbands der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), alle Argumente f&#252;r die Schaffung eines Leistungsschutzrechts wiederholt, die l&#228;ngst entkr&#228;ftet sind. Eine Zusammenfassung (einger&#252;ckt die Aussagen von Schwarz).</p>
<blockquote><p>Andere Werkvermittler haben ein Leistungsschutzrecht (z.B. die Musik- und Filmindustrie), Presseverlage nicht. Damit seien sie schlechter gestellt, und das sei „systemwidrig“.</p></blockquote>
<p>Was f&#252;r ein Argument soll die Aussage „Der andere hat ein Bonbon, also habe ich auch Recht auf eins!“ darstellen? Seit es gewerbliche Schutzrechte gibt, werden sie versch&#228;rft mit der Begr&#252;ndung, es m&#252;sse eine „Harmonisierung“ stattfinden. Diese Harmonisierung findet selbstverst&#228;ndlich immer auf dem strengsten Schutzniveau statt. Eine empirische Analyse der Auswirkungen, die davon zu erwarten sind, wird entweder nicht vorgenommen, oder, wenn sie Ergebnisse bringt, die einer Versch&#228;rfung widersprechen, ignoriert.</p>
<p>Zuletzt passierte das vor einem Jahr, als sich eine Phalanx der renommiertesten europ&#228;ischen Urheberrechtsexperten gegen die Verl&#228;ngerung der Schutzdauer f&#252;r Musikaufnahmen von 50 auf 95 Jahre aussprach: <a href="http://www.bournemouth.ac.uk/about/people_at_bu/our_academic_staff/IBAL/profiles/mkretschmer.html">Martin Kretschmer</a> vom Centre for Intellectual Property Policy &amp; Management der Bournemouth University, <a href="http://www.cipil.law.cam.ac.uk/publications/lionel_bently.php">Lionel Bently</a> und <a href="http://www.emma.cam.ac.uk/teaching/fellows/display/index.cfm?fellow=254">Rufus Pollock</a> vom Centre for Intellectual Property &amp; information Law der University of Cambridge, <a href="http://www.ip.mpg.de/ww/de/pub/organisation/institutsleitung/direktoren/prof__dr__reto_m__hilty.cfm">Reto Hilty</a> vom Max-Planck-Institut f&#252;r Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht und Professor <a href="http://www.ivir.nl/staff/hugenholtz.html">Bernt Hugenholtz</a>, Leiter des Institute for Information Law der Universit&#228;t Amsterdam. Begr&#252;ndung der Experten: Es gibt etliche Untersuchungen, die eindeutig belegen,  dass die Verwerter &#252;berproportional profitieren, die zus&#228;tzlichen Einnahmen der Urheber minimal sind, und die &#214;ffentlichkeit die Zeche zahlen muss. Ergebnis: Die Schutzdauer wurde auf 75 Jahre verl&#228;ngert.<br />
Systemwidrig ist nicht ein Schutz, der von anderen abweicht, sondern einer, der nicht erreicht, was gesellschaftlich sinnvoll ist.</p>
<blockquote><p>Presseverleger sind nicht nur Geldgeber der Autoren, sondern tragen das gesamte wirtschaftliche Risiko, w&#228;hlen Themen und Artikel aus, lektorieren, erwerben Rechte, gestalten die visuelle Ausdrucksform, sorgen f&#252;r Rechteerwerb, Vertragsschluss, Qualit&#228;tssicherung im Herstellungsprozess und veredeln Presseprodukt durch Marketing. Diese organisatorische und technische Leistung muss gesch&#252;tzt werden.</p></blockquote>
<p>Richtig, und das wird sie auch: durch das Urheberrecht. Noch immer ist kein Beispiel einer Handlung aufgetaucht, die den Verlegern eindeutig und unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig schadet, durch das Urheberrecht nicht unterbunden werden kann und daher ein Leistungsschutzrecht erfordert. Dazu unten mehr.</p>
<blockquote><p>Die „irritierende Leerstelle im deutschen Schutzsystem hat immer verwundert“. Andere Rechtsordnungen haben l&#228;ngst darauf reagiert, wie etwa Gro&#223;britannien mit dem „Publishers’ Right“.</p></blockquote>
<p>Eine Stelle, an der &#252;berdeutlich wird, auf wie schwachen Beinen die Forderung der Verleger steht. Das Publishers’ Right verleiht Verlagen ein „Copyright in typographical arrangement“, sch&#252;tzt also die exakte typographische &#220;bernahme eines Textes. Sie n&#252;tzt im Netz &#252;berhaupt nichts, da schon eine winzige formale Umstellung dazu f&#252;hrt, dass der Schutz nicht greift. Section 17 (5) des britischen Copyright, Designs and Patents Act spricht von „copying“ als „making a facsimile copy“. Nur bei &#220;bernahme ganzer Zeitungsseiten greift die Regelung, wie im Fall Newspaper Licensing Agency vs. Marks &amp; Spencer 2003 h&#246;chstricherlich best&#228;tigt wurde. Ergebnis: Mit dieser Art Leistungsschutzrecht k&#246;nnte wohl auch hier jeder Kritiker leben – weil es nichts &#228;ndert.</p>
<p>Man wei&#223; nicht, wie ernst man jemanden nehmen soll, der erneut ein Argument vorbringt, das l&#228;ngst mehrfach &#246;ffentlich entkr&#228;ftet wurde, in der aktuellen Debatte zuletzt von Urheberrechtler Ansgar Ohly und durch das Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Im bisher unver&#246;ffentlichten Gutachten des Bayerischen Journalistenverbands ist es ebenso. Die Verleger und ihre juristischen Berater m&#252;ssen einigerma&#223;en verzweifelt sein.</p>
<blockquote><p>Der Vorteil eines Leistungsschutzrechts gegen&#252;ber dem Urheberrecht ist der, dass Verleger damit Inhaber einer eigene Rechtsposition werden, so dass sie sich selbstst&#228;ndig gegen unerlaubte Nutzungen wehren k&#246;nnen – etwa durch Rip-Offs, also umgeschriebene Texte, die ohne Quellenangabe und Recherche, ohne Honorierung &#252;bernommen werden. Sie stellen erhebliche Probleme f&#252;r die Verlage dar.</p></blockquote>
<p>Erstens ist bis heute kein einziger Beleg daf&#252;r erbracht worden, welches Angebot in gro&#223;em Stil gewerblich Rip-Offs erstellt, und zwar auch noch so erfolgreich, dass damit den Verlegern Einnahmen entgehen. Und warum fehlt der Beleg?</p>
<p>Weil – zweitens – das Urheberrecht einen weit reichenden Schutz bietet, mit dem man unerlaubte &#220;bernahmen von gesch&#252;tzten Texten unterbinden kann. Oder, wie Markus Beckedahl es gestern auf der Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht treffend ausdr&#252;ckte: „Das Bild des Axel-Springer-Konzerns, der ohne Leistungsschutzrecht hilflos einem Blogger gegen&#252;bersteht, der die Inhalte von Bild.de in seinem Blog spiegelt, kommt einem bei den derzeitigen Abmahnpraktiken doch etwas surreal vor.“</p>
<p>Dazu passend:</p>
<blockquote><p>Bisher haben Verlage nur einen abgeleiteten Schutz, denn sie m&#252;ssen sich die Verwertungsrechte von Urhebern einr&#228;umen lassen. Das berge erhebliche Nachteile: n&#228;mlich die unzureichende M&#246;glichkeiten, Zweitauswertung zu unterbinden, weil die Verlage bisher die wirksame Einr&#228;umung dieser Rechte nachweisen m&#252;ssen.</p></blockquote>
<p>Das ist auch das Argument Keeses, der sagte, Springer allein habe etwa 40.000 Autoren, vom Professor (f&#252;r Urheberrecht?), der nur einmal in seinem Leben einen Aufsatz in der Zeitung ver&#246;ffentlicht, bis zur st&#228;ndigen freien Mitarbeiterin. Der Aufwand, hier die wirksame Einr&#228;umung der Rechte nachzuweisen, stehe in keinem Verh&#228;ltnis zum Ertrag.</p>
<p>Erstens: Genau aus dem Grund legen die Verlage – leider zu oft erfolgreich – freien Journalisten Total-Buyout-Vertr&#228;ge vor, in denen die Journalisten s&#228;mtliche denkbaren und undenkbaren Rechte abtreten m&#252;ssen. Die kompletten Verwertungsrechte aller Festangestellten besitzen sie ohnehin bereits, entweder per Tarif-, oder per Arbeitsvertrag.</p>
<p>Zweitens: Es kann einem Verlag, der bereits jetzt in gro&#223;em Stil Inhalte innerhalb und au&#223;erhalb des Konzerns weiter verwertet (man denke nur an die Kooperation zwischen Welt und Berliner Morgenpost), nicht zugemutet werden nachzuhalten, auf welcher rechtlichen Basis er das tut? Wenn es nicht so traurig w&#228;re, m&#252;sste man lachen. Man m&#252;sste lachen, wenn man nicht w&#252;sste, dass genau das passiert: dass Verlage massiv gegen Urheberrechte versto&#223;en, weil sie Texte bei GBI/Genios, in Online-Angeboten und Archiven, in Publikationen innerhalb des eigenen Konzerns und &#252;ber Partnerverlage verwerten, ohne &#252;ber die entsprechenden Rechte zu verf&#252;gen. Ilja Braun hat das in seinem fantastischen Artikel &#8220;<a href="http://www.perlentaucher.de/artikel/4186.html">Die Zeitungen und die Rechte ihrer Autoren</a>&#8221; bereits im Jahr 2007 mit zahlreichen Beispielen belegt, darunter die FAZ, die die G&#252;nter Grass’ Nobelpreisrede weiterverkauft, ohne die Rechte daran zu besitzen.</p>
<p>Schwarz f&#228;hrt fort:</p>
<blockquote><p>Fehlt es an der Rechteinr&#228;umung, wird es noch schwieriger f&#252;r den Verlag, gegen die Weiternutzung vorzugehen.</p></blockquote>
<p>Genau. Und genau so soll es sein. Denn es gibt einen Grund, warum das Gesetz vorsieht, dass es nicht nur verschiedene Verwertungsrechte gibt, sondern der Urheber auch die M&#246;glichkeit hat, einen Text nur zur einfachen Nutzung (vor gar nicht allzu langer Zeit, also vor den Total-Buyouts, der Standard bei Printjournalisten) zu lizenzieren. Denn der Urheber hat m&#246;glicherweise gar kein Interesse daran, dass sein Artikel nur bei einem Verlag erscheint und dann wom&#246;glich hinter einer Paywall verschwindet, oder dass jemand, der den Artikel &#252;bernimmt, mit der Abmahnkeule bedroht wird. Die Argumentation: Wir haben vom Autor keine Rechte einger&#228;umt bekommen, h&#228;tten sie aber eigentlich einger&#228;umt bekommen sollen, daher brauchen wir jetzt ein Leistungsschutzrecht, das sie uns sichert, ist auf bizarre Weise dreist und stellt die Idee des Urheberrechts auf den Kopf.</p>
<p>Aber es kommt noch besser:</p>
<blockquote><p>Artikel 5 GG legt nicht nur ein Abwehrrecht gegen&#252;ber dem Staat fest, sondern ist als Bestandsgarantie f&#252;r eine freie Presse zu verstehen. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegen&#252;ber der Presse.</p></blockquote>
<p>Das kann schon sein – wenn „Presse“ als die Gesamtheit des meinungsbildenden Journalismus verstanden wird. Eine Pflicht, Verlagen ein Auskommen zu sichern, die bedrucktes Papier verkaufen, hat der Staat nicht.</p>
<blockquote><p>Journalisten m&#252;ssen partizipieren k&#246;nnen, der Informationsaustausch darf nicht behindert, die Rechte der Autoren d&#252;rfen nicht beschr&#228;nkt werden. Die Autoren werden an einzelnen Beitr&#228;gen entstehende Urheberrechte f&#252;r sich behalten.</p></blockquote>
<p><strong>Es sind gef&#228;hrliche Zeiten, in denen das Selbstverst&#228;ndliche wie ein g&#252;tiges Zugest&#228;ndnis verkauft wird.</strong> Ein Schutzrecht, das leistet, was die Verlage gern h&#228;tten – das Aggregieren und sonstige „gewerbliche Nutzen“ von Inhalten zu unterbinden oder zumindest abgabepflichtig zu machen – m&#252;sste so weit gehen, dass das Schutzrecht selbst die Pressefreiheit in Gefahr bringt. Auf den Gesetzesentwurf kann man gespannt sein.
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		<item>
		<title>Leistungsschutzrecht: Verlage gegen Pressefreiheit</title>
		<link>http://carta.info/17214/koalitionsvertrag-leistungsschutzrecht/</link>
		<comments>http://carta.info/17214/koalitionsvertrag-leistungsschutzrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 11:10:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Hubert Burda]]></category>
		<category><![CDATA[Jan Hegemann]]></category>
		<category><![CDATA[Koalitionsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie das im Koalitionsvertrag angestrebte Leistungsschutzrecht tats&#228;chlich umgesetzt soll, liegt im Argen. Um den Verlagen zu n&#252;tzen, m&#252;sste es so weitreichend ausgestaltet sein, dass die Pressefreiheit und das Netz als freier Diskussionsraum selbst bedroht w&#228;ren.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/822eeb1230ba433a91c762e09c149590" width="1" height="1" alt=""/>Wir werden schleichend enteignet!&#8221; <a href="http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E5A9CAF508685453EB782013BE79E9C91~ATpl~Ecommon~Scontent.html">t&#246;nte</a> der Verleger Hubert Burda in der FAZ und forderte &#8220;das Recht, an den Erl&#246;sen der Suchmaschinen&#8221; zu partizipieren. Der Berliner Medienrechtler Jan Hegemann <a href="http://www.welt.de/wams_print/article3711095/Die-wichtigsten-zehn-Fragen-zum-Urheberrecht.html">schrieb</a> in der <em>Welt</em>:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ein eigenes Leistungsschutzrecht der Verleger ist gerade wegen der digitalen Vervielf&#228;ltigungsm&#246;glichkeiten f&#252;r den Erhalt der Presselandschaft unabdingbar.&#8221;</p></blockquote>
<p>Dass derselbe Jan Hegemann im Auftrag des Axel-Springer-Verlags ein Lobbying-Gutachten geschrieben hat, mit dem bei Abgeordneten des Bundestages Stimmung f&#252;r ein Leistungsschutzrecht gemacht werden sollte, verschwieg das Springer-Blatt.</p>
<p>Dies sind nur zwei Beispiele f&#252;r die gebetsm&#252;hlenhaft wiederholte Forderung, die nun Wirkung gezeitigt hat (Carta <a href="http://carta.info/16569/koalition-plant-leistungsschutzrecht-fuer-verlage/">berichtete</a>). Im <strong>Koalitionsvertrag</strong> (<a href="http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf">PDF</a>) von Union und FDP steht: &#8220;Wir streben ein eigenes Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet an.&#8221; Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kommentierte das am Montag erwartungsgem&#228;&#223; <a href="http://www.bdzv.de/pressemitteilungen+M53095d2f38e.html">erfreut</a>. Doch worum geht es?</p>
<p>Bisher wurde Musik- und Filmfirmen, Datenbankherstellern und Sendeunternehmen ein Leistungsschutzrecht zugesprochen. Es soll die Investitionen der Firmen sch&#252;tzen, die geistige Sch&#246;pfungen in Umlauf bringen, damit sie der Allgemeinheit zur Verf&#252;gung stehen. Das Schutzrecht soll sie davor bewahren, dass andere ihre Leistungen nutzen, ohne daf&#252;r zu bezahlen, denn die Produktion von Musik, Filmen oder Spielshows ist teuer. Anders als beim Urheberrecht, geht es beim Leistungsschutzrecht also um einen <strong>Wettbewerbs- und Investitionsschutz</strong>.</p>
<p>Diesen Investitionsschutz fordern auch Presseverlage. Ihr Argument: Google (und andere) nutzen ihre Artikel, indem sie auf sie verweisen, und schlagen Profit daraus, indem sie Anzeigen daneben platzieren. Diese Argumentation ist <a href="http://carta.info/11105/burda-leistungsschutzrecht/">heuchlerisch</a>. Niemand zwingt die Verlage dazu, ihre Artikel kostenlos im Netz anzubieten. Sie bieten die Artikel von sich aus so an, dass Google und andere Suchmaschinen sie durchsuchen k&#246;nnen.</p>
<p>Warum? Weil bisweilen mehr als die H&#228;lfte der Zugriffe auf Nachrichtenportale &#252;ber Suchtreffer bei Google kommt. Vermutlich ist es das, was die Verlage auf die Palme treibt: von Google abh&#228;ngig zu sein und zugleich mit ansehen zu m&#252;ssen, dass die Suchmaschine es ist, die im Internet Geld verdient, w&#228;hrend das Gesch&#228;ftsmodell der Verlage br&#246;ckelt, das darauf beruhte, als <strong>Quasi-Monopolisten</strong> den Lesern Nachrichten zu verkaufen, die diese jetzt im Netz kostenlos bekommen.</p>
<p>Was k&#246;nnte ein Leistungsschutzrecht daran &#228;ndern? So forsch die Verlage es fordern, so schmallippig werden sie, wenn es darum geht, zu erfahren, wie es aussehen soll. Da wird man nicht nur bei FAZ, Burda und Springer, sondern auch im Bundesjustizministerium seltsam wortkarg. Denn ein Leistungsschutzrecht, das Google dazu zwingen k&#246;nnte, Abgaben an die Verlage zu zahlen, m&#252;sste so weit reichend formuliert sein, dass es die Pressefreiheit selbst in Gefahr br&#228;chte.</p>
<p>Um Suchende auf Artikel hinzuweisen, ver&#246;ffentlicht Google einen <strong>Link</strong> und einen <strong>Textausschnitt</strong>, der maximal 250 Zeichen lang ist. Weder Link noch Ausschnitt versto&#223;en gegen geltendes Recht. Genau deshalb fordern die Bef&#252;rworter ein Leistungsschutzrecht: Wenn Link und Ausschnitt genehmigungspflichtig sind, kann Geld daf&#252;r verlangt werden. Das widerspr&#228;che nicht nur der bisherigen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es w&#252;rde auch dazu f&#252;hren, dass der Verweis auf Inhalte anderer Websites im Internet nur noch mit Erlaubnis der Anbieter dieser Inhalte erfolgen d&#252;rfte &#8211; das Ende des Netzes als freier Diskussionsraum.</p>
<p>Eine andere M&#246;glichkeit, die Ver&#246;ffentlichung von Links und Ausschnitten ohne Genehmigung der Verlage zu unterbinden, l&#228;ge darin, die <strong>Information</strong>, die in ihnen steckt, selbst schutzf&#228;hig zu machen &#8211; eine Vorstellung, die einem fundamentalen Grundsatz des Urheberrechts widerspricht: Informationen sind nicht sch&#252;tzbar.</p>
<p>Wozu das f&#252;hren w&#252;rde, beschreibt der Medienrechtler Udo Branahl:</p>
<blockquote><p>&#8220;Auf diese Weise nicht mehr sch&#246;pferische Leistungen zu sch&#252;tzen, sondern die darin steckende Information, w&#228;re ein Bruch mit s&#228;mtlichen kontinentalen Freiheitstraditionen. Jemand, der eine Nachricht als erster verbreitet, h&#228;tte eine Monopolstellung und k&#246;nnte die Verbreitung von Informationen verhindern.&#8221;</p></blockquote>
<p>Dies k&#246;nnte dann sogar den Verlegern schaden. Dar&#252;ber hinaus ist es unbezweifelbar, dass die so genannten &#8220;Aggregatoren&#8221;, die Zusammensteller, in einer vernetzten Nachrichtenwelt etwas von eigenem Wert schaffen: Google und Facebook, Blogs und Twitter sorgen f&#252;r die <strong>Aufmerksamkeit</strong>, die den Inhalten der Verlage erst ihren Wert verschaffen.</p>
<p>Dass manche Verlage daran scheitern, selbst aus den Artikeln, die diese Aufmerksamkeit bekommen, Kapital zu schlagen, ist in einigen F&#228;llen bedauerlich. Ein ausreichender Grund daf&#252;r, ein Leistungsschutzrecht einzuf&#252;hren, ist es nicht.</p>
<p><em>Dieser Text erschien ebenfalls in der gedruckten Ausgabe der Berliner Zeitung vom 28.10.2009</em>.
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		<title>Merkel-Podcast: Sind wir eine Nation von Schwerbibliophilen oder Schwerp&#228;dophilen?</title>
		<link>http://carta.info/16070/merkel-podcast-sind-wir-eine-nation-von-schwerbibliophilen-oder-schwerpaedophilen/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 Oct 2009 21:54:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In ihrem j&#252;ngsten Podcast &#228;u&#223;ert sich Angela Merkel auch zu Google und zum Urheberrecht. Die Bundeskanzlerin erweckt dabei einen Eindruck, den man nicht falsch nennen kann, obwohl er nicht richtig ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/abfb0c6f99954b83a64d2a960166908b" width="1" height="1" alt=""/>In ihrem j&#252;ngsten Podcast widmet sich Angela Merkel auch der Internetpolitik &#8211; einem Feld, von dem Heinrich Wefing zuletzt in der Zeit <a href="http://www.zeit.de/2009/42/Innenpolitik">erkl&#228;rt hatte</a>, Schwarz-Gelb k&#246;nne hier das &#8220;juristische und technische Modernisierungsdefizit&#8221; aufl&#246;sen, um so die Themen und die W&#228;hlerschaft der Piratenpartei &#8220;zu kapern&#8221;. Eine erstaunliche These, die nach dem j&#252;ngsten Podcast der Kanzlerin noch fraglicher erscheinen muss.</p>
<p>Unter den Titel &#8220;<a href="http://www.bundeskanzlerin.de/nn_707282/Content/DE/Podcast/2009/2009-10-10-Video-Podcast/2009-10-10-video-podcast.html">Buchmesse unter wunderbaren Vorzeichen</a>&#8221; sagt Merkel unter anderem:</p>
<blockquote>
<p align="left">Allerdings weisen die M&#246;glichkeiten des Internets auch erhebliche Gefahren auf, die mit dem Urheberrecht verbunden sind. F&#252;r die Bundesregierung ist klar: Das Urheberrecht muss auch im Internet seinen Platz finden. Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die B&#252;cher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.</p>
</blockquote>
<p>Es ist es wie immer bei diesen Dingen: jemand (in dem Fall Merkel) sagt mit Verve etwas, durch den ein <strong>bestimmter Eindruck</strong> erweckt werden soll, aber bleibt dabei so vage, dass <strong>man es nicht falsch nennen kann, obwohl es nicht richtig ist</strong>. Merkel sagt: &#8220;Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die B&#252;cher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.&#8221; Was soll das hei&#223;en? Dass die B&#252;cher nach dem Scannen nicht mehr urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind? Das stimmt nicht, aber das sagt sie so auch nicht. Dass Google Urheberrechte verletzt? Das stimmt nicht, aber das sagt sie auch so nicht.</p>
<p>Es ist ungkl&#228;rt, ob die B&#252;cher-Digitalisierung gegen US-Recht verst&#246;&#223;t. Google sagt nein, Verleger- und Autorenverband sagen ja. Das Verfahren wird nur dann zu Ende gef&#252;hrt (und damit entschieden, ob die Digitalisierung gegen US-Recht verst&#246;&#223;t oder nicht), wenn der Vergleich platzt.</p>
<p>W&#252;rden in Deutschland B&#252;cher digitalisiert, die urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten, w&#228;re das ein Versto&#223; gegen das Urheberrecht. Nur gilt deutsches Recht in den USA nicht.</p>
<p>Dass in Zeiten des Internets Landesgrenzen besonders dann an Bedeutung verlieren, wenn es um digitale G&#252;ter geht, ist allerdings ebenso unbestritten. Google sagt, Nicht-US-Nutzer werden nicht auf die B&#252;cher zugreifen k&#246;nnen, die noch urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind. Damit w&#252;rden <strong>deutsche Nutzer au&#223;en vor</strong> bleiben.</p>
<p>Nun kann man diese Sperren allerdings relativ leicht umgehen. Und es ist zwar grotesk, dass das Bundesjustizministerium in seinem Amicus-Curiae-Brief an das US-Gericht diese M&#246;glichkeit des Umgehens als Argument <strong>gegen</strong> das Settlement verwendet, w&#228;hrend es beim Zugangserschwerungsgesetz angeblich nur <strong>schwerp&#228;dophile</strong> Nutzer sind, die die Sperren leicht umgehen k&#246;nnen. <span>Allerdings ist es ja so, dass es als Argument f&#252;r die Rechtfertigung</span><span> des Zugangserschwerungsgesetzes schwach ist, also sollte man es nicht</span><span> stark machen, wenn es um Google geht. Dann w&#252;rde man genau das tun, was</span><span> die Bundesregierung tut: ohne R&#252;cksicht auf Fakten argumentieren.</span><span><br />
</span><span></span></p>
<p>Die Frage, die sich mir stellt: Was sind wir nun &#8211; eine Nation von Schwerp&#228;dophilen, oder von Schwerbibliophilen? Nach Ansicht der Bundesregierung offenbar beides.</p>
<p><em>Text mit leichter Erg&#228;nzung von Robin Meyer-Lucht</em>
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<a href="http://carta.info/16070/merkel-podcast-sind-wir-eine-nation-von-schwerbibliophilen-oder-schwerpaedophilen/">Merkel-Podcast: Sind wir eine Nation von Schwerbibliophilen oder Schwerp&#228;dophilen?</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/16070/merkel-podcast-sind-wir-eine-nation-von-schwerbibliophilen-oder-schwerpaedophilen/#comments">7 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=16070&amp;md5=d57eb6e1ae685b9944ccf319866dab7d" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Vodafone meets 1984</title>
		<link>http://carta.info/11872/vodafone-meets-1984/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Jul 2009 16:27:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren-Home]]></category>
		<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
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		<category><![CDATA[Citizen Journalism]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Internet Governance]]></category>
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		<category><![CDATA[Lobbyismus]]></category>

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		<description><![CDATA[Ohne Worte.






]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Worte.</p>
<p><object width="400" height="300" data="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=5602853&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" type="application/x-shockwave-flash"><param name="allowfullscreen" value="true" /><param name="allowscriptaccess" value="always" /><param name="src" value="http://vimeo.com/moogaloop.swf?clip_id=5602853&amp;server=vimeo.com&amp;show_title=1&amp;show_byline=1&amp;show_portrait=0&amp;color=&amp;fullscreen=1" /></object></p>
<p><a href="http://vimeo.com/5602853"><br />
</a></p>
<p>[via <a href="http://immateriblog.de/?p=840">Immateriblog</a>]
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<a href="http://carta.info/11872/vodafone-meets-1984/">Vodafone meets 1984</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/11872/vodafone-meets-1984/#comments">3 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=11872&amp;md5=311efa369b7f78115ea30c92c72ed28c" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Ist Kreativit&#228;t die neue Steinkohle?</title>
		<link>http://carta.info/10602/ist-kreativitaet-die-neue-steinkohle/</link>
		<comments>http://carta.info/10602/ist-kreativitaet-die-neue-steinkohle/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2009 22:09:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Standard RSS]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein seltsames Erlebnis, bei der Jahreskonferenz der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft zu sein. Kaum einer der (vielen) vermeintlich kreativen Podiumsteilnehmer verzichtete auf den Appell an „den Staat“ oder „die Regierung“.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der eine versteht darunter, dass subventionierter Gewerberaum zur Verf&#252;gung gestellt wird, der n&#228;chste m&#246;chte gern, dass deutsche Kreativit&#228;t im Ausland vermarktet wird (mit steuerfinanzierten Subventionen), der dritte will Kreativit&#228;tsausbildung an Schulen, und dann gibt es noch die, die gern neue Gesetze zum Schutz „geistigen Eigentums“ h&#228;tten. Schwer zu glauben, dass man sich in einem Raum voller „Kreativer“ befunden haben soll.</p>
<p>weiter auf dem <a href="http://immateriblog.de/?p=748">Blog von Matthias &#8230;</a>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=10602&amp;md5=7aca745a4bf8cc610a8583eb9877cf9d" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>AFP-Abmahnungen: Eine Gefahr f&#252;r Blogs?</title>
		<link>http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/</link>
		<comments>http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 29 May 2009 08:41:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Matthias Spielkamp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Nachrichtenagentur AFP hat begonnen, systematisch Webseitenbetreiber abzumahnen, die Inhalte ohne Lizenzvertrag nutzen. K&#246;nnen nun auch Blogger zur Kasse gebeten werden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/83017abc1a0334ec9dea87fab80fb9" alt="" width="1" height="1" /><br />
Ein Kollege schreibt:</p>
<p>&gt; &gt; <a href="http://meedia.de/nc/details/article/textklau--afp-mahnt-massenhaft-ab_100020612.html?et_cid=4&amp;et_lid=5&amp;et_sub=%22Textklau:%20AFP%20mahnt%20massenhaft%20ab%22">AfP mahnt jetzt ab</a></p>
<p>Interessant.</p>
<p>&gt; &gt; Dazu ne Frage. Ein User l&#228;&#223;t den RSS von Google News auf seiner Site einlaufen, ergo auch AFP und dpa-Meldungen. Dann wird er jetzt zur Kasse gebeten?</p>
<p>Wie immer: schwer zu sagen. Zum einen sagt AFP ja selber: “Wir haben es <strong>nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen</strong>.”</p>
<p>Nun gut, das k&#246;nnen sie sich auch irgendwann anders &#252;berlegen. Zum anderen: es gibt Seiten, die Nutzungsbedingungen f&#252;r ihre RSS-Feeds haben. Dann gilt erstmal das, was da drin steht, etwa dass der Feed zwar f&#252;r <strong>private Zwecke</strong> genutzt werden darf, aber nicht ver&#246;ffentlicht. Was Google dazu sagt, wei&#223; ich nicht; muss man mal nachschauen (habe aber gerade keine Zeit). Au&#223;erdem kann der Feed ja auch woanders herkommen (Yahoo News), dann gilt wieder was anderes.</p>
<p>Ob solche Bedingungen vor Gericht bestehen w&#252;rden, steht auf einem anderen Blatt. Gegen Apple etwa l&#228;uft eine <a href="http://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&amp;bereichs_id=&amp;themen_id=&amp;mit_id=830&amp;ref_presseinfo=true">Klage des vzbv</a> wegen der AGB f&#252;r iTunes. In vielen AGB steht ganz sch&#246;n viel Mist drin, der bei genauer Betrachtung nicht unbedingt astrein ist. Aber wenn man nicht der vzbv ist, will man auch nicht unbedingt gegen Google oder Yahoo oder Springer vor Gericht stehen.</p>
<p>Zum dritten: <strong>AFP geht gegen Texte vor, nicht gegen Links</strong>. Ist ein RSS-Feed-Snippet ein Text oder ein Link? <a href="http://news.cnet.com/8301-1023_3-10213336-93.html">AP und US-Verlage streiten mit Google</a> &#252;ber genau diese Frage, denn auch Google News ver&#246;ffentlicht nur Snippets, keine Texte.</p>
<div id="attachment_10011" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/05/afp2.jpg"><img class="size-medium wp-image-10011" title="afp2" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/05/afp2-300x171.jpg" alt="AFP: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.&quot;" width="300" height="171" /></a><p class="wp-caption-text">AFP: “Wir haben es nicht auf Blogger, Lehrer und Professoren abgesehen.&quot;</p></div>
<p>Weiterhin: die Frage, ob z.B. Nachrichten &#252;berhaupt urheberrechtlich gesch&#252;tzt sind, ist alles andere als klar. H&#246;rt sich &#252;berraschend an? Mag sein, aber Tatsachen an sich sind nat&#252;rlich nicht sch&#252;tzbar (auch wenn das mancher gern anders h&#228;tte). Hat eine m&#246;glichst faktengetreue und pr&#228;zise Darstellung einer Tatsache also die Sch&#246;pfungsh&#246;he, die erreicht werden muss, damit es sich um ein Werk im Sinne des UrhG handelt? Eher nein. Bei Reportagen und Features, die auch von den Agenturen angeboten werden, ist das wahrscheinlich anders.</p>
<p>Wenn die dpa wirklich gegen die WAZ klagt, w&#228;re das eine sehr spannende Auseinandersetzung. Sieht aber im Moment <a href="http://mmm.verdi.de/archiv/2009/05/titelthema_rohstoff_nachricht/milchmaedchenrechnung">noch nicht so aus</a>. (Und wenn doch, dann sollten sie sich Berater einkaufen, die nicht so ahnungslos sind wie dpa-Chef Herlyn: “Ich erinnere etwa an Matthias D&#246;pfner, den Vorstandschef des Axel Springer Verlags, der die Idee des Copyrights und des Kopierschutzes auch f&#252;r das Internet aufgebracht hat.” Ist klar, <strong>bisher gibt es kein Copyright im Internet</strong>, und Kopierschutz f&#252;r Textinhalte ist auch eine <a href="http://immateriblog.de/?p=242">Super-Idee</a>…)</p>
<p>UPDATE: Ups, da hatte ich was verpasst. Offenbar hat dpa bereits <a href="http://www.abendblatt.de/kultur-live/article996420/Neuer-Posten-fuer-Ex-Spiegel-Chef-Aust.html">rechtliche Schritte eingeleitet</a>.</p>
<p>Aber, wie gesagt: der Ausschnitt allein, der durch den eingebundenen RSS-Feed erscheint, ist m.E. kein Werk, und damit nicht gesch&#252;tzt. Ob die ber&#252;chtigten Gerichte in Hamburg oder M&#252;nchen, die von den Rechteinhabern in solchen F&#228;llen  regelm&#228;&#223;ig angerufen werden, das auch so sehen, wei&#223; man nat&#252;rlich vorher nicht…</p>
<p><em>Matthias Spielkamp bloggt auf <a href="http://immateriblog.de/">Immateriblog</a>, wo auch <a href="http://immateriblog.de/?p=699">dieser Beitrag</a> erschienen ist.</em><br />
<!--/* OpenX Image Tag v2.7.25-beta */--></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://d1.openx.org/ck.php?n=a8c47325&amp;cb=INSERT_RANDOM_NUMBER_HERE" target="_blank"><img src="http://d1.openx.org/avw.php?zoneid=21592&amp;n=a8c47325" border="0" alt="" /></a></p>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/">AFP-Abmahnungen: Eine Gefahr f&#252;r Blogs?</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/#comments">11 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=9987&amp;md5=28b5b3d56eff3cbb4e0220a2a99de19e" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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