Mathias Schwarz, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte, Honorarprofessor an der Hochschule für Fernsehen und Film in München und ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung der KirchGruppe, hat am Dienstag beim so genannten Zeitschriftentag, dem jährlichen Treffen des Verbands der deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), alle Argumente für die Schaffung eines Leistungsschutzrechts wiederholt, die längst entkräftet sind. Eine Zusammenfassung (eingerückt die Aussagen von Schwarz).
Andere Werkvermittler haben ein Leistungsschutzrecht (z.B. die Musik- und Filmindustrie), Presseverlage nicht. Damit seien sie schlechter gestellt, und das sei „systemwidrig“.
Was für ein Argument soll die Aussage „Der andere hat ein Bonbon, also habe ich auch Recht [...]

Wie das im Koalitionsvertrag angestrebte Leistungsschutzrecht tatsächlich umgesetzt soll, liegt im Argen. Um den Verlagen zu nützen, müsste es so weitreichend ausgestaltet sein, dass die Pressefreiheit und das Netz als freier Diskussionsraum selbst bedroht wären.

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In ihrem jüngsten Podcast äußert sich Angela Merkel auch zu Google und zum Urheberrecht. Die Bundeskanzlerin erweckt dabei einen Eindruck, den man nicht falsch nennen kann, obwohl er nicht richtig ist.

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Ohne Worte.


[via Immateriblog]

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Ein seltsames Erlebnis, bei der Jahreskonferenz der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft zu sein. Kaum einer der (vielen) vermeintlich kreativen Podiumsteilnehmer verzichtete auf den Appell an „den Staat“ oder „die Regierung“.

Die Nachrichtenagentur AFP hat begonnen, systematisch Webseitenbetreiber abzumahnen, die Inhalte ohne Lizenzvertrag nutzen. Können nun auch Blogger zur Kasse gebeten werden?

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