Der Bundesgerichtshof erteilte dem Leistungsschutzanspruch von Sportverbänden eine Absage. Die gleiche Auslegung des Wettbewerbsrechts sollte auch für die Verlage und ihre Forderung nach Artenschutz gelten.

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Die aktuelle Fußballnationalmannschaft hat das Zeug dazu, sich den Weltmeister-Titel mit Glanz zu verdienen – ganz so wie jene Generation von Spielern, die bei WM 1966 das Finale erreichte. Was hierzulande jedoch noch fehlt sind Grandseigneure der Sportberichterstattung.

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Der Machtapparat FIFA arbeitet wie die Katholische Kirche. Ihr Papst Sepp I. ist unfehlbar. Seine Kurie wirtschaftet nach dem Motto: Augen zu und durch.

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Ein New Yorker Richter wehrt mit Hinweis auf die “Safe- Harbor-“Bestimmung eine Milliarden-Klage von Viacom ab. Zum Glück: Ein kaputt geklagtes YouTube wäre das Ende der neuen Online-Kommunikationskultur.

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Ein erfolgeicher amerikanischer Sportblog wechselte den Besitzer. Der Markt kommt in Bewegung. Was sind die Erfolgsmoleküle von “The Big Lead”?

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Die Einschüchterungsmaßnahmen gegen Sportblogger sollen den Status Quo einer Medienlandschaft erhalten, in der das Machtkartell von Verbänden, Clubs und Medien entscheidet, was dem Publikum serviert wird. Aus Angst vor Anwaltspost sind deutsche Sportblogger ziemlich zahm.

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Die größte denkbare Kränkung des Journalistenethos steht bevor: Journalismus ohne Journalisten. Das Computerprogramm “Stat Monkey” kann Spielberichte so gut wie eilige Sportjournalisten produzieren. Es zeigt: Auch “Qualitätsjournalismus” geht häufig nicht über das Baukastenschema hinaus.

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“Content ID Match” bei YouTube behindert zunehmend urheberrechtlich gestattete Formen der Auseinandersetzung mit Originalvideomaterial. Ein Erfahrungsbericht.

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Das Beispiel JAKO vs. Trainer Baade zeigt: Der Abmahn-Wahn von Anwälten gefährdet die Existenz von Bloggern und droht, den Meinungsstreit im Netz abzuwürgen.

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Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sollten einsehen, dass es nicht zu ihrem Auftrag gehört, teuren Sport zu finanzieren.

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In Denver sind am Wochenende die Mitglieder des Exekutivkomitees des IOC zusammenkommen, um sich mit den Auswirkungen der Finanzkrise und dem schwelenden Streit um die Verteilung von hunderten von Millionen von Sponsorengeldern zu beschäftigen. Nicht auf der Tagesordnung: Der schleichende Selbsttauflösungsprozess der Organisation und einer Idee, die Ende des 19. Jahrhunderts entstanden ist.

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Mit dem Urteil gegen das Videoportal Hartplatzhelden hat sich ein neues Rechtskonstrukt durchgesetzt: Bei einem Amateurvideo vom Fußballplatz handelt es sich um eine “Nachahmung”, nicht um ein eigenständiges Werk. Damit wird ganz normalen Bürgern das Recht abgesprochen, mit einer ganz normalen Videokamera auf einem ganz normalen Fußballplatz ganz normale Bilder zu drehen und zu veröffentlichen.

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Fußballblogs zeigen dem DFB und Theo Zwanziger (Foto) die neue Relativität der eigenen Medienmacht.

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