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Der Urheberrechtler Gerald Spindler hat im Auftrag der Grünen Modelle für eine Kulturflatrate durchgerechnet.

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Durch interessante Konstrukte konnten bisher Gelder aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an den Filmproduzenten vorbei verteilt werden. Zu Unrecht, sagt nun das OLG Dresden.

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Vor einigen Wochen sorgte das Luksan-Urteil für Aufruhr in den Kaffeebechern: Demnach dürften Verwertungsgesellschaften den Verlegern keinen Anteil auszahlen. Doch die stört das nicht.

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Geräteabgaben nur den Urhebern gehören. Doch die Urheberverbände scheint das nicht sonderlich zu interessieren.

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Damit Urheber möglichst gerecht entlohnt werden, müssen sie per Gesetz gestärkt werden. Soweit die Maßgabe des Stärkungsgesetzes für Urheber und ausübende Künstler. Doch wie steht es tatsächlich um die Verhandlungsmacht der Urheber, ihre Interessen durchzusetzen?

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Gesetzliche Vergütungen aus Zweitverwertungen stehen nicht allein den Urhebern zu, wie von Vertretern des DJV in der aktuellen Diskussion um die Vergütungsregeln für freie Journalisten behauptet wird.

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Im Blog des Journalistenverbands Freischreiber sowie in den Kommentarspalten zu Wolfgang Michals Artikel ist seit ein paar Tagen eine Diskussion über die Vergütungsregel entbrannt, auf die sich die Journalistengewerkschaften DJV und DJU mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger geeinigt haben. Darin wird festgelegt, welche Honorare aus Gewerkschaftssicht eine „angemessene Vergütung“ für freie Journalisten an Tageszeitungen darstellen. Unter anderem bemühen sich die DJV-Vertreter, die an dieser Debatte mit viel Verve, wenn auch in zunehmend gereiztem Tonfall teilnehmen, um Klarheit im Hinblick auf die Position des DJV zum Leistungsschutzrecht. Auch auf die Frage, ob nicht eine [...]

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Nach dem Urteil zur Übersetzungvergütung zeigen sich die Verlage kreativ, die Erlösbeteiligung der Übersetzer durch eine für sie günstige Auslegung zu schmälern.

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Am Freitag ist in New York das „Amendend Google Book Settlement“ vorgestellt worden, die überarbeitete Version des gerichtlichen Vergleichs zwischen amerikanischen Autoren, Verlagen und Google. Die wichtigsten Änderungen sind in einem Dokument zusammengefasst, das auf der Website des gerichtlichen Vergleichs heruntergeladen werden kann.

Die wichtigste Neuerung steht in Artikel 1.19: Demnach sind Bücher, die nicht in den USA veröffentlicht wurden, nur noch dann vom Settlement betroffen, wenn sie entweder beim United States Copyright Office registriert wurden oder nachweislich in Kanada, Großbritannien oder Australien erschienen sind. Folglich fallen die meisten europäischen Bücher, auch deutsche, aus dem [...]

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Gleich in zwei Artikeln (hier und hier) beschäftigte sich am Freitag das Branchenmagazin „buchreport“ mit den Plänen von Börsenverein, VG Wort und Deutscher Literaturkonferenz zur Kommerzialisierung verwaister Werke. Damit sind Bücher gemeint, die noch nicht urheberrechtsfrei sind, deren Autoren jedoch als unauffindbar gelten.

Redakteur David Wengenroth kommentiert dabei die von mir in der Welt sowie bei carta.info vorgenommene Bewertung eines Sachverhalts, von dem er vermutlich durch jene Artikel erst erfahren hat – andere Veröffentlichungen zu dem Thema liegen bislang ebenso [...]

Bereits am Montag hat bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Public Hearing on Orphan Works stattgefunden. Dabei ging es um die Frage, wie ermöglicht werden kann, dass urheberrechtlich geschützte Werke, deren Schöpfer oder Rechteinhaber als unauffindbar gelten, wirtschaftlich genutzt werden können. Urheberrechtsklagen können nämlich sehr schnell sehr teuer werden. Da ein zusammenfassender Bericht von der Veranstaltung bislang nicht vorzuliegen scheint, sei hier auf die Twitter-Kommentare von Mathias Schindler verwiesen. Unter anderem stellte dort VG Wort Geschäftsführer Robert Staats das in Kooperation mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Deutschen Nationalbibliothek [...]

Die Übersetzer können mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zufrieden sein. Bitteren Nachgeschmack hinterlässt allerdings die anhaltende Benachteiligung von Taschenbuchübersetzungen.

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