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	<title>CARTA &#187; Helmut Hartung</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Zypries: „Ich bin sehr skeptisch, ob das Leistungsschutzrecht das richtige Mittel ist.“</title>
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		<pubDate>Sun, 01 May 2011 18:57:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Interview &#252;ber Zweifel am Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger, Mehrwertsteuers&#228;tze f&#252;r Online-Kulturg&#252;ter und fehlende Mehrheiten f&#252;r Hadopi im deutschen Bundestag.

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			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Helmut Hartung: Frau Zypries, muss das Urheberrecht ge&#228;ndert werden?</em></p>
<div id="attachment_40041" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/05/Zypries2.jpg"><img class="size-full wp-image-40041" title="Zypries2" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/05/Zypries2.jpg" alt="" width="200" height="274" /></a><p class="wp-caption-text">Zypries: Skeptisch, ob das Leistungsschutzrecht das richtige Mittel zum Schutz von  Presseerzeugnissen im Internet ist (Foto: promedia)</p></div>
<p>Brigitte Zypries: Angesichts der technischen Entwicklung unterliegt das Urheberrecht einem st&#228;ndigen Anpassungsdruck. In der letzten Legislaturperiode haben wir mit dem 2. Korb wesentliche &#196;nderungen durchgesetzt, um das Urheberrecht fit zu machen f&#252;r das digitale Zeitalter.</p>
<p>Doch schon damals war klar, dass es in bestimmten Bereichen weiteren Anpassungsbedarf geben wird. Dazu z&#228;hlen Regelungen zu vergriffenen und verwaisten Werken, Regelungen im Wissenschaftsbereich – Stichwort „open access“ – und weitere Ma&#223;nahmen. Sowohl zu den verwaisten Werken als auch zu einem unabdingbaren Zweitverwertungsrecht („open access“) hat die SPD-Bundestagsfraktion &#252;brigens Gesetzentw&#252;rfe eingebracht – hier k&#246;nnte sehr schnell eine L&#246;sung gefunden werden, wenn die Regierungsfraktionen sich anschlie&#223;en.</p>
<p><em>Sehen Sie Bedarf, die Herstellung einer Privatkopie weiter zu reglementieren?</em></p>
<p>Nein, ich sehe keinen Bedarf. Das geltende Gesetz l&#228;sst alle technischen Entwicklungen zu – wie z.B. DRM-Systeme –, so dass die Urheber eine Verg&#252;tung f&#252;r ihr Werk erhalten k&#246;nnen.</p>
<p><em>Welche Rolle muss ein fairer Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern beim 3. Korb spielen?</em></p>
<p>Was die Regierung im 3. Korb plant, wissen wir nicht – der seit Monaten angek&#252;ndigte Entwurf liegt bisher nicht vor. Unabh&#228;ngig von den Regelungen im Einzelnen gilt f&#252;r die SPD auch bei der Reform des 3. Korbs: Es muss einen fairen Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern geben – Urheber m&#252;ssen die Chance auf ein ordentliches Einkommen f&#252;r ihr Werk und Nutzer m&#252;ssen den ungehinderten und (kosten)g&#252;nstigen Zugang zu den (Online-)Angeboten haben.</p>
<p><em>Im Zusammenhang mit dem 3. Korb soll es ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Printverleger geben. Sehen Sie dazu eine Notwendigkeit?</em></p>
<p>Das Problem bei der Debatte um ein Leistungsschutzrecht ist meines Erachtens, dass keiner so genau wei&#223;, wie ein solches Schutzrecht aussehen soll. Es kursieren verschiedene Vorschl&#228;ge und Ideen – angefangen von dem Vorschlag f&#252;r eine „<em>lex google</em>“ bis hin zum nackten Leistungsschutzrecht.</p>
<p>Was aber genau der Schutzgegenstand sein soll, inwieweit die Urheber davon profitieren und wie ein solches Recht durchgesetzt werden soll, ist unklar. Auch die Regierung hat hier noch keinen konkreten Vorschlag gemacht. <strong>Ich bin sehr skeptisch, ob das Leistungsschutzrecht das richtige Mittel ist, um Presseerzeugnisse zu sch&#252;tzen und Verlegern auch im digitalen Zeitalter Eink&#252;nfte mit ihren Produkten zu sichern – denn darum geht es – bei aller Unklarheit – offenbar.</strong></p>
<p><em>Wo sehen Sie den Unterschied zu anderen Tr&#228;gern von Leistungsschutzrechten?</em></p>
<p>Zypries: Es stimmt nicht, dass Verleger v&#246;llig schutzlos sind. Schon heute haben Verlage bereits einen breiten Schutz, der &#252;ber die nackten Leistungsschutzrechte anderer Werkvermittler deutlich hinausgeht. Zwar steht das Urheberrecht zun&#228;chst einmal dem Urheber, dem Autor zu. Die g&#228;ngige Praxis zeigt aber, dass sich die Verlage von den Autoren, Journalisten und Fotografen durch Vertr&#228;ge vollumf&#228;ngliche Nutzungsrechte einr&#228;umen lassen und so nahezu vollst&#228;ndig in die Rechtsstellung des Urhebers eintreten. Sie erhalten die gleiche Schutzposition wie der Urheber selbst.</p>
<p>Es geht also bei dem Leistungsschutzrecht nicht darum, den Verlegern ein Minimum an Rechten zuzusprechen, die sie nach derzeitiger Rechtslage sonst nicht h&#228;tten, sondern um mehr Rechte f&#252;r die Verleger.</p>
<p><em>Wie k&#246;nnen generell die Interessen der Verlage besser gesch&#252;tzt werden?</em></p>
<p>Wichtig ist zun&#228;chst, dass die Verlage ordentliche Gesch&#228;ftsmodelle f&#252;r das Internet entwickeln. Apple hat vorgemacht, dass man im Internet mit Musik und Literatur Geld verdienen kann. Da m&#252;ssen weitere Modelle folgen. Denkbar ist auch die steuerliche Gleichbehandlung von Presseerzeugnissen einerseits und digitalen Inhalten sowie elektronischen Dienstleistungen wie E-Books und Online-Zeitungen andererseits bei der H&#246;he des Mehrwertsteuersatzes.</p>
<p>F&#252;r Online-Inhalte gelten die gleichen kultur- und bildungspolitischen Erw&#228;gungen wie bei Druckerzeugnissen. Damit w&#252;rde auf die zunehmende Bedeutung des Internets f&#252;r die Wissens- und Informationsvermittlung reagiert und es g&#228;be einen gr&#246;&#223;eren Anreiz f&#252;r die Entwicklung neuer Gesch&#228;ftsmodelle von digitalen Angeboten.</p>
<p>Die Presseverleger k&#246;nnen au&#223;erdem sicher sein, dass sich die SPD daf&#252;r einsetzen wird, Rechtsverletzungen im Internet besser zu verfolgen. Dies w&#228;re zum Beispiel durch eine bessere Vermutungsregelung bei der Frage der Urheberschaft m&#246;glich.</p>
<p><em>Wie bewerten Sie die Bem&#252;hungen von Verwertungsgesellschaften, Online-Piraten gerichtlich zu verfolgen?</em></p>
<p>Es ist das gute Recht der Verwertungsgesellschaften oder der Urheber selbst, gegen Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen. Problematisch ist allerdings die Abmahnpraxis einiger Anwaltskanzleien. Deshalb haben wir in der letzten Legislaturperiode eingef&#252;hrt, dass bei einem erstmaligen Versto&#223; in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung nicht mehr als 100 Euro f&#252;r die Anwaltsgeb&#252;hr erhoben werden darf.</p>
<p>Die Praxis zeigt, dass dies geholfen hat – es gibt aber leider immer noch zu viele F&#228;lle, in denen Anwaltskanzleien gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig abmahnen. Hier sind meines Erachtens auch die Anwaltskammern aufgerufen, dem Vorgehen einiger schwarzen Schafe einen Riegel vorzuschieben. Im &#220;brigen sind die Verbraucherberatungen eine gute Anlaufstelle, sollte man selbst einmal Probleme mit einer Abmahnung bekommen.</p>
<p><em>Frankreich verf&#252;gt mit der Hadopi-Beh&#246;rde &#252;ber eine Institution zur Verfolgung von Online- Piraterie. W&#252;rde eine &#228;hnliche Beh&#246;rde auch bei uns sinnvoll sein?</em></p>
<p>Nein, das glaube ich nicht. Hinter der franz&#246;sischen Hadopi-Beh&#246;rde steckt die Idee, dass eine staatliche Internet-Kontrollbeh&#246;rde gegen Internetpiraterie vorgeht. In drei Stufen werden die Nutzer bei illegalen Downloads abgemahnt, am Ende steht die Sperre des Internetzugangs des Anschlussinhabers auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses. Die Daten der Anschlussinhaber m&#252;ssen von den Internetprovidern an die Hadopi-Beh&#246;rde geliefert werden.</p>
<p>F&#252;r diese Art von Datensammelwut g&#228;be es in Deutschland keine parlamentarische Mehrheit. Was sich auf den ersten Blick so einfach anh&#246;rt, ist aus meiner Sicht kein ad&#228;quates Mittel im Kampf gegen Online-Piraterie. Hadopi verlangt von den Internetprovidern, dass sie die Onlineaktivit&#228;ten der Nutzer &#252;berwachen, mutma&#223;liche Urheberrechtsverletzer m&#252;ssen sie an die Hadopi-Beh&#246;rde melden, die dann amtliche Warnbriefe verschickt.</p>
<p>Somit werden die ISPs mit in die Verantwortung genommen, Recht im Internet durchzusetzen – ein falscher Weg, finde ich. Nach der Diskussion um die Netzsperren im Zusammenhang mit der Kinderpornographie sind wir in Deutschland mittlerweile schlauer – selbst die Bundesregierung will das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz aufheben.</p>
<p>Damit ist klar: Die &#252;berwiegende Mehrheit im Deutschen Parlament lehnt Internetsperren ab – das muss nach meiner Auffassung auch im Bereich des Urheberrechts gelten.</p>
<p><em><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/05/promedia052011.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-40043" title="promedia052011" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/05/promedia052011.jpg" alt="" width="100" height="141" /></a>Dieses Interview f&#252;hrte Helmut Hartung f&#252;r das von ihm herausgegebene medienpolitische Magazin <strong>promedia</strong>. Carta &#252;bernimmt den Text mit freundlicher Genehmigung des Autors. Weitere Informations und Probeabo von promedia unter <a href="http://www.promedia-berlin.de/">www.promedia-berlin.de</a>.</em></p>
<p>/th
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		<title>Cem &#214;zdemir: Warum wir einen &#246;ffentlich-rechtlichen Jugendsender brauchen.</title>
		<link>http://carta.info/39519/cem-ozdemir-warum-wir-einen-offentlich-rechtlichen-jugendsender-brauchen/</link>
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		<pubDate>Thu, 31 Mar 2011 00:16:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Cem &#214;zdemir fordert einen &#246;ffentlich-rechtlichen Jugendsender - mit offenen Redaktionskonferenzen, Creative Commons-Lizenzen und ohne den 'Geburtsfehler' von ZDF Neo.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Helmut Hartung: Herr &#214;zdemir, warum halten Sie einen &#246;ffentlich-rechtlichen Jugendkanal f&#252;r erforderlich?</em></p>
<div id="attachment_39520" class="wp-caption alignleft" style="width: 153px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/Bildschirmfoto-2011-03-31-um-01.47.15.png"><img class="size-full wp-image-39520" title="Bildschirmfoto 2011-03-31 um 01.47.15" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/Bildschirmfoto-2011-03-31-um-01.47.15.png" alt="" width="143" height="190" /></a><p class="wp-caption-text">Cem &#214;zdemir, Bundesvorsitzender der Gr&#252;nen und Mitglied im ZDF-Fernsehrat</p></div>
<p>&#214;zdemir: Die Zukunftsf&#228;higkeit des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eng mit dem Erreichen j&#252;ngerer Zielgruppen verkn&#252;pft. Die Lage ist bereits dramatisch, das ZDF-Hauptprogramm hat einen Alterdurchschnitt von 61 Jahren.</p>
<p>Immerhin haben wir mit NEO jetzt einen Digitalsender, der sich in der Altersgruppe zwischen 25 und 50 Jahren eine stetig wachsende Zuschauerschicht erarbeitet. Auch der KIKA ist in der j&#252;ngsten Zuschauergruppe eine Erfolgsgeschichte.</p>
<p>Es bleibt jedoch eine gewaltige L&#252;cke in der Mitte, bei den 15- bis 25-J&#228;hrigen. Auch diese Altersgruppe m&#252;ssen wir mit einem qualitativ hochwertigen &#246;ffentlich-rechtlichen Programm m&#246;glichst breit erreichen.</p>
<p>Die ARD-H&#246;rfunkwellen machen uns ja vor, dass dies auch gelingen kann. Ansonsten wird die Geb&#252;hrenakzeptanz gerade bei den zuk&#252;nftigen Zahlerinnen und Zahlern weiter sinken. <strong>Nur noch 45 Prozent der 18- bis 29 J&#228;hrigen sprechen sich in repr&#228;sentativen Umfragen f&#252;r den Erhalt des geb&#252;hrenfinanzierten Systems aus</strong>. Das &#246;ffentlich-rechtliche System darf jedoch niemanden ausschlie&#223;en, egal ob alt oder jung, das steht f&#252;r uns Gr&#252;ne im Vordergrund.</p>
<p><em>Ist ein „Jugendkanal“ nicht ein Relikt aus einer analogen Welt?</em></p>
<p>Das sehe ich nicht so. Es kommt auch darauf an, wie so ein Sender technologisch ausgerichtet ist. Es reicht sicherlich nicht aus, einen auf eine reine Rundfunkverbreitung ausgelegten Digitalkanal zu programmieren.</p>
<p>Es sollte sich meiner Meinung ausdr&#252;cklich auch um ein Fernsehangebot auf Basis des Internet-Protokolls handeln. Daf&#252;r m&#252;ssten nat&#252;rlich auch die medienrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Mir schwebt ein audiovisuelles Angebot vor, dass technische, aber auch organisatorische Elemente vom „Deutschlandradio Wissen“ &#252;bernimmt. Also zum einen die multimediale Verbreitung &#252;ber das Netz, z.B. als mehrformatiger Stream in verschiedensten Formaten plus eine umfangreiche auf Podcasts beruhende Bibliothek.</p>
<p>Zum anderen denke ich an Transparenz- und Kooperationsangebote, wie z.B. t&#228;gliche, offene Redaktionskonferenzen.</p>
<p><em>W&#228;re ein st&#228;rkeres Engagement des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks in der digitalen Welt, das vor allem von den Printverlegern kritisiert wird, nicht erfolgversprechender?</em></p>
<p>Richtig, damit ist der Gesamtrahmen angesprochen und das entspricht ja auch der Beschlusslage unserer Partei. Wir wollen das Internet neben Radio und Fernsehen als dritte, gleichberechtigte S&#228;ule im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunksystem verankern.</p>
<p>Zum einen technologisch, dieser Aspekt schlie&#223;t auch das mobile Internet mit ein. Wir brauchen <strong>eigene Applikationen der &#246;ffentlich-rechtlichen Sender f&#252;r alle g&#228;ngigen Plattformen</strong>, sonst kommen ARD und ZDF in der Medienwelt der jungen Leute demn&#228;chst nicht mehr vor. Zum anderen inhaltlich, gerade hier bietet das Netz riesige Chancen f&#252;r die Inhalte der &#246;ffentlich-rechtlichen Sender:</p>
<p>Die vorhandenen Inhalte m&#252;ssen der &#214;ffentlichkeit so breit wie m&#246;glich zur Verf&#252;gung gestellt werden. Deshalb fordern wir auch den Ausbau von frei zug&#228;nglichen Archiven mit &#246;ffentlich-rechtlichen Inhalten auf Basis von „<strong>Creative Commons</strong>”-Lizenzen, die eine Weiterverwendung der Inhalte so weit wie m&#246;glich erlauben.</p>
<p><em>Welche Inhalte erwarten </em><em>Sie von einem Jugendkanal?</em></p>
<p>Wir m&#252;ssen vor allem aus dem <strong>Geburtsfehler von NEO</strong> lernen. Hier haben Verleger und Privatrundfunk verhindert, dass auch ein Nachrichtenangebot ausgestrahlt werden kann. Dies ist aber f&#252;r einen Jugendkanal unerl&#228;sslich, gerade in seinem Informationsangebot liegt die St&#228;rke des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aber auch Unterhaltungsangebote sollten integriert werden, deshalb ben&#246;tigen wir rundfunkrechtlich ein Vollprogramm, das jedoch nicht nach linearen Spielregeln ausgerichtet ist, sondern nach der Logik des Netzes aufgebaut ist.</p>
<p>Auch qualitativ hochwertige Computerspiele sollten in diesem Umfeld rechtlich zul&#228;ssig sein. Ansonsten ist es ja nicht so, dass das ZDF keine anspruchsvolle Unterhaltung f&#252;r eine breite, auch j&#252;ngere Zielgruppe bereith&#228;lt: <strong>Die <em>Heute Show</em></strong> oder <em>Pelzig h&#228;lt sich</em> <strong>machen nicht nur mir viel Freude</strong>. Solche Formate w&#252;nsche ich mir auch f&#252;r einen Jugendkanal.</p>
<p><em>Die Ministerpr&#228;sidenten wollen die neue Rundfunkabgabe m&#246;glichst stabil halten. Worauf sollten ARD und ZDF verzichten, um einen solchen Kanal zu finanzieren?</em></p>
<p>Es geht – auch hinsichtlich der Position der EU-Kommission – nur &#252;ber die Umwandlung eines bestehenden Digitalangebots, dessen Budget entsprechend umgeschichtet werden m&#252;sste. Mein Ansatz w&#228;re, auf <strong>digitale Doppelstrukturen bei ARD und ZDF</strong> zu verzichten. Dort, wo es sich um &#228;hnliche Angebote handelt, wie z.B. bei Einsextra und dem ZDF-Infokanal oder bei Eins- Festival und dem ZDF-Kulturkanal, w&#228;re es besser, Gemeinschaftsprogramme anzubieten. Dann w&#228;ren entsprechende Kapazit&#228;ten frei.</p>
<p><em>Eine Arbeitsgruppe der Ministerpr&#228;sidenten denkt &#252;ber eine Reduzierung der Aufgaben nach. Ist Ihr Vorschlag damit nicht chancenlos?</em></p>
<p>Das ist genau der falsche Weg. Um Einsparungen kommt das &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunksystem schon lange nicht mehr herum, doch es kann nicht angehen, das <strong>verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabenspektrum zu verkleinern</strong>.</p>
<p>Gerade die Infragestellung der dritten Programme durch den Chef der s&#228;chsischen Staatskanzlei halte ich f&#252;r geradezu fahrl&#228;ssig. Eine Stabilit&#228;t der Rundfunkgeb&#252;hr ist grunds&#228;tzlich w&#252;nschenswert, aber das Bundesverfassungsgericht hat der Politik hier nur einen geringen Gestaltungsspielraum zugewiesen.</p>
<p>Zur Unabh&#228;ngigkeit des &#246;ffentlich-rechtlichen Systems z&#228;hlt auch die finanzielle, jedoch d&#252;rfen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht &#252;ber Geb&#252;hr belastet werden.</p>
<p><em>Was w&#252;rden Sie &#8211; unabh&#228;ngig vom Jugendkanal &#8211; am Auftrag und Profil des &#246;ffentlichrechtlichen </em><em>Rundfunks ver&#228;ndern?</em></p>
<p>Der Programmauftrag des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks ist klar und pr&#228;zise, da brauchen wir keine politischen &#196;nderungen. Der Informations- und Bildungsauftrag zieht sich als Leitmotiv durch alle Rechtsgrundlagen – auch die grunds&#228;tzliche Einbeziehung von Unterhaltungsangeboten ist entsprechend legitimiert. Zentrale Forderung von uns ist die bereits mehrfach angesprochene Anerkennung des <strong>Internets als gleichberechtigte Plattform </strong>neben Radio und Internet.</p>
<p>Dies muss nat&#252;rlich auch im europ&#228;ischen Kontext durchgesetzt werden. Hier gibt es aber entsprechende Vorbilder, wie die BBC-Digitalangebote oder auch die &#246;ffentlich-rechtlichen Sender in den Niederlanden zeigen.</p>
<p><em><strong>Sie </strong><strong>fordern zu mehr </strong><strong>Kooperationen mit </strong><strong>Privatsendern auf. </strong><strong>Verwischen solche </strong><strong>Kooperationen </strong><strong>nicht das &#246;ffentlich-rechtliche Profil?</strong></em></p>
<p>Nein, &#246;ffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk haben auch gemeinsame Interessen, deshalb gibt es ja auch zu Recht die „Public Value“-Diskussion, die spezifisch auf die gesellschaftliche Verantwortung des Privatfernsehens abzielt. Nehmen Sie z.B. RTL und deren gerade bei j&#252;ngeren Zuschauerinnen und Zuschauern erfolgreiche Nachrichtenprogramme. Hier stehen auch gesellschaftspolitische Aspekte des Eigent&#252;mers im Vordergrund, Bertelsmann positioniert sich ja auch gegen&#252;ber der Politik als verantwortungsbewusstes Unternehmen. Gerade bei globalen Gro&#223;ereignissen, die eher dem Profil der Privatsender entsprechen, aber aufgrund ihrer Bedeutung auch f&#252;r die &#246;ffentlich-rechtlichen Sender relevant sind – ich denke z.B. an Hochzeiten oder Popkonzerte – ist eine solche Kooperation sehr w&#252;nschenswert.</p>
<p><em>W&#228;re ein Anreizmodell </em><em>f&#252;r mehr Informationsangeboten </em><em>bei privaten Sendern eine Alternative </em><em>zu einem Jugendkanal?</em></p>
<p>Ich bin hier wie auch bei den Kooperationsangeboten grunds&#228;tzlich f&#252;r Vorschl&#228;ge offen. Das duale Rundfunksystem nimmt ja rechtlich auch den Privatrundfunk in vielen Bereichen – wie z.B. beim Jugendmedienschutz oder bei den Informationsangeboten &#8211; ausdr&#252;cklich in die Pflicht, von daher freut es mich, wenn der private Rundfunk selbst solche Vorschl&#228;ge in die Diskussion einbringt.</p>
<p>Dieses Interview stammt aus der aktuellen Ausgabe des medienpolitischen Magazin &#8220;<em><a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a></em>&#8220;. Die Zeitschrift kann hier <a href="http://www.promedia-berlin.de/">abonniert</a> werden.</p>
<p><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/Bildschirmfoto-2011-03-31-um-01.57.43.png"><img class="aligncenter size-thumbnail wp-image-39521" title="Bildschirmfoto 2011-03-31 um 01.57.43" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/Bildschirmfoto-2011-03-31-um-01.57.43-85x120.png" alt="" width="85" height="120" /></a></p>
<p>Ebenfalls zu dem Thema auf <em>Carta</em>: <a href="http://carta.info/39189/leistungsschutzrecht-publizistische-vielfaltsfoerderung-geht-anders/">Tabea R&#246;ssner: Leistungsschutzrecht:</a> <a href="http://carta.info/39189/leistungsschutzrecht-publizistische-vielfaltsfoerderung-geht-anders/">Publizistische Vielfaltsf&#246;rderung geht anders</a>
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<a href="http://carta.info/39519/cem-ozdemir-warum-wir-einen-offentlich-rechtlichen-jugendsender-brauchen/">Cem &#214;zdemir: Warum wir einen &#246;ffentlich-rechtlichen Jugendsender brauchen.</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/39519/cem-ozdemir-warum-wir-einen-offentlich-rechtlichen-jugendsender-brauchen/#comments">25 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=39519&amp;md5=f735a1d3d8f6c5859d66efe25a258e37" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>CDU-Mediensprecher: Keine Eile beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag</title>
		<link>http://carta.info/38891/cdu-mediensprecher-keine-eile-beim-jugendmedienschutz-staatsvertrag/</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Mar 2011 21:10:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Christian von Boetticher]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendmedienschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Christian von Boetticher, der neue medienpolitische Sprecher der CDU, &#252;ber "unn&#246;tiges Tempo" beim Jugendmedienschutz, Sparpotenziale bei &#246;ffentlich-rechtlichen Quizshows und die Lenkungswirkung von Facebook.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Helmut Hartung hat mit dem neuen medienpolitischen Kopf der CDU gesprochen: Dr. Christian von Boetticher (<a href="http://www.abgeordnete.sh/boetticher/data/startseite/startseite.php">HP</a>, <a href="http://www.facebook.com/pages/Christian-von-Boetticher/133935429819">FB</a>, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_von_Boetticher">WP</a>), der Nachfolger von Andreas Krautscheid als medienpolitischer Sprecher seiner Partei. Einige seiner zentralen Aussagen:</p>
<ul>
<li>Beim Anlauf f&#252;r einen neuen Jugendmedienschutz-Staatvertrag solle man &#8220;nicht unn&#246;tig Tempo&#8221; machen. Es sei eine &#8220;Illusion&#8221; zu glauben, man k&#246;nne die herk&#246;mmlichen Mittel des Jugendschutzes auf das Internet anwenden.</li>
<li>Die &#246;ffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten w&#252;rden sich zu stark am &#8220;Quotenwettbewerb&#8221; beteiligen. Dort, wo sie private Formate nachahmen, k&#246;nne in Zukunft gespart werden. Bei &#246;ffentlich-rechtlichen Online-Angeboten solle verst&#228;rkt auf den Sendungsbezug geachtet werden.</li>
<li>Google und Facebook k&#246;nnten beim zuk&#252;nftigen Medienkonzentrationsrecht ber&#252;cksichtigt werden.</li>
</ul>
<p>Das Interview:</p>
<p><em>Wo sehen Sie in den n&#228;chsten Monaten die Schwerpunkte einer CDU-Medienpolitik?</em></p>
<div class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img style="margin: 1px;" title="Boetticher" src="http://www.abgeordnete.sh/boetticher/images/startseite/boetticher.jpg" alt="" width="200" height="300" /><p class="wp-caption-text">von Boetticher: &quot;Die &#220;bertragung der herk&#246;mmlichen Mittel des Jugendschutzes auf das Internet ist eine Illusion&quot;</p></div>
<p>Christian von Boetticher: Wir sind derzeit in der Beratung um den 15. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag f&#252;r die Geb&#252;hrenfinanzierung des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dass das kein Selbstg&#228;nger ist, hat der 14. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag zum Jugendmedienschutz gerade gezeigt.</p>
<p>Wir bereiten uns derzeit zudem neu auf eine Debatte zum Thema Medienkonzentrationsrecht vor. Hier m&#252;ssen wir mehr auf Anreize setzen, als das in der Vergangenheit geschehen ist. Es ging bisher eher um Verbotswirkung und um Regelungen, aber wenig um Anreize.</p>
<p>Und es wird um Medienkompetenz gehen. Das ist auch eine Antwort auf den gescheiterten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.</p>
<p>Wir k&#246;nnen im World Wide Web nicht alles gesetzlich regeln. Hier lassen sich Gefahren nur auffangen, wenn es eine zus&#228;tzliche Kompetenz f&#252;r junge Menschen gibt, aber auch f&#252;r Eltern, die nicht immer mit der Zeit gehen konnten.</p>
<p><em>Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt Rainer Robra glaubt, dass es bis Ende des Jahres einen neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag geben k&#246;nnte. Wird man also 2011 zu einer Einigung kommen?</em></p>
<p><strong>Wir sollten jetzt nicht unn&#246;tig Tempo machen</strong>. Es gibt bei den Landesmedienanstalten eine Arbeitsgruppe, die analysiert, was man im Bereich des Jugendschutzes auf der Basis bestehender, geltender Rechtsgrundlagen aufbauen kann.</p>
<p>Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat die Illusion erweckt, man k&#246;nne durch die &#220;bertragung der herk&#246;mmlichen Mittel des Jugendschutzes auf das Internet auch dort einen breit angelegten Schutz gew&#228;hrleisten.</p>
<p>Genau das kann ein deutsches Gesetz im Internet nicht. Darum m&#252;ssen wir abseits eines solchen Staatsvertrags &#252;ber die M&#246;glichkeiten reden, die uns beispielsweise technische L&#246;sungen im Internet oder die St&#228;rkung der Medienkompetenz bringen. Das sind Dinge, auf die wir eher Zugriff und Einflussm&#246;glichkeit haben, als ein Rechtsakt oder Gesetz als Regelungsm&#246;glichkeit heute in einer internationalen Kommunikationswelt hat.</p>
<p><em>Das hei&#223;t, Sie w&#252;rden eine Neuauflage des Vertrages zwar nicht ausschlie&#223;en, aber er m&#252;sste mit zus&#228;tzlichen Vereinbarungen komplettiert werden?</em></p>
<p><em> </em>Es m&#252;sste von Anfang an klar sein, dass es f&#252;r einen effizienten Jugendschutz in der digitalen Welt mehr bedarf als eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Wir brauchen begleitende Rahmenkomponenten, von technischen M&#246;glichkeiten bis hin zur St&#228;rkung der Medienkompetenz der Sch&#252;lerinnen und Sch&#252;ler.</p>
<p><em>Das neue Modell zur Rundfunkfinanzierung soll ab 2013 in Kraft treten. Welche Bedeutung hat der Vertrag insgesamt f&#252;r die duale Rundfunkordnung?</em></p>
<p><em> </em>Er hat zwei Hauptzielrichtungen: Es soll zum einen ein neues System geschaffen werden. Uns lag viel daran, dass die GEZ-Schn&#252;ffeleien in Privathaushalten aufh&#246;ren. Daher die Umsteuerung auf eine Haushaltsabgabe.</p>
<p>Zum anderen soll er nat&#252;rlich einen bestimmten Geb&#252;hrenbedarf des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks absichern. Dabei sehen wir aber mit der Abgabe auf KFZ weiterhin ein Problem. Mit einer Abgabe im gewerblichen Bereich auf KFZ &#246;ffnen wir genau wieder einer Einzelfallbewertung T&#252;r und Tor und damit auch einer <strong>neuen T&#228;tigkeit f&#252;r die GEZ</strong>. Genau das sollte aber nicht geschehen. Deswegen stehen wir als CDU-Fraktion in den L&#228;ndern der KFZ-Klausel sehr kritisch gegen&#252;ber.</p>
<p><em>Die Rundfunkabgabe soll bei 17,98 Euro weitgehend stabil bleiben. Wie kann man das erreichen?</em></p>
<p><em> </em>Die Beitragsstabilit&#228;t ist absolute Grundvoraussetzung f&#252;r das neue Modell. Ich kann keinem erkl&#228;ren, dass wir im Augenblick in allen Bereichen des &#246;ffentlichen Rechts und der &#246;ffentlichen Haushalte zu harten Spar- und Sanierungskursen kommen – Schleswig-Holstein kann davon eine eigene Geschichte erz&#228;hlen – und nur der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk w&#228;chst trotz immer mehr weltweiter Angebote an Informationen weiter und f&#252;hrt zu einer h&#246;heren Kostenbelastung.</p>
<p>Das werden die B&#252;rger und B&#252;rgerinnen nicht akzeptieren. Die Beitragsstabilit&#228;t kann man dadurch erreichen, dass sich im Zweifelsfalle, wenn ein neuer Bedarf entsteht, auch der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk &#252;berlegen muss, wo er an einer anderen Stelle sparen kann.</p>
<p><em>Wo k&#246;nnte man Ihrer Meinung nach sparen</em>?</p>
<p>Der Auftrag des &#246;ffentlich- rechtlichen Rundfunks kann es nicht sein, jede Neuerung der Privaten, die Quoten bringt, nachzuvollziehen. <strong>Ich stelle leider fest, dass wir auch im &#214;ffentlich-Rechtlichen inzwischen in einem Quotenwettbewerb </strong>sind. Im Bereich der Quizshows werden beispielsweise bestimmte Elemente nachgeahmt, weil man auch auf Quote schaut.</p>
<p>Das allein ist aber nicht Auftrag des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern es geht hier um die Frage einer qualitativen Berichterstattung, auch um Sendungen, die nicht in erster Linie Quotenbringer sind, sondern sich auch den Themen widmen, die f&#252;r die Privaten unwirtschaftlich sind. Und bitte nicht erst nach 23.00 Uhr.</p>
<p><em>Wie sehen Sie dabei die Rolle der digitalen Angebote? Das ist ein Dauerstreitthema mit den Zeitungsverlegern.</em></p>
<p>Der digitalen Verbreitung geh&#246;rt die Zukunft. Auch der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk muss die M&#246;glichkeit haben, sich dieses Verbreitungsgebiet zu erschlie&#223;en. Es kommt am Ende auf den Umfang an.</p>
<p>Es spricht nichts dagegen, dass Mediatheken bereits gelaufene Sendungen bereitstellen, die sich station&#228;r oder mobil nochmals abrufen lassen. Es spricht auch nichts dagegen, wenn die Informationen, die gesendet worden sind, beispielsweise in der „Tagesschau“, nochmals im Netz f&#252;r den, der die Sendung verpasst hat, abrufbar sind.</p>
<p>Hier geht der Streitpunkt eher um ein deutlich erweitertes Medienangebot, wo beispielsweise Informationen im Netz zus&#228;tzlich bereitgestellt werden, die der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk zuvor nicht in seinen Fernsehangeboten verbreitet hat. Das ist der falsche Ansatz. Denn hier entsteht sonst ein Wettbewerb, der eindeutig zu Lasten der privaten Medien geht.</p>
<p><em>Ist es f&#252;r Sie denkbar, dass man einen Teil der Rundfunkgeb&#252;hren f&#252;r die Sicherung von Qualit&#228;tsangeboten bei privaten Medien einsetzen kann?</em></p>
<p>Das Klischee &#214;ffentlich-Rechtliches ist immer qualitativ, Privates ist es nicht, und damit auch der Private qualitativer wird, setzen wir &#246;ffentliche Gelder ein – ist nicht mein Verst&#228;ndnis. Ich kenne im &#246;ffentlich-rechtlichen Bereich Sendungen, die ich eher den Privaten zugeordnet h&#228;tte und andersrum.</p>
<p>Privat ist privat und wir sollten es auch privat sein lassen. Es gibt gen&#252;gend Beispiele f&#252;r qualitative Sendungen auch bei den Privaten. Im &#220;brigen ist darauf zu verweisen, dass sich beispielsweise Phoenix im Angebot der Qualit&#228;tsprodukte extrem gut entwickelt hat. Man sieht Qualit&#228;tsunterschiede, nicht nur zwischen Privaten und &#214;ffentlich-Rechtlichen, sondern auch innerhalb der &#214;ffentlich-Rechtlichen. Dort Verbesserung einzuleiten, wo der Bedarf ist, darauf sollten wir uns als Staat konzentrieren.</p>
<p><em>Einer Ihrer Schwerpunkte ist das Medienkonzentrationsrecht: Welchen Einfluss haben Plattformen wie Google oder Facebook?</em></p>
<p>Die Rolle dieser Plattformen muss auch bei der Debatte um eine Novellierung des Medienkonzentrationsrechts einflie&#223;en. Die Lenkungswirkung ist da, aber man darf sie auch nicht &#252;berbewerten.</p>
<p>Nat&#252;rlich kann Google steuern, welche Informationen als erstes auftauchen und kann in bestimmte Abl&#228;ufe eingreifen. Dass sie das gezielt einsetzen, beispielsweise um politische Nachrichten nach oben zu bef&#246;rdern oder zu unterdr&#252;cken, ist nicht erkennbar, denn die Parameter, nach denen Nachrichten ausgew&#228;hlt werden, sind &#252;berwiegend objektiv und dienen nicht der politischen Meinungsmache.</p>
<p><strong>Facebook und Twitter bieten heute nat&#252;rlich auch M&#246;glichkeiten zur Lenkung und Steuerun</strong>g. Allerdings kann jeder Nutzer seinen Eigenbeitrag liefern. Ich bin mit einer Komplettaufnahme in das Medienkonzentrationsrecht vorsichtig, aber allein die Unternehmensgr&#246;&#223;e von Google und Facebook zwingt dazu, sie im Medienkonzentrationsrecht st&#228;rker zu beachten. Wir werden in Zukunft noch genauer beobachten, wie die Entwicklung auf diesem Markt ist.</p>
<p><em><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/promedia_cover311.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-38904" title="promedia_cover311" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/03/promedia_cover311.jpg" alt="" width="100" height="141" /></a>Dieses Interview ist eine gek&#252;rzte Fassung. Die Vollst&#228;ndige Fassung findet sich in <a href="http://www.promedia-berlin.de/">Promedia &#8211; Ausgabe 3 /2011</a>.</em>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Netzfilter gegen Urheberrechtsverst&#246;&#223;e w&#228;ren v&#246;llig unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/37712/netzfilter-gegen-urheberrechtsverstoesse-waeren-voellig-unverhaeltnismaessig/</link>
		<comments>http://carta.info/37712/netzfilter-gegen-urheberrechtsverstoesse-waeren-voellig-unverhaeltnismaessig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 Feb 2011 20:50:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Filter, Warnhinweise, Sperren? Die Ideen der Medienwirtschaft zur forcierteren Durchsetzung des Urheberrechts im Internet sind vielf&#228;ltig. Die Provider halten die meisten Ans&#228;tze davon jedoch f&#252;r "unzul&#228;ssig" - alleinfalls allgemeine Warnhinweise seien denkbar, wie Oliver S&#252;me vom Providerverband "eco" im Interview erkl&#228;rt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Herr Süme, ist es eigentlich technisch m&#246;glich den Internetverkehr fl&#228;chendeckend zu filtern?</em></p>
<div id="attachment_37715" class="wp-caption alignleft" style="width: 144px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/02/Bildschirmfoto-2011-02-02-um-21.34.06.png"><img class="size-full wp-image-37715" title="Bildschirmfoto 2011-02-02 um 21.34.06" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/02/Bildschirmfoto-2011-02-02-um-21.34.06.png" alt="" width="134" height="178" /></a><p class="wp-caption-text">Oliver S&#252;me, stellv. Vorstandsvorsitzender des eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft, Ressort Recht und Regulierung </p></div>
<p>Oliver S&#252;me (<a href="http://www.eco.de/profile/profil_osueme.htm">Bio</a>): Im Bereich des Hosting werden von Providern teilweise Technologien eingesetzt, die das Erkennen bestimmter Inhalte auf den Servern erm&#246;glichen. So k&#246;nnen z.B. illegale Film- und Musikdateien erkannt und entfernt werden, entsprechende Vereinbarungen dazu zwischen Host-Providern und Rechteinhabern existieren bereits.</p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich, wenn auf Leitungsebene Filtertechnologien eingesetzt werden sollen, um bestimmte Datenpakete zu erkennen. Hier gibt es theoretisch unterschiedliche Ans&#228;tze, die jedoch sowohl wegen ihrer technischen Auswirkungen auf die Netzinfrastruktur der Provider als auch aus grunds&#228;tzlichen rechtlichen Erw&#228;gungen heraus sehr problematisch sind.</p>
<p><em>Solche Verfahren sollen bereits bei Bek&#228;mpfung Rechtsextremismus genutzt werden?</em></p>
<p>Nein, das ist nicht der Fall, das w&#228;re auch kein taugliches Mittel. Denn eine effektive Bek&#228;mpfung jeder Form von rechtswidrigen Inhalten muss zum Ziel haben, den Inhalt vom Ursprungsserver zu entfernen. Beim Filtern wie auch beim Versuch des Blockings auf Leitungs- bzw. Netzebene sind die Inhalte nicht nur weiter verfügbar,<br />
sondern auch über andere Netzverbindungen weiter erreichbar.</p>
<p><em>Warum setzen die Provider Filtertechnik nicht bei Online-Piraterie ein, wenn es technisch m&#246;glich ist?</em></p>
<p>Filterma&#223;nahmen auf Netzebene würden einen Eingriff in Kommunikationsinfrastrukturen der Provider bedeuten. Die Technik für solche Ma&#223;nahmen k&#246;nnte man theoretisch auch zum Erkennen bestimmter Datenpakete installieren. <strong>Dies würde aber voraussetzen, den gesamten Datenverkehr zu filtern</strong>. Solche Ma&#223;nahmen k&#246;nnen<br />
erhebliche negative Auswirkungen auf die Leistungsf&#228;higkeit der Internetverbindungen haben und die Stabilit&#228;t der Internetinfrastruktur gef&#228;hrden.</p>
<p>Darüber hinaus unterliegen derartige Techniken zu Recht strengsten gesetzlichen Ausnahmetatbest&#228;nden, da hier in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen<br />
würde. <strong>Die &#220;berwachung potentieller Urheberrechtsverst&#246;&#223;e mit solchen Technologien w&#228;re daher v&#246;llig unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig</strong>.</p>
<p><em>Mit welchem wirtschaftlichen Aufwand w&#228;re der Einsatz von Filtern verbunden?</em></p>
<p>Wir haben darüber keine Erhebungen vorgenommen, dazu besteht wegen der grundlegenden Bedenken derzeit auch kein Anlass. In Deutschland gibt es neben einigen gro&#223;en Providern mehr als 5000 kleine und mittelst&#228;ndische Access-Provider, die ebenfalls Teil unserer Netzinfrastruktur sind. Unabh&#228;ngig von den Investitions- und Betriebskosten der Branche besteht insbesondere das Risiko, durch den Einsatz von Filtertechnologien diese Infrastruktur zu gef&#228;hrden &#8211; dies ist im Zweifel das h&#246;here, gesamtwirtschaftliche Risiko.</p>
<p>Es existiert der Vorschlag, bei Urheberrechtsverletzungen Warnhinweise zu versenden. Was halten Sie davon?</p>
<p>Dieses Modell wird derzeit auch in einer vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten Dialogrunde zwischen Providern und Rechteinhabern als ein Teil m&#246;glicher Ma&#223;nahmen diskutiert. Daneben wird insbesondere über M&#246;glichkeiten gesprochen, legale Downloadangebote weiter auszubauen und Nutzeraufkl&#228;rung zu betreiben, insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche.</p>
<p>W&#228;hrend bei diesen Ma&#223;nahmen durchaus gemeinsame Ans&#228;tze von Providern und Rechteinhabern m&#246;glich scheinen, bestehen bezüglich der sogenannten<br />
„Warnhinweise“ unterschiedliche Auffassungen. <strong>Aus Providersicht k&#246;nnen wir keinesfalls Ma&#223;nahmen ergreifen, die einen Zugriff auf personenbezogene Daten von Kunden erforderlich machen</strong>.</p>
<p>Dies w&#228;re aber gerade der Fall, wenn der Provider die von einem Rechteinhaber mitgeteilte IP-Adresse und den „Zeitstempel“ mit den Daten seines Kunden zusammenbringen muss, um diesem Kunden einen Warnhinweis zu senden. <strong>Dieser Vorgang w&#228;re daher datenschutzrechtlich unzul&#228;ssig</strong>.</p>
<p>Zudem w&#228;re der Provider hier zwangsl&#228;ufig in einer Richterrolle: Er muss entscheiden, ob ihm die Information über eine angebliche Rechtsverletzung ausreicht und<br />
wei&#223; dabei nicht einmal, ob sein Kunde tats&#228;chlich der Rechtsverletzer ist, oder andere Personen, die den Internetzugang seines Kunden berechtigt oder unberechtigt genutzt haben. <strong>Eine derartige Privatisierung der Rechtsdurchsetzung kann nicht die L&#246;sung sein</strong>.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund w&#228;re allenfalls der Versand von Hinweisen diskutabel, die sich an alle Kunden eines Providers richten, ohne dass ein konkreter Anlass für eine individuelle Rechtsverletzung besteht.</p>
<p><em>Wie erfolgreich kann ein L&#246;schen bei Providern au&#223;erhalb Deutschlands veranlasst werden?</em></p>
<p>Wir haben hier im Jahr 2010 im Zusammenhang mit der Bek&#228;mpfung der Darstellung von Kinderpornografie im Internet ausgezeichnete Erfahrungen gemacht. Insbesondere in den Schwerpunktl&#228;ndern Russland und USA wird von den Providern nach Hinweisen unserer Beschwerdestellenmitarbeiter auf Kinderpornografie unverzüglich die L&#246;schung veranlasst. &#220;ber 80 Prozent der Inhalte werden so binnen einer Woche gel&#246;scht, der Rest innerhalb weiterer zwei Wochen.</p>
<p>Dies k&#246;nnen wir noch weiter optimieren, wenn alle L&#228;nder hier so erfolgreich arbeiten wie wir in Deutschland, wo s&#228;mtliche derartige Inhalte in der Regel binnen weniger Stunden gel&#246;scht werden k&#246;nnen. Auch die amerikanische Beschwerdestelle schafft es mittlerweile, s&#228;mtliche gemeldeten Inhalte innerhalb von ca. 2 Tagen zu l&#246;schen.</p>
<p><em>Wenn nicht gel&#246;scht werden kann, ist dann Sperren nicht besser als gar nichts?</em></p>
<p>Das ist ein immer wieder zu h&#246;rendes Argument, das jedoch v&#246;llig falsch ist. Denn Sperrungen bewirken nicht nur nichts. Sie sind sogar kontraproduktiv, wie die Erfahrungen in anderen L&#228;ndern zeigen. Laut einer Stellungnahme des Bundeskriminalamtes unterrichten beispielsweise die Beh&#246;rden in D&#228;nemark und Norwegen die Staaten, in denen die festgestellten kinderpornografischen Angebote gehostet werden, gar nicht mehr.</p>
<p>Es wird dort also seit dem Aufbau einer Sperrinfrastruktur nicht einmal mehr der Versuch unternommen, die Inhalte auch zu entfernen. Dies ist aber der effektivere Ansatz und er funktioniert auch im Ausland, wie unsere Erfahrungen zeigen.</p>
<p>Im &#220;brigen zeigen die Erfahrungen in L&#228;ndern mit Sperrinfrastruktur auch, dass die Sperrlisten oft gehackt und ver&#246;ffentlicht werden und damit quasi noch als Telefonbuch für P&#228;dophile und Sexualstraft&#228;ter dienen. Diese Problematik wird in Zeiten von Wikileaks noch zunehmen. Sperren ist daher auf keinen Fall eine Alternative.</p>
<p><em>Dieses Interview erschien zuerst im medienpolitischen Fachmagazin Promedia (2/2011). &#220;bernahme mit freundlicher Zustimmung von Helmut Hartung und Promedia. Eine Probeabo von Promedia kann <a href="http://www.promedia-berlin.de/probeabo/">hier bestellt werden</a>.</em></p>
<p><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/02/Bildschirmfoto-2011-02-01-um-18.41.171.png"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-37716" title="Bildschirmfoto 2011-02-01 um 18.41.17" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2011/02/Bildschirmfoto-2011-02-01-um-18.41.171-86x120.png" alt="" width="86" height="120" /></a>
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		<title>KEK: Auch mit dem Internet ist die Vielfalt der Medien in Gefahr</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Nov 2010 05:00:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die KEK hat in ihrem j&#252;ngsten Medienkonzentrationsbericht eine flexibel anwendbare „medien&#252;bergreifende Vielfaltssicherung“ gefordert. Im Interview spricht Insa Sjurts, der Vorsitzenden der Kommission, &#252;ber die 500-Nutzer-Grenze, gelenkte Zuschauerstr&#246;me im Internet, Meinungsmacht im Netz und das verhinderte Bundestagsfernsehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/14e61059cf764bafbd7f652476fcc301" alt="" width="1" height="1" /><em>Frau Sjurts, was ist medien&#252;bergreifende Vielfaltssicherung?</em></p>
<p>Prof. Dr. Insa Sjurts (<a href="http://www.kek-online.de/">KEK</a>): Eine medien&#252;bergreifende Vielfaltssicherung ber&#252;cksichtigt, dass Medienunternehmen heutzutage durchweg auf mehreren Teilm&#228;rkten aktiv sind. Durch crossmediale Positionierung entstehen neue Potenziale f&#252;r Vielfaltsgef&#228;hrdung. Das gilt es, in den Blick zu nehmen.</p>
<p><em>Welche sind das?</em></p>
<div id="attachment_35471" class="wp-caption alignright" style="width: 228px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/insa_sjurts.jpg"><img class="size-medium wp-image-35471" title="insa_sjurts" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/insa_sjurts-218x300.jpg" alt="" width="218" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Insa Sjurts: &quot;Die Vielf&#228;ltigkeit der Angebote im Internet kommt beim Rezipienten nicht an.&quot;</p></div>
<p>Die Gef&#228;hrdungen bei Crossmedialit&#228;t ergeben sich daraus, dass dem Rezipienten die gleichen Medieninhalte in verschiedenen Teilm&#228;rkten immer wieder begegnen. Aus der Sicht der Anbieter ist das nur allzu verst&#228;ndlich: Content-Produktion ist teuer. Und wenn man teuer produziert und gleichzeitig hohe Kostendegressionseffekte in der Produktion hat, muss man versuchen, m&#246;glichst gro&#223;e St&#252;ckzahlen abzusetzen – im Medienbereich hei&#223;t das, eine m&#246;glichst gro&#223;e Anzahl von Rezipienten zu erreichen. Dies l&#228;sst sich gut &#252;ber unterschiedliche Teilmedien bewerkstelligen.</p>
<p>Wenn der Nutzer aber in den verschiedenen Medien immer wieder auf die gleichen Inhalte trifft, ger&#228;t die Meinungsvielfalt unter Druck.</p>
<p><em>Es herrscht die Auffassung, dass im Internet neue Player zu den klassischen Medien hinzukommen. Wird die Gefahr dadurch nicht beseitigt?</em></p>
<p>Das Internet bietet Vielf&#228;ltigkeit nur auf den ersten Blick. Fragt man danach, ob die Vielfalt den Nutzer auch erreicht, ist Skepsis angebracht.</p>
<p>In einem Dschungel von Angeboten, in dem sich <strong>der Nutzer</strong> kaum orientieren kann und unsicher dar&#252;ber ist, welchem Content er vertrauen kann und welchem nicht, <strong>orientiert er sich an den bekannten Marken</strong>. In der Folge haben die klassischen Medienanbieter wie Spiegel, Stern, ARD, ZDF, RTL oder Sat.1 einen Wettbewerbsvorteil. Dorthin bewegen sich die Rezipientenstr&#246;me. Die Vielf&#228;ltigkeit der Angebote im Internet kommt beim Rezipienten nicht an.</p>
<p><em>Man diskutiert dar&#252;ber, ob Suchmaschinen durch ihre dominierende Rolle die Vielfalt gef&#228;hrden k&#246;nnten. Nun sagen Sie, dass es weiterhin die klassischen Medien sind, die dominieren. Wie kommt das? </em></p>
<p>Hierin liegt ein zweiter Aspekt der Gef&#228;hrdung der Vielfalt. Zum einen gef&#228;hrden crossmediale Positionierungen die Vielfalt, weil sie Rezipientenstr&#246;me lenken. Diese gleiche Lenkungsfunktion kommt aber auch den <strong>Orientierungsdienstleistern</strong> zu, also Suchmaschinen oder auch EPGs. Dies <strong>sind Akteure, die als Gatekeeper f&#252;r den Rezipienten die Selektion der Angebote &#252;bernehmen</strong>. Genau diese Position ist extrem machtvoll. Eine Suchmaschine wie Google hat heute Autorit&#228;t, man verl&#228;sst sich auf sie. Es ist die am meisten verbreitete Startseite.</p>
<p><em>Der Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag ist bislang sehr TV-zentriert, woraus sich auch Ihr Auftrag ableitet. Ist das angesichts der eben genannten Bewertung in dieser crossmedialen Situation noch gerechtfertigt?</em></p>
<p>Diese Herangehensweise ist solange gerechtfertigt, wie das Fernsehen noch Leitmedium ist. Wenn das Fernsehen jedoch an Relevanz verliert und andere Medien an Bedeutung gewinnen, muss sich auch der medienkonzentrationsrechtliche Fokus &#228;ndern. Derzeit jedoch befindet man sich mit der Fernsehzentriertheit noch auf der H&#246;he der aktuellen Medienentwicklung.</p>
<p>Auf lange Sicht aber muss man sich &#252;ber das Thema einer systematisch verankerten crossmedialen Perspektive Gedanken machen.</p>
<p><em>Wie bewerten Sie die Wirkung des Internets?</em></p>
<p>Um den Meinungseinfluss eines Mediums zu bestimmen, legen wir die Kriterien <strong>Aktualit&#228;t, Breitenwirkung und Suggestivkraft</strong> an. Hinsichtlich der Aktualit&#228;t unterscheiden sich Internet und Fernsehen nicht; in beiden Medien kann man umgehend, schon wenige Minuten nach einem Ereignis, aktuelle Informationen &#252;bermitteln.</p>
<p>Die Suggestivkraft meint die Art und Weise, wie Inhalte an den Rezipienten vermittelt werden. Auch hier unterscheiden sich Internet und Fernsehen nicht: Beide nutzen Text, Bild und Ton.</p>
<p>Der einzige Unterschied der beiden Medien liegt (noch) in der Breitenwirkung. W&#228;hrend in Deutschland Fernsehen fl&#228;chendeckend verbreitet ist und genutzt wird, gilt dies nicht f&#252;r das Internet. Hier haben wir zwar mittlerweile schon einen Anteil an Internetnutzern von rund 70 Prozent, beim Fernsehen aber sind es nahezu 100 Prozent. Im Ergebnis liegt also der Meinungseinfluss des Internets noch hinter dem Fernsehen.</p>
<p><em>Wie sehen Sie unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt und der m&#246;glichen Konzentration die Entwicklung des Hybridfernsehers? Damit kommt das Internet direkt auf den Fernseher und die Wirkung steigt auf 100 Prozent.</em></p>
<p>Theoretisch ja, praktisch nein. Denn wer hat heute einen Hybridfernseher zu Hause? Glaubt man den einschl&#228;gigen Studien, sollen 2015 erst gut die H&#228;lfte aller Haushalte mit diesen TV-Ger&#228;ten ausgestattet sein. Insoweit &#228;ndert sich am obigen Befund so schnell nichts. Systematisch aber ist Hybridfernsehen mit Blick auf die Vielfaltssicherung hoch interessant. Durch die technische N&#228;he von Internet und TV in einem Endger&#228;t wird das Switching zwischen beiden Medien f&#252;r den Nutzer sehr viel leichter. Jeder Hinweis auf ein Internetangebot, der in eine TV-Sendung integriert wird, kann sofort aufgegriffen und das Angebot besucht werden.</p>
<p>Nutzerstr&#246;me lassen sich lenken. Im Vorteil sind auch hier wieder jene Akteure, die &#252;ber starke crossmediale Positionen verf&#252;gen, nicht die vielen kleinen Akteure, die allein im Internet pr&#228;sent sind. Sie profitieren kaum von diesen neuen M&#246;glichkeiten. <strong>Hybridger&#228;te f&#246;rdern den Tunnelblick auf die gro&#223;en starken Marken</strong>.</p>
<p><em>Wer entscheidet dar&#252;ber, mit welchen Themen Sie sich konkret befassen?</em></p>
<p>Die Themen ergeben sich im Kontext der F&#228;lle, die wir medienkonzentrationsrechtlich zu behandeln haben. So gibt es F&#228;lle, die die Frage der crossmedialen Verflechtung aufwerfen, bei anderen F&#228;llen kommt das Thema der Staatsferne in den Blick. Als KEK haben wir keine Befugnisse, systematisch neue Fragestellungen zu suchen und zu thematisieren. Unser Aufgaben- und Bezugspunkt sind unsere konkreten F&#228;lle.</p>
<p><em>Wo ist das bei der Staatsferne der Fall?</em></p>
<p>Das Thema der Staatsferne kommt dort in den Blick, wenn staatliche Akteure sich im TV-Bereich engagieren wollen. So schauen wir genauer hin, wenn die Deutsche Telekom im TV-Bereich aktiv wird oder der Deutsche Bundestag Fernsehen veranstalten m&#246;chte.</p>
<p><em>Mit welchem Ergebnis?</em></p>
<p>Im Falle von „LIGA total!“ und der Deutschen Telekom wurde sichergestellt, dass die Telekom keinen Einfluss auf das Programm hat. Und ein Parlamentsfernsehen, wie es der Bundestag vorhatte, kam ja nicht zustande.</p>
<p><em>Sie haben auf die Gefahren crossmedialer Meinungsmacht hingewiesen. Welche politischen Konsequenzen muss man daraus ziehen?</em></p>
<p>Das Recht muss die crossmedialen Positionen st&#228;rker ins Visier nehmen. Mit unserem Vorschlag zur Neufassung des § 26 RStV haben wir genau das versucht. Unser Vorschlag macht aber noch mehr. Er versucht, einen Mittelweg zu finden zwischen der – in Zeiten dynamischer Medienentwicklung – erforderlichen Flexibilit&#228;t von gesetzlichen Regelungen einerseits und andererseits der Rechtssicherheit, die Unternehmen aus guten Gr&#252;nden einfordern.</p>
<p>Dies gelingt, indem wir f&#252;r M&#228;rkte, die mit Blick auf ihren Meinungseinfluss vergleichsweise geringen Ver&#228;nderungen unterliegen – dies sind Tageszeitungen und H&#246;rfunk – feste Umrechnungsgr&#246;&#223;en von Marktanteilen vorschlagen. Ein Marktanteil von 2,5 Prozent entspr&#228;che dann einem Zuschaueranteil von x Prozent im Fernsehen. Die Festlegung der H&#246;he des korrespondierenden Zuschaueranteils &#252;berlassen wir dabei dem Gesetzgeber.</p>
<p>In den M&#228;rkten, in denen so eine Generalisierung nicht zul&#228;ssig ist, insbesondere im Internet, muss man dagegen von Fall zu Fall unter der Ber&#252;cksichtigung unserer Gewichtungskriterien die Umrechnung vornehmen. <strong>Crossmediale Betrachtung und Flexibilit&#228;t – das sind die Herausforderungen, vor denen das Medienkonzentrationsrecht aktuell steht.</strong></p>
<p><em>Ab wann liegt, bei crossmedialer Betrachtung, vorherrschende Meinungsmacht vor?</em></p>
<p>Vorherrschende Meinungsmacht liegt vor, wenn die Kumulation der Marktpositionen auf den medienrelevanten verwandten M&#228;rkten einem Zuschaueranteil von 30 Prozent im Fernsehmarkt entspricht.</p>
<p><em>Gibt es einen Mindestanteil am Fernsehmarkt?</em></p>
<p>Die Position im Fernsehen darf nicht nur marginal sein; sonst fehlt es an der Legitimation. Hier d&#252;rfte bei ca. 15 Prozent eine m&#246;gliche Grenze f&#252;r die Betrachtung liegen.</p>
<p><em>Welche Relevanz haben f&#252;r Sie Fernsehangebote die nur &#252;ber das Internet verbreitet werden?</em></p>
<p>Beim internetbasierten Rundfunk orientieren wir uns an den &#220;berlegungen des Gesetzgebers. Nach § 2 Abs. 3 RStV wird bei einem internetbasierten Rundfunkangebot eine f&#252;r die Einstufung als Rundfunk gen&#252;gend hohe Verbreitung erreicht, wenn ein Angebot von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden kann.</p>
<p>Die Angebote m&#252;ssen sich dabei zumindest auch an Nutzer in Deutschland richten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn sie in deutscher Sprache angeboten werden oder Inhalte mit Deutschlandbezug aufweisen.</p>
<p><em>Das ist aber sehr umstritten&#8230;</em></p>
<p>Das ist richtig. <strong>Der Wert von 500 oder mehr Nutzern ist l&#228;ngst &#252;berholt</strong>. Dies zeigt aber einmal mehr, dass starre Werte im Kontext des Internets wenig Sinn machen. F&#252;r das deutsche Medienkonzentrationsrecht w&#252;nsche ich mir deshalb auch eine sachgerechte L&#246;sung, die dynamisch ist und zuk&#252;nftige Entwicklungen im Blick hat.</p>
<p><em>Was ist „sachgerecht“?</em></p>
<p>Sachgerecht bedeutet f&#252;r mich ein Denken von der Aufgabe her; in unserem Fall also ein Denken, das die effektive Sicherung von Meinungsvielfalt in den Mittelpunkt stellt und alle Regelungsvorschl&#228;ge aus diesem Ziel ableitet und wohl begr&#252;ndet. Politische &#220;berlegungen sind kein guter Startpunkt f&#252;r sachgerechte Ver&#228;nderung.</p>
<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="alignleft size-full wp-image-35439" title="promedia11" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/promedia11.jpg" alt="" width="150" height="214" /></a></p>
<p><em>Dieses Interview von Juliane Gille mit Prof. Dr. Insa Sjurts, Vorsitzende der KEK, erschien unter dem Titel „KEK fordert eine crossmediale Vielfaltssicherung“ im medienpolitischen Fachmagazin <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>, Ausgabe 11/2010, das mit Carta kooperiert.</em></p>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=35453&amp;md5=61ece7ecc8d2aa5e7b810743255fdc74" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bernd P&#246;rksen: Deutschland ist auf dem Weg zur Casting-Gesellschaft</title>
		<link>http://carta.info/35438/bernd-poerksen-deutschland-ist-auf-dem-weg-zur-casting-gesellschaft/</link>
		<comments>http://carta.info/35438/bernd-poerksen-deutschland-ist-auf-dem-weg-zur-casting-gesellschaft/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 14:52:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der T&#252;binger Medienwissenschaftler Bernhard P&#246;rksen &#252;ber den permanenten Inszenierungsverdacht in der Casting-Gesellschaft, &#252;ber das neue Selbstbild der 'Noch-nicht-Prominenten' und Glaubw&#252;rdigkeit als neuen Leitwert.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/d42e32a96e4e4f5db18ed029304f9502" alt="" width="1" height="1" /><em>Herr P&#246;rksen, Selbstinszenierung gab es schon immer. Was ist jetzt neu?</em></p>
<p>Bernhard P&#246;rksen: Nat&#252;rlich kann man einwenden, dass dies alles nicht neu ist. Sp&#228;testens seit Erving Goffman kann man wissen, dass unsere allt&#228;glichen Begegnungen, dass jede Interaktion von einem entscheidenden Wirkungs- und Manipulationswillen gepr&#228;gt sind. Man will sich darstellen, will Unerw&#252;nschtes verbergen – und sich dem anderen als derjenige zeigen, der man aus strategischen Gr&#252;nden sein m&#246;chte. Dass dies tats&#228;chlich so ist, kann jeder nachvollziehen, der die politische Klasse des Landes beobachtet.</p>
<div id="attachment_35449" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/Bernhard_Poerksen.jpg"><img class="size-full wp-image-35449" title="Bernhard_Poerksen" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/Bernhard_Poerksen.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Bernhard P&#246;rksen</p></div>
<p>Man kennt und erinnert sich an die Bilder &#8211; nur ein paar Beispiele: Joschka Fischer bei der Vereidigung zum hessischen Umweltminister in Turnschuhen, um die eigenen Anh&#228;nger zu beruhigen und ihnen zu signalisieren, dass er auch als Minister nie ganz zum Establishment geh&#246;ren wird. Der ehemalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping mit der Gef&#228;hrtin im Pool – ein missgl&#252;ckter Versuch des Selbstausdrucks, der seine Entlassung bef&#246;rderte. Gerhard Schr&#246;der in Gummistiefeln auf den Elbdeichen, im Angesicht des Hochwassers Aktivit&#228;t simulierend. Guido Westerwelle mit Schuhsohlen, auf denen er f&#252;r einen Talkshow-Auftritt sein ertr&#228;umtes Wahlergebnis hat kleben lassen: 18 Prozent.</p>
<p>Das hei&#223;t: Ungew&#246;hnlich ist nicht, dass sich Politiker und Prominente inszenieren, den Medien anbiedern. Darum geht es nicht. Diese Techniken sind tats&#228;chlich alt. <strong>Neu ist, dass die mediengerechte Selbstdarstellung und der Kampf um &#246;ffentliche Aufmerksamkeit, sich nicht mehr auf Prominente und Medienprofis beschr&#228;nken.</strong> Wie stelle ich mich dar? Wie erz&#228;hle ich meine Geschichte, so dass sie fasziniert? Solche Fragen sind l&#228;ngst Allgemeingut geworden.</p>
<p><em>Welchen Anteil haben daran das Internet und Plattformen wie YouTube?</em></p>
<p>Ich w&#252;rde sagen: YouTube ist zu einer globalen Casting-Plattform geworden, die ein eigenes Star-System erzeugt hat. Tausende stellen bei Flickr ihre Fotos aus. Jeder Deutsche besitzt statistisch gesehen mehr als ein Handy, in der Regel mit Kamera- und Videofunktion, um sich und andere abzulichten. Das hei&#223;t, ein ganzes Volk wirkt mit an der Verbreitung einer „indiskreten Technologie“ – eine kluge Begriffsbildung des Soziologen Geoff Cooper –, die fortw&#228;hrende wechselseitige Beobachtung erlaubt.</p>
<p><em>Ist das nur ein Ph&#228;nomen vor allem junger Leute?</em></p>
<p>Nein, meine These lautet: Die Fame-Junkies sitzen l&#228;ngst &#252;berall. 19 Prozent, so zeigt zum Beispiel eine aktuellere Umfrage, ver&#246;ffentlichen inzwischen Privates &#252;ber die eigene Person im Netz. Sieben Prozent besitzen eine eigene Homepage und zehn Prozent berichten &#252;ber das eigene Leben in Online-Gemeinschaften wie Facebook.</p>
<p><em>Haben Casting-Shows diesen Trend in der Gesellschaft bef&#246;rdert oder spiegeln sie nur eine Entwicklung wieder?</em></p>
<p>Hier handelt es sich, so w&#252;rde ich sagen, um einen zirkul&#228;ren Wirkungszusammenhang: Casting-Shows und eine gesellschaftspr&#228;gende Casting-Ideologie bedingen einander. <strong>Der kategorische Imperativ der Casting-Gesellschaft lautet in jedem Fall: Liefere eine Show!</strong></p>
<p>Und l&#228;ngst ist der Kampf um &#246;ffentliche Aufmerksamkeit Alltag geworden, beschr&#228;nkt sich eben, wie schon erw&#228;hnt, nicht mehr nur auf Medienprofis und Prominente. Es werden K&#246;che und Friseure gecastet. &#220;berforderte M&#252;tter, gescheiterte Restaurantbesitzer, verschuldete Handwerker und vereinsamte Milchbauern m&#252;ssen sich – auf dem Weg zur &#246;ffentlichen Therapie in den entsprechenden Sendungen – den Regeln des Fernsehbusiness beugen. Es gibt bzw. gab entsprechenden Shows f&#252;r angehende Politiker (Ich kann Kanzler!) und mit ihrem Aussehen unzufriedene Jugendliche (I want a famous face).</p>
<p>Der Bayerische Bauindustrieverband ist dazu &#252;bergegangen, seine Stellenausschreibungen durch ein „BauCamp“ zu ersetzen und imitiert bei der Auswahl der Maurer und Kanalbauer in groben Z&#252;gen die Pro-Sieben-Show „Deine Chance: Drei Bewerber, ein Job“. Am Jahresanfang durften sich – drei Tage lang – die Kandidaten in M&#252;nchen-Stockdorf pr&#228;sentieren.</p>
<p><em>Wenn viele Menschen freiwillig in die Medien dr&#228;ngen, wie k&#246;nnen die Medien dann zu einem Tribunal werden?</em></p>
<p>Auch das Heer der Freiwilligen kann zum Opfer werden – das eben illustriert eine zunehmend aggressive Fernsehmaschinerie. F&#252;r den Traum vom Promi-Leben im Medien-Glamour lassen sich die Star-Anw&#228;rter von Juroren abkanzeln. Der m&#246;gliche Preis, bei laufender Kamera vor einem Millionenpublikum verh&#246;hnt zu werden, ist ihnen auf den ersten Blick selbst nicht zu hoch, das stimmt schon. Aber durchschaut wirklich jeder die Gesetze des Tribunals, vor das er da tritt?</p>
<p><em>Wer geht in Casting-Shows? Und warum gehen Menschen &#252;berhaupt in Casting-Shows?</em></p>
<p>Es geht, grunds&#228;tzlich gesprochen, um Aufmerksamkeit und – im Unterschied zu Andy Warhol – um 15 Sekunden Ruhm, einen bescheidenen Augenblick der gro&#223;en &#246;ffentlichen Pr&#228;senz. Fakt ist: <strong>Unsere Vorstellung von Prominenz hat sich ver&#228;ndert</strong> – der Star von heute taugt nicht mehr als ewig unerreichbarer Mythenproduzent, sondern agiert als m&#246;glicher Konkurrent in einem Spiel, in dem alle glauben, potenziell mitspielen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Nicht-Prominente sehen sich heute zunehmend als Noch-nicht-Prominente. Und wenn sie an solche intellektuell &#228;u&#223;erst zumutungsreichen Formate wie das „Dschungel-Camp“ denken, dann findet man dort immer nur sogenannte C-Promis, also Leute, denen kaum mehr Beachtung geschenkt wird. Sie versuchen – oft mit allen Mitteln – wieder ins Rampenlicht zu gelangen, gehen ein besonderes Tauschverh&#228;ltnis ein.</p>
<p>Etwas zugespitzt: Ein Politiker, der medial stattfinden will, tauscht – nat&#252;rlich oft aus strategischen Gr&#252;nden – <strong>Information gegen Publizit&#228;t</strong>. Diejenigen, die auf das Niveau des „Dschungel-Camps“ abgerutscht sind oder als g&#228;nzlich Unbekannte von einem Leben als Star tr&#228;umen, k&#246;nnen dieses Tauschverh&#228;ltnis selbstverst&#228;ndlich nicht anbieten. Sie tauschen daher <strong>Intimit&#228;t, Vulgarit&#228;t und Stupidit&#228;t gegen Publizit&#228;t</strong>, sie offenbaren Privates, Intimes, Primitives – einfach nur, um noch einmal vorzukommen.</p>
<p><em>Was bedeutet es, wenn Medieninszenierungen allgegenw&#228;rtig geworden sind?</em></p>
<p>Es ist, so meine ich, geradezu ein Merkmal der Castinggesellschaft, dass sie von einem <strong>permanenten Inszenierungsverdacht</strong> regiert wird. Man kann sich nie sicher sein, ob man es nicht gerade mit einer besonders raffinierten, einer besonders perfiden Form der Inszenierung und des Realit&#228;tsdopings zu tun hat. Gleichzeitig w&#228;chst die Sehnsucht nach Gewissheit und echter Information. Glaubw&#252;rdigkeit erscheint als Leitwert und Schl&#252;sselkriterium, um Personen des &#246;ffentlichen Lebens zu bewerten. Und in diese doppelte Bewusstseinslage zwischen Inszenierungsverdacht und Gewissheitssehnsucht driftet man auch als Beobachter unvermeidlich hinein.</p>
<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="alignleft size-full wp-image-35439" title="promedia11" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/10/promedia11.jpg" alt="" width="150" height="214" /></a><br />
<em>Dieses Interview von Jana Illhardt mit Prof. Dr. Bernhard P&#246;rksen, Professor f&#252;r Medienwissenschaft an der Universit&#228;t T&#252;bingen, erschien unter dem Titel „YouTube ist eine globale Casting-Plattform“ im medienpolitischen Fachmagazin <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>, Ausgabe 11/2010, das mit Carta kooperiert.</em></p>
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<a href="http://carta.info/35438/bernd-poerksen-deutschland-ist-auf-dem-weg-zur-casting-gesellschaft/">Bernd P&#246;rksen: Deutschland ist auf dem Weg zur Casting-Gesellschaft</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/35438/bernd-poerksen-deutschland-ist-auf-dem-weg-zur-casting-gesellschaft/#comments">7 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=35438&amp;md5=970929e436f65d4bf4047b5867894980" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>GEZ-Reform: &#8220;Notfalls wird der &#246;ffentlich-rechtliche Auftrag reduziert&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/34568/gez-reform-notfalls-wird-der-oeffentlich-rechtliche-auftrag-reduziert/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Sep 2010 18:01:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Haushaltsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Johannes Berrmann]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Interview erkl&#228;rt Johannes Beermann, Chef der s&#228;chsischen Staatskanzlei, dass der Rundfunkbeitrag nicht &#252;ber 17,98 Euro steigen solle und daf&#252;r auch Anstalten und Programme zusammengelegt werden k&#246;nnten. Eine Medienabgabe lehnt er ab: Er wolle keine Staatsmedienwirtschaft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/7b143d518a1243e2ab8ccbebe49292f3" alt="" width="1" height="1" /><em>Herr Beermann, der Verband der Zeitschriftenverleger VDZ verlangt eine Debatte über die Privatisierung von ARD und ZDF. Halten Sie eine solche Debatte ebenfalls für notwendig?</em></p>
<p>Dr. Johannes Beermann: Meines Erachtens schie&#223;t eine Debatte zur „Privatisierung von ARD und ZDF“ über das Ziel hinaus. Hinter dieser Formulierung steht die Kernfrage, ob die Gesellschaft in Deutschland weiter am dualen Rundfunksystem festhalten will. Diese Frage möchte ich klar mit ja beantworten.</p>
<div id="attachment_34591" class="wp-caption alignright" style="width: 208px"><a href="http://www.sk.sachsen.de/219.htm"><img class="size-full wp-image-34591" title="198_dr_beermann" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/198_dr_beermann.jpg" alt="" width="198" height="230" /></a><p class="wp-caption-text">Beermann: &quot;17,98 Euro sind die Messlatte, zur Not wird der Auftrag reduziert.&quot; (Foto: S&#228;chsische Staatskanzlei)</p></div>
<p>Wir brauchen sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Rundfunkangebote. Es muss neben Rundfunkangeboten, die sich allein an der Nachfrage orientieren, auch Angebote geben, die zuverlässige Informationen bieten oder auch Möglichkeiten für kulturelle Sendungen geben, die sich nicht allein am Massengeschmack orientieren. Die Frage, was zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört, wird zur Zeit in der Arbeitsgemeinschaft Beitragsstabilität der Rundfunkkommission behandelt.</p>
<p><em>Warum benötigen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin für die Grundversorgung? </em></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass es für eine Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarf. In der Tat ist es überlegenswert, wie der Grundversorgungsauftrag angesichts der Existenz und der Ausprägung von privaten Fernsehprogrammen aktuell aussieht. Er ist dynamisch und kann verändert werden.</p>
<p>Aufgrund der intensiven Sportberichterstattung oder der zahllosen Unterhaltungsshows kann man schon die Frage aufwerfen, ob diese auch so intensiv im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet werden müssen. Diese Frage stellt sich um so stärker, umso geringer die Format- oder Qualitätsunterschiede zwischen Privaten und Öffentlichen Veranstaltern ausfallen.</p>
<p><em>Worin sehen Sie diese Grundversorgung?</em></p>
<p>Was zur Grundversorgung gehört, steht im Rundfunkstaatsvertrag im Paragraph 11, Absatz 1 und 2 und kann dort nachgelesen werden. Es geht darum zu informieren, zu bilden, zu beraten und auch zu unterhalten, um die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.</p>
<p>Dies hat objektiv, unparteilich, vielfältig und ausgewogen zu geschehen – mit dem Ziel, Menschen und Länder zusammenzuführen.</p>
<p>Die Neugestaltung dieser Vorschrift ist Aufgabe der AG Beitragsstabilität. Hier wollen wir den zitierten Umschreibungen Leben geben: Was ist ein „öffentlich-rechtliches Angebotsprofil“? Der Umfang der Grundversorgung ist noch aktuell, wie intensiv das eine oder andere bearbeitet wird, erscheint mir diskussionswürdig.</p>
<p><em>Wäre für Sie unter Umständen eine Belieferung der öffentlich-rechtlichen Sender durch private Sender und damit auch eine Verwendung von Gebührenmitteln für diese Produktionen denkbar?</em></p>
<p>Ich darf daran erinnern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Programmgestaltung unabhängig ist. Wenn er Programmteile von au&#223;en ankauft (was im Bereich von Dokumentation und Spielfilmen z.B. schon durchaus Gang und Gäbe ist) ist es seine Sache, mit wem er dieseVerträge schlie&#223;t. Vorgaben hierzu darf es in keiner Richtung geben.</p>
<p><em>Zeitungsverleger fordern, dass Zeitungen für ihre Online-Angebote Gebührenmittel erhalten, da diese Angebote auch einen gesellschaftlichen Mehrwert haben. Was halten Sie von dieser Idee?</em></p>
<p>Meiner Ansicht nach sind die Geschäftsmodelle strikt zu trennen. Es gibt Privatrundfunk, in dem mit Medien Geld verdient wird und öffentlich-rechtlicher Rundfunk, in dem Gebührenmittel für Medien ausgegeben werden. Aber beide Systeme verhalten sich zueinander in einer Art Dauertest und müssen mit- sowie gegeneinander Fortschritt gestalten. Veränderungen sind dabei nie ausgeschlossen.</p>
<p><em>Die Gebührenmittel sind anscheinend sehr begehrt, andere Bundesländern fordern sie z.B. für die Finanzierung des lokalen Fernsehens. Währe nicht anstelle der Rundfunkabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich eine Medienabgabe für gesellschaftlich notwendigen Content, wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Qualitätsjournalismus von Zeitungen, wichtige Online-Seiten oder Blogs sinnvoll und vertretbar?</em></p>
<p>Private haben ein Geschäftsmodell, mit dem sie Geld verdienen und dafür den Schutz unserer Wirtschaftsverfassung. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist im Rahmen der Aufgabenzuweisung, die er von der Politik bekommt; frei. Er wird deswegen aus Gebühren finanziert. Die Trennung ist sinnvoll. Ob in einzelnen Ländern, in denen Lokalanbieter eine Tradition haben und nicht das gro&#223;e Geld verdienen, sogenannte Kabelgroschen eingezogen werden, sollte aus föderalistischen Gründen möglich sein. Mehr auch nicht. <strong>Wir wollen keine Staatsmedienwirtschaft.</strong></p>
<p><em>Sachsen tritt für eine Deckelung der Rundfunkabgabe auf dem jetzigen Niveau von 17,98 Euro auch ab 2013 ein. Geraten Sie damit nicht wieder in die Gefahr, politisch Einfluss auf die Gebühr zu nehmen und damit in Kollision zum letzten Verfassungsgerichtsurteil?</em></p>
<p>Nein! Sachsen hat aus dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelernt. Die öffentlichen Auftraggeber an die Rundfunkanstalten, die Länder, können die Aufgabe definieren. Wie die Aufträge abgearbeitet werden, bestimmen auch hinsichtlich des finanziellen Umfangs die Rundfunkanstalten.</p>
<p>Insofern können wir den Beitrag nicht bei 17,98 Euro deckeln. Wir haben die politische Absicht, dass der Beitrag nicht über 17,98 Euro nach der Systemumstellung steigt. Das fordert übrigens auch der Gutachter, der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Kirchhof.</p>
<p>Politik darf nicht in den Geruch geraten, die Systemumstellung nur zu machen, um den durchschnittlichen privaten Gebührenzahler, der mehr als 90 Prozent des Aufkommens aufbringt, stärker zur Ader zu lassen. <strong>17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Me&#223;latte sicher nicht gerissen wird.</strong></p>
<p><em>Sie können nicht verhindern, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Gebührenanmeldung bei der KEF einreichen. Wie wollen Sie die Gebührenhöhe begrenzen?</em></p>
<p><strong>Wir können die Aufgaben des öffentlichrechtlichen Rundfunks konkretisieren und verkleinern</strong>. Brauchen wir alle Spartenprogramme, die die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten derzeit betreiben?</p>
<p>Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir uns z.B. folgende Fragen stellen: Brauchen wir das Erste, das ZDF und die dritten Programme? Gehört die Unterhaltung von Balletten und (Blas-)Orchestern zum Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt? Auch der Umfang einer Berichterstattung ist auf den Prüfstand zu stellen. Müssen sowohl ARD als auch das ZDF jeweils eigene Teams zur Berichterstattung zu olympischen Spielen schicken? Gibt es Möglichkeiten, Kosten bei der technischen Verbreitung zu reduzieren?</p>
<p><em>Angenommen, die Gebühreneinnahmen liegen durch die Umstellung auf das neue Modell über den gegenwärtigen, können sie sich auch eine Senkung der Gebühren pro Haushalt vorstellen?</em></p>
<p>Natürlich. Die KEF stellt mit ihrem Verfahren den Bedarf der Rundfunkanstalten fest. Dieser darf nicht überkompensiert werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, perspektivisch die Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuschaffen.</p>
<p><em>Die Ministerpräsidenten haben eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit einer Überprüfung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen soll. Aber haben Sie nicht im Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erst den Auftrag definiert? Warum eine erneute Überprüfung?</em></p>
<p>Im 12. RÄStV wurden Digitalkanäle und Telemedien aufgrund eines Kompromisses mit der EU beauftragt. Jetzt geht es darum, das Gesamtsystem in die richtige Bahn zu lenken und genau deshalb schauen wir uns das Gesamtsystem an.</p>
<p><em>In welchen Bereichen halten Sie eine Reduzierung des Angebotes für möglich?</em></p>
<p>Die AG hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen. Ansatzpunkte sind, den Begriff <strong>Auftrag zu konkretisieren, Anstalten und Programme womöglich zusammenzulegen</strong>. Wir wollen auch mit den Anstalten über Kooperationen und verstärkten Austausch reden. Gleiches gilt für die Frage, ob die Rundfunkanstalten noch Sparpotenzial in ihrer Organisation schaffen können.</p>
<p><em>Die Telemedienkonzepte von ARD und ZDF sind bestätigt. Werden sich die Ministerpräsidenten des Streitthemas „Presseähnlichkeit“ noch einmal widmen oder sehen Sie hier keinen Beratungsbedarf mehr?</em></p>
<p>Von unserer Seite gibt es derzeit keinen Gesprächsbedarf, die Verfahren sind abgeschlossen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><em><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/promedia10.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-34586" title="promedia10" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/09/promedia10.jpg" alt="" width="106" height="150" /></a>Dieses Interview von Helmut Hartung mit Dr. Johannes Beermann, Chef der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen, erschien unter dem Titel „17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not wird der Auftrag reduziert“ im medienpolitischen Fachmagazin <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>, Ausgabe 10/2010, das mit Carta kooperiert.</em></p>
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		<item>
		<title>Papier: Das Internet ist am ehesten Rundfunk</title>
		<link>http://carta.info/33105/papier-das-internet-ist-am-ehesten-rundfunk/</link>
		<comments>http://carta.info/33105/papier-das-internet-ist-am-ehesten-rundfunk/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 11:51:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Hans-Jürgen Papier]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Hans-J&#252;rgen Papier &#252;ber sein Gutachten "Presse macht Rundfunk": &#252;ber die fragw&#252;rdige Kategorie "Presse&#228;hnlichkeit", &#252;ber das neue Orientierungsbed&#252;rfnis der B&#252;rger im Netz und Schutzpflichten des Gesetzgebers zugunsten der Presse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/982b58493713455eb37efde4c020ae8a" alt="" width="1" height="1" /><em>Herr Papier, warum kann der klassische Rundfunkbegriff, wie ihn auch das Bundesverfassungsgericht definiert hat, auf die Online-Welt noch angewendet werden?</em></p>
<p>Hans-J&#252;rgen Papier: Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat, war der technische Fortschritt noch nicht absehbar. Das gilt nicht nur f&#252;r den Bereich des Rundfunks, sondern auch etwa f&#252;r die elektronische Datenverarbeitung. Dennoch hat sich in den letzten 60 Jahren gezeigt, dass das Grundgesetz und insbesondere die Grundrechte so formuliert sind, dass dem technischen Fortschritt Rechnung getragen werden kann.</p>
<p>So ist etwa auch das im Volksmund „Computergrundrecht“ genannte Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme kein neues Grundrecht, sondern eine den technologischen Entwicklungen und den neuen Bedrohungen angepasste Interpretation des schon lange zuvor anerkannten allgemeinen Grundrechts auf Schutz der Pers&#246;nlichkeit, das aus der Menschenw&#252;rde in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 1 Abs.1 und Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitet wird.</p>
<p><strong>F&#252;r die </strong><strong>Online-Welt hei&#223;t dies, dass man sich fragen muss, welchem Grundrecht sie zuzuordnen ist, und meines Erachtens ist wegen der drahtlosen Form der &#220;bertragung das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG hier am ehesten einschl&#228;gig.</strong> Das bedeutet allerdings nicht, dass alles, was das Bundesverfassungsgericht bisher zur Rundfunkfreiheit gesagt hat, auch auf die Online-Medien &#252;bertragbar ist, die Urteile betreffen immer nur bestimmte Sachverhalte.</p>
<p><em>Ist die medienrechtlich die Trennung zwischen Rundfunk und Presse in der Online-Welt noch sinnvoll, wo die Grenzen doch anscheinend verschwinden?</em></p>
<p>Die Konvergenz der Medien ist sicherlich ein Trend, den auch das Recht ber&#252;cksichtigen muss. Nicht umsonst gibt es f&#252;r Telemedien spezielle gesetzliche Regelungen und es gelten nicht einfach die Pressegesetze der L&#228;nder oder die Regeln im Rundfunkstaatsvertrag &#252;ber Rundfunk im klassischen Sinne. Auf der Ebene des einfachen Gesetzes ist diese Vorgehensweise angesichts der verschwindenden Grenzen sicherlich sinnvoll und nach meinem Daf&#252;rhalten auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.</p>
<div id="attachment_33148" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Hans-Juergen.Papier.jpg"><img class="size-full wp-image-33148" title="hjpapier" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/08/hjpapier.jpg" alt="" width="300" height="209" /></a><p class="wp-caption-text">Hans-J&#252;rgen  Papier: &quot;Es besteht keine Identit&#228;t zwischen dem, was   verfassungsrechtlich Rundfunk ist, und dem, was die   &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anbieten d&#252;rfen.&quot; (Foto: Church  of emacs, cc by-sa)</p></div>
<p>Im Grundgesetz gibt es aber in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nach wie vor die <strong>Unterscheidung zwischen Presse und Rundfunk</strong>. Daher muss man sich entscheiden, ob man die neuen Online-Medien zum einen oder anderen Bereich z&#228;hlt, es sei denn, man wollte sie einem anderen Grundrecht, etwa der Meinungs- oder Berufsfreiheit unterstellen, was wiederum der Bedeutung der Medien nicht gerecht w&#252;rde.</p>
<p><em>Ist nicht Ihre Auffassung, nur die unver&#228;nderte Wiedergabe von gedruckten Zeitschriften und Zeitungen im Internet sei erfasst, zu eng? M&#252;sste man den Begriff „presse&#228;hnlich“ nicht an den <a href="http://carta.info/31551/promedia-stadelmaier-der-verfassungsrechtliche-rundfunkbegriff-ist-technologieneutral/">Gestaltungsmerkmalen</a> von Zeitungen und Zeitschriften orientieren, wie Text/Bildkombinationen, die eine Spaltensetzung kennen, zudem unterschiedlich gestaltete &#220;berschriften und unterschiedliche Satzgr&#246;&#223;en?</em></p>
<p>Meine Ausf&#252;hrungen gehen auf diese Punkte ein. Allerdings wird man auf den Gesamteindruck der Printmedien mit Text und Standbildern im klassischen Aussehen abstellen m&#252;ssen. <strong>Einzelne Elemente</strong>, wie etwa die unterschiedlichen Satzgr&#246;&#223;en oder der &#252;berwiegende Textanteil, <strong>k&#246;nnen nicht ausreichen, um Presse&#228;hnlichkeit zu begr&#252;nden.</strong></p>
<p>Schon internettypische Merkmale wie umfassende Verlinkungen mit anderen Artikeln, interaktive Elemente wie Kommentarfunktionen zu Artikeln, Abstimmungsboxen und erst recht Multimedia-Elemente zerst&#246;ren allerdings diesen Gesamteindruck – so sieht keine Zeitung aus. Wie weit man auch im Einzelfall den Begriff der Presse&#228;hnlichkeit versteht, nicht alles, was Presseunternehmen heutzutage online anbieten oder betreiben, kann Ma&#223;stab f&#252;r die Presse&#228;hnlichkeit sein, sondern <strong>es geht um den Vergleich mit dem klassischen Presseprodukt</strong>.</p>
<p>Ob angesichts dieses Befunds die <strong>Presse&#228;hnlichkeit ein sinnvolles Abgrenzungskriterium</strong> ist, erscheint allerdings <strong>fraglich</strong>.</p>
<p><em>Die Zeitungsverleger kritisieren unter anderem, dass der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk Angebote auch mobil verbreitet. Woraus ergibt sich die Notwendigkeit und Rechtm&#228;&#223;igkeit, dass der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Angeboten auf allen digitalen Verbreitungswegen auch verbreitet werden darf ?</em></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach entschieden, dass dem &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk von Verfassungs wegen eine Bestands- und Entwicklungsgarantie zukommt, zuletzt in seiner Rundfunkgeb&#252;hrenentscheidung aus dem Jahre 2007. Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber vorsorgen muss, dass die daf&#252;r erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen.</p>
<p>Da das Programmangebot auch f&#252;r neue Inhalte, Formate und Genres sowie f&#252;r neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der <strong>Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden</strong> ist, darf der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auf den gegenw&#228;rtigen, tradierten Entwicklungsstand in programmlicher, finanzieller und technischer Hinsicht beschr&#228;nkt werden.</p>
<p>Angesichts der heutigen Bedeutung digitaler Medien und der vielfach auch mobil stattfindenden Information weiter Teile der Bev&#246;lkerung m&#252;ssen dem &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk grunds&#228;tzlich auch die digitalen Verbreitungswege offen stehen.</p>
<p><em>Ist es dann verfassungsrechtlich legitim, wenn der 12. Rundfunk&#228;nderungsstaatsvertrag Beschr&#228;nkungen f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk im Online-Bereich vornimmt?</em></p>
<p>Die Frage ist nach dem vorher Gesagten durchaus berechtigt. <strong>Es besteht aber keine Identit&#228;t zwischen dem, was verfassungsrechtlich Rundfunk ist, und dem, was die &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anbieten d&#252;rfen.</strong> Der Gesetzgeber hat eine gewisse Einsch&#228;tzungspr&#228;rogative in der Frage, was genau der Auftrag des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Bei dieser Konkretisierung darf er durchaus auch Grenzen vorsehen.</p>
<p><em>Sind die Telemedienangebote des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks die dritte S&#228;ule des Grundversorgungsauftrages?</em></p>
<p>Angesichts der &#252;berragenden Bedeutung, die die digitalen Informationsquellen heute – gerade auch bei j&#252;ngeren Leuten – haben, w&#252;rde ich die Bet&#228;tigung des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Bereich auf jeden Fall grunds&#228;tzlich zum Grundversorgungsauftrag z&#228;hlen.</p>
<p><em>Sie schlagen vor, „als zus&#228;tzliches Kriterium f&#252;r das Vorliegen von Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne – &#228;hnlich wie bei der Pressefreiheit – die Wahrnehmung einer besonderen, &#252;ber die blo&#223;e Meinungs&#228;u&#223;erung hinausgehende Aufgabe im Prozess der &#246;ffentlichen Meinungsbildung zu verlangen.“ Warum?</em></p>
<p>Ansonsten w&#252;rde der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ausufern. Es ist eben nicht so, <a href="http://carta.info/30983/wir-sind-rundfunk/">wie schon in der Presse zu lesen war</a>, dass jede Internetseite Rundfunk ist. Genauso ist ja auch nicht jedes gedruckte Blatt Papier Presse, wie auch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat. Damit die besonderen „Massenkommunikationsgrundrechte“ des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einschl&#228;gig sind, muss zu der formalen Vervielf&#228;ltigungsform auch eine die einzelne Meinungs&#228;u&#223;erung &#252;bersteigende <strong>Bedeutung f&#252;r die freie individuelle und &#246;ffentliche Meinungsbildung</strong> hinzutreten.</p>
<p><em>Sehen Sie f&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt eine besondere Aufgabe, die nur er erf&#252;llen kann?</em></p>
<p>Im Internet besteht eine Vielfalt von Informationsquellen, die so un&#252;berschaubar ist, dass daraus ein neues <strong>Bed&#252;rfnis des B&#252;rgers nach Orientierung</strong> erw&#228;chst. Gerade hier kann der Empf&#228;nger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabh&#228;ngigkeit unter der Absicht leidet, m&#246;glichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.</p>
<p>Der Auftrag der &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter erh&#228;lt in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, &#252;berhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven, binnenpluralen Form zu &#252;bertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Absicherung in besonderem Ma&#223;e Gew&#228;hr f&#252;r Objektivit&#228;t und Binnenpluralit&#228;t bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist.</p>
<p>Die Besonderheit des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht nicht nur darin, &#252;berhaupt die Vielfalt der gesellschaftlichen Meinungen zu pr&#228;sentieren, sondern auch darin, sie konzentriert zu pr&#228;sentieren; der B&#252;rger, dem nur eine begrenzte Zeit zur Verf&#252;gung steht, muss sie nicht selbst zusammensuchen. <strong>Wesentliches Kriterium ist daher, dass der B&#252;rger darauf vertrauen kann, dass ihm in den Angeboten der &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter ein objektiver und nicht tendenti&#246;ser &#220;berblick &#252;ber das Meinungsspektrum pr&#228;sentiert wird.</strong></p>
<p><em>Ihr Gutachten kommt zu dem Ergenis, dass verfassungsrechtlich „Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, T&#246;ne etc. als Datei vorliegen und &#252;ber ein Netz abrufbar sind, grunds&#228;tzlich als Rundfunk zu qualifizieren“ seien. Hat das nicht entscheidende rundfunkrechtliche Konsequenzen zur Bewertung von Online-Angeboten der Presse und auch f&#252;r Fragen der Regulierung dieser Angebote?</em></p>
<p>Sie sprechen damit einen auch schon in der Presse diskutierten Aspekt an, n&#228;mlich ob in letzter Konsequenz die Online-Angebote der Presse einer Rundfunkregulierung unterliegen m&#252;ssten. Das ist allerdings klar abzulehnen. Mit der verfassungsrechtlichen Einordnung als Rundfunk ist nichts dar&#252;ber gesagt, wie Online-Angebote weiter zu behandeln sind.</p>
<p>Deshalb spreche ich auch von <strong>„Rundfunk im weiteren Sinne“</strong>. Die Rundfunkfreiheit kann demnach im Bereich der Online-Medien genau wie die Pressefreiheit als individuelles Freiheitsrecht jedermanns wirken, das nur aus besonderen Gr&#252;nden eingeschr&#228;nkt werden darf. Wie genau man Online-Angebote reguliert, ist eine Frage, die der Gesetzgeber beantworten muss. Klar ist dabei aber, dass es etwa <strong>f&#252;r eine Lizenzpflicht privater Presseunternehmen keine verfassungsrechtliche Grundlage</strong> gibt.</p>
<p><em>Kann man Ihr Gutachten auch so verstehen, dass in der digitalen Welt das Rundfunkrecht sozusagen das bestimmende Medienrecht ist?</em></p>
<p>Auf verfassungsrechtlicher Ebene ist dies sicherlich zutreffend, da eben das <strong>Grundgesetz keine &#252;berzeugende alternative Zuordnungsm&#246;glichkeit</strong> bietet. Das hei&#223;t aber nicht, dass das Rundfunkrecht, wie man es herk&#246;mmlich kennt, jetzt auch f&#252;r die digitale Welt bestimmend ist. Es bleibt in seiner Anwendbarkeit auf den Bereich des klassischen Rundfunks beschr&#228;nkt, f&#252;r die Online-Medien gilt dagegen spezifisches Telemedienrecht.</p>
<p><em>F&#252;r den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk existiert eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Ist im Interesse der Demokratie eine solche Garantie verfassungsrechtlich auch f&#252;r die Presse abzuleiten?</em></p>
<p>Das ist eine interessante Frage. Der Presse kommt in der Demokratie eine h&#246;chst wichtige Funktion zu. Man muss allerdings sehen, dass die <strong>Pressefreiheit </strong>ja grunds&#228;tzlich ein Freiheitsrecht des B&#252;rgers ist, der sich in ihrem Schutzbereich bet&#228;tigen darf. So weit der Schutzbereich reicht, bedarf es keiner echten „Entwicklungsgarantie“;<strong> als individuelles Freiheitsrecht ist es per se entwicklungsoffen</strong>.</p>
<p>Beim &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk ist dies anders, weil sein Auftrag gesetzlich vorgegeben wird und daher immer gesetzliche Anpassungen an den Stand der Zeit erforderlich sind. Fr&#252;her gab es allerdings Stimmen, die die Presse als „Institut“ verfassungsrechtlich gesch&#252;tzt ansahen. Ich w&#252;rde demgegen&#252;ber eher von einer Schutzpflicht des Gesetzgebers sprechen.</p>
<p>Wie das Bundesverfassungsgericht in st&#228;ndiger Rechtsprechung betont, sind die Grundrechte n&#228;mlich nicht nur Abwehrrechte, sondern haben zudem eine objektiv- rechtliche Dimension. Diese kann es gebieten, dass der Gesetzgeber zum Schutz des Grundrechtstr&#228;gers t&#228;tig wird. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass der <strong>Gesetzgeber einen weiten Einsch&#228;tzungsspielraum in der Frage hat, wie er die Schutzpflicht erf&#252;llt.</strong> Das Bundesverfassungsgericht pr&#252;ft in solchen F&#228;llen regelm&#228;&#223;ig nur, ob der Gesetzgeber v&#246;llig unt&#228;tig geblieben ist oder ob seine Ma&#223;nahmen evident ungeeignet sind.</p>
<p>Die Argumentation &#252;ber die grundrechtlichen Schutzpflichten k&#246;nnte man auch f&#252;r die Presse fruchtbar machen. So gesehen liegt in den Beschr&#228;nkungen, die der Gesetzgeber nach Ma&#223;gabe des 12. Rundfunkstaatsvertrages den &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten f&#252;r ihre Online-Angebote auferlegt hat, auch eine Wahrnehmung seiner <strong>Schutzpflicht zugunsten der Presse</strong>. Man sollte dabei auch ber&#252;cksichtigen, dass das Verbot nicht-sendungsbezogener presse&#228;hnlicher Online-Angebote ja nicht allein steht. Der Rundfunkstaatsvertrag begrenzt die Angebote der &#246;ffentlich-rechtlichen Anstalten n&#228;mlich auch in anderer Hinsicht, etwa durch beschr&#228;nkte Verweildauern der Angebote, was etwa die Zeitungsverlage in ihrer Archiv-T&#228;tigkeit sch&#252;tzt.</p>
<p style="margin-bottom: 1em;">
<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="alignleft size-full wp-image-33144" title="promedia09" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/08/promedia09.jpg" alt="" width="150" height="213" /></a><em>Das Papier-Gutachten &#8220;<a href="http://www.ard.de/intern/gremienvorsitzendenkonferenz-der-ard/aus-der-arbeit/pressemitteilungen/-/id=1026814/nid=1026814/did=1525850/lh35f/index.html">Presse macht Rundfunk</a>&#8221; wurde von &#8220;Digitale Linke&#8221; <a href="http://blog.die-linke.de/digitalelinke/internet-grundversorgungsauftrag-das-ard-online-gutachten-von-hans-jurgen-papier/">ver&#246;ffentlicht</a>.</em></p>
<p><em>Dieses Interview von Helmut Hartung mit Hans-J&#252;rgen Papier, Pr&#228;sident des Bundesverfassungsgerichts a.D., erschien unter dem Titel „Der Gesetzgeber hat auch eine Schutzpflicht zugunsten der Presse“ im medienpolitischen Fachmagazin <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>, Ausgabe 09/2010, das mit Carta kooperiert.</em></p>
<p style="margin-bottom: 2em;">
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<a href="http://carta.info/33105/papier-das-internet-ist-am-ehesten-rundfunk/">Papier: Das Internet ist am ehesten Rundfunk</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/33105/papier-das-internet-ist-am-ehesten-rundfunk/#comments">8 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=33105&amp;md5=48627069e9fecf762d1194eba5ae36ff" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Burda-Vorstand zum Leistungsschutzrecht: Die “gesetzliche Einf&#252;hrung von Paid Content”</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 11:43:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Robert Schweizer, Rechtsvorstand bei Burda, erkl&#228;rt noch einmal das Leistungsschutzrecht: &#220;ber die gesetzliche Einf&#252;hrung eines neues Gesch&#228;ftsmodells, ausschlie&#223;liche Verwertungsrechte, das nicht vorhandene Zitatrecht von Suchmaschinen und die unternehmerische Leistung der Presseverlage.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg07.met.vgwort.de/na/6a69492b71a64837af23fc9aec1755d5" alt="" width="1" height="1" /><em>Helmut Hartung: Herr Schweizer, was ist der Sinn und Zweck des von den Verlagern angestrebten Leistungsschutzrechts?</em></p>
<p>Robert Schweizer: Kurz formuliert: Das Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger soll die von den Verlagen oftmals unter hohem finanziellen Risiko erbrachten unternehmerischen Leistungen f&#252;r Print- und elektronische Werke anerkennen.</p>
<p>Also unternehmerische Leistungen wie insbesondere:</p>
<ul>
<li>„oberste geistige F&#252;hrung“, wie es in Rechsprechung und Literatur hei&#223;t,</li>
<li>Aufbau und Erhaltung von Redaktion und Marke,</li>
<li>technische Herstellung,</li>
<li>Werbung und Vertrieb,</li>
<li>Verwaltung.</li>
</ul>
<div id="attachment_23885" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/schweizer.jpg"><img class="size-full wp-image-23885" title="robert schweizer" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/schweizer.jpg" alt="robert schweizer" width="300" height="269" /></a><p class="wp-caption-text">Robert Schweizer: Letztlich wird gesetzlich ein Paid Content eingef&#252;hrt. (Foto: Burda)</p></div>
<p>Die Verleger formulieren mit anderen Worten auch, dass Schutzgegenstand die wirtschaftliche und organisatorische Leistung ist, die der Presseverleger f&#252;r die Herstellung des Presseerzeugnisses erbringt. Dieses Verst&#228;ndnis wirft &#8211; wie nahezu jede Definition &#8211; durchaus noch Einzelfragen auf. So sind Begriffe wie „Presseverleger“ und „Presseerzeugnis“ zu konkretisieren. Die Verleger haben &#8211; weitgehend gemeinsam mit den Journalistengewerkschaften &#8211; auch insoweit bereits vorgearbeitet.</p>
<p><em>Wie soll das Leistungsschutzrecht im Kern gesetzlich definiert sein?</em></p>
<p>Die Verleger schlagen im Kern eine Gesetzesformulierung vor, die zur Vereinfachung weitgehend die Formulierung bereits bestehender Leistungsschutzrechte &#252;bernimmt: „Der Presseverleger hat das ausschlie&#223;liche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile daraus zu vervielf&#228;ltigen, zu verbreiten und &#246;ffentlich wiederzugeben.“</p>
<p><em>Hei&#223;t „ausschlie&#223;lich“, dass au&#223;er dem Verleger niemand mehr Rechte hat?</em></p>
<p>Nein. Das Adjektiv „ausschlie&#223;lich“ haben die Verleger in ihrem Vorschlag aus den eingef&#252;hrten Definitionen bereits anerkannter Leistungsschutzrechte &#252;bernommen. Aus einer ganzen Reihe von Gr&#252;nden war und ist es notwendig, bei dem vom Gesetzgeber schon immer verwendeten Ausdruck zu bleiben.</p>
<p>Allerdings, der Ausdruck wird zur Zeit &#246;fters missverstanden. So wird zu Unrecht angenommen, Autoren d&#252;rften ihre Texte nach dem Entwurf der Verleger selbst dann nicht mehrfach verwerten, wenn sie dem Verlag kein Exklusivrecht einger&#228;umt haben; und es wird aus dem Adjektiv „ausschlie&#223;lich“ beispielsweise eine &#8211; von den Verlegern nicht gewollte &#8211; Monopolisierung der Sprache abgeleitet. Beides stimmt nicht.</p>
<p>Das Leistungsschutzrecht betrifft nur die konkrete redaktionell gestaltete Festlegung. Die Passage ist vielleicht besser verst&#228;ndlich, wenn diese so gelesen wird: „Der Presseverleger und nur er hat das Recht, sein Presseerzeugnis oder Teile aus seinem Presseerzeugnis &#8230;“.</p>
<p><em>K&#246;nnen Sie in wenigen S&#228;tzen den Unterschied zwischen Leistungsschutzrecht und Urheberrecht klarstellen?</em></p>
<p>Das Urheberrecht der Journalistinnen und Journalisten sch&#252;tzt die geistige Sch&#246;pfung. Das Leistungsschutzrecht ist dagegen kein Urheberrecht, sondern dem Urheberrecht nur verwandt. Es sch&#252;tzt die verlegerische Leistung und besteht unabh&#228;ngig von der Sch&#246;pfungsh&#246;he.</p>
<p>Die Rechte erg&#228;nzen sich. Das Urheberrecht sch&#252;tzt die geistige Leistung der Journalisten bis zu einem gewissen Grade. Das Leistungsschutzrecht der Presseverlage sch&#252;tzt dagegen die unternehmerischen Leistungen der Verlage, die das Urheberrecht der Journalisten nicht im Sinn hat.</p>
<p>Oder aus anderer Sicht: <strong>Der Journalist ben&#246;tigt grunds&#228;tzlich den Verlag, um seine Leistung zur Geltung zu bringen</strong> und der Verlag kommt, wie noch zu zeigen sein wird, ohne den Schutz seiner Leistung nicht aus.</p>
<p><em>Besteht der Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechts f&#252;r Presseverlage im Klartext nicht lediglich darin, an Geld zu kommen?</em></p>
<p>Nein. Die Einnahmen bilden eine Konsequenz aus der sachlich gebotenen, aber noch fehlenden Anerkennung des Leistungsschutzrechts.</p>
<p>Es ist richtig, dass st&#228;ndig (und mit Recht) beklagt wird, die Verlage k&#246;nnten ihre gro&#223;en Erfolge im Internet nicht refinanzieren. Vertriebserl&#246;se fehlen weitgehend und mit Werbung verdienen die Verlage im Internet f&#252;r sich zusammen nur 200 Millionen Euro, <strong>obwohl sie fr&#252;hzeitig und innovativ ins Netz gingen, neue Zielgruppen erreichen</strong> und die gro&#223;en Angebote wie Chip-, Bild-, Spiegel-, Focus- und Welt-Online durchschnittlich jeweils Reichweiten von 10 Millionen Unique Usern pro Monat erzielen. Chip Online hatte schon bei der ersten AGOF-Z&#228;hlung in diesem Jahr 12,17 Unique User.</p>
<p>Dennoch arbeiten die allermeisten journalistischen Webseiten finanziell mit Verlusten. Von diesen Leistungen der Verlage profitieren andere, insbesondere die Suchmaschinen um ein Vielfaches mehr als die Verlage; und dies alles entwicklungsbedingt bei st&#228;ndig zur&#252;ckgehenden Vertriebserl&#246;sen und Werbeeinnahmen im Printbereich.</p>
<p>Aber <strong>die missliche finanzielle Situation darf nicht zu der irrigen Annahme f&#252;hren, es gehe nur ums Geld.</strong> Die finanzielle Situation veranschaulicht „lediglich“, dass die technikbedingte Entwicklung verlangt, sich mit dem Leistungsschutzrecht zu befassen.</p>
<p><em>Aber es werden von Verlagen doch immer wieder Rekordergebnisse gemeldet?</em></p>
<p>Die elektronischen Presse wird noch quersubventioniert. Quersubventioniert wird vor allem mit nichtjournalistischen Digitalgesch&#228;ften wie E-Commerce, Bewertungsportalen, Vermarktungen und Portalen f&#252;r Werberubriken. Der Journalismus<strong> l&#228;uft Gefahr, dass die Subventionierung aus wirtschaftlichen Gr&#252;nden und mangels Anerkennung journalistischer Leistungen nach und nach eingeschr&#228;nkt wird.</strong></p>
<p>Den privaten Fernsehsendern hat das Bundeskartellamt schon entgegengehalten, ihre Sendungen seien ein „Werbebegleitprogramm“. Es kann nicht Ziel des Journalismus sein, dies versteht sich von selbst, in einem abwertenden Sinne teilweise Begleitprogramm f&#252;r die subventionierenden Digitalgesch&#228;fte der Verlage zu sein.</p>
<p><em>Wieso verbessert das Leistungsschutzrecht die Situation der Presseverleger?</em></p>
<p>Wer ein Leistungsschutzrecht verletzt, muss in Form einer angemessenen Verg&#252;tung Schadensersatz leisten; das hei&#223;t im Ergebnis eine Lizenzgeb&#252;hr entrichten.</p>
<p>Das hei&#223;t &#8211; <strong>letztlich wird recht einfach gesetzlich ein Paid Content eingef&#252;hrt:</strong> Ist erst ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage gesetzlich verankert, tut derjenige, der Presseerzeugnisse gewerblich nutzen will, gut daran, mit der Presse eine angemessene Verg&#252;tung zu vereinbaren. Der Verlag kann, verf&#252;gt er erst &#252;ber ein Leistungsschutzrecht, gegen die Nutznie&#223;er seiner Leistung grunds&#228;tzlich ohne gr&#246;&#223;ere Hindernisse vorgehen. Folglich empfiehlt sich f&#252;r die Nutzer, sich mit den Verlagen im vorhinein zu einigen.</p>
<p><em>Bei der Anh&#246;rung des Bundesjustizministeriums am 28. Juni in Berlin haben Sie &#8211; wohl als erster &#8211; das Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage in einen gesamthistorischen Zusammenhang gestellt. Wie sieht dieser Ansatz aus, und welche Erkenntnisse ergeben sich aus ihm?</em></p>
<p>Am besten verst&#228;ndlich wird die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger, wenn diese Forderung zun&#228;chst im historischen Zusammenhang gesehen wird. Seit wann gibt es &#252;berhaupt Leistungsschutzrechte? Leistungsschutzrechte wurden erst nach und nach eingef&#252;hrt, je nachdem, wann sich durch eine &#8211; meist technische &#8211; Entwicklung eine L&#252;cke zur Wahrung berechtigter Interessen von Werkmittlern aufgetan hat. Es begann im Wesentlichen mit Leistungsschutzrechten f&#252;r Tontr&#228;ger.</p>
<p>Solange Dirigenten, Musiker und S&#228;nger nur original zu h&#246;ren waren, bestand kein Bedarf f&#252;r ein Tontr&#228;ger-Leistungsschutzrecht. Erst als die Leistungen der aus&#252;benden K&#252;nstler mit Tontr&#228;gern einer Vielzahl von Personen vermittelt werden konnten, entstand ein berechtigtes Interesse, neben den Urhebern die Tontr&#228;gerhersteller zu sch&#252;tzen.</p>
<p>Historisch kann es nicht &#252;berraschen, wenn der neue Verbreitungsweg Internet in diesem Sinne ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage nach sich ziehen muss.</p>
<p>Leistungsschutzrechte f&#252;r die Presse sollen insbesondere eingreifen, weil die technische Entwicklung &#252;ber die rein analoge Welt hinweggegangen ist und eine Anpassung verlangt, um die &#246;ffentlichen Aufgaben der Presse weiterhin erf&#252;llen zu k&#246;nnen. So etwa die &#246;ffentliche Aufgabe, mit einem Qualit&#228;tsjournalismus die f&#252;r einen demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierende Pressefreiheit zu realisieren.</p>
<p><em>Wird der von Ihnen genannte Sinn und Zweck des  Leistungsschutzrechts dadurch konterkariert, dass mit dem  Leistungsschutzrecht das Netz als freier</em><em> Diskussionsraum endet?</em></p>
<p>Sicher nicht. Es reicht bereits aus zu bedenken: Zum einen soll die  private Nutzung nicht durch das Leistungsschutzrecht behindert werden,  und zum anderen wird gegen&#252;ber gewerblichen Nutzern mit der angemessenen  Verg&#252;tung nur ein fair share angestrebt. <strong>Insbesondere wird die wirtschaftliche Grundlage der Suchmaschinen sicher nicht in Frage gestellt.</strong></p>
<p>Selbst Blogger k&#246;nnen unter bestimmten Voraussetzungen das  Leistungsschutzrecht f&#252;r sich beanspruchen. Das Leistungsschutzrecht f&#252;r  Verlage umfasst Presseerzeugnisse und Presseerzeugnis ist auch, was  allein digital verbreitet wird. Einem Blogger soll nach den bislang  vorgesehenen Definitionen ein Leistungsschutzrecht f&#252;r journalistische  Beitr&#228;ge zustehen, die redaktionell gestaltet sind und periodisch unter  einem Titel erscheinen.</p>
<p><em>Wird jedoch das Zitatrecht eingeschr&#228;nkt?</em></p>
<p>So oft dieser Einwand immer und immer wiederkehrt, so unzutreffend  ist er. Noch nie haben die Verlage ge&#228;u&#223;ert, das Zitatrecht solle  eingeschr&#228;nkt werden. Eine Einschr&#228;nkung w&#252;rde gar nicht dem verfolgten  Zweck entsprechen.</p>
<p>Da nur ein gesetzgeberischer R&#252;ckstand aufgeholt werden soll,  versteht es sich von selbst, dass presserechtliche Institute wie das  Zitatrecht fortbestehen.</p>
<p>Das Thema „Zitatrecht“ geh&#246;rt zu der Frage, ob das  Leistungsschutzrecht die Schrankensystematik des Urhebergesetzes  aufheben oder erweitern will. Die Schrankenregelungen des  Urheberrechtsgesetzes sollen grunds&#228;tzlich bestehen bleiben; eben auch  das Zitatrecht.</p>
<p><strong>Wer einwendet, das Zitatrecht solle  abgeschafft werden, missversteht vielleicht das Zitatrecht. Er denkt  vermutlich, News-Aggregatoren und Suchmaschinen w&#252;rden doch generell nur  zitieren.</strong> Wer so denkt, irrt. Zitiert wird im Rahmen  urheberrechtlich gesch&#252;tzter Werke. News-Aggregatoren und Suchmaschinen  stellen jedoch keine urheberrechtlich gesch&#252;tzten Werke her.</p>
<p><em>Die Hauptkritik ist, die Verleger seien einfallslos und verf&#252;gten nicht &#252;ber die Phantasie, neue Gesch&#228;ftsmodelle zu finden.</em></p>
<p>Der  Vorschlag, ein Leistungsschutzrecht einzuf&#252;hren, ist kein Zeichen der  Einfallslosigkeit und des Fehlens eines Gesch&#228;ftsmodells. Nein, ganz im  Gegenteil: <strong>Das Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage stellt das Gesch&#228;ftsmodell dar</strong>, welches das Gesetz bereits vorgegeben hat.</p>
<p>So, wie f&#252;r die Vermittlung von Leistungen durch Tontr&#228;ger ein  Leistungsschutzrecht ein angemessenes Gesch&#228;ftsmodell war und ist,  bildet nun ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage ein Gesch&#228;ftsmodell. Historisch und methodisch ist es das Beste, dieses Gesch&#228;ftsmodell zu w&#228;hlen.</p>
<p>Die Einheit der Geschichte, die Einheit der Rechtsordnung und die  Klarheit der Systeme verlangen, das Gesch&#228;ftsmodell des  Leistungsschutzrechts zu &#252;bernehmen. Etwas Anderes w&#228;re erst  gerechtfertigt, wenn insgesamt das System der Ordnung mit  Leistungsschutzrechten abgeschafft und durch ein neues System ersetzt  werden k&#246;nnte und m&#252;sste. Daran wird jedoch nirgends gedacht. Warum  sollte es auch anders sein.</p>
<p>Wer will denn die Meinung vertreten,  die Leistungen der Werkmittler seien erw&#252;nscht, ja sogar erforderlich,  aber die Werkmittler h&#228;tten kostenlos zu leisten &#8211; und das insbesondere  bei Leistungen, welche f&#252;r den demokratischen Rechtsstaat schlechthin  konstituierend sind.</p>
<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="alignleft size-full wp-image-31563" title="promedia08" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/08/promedia08.jpg" alt="" width="120" height="170" /></a></p>
<p style="margin-bottom: 1em;">
<p><em>Dies ist eine gek&#252;rzte Fassung des Interviews von Helmut Hartung mit Prof. Dr. Robert Schweizer, Vorstand Recht (Assoziiertes Mitglied) bei Hubert Burda Media. Es erschien unter dem Titel „Letztlich wird gesetzlich ein Paid Content eingef&#252;hrt“ im medienpolitischen Fachmagazin <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>, Ausgabe 08/2010, das mit Carta kooperiert.</em></p>
<p style="margin-bottom: 1em;">
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		<title>Bolz: &#8220;Es wird darauf ankommen, auf die Seite der Programmierer zu gelangen.&#8221;</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 21:28:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Medienphilosoph Norbert Bolz &#252;ber b&#252;rgerliche Individualit&#228;t im Netz, nichtstaatliche Konkurrenz um Informationsmonopole, Computer als soziale Agenten und den Politik-Begriff in sozialen Netzwerken.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/0a45d836e7424839969f416981a00a77" alt="" width="1" height="1" />Das Interview f&#252;hrt Juliane Gille mit dem Medienwissenschaftler Prof. Dr. Norbert Bolz f&#252;r Helmut Hartungs medienpolitisches Fachmagazin <em>promedia</em>.</p>
<p><em>Herr Bolz, ist das Interesse der Menschen &#252;berall erreichbar zu sein und &#252;berall kommunizieren zu k&#246;nnen wirklich so gro&#223;, wie immer behauptet wird?</em></p>
<p>Bolz: Diese Frage ist zweitrangig gegen&#252;ber dem viel wichtigeren Sachverhalt, dass generelle Erreichbarkeit und Mobilit&#228;t erwartet wird. Es gibt eine Art sozialen Anschlusszwang an die neuen Medientechnologien, der jeden Einzelnen dazu zwingt &#252;berall und immer erreichbar zu sein. Jeder hat schon einmal die Erfahrung gemacht, dass er auf gro&#223;es Befremden st&#246;&#223;t, wenn er seine E-Mails einmal einen Tag lang nicht gelesen und beantwortet hat, oder telefonisch schwer erreichbar ist. Es geht um einen sozialen Standard, der sich unabh&#228;ngig von Lust und Laune des Einzelnen durchsetzt.</p>
<p><em>Trifft das aber nicht nur auf eine kleinere Schicht beruflich geforderter, mobiler Menschen zu?</em></p>
<p>Man muss hier sicherlich sozial differenzieren. Es gibt eine leider wachsende Zahl der Bev&#246;lkerung, die sozial abgeh&#228;ngt sind und f&#252;r die es keine dringende Notwendigkeit gibt, sich immer wieder in die Weltkommunikation einzuschalten. Es geht hier in der Tat vor allem um die Gruppe der gesellschaftlich und wirtschaftlich Produktiven. Man darf aber nicht vergessen, dass es au&#223;erhalb dieser Gruppe auch diejenigen gibt, die sich allein aus der Lust am Kommunizieren vielfach genau so verhalten. Gerade diese Gruppe – dazu z&#228;hlen auch sehr viele Jugendliche – befeuern diese Entwicklung.</p>
<p><em>Wann werden die mobilen Endger&#228;te vollst&#228;ndig unser Leben pr&#228;gen?</em></p>
<p>Sie werden eine zweite Natur werden – und sind es f&#252;r viele schon l&#228;ngst geworden. Viele Menschen k&#246;nnen sich ein Leben ohne diese Technologien schon heute nicht mehr vorstellen. Den Zustand der neuen Medien als zweiter Natur werden wir deshalb schon in sehr kurzer Zeit erreichen. Es war aber immer schon so, dass die <strong>Leitmedien einer Zeit die ganze Existenz in dieser Zeit gepr&#228;gt haben</strong>. Das galt in der Gutenberg-Galaxis genauso wie in der Zeit des Radios und des Fernsehens. Wir sind immer in einer gewissen Weise Sklaven unserer Medien. Insofern wird der Widerstand gegen den Gebrauch des Neuen immer geringer, weshalb sich der Anpassungsprozess insgesamt beschleunigt.</p>
<p><em>Wird der Online-Exhibitionismus gebremst werden, wenn sich mit neuen Techniken auch private Informationen immer einfacher auffinden lassen?</em></p>
<div id="attachment_25150" class="wp-caption alignleft" style="width: 216px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/04/02_NorbertBolz.jpg"><img class="size-medium wp-image-25150" title="02_NorbertBolz" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/04/02_NorbertBolz-206x300.jpg" alt="Prof. Norbert Bolz: &quot;Wir unterstellen heute, dass Politik das ist, was die Politiker interessiert.&quot; - Foto: TU Berlin" width="206" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Prof. Norbert Bolz: &quot;Wir unterstellen heute, dass Politik das ist, was die Politiker interessiert.&quot; - Foto: TU Berlin</p></div>
<p>Diese Frage wird von Ihnen vor dem Hintergrund der b&#252;rgerlichen Privatsph&#228;re gestellt, aber mein Eindruck ist, dass <strong>immer mehr Menschen den besonderen Wert einer undurchdringlichen Privatsph&#228;re gar nicht mehr nachvollziehen k&#246;nnen.</strong> Es geht hier gar nicht so sehr um sozialen Exhibitionismus, sondern vor allem um soziale Gewohnheit. Man darf nicht vergessen, dass es nicht nur die „b&#246;sen“ Googles sind, die auf diesem Pfad wandern, sondern es ist unser eigener Staat, der ein wachsendes Interesse an allen privaten Informationen hat, etwa im Gesundheitsbereich. Das Interesse an Privatinformationen hat sehr viele Quellen und der Widerstand dagegen schrumpft, weil sich die Menschen nicht mehr als b&#252;rgerliche Privatiers verstehen.</p>
<p><em>Wird nicht auch in der Politik der Widerstand dagegen st&#228;rker, vielleicht als Spiegel des Widerstands in der Bev&#246;lkerung?</em></p>
<p>Einen Widerstand in der Bev&#246;lkerung kann ich leider nicht erkennen, auch wenn ich mich dar&#252;ber freuen w&#252;rde. Bei den Reaktionen der Politiker sehe ich hingegen zwei andere Motive: Zum einen herrscht hier eine Angst, die aus weitgehender Unkenntnis erw&#228;chst. Zum anderen w&#252;rde sich das politische System gern selbst diese Daten vorbehalten und sieht hier eine private Konkurrenz, die ein staatliches Informationsmonopol bedroht. Ich bin aber nicht besonders optimistisch was die Nachhaltigkeit dieses Schutzinteresses betrifft und sehe es eher als Nachhutgefecht. Es ist kein Griff nach der Notbremse im rasend schnellen Zug.</p>
<p><em>Wenn das Leben des Einzelnen immer &#246;ffentlicher wird, wie ist dann noch eine individuelle Existenz m&#246;glich?</em></p>
<p>Diese Frage unterstellt, dass individuelle Existenz bisher ohne Weiteres m&#246;glich gewesen ist. Auf jeden Fall wird Individualit&#228;t ein sehr viel anspruchsvolleres Konzept als in den Jahrzehnten, in denen wir sie rein konsumorientiert interpretiert haben. Auch dem traditionell b&#252;rgerlichen Sinn hat in der Realit&#228;t kaum mehr jemand entsprochen. Die gro&#223;e Frage der Zukunft ist aber die nach der Zukunft unseres Begriffs von Freiheit, Liberalit&#228;t und Individualit&#228;t unter den neuen Medienbedingungen. Jeder Einzelne, der &#252;berhaupt noch ein Interesse an b&#252;rgerlicher Individualit&#228;t hat, muss sich eine eigene Verteidigungsstrategie ausdenken.</p>
<p><em>Ist diese Individualit&#228;t nicht ein Eckpfeiler der demokratischen Freiheit?</em></p>
<p>Sicher, allerdings muss man hier zwischen Demokratie und Freiheit unterscheiden, weil sich Demokratie leider sehr gut mit Unfreiheit vertr&#228;gt. Das Interesse an Freiheit scheint mir in Deutschland nicht so stark entwickelt zu sein: Wie wenig ist aus den gro&#223;en Zeichen der Geschichte 1989 geworden? Eigentlich h&#228;tte es ein Datum sein k&#246;nnen, das den Stolz und die Emphase der Franz&#246;sischen Revolution haben k&#246;nnte, aber fast nichts ist daraus geworden au&#223;er dem Jammern &#252;ber Transferleistungen. Das Interesse an Freiheit ist in Deutschland immer sehr sekund&#228;r gewesen, gemessen an Dingen wir Sicherheit und Wohlfahrt.</p>
<p><em>Statt vom Web 2.0 sprechen einige inzwischen von Web 3.0 und Outernet. Kommt es wirklich zu einer Vermischung von realer und virtueller Welt?</em></p>
<p>Ich halte diese Frage f&#252;r die wichtigste im Zusammenhang mit den neuen Medien. Fr&#252;her hat man von Mensch-Maschine-Kommunikation und „Ubiquitous Computing“, d. h. dem allgegenw&#228;rtigen Computerisieren, gesprochen. Die moderne Technik wird gleichzeitig allgegenw&#228;rtig und doch unsichtbar. Die Komplexit&#228;t der Technik wird in Kleidung, Gegenst&#228;nden und Chips verschwinden, die man gar nicht mehr wahrnehmen muss. Sie setzen uns einem Datenstrom aus, der nun noch routinem&#228;&#223;ig bew&#228;ltigt werden kann. <strong>Es ist eine faszinierende Tatsache, dass Menschen offensichtlich keine Probleme darin haben, mit Computern zu kommunizieren, als w&#228;ren es Personen.</strong> Mit Computern als soziale Agenten umzugehen ist scheinbar wesentlich einfacher als man es sich h&#228;tte tr&#228;umen lassen. Meine Kollegin Knorr-Cetina spricht sogar von „Geselligkeit mit Objekten“ und meint damit genau diese Smart Objects.</p>
<p><em>Wodurch wird dann das Verhalten der Menschen gesteuert?</em></p>
<p>Das Verhalten der Menschen wird immer gesteuert vom Verhalten anderer Menschen. Die Frage ist, ob es noch Menschen mit gr&#246;&#223;erem Einfluss gibt. Das sind die Leute, die heute diese Smart Objects programmieren. Vilém Flusser, der gro&#223;e Vereinfacher, hat gesagt, dass die Welt in Programmierer und Programmierte zerf&#228;llt. Ich finde diese simple These immer plausibler, je l&#228;nger ich dar&#252;ber nachdenke. Es macht den entscheidenden Unterschied, ob man Nutzer-B&#252;rger-Kunde ist, oder zu denen geh&#246;rt, die die virtuellen Welten entwerfen. Es wird gerade f&#252;r die Jugendlichen immer mehr darauf ankommen auf die Seite der Programmierer zu gelangen.</p>
<p><em>Aber nur eine Minderheit der Gesellschaft kann Programmierer sein?</em></p>
<p>Bolz: So sieht es im Moment aus, es ist allerdings nicht ganz undenkbar, dass Programmieren einmal so selbstverst&#228;ndlich wird wie lesen und schreiben. Es ist eine Frage an die P&#228;dagogik und das Selbstverst&#228;ndnis von Bildungsprozessen.</p>
<p><em>Es gibt die Gegenbewegung hin zu Entschleunigung und selektiver Kommunikation. Ist die skizzierte Entwicklung zwangsl&#228;ufig?</em></p>
<p>Jeder Gegentrend geh&#246;rt zum Trend selbst hinzu und widerlegt ihn nicht. Nur derjenige kann entschleunigen, der auch beschleunigen kann, und nur derjenige kann unerreichbar sein, der eigentlich immer erreichbar ist. Man sieht das sehr gut daran, dass es meistens die Bosse sind, die heute souver&#228;n und auch einmal unerreichbar sein k&#246;nnen. Wenn man dagegen refrakt&#228;r ist und sich einfach nur dagegen stellt, geh&#246;rt man zu den Losern.</p>
<p><em>Wie wird sich in Zeiten des Outernets die Kommunikation entwickeln?</em></p>
<p>Kommunikation nimmt dort noch entschiedener die Stellung ein, die wir eigentlich schon kennen: den Vorrang der Computervermittelten Kommunikation vor der Faceto-face-Kommunikation. Das Outernet ist aber auch ein Zeichen daf&#252;r, dass das scheinbare Auseinanderfallen von virtueller Realit&#228;t und realer Realit&#228;t gar nicht unserer Zukunft entspricht, sondern es immer mehr zu Hybridformen kommt. Hybridit&#228;t scheint mir ohnehin eines der gro&#223;en Stichworte des 21. Jahrhunderts in allen Lebensbereichen zu sein: Statt entweder oder, beides zusammen.</p>
<p><em>Werden soziale Netzwerke zu den entscheidenden meinungsbildenden Organen?</em></p>
<p>Das glaube ich in jedem Fall, sie werden allerdings immer in Zusammenhang stehen mit den gro&#223;en autoritativen Quellen. Es wird nach wie vor Regierungen geben, die offizielle Mitteilungen machen, und es wird weiterhin pers&#246;nliche Autorit&#228;ten geben, die einen gro&#223;en Einfluss auf eine Gemeinde nehmen. Auch die Internetkultur hat Gurus, etwa Steve Jobs. Das Internet ist nicht nur die radikaldemokratische Kollaboration der Netzwerke, sondern gerade wegen des Standards der Netzwerke w&#228;chst das Bed&#252;rfnis nach Leadership.</p>
<p><em>Welche Rolle spielen dann klassische Medien?</em></p>
<p>Es ist eine Frage der Generationen. <strong>Man kann in Schulen und Universit&#228;ten schon heute beobachten, dass die klassischen Massenmedien dort schon fast keine Rolle mehr spielen. </strong>Das Peer-Group-Prinzip &#252;ber Netzwerke setzt sich dort immer mehr durch, so dass es eine Frage weniger Jahre ist, bis auch andere Formen der b&#252;rgerlichen &#214;ffentlichkeit von diesen neuen Formen der Meinungsbildung wesentlich mitgepr&#228;gt werden. Die Politiker sp&#252;ren heute sehr deutlich, dass sie in ihren alten Massenkommunikationskan&#228;len keine relevanten &#214;ffentlichkeiten mehr erreichen.</p>
<p><em>Soziale Netzwerke widmen sich mit gro&#223;er Sachlichkeit vor allem Hobbys und Interessen. Wird es dann auch eine Hinwendungen zu Themen der Politik geben?</em></p>
<p>Ja, wobei man auch von einem Wandel des Politik-Begriffs ausgehen muss. Wir unterstellen heute, dass Politik das ist, was die Politiker interessiert. Das ist den Jugendlichen nicht mehr nahezubringen und man wird sich in Zukunft auch nicht via Internet f&#252;r Bundestagsdebatten interessieren. Das wird die Leute immer langweilen. Die Politik bekommt eine neue Handfestigkeit, indem man sich etwa f&#252;r lokale Probleme, aber auch f&#252;r gro&#223;e Weltprobleme interessiert. Man m&#246;chte sich eine Meinung bilden, aber auch an Aktionen beteiligen.</p>
<p><em>Nehmen wir die aktuellen Beispiele Steuerreform und Gesundheitsreform. Wo wird so etwas k&#252;nftig meinungsbildend diskutiert?</em></p>
<p>Man darf nicht vergessen, dass das Nicht-Teilnehmen an einer Diskussion auch einen Diskussionsbeitrag darstellt. Die Tatsache, dass sich gewisse Gruppen der Bev&#246;lkerung nicht an der Gesundheitsdiskussion beteiligten, kann man nicht per se als apolitisches Verhalten interpretieren. Man glaubt einfach nicht daran, dass in diesen politischen Diskussionen ein direkter Effekt erzeugt werden kann, sondern h&#228;lt es f&#252;r ein langweiliges Ritual. Das ist ein politisches Statement. Man darf unsere Standards des Wichtigen und Unwichtigen sicher nicht einfach auf die Internetkultur &#252;bertragen.</p>
<p><em>Gesundheitsversorgung und Altersversorgung sind aber Themen, die auch junge Leute interessieren m&#252;ssten?</em></p>
<p>Was in zwanzig Jahren ist, l&#228;sst sich schlecht antizipieren. Die meisten Jugendlichen sp&#252;ren, dass es irgendwie unrealistisch ist, wenn ihnen heute geraten wird, eine Riester-Rente abzuschlie&#223;en, weil nicht abzusehen ist, was sich in 20 Jahren entwickeln wird. Denken Sie nur an die aktuelle Finanzkrise. Solche Sachverhalte kann man „sp&#252;ren“ auch ohne gro&#223;e politologische Einsichten zu haben. Das politische Desinteresse h&#228;ngt also nicht nur mit einer ver&#228;nderten Mediennutzung zusammen, sondern steht f&#252;r eine ver&#228;nderte Sicht auf die Gesellschaft, die durch eine ver&#228;nderte Mediennutzung begleitet wird.</p>
<p><em>Sie teilen auch nicht die Sorge, dass die Menschen im virtuellen Kommunikationsraum weiter vereinsamen?</em></p>
<p>Nein. Mir f&#228;llt es schon schwer anzunehmen, dass die Mehrheit der Menschen in hervorragend funktionierenden sozialen Beziehungen gestanden h&#228;tten und heute nun vereinsamen w&#252;rden. Das stimmt f&#252;r mich aus vielen Gr&#252;nden nicht. Kommunikationstechnologien haben im Allgemeinen den umgekehrten Effekt, n&#228;mlich mehr Beziehungen herzustellen – gerade f&#252;r Menschen, die sich in pers&#246;nlichen Begegnungen nicht durchzusetzen wissen. Die Frage ist vielmehr, ob sich die Hoffnungen der Internetgemeinde erf&#252;llen werden, dass es einen Schritt von der passiven zur aktiven Mediennutzung geben wird. Diese Frage muss man die Zeit beantworten lassen, die Sehnsucht danach und das Interesse daran sind jedenfalls gigantisch. Der Inhalt selbst wird dabei immer unwichtiger im Vergleich zu der Frage, ob man selbst teilhaben und aktiv werden kann. Man kann sich leicht lustig machen, &#252;ber den Schrott, der dabei produziert wird, aber wir sollten als Beobachter die Tendenz ernst nehmen.</p>
<p><em>Wird die Mehrzahl der Menschen wirklich aktiv „mitmischen“ wollen?</em></p>
<p>Es wird hoffentlich nicht die Mehrzahl sein, denn die werden sehr schnell sp&#252;ren, dass es relativ sinnlos ist Kommunikationsverh&#228;ltnisse aufzubauen, bei denen es mehr Sender als Empf&#228;nger gibt. Letztlich sind es aber fundamental neue Verh&#228;ltnisse:<strong> Es ist eine Kulturrevolution, wenn der Zugang zur &#214;ffentlichkeit so sehr technisch und sozial erleichtert wird, dass es im Grunde &#252;berhaupt keine Gatekeeper mehr gibt.</strong> Das beunruhigt nat&#252;rlich die etablierte Gesellschaft und die meisten, die sich kulturpessimistisch &#228;u&#223;ern, sind selbst Gatekeeper. Diese Entwicklung sollte man daher hoffnungsvoll betrachten und bis zum Beweis des Gegenteils werde ich das tun.</p>
<p><em>Wird es in Zeiten des Outernets noch reale Fu&#223;ballspiele und reales Kino geben?</em></p>
<p>Mehr denn je. Gerade weil Virtuelles zum Alltagsstandard wird, wird es in Zukunft – man kann es aber heute schon sehen – ein wachsendes Interesse an realer Pr&#228;senz geben. Man kann jedes Musikst&#252;ck als Podcast qualitativ viel hochwertiger h&#246;ren als bei einem Konzert, aber die Leute gehen immer mehr in Konzerte, um die Akteure pers&#246;nlich zu erleben. Was f&#252;r die Stars gilt, gilt sogar f&#252;r Wissenschaftler, deren Ergebnisse man selbst auf dem Smartphone lesen kann, aber trotzdem m&#246;chte man sie treffen. Die Sehnsucht nach realer Pr&#228;senz wird weiter anwachsen.</p>
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<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="size-full wp-image-23754 alignleft" title="promediacover_3_2010" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/promediacover_3_2010.jpg" alt="promediacover_3_2010" width="120" height="168" /></a><em>Dieses Interview hat Juliane Gille f&#252;r das medienpolitische Fachmagazin </em><em><a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a> gef&#252;hrt, das mit </em><em>Carta kooperiert.</em></p>
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<p><em><span style="color: #ffffff;">.</span><br />
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		<title>Burda-Vorstand Schweizer: &#8220;Das Leistungsschutzrecht richtet sich gegen niemanden&#8221;</title>
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		<pubDate>Sun, 07 Mar 2010 17:26:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Robert Schweizer, Vorstand Recht bei Hubert Burda Media, &#252;ber das Internet als leistungsschutzrechtsfreien Raum f&#252;r Presseverleger, Respekt vor verfassungsrechtlich erw&#252;nschten Leistungen und neue Stabilit&#228;t durch eine "VG Presse".]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/28d12aac0f314175b20753a28354108c" alt="" width="1" height="1" /><em>Herr Schweizer, Politiker aller Parteien haben zugesagt, die Forderung der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger nach einem Leistungsschutzrecht zu unterst&#252;tzen und in den Koalitionsvertrag ist es auch aufgenommen worden. Wie ist der Stand der Gespr&#228;che mit den politischen Entscheidern?</em></p>
<p>Schweizer: Die Presseverleger haben noch im Vorjahr mit den politischen Entscheidern abgestimmt, dass sie versuchen, gemeinsam mit den beiden Journalistengewerkschaften einen ausformulierten Vorschlag f&#252;r eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Die Presseverleger und die Gewerkschaften haben bereits jeweils f&#252;r sich und gemeinsam alle Fragen intensiv diskutiert. Abgeschlossen sind diese Diskussionen noch nicht. Die ersten Gespr&#228;che mit den politischen Entscheidungstr&#228;gern beginnen derzeit. Ein Textvorschlag soll jedoch, wenn auch m&#246;glichst umgehend, erst vorgelegt werden, wenn Verleger und Journalistengewerkschaften<br />
rundum einen Konsens gefunden haben.</p>
<p><em>Soll es ein eigenes Gesetz werden oder soll das Leistungsschutzrecht im Rahmen des Dritten Korbs des Urheberrechts geregelt werden?</em></p>
<p>Schweizer: Es wird besser sein, meine ich, das Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage eigens in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen. Die neue Regelung steht f&#252;r sich und ist wichtig genug, nicht mit anderen Themen in einem Korb vermengt zu werden.</p>
<p><em>Die Verleger wollen anscheinend eine schnelle Regelung. Warum machen Sie hier Tempo?</em></p>
<div id="attachment_23885" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/schweizer.jpg"><img class="size-full wp-image-23885" title="robert schweizer" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/schweizer.jpg" alt="robert schweizer" width="300" height="269" /></a><p class="wp-caption-text">Robert Schweizer: Es wird weltweit erwartet, dass von Deutschland ein Signal ausgeht. (Foto: Burda)</p></div>
<p>Schweizer: Ein Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverlage ist erforderlich, seitdem die Leistungen der Presseverlage in einem rechtsfreien Raum massenhaft und unkontrolliert kostenlos genutzt werden k&#246;nnen. Diese Nutzung nimmt sprunghaft zu. Die negativen Folgen f&#252;r die Presseverlage und deren Besch&#228;ftigte wirken sich immer st&#228;rker verh&#228;ngnisvoll aus. Dass sich die Presse ihrer &#246;ffentlichen Aufgabe entsprechend unabh&#228;ngig vom Staat finanzieren kann, ist nicht mehr gew&#228;hrleistet, obwohl die Presse publizistisch erfolgreich ist und mit ihren Print- und Onlineausgaben meist mehr Leser und Nutzer erreicht denn je. Es ist somit an der Zeit, z&#252;gig die Materie zu regeln.<br />
Mit der Schaffung eines Leistungsschutzrechts allein ist es im &#220;brigen noch l&#228;ngst nicht getan. Das Recht muss umgesetzt und dazu voraussichtlich insbesondere eine Verwertungsgesellschaft initiativ werden. Von einer „schnellen Regelung“ l&#228;sst sich deshalb schwerlich reden, auch wenn sich die Presseverleger gemeinsam mit den Journalistengewerkschaften bem&#252;hen, keine Zeit zu verlieren.</p>
<p><em>Es gab vor allem von Internetunternehmen Vorw&#252;rfe, dass mit dem Leistungsschutzrecht auch die Verbraucher zur Kasse gebeten werden. Gegen wen richtet sich das Leistungsschutzrecht?</em></p>
<p>Schweizer: Das Leistungsschutzrecht richtet sich gegen niemanden. Es soll nur angemessen respektiert werden, dass die Presseverlage ihre &#8211; allgemein willkommenen und verfassungsrechtlich erw&#252;nschten &#8211; Leistungen finanzieren m&#252;ssen. So sind von den Verlagen die Autoren zu verg&#252;ten sowie die Herstellung, die Vervielf&#228;ltigung, Verbreitung und Vermarktung zu finanzieren.<br />
Die Leistungen der Presseverlage „angemessen zu respektieren“, hei&#223;t zumindest, dass diejenigen, die gewerblich an den Verlagsleistungen teilhaben, mit Lizenzgeb&#252;hren die Verlage an ihren Vorteilen beteiligen. Dieses fair share entspricht &#8211; worauf nie hingewiesen wird &#8211; dem jahrtausendealten allgemeinen Prinzip des „do ut des“.</p>
<p><em>Seit Ihrer Forderung nach einem eigenen Leistungsschutzrecht gibt es von anderen Contentanbietern die Forderung nach einer Verbesserung ihrer Leistungsschutzrechte. Worauf f&#252;hren Sie die Debatte &#252;ber eine Reform von Leistungsschutzrechten zur&#252;ck?</em></p>
<p>Schweizer: Ich f&#252;hre diese Debatte auf Ver&#228;nderungen in der Umwelt zur&#252;ck. Diese Ver&#228;nderungen sind weitgehend durch technische Entwicklungen bedingt. Erstaunlich ist, meine ich, dass in all den Diskussionen um die technischen Ver&#228;nderungen und deren Konsequenzen bislang nie die Thom’sche Theorie herausgestellt wurde, n&#228;mlich: Die sprunghaften Ver&#228;nderungen f&#252;hren &#8211; eine neue Stabilit&#228;t suchend &#8211; zu einem neuen System. Dieses neue System verlangt, die Leistungsschutzrechte auf mehreren Gebieten zu verbessern.</p>
<p><em>Warum ben&#246;tigen die Verlage ein eigenes Leistungsschutzrecht und warum kann es nicht ein generelles Schutzrecht f&#252;r die Kreativwirtschaft geben?</em></p>
<p>Schweizer: Ein generelles Schutzrecht f&#252;r die Kreativwirtschaft ist theoretisch als Oberbegriff denkbar. Aber das Leistungsschutzrecht der Presseverlage weist so viele Besonderheiten auf, dass es eigens geregelt werden muss.<br />
Der Oberbegriff ist beim Leistungsschutzrecht der Presseverlage mit zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<p><em>Existiert inzwischen &#252;ber die Ausgestaltung des Leistungsschutzrechtes ein Grundkonsens der Verlage?</em></p>
<p>Schweizer: Die zahlreichen Verlage, die sich bislang an der Diskussion beteiligten, haben einen Grundkonsens gefunden. Sie sind jedoch, wie erw&#228;hnt, bestrebt, die Vorstellungen der Journalistengewerkschaften noch einzubeziehen.</p>
<p><em>Wie k&#246;nnten aus Ihrer Sicht die Eckpunkte f&#252;r ein Leistungsschutzrecht aussehen?</em></p>
<p>Schweizer: Ich habe es schon angesprochen: Die Verlage und die Journalistengewerkschaften haben sich auferlegt, erst dann das Leistungsschutzrecht &#246;ffentlich zu definieren, wenn die Vorstellungen unter ihnen m&#246;glichst weitgehend ausdiskutiert und den politischen Entscheidern pr&#228;sentiert worden sind. Die unmittelbar Beteiligten m&#252;ssen erst &#8211; so wurde &#252;berlegt &#8211; m&#246;glichst weitgehend unter sich eine L&#246;sung gefunden haben. Unausgereifte Vorschl&#228;ge w&#228;ren vor allem gegen&#252;ber dem Gesetzgeber unzumutbar.<br />
Soviel l&#228;sst sich jetzt aber schon zu den Eckpunkten feststellen: Zum einen sollte definiert sein, welche Unternehmen und welche Inhalte gesch&#252;tzt werden. Zum anderen ist die Rechtewahrnehmung zu regeln. In diesem Rahmen sind Fragen wie die Freiheit der Nutzung der Leistungen durch Journalisten bei ihrer Recherche zu kl&#228;ren. Wichtig ist: Verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig viele Entscheidungen hat das Gesetz bereits getroffen. Es enth&#228;lt n&#228;mlich eine Reihe von Bestimmungen, die f&#252;r alle Leistungsschutzrechte gelten. So legt § 97 des Urheberrechtsgesetzes fest: „Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz gesch&#252;tztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten &#8230; [auf Unterlassung oder Zahlung einer Lizenzgeb&#252;hr] in Anspruch genommen werden“. Die Verlage m&#252;ssen somit insoweit nur erreichen, dass ihnen ein Leistungsschutzrecht einger&#228;umt wird, also „ein anderes nach diesem Gesetz gesch&#252;tztes Recht“ im Sinne des § 97 UrhG. Eine Reihe wichtiger Folgen ergibt sich dann „automatisch“ aus dem Gesetz.</p>
<p><em>Welche Argumente sprechen f&#252;r und welche gegen eine „VG Presse“?</em></p>
<p>Schweizer: Zu unterscheiden ist selbstverst&#228;ndlich, einerseits ob und inwieweit &#252;berhaupt Leistungsschutzrechte f&#252;r Presseverlage von einer Verwertungsgesellschaft<br />
wahrgenommen werden sollen und andererseits, ob und inwieweit eigens f&#252;r Presseverlage eine Verwertungsgesellschaft zu empfehlen ist.<br />
Leistungsschutzrechte zumindest teilweise auf eine Verwertungsgesellschaft zu &#252;bertragen, wird sich nicht umgehen lassen; jedenfalls aus Sicht der allermeisten Verlage und der Autoren. Gewichtet &#252;berwiegen n&#228;mlich die Argumente, den Leistungsschutz durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen. Die wichtigsten Argumente f&#252;r eine Verwertungsgesellschaft sind die bessere &#220;berwachung des Marktes, die st&#228;rkere Verhandlungsposition bei kollektiver Vermarktung und das Inkasso. Als Nachteile der gegenw&#228;rtig in Deutschland bestehenden zw&#246;lf Verwertungsgesellschaften werden vor allem genannt: fehlende Konkurrenz zwischen den Verwertungsgesellschaften, der Verwaltungsapparat sei teuer und unbeweglich, die Verwertungsgesellschaften seien intransparent und w&#252;rden kaum &#252;berwacht.<br />
Zu der Frage, ob die Presse-Leistungsschutzrechte einer bereits bestehenden Verwertungsgesellschaft anvertraut werden sollen, oder ob zu empfehlen ist, eine neue VG Presse zu gr&#252;nden, wurde noch nichts entschieden. F&#252;r eine spezielle, neue Full-Service-Verwertungsgesellschaft spricht vor allem, dass die Interessen so besser getrennt und die speziellen Interessen der Verlage besser gewahrt werden k&#246;nnen.<br />
Gegen diese L&#246;sung spricht dagegen insbesondere, dass eine VG Presse erst aufw&#228;ndig aufgebaut werden muss. Beide M&#246;glichkeiten lassen sich &#8211; das wird der goldene Mittelweg sein &#8211; insofern miteinander verbinden, als eine eigene VG Presse Leistungen anderer Verwertungsgesellschaften in Anspruch nehmen wird.</p>
<p><em>Welche Notwendigkeit und welche Chancen sehen Sie hier zu europaweiten Regelungen zu gelangen?</em></p>
<p>Schweizer: Die Zeit f&#252;r europaweite Regelungen ist noch nicht ganz reif. Selbst das oft als Vorbild gepriesene britische Publishers Right l&#228;sst sich nicht einfach fortbilden. Es sch&#252;tzt den Verleger als Urheber (sic!) der typografischen Gestaltung ver&#246;ffentlichter Werkausgaben. Au&#223;erdem wird die Presse in Europa finanziell unterschiedlich gef&#246;rdert, so dass auch von daher erst noch zu harmonisieren ist.<br />
Die Rechte der europ&#228;ischen L&#228;nder entwickeln sich jedoch in Richtung eines Leistungsschutzrechts f&#252;r Presseverlage, und die EU-Kommission &#228;u&#223;ert sich grunds&#228;tzlich positiv zu einem Presse-Leistungsschutz. Soweit bekannt, wird sogar weltweit erwartet, dass von Deutschland ein Signal ausgeht.</p>
<p>Auch zu diesem Thema:</p>
<ul>
<li>Autorenbeitrag von Robert Schweizer auf <em>Carta</em>: <a href="http://carta.info/18559/fair-share-verlage-leistungsschutzrecht-robert-schweizer/">“Fair Share”: Verlage sollten angemessen an Werbeeinnahmen aus Links beteiligt werden</a></li>
</ul>
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<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="size-full wp-image-23754 alignleft" title="promediacover_3_2010" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/promediacover_3_2010.jpg" alt="promediacover_3_2010" width="120" height="168" /></a><em>Dieses Interview hat Helmut Hartung f&#252;r das medienpolitische Fachmagazin </em><em><a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a> gef&#252;hrt, das mit </em><em>Carta kooperiert.</em></p>
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<p><small>
<a href="http://carta.info/23863/burda-vorstand-schweizer-das-leistungsschutzrecht-richtet-sich-gegen-niemanden/">Burda-Vorstand Schweizer: &#8220;Das Leistungsschutzrecht richtet sich gegen niemanden&#8221;</a> on <a href="http://carta.info">CARTA</a> | <a href="http://carta.info/23863/burda-vorstand-schweizer-das-leistungsschutzrecht-richtet-sich-gegen-niemanden/#comments">18 comments</a>
</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23863&amp;md5=41781f01a8e6f025eacf5f39233fcf14" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leutheusser-Schnarrenberger: Das Leistungsschutzrecht nicht &#252;bers Knie brechen</title>
		<link>http://carta.info/23749/leutheusser-schnarrenberger-das-leistungsschutzrecht-nicht-uebers-knie-brechen/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 07:00:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Justizministerin im Interview: &#220;ber die Zukunft der Privatkopie, M&#246;glichkeiten der Piraterie-Bek&#228;mpfung, die "Zwangskollektivierung" durch die Kulturflatrate, das Leistungsschutzrecht f&#252;r Presseverleger und die Bedeutung des Selbstdatenschutzes.

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/955aac7b3e8147cbb9386e3a5c98681c" width="1" height="1" alt=""/> <em>Frau Ministerin, der Schutz des Urheberrechts spielt im Koalitionsvertrag eine gro&#223;e Rolle. Welche Probleme m&#252;ssten Ihrer Meinung nach in dieser Legislaturperiode gel&#246;st werden?</em></p>
<div id="attachment_23779" class="wp-caption alignleft" style="width: 182px"><em><a href="http://www.flickr.com/photos/sls09/3816488560/"><img class="size-full wp-image-23779 " title="Sabine Leutheusser-Schnarrenberger" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/sls.jpg" alt="Foto: sls2009 (cc by-nc-sa)" width="172" height="228" /></a></em><p class="wp-caption-text">Foto: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (cc by-nc-sa)</p></div>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Dem Urheberrecht kommt in unserer Medien- und Informationsgesellschaft eine Schl&#252;sselfunktion zu – das haben wir auch im Koalitionsvertrag ganz deutlich gemacht. Deshalb werden wir den Schutz kreativer Leistungen mit einem „Dritten Korb“ zur Reform des Urheberrechts weiter modernisieren.</p>
<p>Wir wollen die Bek&#228;mpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet verbessern und uns f&#252;r einen europ&#228;ischen Rechtsrahmen f&#252;r die Verwertungsgesellschaften einsetzen. Ganz wichtig ist jedoch, dass wir den Respekt vor fremdem geistigen Eigentum weiterhin f&#246;rdern.</p>
<p><em>Wie sehen Sie dabei das Verh&#228;ltnis von Schutz der kreativen Leistungen und dem Internet als Quelle der Information und der Wissensvermittlung?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Das Urheberrecht muss einen angemessenen Ausgleich aller betroffenen Interessen gew&#228;hrleisten, auch in einem digitalen Umfeld. Wir ber&#252;cksichtigen deshalb bei unseren &#220;berlegungen zum Dritten Korb sowohl die Interessen der Sch&#246;pfer wie auch der Nutzer kreativer Leistungen. Und auch die Anliegen der Verlage und Internetprovider m&#252;ssen angemessene Beachtung finden.</p>
<p><em>Zu den umstrittenen Entscheidungen des Ersten Korbes des Urheberrechtsgesetzes geh&#246;rte die Privatkopie. Sollte die Privatkopie weiter zul&#228;ssig sein?</em></p>
<p>Ja, ganz eindeutig! Im Dritten Korb pr&#252;fen wir nur zwei spezielle Fragen, n&#228;mlich erstens, ob man die Privatkopien auf Originale beschr&#228;nken sollte, und zweitens, ob weiterhin auch Dritten ein Vervielf&#228;ltigungsrecht zustehen muss.</p>
<p><em>Sie haben unl&#228;ngst bei einer Veranstaltung des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien gesagt, „dass der Schutz des geistigen Eigentums im Wandel begriffen“ sei. Worin zeigt sich dieser Wandel vor allem?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Ich wei&#223; nicht, ob es ein besonders symboltr&#228;chtiges Ph&#228;nomen dieses Wandels gibt. Jedenfalls kennen wir die Ursache f&#252;r die neuen Herausforderungen an den Schutz des geistigen Eigentums. <strong>Die Digitalisierung hat eine Reform des Urheberrechts unumg&#228;nglich gemacht.</strong> Schon immer haben neue technische Entwicklungen eine Anpassung des Rechts an die neue Lebenswirklichkeit erzwungen. Mit dem Internet erleben wir derzeit einen solchen Prozess besonders drastisch.</p>
<p><em>Sie haben erkl&#228;rt, dass Sie gegen Netzsperren zur Sanktionierung von Urheberrechtsverst&#246;&#223;en sind und dem franz&#246;sischen Modell der Internetsperren ablehnend gegen&#252;berstehen. Warum?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass ich grunds&#228;tzlich gegen Netzsperren bin. Wer den Zugang zum Internet kappt, wie das franz&#246;sische Modell es vorsieht, greift tief in die Kommunikationsfreiheit ein, denn der Betroffene ist dann auch von einer ganz legalen Nutzung des Internets ausgeschlossen – ich halte das f&#252;r verfassungsrechtlich &#228;u&#223;erst bedenklich. Ohnehin d&#252;rfte das franz&#246;sische Modell schon nach den geltenden deutschen Datenschutzbestimmungen unzul&#228;ssig sein. Meine ablehnende Haltung hat aber auch ganz praktische Gr&#252;nde: Wie soll denn beispielsweise bei mehreren Nutzern eines gemeinsamen Internetanschlusses sichergestellt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht ebenfalls von den Sanktionen betroffen werden?</p>
<p><em>Wie l&#228;sst sich dann Piraterie wirksam bek&#228;mpfen?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Wir werden unter Wahrung des Datenschutzes bessere Instrumente zur konsequenten Bek&#228;mpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen wir M&#246;glichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechtsinhabern und Internetservice-Providern f&#246;rdern. Ich begr&#252;&#223;e daher die Gespr&#228;che, die gegenw&#228;rtig Vertreter der Content-Industrie mit Vertretern der Internet-Service Provider im Rahmen des Wirtschaftsdialogs f&#252;r mehr Kooperation zur Bek&#228;mpfung der Internetpiraterie f&#252;hren.</p>
<p><em>Wie sollten die Leistungen der Kreativen verg&#252;tet werden?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: <strong>Kreativit&#228;t muss sich auch lohnen</strong>. Das geltende Recht garantiert dem Urheber einen Anspruch auf angemessene Verg&#252;tung, wenn seine gesch&#252;tzten Werke genutzt werden.</p>
<p><em>Ist f&#252;r Sie auch eine Kulturflatrate eine sinnvolle L&#246;sung?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Nein. Mal abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten f&#252;hrt die Kulturflatrate letztlich zu einer „Zwangskollektivierung“ von Rechten. Die Folge ist, dass der Rechtsinhaber nicht mehr frei &#252;ber seine Rechte bestimmen darf &#8211; das kann nicht der richtige Weg sein.</p>
<p><em>Sollte das Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage au&#223;erhalb des Dritten Korbes des Urheberrechtsgesetzes geregelt werde?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Einen &#252;berzeugenden inhaltlichen Grund f&#252;r zwei getrennte Gesetzgebungsverfahren sehe ich nicht. Wir werden den Zeitplan pragmatisch handhaben. Insbesondere zum Thema „Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage“ werden wir mit allen Beteiligten eine intensive Diskussion f&#252;hren, um eine vern&#252;nftige und tragf&#228;hige L&#246;sung zu finden. Wenn sich herausstellen sollte, dass wir daf&#252;r mehr Zeit brauchen, will ich eine gesonderte Regelung aber auch nicht ausschlie&#223;en.</p>
<p><em>Wie dringend ist eine solche Regelung?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Dass die Frage des neuen Leistungsschutzrechts einen hohen Stellenwert hat, k&#246;nnen Sie schon daran erkennen, dass dieses Ziel im Koalitionsvertrag ausdr&#252;cklich vereinbart ist. Es besteht aber keine Notwendigkeit, die Sache &#252;bers Knie zu brechen. Wir m&#252;ssen die Interessen aller Beteiligten angemessen ber&#252;cksichtigen und deswegen sehr sorgf&#228;ltig arbeiten. Mit einem un&#252;berlegten Schnellschuss w&#228;re niemandem geholfen.</p>
<p><em>Welche Fragen sollte ein solches Leistungsschutzrecht unbedingt regeln?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Das Urheberrechtsgesetz kennt ja bereits verschiedene Leistungsschutzrechte, wie etwa das Leistungsschutzrecht der Tontr&#228;gerhersteller<br />
oder der Filmhersteller. Wir m&#252;ssen also das Rad nicht neu erfinden. Die wichtigste Frage ist nat&#252;rlich, wie weit der neue Schutz der Verlage eigentlich gehen soll.</p>
<p><em>Sie halten eine Beteiligung der privaten Sender an der Ger&#228;tepauschale f&#252;r m&#246;glich. F&#252;hrt das nicht zwangsl&#228;ufig dazu, dass die Pauschale und damit u.a. die entsprechenden Ger&#228;te teurer werden und der B&#252;rger wieder st&#228;rker belastet wird?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, diese Entwicklung halte ich &#252;berhaupt nicht f&#252;r zwangsl&#228;ufig. Zun&#228;chst ist es doch so, dass die Verwertungsgesellschaften die H&#246;he der pauschalen Verg&#252;tung mit den Verb&#228;nden der Hersteller und Importeure der Ger&#228;te und Speichermedien aushandeln. Ob und wie eine m&#246;gliche Beteiligung der Sender die H&#246;he der Verg&#252;tung beeinflussen w&#252;rde, h&#228;ngt also vom Ergebnis dieser Verhandlungen ab. Zudem ist im Urheberrechtsgesetz klar geregelt, dass die Verg&#252;tung in einem wirtschaftlich angemessenen Verh&#228;ltnis zum Preisniveau des Ger&#228;ts oder Speichermediums stehen muss. Damit ist eine unangemessene Belastung der B&#252;rger ausgeschlossen.</p>
<p><em>Sie planen eine Stiftung Datenschutz. Was ist das Ziel und ab wann k&#246;nnte sie die Arbeit aufnehmen?</em></p>
<p>Leutheusser-Schnarrenberger: Wir haben im Koalitionsvertrag die Einrichtung einer Stiftung Datenschutz vorgesehen, die Produkte und Dienstleistungen auf  Datenschutzfreundlichkeit pr&#252;fen und entsprechende G&#252;tesiegel vergeben wird. Sie soll aber auch Aufkl&#228;rungsarbeit leisten. Ich halte es f&#252;r ungeheuer wichtig, den B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern die Bedeutung von <strong>„Selbstdatenschutz“</strong> vor Augen zu f&#252;hren. Ein achtsamer Umgang mit den eigenen Daten setzt aber voraus, dass man wei&#223;, wer die Daten verwendet und an wen sie weitergegeben werden. Wir m&#252;ssen deshalb verbesserte Regelungen schaffen, um informierte und freie Entscheidungen &#252;ber die Nutzung der eigenen Daten zu erm&#246;glichen. Die neue Stiftung Datenschutz soll ihre Arbeit so schnell wie m&#246;glich aufnehmen, daher arbeitet die Bundesregierung derzeit intensiv an den genauen Rahmenbedingungen.</p>
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<p><a href="http://www.promedia-berlin.de/"><img class="size-full wp-image-23754 alignleft" title="promediacover_3_2010" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2010/03/promediacover_3_2010.jpg" alt="promediacover_3_2010" width="120" height="168" /></a><em>Dieses Interview hat Helmut Hartung f&#252;r das medienpolitische Fachmagazin </em><em><a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a> gef&#252;hrt, das mit </em><em>Carta kooperiert.</em></p>
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</small></p> <p><a href="http://carta.info/carta/?flattrss_redirect&amp;id=23749&amp;md5=49f8afeb546026dc44faed399b9f6b46" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://carta.info/carta/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Christoph Keese: &#8220;Die Verlage waren schon im Internet, als es Google noch gar nicht gab&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/18839/christoph-keese-leistungsschutz-google-hamburger-erklaerung/</link>
		<comments>http://carta.info/18839/christoph-keese-leistungsschutz-google-hamburger-erklaerung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 11:01:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alle Beiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Autoren-Medien]]></category>
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		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Axel-Springer-Au&#223;enminister Christoph Keese &#252;ber das Verlegerdilemma der ungleichen Marktverh&#228;ltnisse, den "wertvollen Beitrag" der Journalisten und Verlage zur Netzkultur und den "Preis Null", den den Google f&#252;r Snippets zahlt. Vom &#252;berm&#228;chtigen Marktteilnehmer k&#246;nne man "fair share" und "fair search" erwarten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Halmut Hartung: Herr Keese, die deutschen Verleger haben im Juni 2009 die Hamburger Erkl&#228;rung zum Schutz des geistigen Eigentums verabschiedet. Wie ist das nationale und internationale Echo auf diese Erkl&#228;rung?</em><strong><br />
</strong><br />
Keese: Die Erkl&#228;rung hat sich durchgesetzt und unsere Erwartungen weit &#252;bertroffen. Es gibt mittlerweile rund 220 unterzeichnende Organisationen, nationale wie internationale. Einzelne Verlage sind ebenso darunter wie Verb&#228;nde. Alle ma&#223;geblichen internationalen Verlegerinstitutionen haben sich der Erkl&#228;rung angeschlossen, deutsche und europ&#228;ische Verlegerverb&#228;nde ebenso wie die Weltverb&#228;nde. J&#252;ngst kam, was mich besonders gefreut hat, der chilenische Zeitungsverlegerverband hinzu.</p>
<p><em>Was kann diese gro&#223;e internationale Resonanz bewirken? </em></p>
<p>Mit der Hamburger Erkl&#228;rung ist es gelungen, die internationale Debatte &#252;ber den Schutz geistigen Eigentums im Internet zu befl&#252;geln. Heute wird das Thema „geistiges Eigentums im Internet“ so intensiv diskutiert, wie es vor einem Jahr nicht vorstellbar war. Es ist von einem hinteren Platz der Agenda auf einen vorderen gerutscht.</p>
<p>Sie haben in der Hamburger Erkl&#228;rung den Namen Google nicht erw&#228;hnt. Trotzdem scheint Google in der &#246;ffentlichen Debatte der gr&#246;&#223;te Feind der deutschen Zeitschriftenverleger zu sein, obwohl Google ihnen andererseits viele Klicks beschert. Warum gibt es diese Haltung gegen Google?</p>
<p><strong>Google ist kein Feind, die Hamburger Erkl&#228;rung richtet sich nicht gegen Google.</strong> Ziel der Erkl&#228;rung ist es vielmehr, einen Wandel des Denkens anzuregen. In breiten Kreisen der Internet-Leserschaft, aber auch bei Journalisten und sogar manchen Verlagen sitzt der Gedanke tief, dass offener Zugang f&#252;r alle Netzb&#252;rger mit kostenlosem Zugang gleichbedeutend sei. Die Vermischung beider Begriffe – kostenlos und offen – kann man besonders im englischen Sprachraum beobachten, wo mit dem Wort „free“ in seinen beiden semantischen Bedeutungen zwei unterschiedliche Dinge gemeint sind: einerseits „<strong>offener Zugang</strong>“, andererseits „<strong>kostenloser Zugang</strong>“.</p>
<p>Mit der Hamburger Erkl&#228;rung weisen die Unterzeichner darauf hin, dass beide Adjektive nicht deckungsgleich sind. Offener Zugang bedeutet nicht automatisch, dass er kostenlos sein muss. Ein Supermarkt kann jedem offen stehen, ohne dass die Milch dort kostenlos mitgenommen werden darf. Das Internet muss und soll offen bleiben; dies ist seine gro&#223;e St&#228;rke. Niemand vertritt diese Auffassung leidenschaftlicher als die Verlage. Zu w&#252;nschen aber ist, dass jeder, der sein geistiges Eigentum anbietet, von einer Wahlm&#246;glichkeit Gebrauch machen kann: Stelle ich mein Angebot kostenlos ins Netz oder gegen Geld? Diese Wahlm&#246;glichkeit besteht heute in Wahrheit nicht. Die realen Marktbedingungen  erzwingen eine Entscheidung f&#252;r „Kostenlos“ oft gegen den Willen der Verlage und Journalisten.</p>
<p><em>Google hat darauf hingewiesen, dass man seine Inhalte sperren kann, damit sie von Suchmaschinen nicht gefunden werden. Damit h&#228;tte man doch die angesprochene Wahlm&#246;glichkeit. </em></p>
<p>Diese Option besteht nur scheinbar. Rein technisch gesehen gibt es sie, doch <strong>wirtschaftlich und verlegerisch sieht die Sache anders aus</strong>. Google bekleidet besonders in Deutschland eine starke Marktposition, wozu man nur gratulieren kann, denn dahinter steht eine besonders kreative und unternehmerische Leistung. Respekt! Trotzdem darf man nicht au&#223;er Acht lassen, dass f&#252;r Unternehmen in marktbeherrschenden Stellungen besondere wettbewerbsrechtliche Vorschriften gelten. Googles Einladung, sich bei Unzufriedenheit mit den Bedingungen freiwillig aus der Suche und dem Gefundenwerden zu verabschieden, ist angesichts eines Marktanteils von &#252;ber 85 Prozent am Suchmarkt fast gleichbedeutend mit der Androhung weitgehender Unsichtbarkeit im Internet.</p>
<p>Eine solche Option ist in Wahrheit keine, denn die wirtschaftliche Vernunft verbietet diesen Weg. „Steig doch aus, wenn dir unser Preismodell nicht passt“ mag man bei 10 Prozent Marktanteil sagen, bei &#252;ber 85 Prozent aber k&#246;nnten Vorschriften des Wettbewerbsrechts ber&#252;hrt sein. Unter dem Druck der drohenden Netzunsichtbarkeit entscheiden sich die meisten Verlage z&#228;hneknirschend daf&#252;r, den „Gefunden- werden-Schalter“ auf ihrer Webseite nicht umzulegen, erleiden mit dieser Entscheidung jedoch zugleich einen Schaden, weil sie gezwungen sind, die Null-Beteiligungs- Strategie von Google zu akzeptieren. <strong>Diesem Dilemma k&#246;nnen sie aus eigener Kraft angesichts der ungleichen Marktverh&#228;ltnisse nicht entkommen.</strong> Aus diesem Grund ist eine Debatte entstanden, die nach den M&#246;glichkeiten des Wettbewerbsrechts fragt. Gef&#252;hrt wird diese Debatte auch in den Kreisen der europ&#228;ischen Wettbewerbsaufsichten.<br />
<em><br />
Besteht angesichts der gro&#223;en Bedeutung von Suchmaschinen damit nicht auch die Gefahr einer vorherrschenden Meinungsmacht? </em></p>
<p>Eher nicht, denn Google ist bisher nicht redaktionell t&#228;tig und tritt auf dem Markt f&#252;r Nachrichten und Meinungen nicht als eigener Inhalte-Anbieter in Erscheinung. Zu pr&#252;fen aber wird die Frage sein, ob die <strong>einseitige Setzung des Preises Null f&#252;r Snippets</strong> und die Weigerung, den Verlagen einen Anteil an AdWords-Erl&#246;sen zu gew&#228;hren, eine missbr&#228;uchliche Nutzung einer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Es w&#228;re sicherlich angemessen, einen „fair share“ zu bezahlen. Das ist allerdings nur einer von mehreren Aspekten.</p>
<p>In Italien ist ein Kartellverfahren zu einem anderen Teilaspekt in Gang ge kommen. Diskutiert wird in diversen L&#228;ndern, auch in Deutschland, zudem &#252;ber „fair search“, also die Lieferung von fairen Suchergebnissen. Es sticht doch sehr in Auge, dass Google-Produkte wie „Maps“ bei Google-Suche immer auf den obersten Pl&#228;tzen liegen, obwohl es zum Beispiel auf dem Markt f&#252;r Navigations- und Kartenwebseiten zahlreiche Wettbewerber gibt. Nutzt Google seine marktberrschende Stellung bei Search aus, um neuen Produkten aus dem eigenen Haus Wind unter die Fl&#252;gel zu blasen? <strong>„Fair share und fair search“ sind legitime Anregungen an einen Marktteilnehmer mit derart starker Stellung.</strong><br />
<strong><br />
</strong><em>Google versteht den Streit nach eigenen Angaben nicht, weil die Suchanfragen, die sich auf Zeitungsinhalte beziehen, ihrer Meinung nach nicht relevant sind, da sie unter f&#252;nf Prozent liegen. Von den Zeitungsverlegern h&#246;rt man anderes&#8230; </em></p>
<p>Dies ist empirisch untersucht worden. Google selbst ver&#246;ffentlicht die popul&#228;rsten Suchworte. Gibt man diese Suchworte ins Suchfeld ein und misst, wie viel Prozent der Suchergebnisse auf Angebote professioneller Verlage verweisen, ergibt sich ein zweistelliger Prozentsatz. Google nennt aufgrund eigener Untersuchungen deutlich niedrigere Werte. Aber lassen wir die genaue Zahl einmal dahin gestellt sein; man mag sie sp&#228;ter vielleicht einmal nach einer gemeinsamen Methodendefinition ermitteln. Auf die genaue Zahl kommt es in der jetzigen Phase der Diskussion nicht an, denn unbestritten d&#252;rfte sein, dass die Angebote von Verlagen einen Beitrag zur Nutzenanmutung von Suchmaschinen-Benutzern darstellen, der &#252;ber Null liegt. Egal, wie hoch der Prozentsatz am Ende ausfallen mag, gr&#246;&#223;er als Null wird er auf jeden Fall sein.</p>
<p>Null aber ist der Beitrag an den AdWords- Erl&#246;sen, den Verlage bekommen. <strong>Null ist auch der Preis, den Google f&#252;r Snippets zahlt.</strong> &#220;ber diese Diskrepanz wird zu sprechen sein: Wertsch&#246;pfungsbeitrag gr&#246;&#223;er Null, Erl&#246;sbeteiligung gleich null. Fair ist das nicht. Jeder anderen Anbietergruppe sei ein AdWords-Erl&#246;sbeitrag geg&#246;nnt, wenn er einer Gruppe aber besonders zu g&#246;nnen ist, dann den Verlagen und Journalisten. Die Seriosit&#228;t der Informationen, die Recherche, die verl&#228;ssliche Quellenarbeit sowie das unabh&#228;ngige und &#252;berpr&#252;fte Weiterverbreiten von Nachrichten zeichnen die journalistischen Angebote aus. Die Beitr&#228;ge haben einen Prozess der redaktionellen Qualit&#228;tssicherung durchlaufen. Fakten werden gepr&#252;ft und beurteilt, es wird redigiert. Dieser Prozess ist wertvoll und f&#252;r die Informationsgesellschaft unverzichtbar. So wichtig andere Bestandteile des Internets ohne Frage sind, so <strong>unbestreitbar wertvoll ist der Beitrag von Journalisten und Verlage zur Netzkultur</strong>. Deswegen ist das Herstellen fairer Marktbedingungen eine Voraussetzung f&#252;r das Funktionieren der Wissensgesellschaft. Hier von einem wichtigen Beitrag f&#252;r die Demokratie zu sprechen, ist nicht zu weit hergeholt.<br />
<strong><br />
</strong><em>Google existiert bereits mehr als zehn Jahre. Die Diskussion um die ad&#228;quate Beteiligung der Verlage an Suchmaschinen ist relativ neu. Warum haben die Verlage sich das so lange angesehen? </em></p>
<p>Das haben sie ja nicht. Seit geraumer Zeit laufen Diskussionen &#252;ber die elektronische Kennzeichnung der Rechte. Ohne einen technischen Standard der Rechtekennzeichnung wird es schwer m&#246;glich sein, geistiges Eigentum im Netz wirksam zu sch&#252;tzen. Ein solcher Standard existierte lange nicht. &#220;ber die Entwicklung wurden zwischen Google und Weltzeitungsverband WAN jahrelang weitgehend ergebnislos verhandelt. Daraufhin haben sich die Verlage vor einigen Jahren entschlossen, ein eigenes Verfahren namens ACAP (Automated Content Access Protokoll) zu entwickeln und zu etablieren. Dieses Protokoll liefert wichtige Copyright-Informationen maschinenlesbar aus. Google erkennt ACAP jedoch nicht an und nutzt es nicht. Seit dem Sommer versuchen Verleger und Google nun gemeinsam, einen Kompromiss zu finden. Der Dialog dar&#252;ber wird konstruktiv gef&#252;hrt, hat bislang aber noch kein greifbares Ergebnis gebracht. Vom Himmel gefallen ist die Copyright-Debatte also beileibe nicht.</p>
<p><em>Warum sollte Google einen anderen Standard akzeptieren? H&#228;tten sie nicht nur Nachteile davon? </em></p>
<p>Google argumentiert, dass man wegen der gro&#223;en Vielfalt des Internets nur einen sehr leicht zu bedienenden und damit funktional massiv eingeschr&#228;nkten Standard akzeptieren k&#246;nne. Man w&#252;nscht sich mit Hinweis auf die Netzkomplexit&#228;t eine extreme Abw&#228;rtskompatibilit&#228;t, damit auch ein unbedarfter Ein-Mann-Verleger in einem Entwicklungsland die Copyright-Technik problemlos bedienen kann. Das l&#228;uft im Endeffekt auf einen simplen An-Aus-Schalter hinaus, mit dem man die Suche durch Google erlauben oder verbieten kann. Genau das gibt es: einen Knopf fast so simpel wie ein Lichtschalter. Bei allem Verst&#228;ndnis f&#252;r die gebotene Einfachheit von Technik, muss man doch festhalten, dass ein solch schlichtes Verfahren die Bed&#252;rfnisse einer hoch entwickelten Informationsgesellschaft nicht zu Gen&#252;ge erf&#252;llen kann. <strong>Das Wissen der Welt wird sich auf Dauer nicht mit einem Lichtschalter verwalten lassen. </strong>Deswegen versuchen Verlage, Google f&#252;r die Anerkennung eines angemessenen Systems zu gewinnen. Leicht zu bedienen soll es sein, ausweisen sollte es aber auch den Inhaber des geistigen Eigentums sowie Details seiner Nutzungsgenehmigung.</p>
<p><em>Bedenkt man, dass Google einen Umsatz von 1,5 Milliarden des gesamten Online-Werbevolumens von 2,5 Milliarden macht, w&#228;hrend auf Medienwebseiten mit journalistischen Inhalten nur 200 Millionen entfallen, fragt man sich wirklich, warum sich Google das Gesch&#228;ft kaputt machen sollte. </em></p>
<p>Niemand m&#246;chte das Google-Gesch&#228;ft zerst&#246;ren. <strong>Googles Gesch&#228;ftsmodell und Leistung haben Respekt verdient.</strong> Trotzdem muss die Frage erlaubt sein, ob die heutige Aufteilung der Erl&#246;sstr&#246;me fair ist: In Deutschland netto weit &#252;ber eine Milliarde Euro an Google &#252;ber AdWords, weniger als 200 Millionen an Display-Werbung von Verlagswebseiten. &#220;ber eine Milliarde an einen Anbieter, weniger als 200 Millionen an alle anderen. <strong>Ist dies nur das Ergebnis einer genialen Gesch&#228;ftsidee? Oder auch das Ergebnis unfairer Marktbedingungen?</strong> Die Werbespalte rechts auf der Google-Seite w&#228;re ohne Verlagsinhalte in der Suchergebnisspalte auf jeden Fall nicht so gut zu verkaufen.</p>
<p><em>Sie werden seit einiger Zeit an den Werbeerl&#246;sen beteiligt. </em></p>
<p>Google bietet mit AdSense ein Gesch&#228;ftsmodell zum Einbinden von Werbung auf den Seiten Dritter an. Jedoch bringt AdWords den L&#246;wenanteil der Ums&#228;tze; AdSense ist im Vergleich dazu klein. AdSense ohne jede Beteiligung an AdWords kann kein „fair share“ sein.</p>
<p><em>Was w&#228;re eine denn fair-share-L&#246;sung, die die Verlage seit einiger Zeit fordern? </em></p>
<p>Ein erster Schritt w&#228;re, dass Google von seiner Extremposition abweicht, die da hei&#223;t: null Beteiligung. Von da aus kann man weitersehen.<br />
<strong><br />
</strong><em>Google hat in den USA den Nachrichtendienst Fast Flip gegr&#252;ndet, bei dem die Einnahmen f&#252;r die Verleger gr&#246;&#223;er sein sollen als f&#252;r Google. Ist das der richtige Ansatz? </em></p>
<p>An Fast Flip ist zu begr&#252;&#223;en, dass Google vorher die Genehmigung der Verlage einholt und sie an den Erl&#246;sen beteiligt. Zu kritisieren aber ist, dass Fast Flip die Werbung der Originale einfach abschneidet und durch eigene Werbung ersetzt. Das ist ein gewagter Schritt, denn Fast Flip pr&#228;sentiert ja bildschirmf&#252;llende Screenshots der Originalseiten. Man kann jedes Pixel genau erkennen und die Texte ausgezeichnet lesen. Alles wird pr&#228;zise abgebildet, der ganze journalistische Inhalt eins zu eins wiedergegeben, nur die Werbung verschwindet v&#246;llig und wird durch Werbung ersetzt, die Google verkauft. Ein Schuft, wer B&#246;ses dabei denkt.</p>
<p><em>Also ist das kein Fortschritt? </em></p>
<p>Fast Flip ist technisch, optisch und inhaltlich gut gemacht und interessant. Meines Wissens ist der Erl&#246;santeil der Verlage bislang nicht &#246;ffentlich bekannt. Aber er m&#252;sste schon sehr hoch sein, um den Eingriff in die Wiedergabe der Werbung ertr&#228;glich zu machen.<br />
<strong><br />
</strong><em>Nun gibt es ein neues Angebot, das Google &#252;ber sein Bezahlsystem Checkout mit den Verlagen zusammenarbeiten will, um dort ein Abonnementzahlsystem einzuf&#252;hren&#8230; </em></p>
<p>Hier liegt in der Tat eine Zukunftschance. Im Internet kostet Journalismus bislang meist nichts. Dem k&#246;nnte man durch den Aufbau eines funktionierenden Marktplatzes entgegen wirken. Warum Suchmaschinen nicht weiter entwickeln zu Marktpl&#228;tzen, auf denen Preise aufgerufen werden k&#246;nnen statt immer nur alles zu verschenken? Nat&#252;rlich wird es auch in Zukunft vieles f&#252;r umsonst geben. Aber es k&#246;nnte zudem ein Markt f&#252;r Angebote gegen Geld entstehen. So war es ja auch bei Musik, siehe iTunes, und bei Videos, siehe Maxdome. Nur f&#252;r Reportagen, Nachrichten, Fotos, Kommentare gibt es solche Plattformen bisher nicht – warum eigentlich nicht? <strong>Bevor wir sagen, dass niemand f&#252;r journalistische Angebote bezahlt, sollte ein ernst gemeinter Versuch auf einem gro&#223;en und funktionierenden Marktplatz stattfinden. </strong>Journalisten und Verleger sind kreativ. Ihnen f&#228;llt unter Garantie etwas ein, wof&#252;r die Leute bezahlen.</p>
<p><em>Wer legt diesen Preis fest? </em></p>
<p>Idealerweise der Verlag, der Journalist oder beide zusammen.<br />
<em><br />
Selbst wenn die Inhalte auf einer anderen Seite der Suchmaschine stehen, also beispielsweise nicht auf der Seite von ‚Die Welt’ oder ‚Morgenpost’, w&#252;rde die Redaktion in irgendeiner Form den Preis festlegen? </em></p>
<p>Warum nicht? Besser setzt den Preis jemand in der Redaktion oder im Verlag, als bei einer Suchmaschine. Von Google ist zu h&#246;ren, dass man dort gar kein Interesse an der Preissetzung hat. Google versteht sich zu Recht als Marktplatz und stellt das durch den Aufbau der Paid-Content-Plattform f&#252;r B&#252;cher derzeit auch unter Beweis. Beim Setzen der Preise werden alle Beteiligten viel lernen. K&#246;nnen Beitr&#228;ge am Morgen teurer sein als am Abend? Was ist Exklusivit&#228;t wert, was Originalit&#228;t, was guter Stil? Wir wissen das heute noch nicht und m&#252;ssen es auch nicht wissen. Heute kann es nur darum gehen, den Marktplatz zu entwickeln, auf dem all diese Fragen sp&#228;ter durch Versuch und Irrtum beantwortet werden k&#246;nnen.</p>
<p><em>Das w&#228;re ein Paradigmenwechsel. Am Tag ihrer Ver&#246;ffentlichung sind heute Zeitungsinhalte in der Regel kostenlos und h&#228;ufig muss man f&#252;r Archivinhalte bezahlen. Ihr Modell dreht dieses Verfahren um&#8230; </em></p>
<p>Bildet die heutige Preiskurve wirklich das wahre Interesse des Lesers ab? Wir verschenken den Artikel direkt nach seinem Erscheinen, verlangen aber Geld, sobald er &#228;lter wird und im Archiv steht. Es spricht doch manches daf&#252;r, dass zumindest einige Beitr&#228;ge ihren h&#246;chsten Nutzen f&#252;r den Leser direkt nach dem Erscheinen haben und dieser Nutzen dann abnimmt. Denken Sie nur an einen Scoop &#252;ber ein Unternehmen. Da m&#246;chten viele Menschen doch am liebsten sofort wissen, was im Text steht. Vielleicht dr&#252;ckt sich dieses Interesse ja irgendwann in der Bereitschaft aus, f&#252;r frische Beitr&#228;ge mehr zu bezahlen als f&#252;r Archivinhalt.</p>
<p><em>Das hei&#223;t, Sie setzen auf Angebot und Nachfrage, eben wie auf einem Marktplatz? </em></p>
<p>Richtig. Heute k&#246;nnen wir &#252;ber die Zahlungsbereitschaft von Lesern nur spekulieren. Gesicherte Erkenntnisse gibt es mangels eines breiten und tiefen Marktes bisher nicht. Lassen wir die Fantasie etwas schweifen. Stellen wir uns vor, es w&#228;re per One- Click-Technik m&#246;glich, einen Beitrag bei Google, Bing oder Yahoo auszuw&#228;hlen und damit gleich zu bezahlen – dann entst&#252;nde ein Markt, wie wir ihn von Musik- und Videoshops kennen. One-Click ist wichtig, wie das Beispiel Amazon zeigt. Diese Technologie hat dem Buchversender sehr geholfen. Nat&#252;rlich w&#228;re ein solcher Markt weder das Ende der Piraterie noch der legalen Kostenlosangebote. Auch w&#252;rde ein One-Click- Markt nicht alle Ums&#228;tze kompensieren, die gedruckte Zeitungen und Zeitschriften bei Werbung und Vertrieb einb&#252;&#223;en. Aber es w&#228;re ein Anfang.</p>
<p><em>Aber genau dieses technische System fehlt doch den Verlagen? </em></p>
<p>Auf den meisten journalistischen Webseiten gibt es keine One-Click-Angebote. Aber selbst wenn sie dort entst&#252;nden, bliebe das Problem, dass alle Leser, die &#252;ber eine Suchmaschine kommen – und das sind bekanntlich viele –, ihren ersten Klick bei der Suchmaschine schon geleistet haben. Wenn sie bei der Ziel-Webseite dann noch einmal klicken m&#252;ssen, um zu bezahlen, sind es schon zwei Klicks – im Vergleich zu Amazon oder iTunes einer zuviel. Zu vermuten ist, dass viele Leser, vielleicht die meisten, sich der M&#252;he des zweiten Klicks nicht unterziehen und einfach abbrechen. Daraus folgt, dass es am elegantesten w&#228;re, <strong>wenn die Zahlfunktion bei der Suchmaschine gleich mit eingebaut w&#228;re</strong> und von dort ein fairer Erl&#246;santeil an Verlage und Journalisten fl&#246;sse.</p>
<p><em>Die User m&#246;chten zumeist aber nicht mit Einzelbezahlung bel&#228;stigt werden, sondern bevorzugen, wenn sie schon bezahlen sollen, Flatrates. </em></p>
<p>Richtig. Die Aggregation des Einzelpreises zur Flatrate muss &#252;brigens nicht unbedingt beim Verlag oder beim Journalisten stattfinden, sondern kann durchaus vom Provider geleistet werden. Die Amazon-Flatrate f&#252;r Porto bietet gegen eine Geb&#252;hr von 29 Euro die kostenlose Belieferung f&#252;r ein ganzes Jahr. Mit den Logistik-Unternehmen rechnet Amazon zu Einzelpreisen ab, erzeugt die Flatrate aber im Au&#223;enverh&#228;ltnis per Mischkalkulation. Telefonfirmen oder Mobilfunkunternehmen k&#246;nnten ihren Kunden Flatrates f&#252;r journalistische Beitr&#228;ge anbieten, mit den Verlagen und Journalisten aber auf Einzelbasis abrechnen.</p>
<p>Fr&#252;her kaufte man beim Mobilfunker nur die Gespr&#228;chsminuten einzeln, als Flatrate oder als Kombination. Dann kam die Datendownloadmenge hinzu. Aus diesen beiden Faktoren werden heute die Angebote in allen erdenklichen Variationen zusammengesetzt. Jetzt kommt gerade eine weitere Kategorie hinzu: Inhalte. Musikunternehmen schlie&#223;en mit Mobilfunkern interessante Kooperationen ab. Warum sollte dies nicht auf journalistische Inhalte erweiterbar sein? Der Mobilfunkpreis der Zukunft k&#246;nnte aus den Faktoren Gespr&#228;che, Datendownload und Inhalte bestehen, angeboten in Hunderten von Kombinationen als Flatrate, Prepaid, Pay-as-you-go oder Kombination.</p>
<p><em>Wann gibt es dieses System? </em></p>
<p>Das ist noch nicht absehbar. Einzelne Elemente existieren schon, wichtige Komponenten fehlen. Verlage wirken am Aufbau solcher Systeme mit. Das ist ermutigend.</p>
<p><em>H&#228;ngt das Umdenken der Suchmaschinen mit Ihren Protesten zusammen oder ist der wirtschaftliche Aspekt der Grund, weil sich die Werbeerl&#246;se auch f&#252;r Google nicht unendlich erh&#246;hen lassen? </em></p>
<p>Vielleicht ist es zu fr&#252;h, vom Umdenken der Suchmaschinen zu sprechen. Wir stellen jedoch eine ausgepr&#228;gte Bereitschaft zum Dialog fest. Immer wieder wird geschrieben, Suchmaschinen und Verlage bef&#228;nden sich in einem bitteren Konflikt. Das stimmt nicht. Ja, hinsichtlich „fair search, fair share“ gibt es eine sachlich gef&#252;hrte Auseinandersetzung. Zugleich aber leisten wir gemeinsam in enenger Zusammenarbeit einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Internets. Niemand glaubt, die Zukunft der Verlagsbranche k&#246;nne darin bestehen, Google und andere mit Klagen zu &#252;berziehen und auszusperren. Die Zukunft liegt im gemeinsamen Auf- und Ausbau funktionierender M&#228;rkte. Google und die Verlage genie&#223;en ein viel besseres Verh&#228;ltnis, als ihnen in manchen Berichten nachgesagt wird. Was bei aller Freundschaft aber wiederum nicht bedeutet, dass Verlage die heutigen Defizite bei „search und share“ widerspruchslos hinnehmen sollten.</p>
<p><em>Kann man den Schluss ziehen, dass es gut ist, dass es Google gibt, weil so die Verlage zu Innovation im Internet gezwungen werden? </em></p>
<p><strong>Die Verlage waren schon im Internet, als es Google noch gar nicht gab.</strong> Sie haben lange vor anderen Branchen im Internet experimentiert und sich neue Formate einfallen lassen. „Welt“ und „Bild“ geh&#246;ren zu den Pionieren. Derzeit erlebt das Internet einen weiteren Evolutionsschub. Den sollten wir nutzen und mitgestalten.</p>
<p><em>Dieses Interview f&#252;hrte Helmut Hartung f&#252;r das medienpolitische Fachmagazin &#8220;<a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a>&#8220;, das mit Carta kooperiert.</em>
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		<title>Zypries: Olivenne-Sperren w&#228;ren Vorratsdatenspeicherung im gro&#223;en Stil</title>
		<link>http://carta.info/13358/zypries-interview/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Aug 2009 17:07:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Helmut Hartung</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Justizministerin Brigitte Zypries im Interview: Das Internet sei kein urheberrechtsfreier Raum, aber mit Repressionen allein werde man die Probleme der Verwertungsindustrie nicht l&#246;sen. Bei einem Leistungsschutzrecht f&#252;r Verlage m&#252;sse auf einen Interessenausgleich mit den Journalisten geachtet werden, bei der Kulturflatrate seien noch sehr viele Fragen offen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://vg04.met.vgwort.de/na/b41491f8f343270b574b49be8ac730" alt="" width="1" height="1" /><strong>Sie haben k&#252;rzlich erkl&#228;rt, dass Sie daf&#252;r sind, dass Verlagen ein Leistungsschutzrecht im Internet einger&#228;umt wird. Warum teilen Sie die Forderung der Verleger?</strong></p>
<p>Ich habe mich daf&#252;r ausgesprochen, ein solches Leistungsschutzrecht zu pr&#252;fen, entschieden ist noch nichts. Ich kann gut verstehen, warum die Presseverleger und auch die Schulbuchverleger ein Leistungsschutzrecht fordern. Die Digitalisierung trifft zunehmend auch den Zeitungsmarkt. Wir sehen in den USA, wie Online-Angebote die klassischen Zeitungen verdr&#228;ngen.</p>
<p>Ich verstehe daher die Sorgen der Verleger. Wir m&#252;ssen aber – und darauf habe ich bereits hingewiesen &#8211; bei der Entscheidung &#252;ber die Einf&#252;hrung eines Leistungsschutzrechtes f&#252;r Presse- und Schulbuchverlage das gesamte Umfeld in den Blick nehmen. Auch die Rechte und Interessen der Kreativen, also der Journalisten und anderen Urheber m&#252;ssen gewahrt bleiben. Ich halte nichts von populistischen Schnellsch&#252;ssen. Auch hier m&#252;ssen wir sehr sorgf&#228;ltig vorgehen, um gegebenenfalls einen gerechten Interessenausgleich zu erreichen.<br />
<strong><br />
Sollte diese Frage im 3. Korb der Urheberrechtsnovelle gel&#246;st werden?</strong></p>
<p>Das w&#228;re sicherlich m&#246;glich, ist aber keinesfalls zwingend. Genauso gut k&#246;nnten neue Leistungsschutzrechte in einem separaten Urheberrechts&#228;nderungsgesetz umgesetzt werden. Aber bevor wir &#252;ber das Verfahren entscheiden, m&#252;ssen wir erst einmal die inhaltlichen Fragen kl&#228;ren.</p>
<p><strong>Auch andere Berufsgruppen wie die Film- oder die Musikwirtschaft sehen ihre Urheberrechte im Internet nach wie vor nicht ausreichend gesch&#252;tzt. Teilen Sie diese Auffassung?</strong></p>
<p>Die sogenannte Internetpiraterie stellt f&#252;r die Film- und Musikwirtschaft, aber auch f&#252;r die Buchindustrie ein gro&#223;es Problem dar. Mein Haus besch&#228;ftigt sich intensiv mit Ma&#223;nahmen zur Bek&#228;mpfung von Internetpiraterie. Einen wichtigen Schritt haben wir mit dem Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums getan, das am 1. September 2008 in Kraft getreten ist.</p>
<p>Inhaber von Urheberrechten haben nun bei Urheberrechtsverletzungen im Internet einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider. Damit k&#246;nnen sie Verletzer von Urheberrechten im Internet ermitteln und gegen diese zivilrechtliche Schritte einleiten. Aber damit sind wir sicherlich noch nicht am Ende der rechtspolitischen Diskussion angekommen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – auch hier m&#252;ssen wir den Schutz des geistigen Eigentums durchsetzen.</p>
<p><strong>Welche M&#246;glichkeiten sehen Sie hier, die Sanktionen zu versch&#228;rfen?</strong></p>
<p>Wir sollten dem Problem nicht nur durch repressive Ma&#223;nahmen begegnen. Wichtig ist mir der Dialog mit der Content-Industrie dar&#252;ber, wie legale Angebote so attraktiv gestaltet werden k&#246;nnen, dass Nutzer diese Angebote annehmen. Die neusten Zahlen der Musikindustrie lassen bereits erkennen, dass Internetpiraterie auch mit attraktiven legalen Angeboten effektiv bek&#228;mpft werden kann. Nach dem Digital Music Report 2009 der IFPI sind die legalen Downloads in Deutschland im Jahr 2008 um 22 Prozent (Einzeltracks) bzw 57 Prozent (Longplay Segment) angestiegen. Im Gegensatz hierzu nehmen die illegalen Downloads stetig ab. Im Jahr 2004 hat die IFPI noch 614 Mio. illegale Downloads verzeichnet, im Jahr 2008 waren es nur noch 316 Mio.</p>
<p><strong>W&#228;re das franz&#246;sische Modell gegen Piraterie f&#252;r Sie eine L&#246;sung dieses Problems?</strong></p>
<div id="attachment_13395" class="wp-caption alignright" style="width: 167px"><a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zypries_brigitte_cropped.jpg"><img class="size-full wp-image-13395" title="zypries_brigitte_cropped1" src="http://carta.info/carta/wp-content/uploads/2009/08/zypries_brigitte_cropped1.jpg" alt="zypries_brigitte_cropped1" width="157" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Justizministerin Zypries: &quot;Olivenne-Sperren w&#228;ren Vorratsdatenspeicherung im gro&#223;en Stil&quot; (Foto: Commons/ M. Lindner, P. Schl&#246;mer, CC-BY-SA)</p></div>
<p>Ich halte das franz&#246;sische Olivennes-Modell f&#252;r keine gute L&#246;sung, jedenfalls nicht f&#252;r Deutschland. Danach wird eine Beh&#246;rde geschaffen, die bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Warnhinweise an die Verletzer versendet und bei wiederholten Rechtsverletzungen den Richter anruft, damit dieser eine zeitweilige Sperrung des Internetzugangs beschlie&#223;t. Dagegen gibt es in Deutschland erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. So sollen Daten &#252;ber den Telekommunikationsverkehr zum Versenden von Warnhinweisen genutzt und zur Feststellung eines Wiederholungsfalles gespeichert werden. Das w&#228;re eine Vorratsdatenspeicherung in gro&#223;em Stil, &#252;ber deren verfassungsrechtlich zul&#228;ssigen Umfang das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat.</p>
<p>Man darf ja nicht vergessen, dass wir hier &#252;ber einen erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht spr&#228;chen. Und f&#252;r die verfassungsrechtliche Bewertung ist es ein gravierender Unterschied, ob ich Vorratsdaten zum Zwecke der staatlichen Strafverfolgung speichere, wie es das in Karlsruhe beklagte Gesetz vorsieht, oder zur Durchsetzung privater Interessen der Urheber.<br />
<strong><br />
Ist f&#252;r Sie eine „Kulturflatrate“ eine Alternative, um die Probleme des Urheberrechts im Internet zu l&#246;sen und die Kreativen fair zu verg&#252;ten?</strong></p>
<p>Das Stichwort „Kulturflatrate“ ist sicherlich ein interessanter Ansatz, unter dem in j&#252;ngster Zeit eine Diskussion um m&#246;gliche Alternativen f&#252;r eine angemessene Verg&#252;tung der Kreativen im Internet gef&#252;hrt wird, gerade gegen&#252;ber dem prim&#228;r repressiven Ansatz des franz&#246;sischen Modells. Ich kenne die in dieser Diskussion aufkommende Forderung, die technischen Nutzungsm&#246;glichkeiten zur Vervielf&#228;ltigung und zum Datenaustausch im „Content-Bereich“ in gewisser Weise als gegeben zu akzeptieren, alle Nutzungen von urheberrechtlich gesch&#252;tzten Inhalten im Internet zu legalisieren und im Gegenzug f&#252;r eine angemessene Verg&#252;tung zu sorgen.</p>
<p>Nun kann der Sammelbegriff „Kulturflatrate“ mit ganz unterschiedlichen Ausgestaltungen und Rahmenbedingungen gef&#252;llt werden. Aus meiner Sicht bedarf es noch einer umfassenden Diskussion der aufgeworfenen europarechtlichen, wirtschaftlichen und kulturpolitischen Fragen. Ich begr&#252;&#223;e es, dass der j&#252;ngst von namhaften Kulturschaffenden und Kreativen geforderte „Kreativpakt“ mit der Politik auch das Thema Kulturflatrate aufgegriffen hat.<br />
<strong><br />
Das Urheberrecht wurde in den letzten Jahren durch mehrere Richtlinien auf europ&#228;ischer Ebene geregelt. Ist inzwischen ein umfassendes europ&#228;isches Urheberrecht erforderlich?</strong></p>
<p>Die Digitalisierung und die damit verbundene stetig fortschreitende technische Entwicklung – und hier wiederhole ich mich – zwingt uns dazu, das Urheberrecht in immer k&#252;rzeren Abst&#228;nden auf den Pr&#252;fstand zu stellen. Dazu geh&#246;rt auch die Frage, wie das nationale Urheberrecht in einer digitalen Welt, die eigentlich keine nationalen Grenzen mehr kennt, auch im europ&#228;ischen Kontext angepasst werden muss. Allen, die ein umfassendes europ&#228;isches Urheberrecht fordern, rate ich zu aber einem differenzierten Blick auf die Folgen einer Harmonisierung. Es gibt sicherlich Bereiche, f&#252;r die sich eine europ&#228;ische L&#246;sung eher anbietet. Hierzu geh&#246;rt beispielsweise die Online-Nutzung von Werken. Es gibt derzeit aber keinen Grund, vollst&#228;ndig auf ein nationales Urheberrecht und dessen Gestaltungsspielr&#228;ume zu verzichten. Bei einer vollst&#228;ndigen Harmonisierung br&#228;uchten wir z.B. alleine in Deutschland auch gar nicht dar&#252;ber nachzudenken, ein neues Leistungsschutzrecht f&#252;r Verleger einzuf&#252;hren.</p>
<p><em>Dieses Interview ist eine gek&#252;rzte Fassung aus <a href="http://www.promedia-berlin.de/">promedia</a> 8/2009 (<a href="http://www.promedia-berlin.de/fileadmin/Archiv/2009/08/promedia200908-online01.pdf">PDF</a>), die wir im Rahmen einer Kooperation &#252;bernehmen.<br />
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