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Die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist weder wirtschaftlich noch juristisch gerechtfertigt. Es schadet der Informationsfreiheit, der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle – und letztlich dem “Qualitätsjournalismus”. Ein Gastbeitrag von Google-Chefjurist Arnd Haller.
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