#B90/Grüne

#TTIP und die Bundesregierung: Wir wissen zwar nicht, was, aber wir finden das gut

von , 25.4.14

Dass auf Internet Law bislang wenig die Rede war von dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP), das auch unter der Bezeichnung Trans-Atlantic Free Trade Agreement (TAFTA) bekannt ist, hat seinen Grund vor allem darin, dass aktuelle Dokumente, die den Stand der Verhandlungen dokumentieren, weder offiziell noch als Leak vorliegen.

Bereits dieser Umstand muss misstrauisch stimmen, denn demokratische Staaten sollten gerade auch bei solchen Verhandlungen die Positionen der einzelnen Vertrags- und Verhandlungspartner öffentlich machen – zumal durchaus verschiedenste Wirtschafts- und Industrievertreter mit am Tisch sitzen, während die Zivilgesellschaft von der Teilnahme an den Verhandlungen ausgeschlossen bleibt.

Wie die Bundesregierung nunmehr eingeräumt hat, hat selbst sie keinen Zugang zu den von den USA vorgelegten Verhandlungsdokumenten.

Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass dies für eine verantwortungsvolle Begleitung des Verhandlungsprozesses, wie es nach den EU-Verträgen in der Handelspolitik vorgesehen ist, unzureichend sei. Interessanterweise vertritt die Bundesregierung gleichzeitig die Auffassung, dass es sich um  ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt, bei dem sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind.

Wenn eine Vertragspartei keinen vollständigen Zugang zu den Vertragsdokumenten erhält, muss dies aus Sicht eines vernünftig agierenden Verhandlungsteilnehmers zwingend zum Abbruch bzw. zur Unterbrechung der Verhandlungen führen. Welche Konsequenzen die Bundesregierung  ziehen will, erfährt man allerdings nicht. Vermutlich also keine.

Die EU-Kommission hat angekündigt, mit der Zivilgesellschaft – ab März 2014! – in einen Dialog treten zu wollen. Dies setzt allerdings zwingend eine vorhergehende Veröffentlichung aller aktuellen Vertrags- und Verhandlungsdokumente voraus. Denn das ist für eine fundierte inhaltliche Bewertung des Vorhabens unerlässlich.

Derzeit kann man allerdings nur konstatieren, dass die EU und die USA hinter verschlossenen Türen verhandeln und dass weder die Regierungen und Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten, noch die Öffentlichkeit über Inhalt und Stand der Verhandlungen unterrichtet sind. Ein solches Verfahren ist ohne Wenn und Aber abzulehnen.
 
Crosspost von Internet Law

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