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Causa Snowden: Warum die Sachverhaltsaufklärung der Bundesregierung kein Ende nimmt

von , 9.1.14

Ein halbes Jahr nach den ersten Geheimdienst-Enthüllungen von Edward Snowden gibt die Bundesregierung Auskunft über den Stand der von ihr geleisteten Sachverhaltsaufklärung. Der hölzerne Begriff ist Programm und zugleich Vorbedeutung. Zu entnehmen ist er der Antwort der Regierung (BT-Drs. 18/159) auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Bundestagsfraktion Die Linke. Dieser sind – jenseits des Sachverhalts, dass die Aufklärung in entscheidenden Fragen erneut in die Geheimschutzstelle des Bundestages verschoben wird – zwei bemerkenswerte Sätze zu entnehmen. Erstens: Die Prüfung der auf Basis der Snowden-Enthüllungen in den Medien erhobenen Vorwürfe habe ergeben, „dass der jeweils in Rede stehende Sachverhalt im Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen steht.“ Zweitens: Andere Sachverhalte bedürften weiterer Aufklärung, „die die Bundesregierung weiterhin konsequent betreibt.“ Die Sachverhaltsaufklärung dauert dort an, wo keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen. Nämlich: Ob von US-amerikanischen und britischen Auslandsvertretungen Abhöraktivitäten ausgehen. Inwieweit von US-amerikanischen und britischen Geheimdiensten eine Überwachung von deutschen Kommunikationsdaten erfolgt. Welche Erkenntnisse über Projekte und Programme wie PRISM, TEMPORA, XKeyscore bestehen. Oder anders ausgedrückt: Eine andauernde Sachverhaltsaufklärung ist in nahezu allen entscheidenden, mit dem Überwachungsskandal aufgeworfenen Fragen erforderlich.

Das hat einen Grund. Die westlichen Geheimdienste dürfen nämlich „nur“ die Kommunikation im Ausland oder mit dem Ausland überwachen. Die Kommunikation im eigenen Land ist hingegen tabu – die beschränkenden Rechtsgrundlagen sind allenthalben ähnlich. Will ein Dienst, aus welchem Grund auch immer, Zugriff auf Informationen aus Inlandskommunikation, benötigt er deshalb die Hilfe eines anderen Dienstes. Die bekommt er nur, wenn er im Gegenzug Informationen aus Auslandskommunikation zum Tausch anbieten kann. Ein System des Ringtauschs versorgt dann jeden Dienst mit den benötigten Inlandsinformationen, die er eigenständig nicht gewinnen darf. Da die Überwachung der Auslandskommunikation keiner Beschränkung und somit auch keiner Kontrolle unterliegt, steht das System in Einklang mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen – zumindest aus der Perspektive der Geheimdienste und der Regierungen, die hinter ihnen stehen.

Das System des Ringtauschs ist unter den Teilnehmern nach unterschiedlicher Intensität abgestuft. Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) gehört – zumindest nach dem, was bekannt wurde – nicht zum engsten Kreis, spielt aber durchaus im erweiterten Kreis der Tauschenden mit. Darauf verweisen jene 500 Millionen Metadaten, die allein im Dezember 2012 an die US-amerikanische National Security Agency (NSA) weitergegeben wurden (Spiegel Online) und die nach Angaben des seinerzeitigen Kanzleramtsministers Ronald Pofalla (CDU) aus der Auslandsaufklärung des BND in Bad Aibling und in Afghanistan stammten (Pressestatement, 12.08.2013). Auch ist das System über unterschiedliche Formen der technologischen Kooperation miteinander verbunden. So berichtete die Tageszeitung The Guardian am 01.11.2013 über eine enge technische Zusammenarbeit und eine formlose Allianz zwischen dem britischen Government Communications Headquarters (GCHQ), dem deutschen BND, der französischen Direction Générale de la Sécurité Extérieure (DGSE), dem spanischen Centro Nacional de Inteligencia (CNI) und der schwedischen Säkerhetspolisen (SAEPO).

In diesem Rahmen wurde auch bekannt, dass das GCHQ jahrelang auf die Dienste und die Expertise des BND beim Anzapfen von Glasfaserkabeln zurückgriff. Einem GCHQ-Dokument zufolge entsprachen die diesbezüglichen technischen Fähigkeiten des BND bereits 2008 einem zu überwachenden Volumen von bis zu 100 GBit/s, während die Briten sich damals noch mit einer Kapazität von 10 GBit/s begnügen mussten. Zu dieser speziellen deutsch-britischen Zusammenarbeit befragt, gibt die Bundesregierung nicht öffentlich Antwort, sondern unterwirft diese dem zweithöchsten Geheimhaltungsgrad „VS-GEHEIM“. Die Begründung hat es in sich und ist der Vorbemerkung der Regierung zu entnehmen. Dort heißt es:

„Die zu der Frage 61 erbetenen Auskünfte sind schließlich unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden als Folge eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen nicht mehr übermittelt oder deren Anzahl und Qualität wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland durch den BND. Die künftige Aufgabenerfüllung des BND würde damit stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen.“

Das heißt aber nichts anderes, als das System des Ringtausches und der Massenüberwachung fortzuführen. Die Bundesregierung ist zu einem Durchbrechen des Ringes nicht bereit. Daher bleibt auch die Sachverhaltsaufklärung andauernd und unabschließbar.

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