#Anspruch auf angemessene Vergütung

Die interessanten Nutzungsbedingungen der deutschen Huffington Post

von , 12.10.13

Dieser Text ist ein Update zu “Viel diskutiert: Der Start der deutschen Huffington Post“, das wir ausnahmsweise gesondert übernehmen.

 
Gerade habe ich erstmals einen Blick auf die Nutzungsbedingungen der Huffington Post geworfen und mich doch sehr gewundert. Diese Nutzungsbedingungen sprechen nicht unbedingt dafür, dass Autoren gut beraten sind, dort kostenlos etwas zu veröffentlichen. Denn obwohl kein Honorar bezahlt wird, möchte die Huffington Post eine umfangreiche Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte.

Die Rechtseinräumung ist zwar nicht ausschließlich, das heißt, man kann seinen Text anschließend auch noch anderweitig verwerten, aber ansonsten äußerst weitreichend. Die Rechtseinräumung ist zeitlich und örtlich unbeschränkt, gilt also weltweit. Das Recht soll zudem übertragbar sein und beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen. Die Rechtseinräumung erfolgt nicht nur gegenüber der Huffington Post Deutschland (Tomorrow Focus Content & Services GmbH), sondern außerdem auch gegenüber AOL Europe und MEDIA & CIE S.E.N.

Schließlich wird auch noch ein Recht zur Bearbeitung eingeräumt, insbesondere die Möglichkeit der Zusammenfassung, Kürzung und Übersetzung sowie der Erstellung davon abgeleiteter Werke.

Diese weitreichende Rechtseinräumung ist angesichts des Umstands, dass keinerlei Vergütung bezahlt wird, starker Tobak und wirft die Frage auf, ob eine solche Rechtseinräumung in Nutzungsbedingungen AGB-rechtlich überhaupt möglich und mit dem grundsätzlichen Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) vereinbar ist.
 

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