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	<title>Kommentare zu: Wahlcomputer-Urteil: Online-Wahlen r&#252;cken damit in weite Ferne</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 07:19:02 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Online-Wahlen: Vorbild Estland? - Der Freidenker</title>
		<link>http://carta.info/6160/wahlcomputer-urteil-auch-online-wahlen-ruecken-damit-in-weite-ferne/comment-page-1/#comment-25790</link>
		<dc:creator>Online-Wahlen: Vorbild Estland? - Der Freidenker</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 27 Mar 2011 13:18:38 +0000</pubDate>
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		<description>[...] M&#246;glichkeit einer zuverl&#228;ssigen Richtigkeitskontrolle gesichert sein. Hierf&#252;r wurde jedoch ein enger Rahmen gesetzt. In Deutschland scheint der Weg zu einem vergleichbaren E-Voting wie in Estland noch lang zu sein. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] M&#246;glichkeit einer zuverl&#228;ssigen Richtigkeitskontrolle gesichert sein. Hierf&#252;r wurde jedoch ein enger Rahmen gesetzt. In Deutschland scheint der Weg zu einem vergleichbaren E-Voting wie in Estland noch lang zu sein. [...]</p>
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		<title>Von: Mathias</title>
		<link>http://carta.info/6160/wahlcomputer-urteil-auch-online-wahlen-ruecken-damit-in-weite-ferne/comment-page-1/#comment-1191</link>
		<dc:creator>Mathias</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 23:47:30 +0000</pubDate>
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		<description>@Christopher Harth

Der Wahlstift ist anders gelagert als andere Vorschl&#228;ge, die jetzt nach dem Urteil diskutiert werden: Dadurch, dass in dem Falle, dass auch nur ein einziger W&#228;hler (absichtlich oder nicht) seinen eigenen Stift statt des Wahlstiftes zur Stimmabgabe auf dem Papier verwendet, entsteht zwangsl&#228;ufig eine Abweichung zwischen dem elektronischen und dem papiernen Ergebnis. Dies wird mit hundert Prozent Wahrscheinlichkeit passieren. Da kann man z&#228;hlen oder sich verz&#228;hlen, so oft man m&#246;chte. Am Ende muss diese Abweichung bleiben, immer vorausgesetzt, die Software z&#228;hlt korrekt. (Dies ist bei der Sachkompetenz der Herstellerfirmen keine Selbstverst&#228;ndlichkeit und wird durch das eilig zusammengeschusterte Common-Criteria-Schutzprofil keineswegs garantiert.)

Das geschilderte Problem hatte schon seinerzeit der Verfassungsausschuss erkannt. Unter anderen deshalb musste eine Festlegung gemacht werden, welches Ergebnis bindend ist. Daran &#228;ndert sich mit dem Urteil gar nichts, die verfassungsrechtliche Frage ist also auch nicht neu. (Selbstverst&#228;ndlich ist das Ankreuzen mit einem mitgebrachten Stift eine g&#252;ltige Stimmabgabe.)

Entsprechend wird der Wahlstift schon aus diesem Grund niemals ernsthaft von Kommunen erwogen werden, sofern der zust&#228;ndige Wahlleiter das Wahlstiftverfahren auch nur grob &#252;berblickt.

Zu dem Argument, dass auch papierne Wahlen manipuliert werden k&#246;nnen, m&#246;chte ich mich nicht weiter &#228;u&#223;ern, das Urteil ist hier so glasklar, dass ich eigentlich dachte, das verst&#252;nde nun jeder. Das Gericht hat mehrere gute Gr&#252;nde gelistet, warum der Vergleich ein hinkender ist – obgleich dieses Argument wohl nicht totzukriegen ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Christopher Harth</p>
<p>Der Wahlstift ist anders gelagert als andere Vorschl&#228;ge, die jetzt nach dem Urteil diskutiert werden: Dadurch, dass in dem Falle, dass auch nur ein einziger W&#228;hler (absichtlich oder nicht) seinen eigenen Stift statt des Wahlstiftes zur Stimmabgabe auf dem Papier verwendet, entsteht zwangsl&#228;ufig eine Abweichung zwischen dem elektronischen und dem papiernen Ergebnis. Dies wird mit hundert Prozent Wahrscheinlichkeit passieren. Da kann man z&#228;hlen oder sich verz&#228;hlen, so oft man m&#246;chte. Am Ende muss diese Abweichung bleiben, immer vorausgesetzt, die Software z&#228;hlt korrekt. (Dies ist bei der Sachkompetenz der Herstellerfirmen keine Selbstverst&#228;ndlichkeit und wird durch das eilig zusammengeschusterte Common-Criteria-Schutzprofil keineswegs garantiert.)</p>
<p>Das geschilderte Problem hatte schon seinerzeit der Verfassungsausschuss erkannt. Unter anderen deshalb musste eine Festlegung gemacht werden, welches Ergebnis bindend ist. Daran &#228;ndert sich mit dem Urteil gar nichts, die verfassungsrechtliche Frage ist also auch nicht neu. (Selbstverst&#228;ndlich ist das Ankreuzen mit einem mitgebrachten Stift eine g&#252;ltige Stimmabgabe.)</p>
<p>Entsprechend wird der Wahlstift schon aus diesem Grund niemals ernsthaft von Kommunen erwogen werden, sofern der zust&#228;ndige Wahlleiter das Wahlstiftverfahren auch nur grob &#252;berblickt.</p>
<p>Zu dem Argument, dass auch papierne Wahlen manipuliert werden k&#246;nnen, m&#246;chte ich mich nicht weiter &#228;u&#223;ern, das Urteil ist hier so glasklar, dass ich eigentlich dachte, das verst&#252;nde nun jeder. Das Gericht hat mehrere gute Gr&#252;nde gelistet, warum der Vergleich ein hinkender ist – obgleich dieses Argument wohl nicht totzukriegen ist.</p>
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		<title>Von: Christopher Harth</title>
		<link>http://carta.info/6160/wahlcomputer-urteil-auch-online-wahlen-ruecken-damit-in-weite-ferne/comment-page-1/#comment-1188</link>
		<dc:creator>Christopher Harth</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 18:54:54 +0000</pubDate>
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		<description>@ Mathias:

Die Richter fordern in ihrem Urteil zun&#228;chst nur, dass eine unabh&#228;ngige Kontrolle m&#246;glich sein m&#252;sse. Da diese auch bei Verwendung des „digitalen Wahlstiftes“ m&#246;glich gewesen w&#228;re, h&#228;tte dem Einsatz nichts im Wege gestanden. Nat&#252;rlich war es falsch, im Vorfeld der Wahl zu erkl&#228;ren, dass nur das elektronische Ergebnis von Interesse sei. 

Allerdings gilt es zu hinterfragen, ob sich bei elektronischer und manueller Ausz&#228;hlung der Stimmen das elektronische Ergebnis stets als das verf&#228;lschte Ergebnis herausstellen w&#252;rde. Schlie&#223;lich haben mehrmalige Z&#228;hldurchg&#228;nge per Hand bereits des &#214;fteren zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen gef&#252;hrt.

Im Zuge der Debatte um die Sicherheit elektronischer Wahlverfahren darf zudem nicht vergessen werden, dass auch die Stimmzettelwahl nicht vor Manipulationen gesch&#252;tzt ist.

Gru&#223;,
CH</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Mathias:</p>
<p>Die Richter fordern in ihrem Urteil zun&#228;chst nur, dass eine unabh&#228;ngige Kontrolle m&#246;glich sein m&#252;sse. Da diese auch bei Verwendung des „digitalen Wahlstiftes“ m&#246;glich gewesen w&#228;re, h&#228;tte dem Einsatz nichts im Wege gestanden. Nat&#252;rlich war es falsch, im Vorfeld der Wahl zu erkl&#228;ren, dass nur das elektronische Ergebnis von Interesse sei. </p>
<p>Allerdings gilt es zu hinterfragen, ob sich bei elektronischer und manueller Ausz&#228;hlung der Stimmen das elektronische Ergebnis stets als das verf&#228;lschte Ergebnis herausstellen w&#252;rde. Schlie&#223;lich haben mehrmalige Z&#228;hldurchg&#228;nge per Hand bereits des &#214;fteren zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen gef&#252;hrt.</p>
<p>Im Zuge der Debatte um die Sicherheit elektronischer Wahlverfahren darf zudem nicht vergessen werden, dass auch die Stimmzettelwahl nicht vor Manipulationen gesch&#252;tzt ist.</p>
<p>Gru&#223;,<br />
CH</p>
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		<title>Von: Mathias</title>
		<link>http://carta.info/6160/wahlcomputer-urteil-auch-online-wahlen-ruecken-damit-in-weite-ferne/comment-page-1/#comment-1181</link>
		<dc:creator>Mathias</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2009 00:56:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=6160#comment-1181</guid>
		<description>&quot;Aus verfassungsrechtlicher Sicht h&#228;tte dem Einsatz des „digitalen Wahlstiftes“ nichts im Wege gestanden.&quot;

Das ist so nat&#252;rlich nicht korrekt. Gerade die verfassungsrechtlichen Bedenken, die neben den technischen Fragen ja auch ausschlaggebend f&#252;r die Ablehnung waren, bestehen insofern weiter, dass Hamburg entschieden hatte, dass das elektronische Ergebnis z&#228;hlt. Man konnte sich also alles Ausz&#228;hlen von vorneherein sparen, denn die Priorit&#228;t der Computerz&#228;hlung war vorab festgelegt. Das war bereits nach alter Rechtslage verfassungswidrig und wurde auch in mehreren Aufs&#228;tzen (siehe dazu etwa Schiedermayr oder Karpen) hinreichend dargelegt.

Man sollte immer bedenken: Die elektronischen Verfahren f&#252;hren sich selbst ad absurdum, wenn man kalkuliert, dass man das Nachz&#228;hlen einplant – nach dem Urteil nun sogar einplanen muss. 

Mal abgesehen davon, dass das Wahlstiftsystem mehrfach erfolgreich gehackt wurde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Aus verfassungsrechtlicher Sicht h&#228;tte dem Einsatz des „digitalen Wahlstiftes“ nichts im Wege gestanden.&#8221;</p>
<p>Das ist so nat&#252;rlich nicht korrekt. Gerade die verfassungsrechtlichen Bedenken, die neben den technischen Fragen ja auch ausschlaggebend f&#252;r die Ablehnung waren, bestehen insofern weiter, dass Hamburg entschieden hatte, dass das elektronische Ergebnis z&#228;hlt. Man konnte sich also alles Ausz&#228;hlen von vorneherein sparen, denn die Priorit&#228;t der Computerz&#228;hlung war vorab festgelegt. Das war bereits nach alter Rechtslage verfassungswidrig und wurde auch in mehreren Aufs&#228;tzen (siehe dazu etwa Schiedermayr oder Karpen) hinreichend dargelegt.</p>
<p>Man sollte immer bedenken: Die elektronischen Verfahren f&#252;hren sich selbst ad absurdum, wenn man kalkuliert, dass man das Nachz&#228;hlen einplant – nach dem Urteil nun sogar einplanen muss. </p>
<p>Mal abgesehen davon, dass das Wahlstiftsystem mehrfach erfolgreich gehackt wurde.</p>
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		<title>Von: Niels</title>
		<link>http://carta.info/6160/wahlcomputer-urteil-auch-online-wahlen-ruecken-damit-in-weite-ferne/comment-page-1/#comment-1178</link>
		<dc:creator>Niels</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2009 17:16:55 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;i&gt;&quot;Die Im­ple­men­ta­ti­on von On­line-Wahlen in Deutsch­land ist durch das Grund­satz­ur­teil folg­lich in wei­te Fer­ne ge­r&#252;ckt.&quot;&lt;/i&gt;

Und das ist auch gut so.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><i>&#8220;Die Im­ple­men­ta­ti­on von On­line-Wahlen in Deutsch­land ist durch das Grund­satz­ur­teil folg­lich in wei­te Fer­ne ge­r&#252;ckt.&#8221;</i></p>
<p>Und das ist auch gut so.</p>
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