Netzlese
Wolfgang Messer | 5 Kommentar(e)
Ab morgen gilt die vierte Stufe einer seit 2009 bestehenden EU-Verordnung. Die Vermittlung dieser Normen und ihre Auslegung in den Medien ist allerdings ein Sommermärchen der etwas anderen Art.
31.08.2012 |
Seit drei Jahren berichten zahlreiche Medien in jedem Spätsommer über “Glühbirnen-Verkaufsverbote” in der EU ab dem 1. September und dass – mit jährlich angepassten Zahlen – die 100-, 75-, 60-, 40- und 25-Watt-Glühlampen nun endgültig aus den Regalen verschwänden. Kein Wort davon ist wahr.
Das ARD-Morgenmagazin (Link zur Mediathek) verkündete zum Beispiel diese Woche mit unterschwelliger Trauer, dass ab Samstag die 40- und 25-Watt-”Glühbirnen” in der EU nicht mehr verkauft werden dürften. In Wahrheit gibt es aber nur ein Herstellungs- und Vertriebsverbot – und das gilt höchstens für einen Teil der ineffizienten Stromfresser. Das Verkaufen bleibt weiterhin unbegrenzt erlaubt.
Tagesschau.de erklärte, dass der letzte Tag nahe, an dem Glühbirnen verkauft werden dürften – das spätere Nachlaufen könne schwierig werden. Selbst ein Jahr nach dem vermeintlichen Aus für die klaren 60-Watt-Glühlampen gibt es aber derzeit offensichtlich noch keine Nachschubprobleme. Selbst die seit September 2009 aus der Vertriebskette verbannten 100W-”Birnen” sind noch zu haben. Zwar darf ein Hersteller solche Lampen nicht mehr an Großhändler und diese wiederum nicht an Einzelhändler ausliefern. Das Zentrallager etwa einer Baumarkt- oder Discounterkette dürfte aber weiterhin seine einzelnen Märkte mit den “verbotenen” Lampen beliefern – bleibt ja im eigenen Unternehmen und ist somit kein Vertrieb im Sinn der EU-Regelung.
Vollends abenteuerlich wird die Berichterstattung häufig, wenn es um die möglichen Alternativen zur Glühlampe geht. Fast durchweg wird der umgangssprachlich verwendete Begriff “Energiesparlampe” mit “Kompaktleuchtstofflampe” gleichgesetzt (Sie wissen schon: Die Dinger, die wegen ihres Quecksilbergehalts für Schlagzeilen, unausgegorene TV-Dokus und Panikattacken gesorgt haben). Nun darf sich aber nicht jede Leuchtstofflampe “Energiesparlampe” nennen und eine Energiesparlampe ist nicht zwingend auch eine Leuchtstofflampe.
Da kommt’s nämlich laut EU-Regelung ausschließlich auf die Energieeffizienz (Lumen pro Watt) an. Hier schneiden LED-Lampen im Vergleich aller Leuchtmitteltypen besonders gut ab, fallen tatsächlich in die beste Effizienzklasse A und dürfen sich deshalb zu Recht “Energiesparlampen” nennen. Sowohl Tagesschau.de als auch Welt-Online scheinen bei dieser relativ neuen Beleuchtungstechnik noch nicht auf der Höhe der Zeit zu sein: Beide verbreiteten diese Woche teils veraltete, teils völlig falsche Daten über Preise, Lebensdauer und Effizienz der so genannten “Retrofit”-LED-Lampen.
Zahlreiche Belege für die Falschinformationen finden sich auf Fastvoice





dazu gestern in dlf “das glühbirnen kartell”
@hardy: Da muss der arme Wissenschaftler erst ein seltsames Buch lesen und “lange recherchieren”, was seit 2006 schon in der deutschsprachigen Wikipedia zu lesen war:
http://de.wikipedia.org/wiki/Phoebuskartell
Kopfschüttel.
Und wer das “Centennial Light” in der US-Feuerwache als Beleg dafür nimmt, dass Glühlampen unendlich lange brennen könnten, der kann offensichtlich eine stark unterforderte 4-Watt-Kohlefadenlampe nicht von einer “ausgereizten” 60-Watt-Wolframglühfadenlampe unterscheiden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Centennial_Light
Okok, bleibt nur anzumerken, dass ein Wieauchimmerverbot von Glühbirnen ein Intelligenzleuchtspektakel der besonderen Art ist – und dass die tollen LED-Lampen, scheißegal was da draufsteht – einfach nicht hell machen.
Aber die EU-Sittenwacht möchte wohl eh, dass wir nachts schlafen. Trinken wir eben bei Tageslicht, auch recht.
@Helgoländer Vorbote: Dann haben Sie bisher noch keine anständige Lampe ausprobiert. Ich teste seit drei Jahren – auch via Blog – unzählige LED-Modelle, brauche als leicht Sehbehinderter besonders viel Licht und schwöre bei meiner mehrfach geflickten Netzhaut, dass es zwar jede Menge Schrott auf dem Markt gibt, aber inzwischen auch immer mehr sehr helle LED-Lampen.
Laut EG-Verordnung muss eine solche 14% mehr Lichtstrom (Lumen) erzeugen als das angegebene Glühlampen-Äquivalent – und das tun qualitativ hochwertige Modelle auch. Beispiel: Statt 60W-Glühlampe ein rundstrahlendes LED-Pendant mit rund 800 Lumen (meist um die 10-12 Watt) nehmen, dann wird’s nicht dunkler in der Bude, sondern heller. Schade, dass ich nicht alle Skeptiker und Vorurteilsbeladene in unser fast total umgerüstetes Haus zum Gucken einladen kann ;-)
@wolfgang
danke für den einwand. man lernt ja gerne dazu …