Vera Bunse | 0 Kommentar(e)
“Das Gutachten betrachtet nüchtern die kriminologischen Effekte der Vorratsdatenspeicherung und kommt zu dem eindeutigen Schluß, daß die behauptete Schutzlücke nicht besteht. Nicht erst aufgrund dieser Erkenntnis fordert der CCC daher erneut, auf eine massenhafte verdachtslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verzichten.” (CCC)
27.01.2012 |
Die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht hat unter dem Titel “Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?” ein Gutachten erstellt, das dem CCC zugespielt wurde. Kurzes Fazit: Die VDS ist weitgehend unnütz, sie trägt nicht zu mehr Verbrechensaufklärung bei. Mehr darüber:
- Netzpolitik, Linus Neumann: CCC veröffentlicht Max-Planck-Studie: Vorratsdatenspeicherung hilft noch nicht einmal beim Enkel-Trick
- Süddeutsche, Wolfgang Janisch: Studie zweifelt am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
- Die wichtigsten Passagen bei RA Michael Seidlitz
- RA Thomas Stadler: Untersuchung des MPI zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
- tagesschau: Vorratsdatenspeicherung laut Studie bisher wirkungslos





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