Krings: Leistungsschutzrecht ist ordnungspolitisch “nicht ganz widerspruchsfrei”

von , 7.4.11

Die gestrige Buchvorstellung von “Digital ist besser”, unter anderem präsentiert von Carta, brachte eine muntere Diskussion um Kulturflatrate und Leistungsschutzrecht zwischen den Autoren Kai-Hinrich und Tim Renner sowie Günter Krings, Vize-Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Stefan Krempl berichtet heute auf Heise.de darüber.

Günter Krings und Kai-Hinrich Renner: "ordnungspolitisch nicht ganz widerspruchsfrei"

Kai-Hinrich Renner hat bekanntlich vorgeschlagen, zukünftig eine allgemeine Mediengebühr zu erheben – um damit Recherche-Journalismus anbieterunabhängig auch im Netz zu finanzieren.

Günter Krings erklärte, dass bei solchen pauschalen Flatrate-Modellen die  individuellen Aushandlungs- und Preissetzungsmechanismen fehlen würden, wie sie aus seiner Sicht ordungspolitisch wünschenswert wären.

Krings räumte ein, dass – so gesehen – das von ihm unterstützte Leistungsschutzrecht für Presseverlage ordnungspolitisch “nicht ganz widerspruchsfrei” sei. Denn auch hier sollen Leistungen pauschalisiert und nicht auf Basis individueller Aushandlungs- und Preisprozesse vergütet werden.

Diese Interpretation von Günter Krings ist durchaus bemerkenswert: Während innerhalb der FDP die Zweifel an der Richtigkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger eher nicht kleiner werden, gesteht nun ein führender Unionspolitiker ein, dass diese Maßnahme nicht ganz in sein ordnungspolitisches Raster passt.

Krings subsumierte die Maßnahme ‘Leistungsschutzrecht für Presseverlage’ daher eher unter dem Thema “Mitverantwortung des Staates für Kultur- und Medienpolitik”. Im Klartext: Der gute Zweck heiligt die ordnungspolitisch zweifelhaften Mittel.

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