Justus Haucap

Keine frohe Weihnachtspost für die Deutsche Post AG

Justus Haucap | 3 Kommentar(e)

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Kurz vor Weihnachten erklärte ein Gericht die Rechtsverordnung für unzulässig, welche einen flächendeckenden Mindestlohn für die gesamte Postbranche vorsieht. Richtig, findet Justus Haucap: Der Post-Mindestlohn habe kein anderes Ziel, als die Post vor Wettbewerb zu schützen.

20.12.2008 | 

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dieser Woche die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers für unzulässig erklärt, welche einen flächendeckenden Mindestlohn für die gesamte Postbranche vorsieht. Als Vorsitzender der Monopolkommission habe ich das Urteil begrüßt.

Die Monopolkommission hat ziemlich genau vor einem Jahr in ihrem Sondergutachten dargelegt, dass der von der Deutschen Post AG und ver.di ausgehandelte Post-Mindestlohn nichts Anderes zum Ziel hat, als den Wettbewerb auf dem Post-Markt zu ersticken. Unsere Forderung war daher, dem Bundeskartellamt wenigstens ein Anhörungsrecht bei der Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne einzuräumen.

Auch in den beiden jüngsten Gesetzesentwürfen der Bundesregierung zur Einführung von branchenspezifischen Mindestlöhnen ist jedoch nach wie vor kein Anhörungsrecht für das Bundeskartellamt als Anwalt des Wettbewerbs vorgesehen. Als Vorsitzender der Monopolkommission sehe ich hier dringenden Nachbesserungsbedarf, da sonst Wettbewerb und Verbraucher systematisch benachteiligt werden. Wenn der Wettbewerb ausgeschaltet wird, zahlt der Verbraucher letzten Endes die Zeche, während Monopolrenten bei etablierten Unternehmen zementiert werden.

In unserem Post-Sondergutachten vom Dezember 2007 hieß es zum Post-Mindestlohn: “Dieser branchenweit verbindliche Mindestlohn hat offensichtlich nicht das Ziel, die Interessen inländischer Arbeitnehmer zu schützen, sondern vielmehr soll der Wettbewerb im Postmarkt torpediert werden. Die Deutsche Post AG kann damit die Kosten ihrer Wettbewerber massiv erhöhen, ohne selbst betroffen zu sein. Gleichzeitig wird die Entstehung neuer Stellen im Niedriglohnsektor behindert.

Ein überhöhter Mindestlohn verhindert zudem eine Senkung der Portopreise und schadet damit den Verbrauchern. Dabei haben die gesunkenen Preise und die verbesserte Qualität im Paketbereich und auf Nischenmärkten wie dem Markt für die förmliche Zustellung gezeigt, dass der Wettbewerb auf den Postmärkten den Verbrauchern große Vorteile bringt. Die Monopolkommission schlägt vor, dem Bundeskartellamt bei jeglicher Form der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags durch den Bundesarbeitsminister ein generelles Anhörungsrecht einzuräumen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen auf den Produktmarktwettbewerb und die Interessen der Verbraucher bei der Entscheidung des Ministers hinreichend berücksichtigt werden.”

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3 Kommentare

  1. Werner Stolz |  21.12.2008 | 13:15 | permalink  

    Sehr geehrter Herr Haucap,
    Wettbewerb ist sicherlich ein Wirtschaftsinstrument, dass für steigende Produktivität und kreative Dynamik sorgen kann. Nur darf man dabei die Schattenseiten des Systems nicht ignorieren. Nehmen Sie nur etwa das Beispiel Zeitarbeit. Hier führt der “Wettbewerb” der Tarifpartner dazu, dass Christliche Gewerkschaften insbesondere Haustarifverträge abgeschlossen haben, die Stundenlöhne vorsehen die fast drei Euro unter den Branchen-Tarifverträgen des DGB und bei etwa vier Euro liegen. Wird da nicht der Wettbewerb zu Lasten der betroffenen Zeitarbeitnehmer und damit auch die Tarifautonomie pervertiert (auch wenn man berücksichtigt, dass die CGZP so gut wie keine Zeitarbeitskräfte als Mitglieder hat)?

    Nach meiner Meinung ist ein Branchenmindestlohn gerade für die Zeitarbeit notwendig…
    ►… für fairen Wettbewerb – Denn es ist nicht fair, wenn die Unternehmen, die ihren Mitarbeitern anständige Löhne zahlen, am Markt mit solchen Unternehmen konkurrieren müssen, die ihren Arbeitnehmern Dumpinglöhne zahlen und daher günstiger kalkulieren können. Solchen Mitarbeitern muss der Staat Lohnsubventionierungen zukommen lassen, damit sie auskömmlich leben können. Damit aber greift der Staat in den Wettbewerb ein und verzerrt ihn ausgerechnet zu Lasten derjenigen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter anständig entlohnen. Diese Situation ist deshalb besonders absurd, weil diese Unternehmen durch ihre Steuern diese Transferleistungen auch noch finanzieren müssen.
    ► … um den Staatshaushalt vor überflüssigen Belastungen zu schützen.

    ► … für den Schutz vor Lohndumping – Die Arbeitnehmerfreizügigkeit spätestens ab 2011, die zu begrüßen ist, darf nicht zu Lasten eines fairen Tarifniveaus gehen. Daher ist der Branchenmindestlohn für die Zeitarbeit insbesondere vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung wichtig. Auch die Monopolkommission kann doch bei aller Wettbewerbseuphorie aus sozialen Gründen nicht wollen, dass in Deutschland bald noch niedrigere als jetzt schon die CGZP-Zeitarbeitstarife aus dem Ausland ihre legale Wirkung entfalten können.
    ► … für marktkonforme Mindestentgelte – Die Tarifvertragsparteien iGZ, BZA und DGB haben marktkonforme Mindestentgelte und nicht – wie möglicherweise bei der Post – „Verdrängungslöhne“ vereinbart (7,38 EURO-West; 6,42 EURO-Ost). Das dient nicht nur dem Image der Branche. In der Zeitarbeit finden auch einfach qualifizierte Arbeitnehmer einen angemessen entlohnten Arbeitsplatz. Gleichzeitig sind diese beim BMAS beantragten Mindest- Tariflöhne nicht so hoch, dass gering qualifiziert Beschäftigten der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt oder der faire Wettbewerb beeinträchtigt wird.

    Werner Stolz

    (http://www.ig-zeitarbeit.de)

  2. Robin Meyer-Lucht |  25.12.2008 | 11:37 | permalink  

    Lieber Herr Stolz,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich möchte Sie auf diesen Text von Justus Haucap hinweisen:

    http://carta.info/929/mindestloehne-und-die-privatisierung-der-sozialen-gerechtigkeit/

    Dort heißt es unter anderem:
    “Die negativen Beschäftigungseffekte allein bedeuten jedoch nicht, dass ein staatlicher Mindestlohn sofort zu verwerfen wäre. Politisch mag man sich ja durchaus für einen Mindestlohn entscheiden, auch wenn er zu einer höheren Arbeitslosigkeit führt.”

    Haucap lehnt also Mindeslöhne keinesfalls grundweg ab, sondern hält sie im Rahmen einer politischen Abwägung durchaus für sinnvoll.

    Ich möchte ergänzen: Das derzeit beschrittene Weg über das Entsendegesetz zur Einführung von Mindeslöhnen ist leider grob falsch. Mindestöhne müssen, wenn man sich für dieses Instrument entscheidet, eine allgemeine Gültigkeit haben und von der Politik festgelegt werden.

    Das derzeitige Verfahren, bei dem sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen Branchenmindestlohn einigen, den die Politik dann nur noch bestätigt, führt zu strategisch-opportunistischem Verhalten bei Arbeitgebern und Gewerkschaften. So kommt es zu Prohibitiv-Mindestlöhnen, wie im Falle der Post. Es ist weiterhin nicht ersichtlich, warum der Mindestlohn in einer Branche höher oder niedriger sein sollte als in einer anderen, da soziale Mindestandards für alle gleichermaßen gelten sollten.

    Ein Mindestlohn über das Entsendegesetz ist ein weiterer schlechter Kompromiss der Großen Koalition.

    Besten Gruss,

    Robin Meyer-Lucht

  3. neenuecow |  11.03.2010 | 02:48 | permalink  

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