<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Dokumentation: Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger</title>
	<atom:link href="http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/</link>
	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
	<lastBuildDate>Thu, 24 May 2012 10:33:28 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
		<item>
		<title>Von: noName</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-26789</link>
		<dc:creator>noName</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 May 2011 21:28:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-26789</guid>
		<description>Treffende Ausf&#252;hrungen unter #29. 

Dieser Beitrag hier http://www.ritholtz.com/blog/2011/05/weve-gone-from-a-nation-of-laws-to-a-nation-of-powerful-men-making-laws-in-secret/ wirkt weit hergeholt, aber nur auf den ersten Blick...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Treffende Ausf&#252;hrungen unter #29. </p>
<p>Dieser Beitrag hier <a href="http://www.ritholtz.com/blog/2011/05/weve-gone-from-a-nation-of-laws-to-a-nation-of-powerful-men-making-laws-in-secret/" rel="nofollow">http://www.ritholtz.com/blog/2011/05/weve-gone-from-a-nation-of-laws-to-a-nation-of-powerful-men-making-laws-in-secret/</a> wirkt weit hergeholt, aber nur auf den ersten Blick&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: &#187; Urheber sind wie Parmesan. Sie lassen sich gut zerreiben Wolfgang Michal</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-26788</link>
		<dc:creator>&#187; Urheber sind wie Parmesan. Sie lassen sich gut zerreiben Wolfgang Michal</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 May 2011 18:05:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-26788</guid>
		<description>[...] Rede nur das wiederholt, was Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon in ihrer Grundsatzrede zum Urheberrecht im Juni 2010 formuliert [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Rede nur das wiederholt, was Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon in ihrer Grundsatzrede zum Urheberrecht im Juni 2010 formuliert [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Verlinken verboten? &#187; LBR-BLOG</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-26582</link>
		<dc:creator>Verlinken verboten? &#187; LBR-BLOG</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 May 2011 05:32:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-26582</guid>
		<description>[...] in der Vergangenheit immer ein ganz gutes Gesp&#252;r bewiesen, wie sich insbesondere an ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht aus dem Juni 2010 gezeigt [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] in der Vergangenheit immer ein ganz gutes Gesp&#252;r bewiesen, wie sich insbesondere an ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht aus dem Juni 2010 gezeigt [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Urheberrecht: Rückwärts gewandte Bundesjustizministerin</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-20440</link>
		<dc:creator>Urheberrecht: Rückwärts gewandte Bundesjustizministerin</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Oct 2010 15:10:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-20440</guid>
		<description>[...] Die beiden Reden kann man sich im Video auf Carta ansehen. Die Rede der Bundesjustizministerin kann man dort auch nachlesen.    Artikel mit Anderen teilen: [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Die beiden Reden kann man sich im Video auf Carta ansehen. Die Rede der Bundesjustizministerin kann man dort auch nachlesen.    Artikel mit Anderen teilen: [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: FAQ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger &#171; SpiegelKritik</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-16069</link>
		<dc:creator>FAQ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger &#171; SpiegelKritik</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 23:28:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-16069</guid>
		<description>[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt: Ja. Es sei nur noch eine Frage des Wie, nicht des Ob. Schlie&#223;lich steht das Leistungsschutzrecht [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt: Ja. Es sei nur noch eine Frage des Wie, nicht des Ob. Schlie&#223;lich steht das Leistungsschutzrecht [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: De Maizière vor Netzpolitik-Rede: vage und terminologisch unscharf &#8212; CARTA</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15516</link>
		<dc:creator>De Maizière vor Netzpolitik-Rede: vage und terminologisch unscharf &#8212; CARTA</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Jun 2010 21:42:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15516</guid>
		<description>[...] Dokumentation: Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dokumentation: Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Medial Digital&#187; Linktipps Neu &#187; Linktipps zum Wochenstart: Alles, was Sie über das Internet wissen sollten</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15513</link>
		<dc:creator>Medial Digital&#187; Linktipps Neu &#187; Linktipps zum Wochenstart: Alles, was Sie über das Internet wissen sollten</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Jun 2010 18:33:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15513</guid>
		<description>[...] Das Dokument der Verlegerlobby zum geplanten Leistungschutzrecht, das Markus Beckedahl von netzpolitik zugespielt wurde, machte am Freitag Furore. Beckedahl zitiert unter anderem eine Passage, die in ihren Forderungen weitergeht, als alles, was bisher &#252;ber die Verlegerforderungen bekannt wurde: &#8220;Um einen effektiven Rechtsschutz zu gew&#228;hrleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beitr&#228;ge, Vorsp&#228;nne, Bilder und Grafiken gesch&#252;tzt werden. Schutzw&#252;rdig sind beispielsweise auch &#220;berschriften, S&#228;tze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielf&#228;ltigung, Verbreitung oder &#246;ffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.&#8221; Unter diesen Umst&#228;nden bekommt die &#8220;erschreckend r&#252;ckw&#228;rts gewandte Rede&#8221; (Kommentar von Matthias Spielkamp bei iRights.info) der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein bedrohliche Bedeutung: Sie bekr&#228;ftigte, dass das LSR kommen werde. Ihre Rede am 14. Juni in Berlin hat Carta im Videostream dokumentiert. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Das Dokument der Verlegerlobby zum geplanten Leistungschutzrecht, das Markus Beckedahl von netzpolitik zugespielt wurde, machte am Freitag Furore. Beckedahl zitiert unter anderem eine Passage, die in ihren Forderungen weitergeht, als alles, was bisher &#252;ber die Verlegerforderungen bekannt wurde: &#8220;Um einen effektiven Rechtsschutz zu gew&#228;hrleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beitr&#228;ge, Vorsp&#228;nne, Bilder und Grafiken gesch&#252;tzt werden. Schutzw&#252;rdig sind beispielsweise auch &#220;berschriften, S&#228;tze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielf&#228;ltigung, Verbreitung oder &#246;ffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.&#8221; Unter diesen Umst&#228;nden bekommt die &#8220;erschreckend r&#252;ckw&#228;rts gewandte Rede&#8221; (Kommentar von Matthias Spielkamp bei iRights.info) der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein bedrohliche Bedeutung: Sie bekr&#228;ftigte, dass das LSR kommen werde. Ihre Rede am 14. Juni in Berlin hat Carta im Videostream dokumentiert. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Berliner Rede zum Urheberrecht: Mehr kulturelle Vielfalt oder mehr Privilegien? &#171; RaheBlog</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15509</link>
		<dc:creator>Berliner Rede zum Urheberrecht: Mehr kulturelle Vielfalt oder mehr Privilegien? &#171; RaheBlog</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Jun 2010 15:27:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15509</guid>
		<description>[...] Ministerin hat k&#252;rzlich eine Rede (BMJ) zu Chancen und Risiken der Digitalisierung und zu der Zukunft des Urheberrechts gehalten. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Ministerin hat k&#252;rzlich eine Rede (BMJ) zu Chancen und Risiken der Digitalisierung und zu der Zukunft des Urheberrechts gehalten. [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: e-book-news.de &#187; Blog Archive &#187; Keine Kulturflatrate, aber auch keine totale Kontrolle: Beim Urheberrecht ist die Bundejustizministerin ein bisschen &#8220;schizo&#8221;</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15364</link>
		<dc:creator>e-book-news.de &#187; Blog Archive &#187; Keine Kulturflatrate, aber auch keine totale Kontrolle: Beim Urheberrecht ist die Bundejustizministerin ein bisschen &#8220;schizo&#8221;</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 15:15:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15364</guid>
		<description>[...] die Absicht, im Internet Mauern zu errichten - so k&#246;nnte man Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers &#8220;Berliner Rede&#8221; zum Urheberrecht zusammenfassen. Auch eine Online-Version des Kombinats [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] die Absicht, im Internet Mauern zu errichten &#8211; so k&#246;nnte man Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers &#8220;Berliner Rede&#8221; zum Urheberrecht zusammenfassen. Auch eine Online-Version des Kombinats [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: noName</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15358</link>
		<dc:creator>noName</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 13:52:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15358</guid>
		<description>@Tom Becker: &quot;ABER (!!!) im endeffekt NUR (!!!) ein LSR dabei herauskommt, das vergleichbar mit den anderen ist und nur die F&#228;le abdeckt, in denen die abgeleiteten Urheberrechte nicht helfen, DANN habe ich kein Problem damit, die Regelungsl&#252;cke zu f&#252;llen und den Verlegern ihr LSR zu geben.&quot;

Ok, DEM kann ich mich inhaltlich anschlie&#223;en, wenngleich ich eine solche Regelung (politisch) nicht bef&#252;rworte. 

Sie r&#228;umen in Ihrem Kommentar #20 allerdings auch ein, dass das Leistungsschutzrecht eher nicht erforderlich ist, weil die Verleger grunds&#228;tzlich als Verwerter durch die bestehenden Regelungen hinreichend ‚gesch&#252;tzt‘ werden. Es fragt sich, ob bei den wenigen F&#228;llen, bei denen der Verleger keinen Schutz genie&#223;t, ein solches Recht unbedingt durchgedr&#252;ckt werden muss. 

Die Verleger scheinen sich von einem Leistungsschutzrecht zu viel zu versprechen. Wenn es nur dieses von Ihnen erw&#228;hnte ‚enge Leistungsschutzrecht‘ g&#228;be, w&#228;re die M&#252;he der Verleger, auf den Gesetzgeber einzuwirken, fast unn&#246;tig.  

Nach wie vor denke ich, dass von Verlegerseite SELBST was unternommen werden muss, um zukunftsf&#228;hige Gesch&#228;ftsmodelle zu entwickeln. Das geht ohne Staat und ohne Leistungsschutzrecht. Und wie w&#228;re es, wenn die Bundesjustizministerin &#252;ber die miserablen Zeilenhonorare der Verlage informiert wird, damit sie das, was sie in der Rede besonders betont, den Schutz der Urheber/Autoren zu st&#228;rken, schwerpunktm&#228;&#223;ig richtig anpackt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Tom Becker: &#8220;ABER (!!!) im endeffekt NUR (!!!) ein LSR dabei herauskommt, das vergleichbar mit den anderen ist und nur die F&#228;le abdeckt, in denen die abgeleiteten Urheberrechte nicht helfen, DANN habe ich kein Problem damit, die Regelungsl&#252;cke zu f&#252;llen und den Verlegern ihr LSR zu geben.&#8221;</p>
<p>Ok, DEM kann ich mich inhaltlich anschlie&#223;en, wenngleich ich eine solche Regelung (politisch) nicht bef&#252;rworte. </p>
<p>Sie r&#228;umen in Ihrem Kommentar #20 allerdings auch ein, dass das Leistungsschutzrecht eher nicht erforderlich ist, weil die Verleger grunds&#228;tzlich als Verwerter durch die bestehenden Regelungen hinreichend ‚gesch&#252;tzt‘ werden. Es fragt sich, ob bei den wenigen F&#228;llen, bei denen der Verleger keinen Schutz genie&#223;t, ein solches Recht unbedingt durchgedr&#252;ckt werden muss. </p>
<p>Die Verleger scheinen sich von einem Leistungsschutzrecht zu viel zu versprechen. Wenn es nur dieses von Ihnen erw&#228;hnte ‚enge Leistungsschutzrecht‘ g&#228;be, w&#228;re die M&#252;he der Verleger, auf den Gesetzgeber einzuwirken, fast unn&#246;tig.  </p>
<p>Nach wie vor denke ich, dass von Verlegerseite SELBST was unternommen werden muss, um zukunftsf&#228;hige Gesch&#228;ftsmodelle zu entwickeln. Das geht ohne Staat und ohne Leistungsschutzrecht. Und wie w&#228;re es, wenn die Bundesjustizministerin &#252;ber die miserablen Zeilenhonorare der Verlage informiert wird, damit sie das, was sie in der Rede besonders betont, den Schutz der Urheber/Autoren zu st&#228;rken, schwerpunktm&#228;&#223;ig richtig anpackt?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tom Becker</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15355</link>
		<dc:creator>Tom Becker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 13:06:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15355</guid>
		<description>@noName

Es gibt schon einige juristische Gutachten/Meinungen zu dem Thema. Und Sie haben Recht, diese lassen sich in unterschiedliche Meinungen aufteilen (und auch in Verlagslobby, Telemedien und Freie gruppieren). Allerdings gibt es kein Gutachten, das davon ausgeht, dass hier keine L&#252;cke vorliegt.

Die wichtigsten sind:
Sabine B&#246;ger - &quot;Leistungsschutzrechte von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern im Zeitalter der Digitalisierung&quot;
(http://irights.info/fileadmin/texte/material/045-09-A-LeistungsschutzrechtevonZeitungs.pdf)

Michael Kauert - &quot;Das Leistungsschutzrecht des Verlegers&quot;
(Dissertation - nur als Buch erh&#228;ltlich)

Timo Ehmann/ Emese Szilagyi - &quot;Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts f&#252;r Presseverleger&quot;
(http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1260795904&amp;deph=0&amp;id=68501&amp;currPage=1)

Reto Hilty - &quot;Verg&#252;tungssystem und Schrankenregelungen – Neue Herausforderungen an den Gesetzgeber.&quot; (GRUR, 2005, S. 819 - 828. )

Naja...und dann gibts nat&#252;rlich noch die Gutachten von Schweizer, Schwarz und Hegemann, die aber auf der seiten der Verleger stehen und daher kann sich jeder ausmalen, was die dazu schreiben.

Also ich will nicht kleinkariert wirken, aber ich denke doch, dass relativ eindeutig eine Regelungsl&#252;cke zu erkennen ist. Problematisch ist nur, und insofern kann ich Sie verstehen, dass dieser Ruf nach Regelungsl&#252;cke von den Verlegern bereits negativ konnotiert ist und unterbewusst schlecht klingt.

Man muss sich aber verdeutlichen, dass die juristische Diskussion, ob hier eine L&#252;cke vorliegt oder nicht, extrem wenig damit zu tun, was daraus folgt.

Es sind die Verleger, die uns subkutan wei&#223;machen wollen, dass &quot;Regelungsl&#252;cke&quot; auch bedeutet, dass nun sofort Ma&#223;nahmen ergriffen werden m&#252;ssen, die Google und Blogs einschr&#228;nken...aber dem ist nicht so.

Man kann ruhig davon ausgehen, dass diese Regelungsl&#252;cke besteht, nur muss man sich auch bewusst werden, dass das seinen Grund hat. Der Grund besteht unter anderem darin, dass Verleger durch das Verlagsgesetz und die abgeleiteten Nutzungsrechte bereits einen ziemlich starken Schutz genie&#223;en, soweit es das Urheberrecht betrifft. F&#252;r die F&#228;lle, in denen das Urheberrecht nicht betroffen ist, war der Schutz bislang nicht so stark.

Wenn die Verleger nun eine Ausweitung ihres schon bereits starken Schutzes fordern und die M&#246;glichkeit Geld von Google zu verlangen, ABER (!!!) im endeffekt NUR (!!!) ein LSR dabei herauskommt, das vergleichbar mit den anderen ist und nur die F&#228;le abdeckt, in denen die abgeleiteten Urheberrechte nicht helfen, DANN habe ich kein Problem damit, die Regelungsl&#252;cke zu f&#252;llen und den Verlegern ihr LSR zu geben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@noName</p>
<p>Es gibt schon einige juristische Gutachten/Meinungen zu dem Thema. Und Sie haben Recht, diese lassen sich in unterschiedliche Meinungen aufteilen (und auch in Verlagslobby, Telemedien und Freie gruppieren). Allerdings gibt es kein Gutachten, das davon ausgeht, dass hier keine L&#252;cke vorliegt.</p>
<p>Die wichtigsten sind:<br />
Sabine B&#246;ger &#8211; &#8220;Leistungsschutzrechte von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern im Zeitalter der Digitalisierung&#8221;<br />
(<a href="http://irights.info/fileadmin/texte/material/045-09-A-LeistungsschutzrechtevonZeitungs.pdf" rel="nofollow">http://irights.info/fileadmin/texte/material/045-09-A-LeistungsschutzrechtevonZeitungs.pdf</a>)</p>
<p>Michael Kauert &#8211; &#8220;Das Leistungsschutzrecht des Verlegers&#8221;<br />
(Dissertation &#8211; nur als Buch erh&#228;ltlich)</p>
<p>Timo Ehmann/ Emese Szilagyi &#8211; &#8220;Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts f&#252;r Presseverleger&#8221;<br />
(<a href="http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1260795904&#038;deph=0&#038;id=68501&#038;currPage=1" rel="nofollow">http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1260795904&#038;deph=0&#038;id=68501&#038;currPage=1</a>)</p>
<p>Reto Hilty &#8211; &#8220;Verg&#252;tungssystem und Schrankenregelungen – Neue Herausforderungen an den Gesetzgeber.&#8221; (GRUR, 2005, S. 819 &#8211; 828. )</p>
<p>Naja&#8230;und dann gibts nat&#252;rlich noch die Gutachten von Schweizer, Schwarz und Hegemann, die aber auf der seiten der Verleger stehen und daher kann sich jeder ausmalen, was die dazu schreiben.</p>
<p>Also ich will nicht kleinkariert wirken, aber ich denke doch, dass relativ eindeutig eine Regelungsl&#252;cke zu erkennen ist. Problematisch ist nur, und insofern kann ich Sie verstehen, dass dieser Ruf nach Regelungsl&#252;cke von den Verlegern bereits negativ konnotiert ist und unterbewusst schlecht klingt.</p>
<p>Man muss sich aber verdeutlichen, dass die juristische Diskussion, ob hier eine L&#252;cke vorliegt oder nicht, extrem wenig damit zu tun, was daraus folgt.</p>
<p>Es sind die Verleger, die uns subkutan wei&#223;machen wollen, dass &#8220;Regelungsl&#252;cke&#8221; auch bedeutet, dass nun sofort Ma&#223;nahmen ergriffen werden m&#252;ssen, die Google und Blogs einschr&#228;nken&#8230;aber dem ist nicht so.</p>
<p>Man kann ruhig davon ausgehen, dass diese Regelungsl&#252;cke besteht, nur muss man sich auch bewusst werden, dass das seinen Grund hat. Der Grund besteht unter anderem darin, dass Verleger durch das Verlagsgesetz und die abgeleiteten Nutzungsrechte bereits einen ziemlich starken Schutz genie&#223;en, soweit es das Urheberrecht betrifft. F&#252;r die F&#228;lle, in denen das Urheberrecht nicht betroffen ist, war der Schutz bislang nicht so stark.</p>
<p>Wenn die Verleger nun eine Ausweitung ihres schon bereits starken Schutzes fordern und die M&#246;glichkeit Geld von Google zu verlangen, ABER (!!!) im endeffekt NUR (!!!) ein LSR dabei herauskommt, das vergleichbar mit den anderen ist und nur die F&#228;le abdeckt, in denen die abgeleiteten Urheberrechte nicht helfen, DANN habe ich kein Problem damit, die Regelungsl&#252;cke zu f&#252;llen und den Verlegern ihr LSR zu geben.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger sagt “Ja - aber” » Von Richard Schnabl » Beitrag » Redaktionsblog</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15351</link>
		<dc:creator>Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger sagt “Ja - aber” » Von Richard Schnabl » Beitrag » Redaktionsblog</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 08:28:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15351</guid>
		<description>[...] ausgenutzt werden, die &#252;ber das blo&#223;e Verlinken weit hinausgeht&#8221;, beklagte sie bei einer Rede in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] ausgenutzt werden, die &#252;ber das blo&#223;e Verlinken weit hinausgeht&#8221;, beklagte sie bei einer Rede in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: noName</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15349</link>
		<dc:creator>noName</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jun 2010 05:48:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15349</guid>
		<description>@Tom Becker: Auch hier wieder Danke f&#252;r Ihre umfassendes Infos. Wir stimmen im Wesentlichen &#252;berein. Beim Punkt &quot;Regelungsl&#252;cke&quot; k&#246;nnen sicherlich unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich habe mal geh&#246;rt, dass es bei Juristen nicht un&#252;blich ist, wenn unterschiedliche Meinungen, hM, mM, dann unterteilt in Rechtsprechung, Literatur, ggf. Verwaltung vertreten werden. Gegen die Regelungsl&#252;cke k&#246;nnte das Werk als solches sprechen: Text ist anders als Musik und Videos etc. Ob eine Regelungsl&#252;cke vorliegt, bedarf weiterhin der intensiven Pr&#252;fung.

Dann sind - wie bereits geschrieben - im Bereich der &quot;materiellen Gerechtigkeit&quot; Pr&#252;fungen auszubringen. Ein (juristisches) Gutachten mit der richtigen Fragestellung k&#246;nnte hier helfen. 

Ob Sie dann noch zu Ihrem &quot;Fazit&quot; gelangen, mag dahingestellt sein. ;)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Tom Becker: Auch hier wieder Danke f&#252;r Ihre umfassendes Infos. Wir stimmen im Wesentlichen &#252;berein. Beim Punkt &#8220;Regelungsl&#252;cke&#8221; k&#246;nnen sicherlich unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich habe mal geh&#246;rt, dass es bei Juristen nicht un&#252;blich ist, wenn unterschiedliche Meinungen, hM, mM, dann unterteilt in Rechtsprechung, Literatur, ggf. Verwaltung vertreten werden. Gegen die Regelungsl&#252;cke k&#246;nnte das Werk als solches sprechen: Text ist anders als Musik und Videos etc. Ob eine Regelungsl&#252;cke vorliegt, bedarf weiterhin der intensiven Pr&#252;fung.</p>
<p>Dann sind &#8211; wie bereits geschrieben &#8211; im Bereich der &#8220;materiellen Gerechtigkeit&#8221; Pr&#252;fungen auszubringen. Ein (juristisches) Gutachten mit der richtigen Fragestellung k&#246;nnte hier helfen. </p>
<p>Ob Sie dann noch zu Ihrem &#8220;Fazit&#8221; gelangen, mag dahingestellt sein. ;)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Tom Becker</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15347</link>
		<dc:creator>Tom Becker</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 22:10:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15347</guid>
		<description>@noName

Es tun sich bei der Bewertung immer mindestens zwei Ebenen auf.

1. Die erste folgt aus dem, was die Verlegerseite (Hegemann/ Burda/ D&#246;pfner/ Schweizer etc.) verlangen. Hier finde ich gut, wie &quot;das Netz&quot; reagiert und das es eine breite Diskussions&#246;ffentlichkeit gibt, die den Verantwortlichen zeigt, dass die Forderungen der Verleger bez&#252;glich Google einfach zu weit gehen und in vielerlei Hinsicht verwerflich sind.
Allerdings muss man auch anerkennen, dass &quot;die Politik&quot; nicht unbedingt geneigt ist, das auch einfach so umzusetzen. Sabine L.-Schn. als Justizministerin und Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsauschusses im BT, erteilen diesen Forderungen klare Absagen. Wenn dem tats&#228;chlich so ist (und das zeichnet sich ab), dann k&#246;nnen wir alle froh sein und wir werden auf die n&#228;chste Ebene gef&#252;hrt.

2. Die zweite Ebene besteht in der juristischen Realit&#228;t des UrhG. F&#252;r alle die sich mit Jura nicht so sehr auskennen folgende Erkl&#228;rung:
noName, Sie haben v&#246;llig recht, wenn Sie schreiben, dass Verleger ihre Rechte bereits &#252;ber die abgeleiteten Nutzungsrechte wahrnehmen k&#246;nnen, die sie von den Urhebern, also den Autoren, bekommen.

Wenn sie &quot;absolute Nutzungsrechte&quot; einger&#228;umt bekommen, k&#246;nnen sie ganz allein ihre Anspr&#252;che geltend machen. Das ist in der Mehrzahl der F&#228;lle auch der Fall. Allerdings sind auch Situationen denkbar und Realit&#228;t, in denen Verleger nur &quot;einfache Nutzungsrechte&quot; erhalten. Dann brauchen sie den Autor, um Anspr&#252;che geltend machen zu k&#246;nnen. So komisch das klingt: In der Praxis kann es vorkommen, dass der Autor nicht mehr zu ermitteln ist, oder sich aus anderen Gr&#252;nden verweigert. Dann kann der Verleger wenig machen, au&#223;er sich auf zusammengeklaubte Anspruchsnormen zu verlassen, die alles andere als rechtssicher sind (Datenbankrecht, Datenbankherstellerrecht, Sammelwerkrecht, erg&#228;nzendes wettbewerbsrechtliches LSR).

Au&#223;erdem besteht ein Problem, das auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.
Urheberrechtliche Nutzungsrechte k&#246;nnen nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um ein &quot;Werk&quot;, also eine urheberrechtliche Sch&#246;pfung, handelt. In Deutschland wird durchaus vertreten (und einige Gerichte folgen dem), dass Kurznachrichten &#252;ber aktuelle Tagesgeschehnisse, also wenige sachliche Zeilen, nicht unter den Werkbegriff fallen. Sie w&#228;ren dann keine &quot;urheberrechtliche Sch&#246;pfung&quot;, es g&#228;be keinen &quot;Urheber&quot; im rechtlichen Sinne und niemand k&#246;nnte Nutzungsrechte verschaffen, die der Verleger geltend machen kann. F&#252;r diese F&#228;lle gibt es ebenfalls nur diesen Mischmasch aus Rechtsunsicherheit, den ich oben schon genannt hatte.

In beiden F&#228;llen wird auch so etwas wie eine Regelungsl&#252;cke nach obiger Definition (noName) deutlich, obwohl es eine solche verbindliche Definition f&#252;r Regelungsl&#252;cken nicht gibt. Vielmehr noch wird die L&#252;cke im Folgenden deutlich:

Andere Werkmittler (Verleger sind Werkmittler, wie z.B. Filmproduzenten oder Tontr&#228;gerhersteller [Musikverlage]) haben ein solches LSR bereits und k&#246;nnen es auf die F&#228;lle anwenden, in denen kein urheberrechtliches Nutzungsrecht sie sch&#252;tzt. Daher hei&#223;t das LSR auch &quot;verwandtes Schutzrecht&quot;, weil es eben kein &quot;Urheberrecht&quot; ist.

Wenn Filmproduzenten, Tontr&#228;gerhersteller und auch Sendeunternehmen so ein LSR haben, Presseverleger aber nicht, obwohl es durchaus vergleichbare F&#228;lle gibt, in denen Presseverleger dann keinen Schutz haben bzw. nur eine F&#252;lle von zusammengeschusterten Normen, die &#252;berhaupt keine Sicherheit bieten, dann kann ich auch eine Systeml&#252;cke erkennen und habe nichts gegen ein LSR.

Das ist jetzt nur ein kurzer Abriss von einer Problematik, &#252;ber die 400-Seitige Doktorarbeiten geschrieben wurden. Aber ich hoffe, ich konnte meine Meinung ein wenig verdeutlichen.

3.Mein Fazit:
Wenn das LSR so ausgestaltet wird, wie die anderen LSRs, dann habe ich nichts dagegen. Erst wenn der Vorschlag der Verleger &#252;bernommen wird (&quot;...das Presseerzeugnis oder ein Teil...&quot;), dann wird es kritisch, weil &quot;ein Teil&quot; sehr unbestimmt ist und auch Google mit seinen Snippets davon betroffen sein kann. Aber wie gesagt. Das zeichnet sich zum Gl&#252;ck nicht ab. (Beim Datenbankherstellerrecht hei&#223;t es z.B. &quot;wesentlicher Teil&quot;)

Und wenn die Verleger mit ihren ausgeweiteten Forderungen nicht erfolgreich sind, dann bleiben tats&#228;chlich kaum merkliche Konsequenzen f&#252;r den juristischen Alltag und nicht f&#252;r die Realit&#228;t im Internet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@noName</p>
<p>Es tun sich bei der Bewertung immer mindestens zwei Ebenen auf.</p>
<p>1. Die erste folgt aus dem, was die Verlegerseite (Hegemann/ Burda/ D&#246;pfner/ Schweizer etc.) verlangen. Hier finde ich gut, wie &#8220;das Netz&#8221; reagiert und das es eine breite Diskussions&#246;ffentlichkeit gibt, die den Verantwortlichen zeigt, dass die Forderungen der Verleger bez&#252;glich Google einfach zu weit gehen und in vielerlei Hinsicht verwerflich sind.<br />
Allerdings muss man auch anerkennen, dass &#8220;die Politik&#8221; nicht unbedingt geneigt ist, das auch einfach so umzusetzen. Sabine L.-Schn. als Justizministerin und Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsauschusses im BT, erteilen diesen Forderungen klare Absagen. Wenn dem tats&#228;chlich so ist (und das zeichnet sich ab), dann k&#246;nnen wir alle froh sein und wir werden auf die n&#228;chste Ebene gef&#252;hrt.</p>
<p>2. Die zweite Ebene besteht in der juristischen Realit&#228;t des UrhG. F&#252;r alle die sich mit Jura nicht so sehr auskennen folgende Erkl&#228;rung:<br />
noName, Sie haben v&#246;llig recht, wenn Sie schreiben, dass Verleger ihre Rechte bereits &#252;ber die abgeleiteten Nutzungsrechte wahrnehmen k&#246;nnen, die sie von den Urhebern, also den Autoren, bekommen.</p>
<p>Wenn sie &#8220;absolute Nutzungsrechte&#8221; einger&#228;umt bekommen, k&#246;nnen sie ganz allein ihre Anspr&#252;che geltend machen. Das ist in der Mehrzahl der F&#228;lle auch der Fall. Allerdings sind auch Situationen denkbar und Realit&#228;t, in denen Verleger nur &#8220;einfache Nutzungsrechte&#8221; erhalten. Dann brauchen sie den Autor, um Anspr&#252;che geltend machen zu k&#246;nnen. So komisch das klingt: In der Praxis kann es vorkommen, dass der Autor nicht mehr zu ermitteln ist, oder sich aus anderen Gr&#252;nden verweigert. Dann kann der Verleger wenig machen, au&#223;er sich auf zusammengeklaubte Anspruchsnormen zu verlassen, die alles andere als rechtssicher sind (Datenbankrecht, Datenbankherstellerrecht, Sammelwerkrecht, erg&#228;nzendes wettbewerbsrechtliches LSR).</p>
<p>Au&#223;erdem besteht ein Problem, das auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.<br />
Urheberrechtliche Nutzungsrechte k&#246;nnen nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um ein &#8220;Werk&#8221;, also eine urheberrechtliche Sch&#246;pfung, handelt. In Deutschland wird durchaus vertreten (und einige Gerichte folgen dem), dass Kurznachrichten &#252;ber aktuelle Tagesgeschehnisse, also wenige sachliche Zeilen, nicht unter den Werkbegriff fallen. Sie w&#228;ren dann keine &#8220;urheberrechtliche Sch&#246;pfung&#8221;, es g&#228;be keinen &#8220;Urheber&#8221; im rechtlichen Sinne und niemand k&#246;nnte Nutzungsrechte verschaffen, die der Verleger geltend machen kann. F&#252;r diese F&#228;lle gibt es ebenfalls nur diesen Mischmasch aus Rechtsunsicherheit, den ich oben schon genannt hatte.</p>
<p>In beiden F&#228;llen wird auch so etwas wie eine Regelungsl&#252;cke nach obiger Definition (noName) deutlich, obwohl es eine solche verbindliche Definition f&#252;r Regelungsl&#252;cken nicht gibt. Vielmehr noch wird die L&#252;cke im Folgenden deutlich:</p>
<p>Andere Werkmittler (Verleger sind Werkmittler, wie z.B. Filmproduzenten oder Tontr&#228;gerhersteller [Musikverlage]) haben ein solches LSR bereits und k&#246;nnen es auf die F&#228;lle anwenden, in denen kein urheberrechtliches Nutzungsrecht sie sch&#252;tzt. Daher hei&#223;t das LSR auch &#8220;verwandtes Schutzrecht&#8221;, weil es eben kein &#8220;Urheberrecht&#8221; ist.</p>
<p>Wenn Filmproduzenten, Tontr&#228;gerhersteller und auch Sendeunternehmen so ein LSR haben, Presseverleger aber nicht, obwohl es durchaus vergleichbare F&#228;lle gibt, in denen Presseverleger dann keinen Schutz haben bzw. nur eine F&#252;lle von zusammengeschusterten Normen, die &#252;berhaupt keine Sicherheit bieten, dann kann ich auch eine Systeml&#252;cke erkennen und habe nichts gegen ein LSR.</p>
<p>Das ist jetzt nur ein kurzer Abriss von einer Problematik, &#252;ber die 400-Seitige Doktorarbeiten geschrieben wurden. Aber ich hoffe, ich konnte meine Meinung ein wenig verdeutlichen.</p>
<p>3.Mein Fazit:<br />
Wenn das LSR so ausgestaltet wird, wie die anderen LSRs, dann habe ich nichts dagegen. Erst wenn der Vorschlag der Verleger &#252;bernommen wird (&#8220;&#8230;das Presseerzeugnis oder ein Teil&#8230;&#8221;), dann wird es kritisch, weil &#8220;ein Teil&#8221; sehr unbestimmt ist und auch Google mit seinen Snippets davon betroffen sein kann. Aber wie gesagt. Das zeichnet sich zum Gl&#252;ck nicht ab. (Beim Datenbankherstellerrecht hei&#223;t es z.B. &#8220;wesentlicher Teil&#8221;)</p>
<p>Und wenn die Verleger mit ihren ausgeweiteten Forderungen nicht erfolgreich sind, dann bleiben tats&#228;chlich kaum merkliche Konsequenzen f&#252;r den juristischen Alltag und nicht f&#252;r die Realit&#228;t im Internet.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: &#8220;Keine Netzsperren&#8221; ist nicht genug &#187; Engeln.de</title>
		<link>http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/comment-page-1/#comment-15345</link>
		<dc:creator>&#8220;Keine Netzsperren&#8221; ist nicht genug &#187; Engeln.de</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jun 2010 20:30:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=28969#comment-15345</guid>
		<description>[...] Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine Rede zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten.  Das mildeste Urteil zum Ergebnis der [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine Rede zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten.  Das mildeste Urteil zum Ergebnis der [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

