Zeitungsverleger werfen iRights.info Urheberrechtsverletzung vor

von , 14.5.10

Auszug aus der Stellungnahme von iRights:

1. iRights.info ist keine „Organisation, die für Urheberrecht eintritt“, sondern ein journalistisches Informationsportal zum Thema Urheberrecht.

2. Dass der BDZV, der sich unter anderen Umständen für den Schutz der Pressefreiheit einsetzt, missliebige Veröffentlichungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung kontert, diskreditiert diesen Verband in Sachen Urheberrecht und Pressefreiheit gleichermaßen.

Der BDZV ist kein Verband wie jeder andere – er darf Presseausweise ausstellen und ist als Mitglied des Trägervereins des Deutschen Presserats Teil der höchsten Selbstregulierungsinstanz der deutschen Presse. Dieser Trägerverein hat sich in seinen Statuten verpflichtet, „für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland einzutreten und das Ansehen der deutschen Presse zu wahren“, wobei dort eigens herausgestellt wird: „Presse im Sinne dieser Satzung ist auch die elektronische Presse.“ Erklärtes Ziel des Trägervereins des Presserates ist es, „Entwicklungen entgegenzutreten, die die freie Information und Meinungsbildung des Bürgers gefährden könnten“. Die Aussagen eines Hauptgeschäftsführers des BDZV müssen sich an diesen Zielen messen lassen.

3. Wenn ein Gesetzentwurf von Lobbyverbänden verfasst und der Öffentlichkeit als „internes Arbeitspapier“ vorenthalten wird, halten wir dies für bedenklich. Die Veröffentlichung entsprechender Dokumente ist kein urheberrechtlicher Streitfall, sondern die Aufgabe eines jeden Journalisten, der dazu die Gelegenheit erhält.

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