Netzlese
admin | 0 Kommentar(e)
02.03.2010 |
Telemedicus erklärt in einer Übersicht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: “Was geht, was geht nicht?” und listet dankenswerterweise die konkreten Vorgaben an den Gesetzgeber auf.
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