Marvin Oppong | 2 Kommentar(e)
Zum Jahresende 2009 wollte das Bundesinnenministerium eine Evaluierung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von Lobbyisten in der Bundesverwaltung vorlegen. Bis heute warten Abgeordnete vergeblich.
08.03.2010 |
Nach der Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Mitarbeiter in der Bundesverwaltung muss das Bundesministerium des Innern (BMI) dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht zum Einsatz von Lobbyisten in der Bundesverwaltung erstatten. Der zweite Bericht dieser Art wurde hier exklusiv veröffentlicht. In einem Schreiben an die Bundesministerien vom 14. Mai 2009 kündigte das BMI eine bewertende Bilanz der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung bis zum Ende des Jahres 2009 an. Die Verwaltungsvorschrift wurde am 18. Juni 2008 vom Kabinett beschlossen. Bis zum heutigen Tag hat das BMI die Bilanz nicht vorgelegt. Deshalb sah sich das BMI nun im Bundestag kritischen Fragen der Opposition ausgesetzt.
Der Abgeordnete Michael Hartmann, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, fragte das BMI in einer Fragestunde des Bundestages, warum die angekündigte Evaluierung bis zum heutigen Tag nicht vor liegt und „welche anderen vordringlichen Aufgaben“ das BMI so sehr beschäftigten, „dass die Evaluierung laut Auskunft aus dem eigenen Hause voraussichtlich erst im ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein wird und es zu einer Verzögerung von nicht nur wenigen Wochen, sondern von bis zu drei Monaten kommt“.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), begründete die Verzögerung wie folgt: Da seit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift am 17. Juli 2008 erst „knapp 1,5 Jahre vergangen“ seien, sei „wegen der Kürze des Erhebungszeitraums“ die Evaluierung „zurückgestellt“ worden. Das Bundesministerium des Innern habe auf der 3. Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages angekündigt, dass die Evaluierungsergebnisse „spätestens mit dem 2. halbjährlichen Bericht 2010 gegenüber dem Haushaltsausschuss dargestellt werden.“
Hartmann machte in der Fragestunde auch erneut zum Thema, dass im 3. Lobbyistenbericht vom Oktober 2009 vier Nachmeldungen enthalten sind, die bereits in den vorherigen Berichten hätten aufgeführt werden müssen. Auf die entsprechende Frage antwortete Schröder, dass die Bundesministerien für die Meldung der bei ihnen tätigen externen Mitarbeiter beim BMI selbst verantwortlich seien. Pikanterweise betraf eine der ungewöhnlichen Nachmeldungen jedoch das Bundesinnenministerium selbst. Die entsprechende externe Person sei in einem elektronischen System „durch ein Büroversehen zunächst fehlerhaft erfasst“ worden, so Schröders Erklärung.
Versehen scheinen in den Bundesinstitutionen häufig, wenn es um die Meldung bestimmer Sachverhalte geht: In der Vergangenheit begründeten auch die Bundestagsabgeordneten Sigmar Gabriel (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) unterlassene Meldungen von Nebentätigkeiten mit einem „Versehen im Ministerbüro“ und mit einem „Versehen“. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis unterließ es eigenen Angaben zufolge ebenfalls aus „Versehen“ zu melden, dass er Präsident einer Stiftung ist, die dem katholischen Geheimbund Opus Dei nahesteht.
Was die zwei nachgemeldeten Mitarbeiterinnen der privaten Euroimmun AG im für die Pandemiebekämpfung zuständigen Robert-Koch-Institut anbelangt, sei „zunächst angenommen worden“, dass sog. Altfälle, also Fälle, in denen Lobbyisten ihren Einsatz bereits vor Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift begonnen haben, „nicht gemeldet werden müssten“, so Schröder, der mit der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (geb. Köhler) verheiratet ist.
In dem genannten Schreiben an die Bundesministerien wies das Innenministerium darauf hin, „dass der Bundesrechnungshof die klare Erwartung geäußert hat“, dass die Altfälle „so schnell wie möglich zu Ende geführt werden“. Die beiden Mitarbeiterinnen der Euroimmun AG, einem Lübecker Unternehmen für medizinische Labordiagnostika, im Robert-Koch-Institut sollen dem 3. Lobbyismus-Bericht aber dennoch bis zum 31. März 2010 beziehungsweise bis zum 1. Juli 2011 in der nachgeordneten Behörde des Bundesgesundheitsministeriums tätig sein. Beim Bundesrechnungshof konnte man sich hierzu auf Anfrage nicht äußern: „Das ist ein Einzelfall und dazu kann ich beim besten Willen keine Stellung nehmen. Das müssen wir erstmal prüfen“, so Martin Winter, Pressesprecher der Bundesrechnungshofs. Was der Bundesrechnungshof zu diesem Umstand für eine Auffassung vertrete, könne er „auch morgen nicht“ sagen.
Heidi Klein vom Vorstand von LobbyControl e. V. kritisiert: „Das Innenministerium hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und windet sich jetzt vor der berechtigten Nachfrage aus dem Parlament mit fadenscheinigen Ausreden. Es ist absolut inakzeptabel, dass die Bundesregierung es offensichtlich nicht schafft, ordentlich Rechenschaft über externe Mitarbeit in den Ministerien abzulegen.“ Klein meint, die meisten Fehler in den Berichten, die zu den Nachmeldungen führten, wären gar nicht aufgefallen, wenn LobbyControl die Berichte nicht mehrfach nachgeprüft hätte. „LobbyControl tritt angesichts der Problematik von Interessenkonflikten und einseitiger Einflussnahme weiter dafür ein, die Praxis der Beschäftigung externer Mitarbeiter in Ministerien ganz zu stoppen“, so Klein.
Derweil hat Hartmann nach Aussage seines Büros erreicht, dass der 3. Lobbyismus-Bericht der Bundesregierung, nachdem dieser bisher nur den Abgeordneten des Haushaltsausschusses vorgelegt wurde, nun auch im Innenausschuss des Bundestages bei dessen nächster Sitzung am 24. März 2010 auf die Tagesordnung kommt. Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion beschäftigen sich im Rahmen der Arbeitsgruppe Inneres der SPD-Fraktion aktuell auch mit der Einführung eines von lobbykritischen Organisationen seit langem geforderten Lobbyregisters. Thema sind dort auch Karenzzeiten für Politiker, die nach Ausübung ihres Amtes in die Privatwirtschaft wechseln.


Ein Lobbyregister ist eine gut gemeinte aber praktisch schlechte Idee. Das zeigt das Lobbyregister auf europäischer Ebene. Das Hauptproblem ist, dass es die Assoziationsfreiheit bedroht, und Interessenvertretung von regulären Vereinen und Bürgerinitiativen diskriminiert. Ohnehin haben wir seit dem Preussischen Landrecht eine sehr restringierte obrigkeitsstaatliche Praxis im Vereinsrecht was “politische Betätigung in Vereinen” betrifft.
Was meine ich zum Beispiel? Um einen Anreiz für die Registrierung zu schaffen, die hier angesprochenen Verbände fordern gar eine Zwangsregistrierung, werden nun nicht-registrierte Vereinigungen bei EU-Konsultationen wie Einzelpersonen behandelt, also in eine andere Kategorie einsortiert, die üblicherweise ignoriert wird. Um sich registrieren zu lassen, muss die Organisation meines Wissens ein Büro in Brüssel haben und über bestimmte operative Strukturen verfügen. Ein normaler deutscher Verein z.B. kann daher praktisch nicht mehr gleichrangig an einer Konsultation in eigner Sache teilnehmen. Ist er gemeinnützig, ist eine Registrierung als Interessenvertretung schädlich aus steuerrechtlichen Gründen. Praktisch werden bürokratische Hürden für die zivilgesellschaftliche Mitwirkung aufgestellt, die von professionalisierten Akteuren mit Leichtigkeit genommen werden. Mir ist kein Fall bekannt, in denen jemand das Register konsultiert hat, um etwas Informatives über einen Akteur heraus zu finden.
https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do
Wer sich registriert muss auch den Code of Conduct zeichnen, man hat gar keine Möglichkeit, das zu verweigern. Darin steht Unsinn wie z.B.
http://ec.europa.eu/commission_barroso/kallas/doc/joint_statement_register.pdf
“…not sell to third parties copies of documents obtained from Parliament or
Commission;”
Was nach EU-Recht vollkommen legitim ist, da die Schriften gemeinfrei sind, und anderes belangloses Zeug, das z.T. im Widerspruch zu geltendem Recht steht im Sinne einer sanktionierten Selbstverpflichtung.
Wenn wirklich etwas geändert werden soll:
* Besondere Transparenzpflichten bzgl. der Tätigkeit von Akteuren aus Drittstaaten.
* Klare Regeln für PPP und behördenexterne Consultants und Vertragspartner
Der Denkfehler: Ob ein Dienstleister eine Geschäftsstelle in Gebäuden eines Ministeriums hat, ist nur eine formale Frage, die dann relevant ist, wenn die Integrität der Behörde beeinträchtigt wird. Es reicht vollkommen, wenn die offensichtlich inakzeptablen Praktiken unterbunden und dokumentiert werden, jede Erbsenzählerei beschäftigt allenfalls die Bürokraten.
Wir jammern auf hohem Niveau, über solche Merkwürdigkeiten stolpert man bei der EU-Kommission: http://bit.ly/9UrQ4P
Es gibt eine gemeinsame Aktion von Campact, LobbyControl und Transparency International gegen zweifelhaftes Parteien-Sponsoring.