Netzlese
Redaktion | 0 Kommentar(e)
02.02.2010 |
Kleines Rechtsseminar in der Süddeutschen: Heribert Prantl beschäftigt sich mit der Diskussion um den geplanten Ankauf der Steuerhinterzieher-Daten und möchte die Argumente des Datendiebstahls, der Hehlerei und des Beweisverwertungsverbots nicht gelten lassen. Sein Fazit: da es nicht um einen Eingriff in die Privats- oder Intimsphäre, sondern in die Geschäftssphäre gehe, wiege das Strafverfolgungsinteresse stärker.
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