Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Steuersünder, Jugendschutz, Rundfunkfinanzierung

von , 1.2.10

Streit um illegale Daten von Steuersündern
Nachdem ein Informant der deutschen Finanzverwaltung vergangene Woche eine CD mit 1.500 Datensätzen von vermeintlichen Steuersündern angeboten hat, ist nun eine Diskussion um die Frage entbrannt, ob der Staat diese illegalen Daten erwerben sollte. Der Informant verlangt 2,5 Millionen Euro für die Daten. Erste Stichproben sollen gezeigt haben, dass in jedem der fünf getesteten Fälle eine Steuernachzahlung von jeweils einer Million Euro fällig wäre. Während Befürworter des Kaufs keine Gnade für Steuerhinterzieher fordern, haben Datenschützer Bedenken angemeldet. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnte, der Staat bewege sich mit einem Kauf illegaler Daten „in der Nähe des Tatbestands der Hehlerei”.

Diskussionen über Jugendschutz im Internet
Ein neuer Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird von allen Seiten heiß diskutiert und von den meisten Verbänden abgelehnt – aus unterschiedlichen Gründen. So geht der Entwurf vor allem den Verbraucherschützern nicht weit genug, der vzbv kritisiert die jeweiligen Altersgrenzen und verlangt, dass kommerzielle wie private Nutzer ihre Inhalte zwingend mit einer Alterskennzeichnung versehen. Auf der anderen Seite empfinden Verbände wie Bitkom, eco oder der AK Zensur den Entwurf zu einschneidend. Insbesondere die Idee Zugangsanbieter für Inhalte im Internet verantwortlich zu machen, stößt bei ihnen auf Kritik. Dies sei praktisch nicht nur schwer handhabbar, sondern widerspreche u.a. auch dem Haftungsprivileg im Telemediengesetz. Auch vor der Gefahr einer Netzzensur wird gewarnt.

17. Bericht über Rundfunkfinanzierung veröffentlicht
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat ihren 17. Bericht über die Rundfunkfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten veröffentlicht. Die Kommission stellt darin fest: Der Gebührenzeitraum 2009-2012 sei von ARD, ZDF und Deutschlandradio ausgeglichen gestaltet worden. Die KEF kritisiert jedoch den Sparwillen von ARD und ZDF, insbesondere hinsichtlich ihrer Personalkosten. Mittel für einen Neustart des digitalen Hörfunks im DAB-Modus wurden erneut nicht freigegeben, allerdings wurde das Programmprojekt von DRadio Wissen von der KEF anerkannt. Die KEF überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung von Rundfunkgebühren, die dann durch die GEZ eingezogen werden.

Mehr zum Thema bei satnews.de.

Entscheidung über Regulierung beim VDSL-Ausbau
Das Bundesverwaltungsgericht hat vergangene Woche über Regulierungsfragen beim Ausbau des VDSL-Netzes entschieden. Im Dezember hatte die Bundesnetzagentur angeordnet, dass die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern Zugang zu ihren sog. „Multifunktionsgehäusen” gestatten muss. Dabei handelt es sich um graue Kästen an öffentlichen Straßen, die für Breitbandanbindungen erforderlich sind. Mitbewerber sollten über den Zugang die Möglichkeit bekommen, ohne teure Aufbau- und Grabungsarbeiten glasfaserbasierte Infrastrukturen zu schaffen. Neben ihren Kabelkanälen sollte die Telekom nötigenfalls sogar eigene Glasfaserleitungen freigeben, um den Zugriff auf diese Gehäuse zu ermöglichen. Das Gericht entschied nun, dass die Telekom zwar den Zugang gewähren, dafür aber nicht ihre eigene Netzinfrastruktur (z.B. die Glasfaserleitungen) zur Verfügung stellen müsse.

Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt
Die Bundesnetzagentur hat im Dezember und Januar in neun Verfahren Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro verhängt. Die Aufsichtsbehörde ging damit erstmals gegen unerlaubte Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht vor. Die Bußgelder ergingen sowohl gegen die Auftraggeber, als auch gegen die Call-Center-Betreiber, die an den Anrufen beteiligt waren.

Panne: Hornauer-Verfahren verjährt
Da hat der Medien-Schlawiner Thomas Hornauer gerade noch einmal Glück gehabt: Nachdem die Staatsanwaltschaft seit 2003 wegen Betruges gegen ihn ermittelte, ist nun Verjährung eingetreten. Das Landgericht Stuttgart lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus diesem Grunde ab. Hornauer betrieb damals den Gewinnspielsender „BTV4U” und wurde mit dem Vorwurf konfrontiert unklare Spielregeln aufzustellen, Rätsel fehlerhaft aufzulösen, sowie Anrufer nicht durchzulassen. Der Millionär soll mit diesem zweifelhaften Geschäftsmodell einen Schaden in Höhe von mindestens 600.000 € verursacht haben. Nachdem ihm die baden-württembergische Medienaufsichtsbehörde wegen mangelnder Zuverlässigkeit die weitere Sendelizenz verweigerte, ist er ins Internet umgezogen.

Einigung im Streit ums HD-Fernsehen
ARD, ZDF, arte und Kabel Deutschland haben sich in Bezug auf HDTV geeinigt. Mit den Olympischen Winterspielen, die von den öffentlich-rechtlichen Sendern in HD-Qualität ausgestrahlt werden, können nun auch Kabel-Deutschland-Kunden hochaufgelöste Bilder von ARD, ZDF und arte empfangen. Streitpunkt war vor allem das Einspeiseentgelt gewesen: Wegen der höheren Verbreitungskosten bei HD-Ausstrahlungen hatte sich Kabel Deutschland zuletzt geweigert, einen HDTV-Showcase von ARD und ZDF Ende 2009 in sein Netz einzuspeisen.
Der Bericht bei dwdl.de.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

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