#Drei-Stufen-Test

NDR-Rundfunkrat: Keine zusätzliche Prüfung für Tagesschau-App erforderlich

von , 7.1.10

Nach Auffassung des NDR-Rundfunkrates sind keine zusätzlichen Prüfungen vor Einführung einer Tagesschau-App für das iPhone erforderlich. Eine “App” sei kein neues Angebot und müsse daher in den laufenden Drei-Stufen-Tests nicht eigenständig behandelt werden, erklärte die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock gegenüber Carta.

Kerssenbrock: “Ein neues oder verändertes Angebot in Form einer Applikation würde nur dann vorliegen, wenn dessen Inhalte von Tagesschau.de abweichen würden und somit auch im Telemedienkonzept nicht beschrieben wären.

Kein Politiker, kein Verleger, keine EU-Kommission und kein Intendant kann die technische Entwicklung von morgen vorhersagen. Alle technischen Verbreitungsplattformen stehen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfassungsrechtlich abgesichert offen. Der Drei-Stufen-Test hat technikneutral zu erfolgen. Allein Zielgruppe, Inhalt, Ausrichtung und Verweildauer dürfen entscheidungsrelevant sein.”

Zuvor hatte Martin Stadelmaier (SPD), Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und damit Chefkoordinator der Rundfunkpolitik der Länder, in einer Pressemitteilung den vorsichtigen Hinweis gegeben, dass die Beschreibung einer App als “eine Software für bestimmte portable Geräte” wohl besser auch im Prüfkonzept von Tagesschau.de genannt worden wäre. Zeit Online schreibt: “Wie Stadelmaier Zeit Online nochmals bestätigte, seien sogenannte Apps ein neuer Verbreitungsweg, der als Teil eines Telemedienkonzeptes prüfungsrelevant sei.”

Der NDR-Rundfunkrat vertritt hingegen nun die Auffassung, dass eine App als zusätzliche Verbreitungsplattform nicht zusätzlich geprüft werden müsse. Entweder ist das Rundfunkrecht absurd komplex – oder hier liegt tatsächlich ein Konflikt vor.

Kerssenbrock ist auch CDU-Politikerin. Ihr Parteikollege und Kulturstaatsminister Bernd Neumann hatte gegenüber dem Spiegel erklärt: “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte mit Gratisangeboten für das iPhone nicht unnötig neue Geschäftsmodelle der privaten Anbieter gefährden. Das ist ein Stück weit auch unabhängig von der Frage, ob dies die entsprechenden Staatsverträge zulassen oder nicht, eine Frage der Vernunft und des Umgangs miteinander.”

War die App zu Anfang vor allem ein Thema für das Feiertagstheater, so wird nun bereits bei dieser Marginalie deutlich: Der 12. Rundfunkstaatsvertrag, der den öffentlich-rechtlichen Online-Auftrag regeln soll, bringt nicht die Abgrenzung und die Klarheit, die die Politik versprochen hat. Es gibt weder Klarheit über den Auftrag noch über die Verfahren. Und dies ist erst der Anfang der Diskussion über die Ergebnisse der Drei-Stufen-Tests.

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