Robin Meyer-Lucht | 6 Kommentar(e)
Der NDR-Runfunkrat stellt sich offenbar gegen Staatssektär Martin Stadelmaier und hält die Tagesschau-App nicht für prüfungsrelevant.
07.01.2010 |
Nach Auffassung des NDR-Rundfunkrates sind keine zusätzlichen Prüfungen vor Einführung einer Tagesschau-App für das iPhone erforderlich. Eine “App” sei kein neues Angebot und müsse daher in den laufenden Drei-Stufen-Tests nicht eigenständig behandelt werden, erklärte die NDR-Rundfunkratsvorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock gegenüber Carta.
Kerssenbrock: “Ein neues oder verändertes Angebot in Form einer Applikation würde nur dann vorliegen, wenn dessen Inhalte von Tagesschau.de abweichen würden und somit auch im Telemedienkonzept nicht beschrieben wären.
Kein Politiker, kein Verleger, keine EU-Kommission und kein Intendant kann die technische Entwicklung von morgen vorhersagen. Alle technischen Verbreitungsplattformen stehen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfassungsrechtlich abgesichert offen. Der Drei-Stufen-Test hat technikneutral zu erfolgen. Allein Zielgruppe, Inhalt, Ausrichtung und Verweildauer dürfen entscheidungsrelevant sein.”
Zuvor hatte Martin Stadelmaier (SPD), Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und damit Chefkoordinator der Rundfunkpolitik der Länder, in einer Pressemitteilung den vorsichtigen Hinweis gegeben, dass die Beschreibung einer App als “eine Software für bestimmte portable Geräte” wohl besser auch im Prüfkonzept von Tagesschau.de genannt worden wäre. Zeit Online schreibt: “Wie Stadelmaier Zeit Online nochmals bestätigte, seien sogenannte Apps ein neuer Verbreitungsweg, der als Teil eines Telemedienkonzeptes prüfungsrelevant sei.”
Der NDR-Rundfunkrat vertritt hingegen nun die Auffassung, dass eine App als zusätzliche Verbreitungsplattform nicht zusätzlich geprüft werden müsse. Entweder ist das Rundfunkrecht absurd komplex – oder hier liegt tatsächlich ein Konflikt vor.
Kerssenbrock ist auch CDU-Politikerin. Ihr Parteikollege und Kulturstaatsminister Bernd Neumann hatte gegenüber dem Spiegel erklärt: “Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte mit Gratisangeboten für das iPhone nicht unnötig neue Geschäftsmodelle der privaten Anbieter gefährden. Das ist ein Stück weit auch unabhängig von der Frage, ob dies die entsprechenden Staatsverträge zulassen oder nicht, eine Frage der Vernunft und des Umgangs miteinander.”
War die App zu Anfang vor allem ein Thema für das Feiertagstheater, so wird nun bereits bei dieser Marginalie deutlich: Der 12. Rundfunkstaatsvertrag, der den öffentlich-rechtlichen Online-Auftrag regeln soll, bringt nicht die Abgrenzung und die Klarheit, die die Politik versprochen hat. Es gibt weder Klarheit über den Auftrag noch über die Verfahren. Und dies ist erst der Anfang der Diskussion über die Ergebnisse der Drei-Stufen-Tests.



Fällt eigentlich niemandem auf, dass Kerssenbrock und Stadelmaier das gleiche sagen? Das Mobil-Angebot von tagesschau.de ist im Telemedienkonzept beschrieben. Also muss kein neuer Test eingeleitet werden, so lange keine neuen Inhalte generiert werden. Das sagt auch Stadelmaier, dem es ja nur darum geht, dass Mobilangebote grundsätzlich “prüfungsrelevant” sind.
Warum werden in der ganzen sinnlosen Debatte auch noch ständig überflüssige Widersprüche konstruiert?
@ Alex: Die Sache ist wirklich sehr kompliziert und ich bin mir wirktlich sehr erstaunt, wie interpretationsbedürftig die Aussagen teilweise sind. Stadelmaier weist in seinem Statements klar darauf hin, dass eine App eben nicht einfach nur die Verbreitung auf Mobilgeräten bedeutet, sondern als “besondere Software” einen eigenständigen Verbreitungsweg darstellt.
Gleichzeitig ist klar, dass dieser Verbreitungsweg im Rahmen des aktuellen Drei-Stufen-Tests von Tagesschau.de nicht geprüft wurde. Daher wurden auch die Auswirkungen einer Tagesschau-App auf den Markt für Nichrichten-Apps nicht geprüft. Das ist eindeutig.
Damit ist der Streit letztlich hochrelevant: Gilt das Prinzip, dass die Öffentlich-Rechtlichen Anbieter den Eintritt in zusätzliche Märkte verfahrenstechnisch abwägen sollen – oder gilt die “Technikneutralität”. Es geht auch um die Frage, wie die Gremien den neuen Staatsvertrag interpretieren.
Gruss,
rml
Ich habe mit Stadelmaier vorgestern telefoniert und ihn explizit gefragt, “heißt das, wir brauchen einen Extra-Test für die App?” Und er meinte: Nein. Wenn der tagesschau.de 3ST durch ist, kann Gniffke die App starten.
Die Relevanz der Frage der Technikneutralität möchte ich nicht in Frage stellen. Aber diese von Springer lancierte App-Debatte verdient einfach nicht die Aufmerksamkeit, die ihr geschenkt wird.
Geht es hier wirklich nur um die Tagesschau bzw. um diese einzige “App”? Hier ist eine kurze iPhone-App-Übersicht bzgl. dt. Radiostationen:
* WDR-Radio
* Radio Energy
* 104.6 RTL
* NDR-Radio
* SWR-Radio
* Radio Hamburg
* Radio FFN
* BR Radio
* MDR Sputnik
* Delta Radio
Das sind ja wohl einige ÖR-Sender mit von der Partie. Die übrigen ARD-Sender werden mit Sicherheit nachziehen. Alle diese ÖR-Apps sind kostenlos. Das freut den Gebührenzahler natürlich. Falls jemand Lust verspürt juristisch gegen den ÖR vorzugehen hätte er einen triftigen Grund: Verschwendung von Gebührengelder zwecks Förderung proprietärer, nicht-offener Technologien wie dem iPhone.
@ Alex: Danke – Es wäre schön, wenn CdR Stadelmaier auch in seinen Pressemitteilung eine so wunderbar klare Stimme finden würde.
Ich habe mich ganz bewusst von der Springer-Kampagne distanziert. Für mich würde das Thema erst durch die Klarstellung von Stadelmaier interessant.
Wenn das Stadelmaier-Zitat von Dir stimmt – dann zeigt sich die ganze Komplexität des juristischen Diskurses: Stadelmaier erklärt gegenüber der Zeit die App als “prüfungsrelevant”. Das bedeutet offenbar aber nicht, dass sie in irgendeiner Form im 3ST als eigenständiger Markt behandelt werden soll.
Für mich ist das nur noch Aufsicht absurd.
@ Reiner: Danke für die Liste. Ich befürchte, die betroffenen Gremien haben sich damit gar nicht beschäftigt.
Delta-Radio allerdings ist privat.
rml
edp Medien interpretiert die Aussagen von CdR Stadelmaier so:
http://www.epd.de/medien/medien_index_71009.html
Der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier (SPD), erklärte am 6. Januar, es sei kein separates Prüfverfahren für die “Tagesschau”-Apps erforderlich. Die Prüfung könne Bestandteil des Drei-Stufen-Tests für “tagesschau.de” sein. Stadelmaier bezeichnete Apps als “Software für bestimmte portable Geräte, um Angebote aus dem Internet besser verfügbar zu machen”. Diese unterlägen für sich genommen nicht den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags mit Blick auf den Drei-Stufen-Test, müssten aber als Verbreitungsweg im Telemedienkonzept der ARD für “tagesschau.de” beschrieben werden. Solange die Prüfung durch die Gremien nicht abgeschlossen sei, dürfe die ARD die “Tagesschau”-Apps auch nicht starten, sagte Stadelmaier dem epd.
Demnach hat Steinmaier zumindest den Hinweis gegeben, dass die Softwäre besser im Telemedienkonzept separat genannt worden wäre…
Eindeutig ist er bei der Frage, wann die App eingeführt werden kann: Erst nach Abschluss der Verfahren. Wobei auch hier strittig sein könnte, wann diese Abgeschlossen sind: Nach Beschluss des NDR oder nach Bestätigung durch die Rechtsaufsicht.