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Karlsruhe: Warum verteidigt kaum einer die Datenspeicherung?

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„Der Senat ist verwundert, dass er keinen politischen Verantwortlichen aus der Gesetzgebung gefunden hat, der es verteidigt.“

16.12.2009 | 

Rainer Müller über die gestrige Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in der FAZ:

Die mündliche Verhandlung am Dienstag zeigte, dass auf der Richterbank weiterhin Skepsis besteht. Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dem Vorsitzenden des Ersten Senats, werfen die Verfassungsbeschwerden „grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf“. Der Senat, der in Eilentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung schon eingeschränkt hatte, werde vor allem das „Grundsatzproblem“ beleuchten, ob eine anlasslose Speicherung von Daten „überhaupt mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar“ ist. In ungewöhnlich deutlichen Worten rügte Papier das Parlament: „Der Senat ist verwundert, dass er keinen politischen Verantwortlichen aus der Gesetzgebung gefunden hat, der es verteidigt.“


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