Netzlese
Robin Meyer-Lucht | 5 Kommentar(e)
Die gebotene Staatsferne des ZDFs will Kurt Beck durch einige – eher marginale – Änderungen des ZDF-Staatsvertrags sicherstellen. Carta dokumentiert die Pressemitteilung zu seinen Vorschlägen.
04.12.2009 |
Ministerpräsident Kurt Beck: ZDF-Staatsvertrag ändern!
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck will als Konsequenz aus der „Causa Brender“ und der rechtlichen Kritik am ZDF-Staatsvertrag diesen ändern. Gemeinsam mit den Regierungschefs Platzeck, Sellering, Böhrnsen und Wowereit werde er der Rundfunkkommission der Länder folgende Veränderung des ZDF-Staatsvertrages vorschlagen:
Eckpunkte für eine Veränderung des ZDF-Staatsvertrages
- § 27.2 ZDF-Staatsvertrag regelt die Berufung des Programm- und Verwaltungsdirektors sowie des Chefredakteurs. Sie werden gegenwärtig vom Intendanten im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat berufen. Nach § 25.2 ZDF-Staatsvertrag ist für das Einvernehmen eine Mehrheit von drei Fünfteln der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder erforderlich.
Vorschlag: Dieses Einvernehmen soll in ein Vetorecht des Verwaltungsrates umgestaltet werden. D. h. der Verwaltungsrat kann künftig den Vorschlag des Intendanten nur mit Drei-Fünftel-Mehrheit ablehnen. Die Ablehnung muss begründet sein.
- § 21.1 g) bis q) führt 25 Vertreter und Vertreterinnen von Verbänden und Organisationen auf, die auf Vorschlag der Verbände von den Ministerpräsidenten in den ZDF-Fernsehrat berufen werden. Dabei wählen sie aus einem Dreier-Vorschlag die Vertreter der Verbände und Organisationen aus.
Vorschlag: Die Vertreter und Vertreterinnen der Verbände und Organisationen werden künftig unmittelbar von ihren Verbänden benannt. Sie sind gehalten darauf zu achten, dass diese keine staatsnahen Haupt- oder Nebenfunktionen wahrnehmen.
- § 21.1 b) sieht vor, dass drei Vertreter des Bundes, die von der Bundesregierung benannt wurden, Mitglieder des Fernsehrates sind. § 24.1 c) sieht vor, dass im Verwaltungsrat ein Mitglied des Bundes ist, das von der Bundesregierung berufen wird.
Vorschlag: Der Vertreter des Bundes im Verwaltungsrat scheidet aus. Im Fernsehrat hat der Bund künftig einen Vertreter. Diese Rückführung der staatlichen Vertreter entspricht der konstitutionell verankerten Kompetenzverteilung.
- § 21.1 c) sieht vor, dass zwölf Vertreter der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag von ihren Parteivorständen in den Fernsehrat entsandt werden.
Vorschlag: Künftig entsenden die Parteien nur noch 6 Vertreter.
Damit, so Beck, solle die Personalverantwortung des Intendanten und damit die Unabhängigkeit des Senders nachhaltig gestärkt werden. Der Wegfall des Auswahlrechts der Ministerpräsidenten bei den 25 Vertretern von Verbänden und Organisationen sichere eine zweifelsfreie Staatsferne des Gremiums. Darüber hinaus solle für alle Vertreterinnen und Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen festgehalten werden, dass sie keine staatsnahen Haupt- oder Nebenfunktionen wahrnehmen dürfen.
Dem diene auch die Reduzierung der Vertreterinnen und Vertreter von Parteien und der Vertreter des Bundes im Fernsehrat und der Rückzug des Bundesvertreters aus dem Verwaltungsrat.
Der Fernsehrat hätte nach diesen Vorschlägen künftig 69 Mitglieder, der Verwaltungsrat 13.
Mit diesen Vorschlägen, so Beck und die Ministerpräsidenten Platzeck und Sellering, der Reg. Bürgermeister Wowereit und der Bürgermeister Böhrnsen, ziehen die SPD geführten Länder weitreichende Konsequenzen aus den Diskussionen um das ZDF. Sie gehen davon aus, dass sich die unionsgeführten Länder diesen Vorschlägen anschließen werden.


Immerhin ein Beginn.
@ Jochen: Ich schätze, dass das Verfassungsgericht mehr fordern würde. Hier zeigt sich aber auch das eigentliche Problem: Was ist eigentlich GENUG Staatsferne.?
Staatsferne schön und gut.
Was aber ist mit der Realitätsferne von Politikern, die einen Rat mit 69 Mitgliedern als arbeitsfähig bezeichnen (da sie ihn vorschlagen)?
Und hatte der Verwaltungsrat nicht sowieso kein Recht, sich bei der Brender-Entscheidung einzumischen?
Wenn er sich aber einfach einmischen kann, ohne gebremst zu werden, welchen Sinn haben dann Optimierungen an einem Staatsvertrag, an den sich sowieso kein Politiker gebunden zu fühlen scheint?
Genug Staatsferne würde ich übrigens bei einem Sender vermuten, der sich die besten, kritischsten Journalisten holt, sie vor dem Einfluß der staatsnahen Verleger schützt und ihnen ein Umfeld gibt, in dem sie die Demokratie gegen die Politik verteidigen können.
Im Grunde haben wir aber noch Glück, daß wir keine italienischen Verhältnisse haben und wir überhaupt noch merken (dürfen), wenn sich die Politik wiedermal an der Pressefreiheit vergreift!
@Robin. Zugegeben. Wenn es aber ein echtes Problembewusstsein gibt, dann wird man sich bewegen. Wenn nicht, wird man auch das bemerken.
Update: Während ich dieses Kommentare schreibe, kommen ein paar Tweets von Kurt Beck durch. Die lassen mich allerdings an echten Problembewusstsein von Beck zweifeln. Er zeigt mal wieder mit dem Finger auf die Anderen.
“Verbände und Organisationen” entsenden 25 Vertreter….kann es sein, dass sich etliche dieser “Verbände und Organisationen” doch eher der einen oder anderen Partei oder auch einem Freundeskreis nahe fühlen? Dann hätten die Parteien, und damit auch er Staat, immer noch erheblichen Einfluss. Dass die “Verbände und Organisationen” nun auf einmal “umittelbar” ihre Vertreter entsenden sollen, führt doch nur dazu, dass mehr Kungelei in die noch intransparenten internen Entscheidungsprozesse der “Verbände und Organisationen” verlagert wird….
Und wer sind dieser “Verbände und Organisationen” überhaupt, wen oder was repräsentieren die? Die Gruppen nach § 21 1.§ 21.1 g) bis q) des ZDF-Staatsvertrages sollen nun auch ganz in Eigenregie über ihre Vertreter entscheiden, und somit besteht der ZDF-Fernsehrat auch aus Folgenden Mitgliedern, über deren parteipolitische Nähe man sich doch Gedanken machen kann:
g) je einem Vertreter des Deutschen Gewerkschafts-bundes, von ver.di – Vereinte Dienstleistungsge-werkschaft e.V. und des Deutschen Beamtenbun-des,
h) zwei Vertretern der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, einem Vertreter des Deut-schen Industrie- und Handelskammertages, einem Vertreter des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft und einem Vertreter des Zentral-verbandes des Deutschen Handwerks,
i) zwei Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger,
j) je einem Vertreter des Deutschen Journalistenver-bandes e.V. und der ver.di – Vereinte Dienstleis-tungsgewerkschaft e.V. – aus dem Fachbereich für Medien,
k) vier Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände, und zwar je einem des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Deut-schen Caritasverbandes e.V., des Deutschen Roten Kreuzes und des Hauptausschusses der Deutschen Arbeiterwohlfahrt e.V.,
l) je einem Vertreter des Deutschen Städtetages, des deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages,
m) einem Vertreter des Deutschen Sportbundes,
n) einem Vertreter der Europaunion Deutschland e.V.,
o) je einem Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und des Natur-schutzbundes Deutschland,
p) einem Vertreter des Bundes der Vertriebenen,
q) einem Vertreter der Vereinigung der Opfer des Stalinismus,
[ob dieser Katalog jemals verändert/erneuert werden wird???? Sollte die deutsche Blogosphere nicht fordern, auch einen Vertreter/in in den ZDF-Fernsehrat entsenden zu dürfen ? ]