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	<title>Kommentare zu: Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrechts</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
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		<title>Von: Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-9107</link>
		<dc:creator>Immateriblog.de - Matthias Spielkamp über Immaterialgüter in der digitalen Welt</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jan 2010 16:11:09 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Kreutzer: Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrecht..., CARTA.info, [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Kreutzer: Vorhang zu und alle Fragen offen: Replik auf Robert Schweizers Verteidigung des Leistungsschutzrecht&#8230;, CARTA.info, [...]</p>
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		<title>Von: Kaffeetrinker</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7263</link>
		<dc:creator>Kaffeetrinker</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 18:23:01 +0000</pubDate>
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		<description>@ Till Kreutzer: w&#228;re es nicht kartellrechtlich bedenklich, wenn es nur eine einzige Verwertungsgesellschaft f&#252;r das Verlegerleistungsschutzrecht gibt? Eigentlich k&#246;nnten doch auch die anderen Verwertungsgesellschaften (VG) in Deutschland und in Europa diese Aufgabe &#252;bernehmen. M&#252;&#223;te diesbez&#252;glich die Vergabe der kollektiven Rechtewahrnehmung durch eine VG nicht europaweit ausgeschrieben werden? 

Die Zusammensetzung und die Stimmrechte innerhalb der geplanten VG Onlinemedien (oder wie die hei&#223;en soll) wird noch spannend, es kann sein, dass die Verleger sich dabei - vermutlich nicht absichtlich - eine Stimmverteilung zurechtlegen, die kartellrechtlich bedenklich ist. Eigentlich m&#252;&#223;ten die Verleger doch intern auch schon diskutieren, wie der Wahrnehmungsvertrag aussehen soll... die konkreten Klauseln dieses Vertrages k&#246;nnten doch in der Praxis wichtiger werden als eine wolkige Gesetzesbestimmung, mit der das Verlegerleistungsschutzrecht ins UrhG gehievt wird....

Jedenfalls sollte es doch-  vom anst&#228;ndigen Wettbewerb wird doch immer lobend geredet von Verlegerseite -  mehrere Verwertungsgesellschaften f&#252;r das Verlegerleistungsschutzrecht geben,  wenn es denn schon eingef&#252;hrt wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Till Kreutzer: w&#228;re es nicht kartellrechtlich bedenklich, wenn es nur eine einzige Verwertungsgesellschaft f&#252;r das Verlegerleistungsschutzrecht gibt? Eigentlich k&#246;nnten doch auch die anderen Verwertungsgesellschaften (VG) in Deutschland und in Europa diese Aufgabe &#252;bernehmen. M&#252;&#223;te diesbez&#252;glich die Vergabe der kollektiven Rechtewahrnehmung durch eine VG nicht europaweit ausgeschrieben werden? </p>
<p>Die Zusammensetzung und die Stimmrechte innerhalb der geplanten VG Onlinemedien (oder wie die hei&#223;en soll) wird noch spannend, es kann sein, dass die Verleger sich dabei &#8211; vermutlich nicht absichtlich &#8211; eine Stimmverteilung zurechtlegen, die kartellrechtlich bedenklich ist. Eigentlich m&#252;&#223;ten die Verleger doch intern auch schon diskutieren, wie der Wahrnehmungsvertrag aussehen soll&#8230; die konkreten Klauseln dieses Vertrages k&#246;nnten doch in der Praxis wichtiger werden als eine wolkige Gesetzesbestimmung, mit der das Verlegerleistungsschutzrecht ins UrhG gehievt wird&#8230;.</p>
<p>Jedenfalls sollte es doch-  vom anst&#228;ndigen Wettbewerb wird doch immer lobend geredet von Verlegerseite &#8211;  mehrere Verwertungsgesellschaften f&#252;r das Verlegerleistungsschutzrecht geben,  wenn es denn schon eingef&#252;hrt wird.</p>
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	<item>
		<title>Von: Till Kreutzer</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7248</link>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Nov 2009 08:09:44 +0000</pubDate>
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		<description>@Kaffeetrinker: Sie sehen das genau richtig. International oder in Europa w&#228;re es nicht abgesichert. Ein rein deutscher Sachverhalt erstmal. Aber an die Vorkommnisse mit der Schutzdauer habe ich auch gedacht... Eine Europ&#228;ische Diskussion d&#252;rfte zumindest in internen Kreisen l&#228;ngst begonnen haben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Kaffeetrinker: Sie sehen das genau richtig. International oder in Europa w&#228;re es nicht abgesichert. Ein rein deutscher Sachverhalt erstmal. Aber an die Vorkommnisse mit der Schutzdauer habe ich auch gedacht&#8230; Eine Europ&#228;ische Diskussion d&#252;rfte zumindest in internen Kreisen l&#228;ngst begonnen haben.</p>
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	<item>
		<title>Von: Kaffeetrinker</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7215</link>
		<dc:creator>Kaffeetrinker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 15:27:59 +0000</pubDate>
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		<description>Es geht also in Wirklichkeit nicht um ein deutsches Verlegerleistungsschutzrecht, es dreht sich hier vielmehr darum, den Grundstein f&#252;r ein EU-weites Verlegerleistungsschutzrecht zu legen. Das ist den Bef&#252;rwortern  innerhalb bestimmt klar. Deswegen sollten sich aber nun auch endlich diejenigen aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten, die solch ein Verlegerleistungsschutz recht kritisch sehen, an der Debatte beteiligen. Die deutsche Journalistenverb&#228;nde sollten ihre euop&#228;ischen Partnerverb&#228;nde alarmieren...denn wenn das Leistungsschutzrecht erst einmal in Deutschland gillt, wird es wom&#246;glich per EU-Hebel in den anderen MItgliedsstaaten eingef&#252;hrt, ohne dass es dort wenigstens eine jeweilige nationale Debatte dar&#252;ber gef&#252;hrt wurde. Also: das ist jetzt schon ein europ&#228;isches Thema!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es geht also in Wirklichkeit nicht um ein deutsches Verlegerleistungsschutzrecht, es dreht sich hier vielmehr darum, den Grundstein f&#252;r ein EU-weites Verlegerleistungsschutzrecht zu legen. Das ist den Bef&#252;rwortern  innerhalb bestimmt klar. Deswegen sollten sich aber nun auch endlich diejenigen aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten, die solch ein Verlegerleistungsschutz recht kritisch sehen, an der Debatte beteiligen. Die deutsche Journalistenverb&#228;nde sollten ihre euop&#228;ischen Partnerverb&#228;nde alarmieren&#8230;denn wenn das Leistungsschutzrecht erst einmal in Deutschland gillt, wird es wom&#246;glich per EU-Hebel in den anderen MItgliedsstaaten eingef&#252;hrt, ohne dass es dort wenigstens eine jeweilige nationale Debatte dar&#252;ber gef&#252;hrt wurde. Also: das ist jetzt schon ein europ&#228;isches Thema!</p>
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	<item>
		<title>Von: Kaffeetrinker</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7214</link>
		<dc:creator>Kaffeetrinker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 15:09:13 +0000</pubDate>
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		<description>@ Till Kreutzer:  Danke f&#252;r Ihre Erl&#228;uterungen, freut mich, dass sie das auch interessant finden. Frage: Wenn das Verlegerleistungsschutzrecht also nur in Deutschland eingef&#252;hrt wird, ist es somit ein &quot;Leistungsschutzrecht sui generis&quot;. Das bedeutet dann doch, dass es von keiner IP-spezifischen EU-Richtlinie gesch&#252;tzt wird (oder von Art. 17 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta), und es griffe auch kein internationaler Vertrag zum Schutz von Urheber-/Leistungsschutzrechten ein?

Schon einmal ist im geistigen Eigentumsrecht ein Dominoeffekt zur Ausweitung des Urheberrechts von Deutschland ausgegangen. 1965 wurde die Schutzfrist in Westdeutschland auf 70 Jahre post mortem auctoris (pma) verl&#228;ngert, Anfang der 90er wurde dies dann EU-weit harmonisierend eingef&#252;hrt, aber mit einer Klausel, dass dies nicht f&#252;r Autoren aus den USA usw gilt, wenn dort eine k&#252;rzere Frist gilt.... und dann haben die USA 1998 mit Dem Sony-Bono-Act auch die Schutzfrist f&#252;rs Copyright auf 70 Jahre pma verl&#228;ngert.... Diesmal wirds schneller gehen....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Till Kreutzer:  Danke f&#252;r Ihre Erl&#228;uterungen, freut mich, dass sie das auch interessant finden. Frage: Wenn das Verlegerleistungsschutzrecht also nur in Deutschland eingef&#252;hrt wird, ist es somit ein &#8220;Leistungsschutzrecht sui generis&#8221;. Das bedeutet dann doch, dass es von keiner IP-spezifischen EU-Richtlinie gesch&#252;tzt wird (oder von Art. 17 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta), und es griffe auch kein internationaler Vertrag zum Schutz von Urheber-/Leistungsschutzrechten ein?</p>
<p>Schon einmal ist im geistigen Eigentumsrecht ein Dominoeffekt zur Ausweitung des Urheberrechts von Deutschland ausgegangen. 1965 wurde die Schutzfrist in Westdeutschland auf 70 Jahre post mortem auctoris (pma) verl&#228;ngert, Anfang der 90er wurde dies dann EU-weit harmonisierend eingef&#252;hrt, aber mit einer Klausel, dass dies nicht f&#252;r Autoren aus den USA usw gilt, wenn dort eine k&#252;rzere Frist gilt&#8230;. und dann haben die USA 1998 mit Dem Sony-Bono-Act auch die Schutzfrist f&#252;rs Copyright auf 70 Jahre pma verl&#228;ngert&#8230;. Diesmal wirds schneller gehen&#8230;.</p>
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	<item>
		<title>Von: Till Kreutzer</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7209</link>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 14:11:21 +0000</pubDate>
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		<description>@Kaffeetrinker: Ich finde die Argumentation interessant, m&#252;sste das aber erstmal genauer untersuchen, bevor ich dazu etwas fundiertes sagen kann. Generell zielen die EU-Regularien mehr darauf ab, einen &quot;Mindeststandard&quot; an Schutz zu garantieren und diesen zu harmonisieren. Das variiert aber. Das hei&#223;t, in Bezug auf manche, klar geregelte, Aspekte sind die Staaten unmittelbar an die EU-Vorgabe gebunden und k&#246;nnen auch nicht dar&#252;ber hinausgehenden Schutz einr&#228;umen (wie z.B. bei der Schutzdauer). Andere Aspekte sind entweder noch gar nicht harmonisiert (wie z.B. das Urheberpers&#246;nlichkeitsrecht) oder die EU-Richtlinien enthalten optionale Regelungen (wie v.a. bei den Schranken) oder &#214;ffnungsklauseln. Dann besteht weiterer Spielraum.

Dass sich die EU im Bereich der Leistungsschutzrechte eine gewisse Steuerungsfunktion ausbedingt, zeigt sich an Art. 12 der Schutzdauerrichtlinie, in dem es hei&#223;t:

&quot;Artikel 12 
Meldeverfahren
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission unverzueglich jeden Gesetzentwurf zur Einf&#252;hrung neuer verwandter Schutzrechte mit und geben die Hauptgr&#252;nde f&#252;r ihre Einf&#252;hrung sowie die vorgesehene Schutzdauer an.&quot;

Allerdings hei&#223;t es hierzu erl&#228;uternd im Erw&#228;gungsgrund 20:

&quot;Es steht den Mitgliedstaaten frei, andere verwandte Schutzrechte beizubehalten oder einzuf&#252;hren, insbesondere in bezug auf den Schutz kritischer und wissenschaftlicher Ausgaben; um die Transparenz auf Gemeinschaftsebene sicherzustellen, m&#252;ssen die Mitgliedstaaten, die neue verwandte Schutzrechte einf&#252;hren, dies jedoch der Kommission mitteilen.&quot;

Neue Schutzrechte d&#252;rfen also prinzipiell eingef&#252;hrt werden. Und dann kommt es - schon um den in Ihrem Fazit beschriebenen Konsequenzen aus dem Territorialit&#228;tsprinzip zu begegnen - vermutlich zu einem &quot;Dominoeffekt&quot;. 

Allerdings unterliegen Entscheidungen &#252;ber die Einf&#252;hrung neuer verwandter Schutzrechte nat&#252;rlich dennoch den allgemeinen EU-Regularien, u.a. zum Binnenmarkt. Hieraus k&#246;nnen sich Einschr&#228;nkungen ergeben. Ob das vorliegend der Fall ist, kann ich aber wie gesagt nicht ohne weiteres einsch&#228;tzen. Das m&#252;sste man schon mal genauer pr&#252;fen.

Zu Ihrem Fazit: Nat&#252;rlich, genauso ist es.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Kaffeetrinker: Ich finde die Argumentation interessant, m&#252;sste das aber erstmal genauer untersuchen, bevor ich dazu etwas fundiertes sagen kann. Generell zielen die EU-Regularien mehr darauf ab, einen &#8220;Mindeststandard&#8221; an Schutz zu garantieren und diesen zu harmonisieren. Das variiert aber. Das hei&#223;t, in Bezug auf manche, klar geregelte, Aspekte sind die Staaten unmittelbar an die EU-Vorgabe gebunden und k&#246;nnen auch nicht dar&#252;ber hinausgehenden Schutz einr&#228;umen (wie z.B. bei der Schutzdauer). Andere Aspekte sind entweder noch gar nicht harmonisiert (wie z.B. das Urheberpers&#246;nlichkeitsrecht) oder die EU-Richtlinien enthalten optionale Regelungen (wie v.a. bei den Schranken) oder &#214;ffnungsklauseln. Dann besteht weiterer Spielraum.</p>
<p>Dass sich die EU im Bereich der Leistungsschutzrechte eine gewisse Steuerungsfunktion ausbedingt, zeigt sich an Art. 12 der Schutzdauerrichtlinie, in dem es hei&#223;t:</p>
<p>&#8220;Artikel 12<br />
Meldeverfahren<br />
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission unverzueglich jeden Gesetzentwurf zur Einf&#252;hrung neuer verwandter Schutzrechte mit und geben die Hauptgr&#252;nde f&#252;r ihre Einf&#252;hrung sowie die vorgesehene Schutzdauer an.&#8221;</p>
<p>Allerdings hei&#223;t es hierzu erl&#228;uternd im Erw&#228;gungsgrund 20:</p>
<p>&#8220;Es steht den Mitgliedstaaten frei, andere verwandte Schutzrechte beizubehalten oder einzuf&#252;hren, insbesondere in bezug auf den Schutz kritischer und wissenschaftlicher Ausgaben; um die Transparenz auf Gemeinschaftsebene sicherzustellen, m&#252;ssen die Mitgliedstaaten, die neue verwandte Schutzrechte einf&#252;hren, dies jedoch der Kommission mitteilen.&#8221;</p>
<p>Neue Schutzrechte d&#252;rfen also prinzipiell eingef&#252;hrt werden. Und dann kommt es &#8211; schon um den in Ihrem Fazit beschriebenen Konsequenzen aus dem Territorialit&#228;tsprinzip zu begegnen &#8211; vermutlich zu einem &#8220;Dominoeffekt&#8221;. </p>
<p>Allerdings unterliegen Entscheidungen &#252;ber die Einf&#252;hrung neuer verwandter Schutzrechte nat&#252;rlich dennoch den allgemeinen EU-Regularien, u.a. zum Binnenmarkt. Hieraus k&#246;nnen sich Einschr&#228;nkungen ergeben. Ob das vorliegend der Fall ist, kann ich aber wie gesagt nicht ohne weiteres einsch&#228;tzen. Das m&#252;sste man schon mal genauer pr&#252;fen.</p>
<p>Zu Ihrem Fazit: Nat&#252;rlich, genauso ist es.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Kaffeetrinker</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7208</link>
		<dc:creator>Kaffeetrinker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 11:53:59 +0000</pubDate>
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		<description>@ Till Kreutzer: was halten sie von dem europarechtlichen Aspekt? Das geplante Leisungsschutzrecht nur in Deutschland einzuf&#252;hren w&#252;rde den EU-Binnenmarkt im Bereich des Geistigen Eigentums erheblich beeintr&#228;chtigen. Deswegen wurden ja mit der Info-Soc-Richtinie 2001/29/EG alle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte harmonisiert, um zu verhindern, das untershciedliche Shcutzrechte in den EU-Mitgliedsstaaten eine &quot;derartige Rechtsunsicherheit bewirken, dass der Binnenmarkt in seiner Funktionsf&#228;higkeit beeintr&#228;chtigt und die Informationsgesellschaft in Europa in ihrer Entwicklung behindert wird.&quot; 

Siehe auch folgendes Zitat aus dem 6. Erw&#228;gungsgrund dieser Richtlinie: 

&quot; Ohne Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene k&#246;nnten Gesetzgebungsinitiativen auf einzelstaatlicher Ebene, die in einigen Mitgliedstaaten bereits in die Wege geleitet worden sind, um den technischen Herausforderungen zu begegnen, erhebliche Unterschiede im Rechtsschutz und dadurch Beschr&#228;nkungen des freien Verkehrs von Dienstleistungen und Produkten mit urheberrechtlichem Gehalt zur Folge haben, was zu einer Zersplitterung des Binnenmarkts und zu rechtlicher Inkoh&#228;renz f&#252;hren w&#252;rde. Derartige rechtliche Unterschiede und Unsicherheiten werden sich im Zuge der weiteren Entwicklung der Informationsgesellschaft, in deren Gefolge die grenz&#252;berschreitende Verwertung des geistigen Eigentums bereits stark zugenommen hat, noch st&#228;rker auswirken.&quot;

Diese Gr&#252;nde d&#252;rften doch auch stark gegen die isolierte EInf&#252;hrung dieses Leistungsschutzrechtes nur in Deutschland sprechen.

Wichtig ist auch, dass die EU in dieser RIchtline im Jahr 2001 schon (und da gab es dass Internet und Google schon) festgestelt hat, dass neue Schutzrechte wohl gar nicht n&#246;tig sind, siehe Erw&#228;gungsgrund 5: &quot;Wenn auch kein Bedarf an neuen Konzepten f&#252;r den Schutz des geistigen Eigentums besteht...&quot;

Wenn also so ein Leistungsschutzrecht &#252;berhaupt eingef&#252;hrt werden sollte, dann doch EU-weit.... oder die Einf&#252;hrung in Deutschland dient einer &quot;Dominostrategie&quot;: Erst ein Leistungsschutzrecht in Deutschland, dann, oje, der Binnenmarkt ist gest&#246;rt, muss es auch zwecks Harmonisierung in der EU eingef&#252;hrt werden, und dann quaken die amerikanischen und anderen Verleger und f&#252;gen das neue Leistungsschutzrecht in irgendeinen intrrnationalen Vertrag ein.

Fazit auch: wenn das Leistungsschutzrecht nur in Deutschland eingef&#252;hrt wird, dann ist, wegen des Territorialit&#228;tsprinzips, seine &quot;Verletzung&quot; im Ausland eben keine Verletzung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Till Kreutzer: was halten sie von dem europarechtlichen Aspekt? Das geplante Leisungsschutzrecht nur in Deutschland einzuf&#252;hren w&#252;rde den EU-Binnenmarkt im Bereich des Geistigen Eigentums erheblich beeintr&#228;chtigen. Deswegen wurden ja mit der Info-Soc-Richtinie 2001/29/EG alle Urheberrechte und Leistungsschutzrechte harmonisiert, um zu verhindern, das untershciedliche Shcutzrechte in den EU-Mitgliedsstaaten eine &#8220;derartige Rechtsunsicherheit bewirken, dass der Binnenmarkt in seiner Funktionsf&#228;higkeit beeintr&#228;chtigt und die Informationsgesellschaft in Europa in ihrer Entwicklung behindert wird.&#8221; </p>
<p>Siehe auch folgendes Zitat aus dem 6. Erw&#228;gungsgrund dieser Richtlinie: </p>
<p>&#8221; Ohne Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene k&#246;nnten Gesetzgebungsinitiativen auf einzelstaatlicher Ebene, die in einigen Mitgliedstaaten bereits in die Wege geleitet worden sind, um den technischen Herausforderungen zu begegnen, erhebliche Unterschiede im Rechtsschutz und dadurch Beschr&#228;nkungen des freien Verkehrs von Dienstleistungen und Produkten mit urheberrechtlichem Gehalt zur Folge haben, was zu einer Zersplitterung des Binnenmarkts und zu rechtlicher Inkoh&#228;renz f&#252;hren w&#252;rde. Derartige rechtliche Unterschiede und Unsicherheiten werden sich im Zuge der weiteren Entwicklung der Informationsgesellschaft, in deren Gefolge die grenz&#252;berschreitende Verwertung des geistigen Eigentums bereits stark zugenommen hat, noch st&#228;rker auswirken.&#8221;</p>
<p>Diese Gr&#252;nde d&#252;rften doch auch stark gegen die isolierte EInf&#252;hrung dieses Leistungsschutzrechtes nur in Deutschland sprechen.</p>
<p>Wichtig ist auch, dass die EU in dieser RIchtline im Jahr 2001 schon (und da gab es dass Internet und Google schon) festgestelt hat, dass neue Schutzrechte wohl gar nicht n&#246;tig sind, siehe Erw&#228;gungsgrund 5: &#8220;Wenn auch kein Bedarf an neuen Konzepten f&#252;r den Schutz des geistigen Eigentums besteht&#8230;&#8221;</p>
<p>Wenn also so ein Leistungsschutzrecht &#252;berhaupt eingef&#252;hrt werden sollte, dann doch EU-weit&#8230;. oder die Einf&#252;hrung in Deutschland dient einer &#8220;Dominostrategie&#8221;: Erst ein Leistungsschutzrecht in Deutschland, dann, oje, der Binnenmarkt ist gest&#246;rt, muss es auch zwecks Harmonisierung in der EU eingef&#252;hrt werden, und dann quaken die amerikanischen und anderen Verleger und f&#252;gen das neue Leistungsschutzrecht in irgendeinen intrrnationalen Vertrag ein.</p>
<p>Fazit auch: wenn das Leistungsschutzrecht nur in Deutschland eingef&#252;hrt wird, dann ist, wegen des Territorialit&#228;tsprinzips, seine &#8220;Verletzung&#8221; im Ausland eben keine Verletzung.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: JF</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7194</link>
		<dc:creator>JF</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 14:03:31 +0000</pubDate>
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		<description>@ Wittkewitz: zur Best&#228;tigung dessen, was Sie sagen:
da gab es doch 2006 mal einen Film. der wohl einer Wiederholung wert ist:

Strippenzieher und Hinterzimmer. Politker und Journalisten in Berlin
hier ein Blog, der darauf hinwies:
http://www.wortfeld.de/2006/03/tipp_strippenzieher_und_hinterzimmer/</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Wittkewitz: zur Best&#228;tigung dessen, was Sie sagen:<br />
da gab es doch 2006 mal einen Film. der wohl einer Wiederholung wert ist:</p>
<p>Strippenzieher und Hinterzimmer. Politker und Journalisten in Berlin<br />
hier ein Blog, der darauf hinwies:<br />
<a href="http://www.wortfeld.de/2006/03/tipp_strippenzieher_und_hinterzimmer/" rel="nofollow">http://www.wortfeld.de/2006/03/tipp_strippenzieher_und_hinterzimmer/</a></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Till Kreutzer</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7188</link>
		<dc:creator>Till Kreutzer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 12:17:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://carta.info/?p=18731#comment-7188</guid>
		<description>Danke Ihnen allen f&#252;r das Lob.

@W. Michal: Nat&#252;rlich haben Sie recht. Wenn das Paperboy-Urteil im Sinne der Presseverlage ausgegangen w&#228;re, h&#228;tte man die Debatte um das Leistungsschutzrecht (so) nicht. Mein &quot;Reminder&quot; diente dazu, sich noch einmal vor Augen zu f&#252;hren, welche Umst&#228;nde damals zur Entscheidung des BGH gef&#252;hrt haben und wie er sie gewertet hat. Unabh&#228;ngig von der jeweiligen Rechtslage (Urheberrecht und/oder Leistungsschutzrecht) sind diese Wertungen von allgemeinverbindlicher Bedeutung (nicht im rechtlichen, im tats&#228;chlichen Sinne) und sollten daher auf keinen Fall in Vergessenheit geraten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke Ihnen allen f&#252;r das Lob.</p>
<p>@W. Michal: Nat&#252;rlich haben Sie recht. Wenn das Paperboy-Urteil im Sinne der Presseverlage ausgegangen w&#228;re, h&#228;tte man die Debatte um das Leistungsschutzrecht (so) nicht. Mein &#8220;Reminder&#8221; diente dazu, sich noch einmal vor Augen zu f&#252;hren, welche Umst&#228;nde damals zur Entscheidung des BGH gef&#252;hrt haben und wie er sie gewertet hat. Unabh&#228;ngig von der jeweiligen Rechtslage (Urheberrecht und/oder Leistungsschutzrecht) sind diese Wertungen von allgemeinverbindlicher Bedeutung (nicht im rechtlichen, im tats&#228;chlichen Sinne) und sollten daher auf keinen Fall in Vergessenheit geraten.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Wittkewitz</title>
		<link>http://carta.info/18731/leistungsschutzrecht-replik-schweizer/comment-page-1/#comment-7186</link>
		<dc:creator>Wittkewitz</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 11:51:38 +0000</pubDate>
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		<description>Viele Stunden des Lebens gehen daf&#252;r drauf, heraus zu finden, welche journalistische Quellen wenig durch Lobbyismus und Parteien beeinflusst sind. Wenn man diese Exegese und Hermeneutik der Massenmedien hinter sich hat, muss man auch noch selbst recherchieren, ob und welche Quellen die Redakteure und Autoren genutzt haben, um die Ebene der Auswahl bzw. das Unterlassen bestimmter Quellen w&#252;rdigen zu k&#246;nnen. Wer also ein Thema, das im &#246;ffentlichen Raum eminent und evident ist, werten und &#252;berschauen will, muss sehr oft viele Manntage verbringen, um zu einer begr&#252;ndeten Meinung zu kommen. Das sind enorme wirtschaftliche Leistungen - vor allem bei Menschen, die mehr als 300 EUR am Tag verdienen. Die Partizipation an dieser gesellschaftlichen Aufgabe der &#246;ffentlichen Meinungsbildung ist derart langwierig (Schule, Studium, Lekt&#252;re und Diskussion mit Andersdenkenden) und &#246;konomisch aufw&#228;ndig, dass ein Leistungsschutzrecht f&#252;r die andere Seite der Meinungsbildung (die B&#252;rger) ebenso vertretbar ist wie es das f&#252;r die Verlage ist. Man bedenke vor allem, die Sonderkosten, die allein deshalb anfallen, weil diese zeitaufw&#228;ndigen T&#228;tigkeiten am Wochenende oder in den Abendstunden anfallen. All die Rekreationszeit, die die Arbeitskraft erhalten k&#246;nnte, die aber f&#252;r die Partizipation an der Meinungsbildung verbraucht wird, bedeutet einen volkswirtschaftlichen Wert, der den j&#228;hrlichen Umsatz der deutschen Verlage um ein Vielfaches &#252;bersteigt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Stunden des Lebens gehen daf&#252;r drauf, heraus zu finden, welche journalistische Quellen wenig durch Lobbyismus und Parteien beeinflusst sind. Wenn man diese Exegese und Hermeneutik der Massenmedien hinter sich hat, muss man auch noch selbst recherchieren, ob und welche Quellen die Redakteure und Autoren genutzt haben, um die Ebene der Auswahl bzw. das Unterlassen bestimmter Quellen w&#252;rdigen zu k&#246;nnen. Wer also ein Thema, das im &#246;ffentlichen Raum eminent und evident ist, werten und &#252;berschauen will, muss sehr oft viele Manntage verbringen, um zu einer begr&#252;ndeten Meinung zu kommen. Das sind enorme wirtschaftliche Leistungen &#8211; vor allem bei Menschen, die mehr als 300 EUR am Tag verdienen. Die Partizipation an dieser gesellschaftlichen Aufgabe der &#246;ffentlichen Meinungsbildung ist derart langwierig (Schule, Studium, Lekt&#252;re und Diskussion mit Andersdenkenden) und &#246;konomisch aufw&#228;ndig, dass ein Leistungsschutzrecht f&#252;r die andere Seite der Meinungsbildung (die B&#252;rger) ebenso vertretbar ist wie es das f&#252;r die Verlage ist. Man bedenke vor allem, die Sonderkosten, die allein deshalb anfallen, weil diese zeitaufw&#228;ndigen T&#228;tigkeiten am Wochenende oder in den Abendstunden anfallen. All die Rekreationszeit, die die Arbeitskraft erhalten k&#246;nnte, die aber f&#252;r die Partizipation an der Meinungsbildung verbraucht wird, bedeutet einen volkswirtschaftlichen Wert, der den j&#228;hrlichen Umsatz der deutschen Verlage um ein Vielfaches &#252;bersteigt.</p>
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