Netzlese
Redaktion | 0 Kommentar(e)
18.11.2009 |
Es ist also noch unklar, was das neue Recht können soll. Prinzipiell sind entweder Verbote oder Ausschließlichkeitsvereinbarungen denkbar. Daraus ergeben sich fünf Optionen. Christiane Schulzki-Haddouti, futurezone
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