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Was ist ein Leistungsschutzrecht eigentlich genau? Was sind die Folgen? Am 16. November veranstaltet das Institut für Medienpolitik eine Diskussion zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verlage.
10.11.2009 |
Anfang Juni erschien die Hamburger Erklärung der Verlage und forderte bessere Rahmenbedingungen für “die geistige Wertschöpfung von Urhebern und Werkmittlern” im Internet. Anfang September erschien das Internet-Manifest und erwiderte indirekt: “Referenzen durch Verlinkungen und Zitate – auch und gerade ohne Absprache oder gar Entlohnung des Urhebers – ermöglichen überhaupt erst die Kultur des vernetzten Gesellschaftsdiskurses und sind unbedingt schützenswert.”
Seit Veröffentlichung dieser Thesen wurde die eine oder andere Nebelkerze hin und her geworden – eine Debatte auf offener Bühne zwischen beiden Seiten gab es bislang erstaunlicherweise nicht.
Mittlerweile hat nun die neue Koalition die Einführung eines “Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet” angekündigt.
Kaum jemand versteht, was ein Leistungsschutzrecht eigentlich genau ist. Noch unklarer ist, was eigentlich nach seiner Einführung konkret passieren würde: wer zukünftig für was Abgaben verlangen könne. Die Verlage sind sich ganz sicher, dass ihr Online-Schicksal davon maßgeblich abhängt. Die Gegner sind davon überzeugt, dass es die Grundprinzipien einer vernetzten Wissengesellschaft bedroht. In der kommenden Woche werden die Verleger auf den Zeitschriftentagen um die Gunst der Kanzlerin in Sachen Leistungsschutzrecht buhlen.
Pünklich zu diesem Termin hat das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM) eine Diskussion zwischen mit Markus Beckedahl (Manifest-Unterzeichner) und Matthias Spielkamp (contra Leistungsschutzrechte) sowie Christoph Keese (Konzerngeschäftsführer Public Affairs von Axel Springer, maßgeblicher Protagonist des Leistungsschutzansatzes) organisiert. Die Besetzung des Panels verspricht eine ebenso kontroverse wie informierte Auseinandersetzung. Moderiert wird die Veranstaltung von Lutz Hachmeister, Gründungsdirektor des IfM.
Die Veranstaltung findet am Montag, dem 16. November um 17 Uhr in den Räumen des IfM (Fasanenstraße 73, Berlin-Charlottenburg) statt.
Carta wird die Diskussion live im Netz streamen. Carta-Leser sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen und können sich unter info at medienpolitik punkt eu anmelden. Wir würden sehr freuen, Sie/ euch am kommenden Montag vor Ort oder im Stream zu begrüßen.
Weitere Artikel zum Leistungsschutzrecht bei Carta hier.


Schade, da hätte ich gerne den Volker Grassmuck himself gesehen und gehört.
@Wittkewitz: Hm, Volker Grassmuck hat sich in die Leistungsschutzrechtdebatte gar nicht sooo sehr eingeschaltet und war doch eher am Thema Kulturflatrate dran, oder?
Oh, ich bin ja schon sehr gespannt auf die Diskussion. Werde zwar nicht extra deshalb nach Berlin kommen, aber doch sicher stellen, dass ich dann #Popcorn zur Hand habe.
@ SheephunteR: Cool, willkommen im Stream. Freut mich sehr. Da begrüssen wir jeden Gast gerne auch Persönlich. Hoffentlich klappt das mit dem Chat auch halbwegs.
rml
Naja, ok wenn Springer seinen Unterling schickt, dann muss irights jetzt auch nicht mit dem Endgegner auflaufen. Noch schöner wäre mir persönlich ja eine Diskussion ohne polarisierende Aufstellung, also noch Prof. Hoeren dazu und Geert Lovink oder ein paar andere verdiente Denker zum Thema angewandte Netztheorie. Es ist immer so langweilig, die Spreeblickmeute zum Flaming und Bashing einzuladen und festzustellen, dass die sich genau so verhalten, wie man es vorhersagt. Aber das haben die Internet-Manifester ja am eigenen Wiki äh Leibe erlebt.
@Robin
Und ich hätte gerne Kai Schächtele oder jemanden anders vom Freischreiber-Vorstand (Verband freier Journalisten) dort gesehen. Fürchte, dass so die Position der Urheber im Dreieck Urheber – Nutzer – Verwerter (mal wieder) ein wenig zu kurz kommt. Du darfst mich aber trotzdem im Stream begrüßen.
Wichtig ist in der ganzen Debatte, wie lange die Schutzfrist für das Leistungsschutzrecht sein soll. Dazu hat noch keiner der Beteiligten etwas gesagt. Es ist aber entscheidend, wie lange das Leistungsschutzrecht die Verwertung von Online-Inhalten einschränkt. Denn je länger es dauert, desto stärker belastet es die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Zitatrecht. Online-Zeitungsartikel sollten höchstens wenige Tage lang geschützt sein, und blanke Informationen und Schlagzeilen nur wenige Minuten. Weitergehender Schutz besteht dann auch, aber nur nach dem herkömmlichen Urheberrecht. Wäre das nicht ein schöner Kompromiß?
Aha, ich sehe schon. Diskussion über die Teilnehmer hier vorab wäre lustig geworden.
@ Wittkewitz: Spreeblickmeute? Klingt mach einer Verallgemeinerungsumdrehung zuviel. Es geht hier um Policies, daher finde ich es okay, auch mal die Praktiker ranzulassen.
@ Ulrike: Guter Punkt. Ich ping Kai Schächtetele mal an.
@ Kaffeetrinker: Danke für den Hinweis. Diese Fristen aber offenbar gar nicht vom Gesetzgeber vorgegeben, sondern später von den Akteuren der zu gründenden Verwertungsgesellschaft fixiert. Trotzdem wird über die Fristen zu reden sein.
Ich habe mich erst vor kurzem mit Herrn Keese über das geplante Leistungsschutzrecht unterhalten und darauf hingewiesen, dass wir nicht Ruhe geben werden, so lange wir den Eindruck haben, dass die Interessen der Urheber nicht angemessen berücksichtigt sind. Ich bin aber sehr sicher, dass Matthias Spielkamp (selbst Freischreiber-Mitglied) eindringlich auf diesen Punkt eingehen wird. Ich werde mich dann ins Publikum setzen und gegebenenfalls meinen Finger heben. Außerdem stecken wir gerade bis über beide Ohren in den Arbeiten für unsere Freischreiber-Lesetour, die diese Debatte aus einer anderen Richtung befeuern soll: Ohne freie Journalisten sähe die Medienlandschaft in Deutschland nicht nur ärmer aus, sondern auch leerer. Mehr dazu hier: http://www.freischreiber.de/tour
@rml
Das ist wahr. Bei der Besudelung des Manifest-Wikis hatte ich noch gedacht, dass das Schließen des Wikis doch die deutlich empfindsamste Reaktion im Web gewesen war. Aber angesichts der zugegeben etwas dümmlich erscheinenden Eva Schweitzer, die zumindest teilweise ihren beschränkten Überblick einräumte, war mir klar, dass es sich dort bei zwei Manifest-Unterzeichnern um eine Art Klickratensyndikat handeln muss, dass bestimmte Themen hochkocht, um Einfluß und PIs zu erhöhen. Ich fände es gut, wenn Häusler und Niggemeier sich mit ihrem Ruf zu Anwälten der Schwachen machen. Aber das war deutlich ein anderes Gebaren. Außerdem wäre es schön, wenn man statt des Manifests diesen Krakeelern einfach mal aufgezeigt hätte, wie weit das Zitatrecht geht und was für Rechte Autoren haben etc. Ein 101 im Urheberecht gerade bei den beiden würde sicher viel Skandalisieren durch Wissen unmöglich machen.
Um es genau zu sagen: Volker Grassmuck hat sich in der Debatte zum Leistungsschutzrecht überhaupt nicht geäußert. (Er ist übrigens auch nicht mehr bei iRights.info.)
Es geht ohnehin einiges durcheinander: Ich gehöre nicht zur Internetmanifest-Fraktion, und ich trete auch nicht als Freischreiber-Mitglied dort auf. Ich bin überhaupt kein Interessenvertreter, sondern Journalist, der sich so ausführlich und intensiv wie kein anderer (bisher, ich hoffe, andere ziehen mal nach) mit dem Thema beschäftigt hat, z.B. hier: http://www.message-online.com/94/spielkamp.html (Kurzfassung auch bei Perlentaucher: http://www.perlentaucher.de/artikel/5779.html) und auch in der Berliner Zeitung bzw. bei CARTA (http://carta.info/17214/koalitionsvertrag-leistungsschutzrecht/).
Es ist schon erstaunlich, wie gut manche vermeintlichen Auskenner darüber Bescheid wissen, was man sagen und wie man sich verhalten wird, bevor man überhaupt den Mund aufmacht. Sprach nicht irgendwer von “Spreeblick-Meute”? Muss wohl eine List der Vernunft gewesen sein…
@Kaffeetrinker
Mit einer solchen Argumentation gibt man die erste und wichtigste Auseinandersetzung bereits verloren. Die Verleger wollen genau das erreichen: dass nicht mehr über ein Ob, sondern nur noch ein Wie gesprochen wird.
Das größte Problem in der Geschichte der gewerblichen Schutzrechte / des Immaterialgüterrechts ist aber, dass viel zu oft viel zu weitreichender Schutz gewährt wurde, obwohl es *keine* Erkenntnisse dazu gab, ob das Schutzrecht das gesetzte Ziel erreichen wird – oder, viel grundlegender noch, ob das Ziel überhaupt im allgemeinen Interesse ist.
Den ersten Erfolg hat die Leistungsschutzrecht-Lobby auch hier bereits erzielt, denn die Aufnahme in den Koalitionsvertrag ist erfolgt, *ohne* dass es irgendeine faire und offene Diskussion darüber gegeben hätte, ob es ein solches Recht geben soll. Die Medien- und Urheberrechtler, die sich bisher dazu geäußert haben, sind der Ansicht, dass das nicht der Fall ist (Ohly, Kreutzer, Branahl, Hilty). Der einzige exponierte Befürworter (Hegemann) steht im Dienst des Springer-Verlags. Jetzt die Diskussion über das Wie zu führen, spielt den Verlagen in die Hände.
Naja, der eine oder andere Bundesverfassungsrichter wird sich schon noch an das Paperboy-Urteil erinnern. Aber ich bin mal gespannt, was dann schutzwürdige Leistung ist: Templates, layout, redaktionelle Auswahl der Rubriken, der Texte, der Bilder…
“Kaum jemand versteht, was ein Leistungsschutzrecht eigentlich genau ist. Noch unklarer ist, was eigentlich nach seiner Einführung konkret passieren würde: …”
Sehe ich auch so. Darum ist die Gefahr groß, dass das Leistungsschutzrecht von Politikern geschrieben wird, die von der Sache nichts verstehen und von sogenannten Fachleuten umgesetzt wird, dessen Denke aus dem letzten Jahrhundert kommt. Die Piratenpartei wird sich bedanken.
@Matthias Spielkamp
weder Du noch Markus Beckedahl zähle ich zu den Kapitänen der Spreeblickmeute. Du hast meines Wissens nach auch nicht das Manifest unterschrieben. Zur Auswahl der Diskutierenden:
Es ist nicht immer so, dass diejenigen, die viel über ein Thema publizieren auch die sind, die hilfreiche Notionen beisteuern. Es ist aber sicher so, dass es gewisse polarisiernde Gesprächs-Aufstellungen gibt, die als Diskussion getarnt, gewissen Menschen anziehen, die gerne bei so etwas zusehen. Tyler Cowen würde dazu sagen, dass eine story, die auf good&evil angelegt ist, zunächst einmal auf mindestens 20 Punkte im IQ verzichtet.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren und erlebe endlich mal eine differenzierte Diskussion dazu, wie “profit by operations” auf zwei Blogger trifft. Mein Problem ist allerdings, dass weder Du noch Markus aus der Verlagswelt kommt bzw. einen 4. estate Anspruch vertretet.
Ich finde sowohl netzpolitik als auch irights sind sehr ehrenhafte Special-Interest Blogs, die sich ungern in Richtung slacktivism ziehen lassen. Da sind andere deutlich anfälliger, aber inwiefern qualifiziert das zu einer Diskussion über den Zehnt für Rechteverweser?
@ Matthias Spielkamp: gut gesagt von Ihnen, aber: wenn man der Öffentlichkeit und den Bundestagsabgeordneten klar macht, das es keine rationalen Kriterien und vor allem auch keine tatsächlichen Erkenntnisse dafür gibt, nach denen man eine angemessene Schutzfrist für das Leistungsschutzrecht festlegen kann, dann wäre das ein weiteres Argument dafür, dass solch ein Leistungsschutzrecht unsinnig ist.
Außerdem kann man damit die Debatte zeitlich abbremsen: erst einmal wäre ein unabhängiges Gutachten von IP-Ökonomen (in Deutschland käme das MPI für Geistiges Eigentum in München mit Hilty in Frage, oder Andreas Heinemann von der Uni Zürich) nötig, die darlegen, wie lang solch ein Schutzrecht höchstens sein darf, damit seine negativen ökonomischen Effekte nicht seine (angeblichen) positiven Effekte überwiegen.
Das wäre doch was.
Und überhaupt: es müssen immer alle Argumente auf den Tisch!.
@ Robin Meyer-Lucht: das wäre im Urheberrecht etwas ganz neues, wenn die Schutzfristen eines Immaterialgüterrechtes von den Akteuren festgelegt würden. Bisher hat der Gesetzgeber im UrhG (und im PatG, GeschmG etc) immer selbst festgelegt, wei lange ein geistiges Eigentumsrecht besteht.
Meiner Meinung nach muss das auch beim Leistungschutzrecht sein, weil es sonst zu unbestimmt und damit verfassungswidrig wäre (Bestimmtheitsgebot für die Gesetzgebung). Es kann ja wohl unter dem GG nicht sein, dass sich jeder seinen Rechtsschutz selbst zusammenbastelt, der Gesetzgeber muss das schon vorgeben (nach heftigem Lobbying meinetwegen, aber immerhin).
Also: die Schutzfrist des Leistungschutzrechts für Verleger muß vorab bestimmt werden, zumindest die Maximalschutzfrist. Alles andere wäre eine Verlagerung der Gesetzgebung auf private Akteure, und zwar nicht nur faktisch, sondern auch formal (wichtiger Unterschied für Juristen), und das geht zur Zeit unter dem GG immer noch nicht. Puh, hoffentlich bleibt das so.
Sachen wie der Gema-Vertrag oder der Wahrnemungsvertrag der VG-Wort sind zwar auch schon was wie private Gesetzgebung, aber doch innerhalb des vom UrhG gezogenen Rahmen, insbesondere was die Schutzfrist für Werke angeht. Damit werden keine neuen gesetzlichen Rechte geschaffen, diese werden “nur” geformt…
@Wittkewitz
Ich weiß nicht, ob es lohnt, sich weiter dazu zu äußern, aber noch lasse ich mich nicht entmutigen: Wer iRights.info, ein Angebot mit redaktioneller Struktur und Qualitätssicherung (die – unter anderen – von ausgebildeten Journalisten gemacht wird), für ein Blog hält, dem kann ich nicht allzuviel Medienkompetenz zuschreiben.
Wer mir persönlich einen “4. estate Anspruch” (Grammatik?) abspricht, der sollte vielleicht erstmal meine Texte lesen und/oder sich die die Liste meiner journalistischen Kunden ansehen (http://immateriblog.de/?page_id=2). Oder kann Ihrer Ansicht nur ein Verlagsvertreter ein Vertreter der vierten Gewalt sein? Dann müssten Sie sehr besorgt sein, denn die sind es immer seltener.
Was ich zunehmend irritierend finde ist, dass einem als Journalist, der sich in einer Sache so gut auskennt, dass er gut begründet Stellung beziehen kann, statt “he said, she said”-Journalismus zu betreiben, unterstellt wird, Interessenvertreter zu sein. Wenn Heribert Prantl sich gegen das Zugangserschwerungsgesetz ausspricht, ist er dann für Sie jemand, den Sie nicht gern mit Frau von der Leyen auf einem Podium sehen würden, weil er “befangen” ist?
Und zu Ihrer Frage “aber inwiefern qualifiziert das zu einer Diskussion über den Zehnt für Rechteverweser?” – vielleicht dadurch, dass ich mich mit dem Thema auskenne, statt einfach nur Futter für “polarisiernde Gesprächs-Aufstellungen” zu sein. Passt das in Ihr Universum?
Obendrein wäre so ein Leistungschutzrecht, wenn es innerhalb der EU nur in Deutschland eingeführt würde, europarechtswidrig oder es würde damit zumindest eine erhebliche Störung des EU-Binnenmarktes herbeigeführt werden.
Deswegen wurden ja die übrigen Urheber- und Leistungsschutzrechte innerhalb der EU mit mehreren Richtlinien harmonisiert, weil die Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten den Handel und Rechtsverkehr mit diesen Rechten beeinträchtigte.
Siehe z.B. den 6. Erwägungsgrund der Info-Soc-Richtlinie 2001/29/EG:
“Ohne Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene könnten Gesetzgebungsinitiativen auf einzelstaatlicher Ebene, die in einigen Mitgliedstaaten bereits in die Wege geleitet worden sind, um den technischen Herausforderungen zu begegnen, erhebliche Unterschiede im Rechtsschutz und dadurch Beschränkungen des freien Verkehrs von Dienstleistungen und Produkten mit urheberrechtlichem Gehalt zur Folge haben, was zu einer Zersplitterung des Binnenmarkts und zu rechtlicher Inkohärenz führen würde. Derartige rechtliche Unterschiede und Unsicherheiten werden sich im Zuge der weiteren Entwicklung der Informationsgesellschaft, in deren Gefolge die grenzüberschreitende Verwertung des geistigen Eigentums bereits stark zugenommen hat, noch stärker auswirken. Diese Entwicklung wird und sollte fortschreiten. Erhebliche rechtliche Unterschiede und Unsicherheiten in Bezug auf den Rechtsschutz können die Erzielung von Größenvorteilen für neue Produkte und Dienstleistungen mit urheber- und leistungsschutzrechtlichem Gehalt beschränken.”
Das sollte auch für das neue geplante Leistungsschutzrecht gelten. Man stelle sich vor, dass deutssprachige Google News unter google.de unter das Leistungsschutzrecht fallen, aber nicht, wenn dasselbe unter google.at, google.ch oder google.be oder google.li erscheint.
Also, das Leistungsschutzrecht in Deutschland isoliert einzuführen, hieße, den EU Binnenmarkt erhblich zu stören. Das sollte vermieden werden.
Kann natürlich sein, dass dann die EU versuchen wird, EU-wiet solch ein Leistungsschutzrecht einzuführen, allerdings ist es dann auch aussichtsreicher, dass der sachlich begründete Widerstand von Rechtswissenschaftlern und Journalisten eher gehört wird und Erfolg haben wird.
Ebenso wichtig und einschlägig für das Leistungsschutzrecht ist der 7. Erwägungsgrund der Info-Soc-Richtlinie 2001/29/EG:
(7) Der bestehende Gemeinschaftsrechtsrahmen zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte ist daher anzupassen und zu ergänzen, soweit dies für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist. Zu diesem Zweck sollten diejenigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, die sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat beträchtlich unterscheiden oder eine derartige Rechtsunsicherheit bewirken, dass der Binnenmarkt in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt und die Informationsgesellschaft in Europa in ihrer Entwicklung behindert wird, angepasst und uneinheitliches Vorgehen der Mitgliedstaaten gegenüber technischen Entwicklungen vermieden werden, während Unterschiede, die das Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigen, nicht beseitigt oder verhindert zu werden brauchen.
@ Matthias Spielkamp
Entschuldigung, dass ich eine falsche Kategorie für irights.ifno benutzte, als ich special interest blog schrieb, ich wusste nicht, dass es eine offenbar definziente (abwertende) Kategorie ist um die Website zu beschreiben. Ich denke einfach, dass es gut wäre, wenn es ein Rechtsphilosoph, ein RA wie Dr. Kreutzer meinetwegen oder noch besser ein medientheoretisch ausgebildeter Mensch tun würde, da die Diskussion entlang tradierter und überholter Geschäftsmodelle der Verlage ja nur ein Nebenkriegsschauplatz ist, die den Verlagen in die Hände spielt. Ich verstehe die ganze Verteidigungsrhetorik nicht. Ich kenne die Site und empfehle sie bei einigen meiner Beiträge auf diversen Online-Sites. Eben deshalb wünsche ich mir ja jemanden, der nicht einfach entlang der üblichen ökonomischen Linien plus ein wenig Medienrecht argumentiert sondern entlang der aktuellen internationalen medientheoretischen Diskussion die durch Online-Publikationen ausgelöst werden – und damit meine ich nicht einfach Worthülsen wie Social Media.
Vielleicht kann sich irights ja einmal hervortun mit einer analogen Konferenz zur jährlichen FOCAS. Dann freue ich mich auf die Beiträge von Ihnen und Kreutzer zur intensionalen und extensionalen Bestimmung von Journalismus und Medien im Web.
P.S: Der Stolz, mit dem Sie auf die “journalistischen Kunden” verweisen, an die Sie ihre Inhalte liefern, hat mich etwas verwirrt: Ist irights nun ein Recht-Think-Tank, eine Fachredaktion für Medienrecht oder wie kann ich das nächste Mal besser etikettieren, um nicht wieder unbewußt mit dem Label Special Interest Blog zu schimpfen?
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich keine persönlichen Angriffe gegen Sie fahre, sondern ein Interesse daran habe, dass in die Tiefe gedacht und gesprochen wird und nicht nur in die Breite. Das nimmt mir etwas überhand in letzter Zeit – gerade in Bezug auf Journalismus und Medienrechtsexperten.
@Kaffeetrinker
Es ist davon auszugehen, dass gerade über die EU-Ebene der Einfluß der Lobby deutlich direkter stattfindet. Es ist in vielen Branchen erkennbar, dass die jeweiligen Lobbyisten direkt in den Gremien sitzen bzw. diese über wissenschaftliche Ausschüsse inhaltlich lenken. Ein Hoffen auf die EU wäre in dieser Hinsicht sicher ein Zeitgewinn, der aber voraussichtlich mit einer “Qualitätsminderung” also einem deutlicheren Ungleichgewicht zwischen Urheber, Konsument und Verwerter einhergehen würde. Die Harmonisierung ist insofern oft der letzte Hebel, der eingebaut wurde, wenn bestimmte Industrien in einigen nationalen Gesetzsgebungsverfahren übergangen wurden…
@ Wittkewitz: das klingt naheliegend. Dennoch sollte das Argument als Frage auf den Tisch bei der Diskussion am 16. November: Wird eine isolierte Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger nur in Deutschland den EU-Binnemarkt stören oder gar verzerren? Das liegt doch nah. Das Leistungsschutzrecht zielt auf Online -Verwertung, und die hält sich nicht an Staatsgrenzen.
Wenn aber das Funktionieren des EU-Binnemarktes tangiert ist, dann darf das Leistungsschutzrecht vielleicht gar nicht nur in Deutschland eingeführt werden, weil damit die bisherigen Harmonisierungs-Richtlinien der EU in diesem Bereich konterkariert werden.
Leider wird bei rechtspolitischen Debatten in Deutschland immer noch das Europarecht ignoriert…
[...] Erklärung” gegen das “Internetmanifest”< angekündigt ist und auch so verstanden wird. Ich habe allerdings nichts mit dem Internetmanifest zu [...]
[...] Terminhinweis Was ist ein Leistungsschutzrecht eigentlich genau? Was sind die Folgen? Das Institut für Medienpolitik (IfM) hat eine Diskussion zwischen Markus Beckedahl und Matthias Spielkamp (Manifest-Fraktion, contra Leistungsschutzrechte) sowie Christoph Keese (Konzerngeschäftsführer Public Affairs von Axel Springer, maßgeblicher Protagonist des Leistungsschutzansatzes) organisiert – Montag, 16.11.2009, Berlin. carta.info [...]
kriegt man eigentlich für die anmeldung ne bestätigungsemail oder kann ich erwarten, dass es auch so geklappt hat?
Ich habe die gleiche Frage wie “tba”. Habe mich für die Veranstaltung via Email angemeldet und bis heute keine Antwort bzw. Bestätigung erhalten und wüsste aber schon gern vorher, ob ich reinkomme, wenn ich da hingehe. :)
@Marcel Weiß und tba: Ups, das IFM verschickt offenbar keine Bestätigungen.
Ich würde sagen, solange man keine Mitteilung erhält, dass es keine Plätze mehr gibt, ist man drin.
also kommt doch bitte, freut mich.
rml
@Robin ok, danke für die Info. Dann sieht man sich hoffentlich morgen. :)
na dann bis heute nachmittag!
Live-Stream: Podiumsdiskussion Leistungsschutzrecht…
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