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	<title>Kommentare zu: Ministerpr&#228;sidenten schieben Verantwortung bei Product Placement ab und finden wieder mal kein neues Rundfunkgeb&#252;hrenmodell</title>
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	<description>Politik, Ökonomie, digitale Öffentlichkeit</description>
	<lastBuildDate>Wed, 23 May 2012 06:47:32 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Aktuelle Links (gespeichert vom 03.11.2009 bis zum 06.11.2009) &#171; Der Webanhalter</title>
		<link>http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/comment-page-1/#comment-6505</link>
		<dc:creator>Aktuelle Links (gespeichert vom 03.11.2009 bis zum 06.11.2009) &#171; Der Webanhalter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 16:02:23 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Ministerpr&#228;sidenten schieben Verantwortung bei Product Placement ab und finden wieder mal kein ...  &quot;Mit ihren aktuellen Regelungen zeigen die Ministerpr&#228;sidenten: es gibt keine sinnvolle Form der Kennzeichnung des Product Placement. Statt klare Regelungen zu schaffen, delegieren sie die Verantwortung. Bei der Rundfunkgeb&#252;hr k&#246;nnen sie sich immer noch nicht auf ein Reformmodell einigen. Sie zeigen wieder einmal, wie kleinteilig deutsche Medienpolitik regelt und reguliert.&quot; [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Ministerpr&auml;sidenten schieben Verantwortung bei Product Placement ab und finden wieder mal kein &#8230;  &quot;Mit ihren aktuellen Regelungen zeigen die Ministerpr&auml;sidenten: es gibt keine sinnvolle Form der Kennzeichnung des Product Placement. Statt klare Regelungen zu schaffen, delegieren sie die Verantwortung. Bei der Rundfunkgeb&uuml;hr k&ouml;nnen sie sich immer noch nicht auf ein Reformmodell einigen. Sie zeigen wieder einmal, wie kleinteilig deutsche Medienpolitik regelt und reguliert.&quot; [...]</p>
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		<title>Von: Thomas Mike Peters</title>
		<link>http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/comment-page-1/#comment-6444</link>
		<dc:creator>Thomas Mike Peters</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 15:17:44 +0000</pubDate>
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		<description>Die Einf&#252;hrung von Grundverschl&#252;sselung im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk w&#228;re mE aus europa- und v&#246;lkerrechtlichen Gr&#252;nden nicht gerade unproblematisch. Denn eine Grundverschl&#252;sselung w&#252;rde in den meisten F&#228;llen  den Grundsatz des &quot;free flow of information&quot; unterminieren. Zu diesem Grundsatz siehe etwa Artikel 10 der Europ&#228;ischen Menschenrechtscharta oder Artikel 11 der Europ&#228;ischen Grundrechtecharta. Gleichfalls findet dieser Grundsatz auch Niederschlag im europ&#228;ischen Sekund&#228;rrecht, vergleiche hierzu beispielsweise Erw&#228;gungsgrund Nr. 3 der Richtlinie 93/83/EWG vom 27.09.1993  oder auch Erw&#228;gungsgrund Nr. 3 der Richtlinie 2007/65/EG vom 11.12.2007.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einf&#252;hrung von Grundverschl&#252;sselung im &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk w&#228;re mE aus europa- und v&#246;lkerrechtlichen Gr&#252;nden nicht gerade unproblematisch. Denn eine Grundverschl&#252;sselung w&#252;rde in den meisten F&#228;llen  den Grundsatz des &#8220;free flow of information&#8221; unterminieren. Zu diesem Grundsatz siehe etwa Artikel 10 der Europ&#228;ischen Menschenrechtscharta oder Artikel 11 der Europ&#228;ischen Grundrechtecharta. Gleichfalls findet dieser Grundsatz auch Niederschlag im europ&#228;ischen Sekund&#228;rrecht, vergleiche hierzu beispielsweise Erw&#228;gungsgrund Nr. 3 der Richtlinie 93/83/EWG vom 27.09.1993  oder auch Erw&#228;gungsgrund Nr. 3 der Richtlinie 2007/65/EG vom 11.12.2007.</p>
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		<title>Von: Marc Hankmann</title>
		<link>http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/comment-page-1/#comment-6440</link>
		<dc:creator>Marc Hankmann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2009 14:39:02 +0000</pubDate>
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		<description>Die Ausf&#252;hrungen zur Grundverschl&#252;sselung sind nicht ganz auf dem aktuellen Stand. ARD und ZDF haben zu diesem Thema bereits ge&#228;u&#223;ert, dass die Einsparungen keinesfalls so gro&#223; w&#228;ren, als dass sich die Einf&#252;hrung der Grundverschl&#252;sselung lohnen w&#252;rde. Das mag nun stimmen oder nicht, aber unerw&#228;hnt sollte es nicht bleiben.
Zudem sehen sich die &#214;ffentlich-Rechtlichen nicht (mehr) in der Rolle, neue Standards zu setzen oder technologische Entwicklungen zu forcieren. Das hat die Diskussion um die Einf&#252;hrung von HDTV deutlich gezeigt.
ARD und ZDF k&#246;nnten sicherlich eine Plattform etablieren, bei der kein Nutzprofil des Zuschauers angelegt wird. So etwas w&#252;rde dann ja wahrscheinlich im Rundfunkstaatsvertrag stehen. Aber die Diskussion um Produktplatzierungen ist nicht zuletzt wegen des Skandals bei der ARD losgetreten worden, schwarze Schafe gibt es also auch hier. Daten &#252;ber die Nutzung ihrer Programme, w&#228;ren sicherlich auch den &#214;ffentlich-Rechtlichen sehr willkommen. Die sicherste Form zur Verhinderung von ungewollter Datenspeicherung ist immer noch die, bei der der Sender nichts &#252;ber den Empf&#228;nger wei&#223;, also bei einer unverschl&#252;sselten Ausstrahlung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausf&#252;hrungen zur Grundverschl&#252;sselung sind nicht ganz auf dem aktuellen Stand. ARD und ZDF haben zu diesem Thema bereits ge&#228;u&#223;ert, dass die Einsparungen keinesfalls so gro&#223; w&#228;ren, als dass sich die Einf&#252;hrung der Grundverschl&#252;sselung lohnen w&#252;rde. Das mag nun stimmen oder nicht, aber unerw&#228;hnt sollte es nicht bleiben.<br />
Zudem sehen sich die &#214;ffentlich-Rechtlichen nicht (mehr) in der Rolle, neue Standards zu setzen oder technologische Entwicklungen zu forcieren. Das hat die Diskussion um die Einf&#252;hrung von HDTV deutlich gezeigt.<br />
ARD und ZDF k&#246;nnten sicherlich eine Plattform etablieren, bei der kein Nutzprofil des Zuschauers angelegt wird. So etwas w&#252;rde dann ja wahrscheinlich im Rundfunkstaatsvertrag stehen. Aber die Diskussion um Produktplatzierungen ist nicht zuletzt wegen des Skandals bei der ARD losgetreten worden, schwarze Schafe gibt es also auch hier. Daten &#252;ber die Nutzung ihrer Programme, w&#228;ren sicherlich auch den &#214;ffentlich-Rechtlichen sehr willkommen. Die sicherste Form zur Verhinderung von ungewollter Datenspeicherung ist immer noch die, bei der der Sender nichts &#252;ber den Empf&#228;nger wei&#223;, also bei einer unverschl&#252;sselten Ausstrahlung.</p>
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		<title>Von: Thomas Mike Peters</title>
		<link>http://carta.info/17561/13-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-product-placement-rundfunkgebuehren/comment-page-1/#comment-6420</link>
		<dc:creator>Thomas Mike Peters</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 14:55:35 +0000</pubDate>
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		<description>Kurz zur &#220;bergangsregelung in § 63 RStV (i. d. Fassung d, 13 R&#196;StV):

Der dort genannte Stichtag (19. Dezember 2009) wird im vorliegenden Artikel als augenscheinlich willk&#252;rrlich festgelegt kritisiert. Diese Einsch&#228;tzung l&#228;sst sich aber bei genauerer Betrachtung nicht halten. Denn das Datum ist nicht nach Lust und Laune oder gar im Interesse des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks festgelegt worden. Vielmehr stammt es direkt aus Art. 3g Abs. 4 AVMS-Richtlinie der EU (RL 2007/65/EG). In dieser Richtlinie haben EP und Rat die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur teilweisen Legalisierung von Product Placement festgelegt. Der 13. R&#196;StV dient zum Gro&#223;teil der Umsetzung der AVMS-Richtlinie in nationales Recht.  Aufgrund dessen hat dieses Datum also Eingang in den 13. R&#196;StV gefunden.

In der AVMS-Richtlinie selbst l&#228;sst sich das Datum auch sachlich begr&#252;nden. Die Richtlinie ist n&#228;mlich am 19. Dezember 2007 in Kraft getreten (vgl. EU-Amtsblatt Nr. L 332 vom 18.12.2007, S. 27 - 45) . Die zweij&#228;hrige Umsetzungsfrist f&#252;r die Mitgliedstaaten l&#228;uft folglich am 19. Dezember 2009 aus. So kommt die Stichtagsregelung in der Richtlinie und infolge dessen auch im 13. R&#196;StV zustande.

Eigentlich h&#228;tte die BRD die AVMS-Richtlinie auch bis zum 19. Dezember 2009 umsetzen m&#252;ssen. Aber aufgrund eine verz&#246;gerten Gesetzgebungsprozesses beim 13. R&#196;StV wird die BRD insbesondere bez&#252;glich der Regelungen zum Product Placement diese Frist wohl um gut vier Monate &#252;berziehen.

Insofern gehen die im oben stehenden Artikel ge&#228;u&#223;erten kritische Mutma&#223;ungen, wonach der deutsche Rundfunkgesetzgeber mit diesem Stichtag wom&#246;glich die Einkaufspolitik des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks unterst&#252;tzen m&#246;chte, in meinen Augen deutlich zu weit.

Zu weiteren Hintergr&#252;nden zum 13. R&#196;StV siehe auch: http://telemedicus.info/a/1555.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kurz zur &#220;bergangsregelung in § 63 RStV (i. d. Fassung d, 13 R&#196;StV):</p>
<p>Der dort genannte Stichtag (19. Dezember 2009) wird im vorliegenden Artikel als augenscheinlich willk&#252;rrlich festgelegt kritisiert. Diese Einsch&#228;tzung l&#228;sst sich aber bei genauerer Betrachtung nicht halten. Denn das Datum ist nicht nach Lust und Laune oder gar im Interesse des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks festgelegt worden. Vielmehr stammt es direkt aus Art. 3g Abs. 4 AVMS-Richtlinie der EU (RL 2007/65/EG). In dieser Richtlinie haben EP und Rat die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zur teilweisen Legalisierung von Product Placement festgelegt. Der 13. R&#196;StV dient zum Gro&#223;teil der Umsetzung der AVMS-Richtlinie in nationales Recht.  Aufgrund dessen hat dieses Datum also Eingang in den 13. R&#196;StV gefunden.</p>
<p>In der AVMS-Richtlinie selbst l&#228;sst sich das Datum auch sachlich begr&#252;nden. Die Richtlinie ist n&#228;mlich am 19. Dezember 2007 in Kraft getreten (vgl. EU-Amtsblatt Nr. L 332 vom 18.12.2007, S. 27 &#8211; 45) . Die zweij&#228;hrige Umsetzungsfrist f&#252;r die Mitgliedstaaten l&#228;uft folglich am 19. Dezember 2009 aus. So kommt die Stichtagsregelung in der Richtlinie und infolge dessen auch im 13. R&#196;StV zustande.</p>
<p>Eigentlich h&#228;tte die BRD die AVMS-Richtlinie auch bis zum 19. Dezember 2009 umsetzen m&#252;ssen. Aber aufgrund eine verz&#246;gerten Gesetzgebungsprozesses beim 13. R&#196;StV wird die BRD insbesondere bez&#252;glich der Regelungen zum Product Placement diese Frist wohl um gut vier Monate &#252;berziehen.</p>
<p>Insofern gehen die im oben stehenden Artikel ge&#228;u&#223;erten kritische Mutma&#223;ungen, wonach der deutsche Rundfunkgesetzgeber mit diesem Stichtag wom&#246;glich die Einkaufspolitik des &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunks unterst&#252;tzen m&#246;chte, in meinen Augen deutlich zu weit.</p>
<p>Zu weiteren Hintergr&#252;nden zum 13. R&#196;StV siehe auch: <a href="http://telemedicus.info/a/1555.html" rel="nofollow">http://telemedicus.info/a/1555.html</a></p>
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