Netzlese
Redaktion | 0 Kommentar(e)
28.10.2009 |
Die Verfassungsbeschwerde von Vertretern der Musikindustrie richtete sich gegen § 53 Abs. 1 UrhG – die Privatkopie. Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde aus formellen Gründen nicht zur Entscheidung an.
Thomas Mike Peters, Telemedicus
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