Justus Haucap

Koalitionsvertrag: Besserverdienende sind vom Wettbewerb auszunehmen

Justus Haucap | 13 Kommentar(e)

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26.10.2009 | 

In den Zeilen 3935 bis 3939 des Koalitionsvertrags finden sich folgende Ausführungen:

“Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle. Eine Änderung des bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbotes lehnen wir deshalb ab. Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel (Anmerkung: Man könnte auch sagen: “den aufkeimenden Wettbewerb”) bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten.”

Ich finde das wirklich unglaublich: Wis soll man das interpretieren? Wir wollen Wettbewerb bei Post, Bahn und Energie, aber bitte nicht bei unserer eigenen Klientel? Den Postboten kann der Wettbewerb nicht schaden, aber den armen Apothekern natürlich schon?

Besserverdienende sind vom Wettbewerb auszunehmen und bedürfen eines besonderen Schutzes? Sollte das das Verständnis einer liberalen Gesundheitspolitik sein, dann gute Nacht. Eine in der Sache konsistente Politik sieht sicher anders aus.

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13 Kommentare

  1. robin |  26.10.2009 | 16:28 | permalink  

    Irrsin! Zum Glück ist der Klientelismus der Wettbewerbspartei FDP ja in vielen klassischen Medien hinlänglich kommentiert worden.

    Die Sache hat eine Vorgeschichte, die auch – peinlicherweise – der Zukünftige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle unterstützt hat. Mitte letzten Jahres brachte die FDP die Drucksache 16/9752 in den Bundestag ein:
    dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609752.pdf

    Der Bundestag wolle beschließen:
    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
    umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zurzeit z. B. von Drogeriemärkten angeboten wird, unterbindet.
    Berlin, den 24. Juni 2008

    In der Begründung heißt es unter anderen:

    “Drogerien, Tankstellen oder Kioskbetriebe sollen sich nicht den Anschein einer Apotheke geben können, ohne die Qualitätsvoraussetzungen und Pflichten (z. B. Nacht- und Wochenenddienst, Labor, etc.) zu übernehmen. Deshalb muss im Gesetz klargestellt werden, dass ein Versand von Arzneimitteln nur unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist. Auf diese Weise wird den Anforderungen an die Arzneimittelsicherheit Rechnung getragen und ein Aufweichen des Bewusstseins, dass Arzneimittel ganz besondere Güter mit zum Teil schweren Nebenwirkungen sind, vermieden, ohne die Berufsfreiheit unangemessen ein- zuschränken. Ein solches Verbot des Arzneimittelversandes nach dem „Abhol- konzept“ würde zwar in das durch Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes ge- schützte Grundrecht der Berufsfreiheit der Apotheker und der Abholstellen- betreiber eingreifen. Ein solcher Eingriff wäre jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Erwägungen der Arzneimittelsicherheit erfüllen den Gemein- wohlzweck, der eine Berufsausübungsregelung zu rechtfertigen vermag. Im Hinblick darauf, dass das Verbot der Vorbeugung des Arzneimittelmissbrauchs sowie der Sicherstellung einer sachgemäßen Behandlung und Lagerung der ver- sandten Medikamente dient, ist es geeignet, erforderlich und zumutbar. Das gilt auch im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht.”

    Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

    Immerhin geht es offenbar aber “nur” um die Pick-Up-Stellen, nicht um den Arzneimittelversand überhaupt.

    Interessant wäre, inwieweit Pick-Up-Stellen eigentlich eine größere Konkurrenz zu Apotheken darstellen als der klassische Arznei-Versandhandel – ob es sich also um ein sehr umsatzrelevantes oder vor allem ein symbolisches Thema handelt?

    rml

  2. A. G. |  27.10.2009 | 10:05 | permalink  

    Seit 01.01.2004 hat der Konkurrenzdruck bei den Apothekern bereits zugenommen, denn es dürfen drei Filialbetriebe geführt werden. Einige approbierte Apotheker haben hiervon Gebrauch gemacht und bieten vorwiegend über Filialapotheken mit einer günstigeren Preisstruktur ihre Arzneimittel und sonstige Produkte bis hin zu Asien-Importen an. In vielen Städten konnte in den vergangenen Jahren ein rasanter Zuwachs an Apotheken festgestellt werden.

    Die meisten Apotheker finanzieren ihren Betrieb mit einem Großhändler und meistens der Apotheker- und Ärztebank. “Man” kennt sich in der Branche.

    Ein „freier Wettbewerb“, insbesondere mit starkem Internetversandhandel, würde die Strukturen in der Pharma- und Apotheker-Branche verändern, zulasten der selbständigen Apotheker und Pharmakonzerne und zugunsten der Verbraucher und Generikahersteller. Dass das von Schwarz-Gelb nicht gewollt ist, verwundert nicht.

  3. A. G. |  27.10.2009 | 10:10 | permalink  

    Zu den „Pick-Up-Stellen“: Derzeit braucht eine Internetversandapotheke nur an eine „Pick-Up-Stelle“ angeknüpft zu sein, damit der Versandhandel zulässig ist. Vielleicht geht es doch mehr um eine Eindämmung des Versandhandels?

  4. A. G. |  27.10.2009 | 10:39 | permalink  

    Noch ein Gedanke:
    Es geht offenbar auch um die Frage, welchen Stellenwert der Apotheker als Freiberufler haben soll. Theoretisch ließe sich eine Apotheke über eine Kapitalgesellschaft führen. Darüber wurde in der Branche mal diskutiert.
    Die neue Regierung beachtet grundsätzlich, dass der Apotheker immer noch ein Freiberufler ist, eine schwierige Ausbildung hinter sich gebracht hat und in jeder Apotheke immer ein approbierter Apotheker – ob nun der Inhaber oder ein angestellter Apotheker – anwesend sein muss (!). Allerdings habe ich meine Zweifel daran, dass ein Apotheker mit vier Apotheken noch wirklich freiberuflich agiert. Ich persönlich bin für eine Förderung der freiberuflichen Tätigkeit… So verkehrt finde ich die obige Idee im Koalitionsvertrag nicht.

  5. Apothekerin |  27.10.2009 | 15:54 | permalink  

    @Justus Haucap: wie kann man so platt argumentieren?

    “Liberale Gesundheitspolitik” ist es doch auch nicht, die Rezeptpflicht abzuschaffen, oder? Oder die Arzenimittelzulassungspflicht? Die beiden Pflichten sind aber auch wettbewerbsschädlich. Und das aus gutem Grund: Gesundheitsschutz!

    Mehr Wettbewerb ist kein Wert und Ziel an sich! Wettbewerb muss es geben, wenn damit mehr Effizienz in einem Wirtschaftsbereich erzielt werden kann. Die Einschränkung des Wettbewerbs, um Fehlentwicklungen zu vermeiden und um andere, legitime Ziele wie z.B. den Gesundheitschutz, zu verwirklichen, ist vernünftig. Und die Verhinderung von Wettbewerb, der nicht zu mehr Effizienz führt, ist liberal und ökonomisch vernünftig. Vor allem ist es richtig, den Mißbrauch der Wettbewerbsfreiheit zu verhindern und vorzubeugen (Stichwort: Apothekenketten mit Lohndumping und “Gammel-Medikamenten” darf es nicht geben, könnte es aber im Zuge einer Liberalisierung geben), und Entwicklungen, die dies Vorbereiten, zu stoppen.

    Geschieht dies mit der beabsichtigten Regelung? Das ist die Frage! Ist es so, dann ist die beabsichtigte Regelung liberal und konsistent.

    Und: Momentan arbeiten vorwiegend Frauen in Apotheken, zu guten Löhnen und mit einer recht familienfreundlichen Flexibilität. Das mag ja auf Kosten der Verbraucher gehen. Aber klar sollte doch sein, dass eine Liberalisierung des Apothekenmarktes dazu führen kann, dass noch mehr Frauen in Billigjobs gestoßen werden…. Apothekenketten werden intern so liberal geführt werden wie Schlecker oder Lidl. Es mag in manchen Apotheken auch heute schon schlechte Arbeitsbedingungen geben, aber in den meisten nicht!

    Und: Wettbewerb ist schön, aber es gibt eben auch andere Schutzgüter, die eben die Einschränkung des Wettbewerbs notwendig machen.

    Wenn der Wettbewerb immer gut und richtig wäre.. ja dann….Wettbewerb dient eben nur der effizienten Verteilung von Gütern…. und es könnte doch sein, dass ein freier Apothekenmarkt höhere Kosten macht… in den USA sind die Gesundheitskosten jedenfalls höher, und da ist der Apothekenmarkt liberalisiert…

  6. Robin Meyer-Lucht |  27.10.2009 | 16:13 | permalink  

    @ Apothekerin: Wie sollen also sagen: Alles was derzeit an Wettbewerbsbremsen (und damit kostensteigernd) in das Apothekensystem eingebaut ist, dient dem Gesundheitsschutz?

    Das erinnert mich fatal an die Argumente von Schornsteinfegern ….

    Es gilt also dem Gesundheitsschutz, dass man in Deutschland Apirin nicht in der Drogerie kaufen darf – anders in Großbritannien?

    Sie glauben leider an einen sehr unmündigen, ständig beaufsichtigungsbedürftigen Konsumenten. Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Haucap diese Menschenbild nicht teilt.

    Für den Vergleich mit den USA müssen Sie natürlich nur die Kosten des Arzneimitelvertriebs jeweils vergleich – nicht die Kosten des Gesundheitssystems.

    Selbst die Behauptung, dass die USA das teuerste Gesundheitssystem hätten, wäre mit Angabe des Vergleichsfaktors zu machen.

    Besten Gruss,

    Robin Meyer-Lucht

  7. Apothekerin |  27.10.2009 | 16:41 | permalink  

    @ Robin Meyer-Lucht: Danke für Ihren Beitrag. Ich bin eigentlich ganz ihrer Meinung, und wundere mich, das sie mich so hart angehen. Jedenfalls glaube ich auch nicht an einen sehr unmündigen, ständig beaufsichtigungsbedürftigen Konsumenten. Das geht aus meinem Beitrag auch nicht hervor, dass ich daran glaube.

    Ich wollte Herrn Haucap lediglich deutlich machen, dass Wettbewerb eben nicht alles ist, wenn es wichtige Schutzzwecke gibt. Ob es die gibt, ist eben die Frage. Ob es darauf wohl immer eine eindeutige Antwort gibt? Vielleicht gibt es ja Unterschiede zwischen der Post und dem Arzneimittelmarkt? Kann doch sein?

    Ich halte das gegenwärtige Gesundheitssystem nicht für effizient, es gibt viel Verschwendung. Ich sage auch nicht : “Alles was derzeit an Wettbewerbsbremsen (und damit kostensteigernd) in das Apothekensystem eingebaut ist, dient dem Gesundheitsschutz”. Das wäre ja Blödsinn. Aber: man muss gucken, ob etwas nun dem Gesundheitsschutz dient oder nicht. Ob das so ist, ist doch bei der von der Koalition beabsichtigten Reglung die Frage. Die Frage stellt sich Herr Haucap in dem Beitrag nicht, für ihn ist das klar. Aber warum denn?

  8. A. G. |  27.10.2009 | 16:44 | permalink  

    @Robin Meyer-Lucht, der Gesundheitsschutz ist schon ein ziemlich treffendes Argument, um Wettbewerbseinschränkungen bei Arzneimitteln zu rechtfertigen. Es geht hier nicht um den Versand von Bonbons. Mit dem Internetversandhandel haben die Neuverpackungen von Medikamenten als auch Medikamentefälschungen zugenommen. Je stärker der Handel mit Arzneimitteln liberalisiert werden würde, desto mehr kann die Qualität der Medikamentenversorgung sinken. Im Verhältnis Pharmaindustrie/Großhandel/Apotheker/Verbraucher gäbe es hingegen einiges aufzuarbeiten.

    Amtsapotheker könnten zum Thema Gesundheitsschutz sicherlich fundiert ausführen.

  9. Apothekerin |  27.10.2009 | 17:01 | permalink  

    Wichtig ist doch folgende Absicht der schwarzgelben Koalition:

    “Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sehen wir Überprüfungsbedarf.”

    Wenn endlich das Kartellrecht im Gesundheitsrecht gilt, dann werden viele Wettbewerbsbremsen fallen, viel wichtiger als die Einschränkung des Arzneimittelhandels: Das Oligopol der Krankenkassen würde endlich gestutzt, und die Absprachen zwischen Krankenkassen und gewissen Pharmaunternehmen würden endlich auf ihrer wettbewerbsschädliche Wirkung untersucht.

  10. Robin Meyer-Lucht |  27.10.2009 | 17:03 | permalink  

    @ Apothekerin: Für die Härte möchte ich mich gerne gleich einmal entschuldigen. Schön, dass wir uns weitgehend einig sind.

    Dann gehen wir doch in medias res: Warum gefährden denn die Pickup-Stellen den Gesundheitsschutz? Der Arzt hat mir das Medikament doch verschrieben.

    Wenn ich in eine Apotheke gehe, kann ich auch sagen: Reden Sie nicht rum, ich will das Medikament und meine Ruhe – selbst wenn es einen Apotheker geben sollte, der mir dann ein Medikament nicht aushändigen sollte – dann gehe ich eben zur nächsten Apotheke.

    Durch den Zwang zum Herüberreichen von Medikamenten über einen Apothekencounter wird der Gesundheitsschutz leider nicht verlässlich und systematisch gesteigert. Er wird vor allem verteuert.

    Da sie ja offenbar in der Branche arbeiten, kann ich Ihnen sagen, jede Branche findet für sich argumente, warum es dem Bürger und der Gesellschaft ungemein dient, wenn sie nicht im Wettbewerb behaupten muss. Das machen Journalisten, Verlage und Buchhändler auch so.

    @ A. G.: Auch Sie benutzen einen beliebten Journalistentrick. Sie sprechen von der “Qualität des Medienkamentenversorgung”. Was dabei Qualität ist, legen offenbar Sie fest – und nicht der Konsument.

  11. A. G. |  27.10.2009 | 17:18 | permalink  

    @Robin Meyer-Lucht: “Auch Sie benutzen einen beliebten Journalistentrick.” Das ist OT, aber Ihr Kommentar amüsiert mich.
    Ich will hier gar nichts festlegen. Das kann von mir aus jeder Konsument, so lange er es denn noch kann. Da wir bei Medikamenten sind: Medikamente können auf’s Gemüt schlagen. Ich finde Ihre Argumentationskette jedenfalls bei DIESEM Thema nicht ganz schlüssig. ;)

  12. Apothekerin |  27.10.2009 | 18:43 | permalink  

    @Robin Meyer-Lucht:
    Es gibt offensichtlich Zweifel, ob die Pick-Up-Stellen die Medikamente tatsächlich so lagern, wie es richtig ist. Sicherlich sind die Pick-Up-Stellen dazu verpflichtet. Aber, wenn sie es nicht schaffen? Wenn sie es auf breiter FLur nicht schaffen?

    Manche Medikamente müssen z-B. in einer ununterbrochenen Kühlkette lagern. Das ist in jeder Apotheke standardmäßig möglich, das ist eingespielt. Bis sich das bei Schlecker oder Lidl usw. wirklich durchgesetzt hat, könnten viele Patienten schon verdorbene Medikamente erhalten haben. Wer überprüft die Pick-Up-Stellen? Die Apothekerkammern? Oder niemand? Niemand genügend jedenfalls.

    Das ist doch kein schlechtes Argument: in den Apotheken gibt es, dank langjähriger Übung, hoch Sicherheitsstandards beim Handling der Medikamente. Man weiß bis zur ÜBergabe an den Patienten, dass sie mit gorßer Sicherheit nicht gefälscht und richtig gelagert wurden. Diese Sicherheitsstandards auch woanders einzuüben, dauert, wenn es denn überhaupt geht unter dem Ksotendruck, unter dem die sonstigen Supermärkte etc. stehen. Und auf wessen Kosten geht das?

  13. Tim |  28.10.2009 | 11:41 | permalink  

    @ Apothekerin

    Bis sich das bei Schlecker oder Lidl usw. wirklich durchgesetzt hat, könnten viele Patienten schon verdorbene Medikamente erhalten haben.

    Lidl & Co. würden wohl nur schnelldrehende Produkte verkaufen. Es würde ja wahrscheinlich recht schnell eine Arbeitsteilung geben: beratungsintensive Medikamente weiterhin in der Apotheke, Massen- und Placebo-Ware hingegen evtl. beim Discounter nebenan. Für die Apotheken könnten sich sogar neue Marktchancen ergeben, wenn man zum Beispiel mal an die Ausweitung von Bringdiensten denkt.

    Daß nur die bisherigen (geschützten) Anbieter Qualität anbieten können, finde ich ein wenig billig argumentiert.

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